Kantonale Erziehungsberatung
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- Sebastian Hochberg
- vor 5 Jahren
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1 Kantonale Herbst 2013 Thematik REVOS; Änderung BMV Änderungen Verantwortlichkeiten SL EB Änderungen im Geschäftsverkehr Grundlagen: Info EB an SL vor Beginn SJ - REVOS und Änderungen BMV Gut zu wissen - Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten - VO BMV Änderungen ab Formulare Anmeldung Schule; Auftrag SL + Merkblatt Erste Erfahrungen und Fragen dazu 1
2 Änderungen im Geschäftsverkehr EB - SL Bisher: - SLE Antrag EB, zeitlich befristet -> Verfügung SL - Verlängerung Antrag EB an SL, Verfügung SL Neu: - REVOS, BMV mehr Kompetenzen und Verantwortung SL für besondere Massnahmen - Weniger Anträge EB als Voraussetzung (z.b «flexible Durchlaufzeit», «SPU-A») - Andere Verantwortlichkeiten bzgl. «Verwaltung» von besonderen Massnahmen Aufgaben von SL und EB Aufgabe der SL: - Beurteilt Situation, verfügt Massnahmen - Überprüft Massnahme - Beschliesst Abschluss oder Weiterführung Massnahme EB: - Keine Verwaltung und kein Controlling mehr von Massnahmen - Back to the roots: fachliche Beurteilung und Beratung bei entsprechender Fragestellung 2
3 Anmeldeverfahren Bisher: - LP an EB, EB Antrag an SL Neu: - Wenn Antrag für Massnahmen zwingend: wie bisher LP an EB (-> Merkblatt Auftrag SL) - Wenn Antrag für Massnahmen nicht zwingend oder wenn sich i. R. der Überprüfung für die SL Fragen an die EB ergeben: Auftrag SL an EB mit Unterlagen (Anmeldung LP/LP SPU etc.) Anmeldungen Eltern und LP jederzeit möglich Übersicht Verantwortlichkeiten 2-jährige Einschulung EK/RK - 2-j ES in RK: Weiterschulung im RK-Pensum kein Antrag - Vorzeitige Rückführung EK -> Regelklasse Antrag Klasse zur besonderen Förderung KbF - Zuweisung Antrag - Weiterführung (Verlängerung) kein Antrag - Abschluss kein Antrag - Rückführung KbF -> Regelklasse Antrag 3
4 Förderung ausserordentlich Begabter - Selektion Antrag - Weiterführung Antrag Individuelle Lernziele ILZ in mehr als zwei Fächern - Aufhebung von ILZ: kein Antrag - Weiterführung (Verlängerung) von ILZ: kein Antrag - Erweiterung von ILZ: Antrag (z.b. von 3 auf 4 ILZ) - Reduktion und erneute Erweiterung Antrag (z.b. Reduktion auf 2, später wieder 3) Dispensation von einem Fach - Aufhebung kein Antrag - Weiterführung kein Antrag SPU leichte Lern- und Entwicklungsauffälligkeit - Beginn kein Antrag - Weiterführung innerhalb 4 Semestern kein Antrag SPU schwere Lern- und Entwicklungsstörung - Weiterführung kein Antrag - Abschluss kein Antrag - anderer SPU neu Antrag - erneuter SPU nach Abschluss Antrag 4
5 Flexible Durchlaufzeit - Späterer Übertritt Primarstufe kein Antrag - Früherer Übertritt Primarstufe kein Antrag - Wiederholung eines Schuljahres kein Antrag - Überspringen eines Schuljahres kein Antrag - Zusätzliches Schuljahr kein Antrag - Ablehnung zusätzliches Schuljahr (SK) kein Antrag - Vorzeitige Schulentlassung (SK) kein Antrag 5
6 Wann Auftrag SL an EB? Vorgängige Klärung ist hilfreich (für SL und LP) Wenn Beurteilung EB etwas zur Fragestellung der SL beitragen kann (-> fachliche Fragestellung) Bei Kindern mit Entwicklungsrisiken oder Risikoverläufen Unsicherheit in der eigenen Beurteilung Diskrepante Beurteilung Eltern LP SL Wichtig: Aktuelle Beurteilung der LP und Verlauf als Grundlage für den Auftrag Was geschieht nach Anmeldung /Auftrag? Vorliegende Informationen über aktuelle Situation und Verlauf sichten Abklärung; Konsultationen EB -> Gesamtbeurteilung Beantwortung der Fragen Empfehlung (Antrag) für Massnahme und Befristung Kopien an LP und Eltern 6
7 Beispiel Übertritt Primarstufe Neu: Verfügung durch SL Kein vorzeitiger Schuleintritt! Auftrag an EB gemäss den erwähnten Kriterien Spezialunterricht SPU leichte Lern- Entwicklungsauffälligkeit (SPU-A) vs. SPU schwere Lern- Entwicklungsstörung (SPU-S) - -> Infoschreiben - Kriterien: Diskussion mit SL IBEM 7
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