KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG

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1 KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG Fassung

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Ziel und Zweck der integrativen Förderung Grundlagen...3 Grundlagen des Kantons...3 Auszug aus dem Leitbild unserer Schule...4 Verantwortungsbereich der Eltern Organisation...4 Grundsätze...4 Aufgaben...5 Aufgaben KL-LP...5 Aufgaben LP...5 Aufgaben SHP...5 Zusammenarbeit zwischen Regellehrperson und den SHP Rahmenbedingungen...6 Zuweisung der Lektionen für besondere Massnahmen Ablauf für IF...8 Legende BMV DAZ EB IF KJPD LP rilz SHP SJR SuS VSG Besondere Massnahmen Volksschule Deutsch als Zweitsprache Erziehungsberatung Integrative Förderung Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Lehrperson Reduzierte individuelle Lernziele Schulischer Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge Spezialunterricht Region Jungfrau Schülerinnen und Schüler Volksschulgesetz Seite 2/8

3 1. Ziel und Zweck der integrativen Förderung Jedes Kind an unserer Schule wird als eigenständiges Individuum betrachtet und seinen geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten entsprechend gefördert. Es werden möglichst alle SuS unter Berücksichtigung ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit in der Regelklasse gemeinsam unterrichtet, um ihnen eine optimale Entwicklung ihrer Sach-, Sozial-, und Selbstkompetenz zu ermöglichen. Die angestrebte Integration ist Erziehungsziel und mittel zugleich. Es ist eine soziale Integration bei gemeinsamer Schulung. In der Unterrichtsplanung und -durchführung werden die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Begabungen der SuS berücksichtigt. SuS mit unterschiedlichen Begabungen und Fähigkeiten sollen lernen, miteinander umzugehen und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Die integrative Förderung und die Bewältigung verschiedenster Schulschwierigkeiten können nicht durch die Regelklassenlehrperson allein sichergestellt werden. Die schulische Heilpädagogin erbringt die notwendige im gemeinsam verantworteten Unterricht. Die Lehrpersonen (LP) lernen voneinander und miteinander. Die Integration ist für unsere Schule wichtig. Dabei spielt die unterrichtsbezogene Zusammenarbeit der LP und den SHP eine entscheidende Rolle. Die Realisierung einer integrativen Schule bedingt Teambildung und -entwicklung. Das integrative Modell verlangt eine enge Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten LP. 2. Grundlagen Grundlagen des Kantons Artikel 17 VSG Integration und besondere Massnahmen 1 SuS, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen oder durch Probleme bei der sprachlichen und kulturellen Integration erschwert wird, sowie SuS mit ausserordentlichen Begabungen soll in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden.[fassung vom ] 2 Die Bildungsziele werden soweit nötig durch besondere Massnahmen wie Spezialunterricht, besondere Förderung oder Schulung in besonderen Klassen, die grundsätzlich in Schulen mit Regelklassen zu integrieren sind, angestrebt. 3 Der Regierungsrat regelt das Nähere durch Verordnung, insbesondere [Absatz 3 Fassung vom ] a die Organisation des Spezialunterrichts und der besonderen Klassen, b die Massnahmen zur besonderen Förderung, c die Zuweisungsverfahren. Verordnung BMV Leitfaden: Integration und besondere Massnahmen im Kindergarten und der Volksschule 08 Seite 3/8

4 Auszug aus dem Leitbild unserer Schule Zusammen leben zusammen wirken Unsere Schule fördert sowohl die persönliche Entwicklung aller, wie auch das Zusammenleben in der Gemeinschaft. Verantwortungsbereich der Eltern Die Eltern sind grundsätzlich für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich. Sie schaffen die Grundlage für die Förderung der Selbst- und Sozialkompetenz in der Schule. Die Persönlichkeitsbildung der Kinder ist die gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus. Durch eine gute Zusammenarbeit erhöhen sich die Erfolgsaussichten. 3. Organisation Grundsätze Wir setzen die BMV zusammen mit dem SJR um. Die Zuständigkeiten sind wie folgt geregelt: o Bönigen ist verantwortlich für die Bereiche: Integrative Förderung Zweijährige Einschulung DAZ o Der SJR ist verantwortlich für die Bereiche: Logopädie Psychomotorik Rhythmik o Die 57 vom Kanton zur Verfügung gestellten Lektionen werden wie folgt verteilt. Bönigen 40 Lektionen SJR 17 Lektionen An unserer Schule orientieren wir uns am Ablauf IF. Dieser ist von den LP den vier Stufen entsprechend einzuhalten. o 1. Stufe Förderung in der Klasse o 2. Stufe Mithilfe der Eltern o 3. Stufe Beizug von Speziallehrpersonen o 4. Stufe Anmeldung zur Abklärung durch die Fachinstanzen Die SHP wird klassenweise zugeteilt. SuS mit rilz haben nicht automatisch Anspruch auf besondere Massnahmen. Seite 4/8

5 Aufgaben Sie koordiniert wichtige Entscheidungen und Termine. Sie verteilt die flexiblen IF Lektionen nach Bedarf. Sie ist für die Personalführung verantwortlich und hat Beratungsfunktion und Entscheidungskompetenz in schwierigen Situationen. Sie verantwortet die Weiterbildungsplanung IF. Aufgaben KL-LP Die administrative Hauptverantwortung für SuS mit ausgewiesenem Förderbedarf liegt bei der KL-LP. Sie übernimmt die regulären Aufgaben der Klassenführung, organisatorische und administrative Aufgaben. Sie legt die Klassenregeln fest und informiert über Klassenaktivitäten, geplante Klassenprojekte und Ausflüge. Sie informiert die Eltern über die Leistung sowie das Arbeits- und Lernverhalten gemeinsam mit der/dem SHP und den anderen LP. Aufgaben LP Sie ist zuständig für die Planung der Unterrichtsthemen in ihrem Fach. Sie übernimmt die Verantwortung von SuS mit besonderem Förderbearf, wenn die/der SHP nicht vor Ort ist. Sie führt eine Dokumentation der SuS mit ausgewiesenem Förderbedarf. Diese wird mit der Klassenübergabe an die nächste LP weitergegeben. Aufgaben SHP Sie /Erbringt ihr/sein Wissen über die sinnvolle Organisation von integrativem Unterricht ein. Darüber hinaus sind ihre/seine speziellen Kenntnisse zu Lernbeeinträchtigungen, Erziehungsschwierigkeiten, individualisierten Förderangeboten und Lernprozessdiagnostik für den Unterricht mit allen Kindern nutzbar. Sie/Er trägt die Verantwortung für die Erfassung und Förderung der SuS mit besonderen schulischen Bedürfnissen. Sie/Er arbeitet an den Basisfunktionen des Lernens (Emotionalität, Motorik, Wahrnehmung, Kognition und Sprache) von SuS mit Lernschwierigkeiten. Sie/Er stellt für die SuS mit ausgewiesenem Förderbedarf die Lernziele in den einzelnen Fächern sowie für das Arbeits- und Lernverhalten zusammen. Sie/Er erarbeitet in Absprache mit der LP eine entsprechende Förderplanung. Sie/Er nimmt an Elternabenden teil, wenn Traktanden aus dem IF-Bereich besprochen werden. In Form von unterrichtsbezogener Zusammenarbeit unterstützt die/der SHP die KL-LP und die LP in ihren Aufgabenbereichen. Sie/Er nimmt ihre Beratungs- und sfunktion in schwierigen Unterrichtssituationen wahr. Sie/Er kann mit allen Kindern der Klasse arbeiten. Seite 5/8

6 Zusammenarbeit zwischen Regellehrperson und den SHP Die LP und die/der SHP besprechen ihre Beobachtungen, die Arbeit und Erfahrungen mit den gemeinsam betreuten SuS regelmässig. Kurze Besprechungen finden wenn möglich wöchentlich oder alle zwei Wochen statt. Die Quartals- oder Semesterplanung kann gemeinsam stattfinden. Dort werden mögliche Unterrichtsthemen und Lernziele besprochen. Weitere gemeinsame Absprachen betreffen: o Planung von Abläufen, Inhalten, Schwerpunkten des Unterrichts o Hausaufgaben o Umsetzungsmöglichkeiten der Förderschwerpunkte o Beurteilung von SuS mit ausgewiesenem Förderbedarf o Schullaufbahnentscheide Die LP und die/der SHP regeln den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit den Eltern (Elterngespräch), der, den Behörden und weiteren beteiligten Personen gemeinsam. Die LP und die/der SHP unterrichten die gemeinsamen Lektionen wenn immer möglich im Teamteaching. 4. Rahmenbedingungen Zuweisung der Lektionen für besondere Massnahmen Die Verantwortung für die interne Verteilung der Lektionen liegt bei der SL. o Die 40 Lektionen werden auf die Klassen, inklusive Kindergartenklassen verteilt. o Die Verteilung erfolgt nach Bedürfnissen der Klassen und wird jeweils bei der Stundenplangestaltung festgelegt. Verschiebungen sind während des Jahres bei Bedarf möglich. Die Kriterien der Lektionszuweisung sind: Klassengrösse Anzahl SuS mit Förderbedarf aus der Sicht LP / SHP Anzahl SuS mit ausgewiesenem Förderbedarf [EB / KJPD und rilz] Anzahl SuS mit Schwierigkeiten in der sozialen Integration Prävention [KG] o Damit für unsere Schule Handlungsspielraum bestehen bleibt, können einige Lektionen bei Bedarf von IF-Lektionen in Abklärungs-, DAZoder Kriseninterventions-Lektionen umgewandelt werden. Seite 6/8

7 Verteilung der BMV Lektionen Individuelle Förderung oder bei Bedarf: Abklärung; 3 Individuelle Förderung oder bei Bedarf: DAZ ; 2 Individuelle Förderung oder bei Bedarf: Krisenintervention; 5 Individuelle Förderung; 30 Seite 7/8

8 I Kindergarten/Schule/Tagesschule 5. Ablauf für IF BESONDERE BEDÜRFNISSE EINES KINDES 4-STUFEN- MODELL LP EXTERN MASSNAHMEN ANGEBOT ELTERN BESONDERES Findet eigene Lösung Info der KL- LP Benötigt keine IF- Findet eigene Lösung Info der KL- LP rilz A) Eltern sind A) Formular rilz Bewilligung SL II Eltern Individuelle Förderung zu Hause Beratung durch SHP Kurzintervention Förderbedarf festlegen Bis 12 Wochen in Absprache mit SHP. Entscheid SL Info der Eltern durch die RLP Formular A III Antrag an Logopädin Abklärung Logopädin Unterricht Logo A) Eltern sind A) Formular SJR Bewilligung SJR Antrag an Fachstelle Psychomotorik Abklärung Fachperson Psychomotorik Unterricht Fachperson Psychomotorik A) Eltern sind A) Formular SJR Bewilligung SJR to Beratung durch EB Abklärung EB Entsprechend dem Förderbedarf A) Eltern sind A) Formular EB Antrag EB Bewilligung SL IV Beratung durch EB Abklärung EB Zweijährige Einschulung A) Eltern sind A) Formular EB Antrag EB Bewilligung SL Seite 8/8

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