Konzept integrative Schülerförderung (ISF)

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1 Konzept integrative Schülerförderung (ISF) Inhaltsverzeichnis 1. Fördernde Massnahmen Leitideen und Ziele Grundsätze Organigramm der Interventionen bei Schulschwierigkeiten und besonderen Begabungen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche Schulrat Schulleitung Fachkommission Lehrpersonen mit Klassenverantwortung Schulische Heilpädagogen Logopädin Schulpsychologe DaZ Genehmigungsvermerk... 7

2 1. Fördernde Massnahmen Auf der Grundlage der neuen kantonalen Weisungen Fördermassnahmen (9. Februar 2006) erstellt die Primarschulgemeinde Oberbüren- Sonnental ein überarbeitetes lokales Förderkonzept. Fördermassnahmen dienen der Unterstützung von Schülern mit besonderem Förderbedarf. Dazu gehö- ren Lernende mit Schulschwierigkeiten und solche mit besonderen Begabungen. Die Fördermassnah- men umfassen einerseits Maßnahmen im Rahmen des Klassenunterrichts und unterrichtsergänzende Massnahmen. Schüler mit intensivem oder speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf werden entweder in Son- derschulen oder im Rahmen des Klassenunterrichts mit zusätzlichen ambulanten Sonderschul- Massnahmen gefördert. 2. Leitideen und Ziele Möglichst viele Schüler mit besonderem Förderbedarf besuchen die Primarschule in Oberbüren- Sonnental. Die Fördermassnahmen stärken die Lernenden im Umgang mit der Heterogenität der Klassen. Sie sind ganzheitlich und begrenzt durch das Individuum und dessen Umfeld. Die Fördermassnahmen und der Unterricht in Kindergarten und Schule erfordert die Zusammenarbeit der Lehrpersonen, Fachpersonen, Eltern und Kinder. Die Ziele der Fördermassnahmen sind für alle Beteiligten verbindlich. Das Ziel der integrativen Schulungsform ist es, möglichst allen Kindern den Besuch des Kindergartens bzw. der Regelklasse zu ermöglichen. Dies bedeutet eine sorgfältig geplante und gezielte Förderung bei Schulschwierigkeiten und besonderen Begabungen. Integrative Schulungsformen werden von allen an der Schule Beteiligten gemeinsam getragen. Die Oberbürer Kindergärten und Schulen nehmen Kinder mit Schulschwierigkeiten und besonderen Lernvoraussetzungen in die Regelklasse auf und unterstützen ihr Lernen in Sach-, Sozial- und Selbstkom- petenz. Integriert in das Konzept sind auch Schüler mit besonderen Begabungen. Im Rahmen von integ- rativen Schulungsformen ist die Zusammenarbeit zwischen Fachpersonen, Eltern und Kind von besonde- rer Bedeutung. Durch die integrative Schulungsform wird gezielte und flexible Förderung angeboten. Da der separative Unterricht in einer Schule ausserhalb unserer Gemeinde auch eine Absonderung von den Dorfaktivitäten bedeutet, ist die integrative Schulungsform auch ein Schritt für die Integration im sozia- len Umfeld. Die Integration von körperlich wie auch geistig behinderten Kindern soll im Rahmen des Möglichen an- gestrebt werden. 2

3 3. Grundsätze Fördermassnahmen werden nach Erfassen des Förderbedarfs ermittelt. Sie werden gestuft eingeleitet. Erste präventive und unterstützende Massnahmen finden durch die Klassenlehrperson im Rahmen des Klassenunterrichts statt. Zeigen die Massnahmen nicht den gewünschten Erfolg, nimmt die Lehrperson zwecks Analyse der Situa- tion Kontakt mit den örtlichen Fachpersonen auf. Die Fachpersonen ermitteln den Förderbedarf anhand von Lernstanderfassungen, Beobachtungen, Be- fragungen, Lern-, Leistungs- und Entwicklungstests und Anamnese. Gemeinsam werden mögliche For- men der Förderung geprüft und festgelegt. Die festgelegten Förderziele werden regelmässig überprüft und angepasst. Kinder mit Schulschwierigkeiten können nach einer schulpsychologischen Abklärung in einem oder meh- reren Fächern lernzieldifferenziert werden. Im Zeugnis steht an Stelle einer Note der Vermerk besucht mit einer Fussnote integrative Schulungsform mit individuellem Lernziel. Die Beurteilung erfolgt mit einem Lernbericht als Zeugnisbeilage. 3

4 4. Organigramm der Interventionen bei Schulschwierigkeiten und besonderen Begabungen 4

5 5. Aufgaben- und Verantwortungsbereiche 5.1. Schulrat Strategische Leitung der integrativen Schulung Gesamtverantwortung für Fördermassnahmen in der Schulgemeinde Bewilligung der Förderanträge aus der Fachkommission Qualitätssicherung Verantwortung für gute Infrastruktur und Arbeitsbedingungen Gestaltung des Pensenpools gemäss kantonaler Leitlinien Anstellung der Fachpersonen ISF Genehmigung der Pflichtenhefte der Fachpersonen ISF Leitung der Fachkommissionssitzung durch das ressortverantwortliche Schulratsmitglied 5.2. Schulleitung Überprüfung der Einhaltung der Pflichtenhefte der Fachpersonen Teilnahme an Fachkommissionssitzungen 5.3. Fachkommission Fachliche Leitung und Organisation der integrativen Schulung Erstellung des Förderkonzeptes Überprüfung der Umsetzung des Konzepts Entscheidung über Umfang und Organisation der Fördermassnahmen innerhalb des Pensenpools Vorberatung der Anträge zuhanden des Schulrates Erstellung der Pflichtenhefte der Fachpersonen Entgegennahme von Anträgen der Fach- und Klassenlehrpersonen Zusammensetzung aus Schulratspräsident, ressortverantwortlichem Ratsmitglied, Schulleiter, Logo- pädin, und Heilpädagogen Sitzungsteilnahme weiterer Personen nach Bedarf 5.4. Lehrpersonen mit Klassenverantwortung Verantwortung für Schulung und Förderung der ganzen Klasse Angebot von individualisierenden und differenzierenden Unterrichts- und Lernformen Pflege eines integrationsfördernden Unterrichtsklimas Regelmässige Planung und Reflexion der Fördermassnahmen mit dem Heilpädagogen schriftlicher Antrag auf schulpsychologische Abklärung/Unterstützung durch den SPD unter Mitar- beit des SHP im Einverständnis mit den Eltern Regelmässige inhaltliche Absprachen mit den schulischen Fachpersonen Orientierung der übernehmenden Lehrpersonen bei Klassen- oder Wohnortswechsel zusammen mit dem SHP Führung des kompletten Schülerdossiers 5

6 Information der Fachlehrpersonen und Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung über Fördermass- nahmen und individuelle Lernziele 5.5. Schulische Heilpädagogen Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen und Eltern von Kindern mit besonderem Förderbe- darf Regelmässige Planung und Reflexion der Fördermassnahmen mit den Klassenlehrpersonen Präventionsarbeit in den Klassen Organisation der heilpädagogischen Förderung im Rahmen des Pensenpools Kooperation mit schulhausinternen und - externen Fachpersonen, Dienststellen und Behörden Verantwortung für Durchführung von mindestens zwei Förderplanungsgesprächen pro Schuljahr mit allen Beteiligten Festlegen der Förderziele bei regelmässig stattfindenden Förderplanungsgesprächen mit allen Betei- ligten Regelmässige Planung und Gestaltung der Elternarbeit für integrativ beschulte Kinder in Zusammen- arbeit mit den Lehrpersonen Verfassen von Lernberichten für Kinder mit individuellen Lernzielen als Beilage zu den Semester- zeugnissen Buchführung über den Umfang der heilpädagogischen Unterstützung 5.6. Logopädin Therapie von schulpflichtigen Kindern mit Sprech- und Sprachstörungen sowie Stimm- und Rede- flussstörungen einzeln oder in Kleingruppen Jährliche Reihenabklärungen in Form von Screenings im Kindergarten und Nachkontrolle bei Auffäl- ligkeiten Zuständigkeit für exakte Diagnostik Kontaktieren von behandelnden Ärzten und externen Therapeuten Erstellen von Zwischen-, Therapiepausen- und Abschlussberichten an Lehrpersonen, behandelnde Ärzte und Eltern Information der Fachkommission über Umfang und Dauer der logopädischen Unterstützung Fallweise Klärung der Fördermassnahmen zwischen Klassenlehrpersonen, SHP, Lehrperson DaZ An- meldung an den Schulpsychologischen Dienst zur Verlängerung einer kurzfristigen logopädischen Massnahme Führung von Beratungsgesprächen mit Eltern und Lehrpersonen Teilnahme an Beratungsgesprächen beim SPD Prävention im Rahmen von Sprechstunden und Elternabenden Planung der logopädischen Therapie im Rahmen des Pensenpools in Absprache mit der Fachkom- mission 6

7 5.7. Schulpsychologe Abklärung von Kindern nach schriftlicher Anmeldung durch Lehrkräfte und Therapeuten oder Eltern bei voraussichtlich länger dauernder Massnahme Abklärung und Beratung bei diffusen Störungsbildern, bei Verfügung von individuellen Lernzielen und bei Sonderschulzuweisungen Umwandlung einer kurz dauernden logopädischen oder psychomotorischen Therapie in eine länger dauernde Massnahme Erstellen eines Abklärungsberichtes bei Antrag auf schulische Massnahmen zuhanden des Schulrats- präsidenten Führung des Beratungsgesprächs und Festlegung der Fördermassnahmen mit den beteiligten Fach- personen und Eltern Beratung und Unterstützung von Heilpädagogen, Lehrkräften, Eltern und Kindern 5.8. DaZ siehe separates Pflichtenheft 6. Genehmigungsvermerk Der Schulrat hat das überarbeitete Konzept der Schulischen Heilpädagogik der Primarschulgemeinde Oberbüren- Sonnental genehmigt. Oberbüren, 4. Januar 2011 Der Schulrat Das Bildungsdepartement hat das überarbeitete Konzept der Schulischen Heilpädagogik der Primar- schulgemeinde Oberbüren- Sonnental genehmigt. 7

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