Förderkonzept - Inhaltsverzeichnis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Förderkonzept - Inhaltsverzeichnis"

Transkript

1 Führungshandbuch Pädagogische Führung Seite 1 von 12 Förderkonzept - Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage Seite 2 2. Leitgedanken Seite 2 3. Förderangebot Seite Interne Förderangebote der Schule Seite Integrierte Schülerförderung ISF Seite Legasthenietherapie Seite Dyskalkulietherapie Seite Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen Seite Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder Seite Nachilfeunterricht Seite Externe Therapieangebote der Schule Seite Logopädie Seite Rhythmik Seite Psychomotorik Seite Einführungsklasse und Kleinklasse Seite Sonderbeschulung Seite 6 4. Ablauf Seite Gemeindeinternes Zuweisungsverfahren Seite Zuweisungsverfahren mit Beizug der kantonalen Abklärungsstelle (SPD) Seite 7 5. Bewilligung und Planung Seite Förderentscheide Seite Vorgehen bei einer internen Förderung ohne Beizug der kantonalen Abklärungsstelle (SPD) 5.2 Interdisziplinäre Zusammenarbeit Seite Kosten Seite Zielkontrolle Abschluss Seite Pensen Seite 8 6. Pflichtenhefte Seite Schulkommission Seite Schulleitung Seite Klassenlehrperson Seite Förderlehrperson allgemein Seite Schulische Heilpädagogin und dipl. Fachperson für Deutsch und Mathematik Seite Logopädie Seite Schulpsychologischer Dienst Seite Der schulpsychologische Dienst Seite Der Schulpsychologe Seite 12 Ablaufschema Anhang 1 Formulare Anhang 2

2 Führungshandbuch Pädagogische Führung Seite 2 von 12 Förderkonzept 1. Ausgangslage Das Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen hat mit Wirkung vom 9. Februar 2006 das Konzept Fördernde Massnahmen in der Volksschule sowie die Weisungen über die fördernden Massnahmen erlassen. Während das Konzept Leitideen, Ziele und Grundsätze beschreibt, regeln die Weisungen die Umsetzung. Die Schule Tübach erstellt im Rahmen der lokalen Qualitätsentwicklung ein lokales Förderkonzept, welches sich nach den kantonalen Vorgaben richtet und sich an die speziellen örtlichen Bedingungen anpasst. Dieses Konzept gibt Auskunft über die Organisation und Umsetzung der Unterstützungsund Förderangebote mit ihren Schnittstellen und Verantwortlichkeiten. 2. Leitgedanken Die Schule fördert im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages möglichst früh alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Bedürfnissen. Förderung beinhaltet die kognitiven, emotionalen, sozialen und motorischen Fähigkeiten der Kinder. Dabei werden Sachkompetenz, Selbstkompetenz, Sozialkompetenz und Urteilskompetenz gleichermassen gefördert. Förderung hat zum Ziel, die Schüler bei der Entwicklung ihrer Identität, dem Erreichen grösstmöglicher Autonomie und der Teilnahme an unserer Gesellschaft zu unterstützen. Unter besonderen Bedürfnissen verstehen wir insbesondere Teilleistungsschwächen, Lern- und Verhaltensprobleme sowie schulische Schwierigkeiten aufgrund eines besonderen Begabungsprofils. Bei der Förderung sollen die Stärken berücksichtigt und genutzt werden. Die Verantwortung dafür liegt in erster Linie bei der Klassenlehrperson. Zum Erreichen dieser Ziele wird die Lehrperson von ausgebildeten Förderlehrkräften unterstützt. Die Primarschule Tübach bekennt sich zur integrativen Schulungsform und zeichnet sich somit durch eine hohe Integrationsfähigkeit aus. Integration bedeutet eine optimale Förderung verbunden mit der nötigen Beschulung von möglichst allen Kindern in Tübach. Sie umfasst insbesondere auch Kinder, welche ein Bedürfnisprofil für die Einführungs- und Kleinklasse aufweisen. Trotzdem wird es immer wieder Kinder geben, die eine umfassendere Förderung brauchen und mit den bestehenden Förderangeboten nicht ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert werden können. Bei Schüler und Schülerinnen mit Sonderschulstatus wird der Einzelfall hinsichtlich Integrationsmöglichkeit geprüft. Kann unter Berücksichtigung der individuellen Grenzen des Kindes und des Umfeldes keine ausreichende Förderung sichergestellt werden, sind weitergehende Fördermassnahmen (Kleinklassen, Sonderbeschulung) einzuleiten. Förderung und Integration können nur gelingen, wenn die beteiligten Lehrpersonen, Förderlehrkräfte und Eltern sowie gegebenenfalls externe Dienste eng miteinander kooperieren und wenn eine den Erfordernissen entsprechende Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden kann. Dies betrifft nicht nur die Pensen der im Bereich Förderung tätigen Fachlehrpersonen, sondern auch die Klassengrössen, Entlastungslektionen der Klassenlehrpersonen und das Raumangebot. Gezielte Förderung bedingt gut ausgebildete Fachpersonen, sorgfältige Planung, fachlich hochstehende Durchführung, regelmässige Evaluation.

3 Führungshandbuch Pädagogische Führung Seite 3 von 12 Für die Steuerung des Förderbereichs ist die Schulleitung verantwortlich. Sie führt das Förderpersonal, entscheidet über den Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen und sorgt für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Integrationsfähigkeit der Schule. Die Schulkommission wird periodisch informiert. Die Förderung einzelner Schüler und Schülerinnen erfolgt aufgrund einer Förderplanung, welche die Zielsetzungen, die Vorgehensweise und die Meilensteine definiert. Die Eltern werden darüber informiert und die Schüler und Schülerinnen werden altersgerecht mit einbezogen. Die Fördermassnahmen werden mit den Beteiligten regelmässig evaluiert. Die Art und Weise der Dokumentation ist festgelegt, ebenso der Umgang mit diesen Daten. Das Arbeitspensum der SHP/FLP soll vor allem für die Arbeit mit den Schüler und Schülerinnen und für die Beratung von Lehrperson genutzt werden. Für die administrativen Aufgaben gibt es standardisierte Formulare. Ein Schwerpunkt der Fördermassnahmen bilden Prävention und Früherfassung im Kindergarten.

4 Führungshandbuch Pädagogische Führung Seite 4 von Förderangebot Individuelles Lernen der Schülerinnen und Schüler, gemeinsame Lernprozesse im Klassenverband oder in Lerngruppen und angeleitetes Lernen (Frontalunterricht) stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Schülerinnen und Schüler lernen miteinander zu arbeiten, aber auch allein ihren Aufgaben nachzugehen. Jede differenzierte und individuelle Förderung ist, unabhängig von der Organisationsform, eingebettet in den Klassenverband mit gemeinsamen Lernsituationen und Ritualen. Sind Schüler mit den Lernzielen gemäss Lehrplan in einzelnen Fächern eindeutig überfordert, kann nach Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst eine Lernzielanpassung erfolgen. Dies hat einen Eintrag im Zeugnis zur Folge. Schüler mit Einführungsklassen-Status können nach Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst integriert in die Unterstufenklasse innerhalb von 2 Schuljahren die 1. Klasse absolvieren. Die Planung der Lernziele wird entsprechend angepasst. Für Kinder mit besonderen Begabungen stehen zusätzliche Förderangebote zur Verfügung. Neben der individuellen Förderung im Schulalltag können die nachfolgenden Angebote genutzt werden: Interne Förderangebote der Schule: Integrierte Schülerförderung ISF Legasthenietherapie Dyskalkulietherapie Begabungsförderung Deutschunterricht für die fremdsprachigen Schüler Nachilfeunterricht Externe Therapieangebote der Schule: Logopädie Rhythmik Psychomotorik Einführungsklasse und Kleinklasse Sonderbeschulung 3.1. Interne Förderangebote der Schule Integrierte Schülerförderung ISF In Rahmen der integrierten Schulförderung werden Schülerinnen und Schuler mit Schulschwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich im Einzel-, im Gruppen- oder Klassenunterricht zusätzlich gefördert. Die Schulische Heilpädagogik ist auf breite Förderung ausgerichtet und umfasst verschiedene Elemente der Therapien und der weiteren Fördermassnahmen. Sie kann die Förderung im Rahmen einer spezialisierten Therapie (z.b. Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie) ersetzen oder ergänzen. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf können auch im Rahmen des Klassenunterrichts durch zusätzliche Differenzierungslektionen oder Teamteaching gefördert werden Legasthenietherapie Legasthenietherapie richtet sich an Kinder, die besondere Schwierigkeiten in den Grundlagen der gesprochenen, geschriebenen und gelesenen Sprache

5 Führungshandbuch Pädagogische Führung Seite 5 von 12 aufweisen, die Probleme in der Wahrnehmungsverarbeitung sowie Schwierigkeiten in der Aufmerksamkeitsspanne, Konzentrationsfähigkeit und /oder im Arbeitstempo haben. Es besteht meistens eine Diskrepanz zwischen guten Leistungen im allgemeinen Lernen, insbesondere im mathematischen Bereich und ungenügenden Leistungen in der Rechtschreibung und/oder im Lesen Dyskalkulietherapie Dyskalkulietherapie richtet sich an Kinder, die besondere Schwierigkeiten in den mathematischen Grundlagen aufweisen, die Problemen in der Wahrnehmungsverarbeitung sowie Schwierigkeiten in der Aufmerksamkeitsspanne, in der Konzentrationsfähigkeit, in der Abstraktionsfähigkeit und /oder im Arbeitstempo haben. Es können auch psychisch bedingte Rechenstörungen auftreten. Es besteht meistens eine Diskrepanz zwischen guten Leistungen im allgemeinen Lernen, insbesondere im sprachlichen Bereich und ungenügenden Leistungen in der Mathematik Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen Schüler und Schülerinnen mit besonderen Begabungen werden spezielle Förderprogramme angeboten. Die individuellen Lernbedürfnisse stehen dabei im Mittelpunkt Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder Im Deutschunterricht werden Schülerinnen und Schüler im Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache unterstützt und gefördert. Ziel ist das Erarbeiten schriftlicher und mündlicher Deutschkenntnisse, damit sich das Kind im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht in der Klasse folgen kann. Die Lerninhalte werden einerseits auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und andererseits auf die Themen der Klasse abgestimmt Nachilfeunterricht Im Nachhilfeunterricht werden Schülerinnen und Schüler unterstützt, die wegen Krankheit, Wohnortswechsel oder besonderer familiärer Verhältnisse Schulschwierigkeiten haben. Ziel des Nachhilfeunterrichts ist das Aufarbeiten von schulischen Lücken und Rückständen, um die Lernziele der entsprechenden Klasse wieder zu erreichen Externe Therapieangebote der Schule Logopädie Die logopädischen Massnahmen unterstützen Kinder im Vorschul- und Schulalter, die Kommunikations-, Spracherwerbs-, Stimm- und/oder Redeflussstörungen haben. Diesen Störungen zu Grunde liegen können Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsverarbeitung, in den Bewegungsfunktionen oder im psychischen Bereich. Eine Spracherwerbsstörung hat Auswirkungen auf das Sprachverständnis, den sprachlichen Ausdruck, den Erwerb des Lesens und Schreibens sowie auf das Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Anstelle von Logopädie kann in gewissen Fällen auch motivierten Eltern eine oder mehrere Beratungslektionen angeboten werden.

6 Führungshandbuch Pädagogische Führung Seite 6 von Rhythmik Der Rhythmikunterricht richtet sich an Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, mit Wahrnehmungsschwierigkeiten, mit Verhaltensauffälligkeiten und mit Teilleistungsstörungen. Im Rhythmikunterricht wird mit Musik, Bewegung und verschiedenen Spielmaterialien die Persönlichkeitsentwicklung, die Beziehungsfähigkeit, das soziale Verhalten, die Wahrnehmung sowie die allgemeine Lernfähigkeit unterstützt und gefördert Psychomotorik In der Psychomotorik-Therapie werden Kinder und Jugendliche unterstützt, die in ihrem Bewegungsverhalten und damit in ihren Beziehungs- und Ausdrucksmöglichkeiten eingeschränkt sind. Sie haben Schwierigkeiten, sich angemessen zu bewegen und fallen beim Turnen, Schreiben und im Sozialverhalten auf. Dadurch können ihre Entwicklung und auch ihr Lernen in anderen Bereichen erschwert sein Einführungsklasse und Kleinklasse Der integrative Gedanke umfasst insbesondere auch Kinder, welche ein Bedürfnisprofil für die Einführungs- und Kleinklasse aufweisen. Somit erfolgt eine Zuweisung nur in begründeten Ausnahmefällen. Die Einführungs- und Kleinklasse wird mit der Schule Goldach geführt. Das Angebot umfasst die obligatorische Schulzeit von der 1. bis zur 9. Klasse Sonderbeschulung Sonderschulung beinhaltet spezielle schulische, therapeutische, aber auch sozialpädagogische Angebote. Eine Sonderschulung beginnt frühestens ab Kindergartenalter und dauert maximal bis zum 20. Altersjahr. Ziel ist eine berufliche und gesellschaftliche Eingliederung.

7 Führungshandbuch Pädagogische Führung Seite 7 von Ablauf 4.1 Gemeindeinternes Zuweisungsverfahren Dieses Verfahren kommt zur Anwendung Bei einer unterrichtsergänzenden Massnahme, die voraussichtlich 40 Lektionen dauert oder keine markante Verlängerung erforderlich erscheint Massnahmen zur Unterstützung der ganzen Klasse Bei Deutschunterricht für Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund 4.2 Zuweisungsverfahren mit Beizug der kantonalen Abklärungsstelle (SPD) Dieses Verfahren kommt zur Anwendung Bei einer unterrichtsergänzenden Massnahme. Wenn als klar erscheint, dass eine markante Verlängerung über 40 Lektionen erforderlich ist oder wenn eine Verlängerung nicht zum Abschluss der Massnahme führt Bei der Verfügung individueller Lernziele Bei einer Kleinklassen- und Sonderschulzuweisung Beim Überspringen einer Klasse (Ablaufschema siehe Anhang 1) Abklärung und Therapie erfolgt in der Regel durch verschiedene Fachpersonen, über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. 5. Bewilligung und Planung 5.1 Förderentscheide Die Schulleitung bewilligt/verfügt die Massnahme und erteilt die Kostengutsprache gegenüber den Eltern. In heiklen Fällen und Situationen kann die Schulleitung das Schulpräsidium konsultieren. Akzeptieren Beteiligte die Entscheidung nicht, können sie an die nächst höhere Instanz gelangen. Sie informieren vorher den aktuellen Entscheidungsträger. In den Schülerakten werden sämtliche Meilensteine des Förderverlaufs festgehalten Vorgehen bei einer internen Förderung ohne Beizug der kantonalen Abklärungsstelle (SPD) Die Lehrpersonen ziehen bei Bedarf im Rahmen des Förderpools interne fachliche Beratung bei. Für externe, Kosten verursachende Beratungen oder Förderungen ist ein begründeter Antrag an die Schulkommission zu stellen. Nach maximal 80 Lektionen oder einem Jahr schreibt die Förderlehrperson einen Förderbericht zuhanden der Schulleitung. Die Schulleitung hat die Kompetenz, einen Förderbericht vor Ablauf der 80 Lektionen oder eines Jahres einzufordern. Bei regelmässiger Förderung werden die Eltern nach spätestens einem Quartal durch die Klassenlehrperson informiert.

8 Führungshandbuch Pädagogische Führung Seite 8 von Interdisziplinäre Zusammenarbeit Die Schulleitung kann 2x jährlich eine Förderkommission einberufen, um Fördermassnahmen zu koordinieren und einzelne Schüler zu besprechen. Diese kann aus Lehrpersonen, aus allen Bereichen der fördernden Massnahmen, dem Schulpsychologen und der Schulleitung bestehen. 5.3 Kosten Das Volksschulgesetz verpflichtet die Schule, Kindern mit besonderen Bedürfnissen entsprechende Hilfe ohne Kostenfolge für die Eltern zur Verfügung zu stellen, wenn diese nachweislich erforderlich ist. Aufgabenhilfe ist davon ausgenommen. 5.4 Zielkontrolle Abschluss Die Ziele werden zu Beginn der Massnahme im gemeinsamen Gespräch mit der Lehrperson, der ausführenden Person und den Eltern festgelegt und protokolliert. Es können sowohl übergeordnete Ziele als auch Etappenziele formuliert werden. Die Verantwortung dafür liegt bei der ausführenden Stelle und der Lehrperson. Die Ausführungsstelle schliesst die Massnahme ab, nachdem das vorgegebene Ziel erreicht ist oder ggf. ohne Erreichung des Ziels. Bei Unterbruch oder Abschluss wird die Schulleitung mit einem Bericht über die Art des Abschlusses informiert. Den Abbruch einer Fördermassnahme beschliesst die Schulleitung auf begründeten Antrag. 5.5 Pensen Die Schulkommission legt jährlich den maximalen Pensenpool der Fördermassnahmen für das kommende Schuljahr fest. Als Grundlagen gelten die kantonalen Vorgaben über den Pensenpool. Zum Pensenpool zählen sämtliche Fördermassnahmen exklusiv Deutsch für Fremdsprachige. Die Anzahl der Lektionen sind ein Durchschnittswert, welche über das ganze Schuljahr verteilt werden können. Grundsätzlich ist die Schulleitung für die Einhaltung des Pensenpools verantwortlich. Sie führt eine Kontrolle und informiert die Schulkommission so oft als nötig, jedoch mindestens einmal pro Semester. Die Schule will den Konsequenzen des integrativen Systems vollumfänglich gerecht werden und ist bereit, zur Unterstützung der zu fördernden Kinder, so wie auch zu Gunsten der anderen Kinder derselben Klasse den Pensenpool zu erhöhen. Zusätzliche Lektionen, welche über der kantonalen Vorgabe liegen, müssen von den Lehrpersonen beantragt und von der Schulkommission bewilligt werden. Der Pensenpool für die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen beträgt zwei Lektionen (kantonale Vorgabe). Fördersituation Die Fördermassnahmen erfolgt im Klassen-, Gruppen- und Einzelunterricht. Logopädie wird in der Regel im Einzelunterricht erteilt. Die Fördermassnahmen werden mit dem Klassenunterricht koordiniert und finden in der Regel im Schulhaus statt. Aufteilung Ein volles Pensum in Schulischer Heilpädagogik setzt sich wie folgt zusammen: 24 Lektionen für die Arbeit mit den Kindern 4 Lektionen für Beratung, Zusammenarbeit und Administration 2 Lektionen Präsenzverpflichtung Bei Teilpensen wird die Verteilung der Lektionen anteilmässig durch die Schulkommission festgelegt.

9 Führungshandbuch Pädagogische Führung Seite 9 von Pflichtenhefte 6.1 Schulkommission Die Schulkommission sorgt für zeitgemässe Rahmenbedingungen im Förderbereich und stellt die nötigen Mittel zur Verfügung. erlässt die Konzepte und regelt die Aufgaben und Kompetenzen. trägt die Hauptverantwortung und führt wenn nötig Kontrollen durch. wählt die Förderlehrpersonen und legt deren Stundenpensen nach kantonalen Richtlinien fest. verfügt die Zuweisung in die Sonderschulen, Kleinklasse und Einführungsklasse (Rekursinstanz ist der Erziehungsrat). ist Rekursinstanz bei Verfügungen der Schulleitung. besucht die Förderlehrpersonen mit dem Ziel der Einsichtnahme in den Förderunterricht und einer guten Beurteilungsgrundlage für die von ihr gefällten Förderentscheide. 6.2 Schulleitung Die Schulleitung ist für die interne Koordination, die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Organisation der Informationsflüsse zuständig und verantwortlich. Sie stellt einheitliche Arbeitsabläufe sicher und standardisierte Formulare zur Verfügung. visitiert die Förderlehrpersonen mit dem Ziel der Einsichtnahme in den Förderunterricht und einer guten Beurteilungsgrundlage für die von ihr gefällten Förderentscheide. leitet das Verfahren und erteilt die Bewilligung und damit die Kostengutsprache für sämtliche Fördermassnahmen (unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben). stellt bei Massnahmen, die über den vorgegebenen Budgetrahmen hinausgehen, Antrag an die Schulkommission unter Angabe der Kostenfolgen. Informiert halbjährlich die Schulkommission über sämtliche Fördermassnahmen. informiert die Schulkommission über sämtliche Abklärungen und Anträge des Schulpsychologischen Dienstes. führt die nötigen Statistiken zur Dokumentation der getroffenen Massnahmen. bereitet Informationen für Eltern und Bürgerschaft vor. ist zweite Ansprechinstanz bei Beschwerden im Bereich der Fördernden Massnahmen. achtet darauf, dass den Eltern das rechtliche Gehör gewährt wird. vertritt den Integrationsgedanken gegenüber den Behörden, der Elternschaft und der Lehrerschaft. ist verantwortlich für die Planung, die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie das optimale Einsetzen der Ressourcen.

10 Führungshandbuch Pädagogische Führung Seite 10 von Klassenlehrperson Die Klassenlehrperson ist für die Einhaltung des Lehrplanes und die Arbeit in der Klasse verantwortlich. pflegt ein Unterrichtsklima, das die Integration der Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen unterstützt. erstellt in sinnvollen Abständen eine individuelle Bestandsaufnahme der Lernund Entwicklungsstände ihrer Schülerinnen und Schüler. setzt Unterrichtsformen und Lernhilfen ein, die ein individuelles und differenziertes Arbeiten ermöglichen. Individuelles und gemeinsames Lernen in heterogenen Gruppen ergänzen einander. trägt die Hauptverantwortung auch für jene Unterrichtsbereiche, in denen eine Förderung stattfindet. ist erster Ansprechpartner bei Beschwerden im Bereich der Fördernden Massnahmen. kann den SHP zur Beratung und Unterstützung bezüglich Unterricht und Elternarbeit beiziehen. arbeitet eng mit dem SHP zusammen und ist für eine laufende Absprache der Förderung für die ISF-Schüler besorgt. kann bei einer Lernzieldifferenzierung die Hauptverantwortung für das entsprechende Fach an den SHP übergeben. schreibt nach Absprache mit den Förderlehrpersonen den Antrag auf Abklärung für den SPD. stellt nach der Abklärung beim SPD den Antrag für die Lernzielanpassung an die Schulleitung. trägt die Hauptverantwortung in der Elternarbeit. respektiert das rechtliche Gehör der Eltern. beurteilt in Zusammenarbeit mit dem SHP die Schüler mit integriertem Förderunterricht und besorgt den Zeugniseintrag. 6.4 Förderlehrperson allgemein Die Förderlehrperson verfügt über eine für ihren Bereich anerkannte Ausbildung. Sie bildet sich regelmässig fort. ist verantwortlich für die Qualität der Fördermassnahmen. sorgt in kollegialer Zusammenarbeit mit den beteiligten Lehrpersonen dafür, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen gerecht und effizient genutzt werden. Sie legt dabei einen Schwerpunkt auf frühzeitige Erkennung von Schulschwierigkeiten. führt die Förderdiagnostik durch und bespricht die Ergebnisse mit der Lehrperson. orientiert die Eltern zusammen mit der Lehrperson über Ziele und Massnahmen, berät sie und unterstützt sie bei Schwierigkeiten. Nach Möglichkeit beteiligen sich die Eltern. Informiert die Schüler altersgerecht darüber, weshalb und mit welchen Zielen sie die Förderung besuchen. erarbeitet für jedes Kind einen Förderplan und bereitet die Förderstunden schriftlich vor. arbeitet mit den Klassenlehrpersonen zusammen. Sie beraten diese in Bezug auf Fördermassnahmen im Klassenunterricht und stellt geeignetes Material zur Verfügung. dokumentiert den Förderverlauf, wichtige Beobachtungen und Ereignisse.

11 Führungshandbuch Pädagogische Führung Seite 11 von 12 überprüft nach jedem Semester die Erreichung der Ziele und passt den Förderplan entsprechend an. Sie verfasst entsprechend den Lernbericht. stellt für die Verlängerung von Fördermassnahmen Antrag. achtet auf datenschutzgerechten Umgang mit Daten. 6.5 Schulische Heilpädagogin und Fachperson für Fördern in Schriftsprache und Mathematik Der Schulische Heilpädagoge und die dipl. Fachperson für Deutsch und Mathematik ist zuständig für Schüler mit besonderen Lernbedürfnissen. begleitet die Erfassung, Unterstützung und Förderung von einzelnen Kindern oder Lerngruppen in Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz in Zusammenarbeit mit der Lehrperson. arbeitet mit einzelnen Schülern, mit Kleingruppen, innerhalb der Regelklassen oder gegebenenfalls mit Halbklassen. kann eine Abklärung beim SPD in Absprache mit der Klassenlehrkraft und den Eltern veranlassen. Sind die Eltern nicht einverstanden mit einer Abklärung, kann die SHP bei der Schulkommission Antrag stellen, aufgrund der vorliegenden Akten zu entscheiden (in diesem Fall muss eine schriftliche Erklärung der Eltern vorliegen). führt die Förderdiagnostik durch und bespricht die Ergebnisse mit der Lehrperson. muss für eine individuelle Lernzielanpassung den SPD einbeziehen. formuliert zusammen mit der Klassenlehrperson individuelle Lernziele. beantragt Abklärungen rechtzeitig beim Schulspychologischen Dienst. überprüft Lernzielanpassungen mindestens einmal pro Semester. zieht vor der Zuweisung in eine Kleinklasse / Einführungsklasse oder in eine Sonderschule den SPD bei. fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Lehrpersonen, SHP; Logopädie, Ärzten, Psychologen, externen Therapeuten oder anderen Stellen, wie SPD und KJPD. leistet im Rahmen ihrer Fachkompetenz Beiträge zur schulhausinternen Weiterbildung. 6.6 Logopädie Der Logopäde führt Reihenabklärungen im Kindergarten und Nachkontrollen durch. arbeitet mit den Lehrkräften zusammen. stellt Anträge für kurz dauernde Massnahmen. arbeitet nach dem förderdiagnostischen Kreislauf (erfassen, planen, durchführen, prüfen, planen.) nimmt bei Bedarf an Standortsitzungen teil. legt die Therapieziele fest und erstellt einen Therapieplan. dokumentiert den Therapieverlauf.

12 Führungshandbuch Pädagogische Führung Seite 12 von Schulpsychologischer Dienst Der schulpsychologische Dienst ist zuständig für die Abklärung bei einer voraussichtlich lang dauernden unterrichtsergänzenden Massnahme (über 40 Lektionen, für die Verfügung individueller Lernziele, bei einer Kleinklassen- und Sonderschulzuweisung, bei der Begabtenförderung. erstellt nach der erfolgten Abklärung einen Bericht und stellt Antrag. Ausnahmen: Nachhilfeunterricht und Aufgabenhilfe Deutschunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund Massnahmen, die sich auf die Klasse beziehen oder beim Förder plus. Wenn sich bei einer kurzen Massnahme herausstellt, dass diese verlängert werden muss, wird spätestens nach 35 Lektionen die Abklärung beantragt. Bis zum Ergebnis der Abklärung wird die Massnahme weitergeführt. Bei besonders förderbedürftigen Kindern die über Jahre Unterstützung durch SHP oder Förderlehrperson bekommen, sind weitere Abklärungen nur bei unklarem Förderbedarf nötig Der Schulpsychologe unterstützt weiter in enger Zusammenarbeit mit den Eltern, der SHP und den Lehrpersonen die Planung der erforderlichen Massnahmen. wirkt bei Konflikten koordinierend mit. begleitet und unterstützt nach Möglichkeit den SHP und die beteiligten Lehrpersonen sowie die betroffenen Schulkinder in Schulungs- und Fördergruppen und führt zu diesem Zweck bei Bedarf Gespräche und Klassenbesuche durch und steht beratend zur Seite. Dieses Förderkonzept wurde von der Förderkommission am 20. Februar überarbeitet und von der Schulkommission am 20. Februar 2013 genehmigt. Es tritt mit der Genehmigung durch die kantonale Stelle in Kraft.

6.1. Weisungen über die fördernden Massnahmen. I. Allgemeine Bestimmung. II. Organisation. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15.

6.1. Weisungen über die fördernden Massnahmen. I. Allgemeine Bestimmung. II. Organisation. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. August 2006 6.1 Weisungen über die fördernden Massnahmen vom 9. Februar 2006 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 34ff. des

Mehr

Konzept integrative Schülerförderung (ISF)

Konzept integrative Schülerförderung (ISF) Konzept integrative Schülerförderung (ISF) Inhaltsverzeichnis 1. Fördernde Massnahmen... 2 2. Leitideen und Ziele... 2 3. Grundsätze... 3 4. Organigramm der Interventionen bei Schulschwierigkeiten und

Mehr

Primarschule Bennwil

Primarschule Bennwil Kindergarten / Dorfstrasse 1 4431 Bennwil Konzept Spezielle Förderung Konzept Spezielle Förderung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 3 2. ZIELE... 4 2.1 KINDERGARTEN... 4 3. GESETZLICHE GRUNDLAGEN...

Mehr

Integrative SchulungsForm. Konzept. Sekundarschule Aesch

Integrative SchulungsForm. Konzept. Sekundarschule Aesch Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft Sekundarschule Aesch Integrative SchulungsForm Konzept Sekundarschule Aesch Inhaltsangabe 1. Begriffe 1.1 Integrative Schulungsform/ ISF 1.2

Mehr

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 6. (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005 und die Vollzugsverordnung

Mehr

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005 und die Vollzugsverordnung

Mehr

gestützt auf 28 und 29 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober und die Volksschulverordnung vom 14. Juni 2006, 3

gestützt auf 28 und 29 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober und die Volksschulverordnung vom 14. Juni 2006, 3 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 6. (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 des Volksschulgesetzes vom 9. Oktober 005 und die Volksschulverordnung vom.

Mehr

HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG

HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage... 2 2 Gesetzliche Grundlagen... 2 3 Klärung der Begrifflichkeiten... 2 3.1 Lernzielanpassung 3.2 Lernzielanpassung

Mehr

Förderkonzept. Primarschule Oberbüren-Sonnental. Primarschule Oberbüren-Sonnental. Billwilerstrasse Oberbüren.

Förderkonzept. Primarschule Oberbüren-Sonnental. Primarschule Oberbüren-Sonnental. Billwilerstrasse Oberbüren. Förderkonzept Primarschule Oberbüren-Sonnental Primarschule Oberbüren-Sonnental Billwilerstrasse 12 9245 Oberbüren 071 951 33 23 www.schuleoberbueren.ch Mai 2016 Förderkonzept 2 Inhaltsverzeichnis 1 Leitideen,

Mehr

Begabungsförderung an der Schule Glattfelden

Begabungsförderung an der Schule Glattfelden Begabungsförderung an der Schule Glattfelden Grundlage für dieses Schulgemeinde-Konzept ist die Handreichung Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Begabungs- und

Mehr

Förderkonzept der Primarschule Rüthi erstellt im April 2008

Förderkonzept der Primarschule Rüthi erstellt im April 2008 Führungshandbuch Seite 1 der erstellt im April 2008 Die Pädagogische Kommission Büchel Doris Giger Beatrice Häusle Markus Lüchinger Miriam Mungo Serino Naef Christoph Schneider Tanja Führungshandbuch Seite

Mehr

Konzept für Schulische Heilpädagogik

Konzept für Schulische Heilpädagogik Inhaltsverzeichnis 1. Organigramm 2 Seite 2. Zielsetzung 3 2.1. Sinn / Zweck 2.2. Fördermassnahmen a) Betreuung im Klassenzimmer b) Betreuung ausserhalb des Klassenzimmers 3. Die schulische Heilpädagogin

Mehr

KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG

KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG Fassung 04.04.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1. Ziel und Zweck der integrativen Förderung...3 2. Grundlagen...3 Grundlagen des Kantons...3 Auszug aus dem Leitbild unserer Schule...4

Mehr

Integrative Volksschule Stadt Luzern

Integrative Volksschule Stadt Luzern Schulhaus Littau Dorf Information der Eltern Integrative Volksschule Stadt Luzern 21.03.2011 Alex Eichmann 1 Schwerpunkte und Ablauf 1. Eine Schule für alle 2. Grundlagen 3. Was ist Integrative Förderung

Mehr

rilz / eilz Leitfaden

rilz / eilz Leitfaden rilz / eilz Leitfaden Version vom 12.05.2016 genehmigt durch die SL-Konferenz 1. Grundlagen und Grundsätze BMDV Art. 2 und DVBS Art. 23-26: 1 Individuelle Lernziele gemäss der Direktionsverordnung vom

Mehr

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2011)

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2011) Nr. 408 Verordnung über die Schuldienste vom. Dezember 999 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 9 Absätze a und c sowie des Gesetzes über die Volksschulbildung vom. März

Mehr

Nr. 408 Verordnung über die Schuldienste. vom 21. Dezember 1999* (Stand 1. August 2011) I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Gegenstand

Nr. 408 Verordnung über die Schuldienste. vom 21. Dezember 1999* (Stand 1. August 2011) I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Gegenstand Nr. 408 Verordnung über die Schuldienste vom. Dezember 999* (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 9 Absätze a und c sowie des Gesetzes über die Volksschulbildung vom. März

Mehr

Integrative Förderung IF

Integrative Förderung IF Integrative Förderung IF Integrative Förderung Schule Grosswangen Sehr geehrte Eltern Sehr geehrte Schulinteressierte Es ist unserem Schulteam ein grosses Anliegen, dass alle Schülerinnen und Schüler an

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Regelschule. Januar/Februar Bildungsdepartement

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Regelschule. Januar/Februar Bildungsdepartement Amt für Volksschule Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept Regelschule Januar/Februar 2016 Hinweise zu einigen Angeboten Kleinklassen Deutsch-/Integrationsklassen Heilpädagogische Früherziehung B&U

Mehr

Konzept für Fördernde Massnahmen

Konzept für Fördernde Massnahmen Konzept für Fördernde Massnahmen Integration heisst, die Unterschiedlichkeit der Kinder zu achten und das gemeinsame Lernen aller optimal zu fördern. Inhaltsverzeichnis: Seite 1 Integratives Schulmodell...

Mehr

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2016)

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2016) Nr. 408 Verordnung über die Schuldienste vom. Dezember 999 (Stand. August 06) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 9 Absätze a und c sowie des Gesetzes über die Volksschulbildung vom. März

Mehr

Berufsleitbild. Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern

Berufsleitbild. Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern Berufsleitbild Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern Ausgangslage Heterogenität Vielfältige Schulstrukturen, zunehmende Heterogenität in den Regelklassen bezüglich Nationalität,

Mehr

gestützt auf 30, 31 und 55 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober 2005, 2

gestützt auf 30, 31 und 55 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober 2005, 2 Weisungen über die Sonderschulung 6. (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 0, und 55 des Volksschulgesetzes vom 9. Oktober 005, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich

Mehr

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014 Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014 Kinder kommen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen und

Mehr

Konzept Begabungsfo rderung A-Klang. Primarschule Altstätten

Konzept Begabungsfo rderung A-Klang. Primarschule Altstätten Konzept Begabungsfo rderung A-Klang Primarschule Altstätten Mai 2014 1 Inhalt 1. Weisungen des Kantons 2 2. Bezug Förderkonzept Primarschule Altsätten 2 3. Situation Begabungsförderung PS und OS Altstätten

Mehr

ISF-Förderkonzept. Primarschule Amden Realschule Weesen-Amden

ISF-Förderkonzept. Primarschule Amden Realschule Weesen-Amden ISF-Förderkonzept Primarschule Amden Realschule Weesen-Amden überarbeitete Version 2009 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Begriffserklärung und Leitidee 1 2. Integrative Schulungsform in der Schulgemeinde Amden

Mehr

Vorlage des Regierungsrats vom 20. September gestützt auf Artikel 75 und 120 des Bildungsgesetzes vom... 1,

Vorlage des Regierungsrats vom 20. September gestützt auf Artikel 75 und 120 des Bildungsgesetzes vom... 1, Vorlage des Regierungsrats 23.05.09 vom 20. September 2005 Volksschulverordnung vom... Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 75 und 120 des Bildungsgesetzes vom... 1, beschliesst: I.

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Allgemeines. Januar/Februar Bildungsdepartement

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Allgemeines. Januar/Februar Bildungsdepartement Amt für Volksschule Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept Allgemeines Themen über Entstehung, Grundsätze und Umsetzung des Sonderpädagogik-Konzepts informieren Angebote aufzeigen wesentliche Neuerungen

Mehr

IF an der Primarschule Beromünster

IF an der Primarschule Beromünster Seite 1 / 8 IF an der Primarschule Beromünster 1. Grundlagen des IF Konzeptes 2. Grundsätzliches zur Integrativen Förderung 3. Welche Kinder erhalten Förderunterricht 4. Arbeitsformen 5. Was beinhaltet

Mehr

Nr. 406 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule. vom 12. April 2011 (Stand 1. August 2015)

Nr. 406 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule. vom 12. April 2011 (Stand 1. August 2015) Nr. 06 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule vom. April 0 (Stand. August 05) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 8 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung vom. März 999,

Mehr

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1 RICHTLINIEN zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule (vom 7. Mai 2008) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung)

Mehr

FAQ zur Sonderpädagogik

FAQ zur Sonderpädagogik Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule FAQ zur Sonderpädagogik 1. Lehrplan Volksschule und Beurteilung Bleibt mit dem neuen Lehrplan der Begriff «Individuelles Lernziel (ILZ)» bestehen?

Mehr

2.9 Interkulturelle Pädagogik

2.9 Interkulturelle Pädagogik 2.9 Interkulturelle Pädagogik Inhaltsverzeichnis 1. Ziele 2. Verantwortung 3. Inhalt 3.1 Vorwort 3.2 Integration neu zugezogener Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse 3.3 Die DaZ - (Deutsch als

Mehr

Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule * (BMV) vom (Stand )

Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule * (BMV) vom (Stand ) .7. Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule * (BMV) vom 9.09.007 (Stand 0.08.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Absatz des Volksschulgesetzes vom 9. März

Mehr

Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler

Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler. Februar 06 4. ABSENZENREGELUNG FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER INHALTSVERZEICHNIS I Allgemeine Bestimmungen Art. Rechtliche Grundlagen II Absenzen Art. Verantwortlichkeit

Mehr

Deutsch. Zweitsprache

Deutsch. Zweitsprache Schulleitung/Annina Fricker-Schneider Konzept Deutsch als Zweitsprache Im Rahmen des integrativen Konzepts der Schule Waldstatt erarbeitet durch die Begleitgruppe ISF im 2000 überarbeitet und vorgelegt

Mehr

A Leitfaden zur Förderung von Lernenden mit

A Leitfaden zur Förderung von Lernenden mit Kanton Appenzell A.Rh. Erziehungsdirektion Förderangebote an der Volksschule im Kanton Appenzell Ausserrhoden 2 Förderung von Lernenden mit Lern- und /oder Schulschwierigkeiten Zur Förderung von Kindern

Mehr

Verordnung über die Kommission für schulische Sondermassnahmen (KSS)

Verordnung über die Kommission für schulische Sondermassnahmen (KSS) Verordnung über die Kommission für schulische Sondermassnahmen (KSS) 19.03.2007 SCHULVERWALTUNG, Giebeleichstrasse 25, Postfach, 8152 Glattbrugg Tel 044 829 84 95, Fax 044 829 84 99, schule@opfikon.ch,

Mehr

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung)

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) RICHTLINIEN zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule (vom 7. Mai 008) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 Absatz der Verordnung vom. April 998 zum Schulgesetz (Schulverordnung)

Mehr

IF im Förderzentrum Schulhaus Krämeracker

IF im Förderzentrum Schulhaus Krämeracker FLYER FÖRDERZENTRUM AUSGABE ELTERN IF im Förderzentrum Schulhaus Krämeracker In der Integrativen Förderung (IF) werden Kinder mit Lernschwierigkeiten in der Klasse, in Kleingruppen oder individuell zusätzlich

Mehr

M e h r i y a, M a r y a m u n d S o z a n a a n d e r A r b e i t i m F Z

M e h r i y a, M a r y a m u n d S o z a n a a n d e r A r b e i t i m F Z FLYER FÖRDERZENTRUM AUSGABE 2018-2019 Eltern M e h r i y a, M a r y a m u n d S o z a n a a n d e r A r b e i t i m F Z IF im Förderzentrum Schulhaus Krämeracker In der Integrativen Förderung (IF) werden

Mehr

Integrationskonzept. Schulgemeinde. Andwil/Arnegg

Integrationskonzept. Schulgemeinde. Andwil/Arnegg Integrationskonzept Schulgemeinde Andwil/Arnegg Integrationskonzept v1.0 / Kurzfassung / 2005-08-26 1 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 2 1. EINLEITUNG/GRUNDGEDANKEN 3 1.1 EINLEITUNG 3 1.2 GRUNDGEDANKEN

Mehr

Besondere Massnahmen Obersimmental

Besondere Massnahmen Obersimmental Besondere Massnahmen Obersimmental Die besonderen Massnahmen (BM) sind im Obersimmental in einem Gemeindeverband mit Boltigen, Lenk, St Stephan und Zweisimmen organisiert. Sie umfassen den Spezialunterricht:

Mehr

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation 60.8 Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation Vom 9. November 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung

Mehr

KONZEPT Fördernde Massnahmen

KONZEPT Fördernde Massnahmen KONZEPT Fördernde Massnahmen Juni 2010 1 Übersicht 1. Grundsatz S. 3 2. Beschreibung der Integrierten Schulungsform ISF S. 3 3. Ziele S. 3 4. Arbeitspensen/ Pensenpool/ Klassengrössen S. 4 5. Die Klassenlehrpersonen

Mehr

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014 Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014 Kinder kommen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen und

Mehr

Leitbild. Gemeinsam lernen Gemeinsam wachsen

Leitbild. Gemeinsam lernen Gemeinsam wachsen Leitbild Gemeinsam lernen Gemeinsam wachsen Vorwort Das vorliegende Leitbild ist die überarbeitete Fassung des Leitbildes aus dem Jahre 2006. Es enthält wesentliche Kernaussagen bezüglich Aufgaben und

Mehr

RICHTLINIEN zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 20 Jahren (vom 15. Februar 2017)

RICHTLINIEN zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 20 Jahren (vom 15. Februar 2017) RICHTLINIEN zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 0 Jahren (vom 5. Februar 07) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 Absatz der Schulverordnung vom. April 998 und

Mehr

Integrative Schulungsform. / Kanton Zug dbk / Direktion für Bildung und Kultur / Erziehungsrat. Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I ISF

Integrative Schulungsform. / Kanton Zug dbk / Direktion für Bildung und Kultur / Erziehungsrat. Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I ISF / Kanton Zug dbk / Direktion für Bildung und Kultur / Erziehungsrat Integrative Schulungsform Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I ISF Richtlinien ISF 2005 Kanton Zug dbk / Direktion für Bildung und

Mehr

gestützt auf 22, 55 Abs. 2, 63 und 65 der Verordnung über die Volksschule vom 19. Oktober 2005, 2

gestützt auf 22, 55 Abs. 2, 63 und 65 der Verordnung über die Volksschule vom 19. Oktober 2005, 2 Weisungen für geleitete Volksschulen 6. (Vom 7. März 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf, 55 Abs., 6 und 65 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005, beschliesst: I. Allgemeine

Mehr

Vom Kindergarten in die Schule

Vom Kindergarten in die Schule Vom Kindergarten in die Schule Schulleitung PGS in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen aus Kindergarten und Unterstufe Stand Dezember 2014 Liebe Eltern Mit dieser Broschüre informieren wir Sie über den

Mehr

VO Laufbahn (SGS ) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten

VO Laufbahn (SGS ) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten VO Laufbahn (SGS 640.21) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten Inhaltsverzeichnis 1. Spezielle Förderung und Sonderschulung... 2 1.1 Individuelle Lernziele

Mehr

bei schulischen und erzieherischen Fragestellungen.

bei schulischen und erzieherischen Fragestellungen. Dr. Hermann Blöchlinger Kindliche Entwicklung Ein Balanceakt / 23.09.2015 Der Schulpsychologische Dienst ist eine Beratungsstelle für Kinder Eltern Lehrkräfte Behörden Fachstellen bei schulischen und erzieherischen

Mehr

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. "Fit für die Schule"

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. Fit für die Schule Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung "Fit für die Schule" Fit für die Schule Ablauf: 1. Änderungen / rechtliche Grundlagen 2. Zuständigkeiten 3. Kriterien aus Sicht der Schule 4. Möglichkeiten

Mehr

Schule Degersheim Konzept zur Integrativen. Schulungsform

Schule Degersheim  Konzept zur Integrativen. Schulungsform Schule Degersheim www.degersheim.ch Konzept zur Integrativen Schulungsform Überarbeitete Fassung vom 6. August 2013 Schule Degersheim: Konzept zur Integrativen Schulungsform (ISF) 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

3. Konzept Spezielle Förderung Sekundarschule Gelterkinden

3. Konzept Spezielle Förderung Sekundarschule Gelterkinden 3. Konzept Spezielle Förderung Sekundarschule Gelterkinden 1. Einleitung 1.1. Leitideen Jeder Schüler und jede Schülerin mit speziellem Lern- und Förderbedarf soll eine entsprechende Unterstützung erhalten.

Mehr

Konzept IS. Primarschule & Kindergarten Endingen / Unterendingen. Ausgangslage. Gesetzliche Grundlagen. Integrative Schulung

Konzept IS. Primarschule & Kindergarten Endingen / Unterendingen. Ausgangslage. Gesetzliche Grundlagen. Integrative Schulung Konzept IS Ausgangslage Aufgrund der guten Erfahrungen und im Hinblick auf das neue Schulgesetz, in dem diese Art zu unterrichten ein Bestandteil sein wird, hat die Schulbehörde Endingen/Unterendingen

Mehr

SCHULE BAD RAGAZ KINDERGARTEN PRIMARSCHULE OBERSTUFE TALENTSCHULE

SCHULE BAD RAGAZ KINDERGARTEN PRIMARSCHULE OBERSTUFE TALENTSCHULE SCHULE BAD RAGAZ KINDERGARTEN PRIMARSCHULE OBERSTUFE TALENTSCHULE KINDERGARTEN PRIMARSCHULE Unsere Kindergärten sind in die Primarschule integriert. Soziales Lernen sowie klassenübergreifende Projekte

Mehr

privater oder öffentlicher Trägerschaft sowie Anbieter von individuellem Unterricht in speziellen Einzelsituationen.

privater oder öffentlicher Trägerschaft sowie Anbieter von individuellem Unterricht in speziellen Einzelsituationen. Entwurf Änderung Bildungsgesetz Bildungsgesetz Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: 1) I. Der Erlass SGS 640 (Bildungsgesetz vom 6. Juni 00) (Stand 1. August 016) wird wie folgt geändert:

Mehr

Positionspapier Schulleitung

Positionspapier Schulleitung Positionspapier Schulleitung Mit diesem Positionspapier formuliert der VSLCH sein Berufsverständnis und klärt die Rollen der lokalen Schulbehörde, der Schulleitungen und der Lehrpersonen. Schulen brauchen

Mehr

Schule Uerkheim Integrative Schulung

Schule Uerkheim Integrative Schulung Schule Uerkheim Integrative Schulung Informationsveranstaltung für Eltern und Behörden 7. April 2010 Herzlich willkommen! Auf dem Weg zur Integrativen Schulung - Inhaltsübersicht Ausgangslage und Entscheid

Mehr

A Leitfaden zur Förderung fremdsprachiger Lernender 50

A Leitfaden zur Förderung fremdsprachiger Lernender 50 Kanton Appenzell A.Rh. Erziehungsdirektion Förderangebote an der Volksschule im Kanton Appenzell Ausserrhoden 4 Interkulturelle Bildung A Leitfaden zur Förderung fremdsprachiger Lernender 50 Einleitung

Mehr

Förderkonzept Schule Gaiserwald. Förderkonzept. der Schule Gaiserwald

Förderkonzept Schule Gaiserwald. Förderkonzept. der Schule Gaiserwald Förderkonzept der Schule Gaiserwald Genehmigt Schulrat am 24. Februar 2014 Genehmigt Amt für Volksschule am 25. April 2014 Inhaltsverzeichnis 1. LOKALES FÖRDERKONZEPT... 2 1.1. Ausgangslage... 2 1.2. Projektprozess

Mehr

Fokus Starke Lernbeziehungen. Lernbeziehungen stärken Schulorganisation vereinfachen

Fokus Starke Lernbeziehungen. Lernbeziehungen stärken Schulorganisation vereinfachen Fokus Starke Lernbeziehungen Lernbeziehungen stärken Schulorganisation vereinfachen 1 Der Schulversuch «Fokus Starke Lernbeziehungen» ermöglicht den Schulen, sich so zu organisieren, dass weniger Lehrpersonen

Mehr

gestützt auf 22, 55 Abs. 2, 63 und 65 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober 2005, 2 Diese Weisungen legen den Rahmen für geleitete Schulen fest.

gestützt auf 22, 55 Abs. 2, 63 und 65 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober 2005, 2 Diese Weisungen legen den Rahmen für geleitete Schulen fest. Weisungen für geleitete Volksschulen 6. (Vom 7. März 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf, Abs., 6 und 6 des Volksschulgesetzes vom 9. Oktober 00, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Weisungen zu Zeugnissen und Promotion

Weisungen zu Zeugnissen und Promotion Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei Grigioni

Mehr

Vernehmlassung des Schulamtes der Stadt St.Gallen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Förderkonzept

Vernehmlassung des Schulamtes der Stadt St.Gallen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Förderkonzept Verband Lehrpersonen Sektion St.Gallen Vernehmlassung des Schulamtes der Stadt St.Gallen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Förderkonzept Stellungnahme des VLSG Datum der Einreichung: 15.04.2010 1

Mehr

Handreichung zur Erstellung des Förderkonzepts

Handreichung zur Erstellung des Förderkonzepts Handreichung zur Erstellung des Förderkonzepts gemäss 28 Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule 17. Dezember 2010 240 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 2 Gesetzlicher Rahmen... 3 3

Mehr

FÖRDERMASSNAHMEN AN DER PRIMARSCHULE OTELFINGEN

FÖRDERMASSNAHMEN AN DER PRIMARSCHULE OTELFINGEN INFORMATION FÖRDERMASSNAHMEN AN DER PRIMARSCHULE OTELFINGEN Die Kinder werden an unserer Schule nach Möglichkeit gemäss ihren Stärken und Begabungen gefördert. Auch Kinder mit schwierigen Lernbiografien

Mehr

Deutsch als Zweitsprache (DaZ): Verfahren zur Standortbestimmung und zur Zuweisung zum DaZ-Unterricht

Deutsch als Zweitsprache (DaZ): Verfahren zur Standortbestimmung und zur Zuweisung zum DaZ-Unterricht Kanton Zürich 18. April 2018 1/5 Deutsch als Zweitsprache (DaZ): Verfahren zur Standortbestimmung und zur Zuweisung zum DaZ-Unterricht 1 Zweck Das Verfahren zur Standortbestimmung und zur Zuweisung zum

Mehr

Leitfaden. Gespräche. zu SchülerInnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Orientierung zur Schulentwicklung

Leitfaden. Gespräche. zu SchülerInnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Orientierung zur Schulentwicklung Leitfaden Gespräche zu SchülerInnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Kreisschulpflege Schwamendingenkompass Orientierung zur Schulentwicklung Leitfaden 1 Gespräche zu SchülerInnen mit besonderen

Mehr

GemeindeGams. Förderkonzept der Schule Gams. Version 2.2 vom Teil A E S L O H N T S I C H

GemeindeGams. Förderkonzept der Schule Gams. Version 2.2 vom Teil A E S L O H N T S I C H GemeindeGams E S L O H N T S I C H Förderkonzept der Schule Gams Version 2.2 vom 14.12.2016 Teil A 1 Inhaltsverzeichnis 1 ÜBERSICHT 3 2 LEITIDEEN 3 3 GRUNDSÄTZE 4 4 SONDERPÄDAGOGISCHES ANGEBOT 6 5 BEGLEITENDES

Mehr

KONZEPT EINSCHULUNGSJAHR

KONZEPT EINSCHULUNGSJAHR KONZEPT EINSCHULUNGSJAHR Stand v4, 27.11.18 - Vom Schulrat erlassen am 27.11.2018 - Anwendung seit 01.01.2019 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitende Bemerkungen 3 2 Umschreibung der Schulungsform

Mehr

Vom Kindergarten in die Schule

Vom Kindergarten in die Schule Vom Kindergarten in die Schule In Zusammenarbeit mit den Kindergärten Aaremätteli, Chalet Bähler, Göttibach I+II, Seefeld und Selve Stand Dezember 2012 Liebe Eltern Mit dieser Broschüre informieren wir

Mehr

Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom (Stand

Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom (Stand 43.7. Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom 30.08.008 (Stand 0.08.009) Die Erziehungsdirektion, gestützt auf Artikel 5 Absatz 3 und Artikel

Mehr

Das schulische Elterngespräch

Das schulische Elterngespräch Wissen: Das schulische Elterngespräch Das schulische Elterngespräch Was ist ein schulisches Elterngespräch? Das schulische Elterngespräch findet zwischen der verantwortlichen Lehrperson (Klassenlehrperson)

Mehr

Gemeinsames Lernen an der Sternenschule

Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Im Schuljahr 2011 / 2012 hat sich das Kollegium der Sternenschule gemeinsam auf den Weg zur inklusiven Schulentwicklung gemacht. Seitdem nehmen auch Kinder mit festgestelltem

Mehr

Richtlinien zur Schaffung von Alternativen zu Einführungsklassen

Richtlinien zur Schaffung von Alternativen zu Einführungsklassen 6.3.1 Richtlinien zur Schaffung von Alternativen zu Einführungsklassen vom 13. Juni 2001 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 34 lit. a sowie von Art. 46 Abs. 1 lit. a

Mehr

Konzept Klassenassistenzen

Konzept Klassenassistenzen Konzept Klassenassistenzen Primarschule Rümlang August 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage... 3 2. Zielsetzungen... 3 3. Formen der Klassenassistenzen... 3 4. Aufgaben der Assistenzen... 4 5. Einsatz

Mehr

Aufgaben und Pflichten bei Integrativer Schulung (IS)

Aufgaben und Pflichten bei Integrativer Schulung (IS) Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Aufgaben und Pflichten bei Integrativer Schulung (IS) Die Aufgaben und Pflichten der Lehrpersonen und der heilpädagogischen Lehrpersonen werden

Mehr

Konzept Integrative Schulungsform (ISF)

Konzept Integrative Schulungsform (ISF) Kanton BL Amt für Volksschulen Abt. Sonderpädagogik Konzept Integrative Schulungsform (ISF) 1 Inhalt C Qualitätssicherung und Evaluation 2 3» Ausgangslage, Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien» Ziele

Mehr

Stadt Luzern. Volksschule

Stadt Luzern. Volksschule Stadt Luzern Volksschule NAU-Klasse Internes Unterrichtsangebot der Notaufnahme Utenberg Unterrichtskonzept 1. Vorwort... 2 2. Ziele des Unterrichtsangebots... 2 3. Zielgruppe... 2 4. Platzangebot... 3

Mehr

Zuweisungen zu sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule

Zuweisungen zu sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule Zuweisungen zu sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule Die Gemeinden sind für die Zuweisungsprozesse gemäss den rechtlichen Grundlagen verantwortlich. Die folgenden Empfehlungen bilden das Verfahren

Mehr

Die neuen Beurteilungsinstrumente

Die neuen Beurteilungsinstrumente Die neuen Beurteilungsinstrumente Informationen zur Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung vom 19. August 2009; SAR 421.352) Inhaltsübersicht Leitgedanken zur Beurteilung

Mehr

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Fokus Starke Lernbeziehungen. Zürcher Schulversuch

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Fokus Starke Lernbeziehungen. Zürcher Schulversuch Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Fokus Starke Lernbeziehungen Zürcher Schulversuch 2013 2022 Folie 2 Übersicht 1. Grundidee 2. Projektorganisation 3. Elemente des Schulversuchs 4. Anforderungen

Mehr

Schüpfen. Schule. Grossaffoltern. und. Wengi. Integration. Rapperswil

Schüpfen. Schule. Grossaffoltern. und. Wengi. Integration. Rapperswil Schüpfen Schule Grossaffoltern und Wengi Integration Rapperswil Es geht nicht darum festzustellen, wie leistungs- und funktionsfähig ein Kind ist, damit es als integrierbar gelten kann, sondern um die

Mehr

unsere Schule - jetzt und in Zukunft Leitbild Primarschulen Bürglen Istighofen Leimbach

unsere Schule - jetzt und in Zukunft Leitbild Primarschulen Bürglen Istighofen Leimbach unsere Schule - jetzt und in Zukunft Leitbild Primarschulen Bürglen Istighofen Leimbach Besonders wichtig sind uns gegenseitige Toleranz und Wertschätzung. Die Primarschulen Bürglen, Istighofen und Leimbach

Mehr

Integrative Förderung IF

Integrative Förderung IF Informationsveranstaltung Integrative Förderung IF P R I M A R S C H U L E E I C H 0 5. 0 9. 2 0 1 1 Ablauf Begrüssung Spezielle Förderung Integrative Förderung Situation innerhalb Kt. LU Umsetzung von

Mehr

Übertrittselternabend. Herzlich willkommen!

Übertrittselternabend. Herzlich willkommen! Übertrittselternabend Herzlich willkommen! Ziele des heutigen Abends Information über den Übertritt in die Primarschule Kenntnisse der Kriterien Übertrittsvarianten Regelklasse/ Einschulungsklasse Ablauf

Mehr

M e r k b l a t t zu Lernzielanpassung und Fächerbefreiung in der Sonderschulung

M e r k b l a t t zu Lernzielanpassung und Fächerbefreiung in der Sonderschulung Amt für Volksschule und Sport Uffizi per la scola populara ed il sport Ufficio per la scuola popolare e lo sport M e r k b l a t t zu Lernzielanpassung und Fächerbefreiung in der Sonderschulung 1. Grundlagen

Mehr

Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)

Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) 1. Vorbemerkungen Die gekennzeichneten Rahmenbedingungen sind gestützt auf 22 Abs. 5 VSM verbindlich. Das vorliegende Konzept Integrierte

Mehr

Anmeldung Schulpsychologischer Dienst [ vertraulich ]

Anmeldung Schulpsychologischer Dienst [ vertraulich ] Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen Schulpsychologischer Dienst Anmeldung Schulpsychologischer Dienst [ vertraulich ] Die Anmeldung erfolgt nach einer persönlichen Kontaktaufnahme

Mehr

- Elternrat für Fremdsprachige

- Elternrat für Fremdsprachige Gemeindeschule Biberist Leitfaden - Elternrat Biberist - Elternrat für Fremdsprachige Von der SL überarbeitete und genehmigte Version vom 24. Aug. 2012 1. Grundsätze 2. Ziele 3. Rahmenbedingungen 4. Organisation

Mehr

Stadt Luzern. Volksschule

Stadt Luzern. Volksschule Stadt Luzern Volksschule NAU-Klasse Internes Unterrichtsangebot der Notaufnahme Utenberg Unterrichtskonzept 1. Vorwort... 2 2. Ziele des Unterrichtsangebots... 2 3. Zielgruppe... 2 4. Platzangebot... 3

Mehr

Begabungs- und Begabtenförderung an der Primarschule Arlesheim: Elternbrief BBF

Begabungs- und Begabtenförderung an der Primarschule Arlesheim: Elternbrief BBF 3_1_1_4 Begabungs- und Begabtenförderung an der Primarschule Arlesheim: Elternbrief BBF Liebe Eltern Die Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) der Primarschule Arlesheim ist ein ergänzendes Angebot zum

Mehr

IF-Konzept der Primarschule Hausen am Albis

IF-Konzept der Primarschule Hausen am Albis der Primarschule Hausen am Albis (Ergänzung zum kantonalen ) Gültig ab Schuljahr 2011/2012 Von der Primarschulpflege genehmigt an der Sitzung vom 5. Juli 2011 (ersetzt alle früheren Versionen). Inhaltsverzeichnis

Mehr

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule 4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom. Juli 00 (gültig ab. August 05) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September

Mehr