Handreichung zur Erstellung des Förderkonzepts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Handreichung zur Erstellung des Förderkonzepts"

Transkript

1 Handreichung zur Erstellung des Förderkonzepts gemäss 28 Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule 17. Dezember

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Gesetzlicher Rahmen Konzeptraster

3 1 Einleitung Das revidierte Beitragsgesetz, welches per 1. Januar 2011 in Kraft tritt, regelt die Finanzierung der sonderpädagogischen Massnahmen pauschal über einen Zuschlag zur Besoldungspauschale. Dies zog Änderungen im Gesetz über die Volksschule und entsprechende Anpassungen in der Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule nach sich. Zukünftig entscheiden die Schulgemeinden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in eigener Kompetenz über Form und Ausrichtung ihres Förderangebots. Die Schulgemeinde hat hierfür gemäss RRV des Gesetzes über die Volksschule (RB ) bis spätestens zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 ein Förderkonzept zu erstellen. Dieses muss dem Amt für Volksschule zur Genehmigung vorgelegt werden ( 28 / 48). In der Verordnung des Regierungsrates wird unterschieden zwischen niederschwelligen Stütz- und Fördermassnahmen ( 31) und höherschwelligen sonderpädagogischen Massnahmen ( 32). Allen speziellen Förderungen liegen 41ff des Gesetzes über die Volksschule zu Grunde (Inkrafttreten 1. Januar 2011). Die für das Förderkonzept relevanten Gesetzes- und Verordnungsparagraphen sind im Kapitel 2 ( Gesetzlicher Rahmen ) zusammengestellt. Das Förderkonzept hält die Ausrichtung der Förderung sowie das Zusammenspiel der Förderangebote im Bereich der Stütz- und Fördermassnahmen, der sonderpädagogischen Massnahmen sowie der Begabungs- und Begabtenförderung fest. Es definiert somit die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen, deren schulische Förderung nicht allein in der Regelklasse erbracht werden kann und die damit verbundenen Abläufe, Verfahren und Kompetenzen. Die vorliegende Handreichung unterstützt die Schulgemeinden bei der Erstellung ihres Förderkonzepts mit einem Konzeptraster (Kapitel 3). Es nimmt die gemäss 28 RRV des Gesetzes über die Volksschule zu regelnden Bereiche auf, konkretisiert sie anhand von Beispielen und formuliert im Hinblick auf die Genehmigung durch das Amt für Volksschule Qualitätsmerkmale. Das Konzeptraster ermöglicht einen Gesamtüberblick und kann sowohl zur Überprüfung, respektive Überarbeitung eines bestehenden Förderkonzepts als auch zur Erstellung eines neuen Förderkonzepts verwendet werden. Der Zusammenstellung ist ein zusätzlicher Bereich Grundsätze der Förderung vorangestellt. Darin soll die Ausrichtung des Förderangebotes aufgezeigt und Bezug zu bestehenden Konzepten genommen werden. Weitere Umsetzungshilfen, z.b. zur Gestaltung des Prozessablaufs bei der Erstellung des Förderkonzepts (Arbeitsplan) oder zur Überprüfung der Wirksamkeit von getroffenen Massnahmen, werden bei Bedarf zusätzlich entwickelt. 2

4 2 Gesetzlicher Rahmen Gesetz über die Volksschule - Inkrafttreten 1. Januar 2011 Sonderpädagogische Massnahmen Wird bei einem Kind ein besonderer Förder- oder Unterstützungsbedarf festgestellt, sind sonderpädagogische Massnahmen zu ergreifen. 2 Soweit es möglich ist und dem Wohl des Kindes dient, sind sonderpädagogische Massnahmen im Rahmen der Regelschule integrativ oder separativ durchzuführen. 3 Sonderpädagogische Massnahmen sind periodisch auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. 4 Der Regierungsrat kann sonderpädagogische Massnahmen regeln. Zuständigkeiten Abklärungen 41a. 1 Der Kanton ist zuständig für eine angemessene heilpädagogische Früherziehung, spezielle Unterstützungsangebote, die Spitalschulung und die Sonderschulung. 2 Die Schulgemeinden sind für die übrigen sonderpädagogischen Massnahmen zuständig. Sie gewährleisten insbesondere Logopädie und Psychomotorik. 3 Das Departement kann ein behindertes Kind von der Schulpflicht befreien Der Kanton stellt die unentgeltliche pädagogische und psychologische Abklärung von Kindern mit besonderem Förder- oder Unterstützungsbedarf sicher. Die Diagnostik ist auf den Unterstützungsbedarf auszurichten. 2 Soweit fachliche oder ärztliche Untersuchungen für die Beurteilung notwendig Lernzielanpassung Entlastung Verfahren und zumutbar sind, hat sich die betroffene Person diesen zu unterziehen. 3 Sind solche Untersuchungen bereits durchgeführt worden, erteilen die Untersuchungsorgane der verantwortlichen Stelle auf Anfrage Auskunft. 42a. Für Kinder mit besonderem Förder- oder Unterstützungsbedarf, welche integrativ beschult werden, kann die Schulbehörde eine Lernzielanpassung bewilligen. 42b. Der Kanton kann Erziehungsberechtigten von Kindern mit einer Sonderschulung und mit besonderem Betreuungsbedarf Entlastung anbieten. 42c. Die Erziehungsberechtigten sind in den Prozess betreffend die Anordnung sonderpädagogischer Massnahmen einzubeziehen. 3

5 Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule - Inkrafttreten 1. Januar 2011 Förderkonzept Kinder sind gemäss ihren individuellen Anlagen angemessen zu fördern. 2 Die Schulgemeinde erlässt ein Förderkonzept, welches folgende Bereiche regelt: 1. Zielsetzung und Festlegung der Stütz- und Fördermassnahmen, der sonderpädagogischen Massnahmen sowie der Massnahmen der Begabtenförderung; 2. Umgang mit sonderschulbedürftigen Kindern; 3. Verfahren und Zuständigkeiten betreffend Anordnung von Massnahmen; 4. Zusammenarbeit aller beteiligten Personen; 5. Weiterbildung; 6. Art und Periodizität der Überprüfung der Wirksamkeit der individuellen Massnahmen. 3 Das Förderkonzept ist dem Amt zur Genehmigung vorzulegen. Stütz- und Fördermassnahmen Sonderpädagogische Massnahmen Übergangsregelung Förderkonzept Stütz- und Fördermassnahmen können für Schülerinnen und Schüler angeordnet werden, welche in einzelnen Bereichen, unter anderem in Folge Fremdsprachigkeit, keine genügende Leistung zu erbringen vermögen. Sie sind in der Regel unentgeltlich. 2 Sie werden durch Lehrpersonen oder andere geeignete Personen durchgeführt. Deren Rechtsstellung regelt die Schulgemeinde Bei besonderem Förder- oder Unterstützungsbedarf im Zusammenhang mit Teilleistungsschwächen wie Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwächen, Bewegungsauffälligkeiten, Auffälligkeiten der Sprache und des Sprechens oder Verhaltensschwierigkeiten sind von der Schulbehörde oder der Schulleitung sonderpädagogische Massnahmen zu ergreifen. Sie sind unentgeltlich. 2 Mit der Durchführung von sonderpädagogischen Massnahmen dürfen nur Fachpersonen mit einer von der EDK oder vom Amt anerkannten Ausbildung beauftragt werden. 48. Die Schulgemeinden erstellen das Förderkonzept nach 28 bis spätestens zu Beginn des Schuljahres 2014/

6 3 Konzeptraster Bereiche / Themen Beispiele Qualitätsmerkmale Grundsätze der Förderung Leitideen/Leitgedanken (Ausrichtung/Strategie) Kommunikation der Angebote Grundsätze der Ressourcenzuteilung (Regelklassenbereich, Begabungs- und Begabtenförderung, spezifische Förderung) Ausgangslage Bezug zu bestehenden Leitbildern, Schul- /Unterrichtskonzepten, etc. Grundsatz der Förderung (Unterrichtsformen, kleinere Klassen, Lerngruppen etc.) Bezug zu bestehenden Reglementen Die Grundhaltung der Schule bezüglich Integration und Separation ist sichtbar. Die Grundsätze der Förderung sind definiert und in überprüfbaren Zielen konkretisiert. Die internen und externen Kommunikationswege sind offengelegt. Zielsetzung und Festlegung der Stütz- und Fördermassnahmen, der sonderpädagogischen Massnahmen sowie der Massnahmen der Begabtenförderung Beschreibung der einzelnen Angebote und deren Ziele Adressatenbezug: Welches Angebot ist für welche Schülerinnen und Schüler gedacht? Aufgabenbeschrieb des eingesetzten Fachpersonals (Pensen pro 100 Schülerinnen und Schüler) Stütz-/Fördermassnahmen: Aufgabenhilfe S+F-Kurse DaZ 1 Lernwerkstatt etc. Sonderpädagogische Massnahmen: Logopädie Psychomotorik Schulische Heilpädagogik (SHP) Lernzielanpassung 2 Sonderklasse/Einschulungsklasse Time-out-Klasse 3 etc. Massnahmen der Begabungs- und Begabtenförderung 4 Soziale Begleitmassnahmen, wie z.b. Schulsozialarbeit Alle Angebote der Schulgemeinde sind aufgeführt und die Fördersituation ist umfassend beschrieben: Ziele, Formen, Umfang, Dauer und Leistungserbringer. Die Beschreibung erfolgt entlang der Kategorien Stütz- und Fördermassnahmen (niederschwellig) und Sonderpädagogische Massnahmen (höherschwellig). Das Angebot ist adressatenbezogen. Es wird qualifiziertes Fachpersonal (Heilpädagogik, Therapie, DaZ, Schulsozialarbeit, Lehrpersonen mit spezifischen sonderpädagogischen Kompetenzen) eingesetzt. 5

7 Bereiche / Themen Beispiele Qualitätsmerkmale Umgang mit sonderschulbedürftigen Kindern 5 Grundhaltung der Schulgemeinde Integrative Sonderschulung und/oder separative Sonderschulung Verfahren und Zuständigkeiten betreffend Anordnung von Massnahmen Abläufe und Verfahren (Zugang zu den Fördermassnahmen) Beizug von schulinternen und externen Fachpersonen Bewilligung der Massnahmen und/oder Zuweisung der Ressourcen Kommunikation Umgang mit Dokumenten Zusammenarbeit aller beteiligten Personen Kooperation zwischen allen Beteiligten Weiterbildung Weiterbildung der Förderlehrpersonen und Regellehrpersonen Ablaufschema/ Prozessablauf (z.b. Tabelle, Flussdiagramm, grafische Darstellung) Funktionendiagramme Laufbahnblätter Protokolle, Abklärungsund Lernberichte, Förderplanungen Prozessabläufe (z.b. Tabelle, Flussdiagramm, grafische Darstellung) und Kooperationsgefässe Funktionendiagramme Pflichtenhefte SchiLW persönliche Weiterbildung Das Förderkonzept gibt Auskunft, ob fallbezogen eine integrierte Sonderschulung geprüft wird. Das Case Management ist ersichtlich (Fallverantwortung/Abläufe). Antragsteller, Entscheidungsträger und Rechtsweg (Rekursinstanzen) für die einzelnen Massnahmen (z.b. Statusänderung) und die Ressourcenzuteilung (Umfang/Dauer) sind benannt. Die Kriterien für den Beizug von schulinternen und externen Fachpersonen sind transparent. Kommunikation/Information und Miteinbezug aller Beteiligten sind geregelt. Ablage von Abklärungs- und Lernberichten sowie deren Übergabe an die weiterführenden Stufen und an Dritte sind geklärt. Die Kooperation der Lehrpersonen innerhalb und zwischen den Stufen (Klassen-/Fach- und Förderlehrpersonen), mit den Erziehungsberechtigten und mit den externen Fachstellen (SPB, KJPD, etc.) ist geregelt. Die Weiterbildungsziele sind ersichtlich. Die Regelungen zur Weiterbildung sind definiert. 6

8 Bereiche / Themen Beispiele Qualitätsmerkmale Art und Periodizität der Überprüfung der Wirksamkeit der individuellen Massnahmen Standortbestimmung/ Überprüfung und Berichterstattung Weiterführung oder Abschluss von Massnahmen Lernberichte Lernstandserfassungen (z.b. Tests, Beobachtungen, Schüler-Arbeiten, usw.) Lernzielvereinbarungen Förderplanungen Aus dem Förderkonzept wird ersichtlich, wie die Wirksamkeit der individuellen Massnahmen/Lernziele effizient und sachgerecht überprüft wird. Periodische Überprüfung des Förderkonzeptes Standortbestimmungen/ Evaluation und Steuerung SchiLW Fach-/Prozessberatung Die Massnahmen und Zuständigkeiten zur Qualitätssicherung/ Qualitätsentwicklung werden im Förderkonzept sichtbar und sind funktional ausgestaltet. 1 Kantonale Empfehlungen zum Unterricht Deutsch als Zweitsprache ( > Schulentwicklung > Deutsch als Zweitsprache > Empfehlungen zum DaZ-Unterrricht). 2 Eine Handreichung zum Thema Lernzielanpassung ist zurzeit in Erarbeitung. Sie wird voraussichtlich Anfang 2011 auf der Homepage des AV publiziert. 3 Handbuch für Schulbehörden/Recht für Schulen im Kanton Thurgau Anhang I: Erlasse Konzepte I, 9 Konzept zur Führung von Time-out-Klassen ( 4 Handbuch für Schulbehörden/Recht für Schulen im Kanton Thurgau Anhang I: Erlasse Konzepte I, 11 Rahmenkonzept zur Begabtenförderung in Sport und Musik ( Broschüre Begabungs- und Begabtenförderung im Kanton Thurgau, Information für Eltern ( > Schulentwicklung > Begabungsförderung > Publikationen und Unterrichtsmaterial). Eine zweite Broschüre für Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden erscheint im Frühjahr Geregelt in der Sonderschulverordnung (Inkrafttreten 1. Januar 2011) und im Sonderschulkonzept Kanton Thurgau (genehmigt vom Regierungsrat am 28. September 2010). 7

HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG

HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage... 2 2 Gesetzliche Grundlagen... 2 3 Klärung der Begrifflichkeiten... 2 3.1 Lernzielanpassung 3.2 Lernzielanpassung

Mehr

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005 und die Vollzugsverordnung

Mehr

Planungshilfe zur Überarbeitung der lokalen Förderkonzepte

Planungshilfe zur Überarbeitung der lokalen Förderkonzepte Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule Planungshilfe zur Überarbeitung der lokalen Förderkonzepte 1. Einleitung 2. Rechtliche Grundlagen 3. Inhalte des lokalen Förderkonzepts 4. Leitfragen

Mehr

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 6. (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005 und die Vollzugsverordnung

Mehr

Integrative SchulungsForm. Konzept. Sekundarschule Aesch

Integrative SchulungsForm. Konzept. Sekundarschule Aesch Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft Sekundarschule Aesch Integrative SchulungsForm Konzept Sekundarschule Aesch Inhaltsangabe 1. Begriffe 1.1 Integrative Schulungsform/ ISF 1.2

Mehr

Förderkonzept. Primarschule Oberbüren-Sonnental. Primarschule Oberbüren-Sonnental. Billwilerstrasse Oberbüren.

Förderkonzept. Primarschule Oberbüren-Sonnental. Primarschule Oberbüren-Sonnental. Billwilerstrasse Oberbüren. Förderkonzept Primarschule Oberbüren-Sonnental Primarschule Oberbüren-Sonnental Billwilerstrasse 12 9245 Oberbüren 071 951 33 23 www.schuleoberbueren.ch Mai 2016 Förderkonzept 2 Inhaltsverzeichnis 1 Leitideen,

Mehr

gestützt auf 28 und 29 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober und die Volksschulverordnung vom 14. Juni 2006, 3

gestützt auf 28 und 29 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober und die Volksschulverordnung vom 14. Juni 2006, 3 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 6. (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 des Volksschulgesetzes vom 9. Oktober 005 und die Volksschulverordnung vom.

Mehr

Zuweisungen zu sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule

Zuweisungen zu sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule Zuweisungen zu sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule Die Gemeinden sind für die Zuweisungsprozesse gemäss den rechtlichen Grundlagen verantwortlich. Die folgenden Empfehlungen bilden das Verfahren

Mehr

Förderung im Klassenverband, selten in Kleingruppen oder Einzelförderung, mit oder ohne Lernzielanpassung/Not enbefreiung

Förderung im Klassenverband, selten in Kleingruppen oder Einzelförderung, mit oder ohne Lernzielanpassung/Not enbefreiung Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Überblick über Massnahmen und für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen in der Volksschule Die kommunalen sind je nach Schul- und Gemeindestruktur

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat)

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) 649. Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) Vom 5. Oktober 007 (Stand. Januar 0) ) Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Art. Zweck

Mehr

Das Modell der Integrationsklasse

Das Modell der Integrationsklasse Das Modell der Integrationsklasse Schweizer Heilpädagogik Kongress 2013 1 Inhalt Gesetzliche Grundlagen Integrative Sonderschulung im Kanton BL Ziele der Integration Ressourcen Integrative Sonderschulung

Mehr

Nr. 401d Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik. I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung

Nr. 401d Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik. I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Nr. 40d Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 5. Oktober 007* (Stand. Januar 0) I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Art. Zweck Die Vereinbarungskantone

Mehr

6.1. Weisungen über die fördernden Massnahmen. I. Allgemeine Bestimmung. II. Organisation. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15.

6.1. Weisungen über die fördernden Massnahmen. I. Allgemeine Bestimmung. II. Organisation. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. August 2006 6.1 Weisungen über die fördernden Massnahmen vom 9. Februar 2006 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 34ff. des

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik 1.3. Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Art. 1 Zweck Die Vereinbarungskantone arbeiten im Bereich

Mehr

I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung

I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung 410.240 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Art. 1 Die Vereinbarungskantone arbeiten im Bereich

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Allgemeines. Januar/Februar Bildungsdepartement

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Allgemeines. Januar/Februar Bildungsdepartement Amt für Volksschule Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept Allgemeines Themen über Entstehung, Grundsätze und Umsetzung des Sonderpädagogik-Konzepts informieren Angebote aufzeigen wesentliche Neuerungen

Mehr

gestützt auf 22, 55 Abs. 2, 63 und 65 der Verordnung über die Volksschule vom 19. Oktober 2005, 2

gestützt auf 22, 55 Abs. 2, 63 und 65 der Verordnung über die Volksschule vom 19. Oktober 2005, 2 Weisungen für geleitete Volksschulen 6. (Vom 7. März 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf, 55 Abs., 6 und 65 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005, beschliesst: I. Allgemeine

Mehr

IF an der Primarschule Beromünster

IF an der Primarschule Beromünster Seite 1 / 8 IF an der Primarschule Beromünster 1. Grundlagen des IF Konzeptes 2. Grundsätzliches zur Integrativen Förderung 3. Welche Kinder erhalten Förderunterricht 4. Arbeitsformen 5. Was beinhaltet

Mehr

KRITERIEN ZUR STANDORTBESTIMMUNG FÜR DIE SCHULISCHE INTEGRATION VON KINDERN UND JUGENDLICHEN MIT BESONDEREM BILDUNGSBEDARF

KRITERIEN ZUR STANDORTBESTIMMUNG FÜR DIE SCHULISCHE INTEGRATION VON KINDERN UND JUGENDLICHEN MIT BESONDEREM BILDUNGSBEDARF KRITERIEN ZUR STANDORTBESTIMMUNG FÜR DIE SCHULISCHE INTEGRATION VON KINDERN UND JUGENDLICHEN MIT BESONDEREM BILDUNGSBEDARF Die folgende Auflistung der Kriterien ist ein Instrumentarium zuhanden der Mitgliedsorganisationen

Mehr

Konzept für Schulische Heilpädagogik

Konzept für Schulische Heilpädagogik Inhaltsverzeichnis 1. Organigramm 2 Seite 2. Zielsetzung 3 2.1. Sinn / Zweck 2.2. Fördermassnahmen a) Betreuung im Klassenzimmer b) Betreuung ausserhalb des Klassenzimmers 3. Die schulische Heilpädagogin

Mehr

Primarschule Bennwil

Primarschule Bennwil Kindergarten / Dorfstrasse 1 4431 Bennwil Konzept Spezielle Förderung Konzept Spezielle Förderung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 3 2. ZIELE... 4 2.1 KINDERGARTEN... 4 3. GESETZLICHE GRUNDLAGEN...

Mehr

Fokus Starke Lernbeziehungen. Lernbeziehungen stärken Schulorganisation vereinfachen

Fokus Starke Lernbeziehungen. Lernbeziehungen stärken Schulorganisation vereinfachen Fokus Starke Lernbeziehungen Lernbeziehungen stärken Schulorganisation vereinfachen 1 Der Schulversuch «Fokus Starke Lernbeziehungen» ermöglicht den Schulen, sich so zu organisieren, dass weniger Lehrpersonen

Mehr

Nichts ist ungerechter als die gleiche Behandlung Ungleicher!

Nichts ist ungerechter als die gleiche Behandlung Ungleicher! Nichts ist ungerechter als die gleiche Behandlung Ungleicher! Paul F. Brandwein Begabungs- und Begabtenförderung in den Schulen des Kantons Thurgau Ziele und Ablauf Wir informieren Sie über Aspekte rund

Mehr

Sonderpädagogik im Kanton Aargau KABO-Treffen 2016

Sonderpädagogik im Kanton Aargau KABO-Treffen 2016 DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Sonderpädagogik im Kanton Aargau KABO-Treffen 2016 10. November 2016 Sonderpädagogisches Grundangebot Vorschulbereich Heilpädagogische Früherziehung Logopädie im Frühbereich

Mehr

Kompetenzverteilung innerhalb Schulgemeinde

Kompetenzverteilung innerhalb Schulgemeinde Departement für Erziehung und Kultur Kompetenzverteilung innerhalb Schulgemeinde Stand: 1. August 2016 (DEK/0067/2016) 1. Gesetzliche Grundlagen 1. Gesetz über die Volksschule (; RB 411.11) 2. Verordnung

Mehr

Berufsleitbild. Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern

Berufsleitbild. Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern Berufsleitbild Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern Ausgangslage Heterogenität Vielfältige Schulstrukturen, zunehmende Heterogenität in den Regelklassen bezüglich Nationalität,

Mehr

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014 Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014 Kinder kommen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen und

Mehr

Besoldungstabellen für Lehrpersonen der Volksschule LB1 LB2 2018

Besoldungstabellen für Lehrpersonen der Volksschule LB1 LB2 2018 Lohnband Jahr Besoldungstabellen für Lehrpersonen der Volksschule LB1 LB2 2018 Gemäss Zusatzblatt "Übersicht Einreihung in Lohnband" LB1 Posi- Lohn- Besoldung Lekt. Ansatz 85% 1) Posi- Lohn- Besoldung

Mehr

Gemeindeschule Samedan Integrative Förderung. Konzept

Gemeindeschule Samedan Integrative Förderung. Konzept Gemeindeschule Samedan Integrative Förderung Konzept Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen... 2 2. Ziele... 2 3. Grundsätze... 2 3.1 Auftrag... 3 3.2 Zusammenarbeit... 4 3.3 Lehr- und Lernbedingungen...

Mehr

Positionspapier Schulleitung

Positionspapier Schulleitung Positionspapier Schulleitung Mit diesem Positionspapier formuliert der VSLCH sein Berufsverständnis und klärt die Rollen der lokalen Schulbehörde, der Schulleitungen und der Lehrpersonen. Schulen brauchen

Mehr

Nichts ist ungerechter als die gleiche Behandlung Ungleicher!

Nichts ist ungerechter als die gleiche Behandlung Ungleicher! Nichts ist ungerechter als die gleiche Behandlung Ungleicher! Paul F. Brandwein Begabungs- und Begabtenförderung im Kanton Thurgau Die neuen Broschüren Die neuen Broschüren Rechtliche und pädagogische

Mehr

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation 60.8 Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation Vom 9. November 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung

Mehr

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 9 II DIE LEHRPERSONEN 10 III DIE SCHULLEITUNG 11 IV DER SCHULRAT V RECHTSPFLEGE 16 VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17-18

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 9 II DIE LEHRPERSONEN 10 III DIE SCHULLEITUNG 11 IV DER SCHULRAT V RECHTSPFLEGE 16 VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17-18 14.6 Gestützt auf Art. 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom 21. März 2012 sowie auf Art. 32 Ziff. 2 der Gemeindeverfassung erlässt die Gemeinde Celerina/Schlarigna

Mehr

Verordnung über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf (Sonderpädagogikverordnung; SPV)

Verordnung über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf (Sonderpädagogikverordnung; SPV) Verordnung über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf (Sonderpädagogikverordnung; SPV) Vom 21. Dezember 2010 Der Regierungsrat, gestützt auf 74 Abs. 2 lit.

Mehr

Konzept IS. Primarschule & Kindergarten Endingen / Unterendingen. Ausgangslage. Gesetzliche Grundlagen. Integrative Schulung

Konzept IS. Primarschule & Kindergarten Endingen / Unterendingen. Ausgangslage. Gesetzliche Grundlagen. Integrative Schulung Konzept IS Ausgangslage Aufgrund der guten Erfahrungen und im Hinblick auf das neue Schulgesetz, in dem diese Art zu unterrichten ein Bestandteil sein wird, hat die Schulbehörde Endingen/Unterendingen

Mehr

Weiterbildungskonzept der Schule Datum:. Konzept zur Unterrichts-, Personal- und Schulentwicklung durch Weiterbildung und Beratung

Weiterbildungskonzept der Schule Datum:. Konzept zur Unterrichts-, Personal- und Schulentwicklung durch Weiterbildung und Beratung Fokus Starke Lernbeziehungen (FSL) Vorlagenversion Januar 2014 Weiterbildungskonzept der Schule Datum:. Konzept zur Unterrichts-, Personal- und Schulentwicklung durch Weiterbildung und Beratung 1. Standortbestimmung

Mehr

Einführung in den Aufgabenbereich «integrative Förderung» Einführung in den Aufgabenbereich «integrative Sonderschulung von Lernenden mit geistiger

Einführung in den Aufgabenbereich «integrative Förderung» Einführung in den Aufgabenbereich «integrative Sonderschulung von Lernenden mit geistiger Weiterbildung «Integrative Förderung» «Integrative Sonderschulung von Lernenden mit geistiger Behinderung» weiterbilden. Einführung in den Aufgabenbereich «integrative Förderung» Einführung in den Aufgabenbereich

Mehr

KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG

KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG Fassung 04.04.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1. Ziel und Zweck der integrativen Förderung...3 2. Grundlagen...3 Grundlagen des Kantons...3 Auszug aus dem Leitbild unserer Schule...4

Mehr

Schulgesetz der Gemeinde Zizers

Schulgesetz der Gemeinde Zizers Schulgesetz der Gemeinde Zizers Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Schulstufen 3 Art. 2 Schulpflicht, Schulort, Unentgeltlichkeit 3 Art. 3 Blockzeit 3 Art. 4 Tagesstrukturen 3 Art. 5

Mehr

I. Die Vollzugsverordnung vom 17. April 2002 zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung) 3 wird wie folgt geändert:

I. Die Vollzugsverordnung vom 17. April 2002 zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung) 3 wird wie folgt geändert: 312.11 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung) Änderung vom 1 Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 Abs. 1 Ziff. 1 der Kantonsverfassung, in Ausführung

Mehr

Informationen für die Volksschule Thurgau für das Schuljahr 2017/18

Informationen für die Volksschule Thurgau für das Schuljahr 2017/18 Amt für Volksschule Amt für Mittel- und Hochschulen Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Ateliers und Impulstage Kantonale Angebote zur Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) für Primar- und Sekundarschülerinnen

Mehr

Zuweisungen zu sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule

Zuweisungen zu sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule Zuweisungen zu sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule Die Gemeinden sind für die Zuweisungsprozesse gemäss den rechtlichen Grundlagen verantwortlich. Die folgenden Empfehlungen bilden das Verfahren

Mehr

Konzept integrative Schülerförderung (ISF)

Konzept integrative Schülerförderung (ISF) Konzept integrative Schülerförderung (ISF) Inhaltsverzeichnis 1. Fördernde Massnahmen... 2 2. Leitideen und Ziele... 2 3. Grundsätze... 3 4. Organigramm der Interventionen bei Schulschwierigkeiten und

Mehr

privater oder öffentlicher Trägerschaft sowie Anbieter von individuellem Unterricht in speziellen Einzelsituationen.

privater oder öffentlicher Trägerschaft sowie Anbieter von individuellem Unterricht in speziellen Einzelsituationen. Entwurf Änderung Bildungsgesetz Bildungsgesetz Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: 1) I. Der Erlass SGS 640 (Bildungsgesetz vom 6. Juni 00) (Stand 1. August 016) wird wie folgt geändert:

Mehr

Aufgaben und Pflichten von Delegation und Schulpflege im Schulleitungsmodell B

Aufgaben und Pflichten von Delegation und Schulpflege im Schulleitungsmodell B Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Aarau, September 2007 Aufgaben und Pflichten von Delegation und Schulpflege im Schulleitungsmodell B Ausgangslage Mit einem Gemeindevertrag für

Mehr

Gültig seit 1. Februar 2014

Gültig seit 1. Februar 2014 Förderkonzept der Primarschule Altnau Gültig seit 1. Februar 2014 Aktualisiert im Februar 2017 Interne Vernehmlassung im Team vom 5. November 2012 bis 30. November 2012 Vernehmlassung bei Schulbehörde

Mehr

TKHL Thurgauer Konferenz Heilpädagogischer Lehrpersonen

TKHL Thurgauer Konferenz Heilpädagogischer Lehrpersonen TKHL Thurgauer Konferenz Heilpädagogischer Lehrpersonen Betrifft: Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung der Lehrkräfte vom 18. November 1998 (LBV; RB 177.250,

Mehr

IV B/31/2. Volksschulvollzugsverordnung. 1. Allgemeines. Der Regierungsrat,

IV B/31/2. Volksschulvollzugsverordnung. 1. Allgemeines. Der Regierungsrat, Volksschulvollzugsverordnung Vom 9. Februar 2010 (Stand 1. August 2011) Der Regierungsrat, IV B/31/2 gestützt auf die Artikel 49 Absatz 2, 50 Absatz 2, 51 Absatz 2, 54 Absatz 4, 79, 82 Absatz 3, 93 Absatz

Mehr

Qualitätsmanagement. Konzept 2016

Qualitätsmanagement. Konzept 2016 Qualitätsmanagement Konzept 2016 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 2 2 Einleitung 3 3 Grundlagen 3 3.1 Gesetzliche Grundlagen 3 4 Umsetzung 3 4.1 Der Qualitätskreislauf 3 4.2 Der Orientierungsrahmen

Mehr

Konzept Integrative Schulungsform (ISF)

Konzept Integrative Schulungsform (ISF) Kanton BL Amt für Volksschulen Abt. Sonderpädagogik Konzept Integrative Schulungsform (ISF) 1 Inhalt C Qualitätssicherung und Evaluation 2 3» Ausgangslage, Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien» Ziele

Mehr

Umsetzung der sonderpädagogischen Verordnung

Umsetzung der sonderpädagogischen Verordnung Umsetzung der sonderpädagogischen Verordnung Unterrichtsentwicklung und Zusammenarbeit Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Besondere pädagogische Bedürfnisse statt Defizite

Mehr

Schulordnung gültig ab 1. Januar 2017

Schulordnung gültig ab 1. Januar 2017 Schulordnung gültig ab 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Zweck und Geltungsbereich Schulen und schulische Einrichtungen Schulanlagen II. Organisation Art. 4f Art. 6f

Mehr

Förderkonzept. der Primarschule Braunau

Förderkonzept. der Primarschule Braunau Förderkonzept der Primarschule Braunau Verabschiedet durch die Schulbehörde Braunau am 19. Juni 2014 Bewilligt durch das Amt für Volksschule TG am 26. September 2014 Tritt (rückwirkend) am 1. August 2014

Mehr

rilz / eilz Leitfaden

rilz / eilz Leitfaden rilz / eilz Leitfaden Version vom 12.05.2016 genehmigt durch die SL-Konferenz 1. Grundlagen und Grundsätze BMDV Art. 2 und DVBS Art. 23-26: 1 Individuelle Lernziele gemäss der Direktionsverordnung vom

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung Änderung Finanzierung SPD Leistungsvereinbarung Informationsveranstaltung - Agenda Begrüssung Warum eine Leistungsvereinbarung und eine neue Finanzierung? Heutige Finanzierung

Mehr

Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule * (BMV) vom (Stand )

Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule * (BMV) vom (Stand ) .7. Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule * (BMV) vom 9.09.007 (Stand 0.08.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Absatz des Volksschulgesetzes vom 9. März

Mehr

Aufgaben und Pflichten bei Integrativer Schulung (IS)

Aufgaben und Pflichten bei Integrativer Schulung (IS) Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Aufgaben und Pflichten bei Integrativer Schulung (IS) Die Aufgaben und Pflichten der Lehrpersonen und der heilpädagogischen Lehrpersonen werden

Mehr

Leitfaden. Gespräche. zu SchülerInnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Orientierung zur Schulentwicklung

Leitfaden. Gespräche. zu SchülerInnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Orientierung zur Schulentwicklung Leitfaden Gespräche zu SchülerInnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Kreisschulpflege Schwamendingenkompass Orientierung zur Schulentwicklung Leitfaden 1 Gespräche zu SchülerInnen mit besonderen

Mehr

Entwurf für die Anhörung. Geltendes Recht Entwurf des Regierungsrats vom 27. März 2013

Entwurf für die Anhörung. Geltendes Recht Entwurf des Regierungsrats vom 27. März 2013 Synopse Entwurf für die Anhörung Teilrevision Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) vom 6. März 2001 (Asylunterkünfte) 18 Zuweisung, Unterstützung und Betreuung Gesetz über die Sozialhilfe und die soziale

Mehr

Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom (Stand

Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom (Stand 43.7. Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom 30.08.008 (Stand 0.08.009) Die Erziehungsdirektion, gestützt auf Artikel 5 Absatz 3 und Artikel

Mehr

Funktionendiagramm Schule Walchwil

Funktionendiagramm Schule Walchwil Funktionendiagramm Schule Walchwil Kompetenzstufen E D M I V Entscheid, Bewilligung. Kontrolle "E" hat die Kompetenz und den Auftrag, in dieser Sache einen Entscheid zu fällen, natürlich immer unter Berücksichtigung

Mehr

Informationen zur Umsetzung des Modullehrplans Medien und Informatik

Informationen zur Umsetzung des Modullehrplans Medien und Informatik Amt für Volksschule Schulevaluation und Schulentwicklung Schulentwicklung Informationen zur Umsetzung des Modullehrplans Medien und Informatik Roadmap 152 16 2/11 Inhalt 1 Einleitung... 3 1.1 Ausgangslage...

Mehr

Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule

Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule 4. Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule vom. Dezember 007 (Stand. Januar 0). Aufsicht und kantonale Leistungen.. Aufsicht Aufsicht Das Departement für Erziehung und Kultur führt die Aufsicht

Mehr

Die Berufsrolle der Schulischen Heilpädagogin / des Schulischen Heilpädagogen in der integrativen Schule. Präsentation gehalten von

Die Berufsrolle der Schulischen Heilpädagogin / des Schulischen Heilpädagogen in der integrativen Schule. Präsentation gehalten von 31. August bis 2. September 2009 6. Schweizer Heilpädagogik-Kongress an der Uni Tobler in Bern Horizonte öffnen Standardisierung und Differenzierung in der Heil- und Sonderpädagogik Die Berufsrolle der

Mehr

Amt für Volksschule. separative Sonderschulung Kriterien und Prozesse

Amt für Volksschule. separative Sonderschulung Kriterien und Prozesse separative Sonderschulung Kriterien und Prozesse Inhalt Sonderschulen im Kanton Thurgau Aspekte und Kriterien bei der Beurteilung einer Sonderschulbedürftigkeit Prozess einer separativen Sonderschulung

Mehr

FAQ zur Sonderpädagogik

FAQ zur Sonderpädagogik Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule FAQ zur Sonderpädagogik 1. Lehrplan Volksschule und Beurteilung Bleibt mit dem neuen Lehrplan der Begriff «Individuelles Lernziel (ILZ)» bestehen?

Mehr

Sonderschulung in Graubünden im Rahmen der NFA CH im Jahre 2008

Sonderschulung in Graubünden im Rahmen der NFA CH im Jahre 2008 Sonderschulung in Graubünden im Rahmen der NFA CH im Jahre 2008 Orientierung vom 27. August 2008 beim Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Graubünden 1 Orientierung zu Sonderschulung und NFA - CH (Rechtliche

Mehr

Gemeinsames Lernen an der Sternenschule

Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Im Schuljahr 2011 / 2012 hat sich das Kollegium der Sternenschule gemeinsam auf den Weg zur inklusiven Schulentwicklung gemacht. Seitdem nehmen auch Kinder mit festgestelltem

Mehr

Glossar. 1 Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Glossar. Abklärung

Glossar. 1 Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Glossar. Abklärung 1 Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Glossar Glossar Begriff A Abklärung Ambulante Therapie Anfangsunterricht Audiopädagoginnen / Audiopädagogen Erklärung Systematisches

Mehr

Jahresversammlung Berufsverband St.Galler Logopädinnen und Logopäden (BSGL)

Jahresversammlung Berufsverband St.Galler Logopädinnen und Logopäden (BSGL) Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Regierungsrat Stefan Kölliker St.Gallen, 16. Januar 2016 Jahresversammlung Berufsverband St.Galler Logopädinnen und Logopäden (BSGL) Grusswort durch Regierungsrat Stefan

Mehr

in anerkannten Ambulatorien für besondere Förder- und Stützmassnahmen

in anerkannten Ambulatorien für besondere Förder- und Stützmassnahmen DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Sektion Kinder und Jugendliche 1. Januar 2017 KANTONALES RAHMENKONZEPT Behinderungsspezifische Beratung und Begleitung

Mehr

Förderkonzept der Volksschulgemeinde Bichelsee-Balterswil

Förderkonzept der Volksschulgemeinde Bichelsee-Balterswil FH 6.4.1 01.09.14 Förderkonzept der Volksschulgemeinde Bichelsee-Balterswil Margrit Unholz Schulstrasse 27 8362 Balterswil Tel. 071 971 50 02 schulleitung@schulenbichelsee.ch www.schulenbichelsee.ch Inhaltsverzeichnis

Mehr

Förderkonzept Integrative Förderung Sekundarschule Root

Förderkonzept Integrative Förderung Sekundarschule Root Förderkonzept Integrative Förderung Sekundarschule Root Seite 1/14 Inhalt Vorwort 4 1. Grundsätze 5 2. Kantonale Richtlinien 5 3. Zielgruppen 5 3.1 Lernende des Niveaus C 5 3.2 Lernende mit besonderen

Mehr

Verordnung über die Kommission für schulische Sondermassnahmen (KSS)

Verordnung über die Kommission für schulische Sondermassnahmen (KSS) Verordnung über die Kommission für schulische Sondermassnahmen (KSS) 19.03.2007 SCHULVERWALTUNG, Giebeleichstrasse 25, Postfach, 8152 Glattbrugg Tel 044 829 84 95, Fax 044 829 84 99, schule@opfikon.ch,

Mehr

Begabtenförderungsprojekt in der Primarschule Wollerau KIM Kreativität Interesse Motivation

Begabtenförderungsprojekt in der Primarschule Wollerau KIM Kreativität Interesse Motivation Begabtenförderungsprojekt in der Primarschule Wollerau KIM Kreativität Interesse Motivation Im Schuljahr 2007/08 startete die Primarschule Wollerau das Begabtenförderungsprojekt Grips +. Im Schuljahr 2009/10

Mehr

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten Zeugnis und Lernbericht für Schülerinnen und Schüler mit individuellen Lernzielen,

Mehr

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1 RICHTLINIEN zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule (vom 7. Mai 2008) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung)

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Sonderschulung. Januar/Februar Bildungsdepartement

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Sonderschulung. Januar/Februar Bildungsdepartement Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept Sonderschulung Bildungsdepartement Schwerpunktthemen - Angebote der Sonderschulung - Abklärungs- und Zuweisungsverfahren, Termine - Förderplanung, Lernberichte

Mehr

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen.

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. SCHULPROGRAMM 1. Bestimmungen Bildungsgesetz 59 Bildungsgesetz 1 Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. 2 Das Schulprogramm gibt insbesondere

Mehr

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau -1- Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 A.1 GEGENSTAND 3 A. GRUNDLEGENDES 3 B. SCHULANGEBOTE 4 B.1 GRUNDANGEBOT UND GLIEDERUNG 4

Mehr

IS Konzept Schule Wallbach

IS Konzept Schule Wallbach IS Konzept Schule Wallbach Leitgedanken 3 Grundlagen 3 Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen Kt. Aargau 3 Verstärkte Massnahmen 3 Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen 3 Erkenntnisse

Mehr

Strategisches Führen Seminar für Schulpflegen im Bezirk Laufenburg

Strategisches Führen Seminar für Schulpflegen im Bezirk Laufenburg Strategisches Führen Seminar für Schulpflegen im Bezirk Laufenburg Montag, 3. September 2012 Mirjam Obrist Leiterin Sektion Schulentwicklung, Abteilung Volksschule, BKS Steuerung der obligatorischen Schule

Mehr

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Schulische Standortgespräche. Umsetzung Volksschulgesetz

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Schulische Standortgespräche. Umsetzung Volksschulgesetz Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Umsetzung Volksschulgesetz 2 Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Schulische Standortgespräche

Mehr

VO Laufbahn (SGS ) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten

VO Laufbahn (SGS ) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten VO Laufbahn (SGS 640.21) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten Inhaltsverzeichnis 1. Spezielle Förderung und Sonderschulung... 2 1.1 Individuelle Lernziele

Mehr

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Kleinklasse. Umsetzung Volksschulgesetz

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Kleinklasse. Umsetzung Volksschulgesetz Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Umsetzung Volksschulgesetz 2 Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Überblick Die

Mehr

Das Schulische Standortgespräch

Das Schulische Standortgespräch Leitfaden Das Schulische Standortgespräch und die dazugehörige Förderplanung Kreisschulpflege Schwamendingenkompass Orientierung zur Schulentwicklung Leitfaden in in mit besonderer üler in in mit Deutsch

Mehr

Vergleich Sonderschule Integrative Schule Braucht es Sonderschulen trotz Integrativen Schulen?

Vergleich Sonderschule Integrative Schule Braucht es Sonderschulen trotz Integrativen Schulen? Vergleich Sonderschule Integrative Schule Braucht es Sonderschulen trotz Integrativen Schulen? Joëlle Menayo, 3. Lehrjahr KV, Kantonale Verwaltung Thurgau Ablauf Begrüssung Erklärungen zur Selbstständige

Mehr

Nr. 406 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule. vom 21. Dezember 1999 * (Stand 1. August 2009)

Nr. 406 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule. vom 21. Dezember 1999 * (Stand 1. August 2009) Nr. 06 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule vom. Dezember 999 * (Stand. August 009) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 8 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung vom.

Mehr

Informationen zur Umsetzung des Modullehrplans Medien und Informatik

Informationen zur Umsetzung des Modullehrplans Medien und Informatik Amt für Volksschule Schulevaluation und Schulentwicklung Schulentwicklung Informationen zur Umsetzung des Modullehrplans Medien und Informatik Weiterbildung 147 2017 2/14 Inhalt 1 Einleitung... 3 1.1 Ausganglage...

Mehr

Integrative Schulung

Integrative Schulung Inhaltsverzeichnis Abkürzungen... 3 Vorbemerkung... 4 Gemeinsam verantwortete Förderung gemeinsam verantworteter Unterricht... 4 Lerngemeinschaft Klasse, Teamteaching... 4 Ziele der Integrativen Schulung...

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juni 2010 KR-Nr. 118/2010 860. Interpellation (Massnahmen zugunsten von Lernenden mit Dyslexie/Legasthenie) Die Kantonsrätinnen

Mehr

Leitbild Schule Stansstad

Leitbild Schule Stansstad Leitbild Schule Stansstad Mai 1998 Überarbeitet 2009 Genehmigt vom Schulrat am: 06.04.2009 \\Server-stst\verwaltung\Sekretariat\LEITBILD\Leitbild 2009 Schule Stansstad.doc Die Gemeinde Stansstad besteht

Mehr

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch 320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom

Mehr

A Leitfaden zur Förderung von Lernenden mit

A Leitfaden zur Förderung von Lernenden mit Kanton Appenzell A.Rh. Erziehungsdirektion Förderangebote an der Volksschule im Kanton Appenzell Ausserrhoden 2 Förderung von Lernenden mit Lern- und /oder Schulschwierigkeiten Zur Förderung von Kindern

Mehr

Verordnung über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt der Lernenden an der Volksschule

Verordnung über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt der Lernenden an der Volksschule Kanton Glarus 995 IV B// Verordnung über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt der Lernenden an der Volksschule (Promotionsverordnung) (Vom. November 00) Der Regierungsrat, gestützt auf die

Mehr

Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe

Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe 8.. Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe RRB vom. September 998 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer des Volksbeschlusses

Mehr

1. Quervergleich Ressourcierung Förderangebote mit einigen deutschschweizerischen Kantonen

1. Quervergleich Ressourcierung Förderangebote mit einigen deutschschweizerischen Kantonen 1. Quervergleich Ressourcierung Förderangebote mit einigen deutschschweizerischen Kantonen Vergleichszahlen Kanton Basel-Landschaft: Integrative Schulungsformen + EK: Für je 80 Schülerinnen und Schüler

Mehr

Schülerbeurteilung an den Heilpädagogischen Schulen (HPS)

Schülerbeurteilung an den Heilpädagogischen Schulen (HPS) DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Kinder- und Jugendbereich MERKBLATT 07A Schülerbeurteilung an den Heilpädagogischen Schulen (HPS) Stand 1. Januar 2014

Mehr

Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)

Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) 1. Vorbemerkungen Die gekennzeichneten Rahmenbedingungen sind gestützt auf 22 Abs. 5 VSM verbindlich. Das vorliegende Konzept Integrierte

Mehr

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.5 Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 9. Dezember 008 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des

Mehr