Konzept für Schulische Heilpädagogik

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1 Inhaltsverzeichnis 1. Organigramm 2 Seite 2. Zielsetzung Sinn / Zweck 2.2. Fördermassnahmen a) Betreuung im Klassenzimmer b) Betreuung ausserhalb des Klassenzimmers 3. Die schulische Heilpädagogin / der schulische Heilpädagoge 3.1. Anforderungsprofil 3.2. Aufgabenbereich und Pflichtenheft 4 4. Aufgaben der Schulleitung 5. Zusammenarbeit Lehrperson und SHP 5.2. Pädagogisch-Psychologischer Dienst PPD und SHP 5.3. Logopädie und SHP / Deutsch als Zweitsprache DaZ und SHP 5.4. Elternkontakte 5.5. Schulaufsicht 6 6. Allgemeine Anstellungsbedingungen 6.1. Systematik 6.2. Vorgehen 6.3. Arbeitsaufteilung 6.4. Arbeitsräume 6.5. Arbeitsvertrag Aufsicht 7. Inkraftsetzung 7 Anhang 1 Angepasste Lernziele an der Primarschule Romanshorn 8 Anwendung angepasster Lernziele Anhang 2 Kantonale Rahmenbedingungen für Lernzielanpassungen (Schulaufsicht und Schulevaluation, 18. August 2004) 10 Ablauf 11 Anhang 3 Übereinkunft (Kinder mit besonderen Lernbedürfnissen) 12 Formular: Konzept_Schulische_Heilpaedagogik.doc Seite 1 / 12 erstellt: 23. Februar 2005

2 1. Organigramm Primarschulgemeinde Romanshorn Primarschul - vorsteherschaft Schulleitung - Eltern / Kind - Kleinklasse - Logopädie - Deutsch als Zweitsprache (DaZ) - Schulsozialarbeit - (Kinder -)Ärzte - Psychomotorik - Ergotherapie - Pädagogisch -Psychologischer Dienst PPD - Kinderpsychologe KJPD - Schulaufsicht Lehrpersonen Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Formular: Konzept_Schulische_Heilpaedagogik.doc Seite 2 / 12 erstellt: 23. Februar 2005

3 2. Zielsetzung 2.1. Sinn / Zweck Sinn / Zweck Optimierung der Lernbedingungen für Kinder mit besonderen Lernbedürfnissen durch: a) Früherfassung von Kindern mit besonderen Lernbedürfnissen und Verhaltensauffälligkeiten b) Heilpädagogische Förderung von Kindern mit besonderen Lernbedürfnissen im Rahmen der Regelklasse c) Beobachtungen in der Klasse d) Fachliche Beratung der Lehrpersonen e) Pädagogische Beratung der Eltern und Lehrpersonen 2.2. Fördermassnahmen Fördermassnahmen Die Förderung kann sowohl im Klassenzimmer als auch ausserhalb des Klassenzimmers stattfinden. a) Betreuung im Klassenzimmer im Klassenzimmer Diese Möglichkeit beinhaltet folgenden Formen der Unterstützung: - Beobachten von Schülerinnen und Schülern im Sinn von Erfassung - Einzelunterstützung - Unterricht von Gruppen mit spezifischem Förderbedarf - Beratung und Austausch mit der Lehrperson - Teamteaching mit Gelegenheit zur gegenseitigen Rückmeldung Formen der Unterstützung b) Betreuung ausserhalb des Klassenzimmers ausserhalb Klassenzimmer Die Kinder werden in Kleingruppen, einzeln oder in klassenübergreifenden Grouping-Angeboten unterstützt und gefördert: - Sachkompetenz (primär Mathematik und Sprache) - Basisfunktionen, z.b. Wahrnehmung, Motorik, Konzentration, Selbständigkeit etc. - Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenz Angebote 3. Die schulische Heilpädagogin / der schulische Heilpädagoge 3.1. Anforderungsprofil Anforderungsprofil - Diplom als schulische Heilpädagogin / schulischer Heilpädagoge - Unterrichtserfahrung - Teamfähigkeit - Organisatorisches Geschick - Kontinuierliche Weiterbildung Formular: Konzept_Schulische_Heilpaedagogik.doc Seite 3 / 12 erstellt: 23. Februar 2005

4 3.2. Aufgabenbereiche und Pflichtenheft Aufgaben / Pflichten Die schulische Heilpädagogin / der schulische Heilpädagoge - unterstützt die Lehrperson bei der Information der Eltern aller Kinder (Schuleintritt oder Stufenwechsel) über Ziele und Möglichkeiten der schulischen Heilpädagogik - analysiert zusammen mit der Lehrperson den Förderbedarf, erarbeitet mit ihr zusammen die Fördermassnahmen und unterstützt deren Umsetzung im Unterricht - beobachtet die Kinder regelmässig während des Unterrichts - überprüft gemeinsam und periodisch mit der Lehrperson die Wirkung der Fördermassnahmen und entscheidet gemeinsam mit ihr über deren Weiterführung und/oder den Beizug externer Fachpersonen - fördert die Kinder primär in den Basisfunktionen sowie in Mathematik und Sprache - stimmt mit der Lehrperson die heilpädagogische Förderung im Unterricht ab - berät und begleitet die Lehrperson im Umgang mit heterogenen Lerngruppen (methodisch, didaktisch, pädagogisch) - pflegt den Elternkontakt in Absprache und in Zusammenarbeit mit der Lehrperson - entscheidet gemeinsam mit der Lehrperson über eine Anmeldung beim Pädagogisch-Psychologischen Dienst (PPD) zur Abklärung zusätzlicher Fragestellungen - pflegt den fachlichen Austausch im SHP-Team und mit den Lehrpersonen - bildet sich regelmässig weiter und nimmt an schulinternen Weiterbildungen teil - protokolliert ihre/seine Arbeit - legt der Schulleitung regelmässig Rechenschaft ab über ihre/seine Arbeit 4. Aufgaben der Schulleitung Aufgaben Schulleitung Die Schulleitung - koordiniert die Arbeit mit anderen Bereichen (wie Finanzen, Räumlichkeiten etc.) - kann in Ausnahmefällen eine dritte Massnahme bewilligen (in der Regel werden gleichzeitig höchstens zwei Massnahmen verordnet) - beobachtet, wo vorübergehende Massnahmen innerhalb des Klassenunterrichts ergriffen wurden bzw. wie diese sich ausgewirkt haben - erstattet der Primarschulvorsteherschaft Bericht - nimmt Kenntnis von den regelmässigen Standortbestimmungen - kontrolliert den Verlauf der Verfahren - ist erste Beschwerdeinstanz für Lehrpersonen und schulische Heilpädagogen - trifft sich quartalsweise mit dem SHP-Team Formular: Konzept_Schulische_Heilpaedagogik.doc Seite 4 / 12 erstellt: 23. Februar 2005

5 5. Zusammenarbeit Zusammenarbeit 5.1. Lehrperson - SHP Lehrperson - SHP Die Lehrperson - trägt die Gesamtverantwortung für die betreffenden Kinder - nimmt bei auftretenden Schwierigkeiten frühzeitig mit der SHP Kontakt auf - koordiniert laufend mit der SHP die Unterstützung der entsprechenden Kinder - informiert die Eltern über langfristige Massnahmen - berät, in Absprache mit der SHP, die Eltern über Fördermassnahmen - plant langfristig, um Co-Teaching zu ermöglichen Lehrperson Lehrperson und SHP - orientieren gemeinsam die Eltern aller Kinder (bei Schuleintritt und Stufenwechsel) über Ziele und Möglichkeiten der schulischen Heilpädagogik - planen und erarbeiten gemeinsam Fördermassnahmen - überprüfen periodisch die Wirkung der Fördermassnahmen Lehrperson und SHP 5.2. Pädagogisch-Psychologischer Dienst PPD - SHP PPD - SHP Die schulische Heilpädagogin / der schulische Heilpädagoge zieht den PPD in folgenden Fällen bei: - Sonderschulmassnahmen - Schulreifeabklärungen - langfristig ungenügenden Lernfortschritten - schweren persönlichen Problemen des Kindes Ansonsten steht der PPD der SHP beratend zur Verfügung Logopädie und SHP / Deutsch als Zweitsprache DaZ und SHP Logopädie/DaZ - SHP Wo sich Kompetenzen überschneiden werden die Fragen gemeinsam besprochen. Förderprioritäten werden gemeinsam festgelegt Elternkontakte Elternkontakte Für die Organisation und Durchführung von Elterngesprächen ist die Lehrperson verantwortlich. Elterngespräche finden zwingend in Absprache mit der SHP statt. Auswertungsgespräche mit dem PPD finden zwingend unter Teilnahme der SHP statt. Lehrperson und SHP suchen mit den Eltern gemeinsam Möglichkeiten der begleitenden Unterstützung durch die Familie. Formular: Konzept_Schulische_Heilpaedagogik.doc Seite 5 / 12 erstellt: 23. Februar 2005

6 5.5. Schulaufsicht - Schulleitung/Primarschulvorsteherschaft - SHP Schulaufsicht Die Schulaufsicht - wird von der Schulleitung bei höherschwelligen Massnahmen (Einweisung Kleinklassen, Lernzielanpassungen, Akzelerationsmassnahmen, etc.) informiert bzw. zur Stellungnahme beigezogen. - wird von der Schulleitung über die Rechenschaftslegung der SHP zusammenfassend informiert. 6. Allgemeine Anstellungsbedingungen Anstellungsbedingungen 6.1. Systematik Systematik Die Arbeitsschwerpunkte der SHP liegen bei der Basis (Kindergarten); Mittelstufe die Förderung erstreckt sich über alle Stufen bis zur 6. Klasse. Kindergarten Unterstufe Kinder mit Lernschwächen und Teilleistungsschwächen bzw. mit angepassten Lernzielen haben erste Priorität Vorgehen Vorgehen Nach einer Lagebeurteilung werden die zur Verfügung stehenden Lektionen nach Bedarf auf die Klassen verteilt, wobei in der Regel jeder Klasse zwei Lektionen zugesprochen werden. Die Entscheidung über die Lektionenzuteilung wird gemeinsam durch die schulische Heilpädagogin / den schulischen Heilpädagogen und die Klassenlehrperson gefällt. Zuteilung 6.3. Arbeitsaufteilung Arbeitsaufteilung Die schulische Heilpädagogin / der schulische Heilpädagoge teilt das Pensum in Absprache mit der Schulleitung auf. Die Aufteilung in Arbeit mit den Kindern und Beratung, Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson, Organisation und Administration beträgt gem. kantonalen Richtlinien 80 zu Arbeitsräume Arbeitsräume Die Primarschulgemeinde stellt der schulischen Heilpädagogin / dem schulischen Heilpädagogen geeignete Räume zur Verfügung, in denen mit den Kindern gearbeitet werden kann. Formular: Konzept_Schulische_Heilpaedagogik.doc Seite 6 / 12 erstellt: 23. Februar 2005

7 6.5. Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag Die besonderen Anstellungsbedingungen richten sich nach den kantonalen Richtlinien und werden in separaten Arbeitsverträgen geregelt Aufsicht Aufsicht Die schulische Heilpädagogin / der schulische Heilpädagoge untersteht Schulleitung der Schulleitung. Die Schulaufsicht kann von allen Beteiligten zur Beratung bei organisatorischen und fachlichen Fragen beigezogen werden. Schulaufsicht 7. Inkraftsetzung Inkraftsetzung Dieses Konzept tritt per 1. August 2005 in Kraft. Formular: Konzept_Schulische_Heilpaedagogik.doc Seite 7 / 12 erstellt: 23. Februar 2005

8 Anhang 1 Lernzielanpassungen an der Primarschule Romanshorn Die kantonale Schulaufsicht erlässt die Rahmenbedingungen für den Umgang mit Lernzielanpassungen (neu ab , s. Anhang 2). Lernzielanpassungen Rahmenbedingungen Lernzielanpassungen sind eine unter verschiedenen Massnahmen, um Kinder mit besonderen Lernbedürfnissen (z.b. extreme Teilleistungsschwäche) vom Leistungsdruck entlasten und somit besser fördern zu können. Ziele Da an der Primarschule Romanshorn auf der Mittelstufe zurzeit auch Kleinklassen bestehen, dürfen auf dieser Stufe Lernzielanpassungen nur bei Teilleistungsschwächen angewandt werden. Mit Kleinklassen Lernzielanpassungen sind eine höherschwellige Massnahme und bedürfen genauer Abklärung gemäss Ablaufschema. Als höherschwellige Massnahme bedarf die Lernzielanpassung der Bewilligung der Behörde. Bewilligung Es muss von Fall zu Fall geklärt werden, ob Lernzielanpassungen die geeignete Massnahme für ein bestimmtes Kind ist. Abklärung Lernzielanpassungen und Kleinklassen existieren nebeneinander, dürfen aber keinesfalls gegeneinander ausgespielt werden. Lernzielanpassungen und Kleinklassen Werden Lernzielanpassungen gemäss Ablaufschema beschlossen, wird die Massnahme zu einem festgesetzten Zeitpunkt wieder überprüft und die Schulleitung informiert (welche die Information ihrerseits an die Schulaufsicht weiterleitet). Überprüfung Anwendung von Lernzielanpassungen Kinder mit einer allgemeinen Lernbehinderung in einem bestimmten Fachbereich werden vom Leistungsdruck in diesem Bereich befreit und individuelle Lernziele in diesem Bereich definiert. Anwendung Individuelle Lernziele Kinder mit Lernzielanpassungen müssen die anderen Rahmenbedingungen (wie z.b. sichtbare Lernfortschritte, gute Arbeitshaltung, soziale Integration in der Klasse) erfüllen. Rahmenbedingungen Die Entscheidung, ob ein Kind mit Lernzielanpassungen in der Regelklasse unterrichtet werden soll, muss von Fall zu Fall abgeklärt und beurteilt werden. In der Regel sind dabei die Bereiche Deutsch und Mathematik gemeint. Entscheidung Formular: Konzept_Schulische_Heilpaedagogik.doc Seite 8 / 12 erstellt: 23. Februar 2005

9 Die Massnahme bedingt die enge Zusammenarbeit von Regellehrperson und SHP. Für die Planung und Umsetzung sind grobe Quartalspläne und nachher detaillierte 2-Wochenpläne die Voraussetzung. Diese werden von der Regellehrperson in Zusammenarbeit mit der SHP erstellt. Die Kernziele aus dem Lehrplan werden dabei auf das Niveau des Kindes im entsprechenden Fach angepasst. Zusammenarbeit LP-SHP Lernzielanpassungen sind nicht geeignet, um: - Konflikte mit Eltern zu vermeiden, welche eine Kleinklassenbeschulung verhindern wollen. - der Lehrperson die Binnendifferenzierung des Unterrichts abzunehmen. Ausschluss Formular: Konzept_Schulische_Heilpaedagogik.doc Seite 9 / 12 erstellt: 23. Februar 2005

10 Anhang 2 Kantonale Rahmenbedingungen für Lernzielanpassungen (Schulaufsicht und Schulevaluation, 18. August 2004) Kinder mit Lernbehinderungen oder Teilleistungsschwächen, welche durch SHP (Schulische Heilpädagogik) gefördert werden, erreichen die Lernziele des Lehrplanes oft nicht. Die Lernziele müssen im Sinne einer bestmöglichen individuellen Förderung für diese Schülerinnen und Schüler angepasst werden. Lernzielanpassungen Grundsatz Mit der Anpassung der Lernziele an die individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten ist es nicht mehr möglich, im Zeugnis eine Note einzutragen. Im Zeugnis wird für das entsprechende Fach keine Note gesetzt, sondern erfolgt der Eintrag besucht Eintrag Zeugnis Zudem wird ein Lernbericht erstellt, der den Leistungsstand und die Entwicklung dokumentiert. Lernbericht Dabei muss Folgendes beachtet werden: - Der formelle Entscheid für Lernzielanpassungen liegt bei der Schulbehörde. - Für die Entscheidungsfindung und Beratung kann der Schulpsychologe/die Schulpsychologin beigezogen werden. - Die Schulaufsicht ist über den Entscheid zu informieren. - Die Eltern verpflichten sich schriftlich, die Bedingungen für die integrierte Schulung ihres Kindes zu akzeptieren. - Vor dem Übertritt in die Oberstufe gibt die Klassenlehrperson zusammen mit der Schulischen Heilpädagogin Empfehlungen über den weiteren Verlauf der schulischen Förderung (Übertritt in eine Oberstufenklasse oder Eintritt in eine Sonderklasse). - Die Abmachungen, Ziele und Entscheidungen werden spätestens jährlich überprüft. Zu beachten Formular: Konzept_Schulische_Heilpaedagogik.doc Seite 10 / 12 erstellt: 23. Februar 2005

11 Ablauf Teil Problemanalyse - Systematische Abklärung unter Beizug PPD/SHP - Gespräch mit Protokoll (Klassenlehrkraft-Eltern-SHP, ev.ppd) - Information der Schulaufsicht Ablauf Problemanalyse Teil Vereinbarung - Erarbeiten der angepassten Lernziele (Grundlage Lehrplan) - Schriftliche Vereinbarung Antrag der KL an Schulbehörde - Entscheid Behörde (Rekursrecht), Information über Entscheid an die Schulaufsicht Vereinbarung Teil Umsetzung - Periodische Kontakte zwischen Lehrperson, SHP und Eltern - Neubeurteilung gemäss Vereinbarungen mit Protokoll - Zeugniseintrag "besucht" und Lernbericht Umsetzung Formular: Konzept_Schulische_Heilpaedagogik.doc Seite 11 / 12 erstellt: 23. Februar 2005

12 Anhang 3 Übereinkunft (Kinder mit besonderen Lernbedürfnissen) Betreffend der Schulung von: treffen wir folgende Abmachung: wird nicht an den Lernzielen der entsprechenden Regelklasse, sondern am eigenen Lernfortschritt gemessen. Das Zeugnis wird in Sprache Mathematik keine Noten, sondern Lernberichte enthalten, welche Auskunft über die erbrachten Leistungen und die gemachte Entwicklung geben. Die Entscheidung, ob weiterhin integriert unterrichtet werden kann, wird von den Lehrpersonen, den Eltern und der Schulischen Heilpädagogin / dem schulischen Heilpädagogen rechtzeitig vor dem Übertritt in die nächste Klasse gefällt. Die Schulbehörde und die Schulaufsicht werden via Schulleitung über die integrative Schulung informiert und bestätigen den Entscheid. Vor dem Übertritt in die Mittelstufe/Oberstufe empfiehlt die Klassenlehrperson zusammen mit der Schulischen Heilpädagogin / dem Schulischen Heilpädagogin einen Übertritt in die Kleinklasse oder die Aufnahme in die Mittelstufe/Oberstufe (mit oder ohne Lernzielanpassung). Dies geschieht in Absprache mit der Lehrperson der abnehmenden Stufe und mit Beschluss der entsprechenden Behörde (falls diese wechselt). Ort: Datum: Eltern: Klassenlehrperson: Schulische Heilpädagogik: Schulaufsicht: Schulpräsidium: Formular: Konzept_Schulische_Heilpaedagogik.doc Seite 12 / 12 erstellt: 23. Februar 2005

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