Förderkonzept der Volksschulgemeinde Bichelsee-Balterswil

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1 FH Förderkonzept der Volksschulgemeinde Bichelsee-Balterswil Margrit Unholz Schulstrasse Balterswil Tel

2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze der Förderung 1.1. Leitideen 1.2. Ziele 1.3. Umsetzung konkret Ressourcen Unterricht Integrative Förderung Pensen der Sonderpädagogischen Massnahmen (Zusammenstellung)>im Anhang Kommunikation 2. Zielsetzung und Festlegung der Stütz- und Fördermassnahmen 2.1. Klassenassistenz (UA) 2.2. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) 2.3. Hausaufgabenplatz 3. Zielsetzung und Festlegung der sonderpädagogischen Massnahmen 3.1. IF, Schulische Heilpädagogik 3.2. Logopädie 3.3. Psychomotorik 3.4. Begabungs-/Begabtenförderung 4. Schulsozialarbeit 4.1. Schulsozialarbeit (SSA) 5. Umgang mit sonderschulbedürftigen Kindern (IS) 5.1. Grundhaltung 5.2. Vorgehen 5.3. Überprüfung der Wirksamkeit 6. Umgang mit Dokumenten 6.1. Lehrpersonen 6.2. Schulleitung 6.3. Sekretariat 6.4. Archiv 7. Weiterbildung 7.1. Individuelle Weiterbildung 7.2. Angeordnete Weiterbildung 7.3. Weiterbildung im Team und Konvent 7.4. Ziele der Weiterbildung 8. Periodische Überprüfung des Förderkonzeptes 9. Ablaufschema 9.1. Durchführen einer sonderpädagogischen Massnahme: DaZ 9.2. Durchführen einer sonderpädagogischen Massnahme: Logopädie 9.3. Durchführen einer sonderpädagogischen Massnahme: Psychomotorik 9.4. Umsetzung einer Lernzielanpassung 9.5. Umsetzung einer Lernzielanpassung bei einem laufenden Prozess 9.6. Aufhebung einer Lernzielanpassung 9.7. Durchführung einer pädagogischen Massnahme: Dispensation von einem Fach 2 /51

3 Anhang Pensen zu Sonderpädagogischen Massnahmen 2.1. Aufgaben, Rechte und Pflichten der UnterrichtsassistentIn (UA) 3.1. Förderdiagnostik FH (A1) Förderplanung FH (A2) Übereinkunft für Lernzielanpassungen FH (A5) Zielvereinbarung für Lernzielanpassungen FH (A6) Lernbericht für Lernzielanpassungen FH (A7) Verzichtserklärungen für empfohlene Fördermassnahmen FH (A8) 3.2. Formular Anmeldung Logopädie 5. Formular IS-Konzept (AV) 7. Formular Weiterbildung FH Reglement Richtlinien Persönliche Weiterbildung FH Ergänzungen FH Folgende Abkürzungen werden im Skript verwendet: Sch KL LP SHP IF IS SL UA AV VSG SB SPB Sek PS KG für Schülerinnen und Schüler für Klassenlehrperson Lehrpersonen Lehrperson Schulische Heilpädagogik Integrierte Förderung integrierte Sonderschulung Schulleitung Unterrichts-/KlassenassistentIn Amt für Volksschule Kanton TG Volksschulgemeinde Schulbehörde Schulpsychologie und Beratung Sekundarschule Primarschule Kindergarten 3 /51

4 Förderkonzept der VSG Bichelsee-Balterswil 1.Grundsätze der Förderung 1.1.Leitideen Die VSG Bichelsee-Balterswil versteht sich als integrative Schule. Sie betrachtet sowohl die Verschiedenartigkeit der Sch als auch die schulische Integration aller Sch als Normalfall. Heterogenität wird als Herausforderung erkannt und deren Chancen werden genutzt. Die Strategie zielt auf altersdurchmischte Klassen und integrierte Schulische Heilpädagogik. Alle sonderpädagogischen Angebote werden, wenn immer möglich, integriert angeboten, damit jedes Kind in der Regelklasse nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden kann. Die Förderangebote werden seit acht Jahren im Sonderpädagogischen Konzept festgehalten. Dieses wird durch das Förderkonzept abgelöst Ziele Alle Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Bichelsee-Balterswil werden wenn möglich in einer Regelklasse unterrichtet. Herausforderungen werden lösungsorientiert angegangen. Der Unterricht in der Regelklasse wird auf die Vielfalt der Sch und ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet. Dabei wird auf einen hohen Anteil Binnendifferenzierung und individualisiertem Unterricht sowie auf die Gemeinschaftsbildung geachtet. Die Lehrpersonen unterstützen bei allen Kindern und Jugendlichen eine tolerante Haltung gegenüber anderen MitschülerInnen. Sie schaffen ein Klima der Wertschätzung und Akzeptanz. Gewaltfreie Kommunikation wird von den Lehrpersonen beherrscht und den Sch gelehrt und in allen Bereichen gepflegt. Neue LP werden von der SL ins Konzept eingeführt und von der SHP begleitet. 4 /51

5 1.3. Umsetzung konkret Ressourcen Alle Klassen sind zwei bis dreifach altersdurchmischt, mit dem Ziel, ab Schuljahr 15/16 alle Klassen als ADL- Klassen zu führen. Die Gelder für das Sonderpädagogische Angebot werden zu einem grossen Teil gleichmässig auf die Klassen von Kindergarten und Primarschule verteilt. So werden Prävention und niederschwellige Hilfe sofort möglich. Mit dem kleineren Teil der Finanzen werden je nach Bedürfnis und Zusammensetzung einer Klasse weitere Lektionen zugeteilt. Je nach Bedarf werden einer Klasse zusätzlich Assistenzen oder Teamteaching-PartnerInnen zugeteilt Unterricht Die vielfältigen Herausforderungen im Schulalltag werden in enger Kooperation aller Beteiligten lösungsorientiert angegangen. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Konzept Gewaltfreie Kommunikation (fair und respektvoll), das in den Klassen seit 2009 umgesetzt wird. Die Bausteine zum professionellen Umgang mit Heterogenität werden kontinuierlich erarbeitet, verbindlich gemacht, umgesetzt und evaluiert. Sie werden im Schulprogramm und den Qualitätsmerkmalen festgehalten oder in internen Abmachungen festgelegt. Die Unterrichtsformen, die Methoden und die Zusammenarbeit der Lehrpersonen sind auf die Integration aller Sch und die individuelle Förderung ausgerichtet. Im Unterricht werden Elemente der Binnendifferenzierung und Individualisierung, sowie offene und kooperative Lernformen eingesetzt, damit den unterschiedlichen Bedürfnissen der Sch Rechnung getragen werden kann. Die Beurteilung der SchülerInnen wird diesen Unterrichtsformen angepasst Integrative Förderung IF Die Zusammenarbeit mit der SHP und den an einer Klasse arbeitenden LehrerInnen ist im Stundenplan festgelegt. Die SHP arbeitet eng mit der Klassenlehrperson zusammen. So kann der Förderbedarf einzelner Schüler direkt aufgespürt werden und wenn nötig unbürokratisch Unterstützung angeboten werden. Die Verantwortung der Sch mit erhöhtem sonderpädagogischem Förderbedarf liegt bei der Klassenlehrperson, die Verantwortung für die sonderpädagogischen Massnahmen liegt bei der SHP. Zusätzliche unterstützende Förderung durch die SHP, die Logopädin oder andere Fachpersonen wird nicht als Delegation verstanden, sondern dient in jedem Fall dazu, dass der betroffene Sch in der Klassengemeinschaft erfolgreich lernen kann. Für Sch, die eine Lernzielanpassung benötigen oder einen IS- Status aufweisen, ist die SHP für die Förderdiagnostik, die Förderplanung und die Koordination der Umsetzung zuständig. Interne Abläufe werden im Weiteren aufgeführt und im Anhang abgelegt. Neu wieder einrichten: In der Arbeitsgruppe IF tauschen sich die SHPs und Therapeutinnen regelmässig aus. Sie geben allgemeine Anliegen der SL weiter. Sie besprechen die Entwicklung in ihrem Bereich und schlagen Themen für die Schulentwicklung vor. 5 /51

6 Übersicht Pensen > Sonderpädagogische Massnahmen und IF Unterrichtsassistenz Pensum in den Klassen Finanziert durch Pensum Verantw. Kriterien Jede AdL-Klasse (3-fach-Klasse) erhält 3-5 Lektionen UA. Pro ca KlässlerInnen wird 1 Lektion der Klasse zusätzlich zugeteilt. Einsatz für besondere Massnahmen Kant. Zusatzfinanzierung für AdL-Klassen von 10% Pensenpool, offiziell zugeteilt durch Kanton Pensenpool Son.päd Massnahmen Ca.20L. SL Sch mit bes. Bedürfnissen Klassengrösse Pos. Förderteams 4-5L. SL Klassenorganisation Erstlesen Situation Förderteam Je nach Möglichkeit Einsatz für IS IS Konzept variabel SPB Behörde SL Besondere Situation Anzahl Sch LZA und Auswirkungen Situation LP IS- Konzept Schulische Heilpädagogin/-pädagoge Organisation des Pensums Finanziert durch Pensum Verantw. Kriterien Jede Klasse werden 3-4 Lektionen regulär zugeteilt (>Strategie IF) Einsatz für besondere Massnahmen So päd Massnahmen und Regelpool (SHP/Regelklasse) Ca.60L. SL Sch mit bes. Bedürfnissen Klassengrösse LZA Pensenpool Ca.4 L. SL Dispensationen bei Sch LZA und Auswirkungen Situation LP Begabtenförderung Einsatz für IS IS- Konzept, Kanton variabel SPB Behörde IS- Konzept Logopädin Organisation des Pensums Finanziert durch Pensum Verantw. Kriterien 4 Halbtage verteilt auf KG und 2 So päd. Massnahmen, 40% SB Bedürfnis Schulhäuser VSG Einsatz für IS IS- Konzept, Kanton variabel SPB Behörde IS- Konzept DaZ Organisation des Pensums Finanziert durch Pensum Verantw. Kriterien 2 L. oder 1 Nachmittag / Woche Integriert oder zusätzlich So päd. Massnahmen 2 L. SL Bedürfnis der Sch 2 Jahre für alle Fremdspr. Zuzug indiv. lösen 6 /51

7 Kommunikation Damit eine optimale Unterstützung der Sch in allen Bereichen gewährleistet ist, sind alle Mitarbeitenden zu einer offenen Kommunikation verpflichtet. Alle Beteiligten unterstehen der Schweigepflicht. Der Grundsatz der integrativen Schule ist in der Öffentlichkeit bekannt. Im Publikationsorgan der Gemeinde (NBB) wird die Bevölkerung über das Bestehen des Förderkonzeptes orientiert und fortlaufend über Änderungen und Anpassungen informiert. Die jährlich stattfindende Schulgemeindeversammlung bietet im Weiteren Gelegenheit zur Information. Die Schule gibt nach aussen nur Informationen weiter, die von öffentlichem Interesse sind. 7 /51

8 2. Zielsetzung und Festlegung der Stütz- und Fördermassnahmen 2.1. Unterrichtsassistenz (UA) Ziele Die Unterrichtszeit der Unterrichtsassistenz kommt vor allem den Kindern zu Gute. Die Unterrichtsassistenz unterstützt die Lehrpersonen. Die Lehrpersonen erfahren durch die UA eine Entlastung. In jeder Klasse können die verschiedenen SchülerInnen optimal unterrichtet werden. Aufgaben In der Regelklasse deckt die UA folgende Aufgaben für alle SchülerInnen ab: Sch unterstützen, z.b. o mit einer Gruppe Sch nach Anweisung der LP Arbeiten erledigen o mit einer Gruppe Sch mündliche Aufgaben erledigen und/oder üben o Sch beim/zum Arbeiten ermuntern o Sch bei ihrer Arbeitsorganisation helfen o kleine Arbeiten in Absprache mit der LP korrigieren und Rückmeldung geben z.b. Rechenstöckli, Entwürfe Lösungswörter usw. o Blätter einordnen o Aufgaben einschreiben o Ordnung im Thek o Heftführung o usw. Besondere Aufgaben für die UA für ein IS-Kind sind im IS-Konzept beschrieben und werden speziell durch die SHP und SL mit der UA besprochen und schriftlich abgegeben. Form Die Unterrichtsassistentin arbeitet integriert im Unterricht mit. Dauer Grundsätzlich wird der Bedarf und das Pensum der Unterrichtsassistentin für ein Schuljahr erhoben und zugesagt. Pensum Für jede Klasse wird je nach Anzahl SchülerInnen, besonderer Situation, spezieller Bedürfnisse die geeignete Assistenz eingerichtet. Die SHP und die SL legen nach Rücksprache mit den Lehrpersonen die Lektionen für jede Klasse bei der Stundenplanung fest. Das Pensum für das aktuelle Schuljahr wird im Stundenplan der Regelklasse eingetragen. In besonderen Situationen wird flexibel auf veränderte Bedürfnisse eingegangen. (siehe Pensenzusammenstellung) Pensenumfang Die Lektionen für die Unterrichtsassistenz ergeben sich aus der Pensenberechnung und dem Pensenpool. Die SL ist ermächtigt, den Pensenpool optimal auszuschöpfen. Der Pensenumfang für die Unterrichtsassistentin wird generell in einem Anstellungsentscheid geregelt, (aktuelles Pensum +/- 10%) und wird für jedes Schuljahr in diesem Rahmen durch die SL neu festgelegt. Leistungserbringer Die Unterrichtsassistentin ist fachlich der Lehrperson unterstellt. Sie muss nicht über eine pädagogische Ausbildung verfügen. Die Unterrichtsassistentin wird durch die SL rekrutiert, angestellt und geführt (MAG). 8 /51

9 Formen der Zusammenarbeit Die UA gehört zum Lehrerteam einer Klasse. Sie nimmt an den periodisch geführten Gesprächen mit den LP einer Klasse und der SL teil. Die Lektionen der Unterrichtsassistenz werden fix im Stundenplan eingetragen. Die Unterrichtsassistentin arbeitet mit Jahresarbeitszeit. So kann sie flexibel auf Programmänderungen oder Projekte der Klasse/ Schule usw. eingehen. Besprechungszeiten sind nicht explizit zugeteilt, sie werden mit der Jahresarbeitszeit entgolten. Beilage Unterrichtsassistenz: Aufgaben, Pflichten, Rechte, IS usw. 9 /51

10 2. Zielsetzung und Festlegung der Stütz- und Fördermassnahmen 2.2. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Ziele Die Kinder mit Deutsch als Zweitsprache werden im Erwerb der Standartsprache gefördert. Im DaZ wird den Kindern das Sozialverhalten, Bräuche und schweizerische Umgangsformen näher gebracht. Die Kinder können möglichst schnell dem Unterricht folgen. Die DaZ-Kinder werden optimal für den Eintritt in die 1. Klasse vorbereitet. Neu in die Schule eintretende fremdsprachige Sch werden so gefördert, dass sie so schnell wie möglich dem Unterricht folgen können. Aufgaben Die Lehrperson für DaZ bietet einen den aktuellen Umständen angemessenen Unterricht an. Die Kinder lernen den Wortschatz des Kindergartens/der Schule und die Abläufe des Kindergarten- und Schulalltags. Der Erwerb der deutschen Sprache ist streng auf die Themen des KG oder der Klasse ausgerichtet, so dass die Kinder schnellstmöglich im Alltag mitarbeiten können. Sitten und schweizerische Gepflogenheiten werden in den DaZ-Unterricht integriert. Form Der Unterricht wird in kleinen Gruppen bis ca. 6 Schülerinnen in den Schulräumen des Kindergartens/der Schule angeboten. Einzelunterricht wird in Absprache mit der SL nach den Bedürfnissen des Schülers/Schülerin angeordnet. Dauer Der DaZ wird in der Regel bis zu zwei Jahren angeboten. Kann das fremdsprachige Kind nach drei Jahren dem Regelunterricht nicht folgen, werden andere Fördermassnahmen geprüft. Pensum Das Pensum wird von der SL jedes Jahr erhoben. Es wird situativ reagiert und der DaZ dann angeboten, wenn die Kinder das brauchen. Pensenumfang Die DaZ-Unterricht wird mit den Sonderpädagogischen Zulagen und /oder dem Pensenpool verrechnet. Die Anzahl Lektionen werden je nach Bedürfnis von der SL einer geeigneten LP zugeteilt. Leistungserbringer Die Lehrerin wird jedes Jahr neu für diese Aufgabe angefragt. Wenn immer möglich wird der DaZ durch eine bereits in der Klasse als Teamteaching-Partnerin zugeteilte Lehrperson übernommen. Im KG kann der freie Nachmittag für DaZ festgelegt werden, damit die Kinder von der eigenen Kindergärtnerin unterrichtet werden können, oder er wird den Kindern integrativ angeboten. Formen der Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit mit der Klassenlehrerin und deren Themen im Unterricht wird gepflegt. Ist die SHP oder Logopädin in die Arbeit mit dem Kind involviert, sorgt die SHP für die Koordination und dafür, dass keine Doppelspurigkeiten auftreten. Die Klassenlehrperson kann die DaZ-Lehrerin zu Elterngesprächen beiziehen. 10 /51

11 Überprüfung der Wirksamkeit Vor Ende Semester wird über die Weiterführung des DaZ entschieden. Die Klassenlehrerin und die SHP überprüfen an Hand des Förderdossiers DaZ den Lernstand des DaZ-Schülers und stellen der SL Antrag über die weitere Fortsetzung oder andere Massnahmen, (z. B. Unterstützung im Regelunterricht durch die Klassenassistentin). Dokumente Die Anzahl Lektionen und die Dauer des DaZ-Unterrichts werden im Schülerlaufbahnblatt eingetragen. 11 /51

12 2. Zielsetzung und Festlegung der Stütz- und Fördermassnahmen 2.3. Hausaufgabenplatz Ziele Die Hausaufgaben werden so erteilt, dass jedes Kind diese selbständig erledigen kann. SchülerInnen, die die Hausaufgaben nicht zu Hause erledigen wollen oder können, wird ein Platz in der Schule angeboten. Aufgaben Die (Klassen)Lehrperson bietet aus freiem Ermessen ihren SchülerInnen die Möglichkeit an, an ein bis zwei Nachmittagen die Hausaufgaben nach dem Regelunterricht im Schulzimmer zu erledigen. Die Lehrperson ist nicht verpflichtet, aktive Unterstützung zu leisten. (eine neue Regelung ist ab 2014 erarbeitet). Form Die Lehrpersonen sprechen sich untereinander ab, wer wann für welche Kinder diesen Hausaufgabenplatz anbietet. Die Klassenlehrperson informiert die Eltern über das Angebot. Dauer Das Angebot gilt während dem ganzen Schuljahr. Pensum Es wird kein zusätzliches Pensum für den Hausaufgabenplatz bereitgestellt. Leistungserbringer Lehrpersonen der Klasse. Diese unbefriedigende Situation wird im Schuljahr 2014/15 neu geregelt und das neue Papier wird anschliessend hier eingesetzt. Formen der Zusammenarbeit Die Lehrpersonen sprechen sich am Anfang des Schuljahres ab und legen die Zeiten für den Aufgabenplatz fest. Die Lehrpersonen reflektieren die Situation Hausaufgaben regelmässig und passen ihr Angebot den Bedürfnissen der Schülerinnen an. Überprüfung der Wirksamkeit Die KLP überprüft, ob die Schülerinnen die Aufgaben selbständig erledigen können. Das Einhalten der Aufgabenpensen während einer Woche wird durch die SL überprüft und thematisiert ( > durchschnittlich 2 Stunden Aufgaben pro Woche wird eingehalten) Abmachung vom Sommer 2013: Die Aufgaben werden von den Lehrpersonen so erteilt, dass die SchülerInnen diese selbständig erledigen können das Pensum nicht mehr als durchschnittlich 2 Stunden pro Woche beträgt die Hausaufgaben nicht vom Freitag auf den Montag erledigt werden müssen. Die Klassenlehrperson überwacht das Pensum Hausaufgaben und koordiniert allenfalls den Umfang mit den Fremdsprachen- / und weiteren Lehrpersonen. 12 /51

13 3. Zielsetzung und Festlegung der sonderpädagogischen Massnahmen 3.1. Integrative Förderung (IF) Ziele Alle Kinder/Jugendlichen der Gemeinde Bichelsee-Balterswil können die Regelschule vor Ort besuchen. Die SHP erkennt Lernschwierigkeiten und Begabungspotential in der Klasse. Die SHP unterstützt zusammen mit den Lehrpersonen Sch mit sonderpädagogischen Förderbedürfnissen nach individuellem Bedarf, damit diese erfolgreich lernen können. Aufgabe Die Fachperson für SHP unterstützt und berät den Schüler/die Schülerin die Lehrpersonen und die Unterrichtsassistentin die Eltern Sie unterstützt die Lehrpersonen in Bezug auf das Lernen im Unterricht, der Klassenführung, der Integration aller Kinder, dem Umgang mit der Heterogenität und dem Schulalltag. Sie bespricht sonderpädagogische Massnahmen mit der Klassenlehrperson. Sie leitet niederschwellige Massnahmen ein (vorübergehende Unterstützung durch die SHP in einem Fach u.a.m.) Sie klärt ab, ob Lernzielanpassungen vorgenommen werden müssen, erstellt auf Grund der Förderdiagnostik, die Förderplanung und stellt Arbeitsmaterial für den Sch bereit, damit dieser seine individuellen Ziele erreichen kann. Sie sorgt dafür, dass im Unterricht die Förderplanung umgesetzt werden kann. Sie überprüft die Fortschritte der Sch mit sonderpädagogischem Förderbdarf regelmässig und passt die Förderpläne entsprechend an. Sie leitet die nötigen Massnahmen ein, wenn eine Repetition oder das Überspringen einer Klasse zur Diskussion steht. (Beratung der Eltern, ev. Zuzug der Schulpsychologie, Erstellen schriftlicher Vereinbarungen usw.) Bei höherschwelligen Massnahmen ist die SHP für das Erstellen der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Schule und den Eltern verantwortlich. Die SHP koordiniert die Zusammenarbeit der Lehrpersonen, und Klassenassistentin in Bezug auf die sonderpädagogischen Aufgaben. Die SHP koordiniert die Zusammenarbeit mit der Logopädin und weiteren therapeutischen Angeboten und vermeidet Doppelspurigkeiten. Sie ist fallführend in der Zusammenarbeit mit den zusätzlichen Diensten (Schulpsychologie usw.) Sie arbeitet eng mit der SL zusammen und informiert diese über alle Laufbahn entscheidenden Massnahmen. Sie unterstützt die SL bei der Zuteilung der sonderpädagogischen Mittel. Sie informiert den Inspektor über die sonderpädagogischen Massnahmen (nach Verordnung). Je nach IS-Konzept ist die SHP verantwortlich für die sonderpädagogischen Massnahmen der IS-Kinder. Form Die SHP unterrichtet in der Klasse im Teamteaching zusammen mit der Klassenlehrperson. Die SHP kann einzelne Kinder in Gruppen für spezifischen Unterricht zusammenfassen. Einzelunterricht findet je nach Situation im Klassen- oder Gruppenzimmer statt. Dauer Die Förderung durch die SHP ist ein durchgehendes Angebot der Schule und wird in allen Klassen für alle SchülerInnen während der ganzen Schulzeit eingerichtet. Pensum Jede Klasse erhält in der Regel 4 Lektionen Teamteaching durch die SHP zugeteilt. Die Pensen der SHP werden so gestaltet, dass eine optimale Aufteilung auf die Stufen, die Schulstandorte und die Bedürfnisse der Klassen erreicht wird. 13 /51

14 Pensenumfang Das Pensum für die SHP ist in der Pauschale des Kantons berechnet. Die Schule Bichelsee-Balterswil hält sich ungefähr an die bis heute bewährte Verteilung der Stellenprozente: KG und PS: 200% Sek: 50% Das Pensum für die Betreuung eines IS-Kindes wird je nach Konzept dazu gerechnet. Die SL arbeitet bei der Erhebung der Bedürfnisse der sonderpädagogischen Pensen eng mit den SHP zusammen. Es liegt im Ermessen der SL, ob vom Regelpool weitere Ressourcen in die Sonderpädagogik einfliessen und wie die Verteilung der Lektionen auf die Klassen vorgenommen wird. Leistungserbringer Die SHP verfügen über eine Ausbildung an einer HfH oder sind bestrebt, diese im Verlauf der ersten Berufsjahre in Bichelsee-Balterswil nachzuholen. Formen der Zusammenarbeit Die Klassenlehrperson ist zuständig für die Unterrichtsinhalte und Stoffplanung der Klasse. Die SHP erstellt für SchülerInnen mit Lernschwierigkeiten oder für unterforderte Kinder eine Förderplanung. Die Förderplanung ist für alle Lehrpersonen verbindlich. Die Zusammenarbeit aller Lehrpersonen eines Kindes mit sonderpädagogischen Massnahmen wird durch die SHP eingefordert. Die SHP hält die SL auf dem Laufenden und kontaktiert sie im Falle von Laufbahn entscheidenden Massnahmen. Die SHP informiert den Inspektor nach den Regeln des Kantons. Die SL informiert die Behörde über höher schwellige Massnahmen. Die Eltern werden nach dem Ablaufschema beigezogen und informiert. Überprüfung der Wirksamkeit Die Förderplanung wird quartalsweise überprüft. Die Klassenlehrperson und die SHP entscheiden zusammen über Anpassung der Fördermassnahmen, Unterbrechungen oder Aufhebung der Massnahmen. Ablage von Dokumenten Die Förderplanung bei Lernzielanpassung oder IS-Status wird den Eltern und der Klassenlehrperson schriftlich abgegeben. Das Dossier eines IS-Kindes führt die SHP. Berichte von Schuldiensten werden im Schullaufbahnblatt eingetragen und von der Klassenlehrperson verschlossen aufbewahrt. Diese Unterlagen werden beim Übertritt weiter gegeben. Am Ende der Schullaufbahn werden diese vernichtet. Für Kinder mit gelegentlicher Unterstützung durch die SHP im Klassenverband wird keine schriftliche Förderplanung erstellt und es werden keine Dokumente abgelegt. IS-Kinder Die Aufgaben im Zusammenhang mit IS-Kindern werden im IS-Konzept festgelegt. Die Berichte werden an das Amt für Volkschule geschickt. Besonderes Beilagen Formulare Förderdiagnostik (A1) Förderplanung (A2) Ablauf bei Lernzielanpassungen (A3) 14 /51

15 Zuständigkeit bei Lernzielanpassungen (A4) Übereinkunft für Lernzielanpassungen (A5) Zielvereinbarung für Lernzielanpassungen (A6) Lernbericht für Lernzielanpassungen (A7) Verzichtserklärungen für empfohlene Fördermassnahmen (A8) Ablaufschema 9.4. Durchführen einer sonderpädagogischen Massnahme: Lernzielanpassung (bear) 9.5. Binnendifferenzieren im Fremdsprachenunterricht 15 /51

16 3. Zielsetzung und Festlegung der sonderpädagogischen Massnahmen 3.2. Logopädie Ziele Kinder, die durch die Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörbeeinträchtigung in ihrer zwischenmenschlichen Kommunikation eingeschränkt sind, werden durch die Logopädin erfasst, unterstützt oder erhalten eine logopädische Therapie. Sprachentwicklungsstörungen werden behandelt und soweit möglich behoben. Aufgabe Die Logopädin erfasst und therapiert Sprachentwicklungsstörungen. Form Sie arbeitet wenn möglich integriert in der Regelklasse mit, arbeitet in kleinen Gruppenoder in Einzeltherapie nach Stundenplan. Dauer Die Logopädin entscheidet die erste Sequenz der Therapie bis zu einem halben Jahr in eigener Verantwortung. Für weiteren Bedarf zieht sie die Logopädin des SPB hinzu. (siehe Regelungen des Kantons). Pensum Leistungserbringer Für Bichelsee und Balterswil steht ein 45% Pensum bereit. Die Verteilung auf die Stufen und Schulhäuser wird nach Bedarf mit der SL festgelegt. Die Logopädin verfügt über eine logopädische Ausbildung an einer Fachhochschule. Formen der Zusammenarbeit Überprüfung der Wirksamkeit Die Logopädin pflegt aktiv den Kontakt zur Klassenlehrperson. Die Logopädin ist dafür verantwortlich, dass die Klassenlehrperson regelmässig über den Verlauf der Therapie und die erreichten Fortschritte informiert wird. Sie pflegt einen steten Austausch mit den Eltern und den Klassenlehrpersonen, wenn nötig auch mit der SHP, und gibt nach Möglichkeit Hilfestellungen und Tipps zur Förderung des Kindes innerhalb des Schulunterrichts und zu Hause. In Absprache oder bei Notwendigkeit baut die Logopädin einzelne Sequenzen in die Therapiearbeit ein, welche sich am aktuellen Schulstoff des Kindes anlehnt oder diesen vertieft. Entsteht eine Warteliste von über einem halben Jahr, wird die SL eine Überprüfung der laufenden Therapien anordnen. Eine Gruppe aus SHP, LP, Therapeutin klärt die Dringlichkeiten ab. Kann die Warteliste nicht innerhalb des nächsten Semesters abgebaut werden, kann die SL eine frei arbeitende Therapeutin beiziehen. Bei Therapiebeginn informiert die Logopädin die SL schriftlich über den Eintrittsstatus des Schülers. (Formular Logopädie AV) Die Logopädin hält die Ziele und den vorgesehenen Zeitbedarf schriftlich fest und verschickt diese an die LP, SHP und SL. Die Logopädin entscheidet aufgrund des Therapieverlaufs und der erreichten Fortschritte, ob eine Intensivierung der Therapie, ein Therapieunterbruch oder das Ende der Therapie in Betracht gezogen werden können. Therapien über ein Jahr werden über das AV, Abteilung Schulpsychologie und Beratung abgewickelt. Sie informiert dabei die SL und füllt das Formular aus. Den austretenden Sch nimmt die Logopädin in die Kontrollliste auf, damit sie in jedem Fall zu einem späteren Zeitpunkt die nachhaltige Wirksamkeit der Logopädie-Therapie überprüfen kann. Therapien über ein Jahr oder Verlängerungen sowie Schüler mit schwerwiegenden sprachlichen Auffälligkeiten werden zu weiterführenden Abklärungen beim SPB angemeldet. Zusätzlich kann der SPB auch beigezogen werden, wenn eine zusätzliche Aussensicht sinnvoll erscheint. Ablage von Dokumenten Dauer der Logopädie-Therapie und Anzahl Lektionen werden im Schülerlaufbahnblatt eingetragen. Die Logopädin füllt zu Beginn einer Therapie zuhanden der SL das Dokument Therapieverlauf aus, auf welchem der Eintrittsstatus des Schülers vermerkt 16 /51

17 ist. Am Ende der Therapie werden die erreichten Ziele und der Schlussstatus des Schülers auf dem Dokument Therapieverlauf festgehalten. Der Schlussbericht bleibt bei der SL bis zum Ende der Schulzeit des Schülers. Bei unterbrochenen Therapien wird der Zwischenstatus festgehalten. Besonderes Die Logopädin tauscht sich vierteljährlich innerhalb des Teams einer Klasse aus und sorgt zusammen mit der SHP für eine optimale Abstimmung der Lernziele ihrer Sch und deren Umsetzung auf allen Ebenen. Beilagen Formulare 3.2. Anmeldung Logopädie Ablaufschema 9.2. Durchführen einer sonderpädagogischen Massnahme: Logopädie 17 /51

18 3. Zielsetzung und Festlegung der sonderpädagogischen Massnahmen 3.3. Psychomotorik Ziele Aufgabe Ein Schüler, der durch sein Bewegungsverhalten in seiner schulischen und persönlichen Entwicklung eingeschränkt ist, erhält eine ihm entsprechende Förderung und Unterstützung. Der/die Psychomotorik-Therapeut/in erarbeitet mit dem Kind die ihm fehlenden Fähigkeiten innerhalb seiner Bewegungsmöglichkeiten (Grob-, Fein- und Graphomotorik), seiner Wahrnehmungsfähigkeit (Körper-, Eigen- und Fremdwahrnehmung) und damit auch seines sozial-emotionalen Verhaltens. Er arbeitet mit dem von der Schulgemeinde Bichelsee-Balterswil anvertrauten Kind nach den Qualitätsmerkmalen einer Therapeutin. Form Einzel- und Gruppenunterricht in den Räumen der Psychomotorik-Therapiestelle in Aadorf. Dauer Je nach Verfügung Pensum Die Leistungen werden von der VSG in Aadorf eingekauft. Leistungserbringer Die Therapeutin verfügt über eine therapeutische Ausbildung an einer Fachhochschule. Verfahren und Zuständigkeit Die Heilpädagogin meldet ein Kind mit Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten und / oder seiner Wahrnehmungsfähigkeit nach Rücksprache mit der Schulischen Heilpädagogin und den Eltern bei der zuständigen Psychomotorik-Therapiestelle in Aadorf an. Eine Kopie der Anmeldung geht zuhanden der SL. Nach erfolgter Abklärung legt die Psychomotorik-Therapeutin die Therapieziele und die voraussichtlich benötigte Anzahl Therapiestunden fest und schickt dies, zusammen mit dem Antrag zur Kostenübernahme, an die SL der VSG Bichelsee-Balterswil. Die SL gibt das OK zur Therapie und informiert die Klassenlehrperson, SHP und die Therapiestelle. Formen der Zusammenarbeit Der Psychomotorik-Therapeut ist vollumfänglich für Abklärung, Inhalte und den Verlauf der Therapie verantwortlich. Er pflegt einen regelmässigen Austausch mit den Eltern und den Klassenlehrpersonen und gibt nach Möglichkeit Hilfestellungen und Tipps zur Förderung des Kindes innerhalb des Schulunterrichts und zu Hause. Er erstellt zum Abschluss der Therapie einen Rapport zuhanden der zuständigen SL. Überprüfung der Wirksamkeit Es liegt im Ermessen des Therapeuten, ob, je nach Therapieverlauf, frühzeitig mit der Therapie abgeschlossen werden kann oder ob ein Antrag zur Verlängerung eingereicht werden muss. Um die dank der Therapie im Schulalltag zu beobachtenden Fortschritte des Kindes zu überprüfen, nimmt der Psychomotorik-Therapeut regelmässig Rücksprache mit der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten. 18 /51

19 Ablage von Dokumenten Dauer der Psychomotorik-Therapie und Anzahl Lektionen werden im Schülerlaufbahnblatt eingetragen. Mit der Antragstellung an die SL hält der Psychomotorik-Therapeut die Ziele der Therapie fest. Nach Beendigung der Therapie erstellt der Therapeut einen Abschlussbericht zuhanden der zuständigen SL. Der Bericht wird im Laufbahnblatt bis zum Ende der Schulzeit des Schülers aufbewahrt. Besonderes Die Eltern sind für den Transport zum Therapieort selber besorgt. Die VSG Bichelsee- Balterswil übernimmt die Kosten für die Abklärung und für die Therapielektionen. Ablaufschema 9.3. Durchführen einer sonderpädagogischen Massnahme: Psychomotorik 19 /51

20 3. Zielsetzung und Festlegung der sonderpädagogischen Massnahmen 3.4. Begabungsförderung/Begabtenförderung Ziele Schüler mit ausgeprägten intellektuellen, emotionalen, motorischen, kreativen, künstlerischen oder sozialen Fähigkeiten werden ihrem besonderen Potenzial entsprechend gefördert und gefordert. Die Unterrichtsgestaltung berücksichtigt die individuellen Begabungen und Neigungen der Schüler. Mit förderorientierten und differenzierenden Massnahmen werden die ausgeprägten individuellen Begabungen unterstützt und zusätzlich gefördert. Aufgabe Der Unterricht in der Klasse weist ein hohes Mass an Binnendifferenzierung auf. Der Unterricht weist Elemente auf, welche eine Differenzierung in Bezug auf methodischdidaktische oder organisatorische Aspekte mit sich bringen. Die Klasse wird zeitweilig in homogene Gruppen aufgeteilt unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit, der Aufgabenkomplexität oder der Interessen der einzelnen Schüler. Der Unterricht wird durch Elemente mit qualitativer Vertiefung oder erweiterten Unterrichtsinhalten bereichert. Form - Differenzierender Unterricht innerhalb des Regelunterrichts - Projektarbeit während des Regelklassenunterrichts - Vertiefendes Wissen (Compacting, Enrichment) - Projektnachmittag der Sekundarschule - Wahlfächer auf Stufe Sekundarschule (Theaterkurs, Schülerband etc.) - Angebote der Musikschule - Freiwilligenkurse (z.b. freiwilliger Schulsport, Schülerchor) Dauer Massnahmen während der gesamten Schulzeit Pensum Die Begabungsförderung ist Teil des Klassenunterrichts, was keine zusätzlichen Pensen nach sich zieht. Angebote der Musikschule oder des freiwilligen Schulsports werden von der VSG Bichelsee-Balterswil gemäss den entsprechenden Konzepten subventioniert. Ein Teil der Kosten geht zu Lasten der Eltern. Leistungserbringer Der Stufe entsprechendes Lehrpatent oder eine für das Angebot ausreichende Ausbildung. Verfahren und Zuständigkeit Die Begabungsförderung gehört in den Zuständigkeitsbereich der Klassenlehrperson. Sie plant und organisiert ihren Unterricht so, dass erweiterte Unterrichtsangebote, Differenzierung und Individualisierung Möglichkeiten der Begabungsförderung schaffen. Auf Grund ihrer Beobachtungen und mit Hilfe von Leistungsvergleichen innerhalb der Klasse bestimmt die Lehrperson zusammen mit der Heilpädagogin, welche Schüler von einer stärkenorientierten Förderung und zusätzlichen schulischen Herausforderungen profitieren sollen. Bei Unsicherheiten können die kantonale Fachstelle, die Schulische Heilpädagogin oder andere in der Klasse involvierte Lehrpersonen beigezogen werden. Das System der Mosaik- Sekundarschule garantiert bereits ein hohes Mass an individueller Begabungsförderung. Für weiterführende Massnahmen wie einen Projektnachmittag oder die Wahlfächer sind die Klassenlehrpersonen zuständig. Für die Begabtenförderung ist die SHP zuständig. Formen der Zusammenarbeit Die Begabungsförderung bietet vielfältige Möglichkeiten, die Zusammenarbeit innerhalb der Stufenteams zu intensivieren oder auszubauen. Es macht Sinn, wenn Lehrpersonen gemeinsam zusätzliche Unterrichtsmaterialien herstellen, die für die ganze Schule zugänglich sind. 20 /51

21 Dies kann im Rahmen der üblichen Unterrichtsvorbereitungen geschehen, aber auch anlässlich von Stufenkonventen oder SCHILW-Veranstaltungen. Innerhalb des Regelunterrichts können auch Teamteaching- Lektionen mit dem Schulischen Heilpädagogen oder der Klassenpartnerin für die Begabungsförderung eingesetzt werden. Überprüfung der Wirksamkeit Die Überprüfung der Wirksamkeit geschieht laufend während des Unterrichts, nach einzelnen Lernsequenzen, zum Abschluss eines Projektes oder eines Kurses mit Hilfe von mündlichen oder schriftlichen Tests, in Form von Schülervorträgen, Power-Point- Präsentationen oder anderer Vorführungen und Ausstellungen. 21 /51

22 4. Schulsozialarbeit 4.1. Schulsozialarbeit (SSA) Ziele Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrer Entwicklung gefördert. Kinder und Jugendliche werden bei psychosozialen Fragen beraten und unterstützt. Eltern werden bei Erziehungsproblemen beraten und unterstützt. Lehrpersonen werden bei schwierigen Schüler/Klassen-Situationen beraten und unterstützt. Kinder und Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen werden in Konfliktsituationen beraten und unterstützt. Die Schulsozialarbeit vermittelt im Bedarfsfall weiterführende Massnahmen (z.b. Beizug des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes, der Beratungsstelle für Suchtfragen und andere mehr). Qualitätsmerkmale Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern erhalten in der konkreten Einzelfallhilfe Beratung, Unterstützung und Begleitung (Gewaltsituationen, auffälliges Verhalten, schwierige Familiensituationen etc.). Lehrpersonen werden in Konfliktsituationen, deren Ursachen im ausserschulischen Umfeld begründet sind, entlastet, indem sie die Einzelfallhilfe an die Schulsozialarbeit abtreten können. Die Schulsozialarbeit zeigt in Konfliktsituationen weiterführende Möglichkeiten auf und initiiert bei Bedarf die Umsetzung entsprechender Massnahmen. Jugendliche, die vom Elternhaus keine Unterstützung erhalten, werden bei der Lehrstellensuche begleitet und beraten. Form Einzelberatung Arbeit in einer Klasse Arbeit mit einer Gruppe Beratung einer Familie Dauer Der Aufwand ist abhängig von der Situation. Die Dauer liegt zwischen einem einmaligen Beratungsgespräch bis hin zu einer längerfristigen Begleitung. Pensum 40 Stellenprozente; die Politische Gemeinde unterstützt die Volksschulgemeinde mit einem fixen Betrag (Fr ). Leistungserbringer Ausbildung als Schul- oder Sozialpädagoge an einer Fachhochschule. Verfahren und Zuständigkeit Die Schulsozialarbeit ist direkt dem Schulpräsidenten unterstellt. Der Aufgabenbereich des SSA ist in einem Funktionendiagramm und einem Pflichtenheft zusammengefasst (noch in Erarbeitung) Der SSA untersteht dem Amtsgeheimnis im Verständnis der Schule. Kinder und Jugendliche, Erziehungsberechtigte oder Lehrpersonen können sich bei Problemsituationen direkt mit dem SSA in Verbindung setzen. Im Einzelfall kann auch die SHP, LP oder SL als Vermittlerin auftreten und auf schwierige Familiensituationen aufmerksam machen. Formen der Zusammenarbeit Der SSA findet sich regelmässig in jedem Schulhaus ein, um den direkten Kontakt und den persönlichen Austausch mit den Lehrpersonen und Sch zu pflegen. Je nach Fall arbeiten SSA und Lehrperson eng miteinander zusammen oder die SSA führt die Beratung und Begleitung ohne ständige Kontaktnahme mit der Schule durch. Die SL und die SSA tauschen sich regelmässig aus und arbeiten bei Klasseninter- 22 /51

23 ventionen eng zusammen. Überprüfung der Wirksamkeit Quartalsweise werden die eingeleiteten Massnahmen im Rahmen von Sitzungen mit der SSA, SL, SHP und ev. LP besprochen und deren Wirksamkeit überprüft. Umgang mit Dokumenten Die SSA erstellt für jeden Fall ein neues Dossier. Das Dossier wird nach Beendigung der Unterstützungsmassnahme gemäss den Richtlinien der Schule archiviert. Besonderes Das Angebot ist eine unentgeltliche Dienstleistung für alle Kinder und Jugendlichen vor, während und nach der obligatorischen Schulzeit sowie deren Familien. Die Projektphase SSA in der VSG Bichelsee-Balterswil läuft per Sommer 2014 aus. Nach der Evaluation im 3. Quartal Schuljahr 2014/15 wird über die Weiterführung der SSA entschieden. 23 /51

24 5. Umgang mit sonderschulbedürftigen Kindern (IS) 5.1. Grundhaltung Die VSG Bichelsee-Balterswil ist grundsätzlich bereit, die IS eines Kindes fallbezogen zu prüfen. Dabei werden folgende Kriterien in Betracht gezogen: - die Gründe, die zum Antrag der IS geführt haben - das soziale Umfeld, in welchem das zu integrierende Kind aufwächst - die vorhandenen Klassengrössen der in Frage kommenden Abteilungen - die Zusammensetzung der in Frage kommenden Klassen - die Ressourcen der möglichen Klassenlehrperson - die Belastbarkeit der möglichen Klassenlehrperson - die zur Verfügung stehenden Unterstützungsangebote - die räumlichen Verhältnisse Die VSG Bichelsee-Balterswil behält sich vor, in einer begründbaren Situation eine IS abzulehnen Vorgehen Liegt der VSG Bichelsee-Balterswil ein Gesuch um IS vor, so prüft die SL unter Einbezug der Schulpsychologie und Beratung und unter Berücksichtigung der unter Punkt 5.1. aufgeführten Kriterien, ob die Sonderschulung vor Ort initiiert werden kann. Der Vorschlag wird zusammen mit der Empfehlung der Schulpsychologie und Schulberatung der SB zur Vorprüfung vorgelegt. Zur Klärung der Ressourcen und des Konzepts der IS lädt die Schulaufsicht alle beteiligten Fach- und Lehrpersonen und die zuständige SL zu einem Runden Tisch ein, um die Ziele und die geplanten Massnahmen und Vorgehensweisen zu klären. Anschliessend erstellt die SL ein Konzept, welches Aufschluss gibt über die Grundlagen, die Ausgangslage, den Einsatz der finanziellen Ressourcen und den Zielen der IS. Dieses Konzept muss von der Schulbehörde genehmigt und ein IS-Entscheid gefällt werden. Sie erhält vorgängig von der Schulaufsicht eine Stellungnahme. Die Schulbehörde teilt den Eltern/ Erziehungsberechtigten mit Rechtsmittelbelehrung den IS-Entscheid mit. Der endgültige IS-Entscheid über die Kostengutsprache wird im Amt für Volksschule getroffen. Während der IS sorgen die Klassenlehrperson zusammen mit der SHP und mit weiteren involvierten Lehrpersonen oder Klassenhilfen für die Erreichung der Ziele. Sie wird dabei durch eine vom Kanton anerkannte Fachperson einer Sonderschule gecoacht und unterstützt. Die SL ist verantwortlich für die Koordination aller initiierten Massnahmen und den Kontakt mit der Fachstelle Sonderschulung Überprüfung der Wirksamkeit Zu Beginn der IS lädt die Schulaufsicht alle beteiligten Fach- und Lehrpersonen und die zuständige SL zu einem Runden Tisch ein, um die Ziele und die geplanten Massnahmen und Vorgehensweisen zu klären. Die SL lädt in der Folge in Absprache mit der Klassenlehrperson einmal pro Semester alle an der IS Beteiligten (inkl. Erziehungsberechtigte) zu einem Standortgespräch ein. Dabei werden alle Aspekte der initiierten Massnahme besprochen und die Erreichung der Ziele oder allfälliger Anpassungen geprüft. Entsprechend den Ergebnissen des Standortgesprächs wird der verlangte Bericht an die Fachstelle Sonderschulung geschickt. Darin wird auch eine Verlängerung der IS oder deren Aufhebung beantragt, wobei eine separative Sonderschulung wiederum eine Abklärung durch die SPB zur Folge hätte. Der Entscheid liegt nach wie vor beim Amt für Volksschule. 24 /51

25 6. Umgang mit Dokumenten 6.1. Lehrpersonen Alle Dokumente, welche Schüler oder Lehrpersonen betreffen, werden in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt. Sämtliche Dokumente, welche Schüler betreffen, werden vertraulich behandelt. Bei abgeschlossenen Förderungen, resp. Therapien, werden die Dokumente an die Heilpädagogin weiter gegeben. Sie trägt die Daten im Schullaufbahnblatt ein. Alle Abklärungen, die die Schule in Auftrag gegeben hat, werden im Schullaufbahnblatt abgelegt Schulleitung Alle Dokumente, welche Schüler oder Lehrpersonen betreffen, werden in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt. Am Ende des Schulzeit werden die Dokumente, welche die Schüler betreffen, im Sekretariat zur Archivierung übergeben Sekretariat Der zuständige Sekretär legt die Dokumente im Archiv ab Archiv Der Archivar legt die Dokumente gemäss den geltenden Richtlinien ab. 25 /51

26 7. Weiterbildung Die Weiterbildung richtet sich nach den Themen des Schulprogramms und der Schwerpunkte der Schule Individuelle Weiterbildung Im Rahmen des Berufsauftrags bilden sich die Lehrpersonen in Eigenverantwortung, nach den Schwerpunkten im Schulprogramm und in Absprache mit der SL weiter. (siehe Formular ) Die geplante Weiterbildung ist fester Bestandteil des jährlich stattfindenden MAG. Die Kosten für unterrichtsrelevante Themen werden in der Regel von der Schulgemeinde übernommen. (Siehe Richtlinien persönliche Weiterbildung ) Weiterbildungen in grösserem Umfang müssen budgetiert werden. Weiterbildungen, die eine höhere Lohnklasse nach sich ziehen, werden nicht von der Schule finanziert Angeordnete Weiterbildung Die SL hat im Rahmen der Personalführung die Möglichkeit, Lehrpersonen für geeignete Weiterbildung zu verpflichten Weiterbildung im Team und Konvent Einmal pro Jahr bilden sich die Lehrpersonen im Rahmen der zwei Arbeitstage in der letzten Woche der Sommerferien gezielt weiter. Konvente können für Weiterbildung genutzt werden. Die Schul- und Unterrichtsentwicklung wird in der Steuergruppe besprochen und werden als schulinterne Kurse angeordnet. Der Teilnehmerkreis wird in der Steuergruppe definiert und durch die Schulleitung verpflichtend eingeladen. Die Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten der Schulgemeinde Ziele der Weiterbildung Die Strategien und die Schwerpunkte werden im Schulprogramm festgelegt. Auf Primar- und Sekundarstufe liegen die Schwerpunkte im sonderpädagogischen Bereich bei Umgang mit Heterogenität, ADL, Binnendifferenzierung, Individualisieren im Unterricht, Lerncoaching, Begabungsförderung, Beurteilen im offenen Unterricht, Kompetenzorientiertes Lernen. Die Lehrpersonen sollen dadurch ihre Haltung gegenüber zunehmend heterogenen Klassen anpassen können und mehr Sicherheit im individualisierenden Unterrichten erlangen. Anders sein und damit besondere Lernbedürfnisse haben soll in der VSG Bichelsee-Balterswil nicht die Ausnahme sondern eine Selbstverständlichkeit sein. Als Nächstes wird die Einführung in den Lehrplan 21 folgen. 26 /51

27 8. Periodische Überprüfung des Förderkonzeptes Die Umsetzung des Konzepts wird nach einem halben Jahr von der Steuergruppe erstmals überprüft. Dabei wird eine erste Standortbestimmung vorgenommen. Deren Ziel ist es, klar ersichtliche Mängel zu erkennen und allenfalls notwendige Anpassungen zu erarbeiten. Eine zweite Standortbestimmung erfolgt wiederum durch die Steuergruppe nach Ablauf des ersten Jahres. Dabei werden die im Förderkonzept beschriebenen Massnahmen evaluiert. Die Steuergruppe erarbeitet nötige Anpassungen und legt diese zur Genehmigung der SB vor. In der Folge wird die periodische Überprüfung des Förderkonzepts alle 4 Jahre im Rahmen der Erarbeitung der strategischen Ziele der SB im Schulprogramm festgehalten. Die Informationen zur Überprüfung werden der Schulaufsicht kommuniziert. 27 /51

28 9. Ablaufschema 9.1. Durchführen einer sonderpädagogischen Massnahme: DaZ Zuständigkeit Feststellung, dass ein Kind Sprachschwierigkeiten hat. LP Information an Erziehungsberechtige; Vorstellen des DaZ- Unterrichtes. LP Eltern Anmelden des Kindes bei DaZ-LP in Absprache mit der SL LP Besuch des DaZ-Unterrichts DaZ-LP Halbjährliche Überprüfung der Erreichung der individuellen Lernziele DaZ-LP LP Sprachschwierigkeiten behoben nein Gespräch mit allen Beteiligten: Abschliessen des DaZ- Unterrichts, Information an die SL ja DaZ-LP LP Eltern 28 /51

29 9. Ablaufschema 9.2. Durchführen einer sonderpädagogischen Massnahme: Logopädie Zuständigkeit Feststellung, dass bei einem Kind eine Sprachentwicklungsstörung vorliegt. Information an Erziehungsberechtige; Vorstellen der Logopädie- Therapie LP, Arzt, Eltern LP Eltern LP Anmelden des Kindes bei der Logopädin LP Eltern (Vorschulkinder) Abklärung durch die Logopädin Logopädin Therapie notwendig nein Keine weiterführenden Massnahmen SL-Entscheid ja Logopädie-Therapie, Ziele formulieren, Information an SL. Logopädin Vierteljährliche Überprüfung der Erreichung der Lernziele und Anpassung der Förderplanung Logopädin Sprachentwicklungsverzögerung aufgeholt nein ja Gespräch mit allen und abschliessen der Logopädie-Therapie Logopädin, LP, Eltern Verfassen eines Abschlussberichtes zuhanden der SL. Dieser wird im Schullaufbahnblatt abgelegt. Logopädin 29 /51

30 9. Ablaufschema 9.3. Durchführen einer sonderpädagogischen Massnahme: Psychomotorik Zuständigkeit Feststellung, dass bei einem Kind Bewegungsstörungen vorliegen. LP, SHP Gespräch mit Erziehungsberechtigen; Vorstellen der Psychomotorik - Therapie LP Eltern LP Antrag an SL zur Kostenübernahme der Abklärung LP, SHP SL Abklärung durch geeignete Stelle KJPD, Arzt, Therapie notwendig nein Keine weiterführenden Massnahmen SL-Entscheid ja Antrag stellen zur Kostenübernahme an SL Therapeut, SL Vierteljährliche Psychomotorik-Therapie Überprüfung der Erreichung der Lernziele und Anpassung der Förderplanung Therapeutin 30 /51

31 Regelmässige Überprüfung der Erreichung der Lernziele und Anpassung der Förderplanung Ziel erreicht nein ja Gespräch mit erziehungsberechtigten und abschliessen der Psychomotorik-Therapie. Information an LP und SHP Therapeutin, Eltern, LP Verfassen eines Abschlussberichtes zuhanden der SL. Dieser wird im Schullaufbahnblatt abgelegt. Therapeutin 31 /51

32 9. Ablaufschema 9.4. Umsetzung einer Lernzielanpassung Zuständigkeit Feststellung, dass ein Kind die Lernziele in einem oder mehreren Fächern über längere Zeit nicht erreicht hat LP, SHP Falls Unsicherheiten bezüglich den Ursachen oder der Massnahmen bestehen, kann das Kind bei der Abteilung Schulpsychologie und Schulberatung angemeldet werden (nach Gespräch mit den Eltern) LP, SHP SL, Eltern Gespräch mit allen Beteiligten und Besprechung möglicher Massnahmen. Bei Lernzielanpassung wird die Unterzeichnung der Einverständniserklärung empfohlen. Antrag der LP / SHP an die Schulleitung. Gegebenenfalls schriftliche Empfehlung SPB an die Schulleitung oder die Schulbehörde. Rekursfähiger Entscheid der Schulbehörde an die Eltern mit Kopie an Schulaufsicht und SPB (falls miteinbezogen). LP, SHP SL, SPB (falls mit einbezogen) LP, SHP, SPB (falls mit einbezogen) SB, SL Erarbeitung der individuellen Lernziele und der Förderplanung SHP, LP Besprechung der angepassten Lernziele und der Förderplanung mit den Eltern LP, SHP siehe auch in der Handreichung zum Thema Lernzielanpassung vom AV Direktlink: 76DBA3E28361BD3A/HandreichungLZA.pdf?CFID= &CFTOKEN= /51

33 9. Ablaufschema 9.5. Umsetzung einer Lernzielanpassung bei einem laufenden Prozess Zuständigkeit Umsetzung der Massnahmen aus der Förderplanung inkl. Festhalten des Lernstandes SHP, SL Halbjährliche Überprüfung der Erreichung der individuellen Lernziele und Anpassung der individuellen Lernziele und der Förderplanung. SHP, LP Information und Besprechung mit den Eltern SHP, LP Formulierung des Lernberichtes (Primarschule mindestens jährlich, Sekundarschule halbjährlich) und Abgabe, zusammen mit dem Zeugnis, an die Eltern. SHP, LP siehe auch in der Handreichung zum Thema Lernzielanpassung vom AV Direktlink: 76DBA3E28361BD3A/HandreichungLZA.pdf?CFID= &CFTOKEN= /51

34 9. Ablaufschema 9.6. Aufhebung der Lernzielanpassung Zuständigkeit Feststellung, dass die regulären Lernziele trotz Lernzielanpassung erreicht werden oder dass eine Repetition sinnvoll ist LP, SHP Falls Unsicherheiten bezüglich der Aufhebung der Lernzielanpassung bestehen, kann das Kind bei der Abteilung Schulpsychologie und Schulberatung angemeldet werden (nach Gespräch mit den Eltern) LP, SHP SL, Eltern Gespräch mit allen Beteiligten und Empfehlung von Massnahmen LP, SHP SL, SPB (falls mit einbezogen) Antrag der LP / SHP an die Schulleitung und schriftliche Empfehlung SPB (falls miteinbezogen) an die Schulleitung oder die Schulbehörde LP, SHP, SPB (falls mit einbezogen) Rekursfähiger Entscheid der Schulbehörde an die Eltern mit Kopie an Schulaufsicht und SPB (falls miteinbezogen). Eintrag des Entscheides im Schülerlaufbahnblatt. Eintrag des Entscheides im Schülerlaufbahnblatt. SB, SL siehe auch in der Handreichung zum Thema Lernzielanpassung vom AV Direktlink: 76DBA3E28361BD3A/HandreichungLZA.pdf?CFID= &CFTOKEN= /51

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