Förderkonzept der Primarschule Root
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- Lena Armbruster
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2 Inhalt Vorwort 4 1. Grundsätze 6 2. Kantonale Richtlinien 6 3. Zielgruppe 6 4. Förderbereiche Lernende mit Lernschwierigkeiten Lernende mit Verhaltensschwierigkeiten Lernende mit besonderen Begabungen Lernende mit Hochbegabung Lernende mit keinen oder ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache Lernende mit Entwicklungsverzögerungen Lernende mit Integrativer Sonderschulung 7 5. Angebote Förderung ohne individuelle Lernzielanpassung (ILZ) Förderung mit individueller Lernzielanpassung (ILZ) Förderung bei einer Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung Nachhilfe Dispensation in einzelnen Fächern 8 6. Arbeitsformen Teamteaching Gruppenlektion Einzellektion Projekte Fallbesprechungen Notfallinterventionen Ganzheitlich Beurteilen und Fördern und erweiterte Beurteilung Erweiterte Beurteilung Entscheidungskompetenzen Promotion Zeugniseintrag Zuweisung Sekundarschule Verantwortlichkeiten Funktion und Aufgabe der Lernenden Funktion und Aufgabe der Klassenlehrperson Funktion und Aufgabe der Förderlehrperson (IF, DaZ, BBF) Funktion und Aufgabe des Förderzentrums Funktion und Aufgabe der Fachschaftsleitung Integrative Förderung Heilpädagogik Funktion und Aufgabe der Fachschaftsleitung Integrative Förderung Begabungs- 15 und Begabtenförderung Funktion und Aufgabe der Fachschaftsleitung Integrative Förderung 15 Deutsch als Zweitsprache 8.5 Funktion und Aufgabe der Fachlehrperson Funktion und Aufgabe der Erziehungsberechtigten Funktion und Aufgabe der Schulischen Dienste Funktion und Aufgabe der Schulleitung Primarschule und des Rektorats Funktion und Aufgabe der Schulverwaltung Verbindliche schriftliche Dokumente Fördervereinbarung und Lernbericht 17 Seite 2/22
3 9.2 Förderjournal Zusammenarbeit Klassen-LP (evtl. Fach-LP) / Förder-LP Infrastruktur Klassengrösse Schulräume Materialien Weiterbildung Pensenpool Lohnkosten Qualitätssicherung Öffentlichkeitsarbeit Glossar Quellenangaben 22 Seite 3/22
4 Vorwort Im August 2003 begann die Schule Root die Integrative Förderung (IF) umzusetzen. Ausserdem wurde das Projekt Lern2 erprobt. Nach dreijähriger Umsetzungserfahrung evaluierte eine interne Arbeitsgruppe im SJ 2006/07 den Inhalt des IF-Konzeptes und dessen Umsetzung. Mit dem Inhalt des IF-Konzeptes waren die LP zum damaligen Zeitpunkt grossmehrheitlich zufrieden. Nur ganz wenige einzelne Punkte wiesen einen Veränderungsbedarf aus. Auch mit der Umsetzung des IF Konzeptes waren die Lehrpersonen grundsätzlich zufrieden. Sie beanstandeten den grossen Mehraufwand für die Herstellung des Lern2 - Materials und den Aufwand und die Schwierigkeiten der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Förderlehrpersonen. Am 12. März 2007 traf die Schulleitung mit der damaligen Leitungsgruppe Umsetzung IF/Lern2/Begabungsförderung die Abmachung, dass mittel- oder längerfristig das IF- Konzept und das Begabungs- und Begabtenförderungskonzept zusammengelegt werden müssen. Im SJ 2008/09 evaluierte die Schule Root intern ihr Konzept der Begabungs- und Begabtenförderung vom Dezember Obschon die Lehrpersonen mit dem Konzept und die Kinder, die Eltern und die Lehrpersonen mit der Umsetzung desselben grossmehrheitlich zufrieden waren, gab es in beiden Bereichen Veränderungsbedarf, der in die Weiterentwicklung mit einbezogen werden musste. Nach weiteren Erfahrungen, Gesprächen und Beobachtungen, auch aus dem Teilprojekt Lehren und Lernen (Schule mit Zukunft) und den neuen Umsetzungshilfen für die Integrierte Förderung der DVS erarbeitete die Schulleitung Primarstufe im SJ 2009/10 folgende neue Zielvorstellungen für die Integrative Förderung: - Im Idealfall ist nur noch eine Förderlehrperson für die spezielle Förderung der Kinder einer Klasse zuständig. - Zur Qualitätssicherung der Bereiche IF, DaZ und BBF wird ein Förderzentrum geschaffen, in dem sich die Förderlehrpersonen gegenseitig coachen. Daraus resultieren folgende pädagogische und organisatorische Vorteile: - Lernende mit Förderbedarf in IF, DaZ und BBF können umfassend begleitet werden. - Die Zahl der Bezugspersonen pro Klasse wird kleiner, dadurch werden die Beziehungen gestärkt. Die Orientierung wird für die Lernenden und deren Eltern einfacher. - Die Zusammenarbeit zwischen Klassenlehrperson und Förderlehrperson wird gestärkt, da die IF-Lehrperson der Klasse vermehrt zur Verfügung steht. Die Vernetzung der Inhalte in IF, DaZ und BBF mit dem Klassenstoff wird einfacher. - Für die Lehrpersonen bedeutet dies Absprachen mit weniger Lehrpersonen und die Förder-Lehrpersonen können besser in den Stufenteams verankert werden, da die Zahl der zu betreuenden Klassen kleiner wird. - Die Organisation des Stundenplans und der Planung der Räume wird erleichtert. Die Förderstunden der einzelnen Klassen können besser auf die ganze Woche verteilt werden. Anfangs Schuljahr 2010/11 erteilte die Schulleitung einer Projektgruppe den Auftrag, das bestehende IF-Konzept unter diesen Gesichtspunkten zu überarbeiten und zu ergänzen. Das hier vorliegende neue Förderkonzept gilt für den Kindergarten und die Primarschule. Das neue Förderkonzept wird mit verschiedenen Anhängen ergänzt. Diese dienen als Arbeitspapiere. Sie enthalten grundsätzliche Überlegungen, regeln Abläufe oder werden als Arbeitsinstrumente eingesetzt. Sie werden zu gegebener Zeit überprüft und angepasst. Die Anpassung der verschiedenen Anhänge unterliegt der Schulleitungskonferenz. Seite 4/22
5 Im Sommer 2011 wurde das aktuelle Konzept von Fritz Riedweg, Beauftragter Förderangebote des Kantons Luzern und Viktor Bühlmann, Rektor der Schule Root überprüft. Ebenso wurde es im Oktober 2011 den Lehrpersonen und im November 2011 der Bildungskommission vorgelegt und vorgestellt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse flossen ins Konzept ein. Anlässlich der Sitzung vom hat der Gemeinderat Root den Antrag für den Aufbau eines Förderzentrums an der Primarschule mit den damit verbundenen Mehrkosten bewilligt. Nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat muss unser neues Förderkonzept bei der DVS zur Genehmigung eingereicht werden. Root, 02. November 2011 / koa Dieses Konzept wurde vom Gemeinderat am 10. November 2011 verabschiedet. Seite 5/22
6 1. Grundsätze Das Förderkonzept der Primarschule basiert auf dem Leitbild und den pädagogischen Grundsätzen der Schule Root. Die Umsetzung und die Weiterentwicklung der Integrativen Förderung sind darauf aufgebaut. Der Verschiedenheit der Lernenden als Norm im Alltag wird an der Schule Root besondere Beachtung geschenkt. Möglichst alle Lernenden sollen eine wohnortsnahe Bildung erhalten und eine ihren Voraussetzungen und Möglichkeiten angepasste Bildung in der Klassengemeinschaft. Pädagogische Leitsätze 2. Kantonale Richtlinien Das richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen des Kantons Luzern und stützt sich auf aktuelle Fachliteratur sowie auf die folgenden Kantonalen Unterlagen: Gesetz über die Volksschulbildung SRL Nr. 400 a Volksschulbildungsverordnung SRL Nr. 405 Verordnung über die Förderangebote SRL Nr. 406 Verordnung über die Sonderschulung SRL Nr. 409 IF Kindergarten und Primarschule, Umsetzungshilfe DVS 2010 Integrative Sonderschulung in Regelklassen DVS Zielgruppe Das Förderkonzept bezieht sich auf den Kindergarten sowie auf die Primarstufe. 4. Förderbereiche Die hier formulierten Förderbereiche beschreiben, welche Lernenden spezielle Unterstützung erhalten. Die einzelnen Bereiche können nicht klar voneinander abgegrenzt werden und hängen oft in hohem Masse voneinander ab. Auch weitere Fachbereiche wie Logopädie, Psychomotorik, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und andere bieten spezifische Förderungen in den folgenden Bereichen an: Ablaufschema individuelle Förderung 4.1 Lernende mit Lernschwierigkeiten 4.2 Lernende mit Verhaltensschwierigkeiten Zu den häufigsten Lernschwierigkeiten zählt man Lernstörungen, Lernbehinderungen, Wahrnehmungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen, Teilleistungsschwächen, Lese- Rechtschreibstörung und Rechenstörung. Auffälliges Verhalten eines Kindes ist eine besondere Form der Kommunikation. Zu den häufigsten Verhaltensschwierigkeiten gehören Stören des Unterrichts, Rückzug, Arbeitsverweigerung, Provokation, destruktive Konfliktbewältigung, Gewalt und Mobbing. Die offiziellen Dokumente der Schule Root Verhaltensschwierigkeiten bei Lernenden sind zu beachten. Lernende mit Verhaltensschwierigkeiten Seite 6/22
7 4.3 Lernende mit besonderen Begabungen Lernende mit besonderen Begabungen (10-20 Prozent) sind in einzelnen oder mehreren Bereichen zu Leistungen fähig, die über die Ziele des Lehrplans hinaus gehen. Lernende mit besonderen Begabungen 4.4 Lernende mit Hochbegabung 4.5 Lernende mit keinen oder ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache Nur ein ganz kleiner Teil (2 Prozent) der Lernenden besitzt herausragende kognitive Fähigkeiten und zählt zu den sogenannt Hochbegabten. Es gibt auch Lernende, die aus verschiedenen Gründen nicht ihrer Hochbegabung oder ihrer besonderen Begabung entsprechende Leistungen zeigen (begabte Leistungsversager und -versagerinnen, sogenannte Minderleister bzw. Minderleisterinnen ). Gemäss 20 der Förderverordnung können zusätzlich zur Begabtenförderung im Rahmen der Integrativen Förderung spezielle Angebote zur Förderung von Begabten bereitgestellt werden. Diese finden als speziell organisierte Angebote in Gruppen oder Klassen statt. Lernende, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, können Sprachdefizite aufweisen und haben oft Mühe, dem Unterricht zu folgen. Die sprachliche sowie die kulturelle Umstellung stellen an diese Lernende grosse Anforderungen. Lernende mit Hochbegabung Lernende mit keinen oder ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache 4.6 Lernende mit Entwicklungsverzögerungen Das Kind wird im Kindergarten durch die Förderlehrperson unterstützt. Sind die Lernfortschritte sehr gering, wird den Eltern eine verlängerte Verweildauer im Kindergarten (Repetition) vorgeschlagen. Die Unterstützung wird in der ersten und zweiten Klasse weitergeführt. Frühestens nach den Herbstferien tritt ein Kind in die nächsttiefere Klasse ein. Das Kind wird weiterhin durch IF unterstützt. Fördervereinbarung 4.7 Lernende mit Integrativer Sonderschulung Lernende, die nicht im Rahmen der Regelschule unterrichtet werden können, werden durch den Schulpsychologischen Dienst abgeklärt. Sonderschulen bieten geistig-, körperlich-, hör-, sprach- und verhaltensbehinderten Lernenden eine besondere heilpädagogische und sozialpädagogische Förderung an, die sowohl integrativ in der Regelschule, wie auch separativ in der Sonderschule erfolgen kann. Lernende mit integrativer Sonderschulung Seite 7/22
8 5. Angebote 5.1 Förderung ohne individuelle Lernzielanpassung (ILZ) Das Kind hat Schwächen in einzelnen oder mehreren Bereichen. Es erreicht mit IF Unterstützung die Standardziele der Regelklasse und wird nach dem regulären Notensystem beurteilt. Fördervereinbarung 5.2 Förderung mit individueller Lernzielanpassung (ILZ) Das Kind hat besondere Stärken oder Schwächen in einem oder mehreren Bereichen. Zeichnet sich die Notwendigkeit einer individuellen Lernzielanpassung ab, sollen alle Beteiligten an einen Tisch sitzen und die Situation im Rahmen eines schulischen Standortgesprächs analysieren. Der Schulpsychologische Dienst kann einbezogen werden. Die Lernziele werden in den entsprechenden Fächern angepasst. Können sich die Eltern und Lehrpersonen nicht einigen, entscheidet die Schulleitung Primarstufe. Für Kinder mit individuellen Lernzielen werden die regulären Noten durch eine im Förderbericht festgehaltene Bewertung ersetzt. Bei Lernenden mit Hochbegabung wird die Bewertung im regulären Notensystem durch einen Förderbericht ergänzt. Fördervereinbarung 5.3 Förderung bei einer Lese- Rechtschreibstörung oder Rechenstörung Lernende mit abgeklärter LRS und/oder RS haben Anrecht auf IF-Unterstützung. Merkblatt zum Umgang mit LRS und RS an den Volksschulen 5.4 Nachhilfe Bei längerer Erkrankung oder Zuzug aus einem anderen Kanton hat der Schüler Anrecht auf Nachhilfeunterricht. 5.5 Dispensation in einzelnen Fächern Seite 8/22 Eine Dispensation in einem Fach kann auf Ersuchen der Eltern, der Klassenlehrperson oder der Förderlehrperson von der Schulleitungskonferenz erteilt werden. Die Erziehungsberechtigten sind anzuhören, die Lernenden ihrem Entwicklungsstand entsprechend einzubeziehen. Die Unterrichtszeit darf insgesamt nicht verringert werden, Kompensationen sind zu regeln. Dispensationen werden in der Fördervereinbarung festgehalten. Bei Überforderung, etwa in einer Fremdsprache, soll zuerst über mindestens ein Semester das Anspruchsniveau für die betreffenden Lernenden angepasst werden.
9 6. Arbeitsformen Klassen-LP (evtl. Fach-LP) und Förder-LP bestimmen ihre Arbeitsformen gemeinsam. Am Anfang des Schuljahres planen sie zu diesem Zweck regelmässige Arbeitsbesprechungen. Teamteaching ist die vorwiegende Arbeitsform. Grundsätzlich arbeitet in einer Klasse nur eine Förderlehrperson. Die Inhalte der Einzelund Gruppenlektionen orientieren sich am Klassenunterricht. Zusammenarbeit LP / Förder- LP In der Integrativen Förderung sind folgende Arbeitsformen möglich: 6.1 Teamteaching Gemeinsame Betreuung innerhalb des Klassenunterrichtes durch mehrere Lehrpersonen. Möglichkeiten: Klassen-LP (evtl. Fach-LP) und Förder- LP stehen für die individuelle Arbeit allen Lernenden zur Verfügung. Eine Lehrperson führt die Klasse, eine Lehrperson betreut eine Fördergruppe und/oder einzelne Lernende (Lernstandserfassung, Standortgespräch, spezielle Förderung). Diese Arbeitsform wird an der Primarschule Root mehrheitlich eingesetzt. 6.2 Gruppenlektion Lernende besuchen den Gruppenunterricht ausserhalb des Schulzimmers. Je nach Situation finden diese Lektionen innerhalb oder ausserhalb des Stundenplanes statt. 6.3 Einzellektion Ein Kind wird im Einzelunterricht ausserhalb der Klasse gefördert. Je nach Situation finden diese Lektionen innerhalb oder ausserhalb des Stundenplanes statt. Die Einzellektionen sind in erster Linie für die Lernenden mit ILZ (individuelle Lernziele) bestimmt. Im Ausnahmefall können auch Lernende ohne ILZ einzeln gefördert werden. 6.4 Projekte Die Gesamtschule, ein Schulhaus, eine Klasse oder einzelne Lernende arbeiten regelmässig in Projekten, in denen die Lernenden ihren Begabungen und Interessen entsprechend gefördert werden. 6.5 Fallbesprechungen Die Förder-LP bietet Fallbesprechungen u.a. innerhalb von Intervisionen an. Bei Bedarf werden entsprechende Fachpersonen beigezogen. Teamteaching / Lern2 Lernende mit besonderen Begabungen Lernende mit Hochbegabung Seite 9/22
10 6.6 Notfallinterventionen Die LP haben die Möglichkeit, die Förder- LP für schwierige Situationen anzufordern. Lernende mit Verhaltensschwierigkeiten 7. Ganzheitlich Beurteilen und Fördern und erweiterte Beurteilung Kinder mit besonderem Förderbedarf haben Anrecht auf besondere Begleitung. In den regelmässig stattfindenden Gesprächen (Beurteilungsgespräch, Zuweisungsgespräch) besprechen Lehrpersonen und Fachpersonen mit dem Kind und seinen Eltern die aktuelle Situation und leiten Fördermassnahmen ab. Bei Lernenden mit individuellen Lernzielen oder DaZ- Anfangsunterricht finden die Gespräche in der Regel halbjährlich statt. Fördervereinbarung 7.1 Erweiterte Beurteilung 7.2 Entscheidungskompetenzen Die erweiterte Beurteilung wird dem Entwicklungsstand unserer Schule und der Vorgaben der DVS entsprechend verbindlich angewendet. Die beteiligten LP entscheiden gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten über den weiteren Schulverlauf des Kindes. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung Primarstufe. Fördervereinbarung 7.3 Promotion Grundsätzlich steigt ein Kind, das die Lernziele nicht erreicht, mit ILZ (individuellen Lernzielen) in die nächst höhere Klasse. Sollte ein Kind trotzdem repetieren, muss die Repetition von den Beteiligten förderdiagnostisch begründet werden. Repetitionen sollten wenn möglich in den ersten Schuljahren erfolgen. In den meisten Fällen muss zudem der SPD mit einbezogen werden. Folgende Gründe können für eine Repetition sprechen: Entwicklungsperspektiven in mehreren Bereichen Mehrsprachigkeit zeitlich begrenzte Lernstörungen Absenz durch Krankheit oder Unfall gravierende äussere Gegebenheiten Lernbereitschaft des Lernenden Lernende mit besonderen Begabungen in Selbst-, Sozial- und Fachkompetenz haben die Möglichkeit, auf Antrag von Eltern und Lehrpersonen zuhanden der Schulleitung Primarschule eine Klasse zu überspringen. Positionspapier SPD Merkblatt DVS: Beschleunigungsmassnahmen Das Merkblatt Fördern statt repetieren ist zu beachten. Merkblatt Fördern statt repetieren Seite 10/22
11 7.4 Zeugniseintrag Lernende ohne ILZ (individuelle Lernziele) erhalten keinen besonderen Zeugniseintrag. Lernende mit ILZ erhalten den Zeugniseintrag besucht bei den entsprechenden Fächern. Bei den administrativen Bemerkungen gibt es den Eintrag: * Integrative Förderung: individuelle Lernziele Bei Lernenden mit einer Dispensation wird im Zeugnis das Fach nicht aufgeführt. Bei Lernenden, welche den Deutsch als Zweitsprache Anfangsunterricht besuchen, wird in den ersten Jahren auf eine Deutschund Mensch&Umwelt-Note verzichtet sofern die Leistungen ungenügend sind. Im Zeugnis steht bei beiden Fächern besucht. 7.5 Zuweisung Sekundarschule Die Zuweisung erfolgt aufgrund der Standortbestimmung und orientiert sich an den Profilen der Sekundarschule. In der Fördervereinbarung werden der Zuweisungsentscheid sowie dessen Begründung schriftlich festgehalten. Durch das Festsetzen von ILZ bei Lese-Rechtschreibstörung und Rechenstörung ist ein individueller Übertritt in die Sekundarschule gegeben, d.h. mit den Beteiligten wird eine angepasste Lösung erarbeitet. Merkblatt LRS und RS Bei Lernenden mit keinen oder ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache aufgrund von Mehrsprachigkeit müssen die Entwicklungsperspektive und die Lernbereitschaft besonders in die Entscheidung mit einbezogen werden. 8. Verantwortlichkeiten 8.1 Funktion und Aufgabe der Lernenden 8.2 Funktion und Aufgabe der Klassenlehrperson Die Lernenden übernehmen eine ihrem Entwicklungsstand und ihrer Voraussetzung entsprechende Verantwortung für ihr Lernen. Die Klassen-LP trägt die Hauptverantwortung für die Förderung aller Lernenden. Sie übernimmt die Verantwortung für den Einbezug der Fachlehrpersonen. Die Klassen-LP ist verantwortlich, dass die Erziehungsberechtigten über spezielle pädagogische Fördermassnahmen informiert werden. Seite 11/22
12 Sie organisiert die vom Kanton vorgegebenen Beurteilungs- und Zuweisungsgespräche mit allen Beteiligten. Die Klassen-LP ist verantwortlich für den Zeugniseintrag. Sie nimmt bei Schwierigkeiten oder Fragen betreffend der besonderen Förderung frühzeitig mit der Förder-LP Kontakt auf. Die Klassen-LP und die Förder-LP melden die Bedürfnisse an Förderlektionen für ihre Klasse beim Rektorat. Ablaufschema Individuelle Förderung Sie erarbeitet zusammen mit der Förder-LP unterstützende Fördermassnahmen und setzt diese im Unterricht um. Bei Lernenden mit oder ohne ILZ (individuelle Lernziele) arbeitet sie im Rahmen des Förderberichtes eng mit der Förder-LP zusammen. Fördervereinbarung Die Klassen-LP hat die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit der Förder-LP bei der Schulleitung Primarstufe zusätzliche Entlastung zu beantragen. Beispiele: Entlastungslektionen, zusätzliche Förderlektionen, zusätzliche Alternierungsmöglichkeiten, Lektionen für Erfahrungsaustausch und Begleitung, etc. Die Kindergartenlehrperson und die Förder-LP sind für die sprachliche Förderung der DaZ-Lernenden verantwortlich. Lernende mit keinen oder ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache 8.3 Funktion und Aufgabe der Förderlehrperson (IF, DaZ, BBF) Die Förder-LP übernimmt Verantwortung für Lernende mit ILZ (individuelle Lernziele) und organisiert die zusätzlichen Standortgespräche. Zusammenarbeit LP / Förder- LP Sie ist verantwortlich für den Einbezug der Klassen-LP und die Planung und Organisation der regelmässigen Arbeitsbesprechungen. Zusammenarbeit LP / Förder-LP Die Förder-LP hat im Kindergarten und in der Unterstufe in erster Linie präventive Aufgaben. Sie bietet zusammen mit Seite 12/22
13 der Klassen-LP (evtl. Fach-LP) einen individuellen, den besonderen Bedürfnissen der Lernenden angepassten Unterricht an und versucht so, Lernstörungen vorzubeugen. Sie unterstützt und berät die Klassen-LP (evtl. Fach-LP) bei heilpädagogischen Fragestellungen. Die Förder-LP kooperiert mit allen beteiligten Lehrpersonen. Sie beobachtet auf Wunsch der Klassen-LP (evtl. Fach-LP) die Schulsituation und gibt differenzierte Rückmeldungen. Die Förder-LP erstellt Lernstands- und Bedarfsanalysen, bzw. führt die Sprachstandserhebungen bei Lernenden mit ungenügenden Deutschkenntnissen durch. Sie plant und vereinbart mit den beteiligten Klassen-LP (evtl. Fach-LP) die für die Förderung notwendigen Massnahmen, erstellt die Berichte und stellt die notwendigen Materialien zur Verfügung. Die Förder-LP unterstützt die Klassen- LP (evtl. Fach-LP) bei der Erarbeitung von Lernangeboten für den Klassenunterricht. Sie erstellt in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die individuellen Lernzielanpassungen und übernimmt in den vereinbarten Bereichen die Verantwortung für die besondere Förderung der Lernenden im IF-Status. Die Förder-LP übernimmt nach Absprache mit der Klassenlehrperson insbesondere bei Lernenden mit besonderem Förderbedarf die Leitung von Elterngesprächen. Bei Lernenden mit oder ohne ILZ (individuelle Lernziele) arbeitet sie im Rahmen der Fördervereinbarung eng mit der Klassen-LP zusammen. Fördervereinbarung Die Förder-LP dokumentiert ihre Arbeit Förderjournal Seite 13/22
14 mit den einzelnen Lernenden in einem Journal. Sie dokumentiert anhand von Berichten den Verlauf der schulischen Entwicklung der einzelnen Lernenden im Bereich der Integrativen Förderung. Die Förder-LP führt die Akten der Lernenden mit besonderen Fördermassnahmen und gibt den Beteiligten im Rahmen des Datenschutzgesetzes Einblick. Sie führt eine gut strukturierte Materialsammlung. Die Förder-LP koordiniert im Rahmen ihres Pensenpools die Förderlektionen (IF, DaZ, BBF). Sie steht im regelmässigen Austausch mit der Schulleitung Primarstufe. Sie haben Einsichtsrecht in alle offiziellen Dokumente. Fördervereinbarung 8.4 Funktion und Aufgabe des Förderzentrums Im Förderzentrum werden die Förderlehrpersonen durch die verantwortlichen Lehrpersonen, entsprechend ihrer Ausbildung, nach folgendem Muster gecoacht: Jede Förderlehrperson wird gestärkt und für die Arbeit in den Klassen unterstützt. Alle Förderlehrpersonen sind verpflichtet, sich in den Fachbereichen, in welchen sie nicht ausgebildet sind, weiterzubilden und coachen zu lassen (z.b. Module aus MAS SHP, MAS IF, CAS DaZIK). Die Förderlehrpersonen treffen sich zusätzlich zu den Fachschaftssitzungen den Bedürfnissen entsprechend (beispielsweise 4-6 Mal jährlich) zu einem Coaching. Diese Treffen müssen geregelt sein und können der persönlichen Weiterbildung angerechnet werden. Seite 14/22
15 Für das gegenseitige Coaching werden individuell Termine abgemacht. Die Fachschaftsleitungen IF, DaZ, BBF können bei schwierigen Entscheidungen (ILZ, Schullaufbahnberatung, etc.) mit einbezogen werden. Sie sind Experten und Expertinnen für die Fragen der individuellen Förderung und stellen ihr Wissen der ganzen Schule zur Verfügung. Sie sensibilisieren alle an der Schule Beteiligten für Fragen der integrativen Förderung. Die Leitung des Förderzentrums übernimmt eine der Fachschaftsleitungen IF, DaZ oder BBF Funktion und Aufgabe der Fachschaftsleitung Integrative Förderung Heilpädagogik Funktion und Aufgabe der Fachschaftsleitung Integrative Förderung Begabungsund Begabtenförderung Funktion und Aufgabe der Fachschaftsleitung Integrative Förderung Deutsch als Zweitsprache Sie berät und betreut die Förderlehrpersonen im Bereich Integrative Förderung/Heilpädagogik. Sie ist eine qualifizierte Fach- und Vertrauensperson. Sie stellt die nötige Beratungszeit regelmässig zur Verfügung. Sie kann Lehrpersonen für fachspezifische Themen verpflichtend einladen. Sie berät und betreut die Förderlehrpersonen im Bereich der Begabungs- und Begabtenförderung. Sie ist eine qualifizierte Fach- und Vertrauensperson. Sie stellt die nötige Beratungszeit regelmässig zur Verfügung. Sie kann Lehrpersonen für fachspezifische Themen verpflichtend einladen. Sie berät und betreut die Förderlehrpersonen im Bereich Deutsch als Zweitsprache in Bezug auf Lernende mit ungenügenden Deutschkenntnissen. Sie ist eine qualifizierte Fach- und Vertrauensperson. Sie stellt die nötige Beratungszeit regelmässig zur Verfügung. Sie kann Lehrpersonen für fachspezifische Themen verpflichtend einladen. 8.5 Funktion und Aufgabe der Fachlehrperson Die Fachlehrpersonen tragen in ihrem Fach die Verantwortung für die individuelle Förderung der Lernenden. Sie haben die Möglichkeit, Unterstützung von der Förder-LP anzufordern. Sie informieren die Klassenlehrperson. Seite 15/22
16 8.6 Funktion und Aufgabe der Erziehungsberechtigten 8.7 Funktion und Aufgabe der Schulischen Dienste 8.8 Funktion und Aufgabe der Schulleitung Primarschule und des Rektorats Bei besonderen Fördermassnahmen, wie IF mit oder ohne ILZ (individuelle Lernziele), werden die Eltern rechtzeitig informiert. Sie beteiligen sich an der Planung, tragen die getroffenen Vereinbarungen mit und evaluieren zusammen mit ihrem Kind und den beteiligten Lehrpersonen die getroffenen Fördermassnahmen. Sie haben Einsichtsrecht in alle offiziellen Dokumente. Schulpsychologie, Logopädie, Psychomotorik und Schulsozialarbeit haben eine beratende Funktion. Als weiterführende Unterstützung bieten sie Abklärungen, Beratungen und Begleitungen an. Hat eine Lernende oder ein Lernender während über einem Jahr IF- Unterstützung, wird in der Regel der SPD einbezogen. Das Rektorat übernimmt die Endverantwortung und die Schulleitung Primarschule fördert den Entwicklungsprozess der Integrativen Förderung. Die Schulleitung Primarschule entscheidet bei Uneinigkeit zwischen Klassen- LP/Förder-LP und Eltern über den Inhalt und Verlauf der Integrativen Förderung. Sie entscheidet auf Antrag von Eltern und Klassen-LP/Förder-LP über die Dispens in einzelnen Fächern. Sie evaluiert den Erfolg und die Entwicklung der Integrativen Förderung. Das Rektorat fordert eine differenzierte Klassenprognose mit allen IF-, DaZ- und BBF-Fördermassnahmen von der LP ein. Das Rektorat verteilt die Förderlektionen auf Grund der Klassenprognose, den Schulentwicklungszielen und der Schulorganisation. Der Präventionsaspekt im Kindergarten und in der Unterstufe ist besonders zu beachten. Ablaufschema IF-SPD, Elternbrief Seite 16/22
17 8.9 Funktion und Aufgabe der Schulverwaltung Die Schulleitung Primarschule steht im regelmässigen Austausch mit den Fachschaftsleitungen des Förderzentrums. Sie beteiligt sich an der Ausgestaltung und Entwicklung der Integrativen Förderung. Die Schulverwaltung legt in Zusammenarbeit mit dem Rektorat den IF Stundenpool nach Vorgaben der DVS fest. Der Gemeinderat hat die Entscheidungskompetenz bezüglich Formulierung und Anpassung des Förderkonzepts. 9. Verbindliche schriftliche Dokumente Diese Dokumente sind von den Lehrpersonen zu bearbeiten. 9.1 Fördervereinbarung Die Fördervereinbarung regelt die integrative Förderung mit und ohne individuelle Lernziele. Fördervereinbarung 9.2 Förderjournal Die Förder-LP führt ein Förderjournal. Dieses ist ein persönliches Dokument. Aussenstehende Personen haben kein Einsichtsrecht. Förderjournal 9.3 Zusammenarbeit Klassen-LP (evtl. Fach-LP) / Förder-LP Klassen-LP (evtl. Fach-LP) und Förder- LP halten in der schriftlichen Jahresplanung regelmässige Zeitgefässe für Besprechungen über Lernende und für die Evaluation ihrer Zusammenarbeit fest. Zusammenarbeit LP / Förder- LP Seite 17/22
18 10. Infrastruktur 10.1 Klassengrösse Die Klassengrössen sind in der Verordnung über die Volksschulbildung SRL 405, 7 und in der Verordnung über die Sonderschulung SRL 408, 25 geregelt. Regelklassen mit einer starken Heterogenität sollen 22 Lernende nicht überschreiten. Wird die maximale Klassengrösse von 22 Lernenden überschritten, wird die der Klasse zur Verfügung stehende Lektionenzahl wenn nötig und organisatorisch möglich erhöht (aushandeln). Regelklassen mit integrativer Sonderschulung von behinderten Kindern sollen 18 Lernende nicht überschreiten Schulräume Den Förderlehrpersonen stehen ein Arbeitsplatz sowie ein Schulraum zur Verfügung, um mit einer Gruppe arbeiten zu können. Die Räume sollen sich in der Nähe der Klassenzimmer befinden. Im Schulhaus stehen genügend Gruppenräume zur Verfügung. Die Förder-LP hat in jedem Schulzimmer einen Arbeitsplatz Materialien Der Förder-LP und der Klassen LP (evtl. Fach-LP) stehen die finanziellen Mittel für eine angemessene Materialanschaffung, Materialbewirtschaftung und Materialpräsentation zur Verfügung. 11. Weiterbildung Die einzelnen Lehrpersonen (Klassen-, Fach- und Förder- Lehrpersonen) sowie das ganze Schulteam bilden sich regelmässig in den Bereichen Heterogenität und Integration weiter. Zu bevorzugen sind SCHILW-Halbtage. 12. Pensenpool Als Grundlage für die Berechnung des Pensenpools dienen die kantonalen Richtlinien. Der Pool (IF inkl. BBF, DaZ) kann von der Schulverwaltung auf Antrag des Rektorates der aktuellen Situation angepasst werden. Er setzt sich aus den Lektionen für DaZ und IF (inkl. besondere Begabung) zusammen. Für den Bereich Hochbegabung (Pull-out, Atelier) können gemäss 20 der Förderverordnung zusätzlich zur Begabtenförderung im Rahmen der Integrativen Förderung spezielle Angebote zur Förderung von Begabten bereitgestellt werden. Diese finden als speziell organisierte Angebote in Gruppen oder Klassen statt. Diese Massnahmen können ausserhalb des IF-Pools beim Gemeinderat begründet beantragt werden Die Fachschaftsleitungen des Förderzentrums werden aus dem Schulpool der Schule Root entschädigt. Seite 18/22
19 13. Lohnkosten Die aus der neuen Aufgabenverteilung und den unterschiedlichen Lohnklassen bei den Förder-Lehrpersonen entstehenden Lohnkosten werden von der Gemeinde übernommen. Anlässlich der Sitzung vom hat der Gemeinderat Root den Antrag für den Aufbau eines Förderzentrums an der Primarschule mit den damit verbundenen Mehrkosten bewilligt. Für die Zusammenarbeit erhalten die Förder-LP eine zeitliche Entlastung (IF-Pool). Dabei sollen die Anzahl betreuten Klassen berücksichtigt werden. 14. Qualitätssicherung Die Qualität des Förderkonzeptes wird nach dem Qualitätsmanagementkonzept der Schule Root sichergestellt. Die Verantwortung für die Umsetzung tragen der Rektor und die Schulleitung der Primarschule Root gemeinsam. 15. Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit über den Inhalt und die Umsetzung des Förderkonzeptes wird nach dem Kommunikationskonzept der Schule Root durchgeführt. Die Verantwortung für die Umsetzung tragen der Rektor und die Schulleitung der Primarschule Root gemeinsam. Seite 19/22
20 16. Glossar Anfangsunterricht Begabtenförderung (BF) Begabungsförderung (BF) CAS DaZIK DaZ DVS Förder-LP Fördervereinbarung Heterogenität IF IF-Pool ILZ Integratives Förderkonzept IS Leitbild Lernbericht Lernumgebung MA SHP MAS IF Schuldienste Sonderschulung Unterricht für Lernende, die wenig bis gar keine Kenntnisse der deutschen Sprache haben Förderung von Kindern mit ausgeprägter Begabung, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts deutlich übersteigt Förderung von besonderen Begabungen aller Kinder Zertifikatslehrgang Deutsch als Zweitsprache und Interkulturalität Deutsch als Zweitsprache für Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern Förderlehrperson Schriftliche Vereinbarung zwischen Kind, Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen über getroffene Fördermassnahmen Das Wort heterogen bedeutet eigentlich verschiedenen Ursprungs und bezeichnet speziell die Ungleichartigkeit der Teile in einem zusammengesetzten Ganzen. In der pädagogischen Umgangssprache ist Heterogenität zum Synonym für Verschiedenheit innerhalb einer Lerngruppe geworden. Kinder sind verschieden in Bezug auf Alter, Entwicklung, Begabung, Kultur, soziale, kulturelle Herkunft, Sprache, Motivation, Geschlecht, Leistung, Verhalten, Religion etc. Integrative Förderung Zur Verfügung stehende IF-Lektionen pro Schule Individuelle Lernzielanpassung in Abweichung zu den Lehrplanzielen Gemeinde- oder schulinterne Umschreibung der Umsetzung der Integrativen Förderung unter Berücksichtigung des Leitbildes und der pädagogischen Grundsätze. Integrative Sonderschulung Sammlung von Leitsätzen, die das Wesen und die Weiterentwicklung der Schule prägen Teil der Fördervereinbarung der die Lernfortschritte beurteilt und die aktuelle Schulsituation beschreibt Unter dem Begriff Lernumgebung versteht man alle Aktivitäten, welche die Lehrpersonen in der didaktisch-methodischen Unterrichtsplanung und bei der Gestaltung der Lernprozesse in der Klasse unternehmen, damit die Schülerinnen und Schüler möglichst hohe fachliche und überfachliche Kompetenzen entwickeln können. Dazu gehören Faktoren wie Unterrichtsmethoden, Sozialformen, Lernmaterialien, räumliche Umgebung etc. Ziel der Lernumgebung ist es, den Lernenden einen optimalen Rahmen für ihr schulisches Lernen zu schaffen. Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik Weiterbildungsmaster Integrative Förderung Schulpsychologischer Dienst, Logopädischer Dienst, Psychomotorische Therapiestelle, Schulsozialarbeit Bedarf ein Kind verstärkter Unterstützung, wird mit einem standardisierten Abklärungsverfahren der individuelle Bedarf ermittelt und entsprechende, sonderpädagogische Massnahmen verfügt. Dabei werden folgende Arten der Sonderschulung unterschieden: Sonderschulung bei geistiger Behinderung, körperlicher Behinderung, Hörbehinderung, Sprachbehinderung und Verhaltensbehinderung. Im Abklärungsverfahren wird gemeinsam mit allen Betroffenen geprüft, welche Form der Schulung für das betroffene Kind am erfolgversprechendsten ist: Einweisung in eine Sonderschuleinrichtung (separative Sonderschulung) oder Eingliederung in eine Regelklasse (Integrative Seite 20/22
21 Standortgespräch Teamteaching Teilleistungsschwächen Verordnung über die Förderangebote SRL Nr. 406 Volksschulbildungsgesetz VGB, SRL Nr. 400a Zweitspracherwerb Unterrichtsteam Sonderschulung). Die Integrative Sonderschulung (IS) ist eine Form der Sonderschulung, bei der die Kinder und Jugendlichen mit zusätzlichen sonderpädagogischen Massnahmen und Unterstützungsleistungen innerhalb der Regelklasse geschult werden. Gespräch zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen mit altersgemässem Einbezug des Kindes über die aktuelle Schulsituation und die daraus abgeleiteten Fördermassnahmen Teamteaching ist eine Unterrichtsform, bei der Lehrpersonen - den Unterricht gemeinsam verantworten - zur gleichen Zeit an derselben Klasse unterrichten, - den Unterricht inhaltlich und methodisch planen, durchführen und auswerten, - die Lernenden den Lernanlässen oder dem individuellen Lernstand angepasst in flexiblen Lerngruppen fördern, - die Lernenden in wechselnden Rollen begleiten, beraten oder unterstützen. Deutliche Leistungsdefizite in einzelnen isolierten Bereichen bei durchschnittlichem oder hohem Begabungsprofil Verordnung gestützt auf 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Volksschulbildung Regelung über die Kindergartenstufe, die Primarstufe, die Sekundarstufe I der Volksschule, die Sonderschule, die Förderangebote und die schulischen Dienste sowie die Zusatzangebote zur Volksschule Spracherwerb, der auf einer Erstsprache aufbaut Eine spezielle Form einer professionellen Lerngemeinschaft ist das Unterrichtsteam. Es besteht aus allen Lehrpersonen, die für den Unterricht in einer Lerngruppe gemeinsam die Verantwortung tragen. Idealerweise ergänzen sich die Kompetenzen des Unterrichtsteams so, dass sie gemein-sam in der Lage sind, den Unterricht für die Lernenden ihrer Klasse und die damit verbundenen weiteren Aufgaben miteinander zu planen, durch-zuführen und auszuwerten. Sie sprechen sich darüber ab, was unterrichtet wird, entwickeln Unterrichtseinheiten, setzen diese in ihrer Klasse um und reflektieren die Lehr- und Lernprozesse anhand der Lernergebnisse ihrer Lernenden. Nach Möglichkeit arbeiten sie im Teamteaching. Seite 21/22
22 17. Quellenangaben Kanton Luzern. Gesetz über die Volksschulbildung. SRL Nr. 400 a Kanton Luzern. Verordnung über die Förderangebote. SRL Nr Überarbeitete Version 2010 Kanton Luzern. Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule. SRL Nr. 405 a Kanton Luzern. Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule. SRL Nr. 405 b Kanton Luzern. Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung SRL Nr. 405 Dienststelle Volksschulbildung. Grundsätze Integrative Förderung Dienststelle Volksschulbildung. Merkblatt Klassenbestände. Planungshilfe für die Klassenbildung. Richtwerte für die Förderangebote Kanton Luzern. Dienststelle Volksschulbildung. Beruflicher Auftrag und Arbeitszeit der Lehrpersonen Kanton Luzern. Dienststelle Volksschulbildung. Qualitätsansprüche Integrative Förderung Dienststelle Volksschulbildung. GBF Umsetzungshilfe 2005 Schulen mit Zukunft. Die 5 Entwicklungsziele der Volksschule Schulen mit Zukunft. Weiter gut unterwegs Kanton Luzern Bildungs- und Kulturdepartement. Merkblatt Amtsgeheimnis und Datenschutz Amt für Volksschulbildung. Integrative Förderung Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH). Formular für die persönliche Vorbereitung eines schulischen Standortgesprächs Bildungsdirektion Kanton Zürich. Volksschulamt. Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Schulische Standortgespräche Kanton Aargau. Bewertungsraster zu den schulischen Integrationsprozessen an der Aargauer Volksschule Universität Halle Wittenberg. Index für Inklusion Verordnung über die Sonderschulung SRL Nr. 409 Schweiz. Zeitschrift für Heilpädagogik Jg. 16 1/10. Joller-Graf K. und Sturny-Bossard G. Welche Kompetenzen sollen Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in ihrer Ausbildung erwerben? Dienststelle Volksschulbildung. Überlegungen zur Weiterentwicklung der Primarschulen. Arbeitsmaterialien. Dezember 2009 Dienststelle Volksschulbildung. Begabte Kinder an unseren Volksschulen. April 2010 Dienststelle Volksschulbildung. Umsetzungshilfe DaZ in Erarbeitung Dienststelle Volksschulbildung. Sonderschulkonzept 2011 Dienststelle Volksschulbildung. Merkblatt zum Umgang mit Lese- Rechtschreibstörungen und Rechenstörungen Illustrationen Jonas Raeber; Seite 22/22
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