D V S. Integrative Förderung (IF) Kindergarten und Primarschule. Umsetzungshilfe. Zentrale Dienste. Schulbetrieb. Schulentwicklung.

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1 Bildungs- und Kulturdepartement Integrative Förderung (IF) Kindergarten und Primarschule Zentrale Dienste Schulbetrieb Schulentwicklung Schulberatung Schulaufsicht Schulevaluation Dienststelle Volksschulbildung D V S Umsetzungshilfe

2 Inhalt 1. Einleitung Integrative Förderung (IF) an der Volksschule: Grundsätze... 4 Was heisst Integrative Förderung?... 4 Wie wird der Unterricht gestaltet?... 5 Wer trägt die Verantwortung?... 5 Welcher Rahmen ist vorgegeben?... 5 Was umfasst ein integratives Förderkonzept?... 5 Welche Kompetenzen brauchen Lehrpersonen an Schulen mit IF?... 6 Wie kann IF eingeführt und weiterentwickelt werden? Integratives Förderkonzept der Gemeinde Grundlagen... 7 Leitbild... 7 Gesetzliche Vorgaben Zielgruppen und Förderansätze... 7 Alle Lernenden... 7 Besondere Begabungen... 8 Lernschwierigkeiten und Teilleistungsschwächen... 8 Verhaltensschwierigkeiten... 8 Ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache... 9 Lernende mit Integrativer Sonderschulung (IS) Organisatorische Umsetzung Zuständigkeiten Gemeinde Zuständigkeiten Schulleitung Pensenpool: Festlegung und Verteilung Personalplanung: Qualifikation Lehrpersonen Raum- und Materialienangebot: Budget Qualitätssicherung Öffentlichkeitsarbeit Umsetzung im Unterricht Übersicht Zusammenarbeit in Unterrichts- und Fachteams...13 Teamteaching...13 Fachteam Integration...14 Unterrichtsteam...14 Fachlehrpersonen Aufgaben Klassenlehrperson/IF-Lehrperson Beteiligung der Schuldienste...16 Die Schulpsychologin, der Schulpsychologe...16 Die Logopädin, der Logopäde...16 Die Psychomotoriktherapeutin, der Psychomotoriktherapeut...16 Die Schulsozialarbeiterin, der Schulsozialarbeiter Diagnostik - Förderplanung Beurteilung Laufbahnentscheide...17 Förderdiagnostik...17 Schulische Standortgespräche...17 Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 2/42

3 Ganzheitlich Beurteilen und Fördern (GBF)...18 Förderung ohne individuelle Lernzielanpassung (ILZ)...18 Förderung mit individueller Lernzielanpassung...18 Förderung bei einer Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung...19 Fördervereinbarung, Berichte...19 Versetzung...19 Dispensation in einzelnen Fächern...19 Übertritt in die Sekundarschule Quellenangaben Glossar Zielsetzungen, Kantonale Vorgaben, Empfehlungen Entwicklungsziele Schulen mit Zukunft Gesetz über die Volksschulbildung SRL Nr. 400 a Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung SRL Nr Verordnung über die Förderangebote SRL Nr Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste SRL Nr. 75 Anhang Verordnung über die Sonderschulung SRL Nr Verordnung über die Beurteilung der Lernenden SRL Nr. 405 a Amtsgeheimnis und Datenschutz Schulbauten für die Volksschule: Empfehlungen...28 Anhang 1: Ablaufschema IF...30 Anhang 2: Förderinstrumente IF...31 Anhang 3: Schulisches Standortgespräch...38 Anhang 4: Planungshilfe Förderkonzept...39 Anhang 5: Kompetenzen von Lehrpersonen an IF-Schulen...42 Impressum Herausgeber Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern Texte Fritz Riedweg, Beauftragter Förderangebote Thomas Buchmann, Schulentwicklung Integrative Förderung Download Luzern, August 2011 G:\DVS-GSAdr\Public\2010\Abgeschlossene Geschäfte\ \Web-Dokumente\Umsetzungshilfe IF\Text Umsetzungshilfe IF KG PS_Januar 2013.docx Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 3/42

4 1. Einleitung Integrative Schulungsformen bestehen im Kanton Luzern seit In den ersten Jahren wurde die Unterstützung Heilpädagogischer Zusatzunterricht genannt und war vorwiegend auf die Unterstützung einzelner Lernender ausgerichtet. Heute richtet sich die Unterstützung durch die Integrative Förderung an die ganze Klasse und an einzelne Lernende. Klassenlehrperson und IF-Lehrperson tragen für einen Teil des Unterrichts gemeinsame Verantwortung und arbeiten vorwiegend im Teamteaching. Die folgenden Überlegungen dienen zur Klärung von Umsetzungsfragen der Integrativen Förderung. Sie bilden eine Grundlage für integrative Förderkonzepte, die neu geschaffen oder überarbeitet werden. 2. Integrative Förderung (IF) an der Volksschule: Grundsätze Ziel der integrativ ausgerichteten Volksschule ist es, möglichst allen Lernenden eine ihren Voraussetzungen angepasste Mitarbeit in der Klassengemeinschaft und eine wohnortsnahe Bildung zu ermöglichen. IF wird im Kanton Luzern flächendeckend eingeführt werden dies aufgrund von pädagogischen Erkenntnissen und breiten Erfahrungen an Schulen, die IF bereits praktizieren. Diese Absicht kommt auch in den Zielen des Projekts Schulen mit Zukunft zum Ausdruck. Insbesondere die Entwicklungsziele 2, 3, und 4 sehen unter anderem einen differenzierten Umgang mit der Heterogenität im Unterricht sowie die Überprüfung der bestehenden Förderangebote 12 *) vor. *) Quellenangaben vgl. Seite 20 Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) unterstützt die einzelnen Schulen bei der Umsetzung. Sie stützt sich auf das Volksschulbildungsgesetz (VBG, SRL Nr. 400 a) und die Verordnung über die Förderangebote (SRL Nr. 406). Die vorliegenden Grundsätze dienen der Begriffsklärung und orientieren über die wichtigsten Eckwerte. 2 Was heisst Integrative Förderung? IF ist eine Unterstützung für alle Schüler/innen einer Klasse. Unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen werden erfolgreiches Lernen, situationsgerechtes Verhalten und ein klarer mündlicher und schriftlicher Ausdruck angestrebt. Besondere Beachtung finden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, Spracherwerb sowie besondere Begabungen. Im Bewusstsein, dass Schüler/innen mit ihren vielfältigen Eigenarten nicht in vordefinierte, starre Gruppen eingeteilt werden können, erweitert die Integrative Förderung den Rahmen der Klassengemeinschaft. Dabei verschiebt sich die integrative Unterstützung von einem eher therapeutischen Ansatz hin zu einem generellen Förderverständnis in heterogenen Klassen. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 4/42

5 Wie wird der Unterricht gestaltet? Im Zentrum der Integrativen Förderung steht der Klassenunterricht. Die IF- Lehrperson stützt alle Kinder und wirkt präventiv auf Lern- und Verhaltensstörungen. Die Stärken der Lernenden werden bewusst wahrgenommen und weiterentwickelt. IF-Lehrperson und Klassenlehrpersonen planen und reflektieren den Unterricht, arbeiten im Teamteaching und bauen gemeinsam Lernumgebungen auf. Innerhalb der Klassengemeinschaft werden aufgrund von förderdiagnostischen Überlegungen flexible Gruppen gebildet. So erleben Lernende je nach Situation Klassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht. Wer trägt die Verantwortung? Die Klassenlehrperson ist für die Führung und die Organisation des gesamten Klassenunterrichtes verantwortlich. Die IF-Lehrperson bringt ihr spezialisiertes Wissen für die Planung und Durchführung des Klassenunterrichtes ein und beteiligt sich aktiv. Sie arbeitet gemäss ihren Kompetenzen auch mit einzelnen Lernenden sowie im Gruppenunterricht. Wichtige Entscheide (Schullaufbahn, Selektion, individuelle Lernzielanpassung, besondere Massnahmen) sind in die Integrative Förderung einbezogen und werden von der Klassenlehrpersonen und der IF-Lehrperson gemeinsam in Zusammenarbeit mit den Eltern getroffen. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung. Welcher Rahmen ist vorgegeben? Pensen Die Pensenberechnung richtet sich nach den kantonalen Vorgaben. Damit die Kontinuität und die Fachkompetenz so gut wie möglich gewährleistet sind, werden Pensen von 14 und mehr Lektionen pro IF-Lehrperson eingesetzt. Wird dieselbe Lehrperson für alle Aufgaben der integrativen Förderung eingesetzt, kann die Zahl der Bezugspersonen klein gehalten werden. 7 Räumlichkeiten 15 Eine Klassengemeinschaft mit heterogener Zusammensetzung benötigt ein erweitertes Raumangebot für Lernumgebungen, Plenums-, Gruppen- und Einzelunterricht. Dazu gehören auch Räume für die Integrative Förderung. Sie dienen verschiedenen Zwecken (Unterrichts- und Förderzimmer, Anfangsunterricht, Deutsch als Zweitsprache, Auffangraum für Kinder in akuten Krisen, Ressourcenraum für Fördermaterialien, Vorbereitungs- und Besprechungsraum usw.). Je näher spezielle Fördermaterialien am Unterrichtsgeschehen gelagert sind, desto einfacher und häufiger können sie genutzt werden. Was umfasst ein integratives Förderkonzept? Die Schulen erarbeiten - abgestützt auf ihr Leitbild - ein Förderkonzept. Sie beziehen alle Förderangebote mit ein und beachten, dass die Begabungsförderung, die Förderung der Lernenden mit Teilleistungsschwächen sowie die Förderung der Lernenden mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten zum IF-Pensum gehören. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird nach Bedarf erteilt. Im Förderkonzept ist festgelegt, inwieweit der DaZ-Unterricht in die IF einbezogen wird. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 5/42

6 Die Schulen reichen ihr Förderkonzept der Dienststelle Volksschulbildung bis Ende Schuljahr 2013/2014 zur Genehmigung ein. Im Rahmen der Integrativen Förderung werden bei Bedarf auch spezielle Massnahmen der Integrativen Sonderschulung (IS) einbezogen. 30 Welche Kompetenzen brauchen Lehrpersonen an Schulen mit IF? Alle Lehrpersonen verfügen über Kompetenzen in der Gestaltung eines Unterrichts, der sowohl den vielfältigen Bedürfnissen der einzelnen Schüler/innen als auch den Bedürfnissen der ganzen Klasse gerecht wird. IF-Lehrpersonen verfügen über vertiefte Kompetenzen, um Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Verhaltenschwierigkeiten, mit Schwierigkeiten im Spracherwerb sowie mit besonderen Begabungen individuell so zu unterstützen, dass eine optimale Entwicklung sichergestellt ist. Die Arbeit im Unterrichtsteam und im Fachteam IF verlangt von der IF-Lehrperson grosse Flexibilität und Sozialkompetenz. Im Fachteam tauschen die IF-Lehrpersonen spezialisierte Kompetenzen aus und bilden sich gemeinsam weiter. Wie kann IF eingeführt und weiterentwickelt werden? Die Einführung und Weiterentwicklung von IF ist ein Prozess, der mehrere Jahre dauert. Die Schule formuliert in ihrem Förderkonzept die konkrete Ausgestaltung der Integrativen Förderung. Im Rahmen ihres Schulprogramms setzt sie ihre Ziele Schritt für Schritt um. Dafür kann sie Unterstützung durch die Dienststelle Volksschulbildung anfordern. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 6/42

7 3. Integratives Förderkonzept der Gemeinde Jede Gemeinde verfügt über ein integratives Förderkonzept. Dieses hält fest, welche Ziele im Alltag wie umgesetzt werden. Das Ziel ist, alle Förderangebote in einem Konzept zu umschreiben. Bisherige Konzepte zur Begabungs- und Begabtenförderung, zur Interkulturellen Pädagogik sind einzubeziehen oder beizufügen. Im Anhang 4 steht eine Planungshilfe zur Verfügung. 3.1 Grundlagen Leitbild Pädagogische Leitsätze bestimmen die Umsetzung der IF im Unterricht. Das Schulleitbild wird überprüft und allenfalls mit Aussagen zur Integration ergänzt. So wird sichergestellt, dass sich Behörden, Lehrpersonen und Öffentlichkeit mit der Integration auseinandersetzen. Gesetzliche Vorgaben Gesetz über die Volksschulbildung SRL Nr. 400a 8 Förderangebote Volksschulverordnung SRL Nr Klassenbestände Verordnung über die Förderangebote SRL Nr. 406 vom Verordnung über die Sonderschulung SRL Nr IS Verordnung über die Beurteilung der Lernenden SRL Nr. 405 a 9, 20, 23 Besoldungsverordnung SRL Nr. 75 Merkblatt: Richtwerte für die Förderangebote Merkblatt LRS und RS Merkblatt Interventionen bei Lernenden mit Verhaltensschwierigkeiten Merkblatt Amtsgeheimnis und Datenschutz Merkblatt Schulbauten 3.2 Zielgruppen und Förderansätze Alle Lernenden IF richtet sich im Kindergarten und in der Primarschule an alle Lernenden, in der Sekundarschule in der Regel an Lernende des Niveaus C. Die Intensität des Einbezugs in die Integrative Förderung ist unterschiedlich und variabel. Während die einen vom Unterricht im Teamteaching profitieren, liegt bei anderen der Schwerpunkt in der Gruppen- und Einzelförderung. Kinder sind zu vielfältig, um sie in einige wenige Kategorien einzuteilen. Ein Kind kann in verschiedenen Bereichen unterstützt werden. Die Integrative Förderung bietet für folgende Bedürfnisse besondere Unterstützung an: Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 7/42

8 Besondere Begabungen Die Förderung von besonderen Begabungen stellt nicht Defizite sondern Ressourcen ins Zentrum. Begabungen sind vielfältig. Kinder mit besonderen Begabungen sind zu Leistungen fähig, welche die Ziele des Lehrplans weit übertreffen. Es werden zwei verschiedene Ansätze der Begabungsförderung unterschieden: die Beschleunigung und die Anreicherung im Unterricht. Die integrative Begabungsförderung, die im Rahmen der Klassenbegleitung stattfindet, gehört zum Arbeitsfeld der IF-Lehrperson. Ein Pull-out Angebot kann zusätzlich ausserhalb des IF-Pools errichtet werden. Lernschwierigkeiten und Teilleistungsschwächen Wenn der Lernprozess nicht erwartungsgemäss verläuft und die Leistungen der Lernenden die Anforderungen des Lehrplans nicht erfüllen, wird von Lernschwierigkeiten gesprochen. Die Ursachen von Lernschwierigkeiten sind vielfältig und nicht immer vollständig erklärbar. Teilleistungsschwächen beschreiben unerwartet schwache Leistungen in einzelnen Bereichen bei durchschnittlicher oder hoher Intelligenz. Entwicklungsverzögerungen spielen beim Schuleintritt eine grosse Rolle. Die momentane Leistung ist nicht Ausdruck von einer allgemeinen Leistungsschwäche sondern bezieht sich auf die Entwicklung des Kindes, die noch mehr Zeit braucht als erwartet. Die Förderung der Basisfunktionen, der Wahrnehmung und der Kulturtechniken orientiert sich am Entwicklungs- und Lernstand der Kinder und Jugendlichen. Die integrative Förderung nimmt auch Einfluss auf die didaktische und methodische Gestaltung des Unterrichts (Nachteilsausgleich, individuelle Lernziele usw.). Kinder mit Entwicklungsverzögerungen können mit entsprechender Fördervereinbarung länger in einer Stufe verweilen. Verhaltensschwierigkeiten Verhaltensschwierigkeiten äussern sich auf vielfältige Art und Weise (Stören des Unterrichts, Rückzug, Arbeitsverweigerung, Provokation, Destruktion, Gewalt usw.). Ebenso vielfältig sind die Ursachen, die zu Verhaltensschwierigkeiten führen. Verantwortlich dafür ist nicht das Kind alleine sondern auch sein soziales Umfeld, seine Geschichte, die momentane Situation und die Anforderungen, die die Schule stellt. Tragfähige Beziehungen und eine hohe pädagogische Präsenz sind Voraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit Verhaltensschwierigkeiten. Störendes Verhalten trifft Lehrpersonen oft persönlich. Deshalb ist die Auseinandersetzung mit eigenen Denkmustern wichtig. Sorgfältige Beobachtungen von verschiedenen Seiten zeigen Situationen und Wirkungsmechanismen auf. Darauf aufbauend suchen die Beteiligten vielfältige Lösungen um den Lernenden einen äusseren Halt zu geben. Das Schulteam stützt sich gegenseitig und legt im Voraus mögliche Massnahmen fest, die im Krisenfall getroffen werden können. Die Integrative Förderung unterstützt die Lösungsfindung und bietet Unterstützung in besonders schwierigen Situationen an. Sie schafft Raum für akut nicht tragbare Kinder. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 8/42

9 Ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache Kinder, die mehrsprachig aufwachsen und lernen, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Einerseits lernen die Schülerinnen und Schüler eine neue Sprache. Andererseits setzen sie sich mit einer Kultur auseinander, die ihnen oft ungewohnt erscheint und zu Konflikten mit der eigenen Lebensweise führen kann. Sind ihre Deutschkenntnisse ungenügend, werden Lernende durch Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterstützt. Diese Unterstützung erfolgt innerhalb der Klasse oder in Gruppen durch eine IF-Lehrperson oder durch eine DaZ- Lehrperson. Die Aufgaben des Unterrichts Deutsch als Zweitsprache beziehen sich auf die Sprachförderung, die Integrationsförderung und auf die Förderung des Schulerfolgs. Eine systematische Arbeit am Grund- und Aufbauwortschatz, die Unterstützung der Entwicklung des Sprachgefühls und der Aufbau von Textkompetenz prägen den DaZ-Unterricht. Eine gute Sprachdidaktik, eine sprachlich korrekte und anregende Lernumgebung, sowie ein konsequenter Umgang mit der Standardsprache sind wichtige Elemente, die das Lernen der deutschen Sprache erleichtern. Dafür braucht es mehrere Jahre Zeit. Eine Sprachstandserfassung dient der Förderplanung und zur Feststellung der DaZ-Berechtigung. Lernende mit Integrativer Sonderschulung (IS) Wenn die Leistungen ganz deutlich unter den Anforderungen des Lehrplans liegen, klärt der Schulpsychologische Dienst den sonderpädagogischen Förderbedarf ab. Integrative Sonderschulung wird in den Bereichen der geistigen und körperlichen Behinderungen sowie der Hör-, Sprach- und Verhaltensbehinderungen angeboten. Lernende mit Integrativer Sonderschulung werden durch die IF-Unterstützung der Klasse, die im Teamteaching erfolgt, unterstützt. Die Integrative Sonderschulung wird durch individuell zugeschnittene Massnahmen (Förderlektionen, Beratung der Lehrpersonen und Eltern, Entlastung der Lehrpersonen, Weiterbildung, Hilfsmittel etc.) zusätzlich begleitet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass die IS-Unterstützung durch die IF-Lehrperson erfolgt. Jedes IS- Projekt wird jährlich überprüft und durch die DVS bewilligt. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 9/42

10 4. Organisatorische Umsetzung 4.1. Zuständigkeiten Gemeinde Der Gemeinderat unterstützt die Integrative Förderung und stellt die Finanzierung sicher. Die Schulpflege oder Bildungskommission sorgt für integrationsfördernde Rahmenbedingungen Zuständigkeiten Schulleitung Die Schulleitung ist verantwortlich für die integrative Ausrichtung der Schule: - Sie steuert und kontrolliert die Umsetzung der IF. Sie regelt die organisatorischen Belange (Räumlichkeiten, Pensen, Administration usw.) und fördert den pädagogischen Entwicklungsprozess der Schulteams. - Sie koordiniert die Förderangebote an der Schule und ist für die Verteilung des IF-Pools zuständig. - Sie kennt die Situation in den Klassen in Bezug auf die Lernenden mit individuellen Lernzielen. - Sie kann die Integrative Förderung verfügen. - Sie entscheidet bei Uneinigkeit über das Einsetzen von Individuellen Lernzielen. Die Integrative Förderung kann durch eine Steuergruppe initiiert, unterstützt und begleitet werden. 4.3 Pensenpool: Festlegung und Verteilung An einer IF-Schule findet in allen Klassen IF statt (KG, PS, Sekundarschule Niveau C), auch wenn keine Lernenden mit individuellen Lernzielen dabei sind. Nur so ist präventives Arbeiten möglich. Die flexible Handhabung der zur Verfügung stehenden Lektionen des vorgegebenen IF-Pools erlaubt der Schulleitung ein adäquates Reagieren auf aktuelle Belastungen. Die Schule legt in ihrem integrativen Förderkonzept die Prioritäten fest, nach denen alle IF-Lektionen auf die IF- Lehrpersonen und auf die Klassen verteilt werden. Wesentliche Faktoren, die zu berücksichtigen sind: Konstanz der Begleitung der Lernenden mit individuellen Lernzielen, stufenspezifisches Arbeiten, schulhausbezogenes Arbeiten, Komplexität der Klasse, Arbeitsfeld der IF-Lehrperson, Qualifikation der IF-Lehrperson usw. Für Lernende, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die über keine oder ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, werden zusätzlich zur IF die DaZ-Lektionen berechnet und nach Möglichkeit der IF-Lehrperson der Klasse zugeteilt. 28 Um ein umfassendes und ganzheitliches Arbeiten zu ermöglichen, ist anzustreben, dass eine Person bei entsprechenden Voraussetzungen für die verschiede- Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 10/42

11 nen Fördermassnahmen in einer Klasse zuständig ist. Schon bei der Stundenplanung sollen Gefässe für regelmässige Gespräche zwischen Klassenlehrpersonen und IF-Lehrperson vorgesehen werden. Mit einer Besprechungslektion, die im Rahmen der Bandbreite der Anstellung der IF-Lehrperson von der Schulleitung auf ein volles Pensum gewährt werden kann, werden pro Woche rund 100 Minuten Zeitaufwand für Besprechungen (inkl. Vor- und Nachbereitung) abgegolten. 5 Die IF-Lektionen, die für eine Klasse vorgesehen werden, sollen auf die ganze Woche verteilt sein. Die Integrative Förderung findet während der regulären Unterrichtszeit statt. Die Blockzeiten bieten sich für Teamteaching an. Einzel- und Kleingruppenunterricht soll nach Möglichkeit in jenen Bereichen angesetzt werden, in denen das Kind besonders gefördert wird. Werden einer Klasse aufgrund der komplexen Situation oder aufgrund eines Überbestandes weitere Lektionen zugesprochen, sollen diese durch eine Lehrperson erteilt werden, die bereits in der Klasse unterrichtet, nach Möglichkeit durch die IF-Lehrperson als zusätzliche IF-Lektionen. 4.4 Personalplanung: Qualifikation Lehrpersonen Aus- und Weiterbildung der IF-Lehrperson Ihr ist grosse Beachtung zu schenken. Die Zielausbildungen sind MAS-IF oder MA SHP. IF-Lehrpersonen, die ungenügend ausgebildete sind, bilden sich innerhalb von maximal drei Jahren weiter. Schulische Heilpädagogen und Heilpädagoginnen können sich im CAS DaZ IK für den DaZ-Unterricht qualifizieren. Wenn ausgebildete Lehrpersonen fehlen Fehlen IF-Lehrpersonen mit einer Ausbildung, ist IF durch geeignete und erfahrene Lehrpersonen zu erteilen. Eine Zerstückelung der IF-Pensen auf Kleinpensen ist zu vermeiden. Klassenübergreifende Gruppenangebote in der Begabungsförderung Sie können auch von andern für diese Aufgabe qualifizierten Lehrpersonen wahrgenommen werden. IF und DaZ Wird IF und DaZ durch dieselbe Lehrperson unterrichtet, sind die spezifischen Förderbedürfnisse der Lernenden in DaZ und IF zu klären und wahrzunehmen. Wird DaZ zusätzlich zur IF unterrichtet, ist eine Koordination der Angebote notwendig. 4.5 Raum- und Materialienangebot: Budget Die Bereitstellung von geeigneten Räumen und die Ausstattung und Beschaffung von geeigneten Fördermaterialien sind vorzusehen. Räume und Materialangebote sollen nahe bei den Klassen verfügbar sein Qualitätssicherung Die IF wird in die Qualitätssicherung der Schule einbezogen. Insbesondere sind Qualitätsmerkmale einzubeziehen, die sich auf die Heterogenität der Lernenden Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 11/42

12 beziehen. Die DVS hat folgende Fokusbereiche erarbeitet, die in direktem Zusammenhang mit IF stehen 10 - Aufbau überfachlicher Kompetenzen - Beurteilung der Lernenden - Gestaltung der Schulgemeinschaft - Individuelle Lernförderung - Klassenführung - Lehr- und Lernarrangements - Schulentwicklung und Qualitätsmanagement - Schulführung - Schulinterne Zusammenarbeit - Zusammenarbeit Schule Eltern 4.7 Öffentlichkeitsarbeit Bei der Einführung von IF ist es besonders wichtig, die Eltern gut zu informieren. An den Informationsveranstaltungen sowie in den Medien soll IF vorgestellt werden. Die Berichterstattung in den lokalen Medien trägt zur Akzeptanz und zum Verständnis in der Öffentlichkeit bei. Es empfiehlt sich, für Eltern eine Kurzinformation zusammenzustellen, insbesondere zum Thema Individuelle Lernziele. Eine Information für Eltern zur Integrativen Förderung steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. 29 Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 12/42

13 5. Umsetzung im Unterricht 5.1 Übersicht Klassenlehrperson Beteiligung beteiligt sich an der Erarbeitung der Fördervereinbarungen IF-Lehrperson Unterrichtsführung trägt die Hauptverantwortung, erarbeitet Lernangebote, formuliert Fördervereinbarungen Teamteaching trägt gemeinsame Verantwortung, erarbeitet Lernangebote, arbeitet förderdiagnostisch Unterrichtsführung trägt die Hauptverantwortung, erarbeitet Lernangebote, arbeitet förderdiagnostisch Teamteaching trägt gemeinsame Verantwortung, erarbeitet Lernangebote, arbeitet förderdiagnostisch Unterstützung, Beratung trägt Verantwortung für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf, unterstützt die Erarbeitung der Lernangebote, stützt Förderdiagnostik Ein Kind kann auf verschiedenen Ebenen individuell begleitet werden. Die untersten zwei Ebenen betreffen den Klassenunterricht. In der untersten Ebene ist die Klassenlehrperson alleine und profitiert von der Unterstützung und Beratung der IF-Lehrperson. Auf der mittleren Ebene unterrichten die beiden Lehrpersonen gemeinsam. Je nach Bedürfnis erhalten die Kinder unterschiedlich viel Aufmerksamkeit. In der obersten Ebene werden die Kinder zeitlich beschränkt oder länger andauernd in Kleingruppen oder einzeln begleitet. Für Kinder, die die oberste Ebene über mehrere Monate hinweg besuchen, wird eine Fördervereinbarung erstellt. Ein Kind mit besonders viel Förderbedarf erhält auf allen Ebenen eine umfassende Förderung. Es orientiert sich je nach Situation an den regulären o- der an individuellen Lernzielen. 5.2 Zusammenarbeit in Unterrichts- und Fachteams Integrative Förderung ist Teamarbeit. Voraussetzung dafür sind gemeinsame pädagogische Leitgedanken und geklärte Ziele. Eine effiziente Organisation nutzt Synergien und hält den Arbeitsaufwand im vernünftigen Rahmen. Geklärte Rollen der Lehrpersonen, gepflegte Beziehungen und Strategien bei Konfliktsituationen leisten einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Teamarbeit. Teamteaching Unter Teamteaching 8 versteht man allgemein die gemeinsame Arbeit und Verantwortung zweier oder mehrerer Lehrpersonen im Unterrichtsarrangement in einer Klasse. Das heisst, der Unterricht wird gemeinsam geplant, durchgeführt und Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 13/42

14 ausgewertet. Teamteaching in der Integrativen Förderung ist demnach eine Unterrichtsform, bei der die Lehrpersonen - zur gleichen Zeit an derselben Klasse unterrichten, - gemeinsam den Unterricht inhaltlich und methodisch planen und durchführen, - die Verantwortung gemeinsam tragen, aber flexibel aufteilen, wer für welche Aufgaben oder welche Lernenden zuständig ist, - den Unterricht in wechselnden Rollen leiten oder unterstützen, - das Lernen mit einem breit gefächerten Angebot differenzieren, - die Lernenden den Lernanlässen oder dem Lernniveau angepasst in Gruppen unterrichten. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass wichtige Informationen dann vermittelt werden, wenn alle Lernenden im Schulzimmer sind. Besuchen Lernende Lektionen ausserhalb des Klassenzimmers, besteht die Gefahr, dass sie den Überblick über den Unterrichtsverlauf verlieren. Gerade im Unterricht in Blockzeiten ist anzustreben, dass die verschiedenen Unterrichtsfunktionen der Klassen-, Fach- und Förderlehrpersonen möglichst integrativ wahrgenommen werden können. Insbesondere die IF-Lehrpersonen sollen, wo immer möglich, mehr als eine Spezialaufgabe im Unterricht übernehmen können. Fachteam Integration Verschieden ausgebildete Fachlehrpersonen tauschen Erfahrungen und Fachwissen aus. Jedes Fachteam verfügt nach Möglichkeit über zielausgebildete Lehrpersonen in den Bereichen Schulische Heilpädagogik, IF, DaZ und Begabungsförderung. Unterrichtsteam Ein Unterrichtsteam besteht aus allen Lehrpersonen, die für den Unterricht in einer Klasse oder Lerngruppe gemeinsam die Verantwortung tragen. IF-Lehrpersonen sind Teil des Unterrichtsteams. Weil sie oft in mehreren Unterrichtsteams arbeiten und sich zusätzlich im Fachteam Integration engagieren, bringen sie sich nach eigenen Möglichkeiten Ermessen in den Unterrichtsteams ein. Fachlehrpersonen Fachlehrpersonen können die IF-Lehrpersonen zur Beratung beiziehen. Nach Abwägung von Bedürfnissen und Ressourcen können auch Lektionen aus dem IF-Pool im Fachunterricht eingesetzt werden. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 14/42

15 5.3 Aufgaben Klassenlehrperson/IF-Lehrperson Arbeitsfeld Klasse Klassenlehrperson Expertin für das Klassenmanagement Hauptverantwortung für die Erziehung und den Unterricht aller Kinder der Klasse Selbständiger Unterricht und Teamteaching in der Klasse (inkl. Präsenzzeiten und Pausen) Planung, Vorbereitung, Organisation und Auswertung des Klassenunterrichtes ohne IF-Lehrperson Planung, Vorbereitung, Organisation und Auswertung des Teamteaching mit der IF-Lehrperson Mitsprache bei den Förderlektionen ausserhalb des Klassenunterrichtes Hauptverantwortung für die Koordination mit anderen Lehrpersonen, klassen-, fach- und schulhaubezogen (inkl. Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Lernenden und Übergabegespräche) Erarbeitung von Lernangeboten für den Klassenunterricht Diagnostik, Beurteilung, Förderplanung und Zielüberprüfung für alle Kinder Schreiben von Zeugnissen Vorbereitung von Schulreisen und Klassenlagern Arbeitsfeld Lernende Beratung und Begleitung aller Lernenden Zusammenarbeit mit Eltern Leitung von Beurteilungs- und Fördergesprächen Kontaktaufnahme mit IF Lehrperson bei Schwierigkeiten betreffend Kinder mit besonderem Bildungsbedarf Teilnahme an Fallbesprechungen Koordination im Einbezug von weiteren beteiligten Fachpersonen (Schulleitung, Schulsozialarbeit, Schuldienste, Amts-, Beratungs- und Therapiestellen) IF-Lehrperson Expertin für die Förderung der Kinder mit besonderem Bildungsbedarf Verantwortung insbesondere für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf im Rahmen der Fördervereinbarung Teamteaching und selbständiger Förderunterricht (inkl. Präsenzzeiten und Pausen) Unterstützung und Beratung der Klassenlehrperson für den alltäglichen Unterricht Planung, Vorbereitung, Organisation und Auswertung des Teamteaching mit Klassenlehrperson Planung, Vorbereitung, Organisation und Auswertung des Förderunterrichts ausserhalb der Klasse Koordination mit anderen Lehrpersonen, klassen-, fach- und schulhaubezogen (inkl. Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Lernenden) Erarbeitung von Lernangeboten für den Förderunterricht; Unterstützung bei der Erarbeitung von Lernangeboten für den Klassenunterricht Diagnostik, Beurteilung, Förderplanung und Zielüberprüfung insbesondere für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf Formulierung von Fördervereinbarungen und Lernberichten Unterstützung bei der Vorbereitung von Schulreisen und Klassenlagern Beratung und Begleitung insbesondere der Kinder mit besonderem Bildungsbedarf im Rahmen der Fördervereinbarung Zusammenarbeit insbesondere mit Eltern von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf Leitung von Beurteilungs- und Fördergesprächen nach Absprache mit der Klassenlehrperson (insbesondere für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf) Beratung der Klassenlehrperson betreffend Kinder mit besonderem Bildungsbedarf Leitung von Fallbesprechungen bei Kindern mit besonderem Bildungsbedarf Koordination im Einbezug von weiteren beteiligten Fachpersonen (Schulleitung, Schulsozialarbeit, Schuldienste, Amts-, Beratungs- und Therapiestellen) nach Absprache mit der Klassenlehrperson (insbesondere für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf) Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 15/42

16 5.4 Beteiligung der Schuldienste Die Schuldienste (Schulpsychologischer Dienst, Logopädischer Dienst, Psychomotorische Therapiestelle, Schulsozialarbeit) unterstützen in der Funktion einer externen Beratung die Bedürfnisse des einzelnen Kindes und seiner Schule. Sie können von den Angehörigen der Schule und den Erziehungsberechtigten angefragt werden. Sie machen ein Angebot von Beratung und Begleitung. Die Schulpsychologin, der Schulpsychologe - ist verantwortlich für die Diagnostik und Beratung von Lernenden mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, - bietet förderdiagnostische Gespräche an, - stellt Antrag für Lernende, die nach besonderem Lehrplan und individuellen Lernzielen gefördert werden sollen, - berät Lernende und Erziehungsberechtigte bei erzieherischen, psychischen und schulischen Schwierigkeiten, - kann zu Präventionsprojekten beigezogen werden, die Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz zum Thema haben, - unterstützt die Klassenlehrpersonen und die Schulische Heilpädagogin bei Kriseninterventionen und vermitteln in Konfliktfällen. Die Logopädin, der Logopäde - erfasst, klärt ab und behandelt Kinder und Jugendliche mit Kommunikationsstörungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache, Rechenstörungen, Störungen der Stimme und Stimmresonanz, - berät die Lehrpersonen in Fragen der Sprachentwicklung und Sprachstörungen, insbesondere bei Kindern, die in die IF einbezogen sind und die Logopädie besuchen, - arbeitet in der Regel im Logopädischen Dienst und führt die Therapien im geschützten Rahmen durch, - arbeitet im Sinne einer präventiven Sprachförderung auch mit Gruppen und Klassen im Schulhaus. Die Psychomotoriktherapeutin, der Psychomotoriktherapeut - erfasst, klärt ab und behandelt Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten in ihrem Bewegungsverhalten, - berät Lehrpersonen in der Förderung dieser Lernenden. Sie zeigt die Zusammenhänge zwischen Wahrnehmung, Denken, Bewegung und Emotionen bei auffälligen Lernenden auf, - arbeitet in der Regel in der Psychomotorischen Therapiestelle und führt die Therapien im geschützten Rahmen durch, - arbeitet im Sinne einer präventiven Förderung der Grob-, Fein- und Graphomotorik auch mit Gruppen oder Klassen im Schulhaus. Die Schulsozialarbeiterin, der Schulsozialarbeiter - berät Lernende, Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen und IF-Lehrpersonen bei sozialen und/oder erzieherischen Problemen und Schwierigkeiten, - begleitet und berät Lernende alleine, in Gruppen oder als Klasse bei persönlichen und/oder sozialen Themen, Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 16/42

17 - arbeitet in der Früherkennung, Frühintervention und der Prävention im Zusammenhang mit dem persönlichen, schulischen und sozialen Wohlbefinden der Lernenden, - berät und unterstützt Lehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und die Schulleitung bei der Suche nach Lösungen bei Verhaltensschwierigkeiten von Lernenden, - vermittelt an andere Fachstellen und arbeitet mit diesen zusammen. - bietet Hilfestellung bei der Elternarbeit, - berät bei interkulturellen Fragestellungen. 5.5 Diagnostik - Förderplanung Beurteilung Laufbahnentscheide Die Förderdiagnostik wird von der Klassenlehrperson und der IF-Lehrperson wahrgenommen und auf das Verhalten und Lernen im sozialen und situativen Kontext ausgerichtet. Zentrale Merkmale der Förderdiagnostik 20 : Förderdiagnostik - untersucht die Problemsituation, behindernde Bedingungen und beeinträchtigte Erziehungs- und Lernprozesse, - deckt den individuellen Aneignungsprozess eines Lerninhalts auf, - findet im Diskurs statt (runder Tisch), - macht qualitative Aussagen, - entwickelt Arbeitshypothesen statt Etiketten, - ist ressourcenorientiert, - findet unterrichtsbegleitend statt, - dient als Grundlage für die Förderplanung, - weist verschiedene Akzentuierungen auf, - ist im System verankert, - weist eine zeitliche Planung auf. Schulische Standortgespräche Kinder mit besonderem Bildungsbedarf haben Anrecht auf besondere Begleitung. In regelmässig stattfindenden Gesprächen (Beurteilungsgespräch, Standortgespräch) besprechen Lehrpersonen und Fachpersonen zusammen mit dem Kind und seinen Eltern die aktuelle Situation und leiten Fördermassnahmen ab. Bei Lernenden mit individuellen Lernzielen finden diese Gespräche in der Regel halbjährlich statt. Zu Beginn einer Begleitung durch die Integrative Förderung wird im Sinne einer förderdiagnostischen Auslegeordnung die Ausgangslage beschrieben. Davon ausgehend werden Förderziele formuliert. In regelmässigen Abständen werden die Ziele gemeinsam überprüft und mit Einbezug der aktuellen Situation neu formuliert. Für die Schulischen Standortgespräche können verschiedene Vorlagen und Hilfsmittel verwendet werden. Im Anhang 3 ist ein möglicher Leitfaden eines Standortgespräches aufgeführt. Sinnvollerweise werden in einer Gemeinde, bzw. Schule dieselben Formulare erarbeitet und eingesetzt. 18 Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 17/42

18 Bei einer lang andauernden Förderung können Ermüdungserscheinungen und Entmutigung auftreten. Im schulischen Standortgespräch wird überprüft, ob die Fördermassnahmen unterbrochen oder abgesetzt werden können. Die Aufhebung der individuellen Lernziele wird schriftlich bestätigt. Ganzheitlich Beurteilen und Fördern (GBF) Eine Beurteilungspraxis Ganzheitlich Beurteilen und Fördern unterstützt die alltäglichen Lehr- und Lernprozesse sowie die Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Kindes in der Gruppe. Laufbahnentscheide (Versetzung in die nächst höhere Klasse, Einbezug in die Begabtenförderung, individuelle Lernzielanpassungen, Zuteilung zu weiterführenden Ausbildungsabschnitten etc.) werden aufgrund einer Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerin oder des Schülers vorgenommen. Die Beurteilung orientiert sich dabei an den Lernzielen der Schule (Lernzielnorm) und an den Fähigkeiten und Fortschritten der Lernenden (Individualnorm). Vergleiche mit den Leistungen der Mitschülerinnen und -schüler (Gruppennorm) werden weitgehend unterlassen, wenn sich daraus keine Informationen gewinnen lassen, die dem Lernprozess dienen. 11 Die pädagogischen, ideellen und instrumentellen Ziele von GBF sind Voraussetzung für eine förderorientierte Beurteilung in der Integrativen Förderung. Förderung ohne individuelle Lernzielanpassung (ILZ) Oft reichen die innere Differenzierung des Unterrichts und die Unterstützung durch die IF-Lehrperson aus, um die Kinder in ihrer Lernentwicklung bestmöglich zu unterstützen. Bei erhöhtem Förderbedarf können die Massnahmen in einer Fördervereinbarung festgehalten werden. Die Beurteilungspraxis entspricht den offiziellen Verfahren. Es gilt die Verordnung über die Beurteilung der Lernenden. 3 Förderung mit individueller Lernzielanpassung Individuelle Lernziele (ILZ) können einzelne Fächer oder ganze Fachbereiche betreffen. Sie bedingen immer eine Anpassung des Unterrichts durch Individualisierung. Zeichnet sich die Notwendigkeit einer individuellen Lernzielanpassung ab, sollen alle Beteiligten an einen Tisch sitzen und die Situation im Rahmen eines Schulischen Standortgesprächs zu analysieren. Der Schulpsychologische Dienst muss einbezogen werden. In einer Fördervereinbarung werden jeweils die individuellen Lernzielanpassungen und der Einbezug in die Integrative Förderung festgelegt. Da die Vereinbarung von Individuellen Lernzielen einer Statusänderung des Kindes entspricht, ist den Eltern das rechtliche Gehör zu gewährleisten. In den Fächern, in welchen eine Förderung nach individuellem Lehrplan mit angepassten Lernzielen vereinbart worden ist, werden keine Noten gesetzt. Im Zeugnis erfolgt bei den Fächern der Eintrag besucht und bei den Administrativen Bemerkungen Integrative Förderung: Individuelle Lernziele. Zweimal pro Schuljahr wird für jede Schülerin und jeden Schüler ein Lernbericht erstellt, der mit den Lernenden und den Eltern besprochen wird. Weitere Schritte werden geplant. Kernaussagen dieser Gespräche, wie z. B. Lernstand, Fortschritte oder künftige Lernziele, werden im Sinne eines Gesprächsprotokolls schriftlich festgehalten und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 18/42

19 Werden im Fremdsprachenunterricht die Lernziele individuell angepasst, ist mit differenzierenden Massnahmen innerhalb des Englisch- oder Französischunterrichts zu reagieren. Die IF-Lehrperson bietet den Lehrpersonen und den Lernenden Beratung an. Sie unterstützt die Lehrperson für Englisch oder Französisch in der Planung des Unterrichts. Mit den Lernenden mit individuellen Lernzielen in Fremdsprachen erarbeitet sie Lernstrategien. Im Zeugnis erfolgt der Eintrag besucht. Förderung bei einer Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung Die Behandlung von Lernenden mit Teilleistungsschwächen erfolgt nach einem integrativen Ansatz. Wird vom zuständigen Schuldienst eine Lese-, Rechtschreibe- oder Rechenstörung festgestellt, wird dies schriftlich bestätigt. Unter Einbezug der Eltern und in Absprache mit dem Kinde werden Massnahmen zur Unterstützung im Unterricht und bei Lernzielüberprüfungen schriftlich vereinbart und allen Beteiligten zugestellt. 31 Fördervereinbarung, Berichte Die Fördervereinbarung dokumentiert den Lernprozess eines Kindes. Sie wird dann getroffen, wenn die üblichen Dokumente (Zeugnis, Beobachtungen) nicht ausreichen. Fördervereinbarungen können mit oder ohne Individuelle Lernzielanpassungen getroffen werden. Ebenso können Verhaltensvereinbarungen getroffen und Verbindlichkeiten eingefordert werden. Die Fördervereinbarung mit Lernbericht und nachfolgender Förderplanung werden in einer Mappe gesammelt und in der Regel ergänzend zum Zeugnis abgegeben. Diese schriftlichen Informationen sind für die Kommunikation zwischen Schule und Eltern gedacht. Vereinbarungen und Lernberichte werden sorgfältig behandelt, verschlossen aufbewahrt und spätestens drei Jahre nach Beendigung der Integrativen Förderung vernichtet. Versetzung Die Versetzung in die nächst höhere Klasse ist die Regel, auch für Lernende mit individuellen Lernzielen. Eine Durchschnittsnote kann nicht festgelegt werden. Repetitionen sind möglich, müssen aber gut begründet werden. 3 Dispensation in einzelnen Fächern Eine Dispensation in einem Fach kann auf Ersuchen der Erziehungsberechtigten, der Klassenlehrperson oder der IF-Lehrperson von der Schulleitung erteilt werden. Die Erziehungsberechtigten sind anzuhören, die Lernenden ihrem Entwicklungsstand entsprechend einzubeziehen. Die Unterrichtszeit darf insgesamt nicht verringert werden, Kompensationen sind zu regeln. Dispensationen werden in der Vereinbarung über Individuelle Lernziele festgehalten. Ein Antrag kann im Rahmen der Fördervereinbarung formuliert werden. Bei Überforderung, etwa in einer Fremdsprache, soll zuerst über mindestens ein Semester das Anspruchsniveau für die betreffenden Lernenden angepasst werden. 3 Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 19/42

20 Übertritt in die Sekundarschule Lernende, die in der 5. und/oder 6. Klasse individuelle Lernziele haben, werden aufgrund der Übertrittsgespräche der Sekundarschule zugeteilt - ohne Berücksichtigung der Durchschnittsnote. Die Anforderungsprofile der Sekundarschule dienen als Orientierung. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung der abnehmenden Schule. 4 Lernende mit individuell angepassten Lernzielen in mehreren Fächern (Mathematik, Sprachen, M&U) werden bei Bedarf in der Sekundarschule Niveau C weiterhin mit IF unterstützt. Der Beurteilungsbogen im Übertrittsverfahren kann bei Schülerinnen und Schülern, die mit individuellen Lernzielenanpassungen gefördert werden, ergänzt oder durch ein anderes passendes Instrument (z. B. Lernbericht) ersetzt werden. In der Sekundarschule findet die Integrative Förderung in der Regel im Niveau C statt. Lernende mit einer vom Schulpsychologischen Dienst diagnostizierten Teilleistungsschwäche können auf Entscheid der Schulleitung durch die IF- Lehrperson unterstützt werden, auch wenn sie das Niveau A oder B besuchen. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 20/42

21 6. Quellenangaben Kanton Luzern. Gesetz über die Volksschulbildung. SRL Nr. 400 a Kanton Luzern. Verordnung über die Förderangebote. SRL Nr Überarbeitete Version 2010 Kanton Luzern. Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule. SRL Nr. 405 a Kanton Luzern. Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule. SRL Nr. 405 b Kanton Luzern. Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste. SRL Nr. 75 Kanton Luzern. Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung SRL Nr. 405 Dienststelle Volksschulbildung. Grundsätze Integrative Förderung Dienststelle Volksschulbildung. Merkblatt Klassenbestände. Planungshilfe für die Klassenbildung. Richtwerte für die Förderangebote Amt für Volksschulbildung. Umfassende Blockzeiten Kanton Luzern. Dienststelle Volksschulbildung. Beruflicher Auftrag und Arbeitszeit der Lehrpersonen Kanton Luzern. Dienststelle Volksschulbildung. Qualitätsansprüche Integrative Förderung Dienststelle Volksschulbildung. GBF Umsetzungshilfe 2005 Schulen mit Zukunft. Die 5 Entwicklungsziele der Volksschule Schulen mit Zukunft. Weiter gut unterwegs Kanton Luzern Bildungs- und Kulturdepartement. Merkblatt Amtsgeheimnis und Datenschutz Dienststelle Volksschulbildung. Schulbauten für die Volksschule, Empfehlungen Amt für Volksschulbildung. Integrative Förderung Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH). Formular für die persönliche Vorbereitung eines schulischen Standortgesprächs Bildungsdirektion Kanton Zürich. Volksschulamt. Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Schulische Standortgespräche Kanton Aargau. Bewertungsraster zu den schulischen Integrationsprozessen an der Aargauer Volksschule Alois Buholzer. Förderdiagnostisches Sehen, Denken und Handeln. Comenius Verlag 2006 Universität Halle Wittenberg. Index für Inklusion Verordnung über die Sonderschulung SRL Nr. 409 Schweiz. Zeitschrift für Heilpädagogik Jg. 16 1/10. Joller-Graf K. und Sturny-Bossard G. Welche Kompetenzen sollen Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in ihrer Ausbildung erwerben? Dienststelle Volksschulbildung. Überlegungen zur Weiterentwicklung der Primarschulen. Arbeitsmaterialien. Dezember 2009 Dienststelle Volksschulbildung. Begabte Kinder an unseren Volksschulen. April 2010 Dienststelle Volksschulbildung. Umsetzungshilfe DaZ. Oktober 2011 Integrative Förderung Information für Eltern. Übersetzt in die häufigsten Migrationssprachen Dienststelle Volksschulbildung. Sonderschulkonzept 2011 Dienststelle Volksschulbildung. Merkblatt zum Umgang mit Lese- Rechtschreibstörungen und Rechenstörungen Illustrationen Seite 32: Jonas Raeber; Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 21/42

22 7. Glossar Anfangsunterricht Basisstufe Begabtenförderung (BF) Begabungsförderung (BF) CAS DaZIK DaZ Durchlässigkeit DVS Eingangsstufe Fördervereinbarung GBF Heterogenität IF IF-Pool ILZ Integratives Förderkonzept IS Leitbild Lernbericht Lernumgebung Unterricht für Lernende, die wenig bis gar keine Kenntnisse der deutschen Sprache haben In der Basisstufe werden 4- bis 8-Jährige in altersgemischten Klassen unterrichtet. In der Regel besuchen die Schülerinnen und Schüler die Basisstufe während vier Jahren. Je nach eigenem Lerntempo ist es für die Kinder auch möglich, die Basisstufe in drei bzw. fünf Schuljahren zu absolvieren. Förderung von Kindern mit ausgeprägter Begabung, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts deutlich übersteigt Förderung von besonderen Begabungen aller Kinder Zertifikatslehrgang Deutsch als Zweitsprache und Interkulturalität Deutsch als Zweitsprache für Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist Öffnung von Schulstrukturen im Wissen darum, dass die Vielfalt der Kinder nicht mit konstruierten Strukturen übereinstimmt Erleichterter Wechsel innerhalb (bspw. bei Bildungsgängen mit verschiedenen Leistungsanforderungen) und zwischen verschiedenen Bildungsgängen unter Anrechnung formal und nicht formal erworbener Bildungsleistungen Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern Mit der Eingangsstufe ist die erste Bildungsstufe Kindergarten sowie die ersten zwei Schuljahre der Primarstufe gemeint. Die Gemeinden im Kanton Luzern können über die Organisationsform entscheiden. Dabei gibt es zwei Formen - den Zweijahreskindergarten und die Basisstufe Schriftliche Vereinbarung zwischen Kind, Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen über getroffene Fördermassnahmen Ganzheitlich Beurteilen und Fördern Das Wort heterogen bedeutet eigentlich verschiedenen Ursprungs und bezeichnet speziell die Ungleichartigkeit der Teile in einem zusammengesetzten Ganzen. In der pädagogischen Umgangssprache ist Heterogenität zum Synonym für Verschiedenheit innerhalb einer Lerngruppe geworden. Kinder sind verschieden in Bezug auf Alter, Entwicklung, Begabung, Kultur, soziale, kulturelle Herkunft, Sprache, Motivation, Geschlecht, Leistung, Verhalten, Religion etc. Integrative Förderung Zur Verfügung stehende IF-Lektionen pro Schule Individuelle Lernzielanpassung in Abweichung zu den Lehrplanzielen Gemeinde- oder schulinterne Umschreibung der Umsetzung der Integrativen Förderung unter Berücksichtigung des Leitbildes und der pädagogischen Grundsätze. Integrative Sonderschulung Sammlung von Leitsätzen, die das Wesen und die Weiterentwicklung der Schule prägen Teil der Fördervereinbahrung der die Lernfortschritte beurteilt und die aktuelle Schulsituation beschreibt Unter dem Begriff Lernumgebung versteht man alle Aktivitäten, welche die Lehrpersonen in der didaktisch-methodischen Unterrichtsplanung und bei der Gestaltung der Lernprozesse in der Klasse unternehmen, damit die Schülerinnen und Schüler möglichst hohe fachliche und überfachliche Kompetenzen entwickeln können. Dazu gehören Faktoren wie Unterrichtsmethoden, Sozialformen, Lernmaterialien, räumliche Umgebung etc. Ziel der Lernumgebung ist es, den Lernenden einen optimalen Rahmen Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF-Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 22/42

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