Förderkonzept. der Primarschule Braunau

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1 Förderkonzept der Primarschule Braunau Verabschiedet durch die Schulbehörde Braunau am 19. Juni 2014 Bewilligt durch das Amt für Volksschule TG am 26. September 2014 Tritt (rückwirkend) am 1. August 2014 in Kraft Version 5 Evaluiert und revidiert am 26. Januar 2016 Förderkonzept Braunau Version 5 0

2 Inhaltsverzeichnis Förderkonzept... 0 der Primarschule Braunau... 0 Inhaltsverzeichnis Glossar Ausgangslage Gesetzlicher Rahmen Grundsätze der Förderung Leitsätze (Auszug) Grundsätze Eckpfeiler des Förderangebots Unterstützungsangebote Übersicht Pensengestaltung Prozess der Förderung / Übersicht Verantwortlichkeiten Schulische Heilpädagogik an der PSG Braunau Schulbehörde Die Schulleitung Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge Die Klassenlehrperson Die Unterrichtsassistenz Die Logopädin Die DaZ - Lehrperson Stütz- und Fördermassnahmen Unterrichtsassistenz Deutsch als Zweitsprache Sonderpädagogische Massnahmen Massnahmen zur Begabungs- und Begabtenförderung Begabtenförderung Soziale Begleitmassnahmen Umgang mit sonderschulbedürftigen Kindern Umgang mit Dokumenten Lehrpersonen Schulleitung Archiv Weiterbildung Individuelle Weiterbildung Angeordnete Weiterbildung Weiterbildung im Team Ziele der Weiterbildung im Rahmen des Förderkonzepts Überprüfung des Förderkonzepts Abläufe Niederschwellige Massnahmen Höherschwellige Massnahmen Laufender Prozess Aufhebung der Lernzielanpassung...42 Förderkonzept Braunau Version 5 1

3 17.5 DaZ Logopädie Psychomotorik Schulsozialarbeit Anhang...49 Förderkonzept Braunau Version 5 2

4 1 Glossar ABKÜRZUNGEN Im Konzept werden folgende Abku rzungen verwendet: AVTG DaZ Eltern HSK IBBF IF InS KESP KG KGLP KJPD KlKl KLP LP LZA MAG PMT PS PTM PSG RKL RKLP RT S+F SB SchiLW SEK SHP SJ SL SPB SPM SSA SuS UA Amt für Volksschule Thurgau Deutsch als Zweitsprache auch für Erziehungsberechtigte Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur Integrative Begabungs- und Begabtenförderung Integrative Förderung Integrative Sonderschulung Kinder- und Erwachsenenschutz-Behörde Kindergarten Kindergartenlehrperson Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Kleinklasse Klassenlehrperson Lehrperson Lernzielanpassung Mitarbeitergespräch Psychomotoriktherapie Primarschule Pädagogisch-therapeutische Massnahmen Primarschulgemeinde Regelklasse Regelklassenlehrperson Runder Tisch Stütz- und Förderunterricht Schulbehörde Schulhausinterne Lehrerweiterbildung Sekundarschule Schulische Heilpädagogik Schuljahr Schulleitung Abteilung Schulpsychologie und Schulberatung Sonderpädagogische Massnahmen Schulische Sozialarbeit Schülerinnen und Schüler Unterrichtsassistenz ANHANG - Beispiel einer Förderplanung - Vorlage DaZ-Förderdossier - Formular Lernzielanpassung - Einverständniserklärung für Kinder mit individuellen Lernzielen. BEGRIFFLICHKEITEN - Richten sich nach dem Glossar Förderkonzept des Amts fu r Volksschule Förderkonzept Braunau Version 5 3

5 SCHREIBFORM Fu r die Primarschulgemeinde Braunau ist es selbstverständlich, dass alle Funktionen durch beide Geschlechter ausgefu hrt werden können. Im Sinne der sprachlichen Einheit und einer erleichterten Lesbarkeit wird im folgenden Konzept immer die gleiche Formulierung verwendet. 2 Ausgangslage Die Schule Braunau setzt ab Schuljahr 2014/15 die Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen vom 11. Juli 2007 um. 3 Gesetzlicher Rahmen Gesetz über die Volksschule Inkrafttreten 1. Januar 2011 Sonderpädagogische Massnahmen Wird bei einem Kind ein besonderer Förder- oder Unterstützungsbedarf festgestellt, sind sonderpädagogische Massnahmen zu ergreifen. 2 Soweit es möglich ist und dem Wohl des Kindes dient, sind sonderpädagogische Massnahmen im Rahmen der Regelschule integrativ oder separativ durchzuführen. 3 Sonderpädagogische Massnahmen sind periodisch auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. 4 Der Regierungsrat kann sonderpädagogische Massnahmen regeln. Zuständigkeiten 41a. Der Kanton ist zuständig für eine angemessene heilpädagogische Früherziehung, spezielle Unterstützungsangebote, die Spitalschulung und die Sonderschulung. Die Schulgemeinden sind für die übrigen sonderpädagogischen Massnahmen zuständig. Sie gewährleisten insbesondere Logopädie und Psychomotorik. Das Departement kann ein behindertes Kind von der Schulpflicht befreien. Abklärungen 42. 1Der Kanton stellt die unentgeltliche pädagogische und psychologische Abklärung von Kindern mit besonderem Förder- oder Unterstützungsbedarf sicher. Die Diagnostik ist auf den Unterstützungsbedarf auszurichten. Soweit fachliche oder ärztliche Untersuchungen für die Beurteilung notwendig und zumutbar sind, hat sich die betroffene Person diesen zu unterziehen. Sind Förderkonzept Braunau Version 5 4

6 solche Untersuchungen bereits durchgeführt worden, erteilen die Untersuchungsorgane der verantwortlichen Stelle auf Anfrage Auskunft. Lernzielanpassung Entlastung Verfahren 42a. Für Kinder mit besonderem Förder- oder Unterstützungsbedarf, welche integrativ beschult werden, kann die Schulbehörde eine Lernzielanpassung bewilligen. 42b. Der Kanton kann Erziehungsberechtigten von Kindern mit einer Sonderschulung und mit besonderem Betreuungsbedarf Entlastung anbieten. 42c. Die Erziehungsberechtigten sind in den Prozess betreffend die Anordnung sonderpädagogischer Massnahmen einzubeziehen. Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule Inkrafttreten 1. Januar 2011 Sonderpädagogische Massnahmen 28. Kinder sind gemäss ihren individuellen Anlagen angemessen zu fördern. Die Schulgemeinde erlässt ein Förderkonzept, welches folgende Bereiche regelt: Zielsetzung und Festlegung der Stütz- und Fördermassnahmen, der sonderpädagogischen Massnahmen sowie der Massnahmen der Begabtenförderung; Umgang mit sonderschulbedu rftigen Kindern; Verfahren und Zuständigkeiten betreffend Anordnung von Massnahmen; Zusammenarbeit aller beteiligten Personen; Weiterbildung; Art und Periodizität der Überprüfung der Wirksamkeit der individuellen Massnahmen. Das Förderkonzept ist dem Amt zur Genehmigung vorzulegen. Stütz- und Fördermassnahmen 31. Stütz- und Fördermassnahmen können für Schülerinnen und Schüler angeordnet werden, welche in einzelnen Bereichen, unter anderem in Folge Fremdsprachigkeit, keine genügende Leistung zu erbringen vermögen. Sie sind in der Regel unentgeltlich. Sie werden durch Lehrpersonen oder andere geeignete Personen durchgeführt. Deren Rechtsstellung regelt die Schulgemeinde. Sonderpädagogische Massnahmen 32.1 Bei besonderem Förder- oder Unterstützungsbedarf im Zusammenhang mit Teilleistungsschwächen wie Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwächen, Bewegungsauffälligkeiten, Auffälligkeiten der Sprache und des Sprechens oder Verhaltensschwierigkeiten sind von der Schulbehörde oder der Schulleitung sonderpädagogische Massnahmen zu ergreifen. Sie sind unentgeltlich. Mit der Durchführung von sonderpädagogischen Massnahmen dürfen nur Förderkonzept Braunau Version 5 5

7 Fachpersonen mit einer von der EDK oder vom Amt anerkannten Ausbildung beauftragt werden. Übergangsregelung Förderkonzept 48. Die Schulgemeinden erstellen das Förderkonzept nach 28 bis spätestens zu Beginn des Schuljahres 2014/ Grundsätze der Förderung 4.1 Leitsätze (Auszug) Das Kind wird als eigenständige Persönlichkeit wahrgenommen und seinen Möglichkeiten entsprechend ermutigt, gefördert und gefordert. Altersdurchmischte Aktivitäten gehören zu unserer Schulhauskultur. 4.2 Grundsätze - Die Primarschule Braunau ist bestrebt, möglichst alle Kinder im örtlichen Kindergarten und in den Regelklassen zu unterrichten. - Die Kinder sollen die Möglichkeit haben, in ihrem vertrauten Umfeld ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen gemäss gebildet zu werden. Zu diesem Zweck organisiert die Primarschule Braunau einen Unterricht, der einer weitgehenden Integration und einer natürlichen Altersdurchmischung verpflichtet ist. - Nebst der Vermittlung der ordentlichen Bildungsinhalte soll den Kindern vor allem auch geholfen werden, die eigenen Ressourcen zum Lernen kennen zu lernen und zu entwickeln, sowie im sozialen Umgang miteinander kompetent zu werden. - Die grundlegenden Ziele der Volksschule gelten als Orientierung für alle Kinder, auch für jene mit besonderen pädagogischen und therapeutischen Bedürfnissen. - Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden nach Möglichkeit in die Primarschule integriert. In begründeten Ausnahmefällen wird eine externe Sonderschulung angeordnet. - Integrativer Unterricht ermöglicht ein ganzheitliches Lernen im schulischen und im sozialen Bereich. Die KLP wird dabei je nach Bedarf von verschiedenen Fachlehrpersonen, Schulsozialarbeitenden und Unterrichtsassistenzen unterstützt. - Integrativer Unterricht bedingt eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten innerhalb der Schule und den Erziehungsberechtigten. - Trotz dieses individualisierenden Ansatzes soll ein besonderes Augenmerk auf das gemeinschaftliche Erleben und Arbeiten gelegt werden. Förderkonzept Braunau Version 5 6

8 5 Eckpfeiler des Förderangebots Die Hauptverantwortung für die Förderung und Betreuung der Kinder mit besonderen Lernbedürfnissen bleibt bei der KLP. Die Schulische Heilpädagogin/der Schulische Heilpädagoge hat eine unterstützende Funktion. In Bezug auf Lernzielanpassungen und Dispensationen vom Fremdsprachenunterricht befolgt die PSG Braunau die Empfehlungen des Amtes für Volksschule ( Handreichung zum Thema Lernzielanpassung vom Januar 2011 und Weisung betreffend Umgang mit Dispensationen vom Fremdsprachenunterricht in der Primarschule vom August 2011). 5.1 Unterstützungsangebote Übersicht Angebote in der Klasse Klassen- und Fachlehrpersonen Individualisierung im Unterricht (Umgang mit Heterogenität in Schulklassen) Betreuung von SuS mit LZA SHP Beratung von LP und Erziehungsberechtigten Teamteaching in besonderen Klassensituationen Beobachtung und Diagnostik; Triage (Abklärungen extern etc.) Mitwirkung bei Laufbahnentscheidungen für SuS Gruppen- und Einzelförderung von Sus Betreuung von SuS mit LZA Erstellung Förderplanung für IS Schulinterne Angebote Schulische Heilpädagogik Logopädie DaZ Unterrichtsassistenz Begabungs- und Begabtenförderung Musikalische Früherziehung Generationen im Klassenzimmer Altersdurchmischte Aktivitäten Mosaik Externe Angebote / Fachstellen Psychomotorik-Therapie Ergotherapie Schulpsychologie SPB Logopädie SPB KJPD Sonderschule Perspektive Thurgau Schulsozialarbeit Sprachheilschule Heilpädagogische Früherziehung Zentrum für Kind, Jugend und Familie (zkjf) Förderkonzept Braunau Version 5 7

9 6 Pensengestaltung Die Pensengestaltung ist Sache der Schulbehörde. Sie definiert den Lektionenrahmen für alle Fachbereiche. Sie erteilt der Schulleitung die Kompetenz, die Lektionen im definierten Rahmen und im Sinne des Förderkonzepts einzusetzen. Die gemäss dem Förderkonzept vorgesehenen Lektionen sind in der untenstehenden Tabelle und bei den Stütz- und Fördermassnahmen, bzw. bei den sonderpädagogischen Massnahmen aufgeführt. Zusammenzug Jahreslektionen Förderangebot Jahreslektionen pro 100 Kinder Wochenlektionen pro 10 Kinder Unterrichtsassistenz DaZ 50 0,125 Schulische Heilpädagogik Lernzielanpassungen Im SHP-Pensum enthalten -- Logopädie Psychomotorik Begabtenförderung SSA 62 Stunden 0.15 Förderkonzept Braunau Version 5 8

10 7 Prozess der Förderung / Übersicht Erfolgskriterien Klassenlehrperson (KLP) stellt bei einem Kind besondere Bedürfnisse fest Problem kann von LP selber gelöst werden IF als kurzfristige Fördermassnahme Besprechung KLP SHP Problem löst sich durch kurzfristige Fördermassnahmen, max. 5 Lekt. Kein Einverständnis der Erziehungsberechtigten: gemeinsames Gespräch mit SL IF als befristete Fördermassnahme (bis max. 12Mt) 1. Beobachtung, Diagnostik durch SHP 2. Ev. Abklärung SPB; KJPD (Einbezug Erziehungsberechtigte) 3. Befund, Antrag 4. Gespräch mit Erziehungsberechtigten 5. Förderplanung Kind erreicht mit IF innerhalb eines Jahres die Lernziele der Regelklasse Kein Einverständnis der Erziehungsberechtigten: Abklärung bei SPB bei LZA zwingend (evtl. mit Verfügung durch SL). LZA braucht einen SB- Entscheid. Rekursinstanz ist bei Entscheid SL die SB, bei Entscheid SB das DEK. IF als langfristige Fördermassnahme 1. Beobachtung, Diagnostik durch SHP 2. Ev. Abklärung SPB; KJPD (Einbezug Erziehungsberechtigten) 3. Befund, Antrag LZA 4. Gespräch mit Erziehungsberechtigten 5. Förderplanung 6. Überprüfung u. Anpassung der Förderplanung 7. Lernbericht; Zeugniseintrag: IF: Individuelle Lernziele Lernzielanpassung im Rahmen von IF reicht aus Kein Einverständnis der Erziehungsberechtigten: Anhörung durch SL Die Entscheidung, ob ein sonderschulbedürftiges Kind integriert wird, fällt die Schulbehörde. Rekursinstanz ist das DEK. Integrative Sonderschulung 1. Abklärungsverfahren gemäss kantonalen Vorgaben durch SPB (inkl. Konzept) 2. Entscheid SB 3. Jährliche Überprüfung durch SPB u. Anpassung der Sonderschulmassnahme (z. B. Runder Tisch) 4. Förderplanung 5. Förderbericht Lernzielanpassung im Rahmen von IF reicht nicht aus, Kind braucht mehr Unterstützung, ist aber in Volksschule beschulbar Kein Einverständnis der Erziehungsberechtigten: Anhörung durch SL Rekursinstanz ist das DEK. Separative Sonderschulung 1. Abklärungsverfahren gemäss kantonalen Vorgaben durch SPB 2. Entscheid AV 3. regelmässige Überprüfung durch SPB u. Anpassung der Sonderschulmassnahme (z. B. Runder Tisch) Beschulung innerhalb der öffentlichen Schule nicht möglich, Sonderschuleinrichtung erforderlich Förderkonzept Braunau Version 5 9

11 8 Verantwortlichkeiten 8.1 Schulische Heilpädagogik an der PSG Braunau Die Primarschulgemeinde Braunau ist die Trägergemeinde für die Schulische Heilpädagogik in ihrem Einzugsgebiet. Die Bestimmungen richten sich nach 2 des Unterrichtsgesetzes und den Verordnungen des Departements für Erziehung und Kultur. Die Schulische Heilpädagogik umfasst den KIGA, die Unterstufe und die Mittelstufe der Primarschulgemeinde Braunau. Die Schulgemeinde stellt geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. 8.2 Schulbehörde Die Schulbehörde der Primarschule Braunau hat im Rahmen der schulischen Heilpädagogik folgende Aufgaben: - Entscheidet über die Anstellung von Fachpersonen - Bewilligt die Pensen für Fachpersonen - Genehmigt die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (PTM), die von der Schulleitung angeordnet werden und verfasst die rekursfähigen Entscheide. - Entscheidet über Lernzielanpassungen, verfasst die rekursfähigen Entscheide und informiert alle Beteiligten gemäss Ablaufschema. Die Schulbehörde wird regelmässig durch die Schulleitung über die fachliche Durchführung der bewilligten Fördermassnahmen informiert. 8.3 Die Schulleitung Die SL hat im Rahmen der Schulischen Heilpädagogik folgende Aufgaben: - organisiert in Zusammenarbeit mit der KLP und der SHP fachlich die integrative Schulung in der Schulgemeinde gemäss dem von der Schulbehörde bewilligten Förderkonzept. - führt die nötigen Statistiken zur Dokumentation der getroffenen Fördermassnahmen und erstattet der Schulbehörde jährlich Bericht über den Stand der integrativen Schulungsform. - Erstellung und Aktualisierung der Stellenbeschreibung des/der schulischen Heilpädagogen/In - Bewilligung des Stundenplans der SHP - Einholung von Informationen über die Umsetzung im Schulalltag (inkl. halbjährliche Reportinggespräche) - Lesen der Förderberichte und Protokolle des schulischen Standortgesprächs - Bedarfsplanung der Fördermassnahmen im Rahmen der gesamten Schule - Aufsicht über die Wahrnehmung der Pflichten und Kompetenzen sowie Einhaltung der Verfahrenswege der ihr unterstellten Organe im Förderbereich - Genehmigen von sonderpädagogischen Massnahmen (exkl. LZA) - Bei Wegzug von betreuten SuS sind die Originalunterlagen und berichte der Schulgemeinde am neuen Wohnort zuzustellen. Sie sind vorher zu kopieren. Die Kopien müssen spätestens ein Jahr nach Wegzug vernichtet werden. - Bei Übertritt in die Oberstufe sind die relevanten Unterlagen an die SL der Sekundarschule Tobel/Affeltrangen weiterzuleiten. Dort werden sie spätestens ein Jahr nach Beendigung der Schulpflicht vernichtet. Förderkonzept Braunau Version 5 10

12 8.4 Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge Der/die schulische Heilpädagoge/in ist eine ausgebildete Fachlehrperson, die folgende Aufgaben hat: - ist Ansprechperson für die fachliche Beratung aller LP hinsichtlich sonderpädagogischer Fragestellungen. Dafür wird im Stundenplan ein Zeitgefäss fixiert. - begleitet und berät die Regelklassen- und Fachlehrpersonen in Fragen der schulischen Integration und im Umgang mit Schulschwierigkeiten sowie der Entwicklung und Stärkung eines intakten Selbstwertgefühls der betreffenden Kinder. - erarbeitet mit und für die LP entsprechende Arbeits- und Hilfsmittel für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. - koordiniert zusammen mit der KLP den Stufenübertritt bei SuS mit besonderen Bedürfnissen, insbesondere bei Lernzielanpassungen. - unterstützt die betreffenden Kinder in schulischen Teilbereichen im Hinblick auf eine ganzheitliche Förderung, angepasst an deren individuelle Bedürfnisse und Schwierigkeiten. Dies kann im Klassenverband, in Kleingruppen oder einzeln geschehen. - ist zuständig für die Früherfassung von besonderen Bedürfnissen einzelner Kinder. - erarbeitet zusammen mit der LP niederschwellige Massnahmen und unterstützt bei Bedarf die Umsetzung im Unterricht. Die Fördermassnahmen werden zusammen mit der LP quartalsweise auf die Wirkung überprüft. Allfällig wird eine externe Fachperson beigezogen. - erstellt in Zusammenarbeit mit der KLP bei Kindern mit höherschwelligem Förderbedarf aufgrund einer Förderdiagnose mindestens pro Semester einen entsprechenden Förderplan (Anhang) und setzt diesen um. Grundlage der Förderdiagnose sind gezielte Beobachtungen im Unterricht und/oder von der Arbeit mit dem einzelnen Kind. - spricht sich mit der Logopädin ab über Kinder mit Bedürfnissen, welche beide Bereiche betreffen, und koordiniert diese Arbeit. - verfasst am Ende des Schuljahres oder bei Abschluss einer Betreuung im höherschwelligen Bereich einen Bericht über ihre Arbeit. Diesen Bericht gibt sie der LP und der SL zur Einsicht. Der Bericht wird von der KLP im Schülerlaufbahnblatt abgelegt. - beteiligt sich ihrem Pensum entsprechend an speziellen Anlässen der Schule. - Kontakte mit den Erziehungsberechtigten finden in Absprache mit KLP statt. - ist zuständig für die Beratung der Erziehungsberechtigten und nimmt an den Gesprächen der von ihr betreuten SuS teil. Der/die schulische Heilpädagoge/in ist Mitglied des Lehrerteams und dem Berufsauftrag verpflichtet. 8.5 Die Klassenlehrperson - fördert ein Unterrichtsklima, welches die Integration aller Kinder ermöglicht. Integrationsfördernder Unterricht besteht aus einer Palette von binnendifferenzierenden und kooperativen Unterrichtsformen. - bezieht die Kinder mit besonderem Förderbedarf sinnvoll in möglichst viele Unterrichtsbereiche und in besondere schulische Anlässe mit ein. - ist verantwortlich für alle SuS ihrer Klasse. - bespricht alle besonderen Massnahmen kontinuierlich mit der SHP. Dafür wird im Stundenplan ein Zeitgefäss fixiert. - ist verantwortlich für die Information der SHP über Kontakte mit den Erziehungsberechtigten Förderkonzept Braunau Version 5 11

13 - setzt in Zusammenarbeit mit der SHP die Massnahmen zur Förderung der Kinder mit besonderem Förderbedarf fest, sorgt für die Umsetzung im Unterricht und überprüft die Wirkung regelmässig. - beobachtet und dokumentiert die Lernfortschritte von SuS. - nimmt bei sich abzeichnenden Problemen frühzeitig Kontakt mit SHP, Erziehungsberechtigten und anderen LP auf. - ist federführend bezüglich Informationsfluss nach Erfassungsgesprächen und erstellt das Gesprächsprotokoll. - regelt die Koordination der Therapie- und Förderstunden der von ihr betreuten Kinder. - Die LP erstellt und führt das Schülerlaufbahnblatt (kantonale Vorlage). 8.6 Die Unterrichtsassistenz - unterstützt auf Anweisung der Klassenlehr- oder Fachlehrperson einzelne Kinder und Gruppen im Klassenverband. (Die Klassenverantwortung bleibt bei der ausgebildeten LP) - kann in Absprache mit der SL bei Schulanlässen mithelfen oder nach Bedarf am Klassenlager teilnehmen. 8.7 Die Logopädin - ist Ansprechperson für die KLP in Bezug auf Fragestellungen in ihrem Fachgebiet, d.h. bezüglich Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Redeflussstörungen, sowie auch Störungen im Schriftspracherwerb die zur Beeinträchtigung der Kommunikationsfähigkeit und damit der ganzen Entwicklung führen können. - berät Erziehungsberechtigte bezüglich Sprach, Sprech-, Stimm- oder Redeflussstörungen (Kinder im Vorschul- und Schulalter). - legt eine Zuweisung an Fachstellen fest. - führt Reihenuntersuchungen im Kindergarten durch. - führt nach Bedarf Nachkontrollen durch - informiert die KLP halbjährlich über den Verlauf der Therapie und erteilt Hilfestellungen und Tipps zur Förderung des Kindes innerhalb des Unterrichts. - führt regelmässige informelle Gespräche mit der SL durch, bespricht die Anträge mit dieser. - Spricht sich mit der SHP ab betreffend Kinder mit Bedürfnissen, welche beide Bereiche betreffen, und koordiniert diese Arbeit. - verfasst am Ende des Schuljahres oder bei Abschluss einer Therapie einen Bericht über ihre Arbeit. Diesen Bericht gibt sie der KLP und der SL zur Einsicht. Der Bericht wird von der KLP im Schülerlaufbahnblatt und im Zeugnis abgelegt. Kopie Ablage SL. 8.8 Die DaZ - Lehrperson - ist Ansprechperson für KLP in Bezug auf Fragestellungen zu den kommunikativen Fähigkeiten und Fortschritten der SuS in ihrer Zweitsprache Deutsch. - unterstützt die Erziehungsberechtigten und Kinder bei ihren Integrationsbemühungen. - regelt die Koordination ihrer Lektionen mit den anderen Fachpersonen. - fördert Kinder, die Deutsch als Zweitsprache lernen. - Überprüft halbjährlich die Wirksamkeit und passt die Massnahmen in Absprache mit der KLP entsprechend an. - führt das Förderdossier (Anhang). Förderkonzept Braunau Version 5 12

14 9 Stütz- und Fördermassnahmen Angebot 9.1 Unterrichtsassistenz Die KLP kann bei Bedarf zeitweise Unterstützung durch eine UA anfordern. Fallkoordination Ziele Aufgaben Form Umfang für SuS Dauer Leistungserbringer Schulleitung Den Bedürfnissen der Kinder und der Gruppe wird Rechnung getragen. Die LP wird in der täglichen Arbeit entlastet. Kinder mit Lernschwierigkeiten können dank der punktuellen Unterstützung und konstanten Begleitung dem Regelunterricht folgen. Für alle Kinder sind aktive und intensive Lernphasen gewährleistet. Die Kinder einer grossen und/oder heterogenen Abteilung werden in ihrem Lernen begleitet. Die UA steht Einzelnen oder Gruppen beim Verrichten der allgemeinen Unterrichtsaufträge zur Seite. Die UA entlastet die KLP, so dass diese den restlichen SuS im üblichen Mass zur Verfügung stehen kann. Die UA wird spezifisch in den Fächern eingesetzt, in welchen ein besonderer Unterstützungsbedarf besteht. Die UA kommt nach individuellem Unterstützungsbedarf eines oder mehrerer Kinder im Regelklassenunterricht zum Einsatz. Der Einsatz wird nach Bedarf geregelt und durch die Schulbehörde bewilligt. Die UA kommt über die Dauer des ganzen Schuljahres zum Einsatz. Denkbar sind auch Blockbildungen, z.b. anfangs Schuljahr oder punktuelle Einsätze. Die UA ist der KLP unterstellt. Sie übernimmt keinerlei Führungsverantwortung innerhalb der Klasse und muss über keine pädagogische Ausbildung verfügen. Es ist aber von Vorteil, wenn sie selber Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder sich für pädagogische Themen interessiert. Ablauf und Zuständigkeiten Die Zuteilung einer UA geschieht durch die SL und wird von der SB bewilligt. Die Auswahl der Unterrichtsassistenz-Person erfolgt in gemeinsamer Verantwortung durch KLP und SL. Die UA wird in der Regel vor Beginn eines Schuljahres geplant, kann bei Bedarf aber auch im Laufe des SJ in Betracht gezogen werden. Die UA hat keinen Vorbereitungs- oder Abspracheauftrag. Sie hat auch kein Mitspracherecht bei der Unterrichtsgestaltung. Förderkonzept Braunau Version 5 13

15 Zusammenarbeit Überprüfung Ablage von Dokumenten Besonderes Die Verantwortung für das Führen des Unterrichts liegt vollumfänglich bei der KLP. Die UA unterstützt in erster Linie die Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf beim Erledigen alltäglicher Unterrichtsaufträge. Sie steht der LP aber auch für die Unterstützung von kleinen Gruppen und anderer Kinder zur Verfügung. Die Führung der ganzen Klasse, einer Halbklasse, sowie Teamteaching-Aufgaben gehören nicht zu den Aufträgen einer UA. Der Einsatz wird im direkten Gespräch zwischen KLP und UA reflektiert. Die UA führt eine Lektionenabrechnung. Die KLP orientiert die SL pro Semester mündlich über den Einsatz der Assistenzlektionen. Änderungen im Pensum werden im Rahmen der normalen Pensenplanung vereinbart. Dokumente werden durch die KLP erstellt. Der Beizug einer UA ist eine niederschwellige Massnahme. Die Auswahl der UA erfolgt durch die SL in Zusammenarbeit mit der KLP. Der Entscheid erfolgt durch die SL. Die Eltern werden durch die SL über den Einsatz der UA orientiert. Förderkonzept Braunau Version 5 14

16 Angebot 9.2 Deutsch als Zweitsprache Fallkoordination Ziele Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Klassenlehrperson Das Kind kann im Alltag die Deutsche Sprache verstehen und anwenden, sowie dem Regelunterricht folgen. Kindergarten: Die fremdsprachigen Kindergartenkinder verstehen die Anweisungen der Kindergartenlehrperson. Die fremdsprachigen Kinder kennen wichtige (Mundart-)Begriffe aus ihrem Alltag. Die fremdsprachigen Kinder können ihre Anliegen gegenüber Erwachsenen und Mitschülern formulieren. Sie führen Anweisungen von Kindergartenlehrpersonen aus. Wichtige Alltagsgegenstände und Tätigkeiten können sie richtig benennen. Primarschule: Die fremdsprachigen Kinder können dem Unterricht folgen und Anweisungen der Lehrperson ausführen. Sie können ihre Anliegen in Standardsprache ausdrücken. Sie können sich mit Erwachsenen und Mitschülern unterhalten. Die Kinder erweitern ihren Deutsch-Wortschatz und können Sätze bilden. Die Kinder lernen zentrale schweizerische Umgangsformen kennen. Die kulturelle Integration wird unterstützt. Die fremdsprachigen Schüler verstehen geschriebene Texte ihrer Altersstufe. Die Kinder können Aussagen schriftlich und mündlich in verständlichen Sätzen formulieren. Die Kinder können sich gezielt an einem Gespräch beteiligen. Aufgaben Form Umfang für SuS Gezielte Arbeit am Grundwortschatz in den 4 Kompetenzbereichen Hörverstehen, Leseverstehen, Sich Mitteilen, Schreiben. Es werden kommunikative Übungsformen mit Inhalten aus lebensnahen Situationen ausgewählt. Lerntechniken und Lernstrategien werden vermittelt. Der Unterricht findet mehrheitlich in homogenen Kleingruppen (2 4 Kinder) in der Regel in einem separaten Schulzimmer statt. In Ausnahmefällen ist auch Einzelunterricht möglich (Bewilligung der SL). Neben den separativen sollen auch integrative Formen eingesetzt werden. Kindergarten: In der Regel 1 Wochenlektion, diese kann bei jüngeren Kindern auch auf mehrere Einheiten aufgeteilt werden. Primarschule: In der Regel 1 Wochenlektion, diese kann bei jüngeren Kindern auch auf mehrere Einheiten aufgeteilt werden. Förderkonzept Braunau Version 5 15

17 Bei Neuzuzügern ohne Deutschkenntnisse: intensiv DaZ mit 3 bis 5 Lektionen/Woche im ersten Halbjahr. Dauer Pensenumfang Leistungserbringer Ablauf und Zuständigkeiten Kindergarten: ½ bis 2 Jahre Primarschule: ½ bis 2 Jahre In der Regel besteht maximal 2 Jahre Anspruch auf DaZ. 50 Jahreslektionen/ 100 Schüler Reicht der Pensenumfang nicht aus, so stellt die SL ein entsprechendes Gesuch an die SB (bspw. Zuzug fremdsprachige Kinder ohne Deutschkenntnisse). Lehr-, Kindergartenpatent mit DaZ-Ausbildung Eintritt in den Kindergarten: In der Regel besucht das Kindergartenkind im ersten Quartal während des Regelunterrichts keinen separativen DaZ-Unterricht (Ankommen im Kindergarten). Kinder mit Migrationshintergrund, werden nicht generell für den DaZ-Unterricht eingeteilt. Die Zuteilung geschieht in jedem Fall über die zuständige Kindergartenlehrperson. Die DaZ-Lehrperson unterstützt die KLP mit ihren Beobachtungen im KIGA-Unterricht. Das Schülerstammdatenblatt kann Auskunft über die Deutsch-Sprachkenntnisse erteilen. Der Antrag für den DaZ-Unterricht wird in jedem Fall mit dem Formular Verfügung DaZ-Unterricht bei der SL eingereicht und bedingt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Die KLP meldet fremdsprachige Schüler mit Unterstützungsbedarf im Deutschunterricht vor dem Semesterende der zuständigen DaZ- Lehrperson. Die KLP hat vorgängig die Erziehungsberechtigten in die Massnahmenplanung einbezogen. Die DaZ-Lehrperson erstellt mit den entsprechenden Angaben einen für alle Beteiligten sinnvollen Stundenplan. SuS mit ähnlichem Lernstand werden zu Kleingruppen zusammengezogen. DaZ-Unterricht bei Zuzügen von fremdsprachigen Kindern ohne Deutschkenntnisse werden vorgängig mit dem SL besprochen und geplant (allfälliger Mehrbedarf ermitteln). SuS die aus dem Ausland zuziehen, erhalten im ersten Jahr intensiven DaZ-Unterricht. Wenn immer möglich werden sie in bestehende DaZ- Kleingruppen integriert. Die DaZ-Lehrperson legt den Stundenplan mit den entsprechenden Gruppen und Kindern vor jedem neuen Semester der SL vor. Nötige Anpassungen während des Semesters werden mit der SL abgesprochen. Die SL entscheidet abschliessend, unter Vorbehalt des Einverständnisses der Erziehungsberechtigten, welche Kinder weiterhin oder neu den DaZ-Unterricht besuchen werden. Die SL kann den DaZ- Unterricht für einzelne Schüler einstellen. Zusammenarbeit Es findet ein regelmässiger Austausch zwischen DaZ- und KLP statt. Erscheint es als sinnvoll, so nimmt die DaZ-Lehrperson Unterrichtsinhalte aus der Regelklasse in ihre Lektionen auf. Damit können Inhalte aus dem obligatorischen Schulstoff vorbereitet oder vertieft werden. Wo angebracht, kann der DaZ-Unterricht punktuell im Klassenverband integriert werden. Die Unterrichtsinhalte der DaZ- Förderkonzept Braunau Version 5 16

18 Lektionen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Kleingruppe. Die DaZ-Lehrperson ist für diese Planung zuständig. Die KLP koordiniert die Arbeit der SHP und der DaZ-Lehrperson. Dadurch werden Doppelspurigkeiten in der Unterstützung vermieden. Die DaZ-Lehrperson kann bei Bedarf von der KLP zu Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten beigezogen werden. Überprüfung Ablage von Dokumenten Besonderes Die DaZ-Lehrperson entscheidet zusammen mit der KLP (und allenfalls mit der SHP) vor Semesterende über eine Weiterführung der Massnahme. Der bisherige Unterstützungsbedarf wird überprüft und allenfalls angepasst (Ausbau, Reduktion, andere Massnahmen). Werden die Massnahmen angepasst oder sind die verfügten Lektionen aufgebraucht, so stellt die DaZ-Lehrperson bei der SL einen neuen Antrag. Sollte zwischen Klassen- und DaZ-Lehrperson Uneinigkeit bezüglich der Weiterführung des DaZ-Unterrichts bestehen, entscheidet die SL. In der Regel endet der Anspruch auf DaZ nach 2 Jahren. Dies ist unabhängig von der Anzahl Lektionen. Sollte der Unterstützungsbedarf trotzdem noch bestehen, so muss in Absprache mit der SL nach weiteren möglichen Lösungen gesucht werden. In diesem Fall muss die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten geklärt werden. Die DaZ-Lehrperson dokumentiert die Sprachförderungsmassnahmen jedes Kindes in einem Förderdossier (Anhang). Verfügung DaZ-Unterricht wird von der SL archiviert. Das Förderdossier wird im Schülerlaufbahnblatt und von der SL abgelegt. Eintrag im Schülerlaufbahnblatt: Jahr, Anzahl Lektionen, Name der DaZ-Lehrperson, allfällige besondere Hinweise DaZ ist eine niederschwellige Massnahme. Die Teilnahme am HSK-Unterricht wird mit den Erziehungsberechtigten thematisiert und seitens der Schule unterstützt. Die PSG Braunau vertritt die Meinung, dass sich dieser Unterricht in der Erstsprache positiv auf die weitere Sprachentwicklung des Kindes auswirkt. Infoflyer sind bei der SL verfügbar. Es macht unter Umständen Sinn, den Erziehungsberechtigten Möglichkeiten für die Verbesserung ihrer eigenen Deutsch- Sprachkompetenz aufzuzeigen. Ist ein Elternteil deutschsprachig und benötigt das Kind trotzdem DaZ, kann unter Umständen von den Eltern eine Kostenbeteiligung verlangt werden. Förderkonzept Braunau Version 5 17

19 10 Sonderpädagogische Massnahmen Zielsetzung und Festlegung der Stütz- und Fördermassnahmen, der sonderpädagogischen Massnahmen Sonderpädagogische Massnahmen Angebot Ziele Schulische Heilpädagogik Schülerinnen und Schüler (SuS) mit erhöhtem und/oder von der Abteilung Schulpsychologie und Schulberatung (SPB) ausgewiesenem Unterstützungsbedarf erhalten eine Unterstützung, die ihre Bedürfnisse berücksichtigt. Möglichst viele SuS können dem Regelklassenunterricht folgen. SuS mit Lernschwierigkeiten werden von den Klassenlehrpersonen und der SHP unterstützt und möglichst individuell gefördert. Die SuS werden von der SHP in verschiedenen Kompetenzen unterstützt und gefördert. Die Klassenlehrperson erhält von der SHP Anregungen und Hilfestellungen bei Schulschwierigkeiten. Die Klassenlehrperson wird von der SHP bei der Planung und Umsetzung von pädagogischen Massnahmen unterstützt. Aufgaben Die schulische Heilpädagogin (SHP) fördert die SuS mit besonderem Förderbedarf in der - Sachkompetenz (z. B. Sprache, Mathematik) - Selbstkompetenz (z. B. Konzentration, Wahrnehmung, Motivation, Arbeitsplanung) - Sozialkompetenz (z. B. Zusammenarbeit, Integration in Klasse) Die SHP erfasst zusammen mit der Klassenlehrperson SuS mit erhöhtem Förderbedarf und leitet in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson entsprechende Massnahmen ein. (Beispiel einer Förderplanung im Anhang) Die SHP berät und begleitet Lehrpersonen im Umgang mit Schulschwierigkeiten und erarbeitet zusammen mit der Klassenlehrperson Fördermassnahmen. Die SHP berät auch Assistenzpersonen, Förder- und Fachlehrpersonen und Eltern. Form Unterricht im Teamteaching mit der Klassenlehrperson. Förderung einzelner Kinder oder Kleingruppen integrativ im Regelunterricht. Unterstützung einzelner Kinder oder Kleingruppen separativ im SHP- Zimmer. Umfang für SuS Dauer Maximal 3 bis 5 Wochenlektionen pro Kind Je nach ausgewiesenem Förderbedarf Förderkonzept Braunau Version 5 18

20 Sonderpädagogische Massnahmen Angebot Pensenumfang Leistungsträger Schulische Heilpädagogik Kindergarten bis 6. Klasse: 50 Stellenprozente Zertifikat der Hochschule für Heilpädagogik oder die Bereitschaft, die Ausbildung zu absolvieren. Verfahren und Zuständigkeiten Die Klassenlehrperson übernimmt weiterhin die Hauptverantwortung für alle SuS der Klasse, also auch für jene, welche teilzeitlich durch die SHP unterstützt werden. Sie klärt zusammen mit der SHP ab, welche Kinder eine intensivere Förderung benötigen, wo eine Fortsetzung dieser zusätzlichen Unterstützung angezeigt ist oder wo weiterführende Massnahmen in Betracht gezogen werden müssen. Der Schulleiter entscheidet mit der SHP über die Anzahl der SHP- Lektionen pro Klasse. Die Klassenlehrperson informiert die Eltern und weitere Fachlehrpersonen über die beschlossenen Massnahmen. Formen der Zusammenarbeit Die SHP erstellt für diejenigen SuS, welche eine intensive und längerdauernde Unterstützung benötigen, eine schriftliche Förderplanung (siehe Anhang). Für SuS, welche innerhalb des Klassenverbands oder in wechselnden Kleingruppen SHP-Unterstützung erhalten, wird keine Förderplanung erstellt. Ihre Lernziele entsprechenden Klassenzielen und deren Erreichen wird im Klassenverband entsprechend evaluiert. Die Förderplanung wird mit der Klassenlehrperson abgesprochen und die Ziele des entsprechenden Förderplanes werden von der Klassenlehrperson wenn immer möglich auch im täglichen Unterricht verfolgt. Die Förderplanung jener SuS, welche eine längerfristige SHP- Unterstützung im Einzelunterricht erhalten, wird mit den Eltern besprochen. Überprüfung der Wirksamkeit Pro Quartal überprüft die SHP in Absprache mit der Klassenlehrperson die Wirksamkeit der Fördermassnahmen. Dabei werden die Prüfungen, aber auch die erzielten Fortschritte der SuS sowie ihr Arbeitsverhalten beurteilt. Anschliessend entscheiden die SHP und die Klassenlehrperson gemeinsam, ob die Unterstützung durch die SHP beibehalten oder aufgehoben wird, und ob Anpassungen der Förderplanung nötig sind. Der Schulleiter und die SHP teilen halbjährlich nach Beurteilung der Bedürfnisse die SHP-Ressourcen den verschiedenen Klassen zu. Der Schulleiter ist auch dafür verantwortlich, dass die Schulbehörde über die beschlossenen sonderpädagogischen Massnahmen informiert wird. Förderkonzept Braunau Version 5 19

21 Sonderpädagogische Massnahmen Angebot Ablage von Dokumenten Schulische Heilpädagogik Die Dauer der SHP-Unterstützung und die Anzahl der entsprechenden Wochenlektionen werden im Schülerlaufbahnblatt eingetragen. Die Förderplanung wird beim Übertritt in die nächste Stufe der zuständigen SHP weitergegeben. Besonderes Die Schulische Heilpädagogik wird je nach Tragweite sowohl als nieder- wie auch als höherschwelliges Angebot geführt. Der Schulleiter bewilligt die geplanten Massnahmen und berichtet der Schulbehörde halbjährlich über alle verfügten sonderpädagogischen Massnahmen. Im Falle eines SHP-Einsatzes in Form einer höherschwelligen Massnahme kann die Fachstelle SPB zur Abklärung, Beratung und beigezogen werden. Förderkonzept Braunau Version 5 20

22 Sonderpädagogische Massnahmen Angebot Ziele Lernzielanpassung SuS mit Teilleistungsschwächen, welche die Lernziele nicht erreichen, können mit einer Lernzielanpassung individuell unterstützt und gefördert werden. Die SuS können trotz Teilleistungschwächen weiterhin integrativ den Unterricht in ihrer Stammklasse besuchen. Die SuS lernen motiviert, weil sie nicht dauernd überfordert sind. Die SuS lernen ihren Voraussetzungen entsprechend. Form Die SuS werden integriert zusammen mit der Regelklasse unterrichtet. Die SuS mit Lernzielanpassung werden zusätzlich durch die SHP unterstützt. Die SuS arbeiten an ihren individuell angepassten Lernzielen. Die SuS arbeiten weitgehend selbständig. Die Lernziele werden in einem oder höchstens zwei Fächern angepasst. Umfang für SuS Die Klassenlehrperson und die SHP sprechen ab, wie viele SHP-Lektionen zur Verfügung stehen für das entsprechende Kind. Die restliche Zeit arbeitet das Kind selbständig im Klassenverband an den vereinbarten Zielen. Dauer Die Lernzielanpassung bleibt bestehen, solange die SHP und die Klassenlehrperson sie als sinnvoll erachten und sich die erhofften Erfolge einstellen. Aufgehoben wird die Lernzielanpassung bei Erreichen der regulären Lernziele. Bei Unsicherheiten kann die Fachstelle SPB beigezogen werden. Pensenumfang Die SHP und die Klassenlehrperson sprechen ab, wie viele Lektionen zur Verfügung stehen für das Kind mit Lernzielanpassung. Berücksichtigt werden dabei die Bedürfnisse des Kindes mit Lernzielanpassung, aber auch diejenigen anderer Kinder in der Klasse. Leistungsträger SHP und Klassenlehrperson Verfahren und Zuständigkeiten Handreichung unter Wenn ein Kind die Lernziele in einem oder höchstens zwei Fächern nicht erreicht hat, wird eine Standortbestimmung mit allen Beteiligten durchgeführt: Beteiligt sind die Klassenlehrperson, die SHP, das Kind und die Eltern. Anschliessend erfolgt eine SPB Abklärung mit schriftlichem Bericht und Förderkonzept Braunau Version 5 21

23 Sonderpädagogische Massnahmen Angebot Lernzielanpassung Empfehlung. Die SHP erarbeitet in Absprache mit der Klassenlehrperson die individuellen Lernziele und die Förderplanung. (Anhang) Danach werden die angepassten Lernziele und die Förderplanung mit den Eltern besprochen. Die Eltern unterschreiben eine Einverständniserklärung zur Lernzielanpassung anlässlich dieser Sitzung. (Anhang) Der Schulleiter erstellt jedes Schuljahr eine Übersicht der SuS mit Lernzielanpassung und informiert die Schulaufsicht. Formen der Zusammenarbeit SHP und Klassenlehrperson: Umsetzung der Massnahmen aus der Lernzielanpassung. Halbjährliche Überprüfung der Erreichung der individuellen Lernziele und Anpassung der individuellen Lernziele und der Förderplanung (SHP- Beratungsgespräche). Information und Besprechung mit den Eltern. Die SHP erstellt den Lernbericht fürs Zeugnis. Überprüfung der Wirksamkeit Die SHP und die Klassenlehrperson überprüfen nach jedem Semester die Wirksamkeit der Lernzielanpassung. Dabei werden die individuell angepassten Klassenarbeiten sowie die erzielten Fortschritte in Bezug auf die angepassten Lernziele beurteilt. Bei Bedarf werden die Lernziele angepasst bzw. erweitert. Die Lernzielanpassung kann aufgehoben werden, sobald das Kind die Lernziele der Klasse wieder erreichen kann. Ablage von Dokumenten Lernzielanpassung, Förderplanung und Förderbericht bei der SHP und der Klassenlehrperson. Die SuS Dossiers bleiben bis zur 6. Kl. bei der Klassenlehrperson. Am Ende der 6. Klasse werden die SuS Dossiers an die Sekundarschule weitergegeben, nicht relevante Dokumente im Archiv abgelegt. Eintrag Entscheid Lernzielanpassung / Aufhebung im Schülerlaufbahnblatt. Die aktuelle Förderplanung wird im Schülerlaufbahnblatt abgelegt. Im Zeugnis steht besucht anstelle einer Note und nebenan unter Bemerkungen "siehe separater Lernbericht. Die Beurteilung erfolgt mit einem Lernbericht. Dieser Lernbericht wird dem Zeugnis beigelegt. Besonderes Die Lernzielanpassung ist eine höherschwellige Massnahme. Die AV-Vorlagen Einverständniserklärung und Beispiel einer Förderplanung sind im Anhang des vorliegenden Konzeptes zu finden. 2 Lernzielanpassungen gleichzeitig sind bei einem Kind ein Hinweis auf eine eventuelle Zuweisung in die KlKl des Sek.-Kreises Tobel/Affeltrangen. Förderkonzept Braunau Version 5 22

24 Sonderpädagogische Massnahmen Angebot Ziele Logopädie Kinder, die durch Sprach-,Sprech-,Stimm-,Schluck oder Hörbeeinträchtigungen in ihrer zwischenmenschlichen Kommunikation eingeschränkt sind, werden durch eine logopädische Therapie unterstützt sowie bei der Bewältigung der eingeschränkten Kommunikationsfähigkeit gefördert. Das Kind kann sich seinem Alter entsprechend ausdrücken und mitteilen. Die Aussprache zeigt möglichst keine hörbaren Auffälligkeiten. Wortschatz, Sprachverständnis und Grammatik sind möglichst altersgemäss entwickelt. Lesefertigkeit, Leseverständnis und Rechtschreibung sind so weit gefestigt, dass der Schüler dem Regelklassenunterricht zu folgen vermag. Erfolgreiche Partizipation am Unterricht ist wichtiger als die sprachliche Perfektion. Aufgabe Form Umfang für SuS Dauer Pensenumfang Leistungsträger Störungen der mündlichen und schriftlichen Sprache, des Sprechens, der Kommunikation, des Redeflusses und der Stimme sowie des Schluckens werden verbessert oder behoben. Sprachentwicklungsstörungen werden behandelt und soweit möglich behoben. Je nach Bedürfnis des Kindes entsprechend Einzel- oder Kleinstgruppenunterricht in speziell dafür eingerichteten Räumlichkeiten. Nach Bedarf, maximal 2 Wochenlektionen Zwischen einem Quartal und zwei Jahren, je nach Bedarf auch länger. 400 Jahreslektionen/100 Schüler Die Logopädin hat ein Zertifikat einer schweizerischen Hochschule für Logopädie oder eine gleichwertige entsprechende Ausbildung einer anderen Fachhochschule, welche von der EDK anerkannt wird. Verfahren und Zuständigkeiten Schule: Stellt eine LP bei einem Schüler sprachliche Auffälligkeiten fest, meldet sie das Kind bei der Logopädin zu einer Abklärung an. Kindergarten: Jedes Jahr führt die Logopädin im Herbst im KIGA bei allen Kindergartenkindern eine Reihenuntersuchung durch, bei der jedes Kind bezüglich seiner sprachlichen Fähigkeiten untersucht wird. Förderkonzept Braunau Version 5 23

25 Sonderpädagogische Massnahmen Angebot Logopädie Die Logopädin erstellt aufgrund der Untersuchungsergebnisse eine Warte und Kontrollliste und entscheidet in Eigenverantwortung, welche Kinder sofort mit der Logopädie-Therapie beginnen können und bei welchen es zu verantworten ist, dass sie vorläufig auf der Warteliste aufgeführt werden. Kinder mit einer SPB-Empfehlung haben Vorrang. Vorschule: Besteht bei einem Vorschulkind der Bedarf einer Logopädie- Therapie, so werden die Erziehungsberechtigten durch die PSG Braunau oder ihren Hausarzt angewiesen, ihr Kind bei der Fachstelle SPB zu einer Abklärung anzumelden. Je nach Empfehlung der Fachstelle SPB wird das Kind durch die Logopädin vor Ort in die Therapie aufgenommen oder durch ein externes Angebot abgedeckt. In der Regel meldet der Kinderarzt das Vorschulkind bei der Fachstelle SPB an. Die Logopädin ist verantwortlich für die Therapieinhalte, die Therapiedauer und die Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten, der SL, der KLP und weiteren Fachpersonen. Formen der Zusammenarbeit Die Logopädin informiert die betroffene KLP regelmässig über den Verlauf der Therapie und die erreichten Fortschritte. Sie pflegt den Austausch mit den Erziehungsberechtigten, den KLP und Fachpersonen und gibt nach Möglichkeit Hilfestellungen und Tipps zur Förderung des Kindes innerhalb des Schulunterrichts und zu Hause. Überprüfung der Wirksamkeit Bei Therapiebeginn informiert die Logopädin die SL mit dem Dokument PTM-Verfügung schriftlich über den Eintrittsstatus des Kindes. Die Logopädin dokumentiert den Therapieverlauf. Die Logopädin entscheidet aufgrund des Therapieverlaufs und der erreichten Fortschritte, ob eine Intensivierung der Therapie, ein Therapieunterbruch oder das Ende der Therapie in Betracht gezogen werden können. Über Therapiepausen und Therapieabschlüsse wird die SL schriftlich in Form eines Berichts informiert. Der Bericht geht ebenfalls an die KLP. Durch Nachkontrollen wird zu einem späteren Zeitpunkt die nachhaltige Wirksamkeit der Logopädie-Therapie in der Regel überprüft. Hierzu wird eine Kontrollliste der jeweiligen Kinder geführt. Kinder mit schwerwiegenderen sprachlichen Auffälligkeiten werden zu weiterführenden Abklärungen beider Fachstelle SPB angemeldet. Zusätzlich kann die Fachstelle SPB auch bei länger dauernden Therapien beigezogen werden oder wenn eine Zweitmeinung sinnvoll erscheint. Ablage von Dokumenten Dauer der Logopädie-Therapie und Anzahl Lektionen werden im Schülerlaufbahnblatt eingetragen. Die Logopädin füllt zu Beginn Förderkonzept Braunau Version 5 24

26 Sonderpädagogische Massnahmen Angebot Logopädie einer Therapie zuhanden der zuständigen SL das Dokument PTM- Verfügung aus, auf welchem der Eintrittsstatus des Schülers vermerkt ist. Am Ende der Therapie oder bei einem Unterbruch werden die erreichten Ziele und der Schlussstatus des Schülers auf dem Dokument Therapieverlauf festgehalten. Dieses Dokument wird im Schülerlaufbahnblatt und bei der SL abgelegt. Besonderes Damit ein Kind in die thurgauische Sprachheilschule (SHS) eintreten kann, müssen folgende formale Bedingungen erfüllt sein: Das Kind weist eine schwere Spracherwerbsstörung aus (Abklärung durch die Fachstelle SPB / Logopädie). Das Kind hat eine durchschnittliche kognitive Leistungsfähigkeit (Abklärung Schulpsychologie). Das Kind hat an der Schule von einer intensiven logopädischen Förderung profitiert (max. 2 Lektionen / Woche). (Verfügung der Schulbehörde) Bei einem Gespräch mit den Eltern und allen Schulbeteiligten, werden die Möglichkeiten für den Eintritt in die SHS geprüft. Die verantwortliche Logopädin der Fachstelle SPB ist verantwortlich für die Prozesskoordination. Die Anmeldefrist für eine Massnahme im kommenden Schuljahr läuft bis zum 31. Dezember des Vorjahres. Die Logopädie gilt als höherschwellige Massnahme. Förderkonzept Braunau Version 5 25

27 Sonderpädagogische Massnahmen Angebot Angebot Fallkoordination Ziele Aufgaben Psychomotorik Psychomotorik (externes Angebot) Psychomotorik ist eine sonderpädagogische Massnahme, welche Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten oder -verzögerungen unterstützt. Klassenlehrperson Das Kind freut sich über sein erweitertes Bewegungsverhalten. Das Kind entwickelt eine bessere Beziehung zu seinem Körper (spürt diesen) und kann sich vielfältig ausdrücken. Der Leistungs- und Leidensdruck in den verschiedenen Schulbereichen ist vermindert oder abgebaut. Das Selbstvertrauen des Kindes steigert sich. Dies hat Auswirkung auf den Umgang mit sich selbst, seiner Gefühlswelt und mit seiner Umwelt. Die Therapeutin erarbeitet mit dem Kind die fehlenden Fähigkeiten innerhalb seiner Bewegungsmöglichkeiten (Grob-, Fein- und Graphomotorik), seiner Wahrnehmungsfähigkeit (Körper-, Eigen- und Fremdwahrnehmung). In dieser ganzheitlichen Arbeit wird auch sein sozial-emotionales Verhalten gefördert. Förderung allfälliger Verzögerungen Das Finden einer Umgangsstrategie mit Auffälligkeiten Das Stabilisieren des Selbstwertes Erweitern der Selbstwahrnehmung und des Selbstvertrauens Eine positive Integration im sozialen Umfeld Fehlende Fähigkeiten und Einschränkungen der Bewegungsmöglichkeiten, der Wahrnehmungsfähigkeit und das sozialemotionale Verhalten eines Kindes werden verbessert. Die Psychomotorik-Therapie stärkt die schulische und persönliche Entwicklung. Form Umfang für SuS Dauer Pensenumfang Leistungsträger Unterricht in der Einzel- oder Gruppenbetreuung (je nach Massnahmenplanung). Spezieller externer Therapieraum Nach Bedarf, maximal 1 Lektion pro Woche Gemäss bewilligten Lektionen mittels einer behördlichen Verfügung. Maximal 30 Lektionen bei einem 1. Antrag. Nach Bedarf, 80 Jahreslektionen/100 Schülern Die Psychomotorik-Therapeutin verfügt über ein anerkanntes Zertifikat. Förderkonzept Braunau Version 5 26

28 Sonderpädagogische Massnahmen Angebot Verfahren und Zuständigkeiten Psychomotorik Entdeckt die KLP Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten des Kindes, so nimmt sie Rücksprache mit der SHP und den Erziehungsberechtigten. Besteht weiterhin die Ansicht, dass es eine spezielle Massnahme braucht, so meldet die KLP das Kind bei der Psychomotorik-Therapeutin für eine Abklärung an. Die Kopie des Anmeldformulars geht an die SL. Nach erfolgter Abklärung verfasst die Therapeutin einen Abklärungsbericht zuhanden des SL. Dieser Bericht enthält u.a. einen entsprechenden Therapievorschlag. Mit dem Formular PTM werden die nötigen Einheiten von der Psychomotorik-Therapeutin bei der SL beantragt. Die SL traktandiert die PTM für die Schulbehördensitzung. Die SB fällt einen Entscheid und verfasst eine Verfügung PTM zuhanden der Erziehungsberechtigten. Formen der Zusammenarbeit Die Verantwortung für die Abklärung, die Inhalte und den Verlauf der Therapie liegen vollumfänglich bei der Psychomotorik-Therapeutin. Der regelmässige Kontakt und Austausch mit den Erziehungsberechtigten und der KLP unterstützt den Transfer ins alltägliche Leben und gibt Hinweise zur Umsetzung. Überprüfung der Wirksamkeit Die Therapeutin kann bei positivem Therapieverlauf diese Massnahme frühzeitig beenden. Es liegt auch in ihrem Ermessen einen Antrag auf Verlängerung einzureichen. Die Fortschritte im Alltagsleben des Kindes werden durch den engen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten und der KLP festgehalten. Die Psychomotorik-Therapeutin initiiert diese Rücksprache. Nach Abschluss der Therapie erstellt die Therapeutin einen Schlussbericht zuhanden der SL. Ablage von Dokumenten Besonderes Datum, Anzahl Lektionen und der Name der Therapeutin werden im Schülerlaufbahnblatt festgehalten. Mit dem Antrag und dem Abklärungsbericht hält die Psychomotorik-Therapeutin die Ziele der Massnahme fest. PTM-Antrag, Abklärungsbericht, Verfügung PTM der SB, und Abschlussbericht werden von der SL im Schülerdossier bis zum Ende der Primarschulzeit abgelegt. Die SL führt eine Liste aller Sonderpädagogischen Massnahmen. Die KLP verfügt über den Abklärungsbericht und den Schlussbericht. Diese Kopien werden dem Schülerlaufbahnblatt beigelegt. Sofern nicht älter als 3 Jahre, können die Papiere beim Übertritt in die Sekundarschule weiter gegeben werden (Relevanzfrage). Die Psychomotorik-Therapie ist ein höherschwelliges Angebot. Die Psychomotorik-Therapie findet in Tobel statt. Die PSG Braunau übernimmt sämtliche Kosten für die von ihr verfügten Psychomotorik- Massnahmen. In der Regel werden 30 Lektionen mittels Behördenentscheid verfügt. Förderkonzept Braunau Version 5 27

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