RWAaktuell. Treppenhaus-Entrauchung. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Die aktive Komponente im Brandrettungskonzept. Sicherheit von

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Transkript:

RWAaktuell 5 Die aktive Komponente im Brandrettungskonzept Sicherheit von der Projektierung über die Abnahme bis zur Instandhaltung

: Die aktive Komponente im Brandrettungs-Konzept Der Treppenraum ist häufig der einzige Flucht- und Rettungsweg aus einem Gebäude. Bei einem Brand entscheidet seine zuverlässige über Menschenleben. Für sanlagen in Treppenräumen spielen neben der Qualität der Bauteile vor allem die fachgerechte Planung und Ausführung im Objekt eine entscheidende Rolle. Denn nur eine fachgerechte Verarbeitung von qualitativ hochwertigen Produkten, sowie deren professionelle Instandhaltung sorgen dafür, dass im Brandfall Flucht und Rettung von Personen gesichert ist. Inhalt Impressum Sicherheit von der Projektierung über die Abnahme bis zur Instandhaltung Zertifizierte Produkte, Systeme und Errichter Projektierung der sanlage Errichtung und Abnahme Instandhaltung Rechtsgrundlagen für die von Räumen Forderungen der MBO und LBO Der qualifizierte und kompetente Errichterbetrieb Nutzen für Bauherren und Betreiber Systemlösung 4-5 6-7 8 9 10 Herausgeber: ZVEI- Redaktion: AK Öffentlichkeitsarbeit Bildnachweise: Getty-Images; A. Meier; Berufsfeuerwehr München Produktion: Werbeagentur Armin Meier Auflage: Überarbeitet 04/2009 Urheberrecht: Alle Inhalte sowie das Design dieser Broschüre (Texte, Fotos, Grafiken) sind urheberrechtlich geschützt. Nutzung (auch auszugsweise) in analogen oder digitalen Medien nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Haftung: Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Muster-Ausschreibungstext 11 2

Sicherheit von der Projektierung über die Abnahme bis zur Instandhaltung 1. Zertifizierte Produkte, Systeme und Errichter Die im betriebene und natürliche Lüftung des ZVEI organisierten Mitglieder haben ihre sanlagen für Treppenräume diversen Prüfungen unterzogen, um den aktuellen Qualitätsstandard zu dokumentieren. Die Fachfirmen in der ARGE-Errichter des ZVEI und die durch die Hersteller autorisierten, sachkundigen Fachfirmen garantieren durch ihre Zertifizierung eine fachgerechte Ausführung in allen Phasen der Projektierung, Errichtung und Instandhaltung. 2. Projektierung der sanlage Die Projektierung der sanlage nach Bauregeliste C Teil.10 erfolgt nach den Vorgaben der jeweils gültigen Landesbauordnung. Dazu zählt die Bestimmung der notwendigen söffnung. Dabei sind die entscheidenden Punkte für eine funktionierende Rauchableitung Lage, Größe und Öffnungsweite. Ebenso entscheidend sind Anzahl und Lage von automatischen und manuellen Auslöseeinrichtungen. Die Hersteller und Facherrichter für sanlagen des ZVEI garantieren eine fachgerechte Projektierung, Errichtung und Inbetriebnahme dieser wichtigen brandschutztechnischen Einrichtung.. Errichtung und Abnahme Die sach- und fachgerechte Installation und Inbetriebnahme der sanlage muss unter Einhaltung der Einbaurichtlinien und der Berücksichtigung geltender Normen erfolgen. Dieses ist bei Durchführung durch einen ZVEI-Hersteller oder ZVEI-Errichter gewährleistet. 4. Instandhaltung Die fachgerechte Instandhaltung umfasst alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und der ordnungsgemäßen Funktion der sanlage. Jährlich werden die Betätigungs- und Steuerelemente, die Öffnungsaggregate, die Energiezuleitungen und Zubehörteile auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft überprüft. Bei Bedarf erfolgt die Instandsetzung unter Verwendung von Original-Ersatzteilen des jeweiligen Herstellers.

Rechtsgrundlagen für die von Räumen Die Forderung nach sanlagen ist in diversen bauordnungsrechtlichen Vorschriften verankert. Dies umfasst die Landesbauordnungen und die Sonderbauverordnungen. Zu nennen sind u.a. die Versammlungsstättenund Verkaufsstättenverordnung aber auch die Hochhaus-, Industriebau- und Krankenhausrichtlinie. Die Ziele unterteilen sich je nach Einsatzgebiet in die weitgehende Rauchfreihaltung des Brandraumes und der Fluchtwege durch die Entwicklung einer raucharmen Schicht in Bodennähe (Rauchabzug) und die nach der Evakuierung (Rauchableitung). sanlagen der Treppenräume sind in den Bauordnungen der Länder in ihrer Begrifflichkeit von den Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) für Industriebauten und Versammlungsstätten dahin gehend differenziert, dass sie als Rauchableitung bezeichnet werden. Die baurechtliche Einbindung ist im folgenden Schaubild dargestellt. Rechtsgrundlagen Rauch-und Wärmeabzug (RWA) Rauchableitung Einsatz z.b.: Versammlungsstätten Große Lagerhallen Industriebauten Einsatz : Treppenräume nach LBO Vorschrift, z.b.: Bauregelliste B Teil 1 Sonderbauverordnungen DIN 1822-2 Vorschrift, z.b.: Bauregelliste C Landesbauordnungen LBO Systeme: Geprüft und gekennzeichnet nach EN 12101-2 Zustimmung im Einzelfall (ZiE) Systeme : Beachten Sie dabei bitte die Ausführung gemäß eines evtl. vorliegenden Brandschutzkonzeptes. Dokumentierter Qualitätsstandard der Produkte der ZVEI- Mitglieder im RWA 4

Rechtsgrundlagen Mit dem hier dargestellten Schreiben hat die Bauministerkonferenz der Länder (ARGEBAU) diese Rechtsauffassung bestätigt. Definition von natürlich wirkenden Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) im Zusammenhang mit den Forderungen der Landesbauordnung; Ihre Anfrage vom 16.02.2007 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 12.06.2007 hatten Sie an alle Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder die Frage gestellt, ob sich aus den Anforderungen der Landesbauordnung zur Rauchableitung automatisch die Forderung nach einer Verwendung von Bauprodukten gemäß der Bauproduktrichtlinie - hier speziell der Verwendung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten entsprechend der DIN EN 12101-2 ergibt. Die Verteter der Länder sind daraufhin übereingekommen, die Beantwortung Ihrer Frage durch die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGE-BAU) vorzunehmen, in deren Namen ich Ihnen Folgendes mitteilen darf: Wird bauordnungsrechtlich die Anforderung nach einer Rauchableitung erhoben, folgt daraus allein nicht zwingend, dass dort Produkte nach DIN EN 12101-2 (also Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, die Komponenten von sind) eingesetzt werden müssen. Wo die (allgemeine) Forderung nach einer Rauchableitung etwa dahingehend konkretisiert ist, dass zur Rauchableitung ausschließlich bestimmte (geometrische) Öffnungsflächen zur Verfügung stehen müssen, bedingt dies nach Auffassung der Fachkomission Bausaufsicht nicht zwingend den Einsatz einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage und damit von Geräten nach DIN EN 12101-2 als Komponenten dieser Anlage. Anders liegt der Fall dort, wo eine bauordnungsrechtliche Anforderung den Einsatz einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage konkret vorschreibt (wie z. B. 16 abs. der Muster-Versammlungsstättenverordnung). Wird diese Aufforderung durch die Errichtung einer natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlage umgesetzt, müssen natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte als Komponenten dieser Anlage gemäß Bauregelliste B Teil 1 lfd. Nr. 1.1.17 der DIN EN 12101-2 entsprechen. Mit freundlichen Grüßen Jäde, Ltd. Ministerialrat Auszug aus dem nebenstehenden Schreiben vom Bayrischen Staatsministerium des Innern, München, den 04.07.2007 Definition von natürlich wirkenden Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) im Zusammenhang mit den Forderungen der Landesbauordnung: Ihr Schreiben vom 12.06.2007 Sehr geehrte Damen und Herren, ich schließe mich den Ausführungen der Fachkomission Bauaufsicht an, die Ihnen mit Schreiben vom 04.07.2007 zugegangen sind. Auf eine Besonderheit in Hamburg möchte ich Sie jedoch hinweisen, da hier die formulierten Anforderungen der FK Bauaufsicht konkret werden. Gemäß Absatz Satz 2 HBauO sind innen liegende Treppenräume nur zulässig, wenn Ihre Nutzung ausreichend lang nicht durch Raucheintritt gefährdet werden kann. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wird im Prüfdienst BTA (BPD 2/2005) näher definiert. Danach sind in Gebäuden, deren Fußboden des obersten Aufenthaltsraumes nicht höher als 1 cm über der festgelegten Geländeoberfläche liegt, innen liegende Treppenräume zulässig, wenn sie über eine Natürliche Rauchabzugsanlage verfügen (NRA). Die Größe der Rauchabzugsöffnung ergibt sich aus Absatz HBauO. Die Rauchabzugsgeräte in den o. g. Fällen sind Teil einer NRA. Insofern gelten die bauproduktenrechtlichen Anforderungen aus der Bauregelliste. In Hamburg gilt zz. die Bauregelliste (BRL) 2006/1. Danach müssen NRA mit einem CE-Kennzeichen nach DIN EN 12101-2 versehen sein (Bauregelliste B Teil 1 Nr. 1.17.1). Mit freundlichem Gruß J. Binder Auszug aus dem nebenstehenden Schreiben vom Amt für Bauordnung und Hochbau, Hamburg, den 10.07.2007 5

Forderungen MBO und LBOs bezüglich Rauchableitung & Lüftung Bundesland Verord. Stand Rauchableitung wann? Rauchableitung wo? Baden- Württemberg MBO LBO Fassung Nov 2000 Fassung Nov 2000 Für innenliegende notwendige Treppenräume und notwendige Treppenräume in Gebäuden von mehr als 1m Keine Regelung zu Rauchableitung/ Rauchabzug -> nur für Sonderbauten Bayern 2008 LBO 14. Jul 2008 Für innenliegende notwendige Treppenräume und notwendige Treppenräume in Gebäuden von mehr als 1m Berlin LBO Juli 2007 Für innenliegende notwendige Treppenräume und notwendige Treppenräume in Gebäuden von mehr als 1m Brandenburg LBO 16. Jul 200 Für innenliegende notwendige Treppenräume und notwendige Treppenräume in Gebäuden von mehr als 1m Nicht für Wohngebäude unter 2 Wohnungen Bremen LBO 27. Mär 1995 Gebäude mit mehr als 5 Geschossen oberhalb der Gebäudeoberfläche sowie bei innenliegenden Treppenräumen An oberster Stelle des Hamburg LBO 14. Dez 2005 Für innenliegende notwendige Treppenräume und notwendige Treppenräume in Gebäuden von mehr als 1m (Rauchabzug). Siehe Schreiben S. 5 Hessen LBO 18. Jun 2002 Für innenliegende notwendige Treppenräume in Gebäuden Klasse 5 Mecklenburg- Vorpommern LBO 18. Apr 2006 Für innenliegende notwendige Treppenräume und notwendige Treppenräume in Gebäuden von mehr als 1m Niedersachsen LBO Fassung Nov 2000 Nordrhein- Westfalen Rheinland- Pfalz MBO LBO 1. Mär 2000 Gebäude mit mehr als 5 Geschossen oberhalb der Gebäudeoberfläche sowie bei innenliegenden notwendigen Treppenräumen LBO 24. Nov 1998 Gebäude mit mehr als 5 Geschossen oberhalb der Gebäudeoberfläche sowie bei notwendigen Treppenräumen, die nicht an der Außenwand angeordnet sind MBO An oberster Stelle des An oberster Stelle des Saarland LBO 18. Feb 2004 Für innenliegende notwendige Treppenräume und notwendige Treppenräume in Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 1m Sachsen LBO 28. Mai 2004 Für innenliegende notwendige Treppenräume und notwendige Treppenräume in Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 1m Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein LBO 20. Dez 2005 Für innenliegende notwendige Treppenräume und notwendige Treppenräume in Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 1m LBO 10. Jan 2000 Gebäude mit mehr als 5 Geschossen oberhalb der Gebäudeoberfläche sowie bei notwendigen innenliegenden Treppenräumen des des An oberster Stelle des Thüringen LBO 16. Mär 2004 Für innenliegende notwendige Treppenräume und notwendige Treppenräume in Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 1m des 6

Rauchableitung wie groß? Bedienstellen wo? Lüftung min. 5 v: H. der Grundfläche, min. jedoch 1m². Weitere Bedienstellen können zugelassen werden. Lüftung in ausreichendem Maße Toilette + Bäder unmittelbar ins freie führende Fenster von min. 0,6m x 0,9m (Breite x Höhe), die geöffnet werden können und eine Brüstung von nicht mehr als 1,20m haben An der Außenwand liegende Treppenräume: In jedem oberirdischen Geschoss unmittelbar ins freie führende Fenster von min. 0,6m x 0,9m (Breite x Höhe), die geöffnet werden können und eine Brüstung von nicht mehr als 1,20m haben MBO MBO Trepenräume müssen zu belüften sein min. 5 v: H. der Grundfläche, min. jedoch 1m². Weitere Bedienstellen können zugelassen werden. min. 5 v: H. der Grundfläche, min. jedoch 1m². Weitere Bedienstellen können zugelassen werden. Treppenräume müssen zu lüften sein An der Außenwand liegende notwendige Treppenräume müssen in Gebäudeklassen 4 + 5 in jedem oberirdischen Geschoss unmittelbar ins freie führende Fenster von min. 0,6m x 0,9m (Breite x Höhe), die geöffnet werden können und eine Brüstung von nicht mehr als 1,20m haben min. 5 % der Grundfläche, min. jedoch 1m². Weitere Bedienstellen können zugelassen werden. An der Außenwand liegende Treppenräume: In jedem oberirdischen Geschoss unmittelbar ins freie führende Fenster von min. 0,6m x 0,9m (Breite x Höhe), die geöffnet werden können und eine Brüstung von nicht mehr als 1,20m haben 7

Der qualifizierte und kompetente Errichterbetrieb für Rauchableitungsanlagen Der Fachbetrieb zur Errichtung von sanlagen in Treppenräumen sollte zum Nachweis seiner Qualifikation über einen Sachkundenachweis verfügen. Hierbei wird dokumentiert, dass verantwortliche Fachkräfte im Betrieb über eine hinreichende Ausbildung und Berufserfahrung, sowie über fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der stechnik verfügen. Die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen zu Produkten, dem Stand der Technik, sowie zu den gültigen Normen und Vorschriften, erfolgt durch die Hersteller der Systeme und Bauteile. Die ZVEI- Akademie begleitet diesen Prozess. Der Betreiber einer sanlage ist verpflichtet, durch regelmäßige Wartung der Anlage für deren Funktionsfähigkeit zu sorgen. Dadurch verringert er entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein Haftungsrisiko im Schadensfall. Auch im Bereich der Instandhaltung von sanlagen ist der sachkundige Errichterbetrieb ein kompetenter Leistungspartner. Das ZVEI-Errichterzertifkiat oder der Sachkundenachweis der Hersteller dokumentieren die erforderliche Kompetenz. 8

Nutzen für Bauherren und Betreiber Für die von Treppenräumen bieten die ZVEI-Hersteller qualitativ hochwertige Produkte an. Diese Brandschutzsysteme erfüllen nicht nur die Schutzziele, sondern bieten Architekten und Planern, sowie Bauherren und Betreibern eine Vielzahl ganz konkreter Vorteile: In jeder Projektphase werden transparent und nachvollziehbar die Einhaltung aller Richtlinien dokumentiert. Die ZVEI-Hersteller bieten eine fundierte Dokumentation ihrer Produkte. Diese Dokumentation vereinfacht die Abstimmung mit den Baubehörden. Der Sicherheitsstandard im Gebäude wird nachvollziehbar erhöht. Architekten und Auftraggebern wird eine bessere Vergleichbarkeit und Bewertung von Fachfirmen ermöglicht. Der Errichter kann nachweisen, dass er qualitativ hochwertige Produkte einsetzt und diese richtlinienkonform verarbeitet. Das Risiko von Reklamationen und kostenintensiven Nachforderungen wird somit minimiert. Der Betreiber kann jederzeit dokumentieren, dass er eine qualitativ hochwertige und fachlich korrekt installierte sanlage betreibt. Dadurch reduziert sich das Haftungsrisiko des Betreibers deutlich. Das Planungsrisiko für den Architekten und Fachplaner wird verringert. Architekt Planer Errichter Behörden Versicherung 9

Systemlösung In modernen Objekten wird heute der Gebäudetechnik ein steigender Stellenwert beige messen. In Verbindung mit innovativer Architektur ergeben sich daraus komplexe Anforderungen an die Sicherheits-Systeme. Von ihnen wird erwartet, dass sie die erforderlichen Sicherheitskriterien erfüllen ohne dabei die Anwendungs-Flexibilität einzuschränken. Abluft Antrieb 2 Rauchmelder 4 Steuerung Wind-/ Regensensor Handsteuereinrichtung 1 6 Eine optimale Lösung stellen hier e der ZVEI-Hersteller dar. Sie nutzen die hohe Anwendungsflexibilität der Bauteile und Komponenten, erhöhen dabei den Ge - bäu de-komfort und erfüllen den Sicherheitsstandard ohne das architektonische Gesamtbild zu stören. Lüftertaster 5 Zuluft Hauptbedienstelle 1 10

Muster-Ausschreibungstext Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt ein ssystem für Treppenräume gemäß Bau regelliste C. Der Einbau und die Funktionsprüfung der Anlage zur Rauchableitung muss durch einen vom Hersteller autorisierten Sachkundigen oder Errichter mit Anerkennung der ZVEI-Akademie durchgeführt werden. Artikeltext ssteuerung 1 Elektrische ssteuerung (RWA), mit integrierter Energieversorgung, zur Steuerung von santrieben. Anschlussmöglichkeiten für RWA-Taster, Lüftertaster und autom. Brandrauchmelder, inklusive sekundärer Energieversorgung (z.b. Akkus) und Leitungsüberwachung. Fabrikat: Typ: Artikeltext santrieb 2 Elektrischer santrieb für Fassadenfenster, Dachklappen, Lichtkuppeln oder Dachflächenfenster. Geprüft auf 11.000 Doppelhübe bei Nennlast. Inkl. erforderlichen Befestigungskonsolen. Fabrikat: Typ: Artikeltext Rauchableitungs-Auslösertaster RWA-Bedienstelle in AP-Ausführung, Ausführung nach DIN 14655 oder DIN EN 12101-9 zur manuellen Auslösung des Rauchableitungssystems, mit Alarm-, Kontroll- und Störungsanzeige. Zu-Taste verdeckt liegend. Gehäuse abschließbar. Fabrikat: Typ: Artikeltext Automatischer Brandmelder 4 Punktförmiger Rauchmelder nach dem Streulicht- oder Durchlichtprinzip zur automatischen Auslösung der Rauchableitung. Geprüft nach DIN EN 54-7. Fabrikat: Typ: Artikeltext Lüftertaster (optional) 5 Lüftertaster zur stufenlosen Betätigung der söffnung für die tägliche Lüftung. Fabrikat: Typ: Artikeltext Wettersteuerung (optional) 6 Wind-Regenüberwachung zum automatischen Schließen der söffnungen im Lüftungsbetrieb. Fabrikat: Typ: Artikeltext Errichtung für Rauchableitungsanlagen Montage und Funktionsprüfung unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Vorschriften sowie Herstellerangaben, Dokumantation. 11

Instandhaltung von RWA Weitere Broschüren erhalten Sie bei Ihrer Fachfirma im ZVEI oder direkt beim ZVEI. R W A a k t u e l 1 R W A a k t u e l Lösungsansätze zur Planung, Herstellung, zum Einbau und zur Nutzung kraftbetätigter Fenster. R W A a k t u e l 4 meierdesign@gmx.de Instandhaltung von RWA Vorbeugender Brandschutz Rechtliche A spek te Wirtschaftliche A spek te Wartung und Service Kraftbetätigte Fenster Hinweise und Beispiele zur sicheren Nutzung. Gesetzliche Grundlagen. Natürliche über Fassaden und Dächer Projektierungshilfen 1 R W A a k t u e l 5 R W A a k t u e l 6 Rauch- und Wärmeabzugs- Anlagen R W A h e u t e Grundlagen Projektierungshilfen Vorschriften und Richtlinien Die aktive Komponente im Brandrettungskonzept Sicherheit von der Projektierung bis zur Abnahme Individuelle Gebäude- und die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) Lösungsansätze zur Planung und Ausführung von NR A- Geräten Bauplanung unter Berücksichtigung der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) Vorbeugender Brandschutz in einem. Alle Broschüren erhalten Sie demnächst auch in englischer Sprache. Ihre Fachfirma im ZVEI: Druck: 04/2009 ZVEI Fachverband Sicherheitssysteme Lyoner Straße 9 D 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6 02-250 Fax: (069) 6 02-288 E-Mail: info@rwa-heute.de www.rwa-heute.de STG-BEIKIRCH Industrieelektronik + Sicherheitstechnik GmbH & Co.KG Trifte 89 D 2657 Lemgo-Lieme Tel.: +49-5261.9658-87 Fax: +49-5261.9658-66 E-Mail: info@stg-beikirch.de Internet: www.stg-beikirch.de