Vorsorgeauftrag + Testament

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Transkript:

Vorsorgeauftrag + Testament im Rahmen der 53. Alterskonferenz der Stadt Opfikon «Vorsorgen, um Sorgen zu entsorgen» 8. November 2016 Evelyn Kubatz Bachmann Behördenmitglied der KESB Kreis Bülach Süd Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen

Programm: Neuerungen ab 1.1.2013 Gesetzlicher Hauptauftrag im Erwachsenenschutz Urteils-(un)fähigkeit Vorsorgeauftrag - die Fragestellungen Abgrenzungsfragen Pause Testament Finale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 2

Neuerungen ab 1.1.2013 Kommunale Vormundschaftsbehörden wurden per 31.12.12 abgeschafft. Kindes- und Erwachsenenschutz ist aber weiterhin Gemeindeaufgabe. 13 KESB Organisationen im Kanton Zürich Die KESB ist eine Fachbehörde (interdisziplinäre Zusammensetzung). Mitglieder werden aufgrund Sachverstand, den sie für die Aufgabe mitbringen müssen, ausgewählt. Entscheide werden i.d.r. durch (mindestens) drei Mitglieder getroffen (Ausnahme Vorsorgeauftrag). Zentrales Revisionsanliegen: Förderung der eigen Vorsorge bei Urteilunfähigkeit, insbesondere durch Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 3

Gesetzlicher (Haupt-)Auftrag im Erwachsenenschutz Für erwachsene Personen mit einem dauerhaften Schwächezustand die nötige Unterstützung einzurichten: KESB wird aufgrund Meldungen Dritter tätig (Art. 443 ZGB: Melderecht und -pflicht): - Polizeirapporte - Ärzte, Spital (Sozialberatung) - Familienmitglieder - Nachbarn, Vermieter - Altersberatung u.ä. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 4

Übersicht Erwachsenenschutzrecht Behördliche Massnahmen Begleitbeistandschaft Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung Mitwirkungsbeistandschaft umfassende Beistandschaft Fürsorgerische Unterbringung Nicht behördliche Massnahmen Selbstvorsorge Vorsorgeauftrag Patientenverfügung von Gesetzes wegen Vertretung durch Ehegatten/eingetragenen Partner Vertretung bei medizinischen Massnahmen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 5

Zentraler Begriff Urteilsfähigkeit Willensbildungsfähigkeit Willensumsetzungsfähigkeit Relativität Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 6

Fragestellungen Wie erteile ich einen Vorsorgeauftrag? Wen kann ich einsetzen? Welche Inhalte hat ein Vorsorgeauftrag? Wo kann ich den Vorsorgeauftrag aufbewahren? Wann wird der Vorsorgeauftrag wirksam? Welche Möglichkeiten hat die KESB? Wie verhält es sich mit Entschädigung und Spesen? Wann endet das Mandat? Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 7

Fragestellung Wie erteile ich einen Vorsorgeauftrag? vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet durch Notar öffentlich beurkundet Formvorschriften verletzt Nichtigkeit Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 8

Fragestellung Wen kann ich einsetzen? natürliche Person juristische Person (Treuhänder, Rechtsanwalt, Pro Senectute) einen oder mehrere im Sinne eines Ersatzes oder im Sinne einer Aufgabenzuweisung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 9

Fragestellung Welche Inhalte/Aufgaben hat ein Vorsorgeauftrag? Personensorge Vermögenssorge Rechtsvertretung Weisungen konkretisieren den Auftrag Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 10

Fragestellung Wo kann ich den Vorsorgeauftrag aufbewahren? Zu Hause Beim vorgesehenen Vorsorgebeauftragten Bei der KESB gebührenpflichtig Hinterlegungsort kann beim Zivilstandsamt eingetragen werden Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 11

Fragestellung Wann wird der Vorsorgeauftrag wirksam? Einhaltung der Formvorschriften Eintritt der dauernden Urteilsunfähigkeit (auch in Teilbereichen) beauftragte Person geeignet und willens, den Auftrag unter den gegebenen Bedingungen zu übernehmen Validierungsentscheid der KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 12

Fragestellung Welche Möglichkeiten hat die KESB? Im Zweifel muss die KESB Auslegungen bei Unklarheiten über Inhalt und Ergänzungen in Nebenpunkten vornehmen Lücken schliessen oder bei Interessenkollision einschreiten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 13

Fragestellung Einschreiten der KESB nach Art. 368 ZGB von Amts wegen oder auf Antrag, sobald sie erfährt, dass Interessen gefährdet sind oder nicht mehr gewahrt werden Massnahmen: Weisungen, Inventar, Periodische Rechnungsablage und Berichterstattung, Entzug der Befugnisse (ganz oder teilweise) Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 14

Fragestellung Wie verhält es sich mit der Entschädigung und den Spesen? im Vorsorgeauftrag festgesetzt oder bewusst ausgeschlossen sonst in der Regel Festsetzung durch Behörde Kosten gehen zu Lasten der Auftrag gebenden Person Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 15

Fragestellung Wann endet das Mandat? Kündigung des Beauftragten Urteilsunfähigkeit des Beauftragten Entzug der Befugnisse durch KESB Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit des Auftraggebers Tod des Auftraggebers Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 16

Abgrenzungsfragen 1. Welche Möglichkeiten kennt das Gesetz bei Urteilsunfähigkeit noch? 2. Ist eine Vollmacht sinnvoll? Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 17

Abgrenzungsfragen Welche Möglichkeiten kennt das Gesetz bei Urteilsunfähigkeit noch? Vertretung durch Ehegatten, eingetragenen Partner (Art. 374 ff ZGB) Vertretung in medizinischen Fragen (Art. 377 ff ZGB) Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 18

Abgrenzungsfragen Ist eine Vollmacht sinnvoll? Besteht Bedürfnis nach Vertretung Vollmacht Vertretung durch Dritten ab sofort Weitergeltung bei Urteilsunfähigkeit, sofern vorgesehen Vertretung erst ab Urteilsunfähigkeit es braucht Vorsorgeauftrag Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 19

Fazit / Empfehlung 1. Nehmen Sie frühzeitig Ihre Selbstvorsorge in die Hand 2. Überprüfen / aktualisieren Sie Ihren Vorsorgeauftrag regelmässig 3. Regeln Sie Ihre Vertretung vor Eintritt der Urteilunfähigkeit Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 20

Pause! Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen 21

Testament oder letztwillige Verfügung Eigenhändige letztwillige Verfügung handschriftlich, datiert und unterzeichnet Öffentliche letztwillige Verfügung Beurkundung in Anwesenheit von zwei Zeugen Erbvertrag Nottestament Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen

Testament oder letztwillige Verfügung Willensäusserung betreffend Verteilung des Nachlasses erst mal überlegen! (wem, was und wieviel, Pflichtteile beachten) Vermächtnisse: Person haftet nicht für Schulden Grundvoraussetzung: Urteilsfähigkeit bzw. Testierfähigkeit Widerruf/Nachträge Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen

Testament oder letztwillige Verfügung Willensvollstrecker einsetzen einer oder mehrere (kann ablehnen) Auftrag Nachlass zu erledigen (Schulden zahlen, Vermächtnisse ausrichten, Erbschaft bis zum Abschluss der Teilung verwalten) Vergütung üblich Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen

Übersicht/Finale PatVerf VA Letztwillige Verf. Wann errichten: UF UF UF Für den Fall der UUF UUF Tod Wie Wen ernennen: Was ist Inhalt: Wo aufbewahren: Formular handschriftlich + D + U Niemand, da mein Wille massgeblich Patientenvertreter Medizinische Fragen idr zu Hause Arzt/Angehörige handschriftlich + D+U Notar nat. Per, jur. Pers. 1 o mehrere Admin/Finanzen idr zu Hause KESB möglich handschriftlich + D + U Notar + Zeugen Willensvollstrecker 1 o mehrere Erbteilung idr zu Hause, Notar möglich Wirksam (UUF): Einschätzung Arzt KESB Validierung Gericht Korrekturen: nein, aber KESB, aber situativ Nein Vergütung Nein Eher ja idr ja Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen