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Transkript:

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0)28-2447 carola.kohlfaerber@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über Senatskanzlei - G Sen - Bezirkliche Kapitel 3911, 3960, 3995, 4410 und 37XX Kapitel 1010 und 1040 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Titel 51421 BuT-Mittagsverpflegung Schule Titel 67215 BuT-Schulausflüge Titel 67216 BuT-Kitaausflüge Titel 67217 BuT-mehrtägige Fahrten Schule Titel 67218 BuT-mehrtägige Fahrten Kita Titel 67219 BuT-Lernförderung Titel 67220 BuT-Mittagsverpflegung Kita Titel 67221 BuT-soziale und kulturelle Teilhabe Titel 67222 BuT-Mittagsverpflegung Schule an Träger Titel 68131 BuT-persönlicher Schulbedarf Titel 68164 BuT-Schülerbeförderung Rote Nummern: 0010 Vorgang: 2. Sitzung des Hauptausschusses am 11. Januar 2012 Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das 51421: 67215: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 360.421,73 aktuelles Ist per 31.01.2012: 145.401,87 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 407.202,47 aktuelles Ist per 31.01.2012: 364.009,11

2 67216: 67217: 67218: 67219: 67220: 67221: 67222: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 34.256,67 aktuelles Ist per 31.01.2012: 1.962,81 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 7.033.998,27 aktuelles Ist per 31.01.2012: 327.348,65 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 198.188,80 aktuelles Ist per 31.01.2012: 9.593,08 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 143.307,15 aktuelles Ist per 31.01.2012: 38.156,37 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 918.210,75 aktuelles Ist per 31.01.2012: 42.463,63 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 979.260,37 aktuelles Ist per 31.01.2012: 117.371,29 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00 aktuelles Ist per 31.01.2012: 0,00

3 68131: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 6.622.633,51 aktuelles Ist per 31.01.2012: 247.699,84 68164: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres*: 293.452,09 aktuelles Ist per 31.01.2012*: 14.701,22 *(ohne die Ausgleichszahlungen an die BVG für die Bereitstellung des ermäßigten Schülertickets) Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten 2. Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat wird gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur 1. Lesung des Haushaltsplans 2012/2013 über die Umsetzung, Finanzierung und Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabegesetz in Berlin zu berichten. Es wird gebeten, den Beschluss mit den folgenden Ausführungen als erledigt zu betrachten. Hierzu wird berichtet: 1. Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen im Land Berlin ist die gesonderte Antragstellung bei der aktenführenden Leistungsbehörde (Jobcenter im Bereich SGB II, Wohnungsamt im Bereich WoGG und BKGG, Sozialamt und ZLA im Bereich SGB XII/AsylbLG) durch die leistungsberechtigten Personen. Für alle der sieben Teilleistungen erfolgt durch die Leistungsbehörde nach Vorlage entsprechender Nachweise die Prüfung der leistungsrechtlichen Voraussetzungen dem Grunde nach (Zugehörigkeit zum jeweiligen Rechtskreis und Hilfebedürftigkeit). Hinsichtlich der Prüfung der fachlichen Voraussetzungen sowie der Leistungserbringung wird im Land Berlin wie folgt differenziert: Zur Nutzung bereits vorhandener kommunaler Strukturen in den Fachbehörden sowie zur Verwaltungsvereinfachung erfolgt die fachliche Prüfung und Leistungserbringung bei den eintägigen Schul- und Kitaausflügen, der ergänzenden angemessenen Lernförderung und der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung durch die Schulen und Kitas. Bei den Leistungen für die mehrtägigen Klassen- und Kitafahrten, der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, der Schülerbeförderung und der sozialen und kulturellen Teilhabe erfolgt die fachliche Prüfung und Leistungsgewährung durch die zuständige Leistungsbehörde. Die Schülerbeförderung wird für leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler seit dem 01.08.2011 im Regelfall als besonderes ermäßigtes Schülerticket durch den Verkehrsverbund erbracht. Nach Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelungen zur Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe ( 28, 29 SGB II, 34, 34a SGB XII, 6b BKGG) rückwirkend zum

4 01.01.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 erfolgten die ersten Umsetzungshinweise wie folgt: a) Durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in drei Rundschreiben: I Nr. 7 / 2011 vom 18.05.2011 für die Leistungen mehrtägige Klassen- und Kitafahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Schülerbeförderung und soziale und kulturelle Teilhabe, welche durch die Leistungsstellen selbst geprüft und gewährt werden. I Nr. 8/ 2011 vom 07.06.2011 für die rückwirkende Leistungsgewährung und die damit verbundene Erstattung der von den Leistungsberechtigten in der Zeit vom 01.01. bis 31.05.2011 verauslagten Aufwendungen. I Nr. 9/2011 vom 01.07.2011 für die Leistungen eintägige Schul- und Kitaausflüge, ergänzende angemessene Lernförderung und gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas durch die Schulen und Kindertageseinrichtungen selbst, nach Vorlage des von den Leistungsstellen ausgegebenen berlinpass-but. b) Durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurden durch Merkblätter fachliche Hinweise zur Umsetzung in Schulen und Kitas und zugleich zur Information der Leistungsberechtigten herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. c) Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat auf der Grundlage der fachlichen und rechtlichen Vorgaben der für das Schulwesen und den Jugendbereich zuständigen Senatsverwaltung und unter Berücksichtigung bereits gewonnener Erfahrungen mit dem Umgang der bestehenden Regelungen gemäß 5 Abs. 2 S. 1 AG- SGB II mit Wirkung zum 01.01.2012 die Ausführungsvorschriften vom 06.12.2011 über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den 28, 29 SGB II und den 34, 34a SGB XII (AV-BuT) erlassen. Die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Wissenschaft hat gemäß 5 Abs. 2 S. 2 AG-SGB II zeitgleich die Verwaltungsvorschriften Nr. 16/2011 und 17/2011 erlassen. Diese richten sich in Bezug auf die Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen in Berlin an alle Berliner Schulen und die Außenstellen der Schulaufsicht. 2. Finanzierung der Leistungen für Bildung und Teilhabe Die Finanzierung der Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips des Haushalts. Für die zusätzlichen Transferleistungen für die Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und nach 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag nach 6a BKGG) ist zum Ausgleich die Bundesbeteiligung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) nach 22 Absatz 1 SGB II erhöht worden. Als entsprechende Einnahme erhält Berlin für die Jahre 2011 und 2012 5,4 % der KdU. Tatsächlich als BuT-Leistungen ausgegeben wurden für diesen Personenkreis ca. 17 Mio. Euro. Für die Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfter Teil Sozialhilfe (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wurden ohne Bundesbeteiligung ca. 0,4 Mio. Euro aufgewendet. Die relativ geringen Ausgaben ergeben sich vor allem aus folgenden Gründen: Anlaufschwierigkeiten für diese neuen Leistungen,

5 durch teilweise nachträgliche Abrechnung wird im ersten Jahr im Haushalt kein volles Leistungsjahr abgebildet, es fehlen bei den Ausgaben viele Leistungen, mindestens für den Monat Dezember, durch die bisherige Subventionierung des Mittagessens in der Kita werden als Ausgabe nur 3 Euro / Monat als BuT-Leistung verbucht, obwohl sich Berlin mit mindestens 20 Euro beteiligt. Für das Jahr 2012 wird mit deutlich höheren Ausgaben gerechnet. Ab dem Jahr 2013 wird die Höhe der Bundesbeteiligung an den KdU für BuT jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu festgelegt. Hierzu müssen diesem die tatsächlichen BuT-Ausgaben mitgeteilt werden. Hinsichtlich der zukünftigen Bundesbeteiligung wird ein länderbezogener Schlüssel angestrebt. Sofern diese länderbezogene Abrechnung nicht erfolgt, könnte es ab 2013 zu einem Finanzierungsrisiko in noch nicht bezifferbarer Höhe kommen. Für Verwaltungsausgaben beträgt die Bundesbeteiligung 1,2 % der Leistungen für KdU. Dafür erhöhte sich ab dem 01.04.2011 der Kommunale Finanzierungsanteil (KFA) an den Verwaltungskosten der Jobcenter von 12,6 % auf 15,2 % und es sind Verwaltungsausgaben im Land Berlin zu finanzieren. Der Prozentsatz der Bundesbeteiligung für die Verwaltungsausgaben wird nicht angepasst. Verwaltungsausgaben des Landes für Berechtigte nach dem SGB II werden durch die Jobcenter erstattet. 3. Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe Angaben zum BuT-Antragsvolumen insgesamt sind den beiden unterhalb beigefügten Tabellen zu entnehmen. Im Jahr 2011 wurden von 112.485 BuT-Berechtigten insgesamt 231.130 Einzelleistungen beantragt (Tabelle 1: Zelle 13F, 13H). Speziell wurden beantragt (Tabelle 2: Spalte C): 44.678 Tagesausflüge (Kita und Schule), 16.226 mehrtägige Klassen- bzw. Kitafahrten, 34.869 Schülerbeförderungen, 25.457 Lernförderungen, 63.513 gemeinschaftliche Mittagsverpflegungen und 38.645 Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (hierzu zählen u. a. Angebote von Sportvereinen und Musikschulen) des Weiteren wurden 7.742 Anträge auf Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Berechtigte von Kinderzuschlag und Wohngeld gestellt (diese Leistung ist für SGB II und SGB XII Empfänger bereits im Grundantrag enthalten) Es ist ein deutlicher und monatlich kontinuierlicher Anstieg der Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen in Berlin zu verzeichnen: die prozentuale Inanspruchnahme durch die potenziell BuT-Berechtigten ist von 28,8 % im ersten Halbjahr 2011 auf 56,1 % im zweiten Halbjahr 2011 gestiegen (Tabelle 1: Zelle 13D, 13G) damit liegt Berlin nunmehr deutlich über dem Bundestrend; wo die durchschnittliche Antragsquote von 29 % im Juni 2011 auf rund 45 % im November 2011 gestiegen ist absolut wurden bis Ende des Jahres 2011 für insgesamt 112.485 der 200.632 potenziell Leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen Anträge gestellt; im ersten Halbjahr 2011 waren es noch 57.877 Leistungsberechtigte (Tabelle 1: Zelle 13C, 13F 13H)

6 die Anzahl der insgesamt beantragten Einzelleistungen hat sich innerhalb eines halben Jahres von 119.042 auf 231.130 erhöht, dies entspricht einem Anstieg von 94,2 Prozent (Tabelle 2: Zeile 21) insbesondere die Inanspruchnahme von Lernfördermaßnahmen und eintägigen Ausflügen hat sich gegenüber der ersten Jahreshälfte 2011 verdreifacht (Tabelle 2: Zelle 14D, 16D) besonders häufig wurde mit 63.513 Anträgen die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nachgefragt (Tabelle 2, Zeile 17C) Tabelle 1) BuT-Antragsvolumen: Anzahl der Antragsteller nach Bezirken Bezirk Potenziell BuTberechtigt e BuT-Antragsvolumen 01.01.2011 bis 30.06.2011 Anzahl But- Berechti gter die Anträge gestellt haben in % Anzahl der Beantragte n Einzelleistu ngen BuT-Antragsvolumen 01.01.2011 bis 31.12.2011 Anzahl BuT- Berechtig ter die Anträge gestellt haben in % Anzahl der Beantragten Einzelleistun gen A B C D E F G H 1 Mitte 29.692 5.399 18,2% 15.575 11.803 39,8% 31.835 2 Friedrichshain- Kreuzberg 20.129 8.074 40,1% 14.365 15.272 75,9% 29.711 3 Pankow 12.813 2.938 22,9% 7.657 5.081 39,7% 13.726 4 Charlottenburg- Wilmersdorf 10.637 2.460 23,1% 2.415 9.536 89,7% 10.415 5 Spandau 15.562 3.870 24,9% 8.244 7.788 50,0% 15.167 6 Steglitz- Zehlendorf 8.253 1.882 22,8% 4.208 2.923 35,4% 6.740 7 Tempelhof- Schöneberg 17.266 4.871 28,2% 8.683 9.387 54,4% 18.557 8 Neukölln 28.645 14.619 51,0% 29.322 21.353 74,5% 43.948 9 Treptow- Köpenick 9.288 3.568 38,4% 7.902 6.587 70,9% 13.823 10 Marzahn- Hellersdorf 18.789 3.388 18,0% 9.288 7.639 40,7% 19.578 11 Lichtenberg 14.853 3.963 26,7% 5.225 8.447 56,9% 13.606 12 Reinickendorf 14.705 2.845 19,3% 6.158 6.669 45,4% 14.025 13 Berlin 200.632 57.877 28,8% 119.042 112.485 56,1% 231.130 Tabelle 2) BuT-Antragsvolumen: Beantragte Einzelleistungen 14 15 Art der Einzelleistung Beantragte Einzelleistungen vom 01.01.2011 bis 30.06.2011 Beantragte Einzelleistungen vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 prozentuale Erhöhung A B C D Kitaausflug eintägig / Klassenausflug eintägig 17.380 44.678 157,1 Kitafahrt mehrtägig/ Klassenfahrt mehrtägig 8.996 16.226 80,4

7 16 Lernförderung 10.345 25.457 146,1 17 Mittagessen Kita/Tagespflege Mittagessen Schule 34.384 63.513 84,7 18 Schülerbeförderung 19.325 34.869 80,4 19 Teilhabeleistung 24.406 38.645 58,3 20 persönlicher Schulbedarf 4.206 7.742 84,1 21 Summe beantragte Einzelleistung 119.042 231.130 94,2 Mario Czaja Senator für Gesundheit und Soziales