Merkblatt Bildungsschecks zur Qualifizierung von Existenzgründern

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Transkript:

Merkblatt Bildungsschecks zur Qualifizierung von Existenzgründern Um Sie als angehenden Existenzgründer in Ihren unternehmerischen Fähigkeiten zu stärken, haben die Europäische Union und das Land Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der IHK zu Rostock eine Förderung zur Qualifizierung von Existenzgründern durch Bildungsschecks ins Leben gerufen. Mit den Bildungsschecks können Sie Qualifizierungsbausteine, bestehend aus aufeinander abgestimmten Grundkursen nutzen. Individuelle Unterstützung erhalten Sie in einem weiteren Baustein mit einer begleitenden Beratung (Coaching) an max. zwei Beratungstagen, bei Unternehmensnachfolgen und technologie-orientierten Neugründungen mit bis zu vier Beratungstagen. Die Zuwendung in Form der Bildungsschecks wird Ihnen als Projektförderung aus dem Europäischen Sozialfonds im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss in Höhe von 80 Prozent (für Studenten in Höhe von 90 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Eckpunkte auf einen Blick: Wer wird gefördert? Natürliche Personen, die beabsichtigen, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Als antragstellende Person dürfen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eigenverantwortlich gewerblich bzw. freiberuflich selbstständig tätig sein. Maßgeblich dazu gilt, dass Sie als Antragsteller zu diesem Zeitpunkt keine rechtsverbindlichen Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen haben und keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne einer Leistungserbringung zur Umsatzerzielung erbracht haben. Zudem darf die zukünftige Tätigkeit keine Scheinselbstständigkeit darstellen. Sind Sie bereits mit einer Nebentätigkeit selbstständig tätig, ist diese unschädlich, wenn Sie diese mit den beantragten Maßnahmen in einen Vollerwerb überführen. Dabei gilt, dass neben der Nebentätigkeit andere Einkommen bzw. nachvollziehbare Abhängigkeiten von Dritten zur Aufrechterhaltung der privaten Lebenshaltung vorliegen (z. B. Gehalt, Lohn, ALG I, ALG II, BAFÖG). Was wird gefördert? Als Bildungsscheckinhaber wird Ihre Teilnahme an Maßnahmen der Qualifizierung sowie die Beratung und Begleitung als Existenzgründer gefördert. Stand: 08.07.2016 1/5

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören: ein Grundkurs mit 48 Stunden, u. a. zu den folgenden Themen: - allgemeine Grundlagen Markterschließung - Risikominimierung - notwendige Verträge - Überblick über Steuern und Abgaben - Einführung in das Rechnungswesen - Finanzierung und öffentliche Mittel - Vorbereitung auf Kreditgespräche - Unternehmensentwicklung - Unternehmerpersönlichkeit - Aufbau und Grundlagen des Gründungskonzeptes eine individuelle Beratung und Begleitung (max. 2 Tagewerke), bei Unternehmensnachfolgen und innovativen Gründungen (max. 4 Tagewerke), wenn von Ihnen der Entwurf des Unternehmenskonzeptes vorgelegt wird und die Zielrichtung durch einen Berater definierbar ist. Die Beratungs- und Begleitungsleistungen für innovative technologieorientierte Existenzgründungen müssen sich auf Schutzrechtsfragen, Patentrecherchen oder vergleichbare Leistungen beziehen. Bei Unternehmensnachfolgen müssen sich die Beratungs- und Betreuungsleistungen auf den Verhandlungsprozess zwischen Übergabe- und Übernahmeinteressierten (Kaufpreiseinigung, Finanzierung, Entwicklung von Strategien zur Unternehmensfortführung u.a.) beziehen. Unter welchen Voraussetzungen werden Sie gefördert? Sie müssen durchgehend an den Kursen und an der Beratung teilnehmen. Als antragstellende Person müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Der geplante Betriebssitz muss sich ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Grundkurse müssen Sie bei einem als Einrichtung der Weiterbildung nach 6 des Weiterbildungsgesetzes anerkannten Bildungsdienstleister durchführen. Angebote finden Sie unter www.weiterbildung-mv.de. Schecks für die Beratung und Begleitung (Coaching) können Sie ausschließlich bei Beratern zur Begleichung der Rechnung einreichen, die in der KfW-Beraterbörse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter https://beraterboerse.kfw.de/ oder für die Beratungsförderung des Bundes über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet sind. Wie werden Sie gefördert? Die Zuschüsse werden Ihnen in Form von Bildungsschecks in Höhe von 80 Prozent (für Studenten in Höhe von 90 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu den folgenden Förderhöchstgrenzen gewährt: Bezeichnung des Bildungsschecks Gesamtkosten in EUR max. Zuschuss in EUR Grundkurs 390,00 312,00 (für Studenten 351,00) Begleitung und 500,00 400,00 (netto) Beratung/ Tagewerk (für Studenten 450,00) Eigenanteil in EUR 78,00 (für Studenten 39,00) 100,00 (zzgl. 19 % USt. auf Beratungsleistung) (für Studenten 50,00) Stand: 08.07.2016 2/5

Wie können Sie Bildungsschecks beantragen? Wenn Sie Bildungsschecks beantragen wollen, nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner bei der IHK zu Rostock Kontakt auf: Dienstleistungen Christine Dörband Telefon: 0381/ 338-221 E-Mail: doerband@rostock.ihk.de Gastgewerbe/ Freizeitwirtschaft Fred Schneider Telefon: 0381/ 338-220 E-Mail: schneider_fred@rostock.ihk.de Denise Schulze Telefon: 0381/338-224 E-Mail: schulze@rostock.ihk.de Handel Petra Knöpke Telefon: 0381/ 338-223 E-Mail: knoepke@rostock.ihk.de Verarbeitendes Gewerbe/ Verkehr/ Freiberufler siehe alle o.g. Ansprechpartner Geschäftsstelle Stralsund Karsten Liefländer Telefon: 0381/ 338-830 E-Mail: lieflaender@rostock.ihk.de Grit Müller Telefon: 0381/ 338-821 E-Mail: mueller@rostock.ihk.de Simone Niemann Telefon: 0381/ 338-822 E-Mail: niemann@rostock.ihk.de Stand: 08.07.2016 3/5

Welche Unterlagen sind für die Beantragung notwendig? Da in einem Beratungsgespräch Ihr individueller Bedarf analysiert wird, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum persönlichen Gespräch mit: Für die Beantragung von Grundkurs Personalausweis Beruflicher Werdegang - beruflichen Ausbildung ggf. Studium - bisherige berufliche Tätigkeiten (Arbeitgeber und Beschreibung der Tätigkeit) - Fortbildungen/ Schulungen Kurzbeschreibung Ihrer Gründungsidee Zusätzlich für die Beantragung des Bildungsschecks für Begleitung und Beratung Nachweis kaufmännischer Kenntnisse (z.b. Existenzgründerkurs, kaufmännische Ausbildung) Gründungskonzept mit folgenden Schwerpunkten: a) Grundlegende Realisierbarkeit des Vorhabens - Beschreibung des Gründungsvorhabens - ggf. notwendige behördliche Genehmigungen b) Eignung der Gründerperson/Gründerteam - Aussagen zur fachlichen Eignung - Aussagen zur kaufmännischen Qualifikation c) Leistung, Markt und Absatz Aussagen zu: - Produkt/Leistung - Marktfähigkeit - Standort - Vertriebswege - Werbemaßnahmen - Selbstständigkeit d) Wirtschaftliche Tragfähigkeit Aussagen zu: - Kapitalbedarf - Finanzierung - Personal - Umsatz - Sachgemeinkosten - Rentabilität Begründung des Beratungsbedarf Was ist zu beachten, wenn Sie bereits im Nebenerwerb tätig sind? Sind Sie bereits im Nebenerwerb selbstständig tätig, bringen Sie bitte noch folgende Unterlagen zum Beratungsgespräch mit: Einkommensnachweis einer abhängigen Beschäftigung (z.b. Gehalt, Lohn) bzw. Nachweis über Lohnersatzleistungen (z.b. ALG I, ALG II, BAFÖG). Was ist zu beachten, wenn Sie Student sind? Sind Sie Student und möchten die für Studenten erhöhten Förderhöchstgrenzen nutzen, bringen Sie bitte noch folgende Unterlage zum Beratungsgespräch mit: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Stand: 08.07.2016 4/5

Wie lösen Sie den Bildungsscheck ein? Ihr Bildungsscheck wird im Rahmen des Beratungsgespräches ausgegeben und unterliegt Bedingungen und Fristen, die Sie beachten müssen. So müssen Sie den Bildungsscheck für die Teilnahme am Grund- und/ oder an den Spezialkursen bei Bildungsdienstleistern, die über eine Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach 6 des Weiterbildungsgesetzes verfügen, einlösen. Einen Scheck für die Beratung und Begleitung (Coaching) reichen Sie bei Beratern, die bei der Beraterbörse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Mittelstandsbank) (siehe https://beraterboerse.kfw.de/) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet sind, zur Begleichung der Rechnung ein. Beachten Sie dabei bitte folgende Fristen: Einlösung des/der Schecks Abrechnung (Einlösung beim LAGUS) innerhalb von 6 Monaten nach Ausgabe innerhalb von 9 Monaten nach Ausgabe Beispiel: Sie reichen Ihren Bildungsscheck für die Begleitung und Beratung im 1. Monat nach Ausgabe bei einem Berater ein. Sie haben weitere 8 Monate Zeit, das Coaching durchzuführen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent (für Studenten 90 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Eigenanteil und die eventuell anfallende Umsatzsteuer von 19 % auf die Gesamtkosten für den Berater (z.b. bei einem Beratungstag: 100,00 EUR Eigenanteil + 95,00 EUR Umsatzsteuer = 195,00 EUR) zahlen Sie direkt an den Berater. Stand: 08.07.2016 5/5