Kommunale Integrationszentren - Ein Angebot des Landes an die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen - Düsseldorf, 27.06.2012 1
Grundlage Das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften wurde am 8. Februar vom Landtag beschlossen, am 24. Februar verkündet (www.recht.nrw.de) Düsseldorf, 27.06.2012 2
Die wichtigsten Eckpunkte Selbstverpflichtung für mehr Teilhabe, Bildung und Integration Schaffung von Verbindlichkeit und Klarheit in der Integrationspolitik und Integrationsförderung Kern des Gesetzes: Artikel 1 Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein- Westfalen (Alle weiteren Artikel: Änderungen in Landesgesetzen, z.b. Schulgesetz, Schiedsamtsgesetz, Wohn- und Teilhabegesetz, Ausführung Kinder- und Jugendhilfegesetz, Kurortegesetz etc.) Düsseldorf, 27.06.2012 3
Die wichtigsten Eckpunkte Drei Säulen Stärkung der Integrationskraft der Kommunen Kommunale Integrationszentren ( 7) Integrationspauschalen ( 14) Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung und mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst ( 6) Effektivere Unterstützung von Migrantenorganisationen ( 9 Integrationsmaßnahmen freier Träger) Düsseldorf, 27.06.2012 4
Finanzielles Volumen (Haushaltsentwurf 2012) Vorgesehen: Insgesamt 14,1 Millionen Euro mehr Darin sind enthalten zusätzliche Mittel für Kommunale Integrationszentren Integrationsmaßnahmen zivilgesellschaftlicher Akteure: Freie Wohlfahrtspflege und Migrantenorganisationen Integrationspauschalen für die Kommunen für die effektivere Betreuung von Zuwanderergruppen Landesintegrationsrat zur Stabilisierung und Ausweitung der Arbeit Düsseldorf, 27.06.2012 5
Kommunale Integrationszentren Düsseldorf, 27.06.2012 6
Die Kommunalen Integrationszentren Verstehen Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe Sie bündeln das mehr als 30jährige Know How der RAA und das fundierte Erfahrungswissen aus den Projekten des Programms KOMM-IN NRW Führen die Strategien Integration durch Bildung und Integration als Querschnittsaufgabe zusammen Setzen neue Akzente im Sinne eines friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens Düsseldorf, 27.06.2012 7
Voraussetzung für Einrichtung und Betrieb Ein durch den Rat der Stadt bzw. durch den Kreistag in Abstimmung mit den betroffenen kreisangehörigen Gemeinden verabschiedetes Integrationskonzept. (S. Art 1 7 Abs.1) Das Integrationskonzept soll eine Darstellung der Arbeit zu den beiden Schwerpunktthemen Integration durch Bildung und Integration als kommunale Querschnittsaufgabe beinhalten, wie sie in Ziffer 1 und 2 von Art. 1 7 Abs. 1 normiert sind. Es soll außerdem die organisatorische Anbindung und Ausgestaltung des Kommunalen Integrationszentrums beschrieben werden. Düsseldorf, 27.06.2012 8
Was wird vom Land gefördert? Gefördert werden Kommunale Integrationszentren durch Personalkostenzuschüsse Personelle Besetzung: bis zu 3,5 Stellen für kommunale Bedienstete (2 außerschulische pädagogische Fachkräfte, 1 Verwaltungsfachkraft, ½ Assistenzkraft) MAIS: bis zu 170.000 Euro 2 Lehrerinnen und Lehrer auf 2 Vollzeitstellen vom MSW abgeordnet: im Gegenwert von 100.000 Euro Düsseldorf, 27.06.2012 9
Welche Kosten kommen auf die kreisfreie Stadt bzw. den Kreis zu? Kosten für die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, die Übernahme der Verwaltungskosten einschließlich der Reisekosten, die Übernahme der Kosten für Lehr- und Lernmittel sowie für Projektmittel, Düsseldorf, 27.06.2012 10
Aufgabenschwerpunkte 1. Die Kommunalen Integrationszentren unterstützen und beraten städtische Ämter und Dienststellen, z.b. Wirtschaftsförderung, Jugendämter, Stadtentwicklung, Ausländerbehörde; Schulen, andere Bildungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie weitere regionale Einrichtungen und Organisationen. 2. Die Kommunalen Integrationszentren haben Koordinierungs-, Beratungs- und Unterstützungsfunktionen und sind gemeinsam mit Einrichtungen des Regelsystems in der Kommune für die Entwicklung und Erprobung von Angeboten und Dienstleistungen zuständig. Düsseldorf, 27.06.2012 11
Aufgabenschwerpunkte 3. Handlungsfelder der Kommunalen Integrationszentren sind Bildung (insbesondere sprachliche und interkulturelle), Erziehung und Betreuung, und darüber hinaus z.b. Beschäftigung, Kultur, Sport, politische Partizipation, bürgerschaftliches Engagement, soziale Arbeit im Flüchtlingsbereich, Gesundheit sowie die Pflege älterer Menschen. 4. Die Kommunalen Integrationszentren arbeiten entlang der gesamten Bildungskette: von der frühen Bildung bis zum Übergang in das duale Ausbildungssystem / Studium, auch in dem sie Schulen und außerschulischen Einrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsund Erziehungsauftrags unterstützen. Düsseldorf, 27.06.2012 12
Aufgabenschwerpunkte 5. Die Aufgaben der Kommunalen Integrationszentren umfassen im Rahmen der jeweiligen kommunalen Beschlüsse Angebotsformen der systemischen Organisationsberatung und Unterstützung und die Beratung von näher zu bestimmenden Personengruppen: die Koordination, Bündelung und Mitsteuerung von örtlichen Integrationsangeboten, die Koordination, Unterstützung und Weiterentwicklung von Netzwerken, Düsseldorf, 27.06.2012 13
die partnerschaftlich orientierte Initiierung und Entwicklung von Konzepten, Projekten und Maßnahmen zur Integrationsarbeit in kommunalen Handlungsfeldern und zu schulischen und außerschulischen Bildungs- und Förderangeboten, die Förderung der Mitwirkung in Vereinen und der Beteiligung an örtlichen politischen Planungs- und Entscheidungsverfahren, die Beratung und Unterstützung von Schulen bei der Ausgestaltung von Ganztagsangeboten (RdErl. d. MSW BASS 12 63 Nr. 2), Düsseldorf, 27.06.2012 14
die Beratung und Unterstützung von Schulen bei der Verwendung der Stellen für Integrationshilfen (RdErl. d. MSJK BASS 14 01 Nr. 4), die Beratung und Unterstützung von Schulen bei der Umsetzung herkunftssprachlichen Unterrichts (RdErl. d. MSW BASS 13 63 Nr. 3), die Vermittlung von Beratung und Unterstützung von Eltern sowie die Zusammenarbeit mit ihnen bei der Erziehung ihrer Kinder, Düsseldorf, 27.06.2012 15
die Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte von Spiel-, Lehr- und Lernmaterialien, die Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften und außerunterrichtlich oder außerschulisch tätigen pädagogischen und sozialpädagogischen Fachkräften anderer Träger, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Fachgesprächen und Konferenzen, den Erfahrungstransfer und die Mitwirkung an überregionalen Aktivitäten der landesweiten Koordinierungsstelle und des Verbundes. Düsseldorf, 27.06.2012 16
Kooperationsgebot Die Kommunalen Integrationszentren ergänzen die bisherigen kommunalen Integrationsaufgaben Sie kooperieren mit den vom Land geförderten Integrationsstrukturen und mit Migrantenselbstorganisationen. Eine Zusammenarbeit mit anderen regionalen Akteuren der Integrationsarbeit wie u.a. z.b. den Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder den Regionalkoordinatoren des BAMF istanzustreben. Die Antrag stellende Gebietskörperschaft beteiligt von Anfang an die untere Schulaufsicht, die örtliche Schulverwaltung, die Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbände, ihre Mitwirkungsgremien nach 27 GO sowie je nach Arbeitsschwerpunkten weitere örtliche Partner. Düsseldorf, 27.06.2012 17
Übergangsregelung Für die Gemeinden und Gemeindeverbände, die über eine Regionale Arbeitsstelle verfügen, gilt: Eine Förderung der bisherigen organisatorischen Form kann auf Antrag längstens bis zum 31. Juli 2013 erfolgen. (Dieser Termin berücksichtigt wegen der jeweils betroffenen Lehrkräfte das Schuljahr.) Die organisatorische Einbindung der unterschiedlichen Funktionsbereiche der Kommunalen Integrationszentren muss bis spätestens zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Düsseldorf, 27.06.2012 18
Controlling und Evaluation Verbindliches Förderprogrammcontrolling verknüpft mit der Zuwendung Bestandsaufnahme und Prozessevaluation der kommunalen Integrationsarbeit durch einen externen Dienstleister Düsseldorf, 27.06.2012 19
Das Land unterstützt die Kommunalen Integrationszentren durch eine landesweite Koordinierungsstelle ( s. Art. 1 7 Abs 3) Die Koordinierungsstelle wirkt darauf hin, dass alle Kommunalen Integrationszentren den möglichst gleichen qualitativen Standard erreichen. Sie erfüllt ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit anderen landesweit tätigen Einrichtungen und Organisationen und Institutionen anderer gesellschaftlicher Akteure (z.b. Stiftungen). Die Koordinierungsstelle setzt sich aus der ehemaligen RAA- Hauptstelle und Teilen des Kompetenzzentrums für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg zusammen. Düsseldorf, 27.06.2012 20
Umsetzung Nordrhein-Westfalen: 54 Kreise und kreisfreie Städte 31.12.2011: 30 RAA April Information der für die RAA zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten Juni - Erlass und Richtlinie veröffentlicht Eröffnung Antragsverfahren - Bezirksregierung Arnsberg, KfI Juli u. Sept. Informationsveranstaltungen in den Regierungsbezirken Beginn der Einrichtung erster Kommunaler Integrationszentren in Kreisen/kreisfreier Stadt, ohne bisherige RAA bis Juli 2013 Abschluss der Umwandlung und Weiterentwicklung der RAA bis Ende 2015 flächendeckende Einrichtung Düsseldorf, 27.06.2012 21
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