DIE UMSETZUNG DER GESUNDHEITSREFORM IN ÖSTERREICH. Hannes Schmidl Oktober 2005

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Transkript:

DIE UMSETZUNG DER GESUNDHEITSREFORM IN ÖSTERREICH Hannes Schmidl Oktober 2005

Gründe für die Gesundheitsreform 2005 Demographischer Druck absehbar (double ageing): Zeit, jetzt (strukturell) zu handeln Weitere Ausgabensteigerungen absehbar Strukturmängel sollen korrigiert werden: - ungenügende Versorgungsintegration - Duale Finanzierung ohne Ausgleichsmöglichkeiten Die Finanzierungsvereinbarung endete 2

Keine Gründe... Schwerwiegende Mängel (Versorgungskrise) Unmut der PatientInnen Unzufriedenheit der Bevölkerung Akute Finanzkrise 3

Weitergehende Forderungen Verlagerungen von Leistungen aus Spitälern zum Arzt oder umgekehrt Sektorenübergreifendes (Reha / Notfall / Ärzte / Pflege) Krankheitsmanagement Sektorenübergreifendes Informationsmanagement Ungenügendes Instrumentarium aber Vereinbarungen sind/waren möglich Reformdruck einzelner Länder (NÖ, Vbg.) 4

Rollenprobleme Länder und Sozialversicherung treten als Leistungsanbieter und Financier und Regler auf Gemeinsame Spielregeln nur durch Vereinbarungen nach 15a B-VG: kleinster gemeinsamer Nenner ein Land kann alles blockieren Gesundheitsfinanzierung wird geregelt im Finanzausgleich Dominanz finanzpolitischer Überlegungen im Land 5

Steuerungsdefizite Trennung in der Steuerung durch getrennte Planungen (z.b. Niederlassungsplan der GKK und KA Plan des Landes) und Finanzierungen (z.b. Dialyse in der Ambulanzpauschale des LKH oder Tarifleistung der GKK) Keine bindenden Anreize für integrative Programme Keine Tradition gemeinsamer Grundlagen für Information und Kommunikation im Land Schwache Position des Bundes 6

Qualitätsprobleme Kaum Grundlagen für die Einschätzung der Ergebnisqualität von KH Leistungen (Monopol der Fachgesellschaften?!) Beschränkung auf Strukturqualität Kaum Qualitätskriterien in Kassenverträgen Keine normierte Qualitätsberichterstattung wie z.b. in der BRD Qualität wird als Kostenfaktor abgewertet 7

Ergebnis 15a - Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens Mehreinnahmen für Länder und SV Paktiertes Volumen für Sparmaßnahmen Bund setzt Grundsätze durch Länder behalten operative Möglichkeiten Sozialversicherung eingebunden 8

Gesundheitsausgaben OECD Jahr 1990 2000 2001 2002 2003 Österreich (+0.7?) 7,0 7,6 7,5 7,6 7,6 Tschechien 4,7 6,6 6,9 7,2 7,5 Deutschland 8,5 10,6 10,8 10,9 11,1 Italien 7,9 8,1 8,2 8,4 8,4 Großbritannien 6,0 7,3 7,5 7,7 7,7 Schweden 8,4 8,4 8,8 9,2 9,2 Schweiz 8,3 10,4 10,9 11,1 11,5 USA 11,9 13,1 13,8 14,6 15,0 9

Mittel für den Reformpool Mittel werden auf Länderebene berechnet und über LGF auf Landesebene ausgegeben 2005 und 2006: 1% der Gesamtmittel 2007 und 2008: 2% der Gesamtmittel Mittel werden nicht als Vorweganteile abgezogen (kein Sparbuch ) Mittel fließen nur im Einvernehmen der Vertragspartner und bei beiderseitigem Nutzen (durch Dokumentation zu beweisen) 10

Länderweise Darstellung der Gesamtmittel intramural (in Mio. Euro) Burgenland 145 Kärnten 533 Niederösterreich 1.001 Oberösterreich 1.144 Salzburg 444 Steiermark 991 Tirol 604 Vorarlberg 254 Wien 2.100 Gesamtmittel (intramural) 7.216 11

Länderweise Darstellung der Gesamtmittel extramural (Mio. ) Burgenland 199 Kärnten 389 Niederösterreich 1.111 Oberösterreich 787 Salzburg 353 Steiermark 849 Tirol 458 Vorarlberg 209 Wien 1.440 Ausland 31 Gesamtmittel (extramural) 5.826 12

Reformpoolmittel Basis für Ermittlung der Gesamtmittel jeweils die Daten des drittvorangegangenen Jahres. Intramural: 7.216 Mio. Euro (2002: 6.859 Mio. Euro) Ermittelte Endkosten nach KORE 2003 bzw. 2002, ohne Endkosten der Nebenkostenstellen Extramural: 5.826 Mio. Euro (2002: 5.589 Mio. Euro) Erfolgsrechnung der KV-Träger 2003 bzw. 2002, ohne Spitalskosten, Stat. Rehabilitation, Geldleistungen, Kuren, Gesundheitsförderung, Transportkosten Die Darstellung erfolgt länderweise 13

Ziele des Kooperationsbereichs Leistungsverschiebungen, die - Effektivität erhöhen - Effizienz erhöhen - Zum Nutzen beider Vertragspartner sind Strukturveränderungen, die - Nachhaltig und - Transferierbar sind 14

Kriterien Einigkeit Land / SV Effizienz ( Vorteile ) Patientennutzen (Qualität, Versorgung) Evaluierbar Menge und Kosten messbar Nutzen bewertbar Mittel kalkulierbar Nachnutzung darstellen Zeitplan (Dauer) Nachhaltigkeit (langfristige Perspektive) Begleitmaßnahmen Qualitätssicherung Teilung des Gewinns 15

Weitere Inhalte der Leitlinien Dokumentation: Gegebenenfalls Grundlagen für Kalkulation durch rechtliche und organisatorische Maßnahmen sicher stellen Evaluierung: Daten / Definitionen / Umfeldanalyse / Zielerreichung / Effekte Bei Bedarf extern Berichtspflicht: Standards für Dokumentation und Berichte / Diskussion / zentrale Doku aller Projekte / Beratung der Ergebnisse 16

IGV ein näherer Blick Es geht hier um Aushandlung von Kommunikationssystemen Abgestimmte, gemeinsame Leistungen Über Berufs- und Organisationsgrenzen und Über die Grenze Patient / Laie / Professional... Länderweise unterschiedlichste Erfahrungen durch Größe, Kultur, Politik 17

IGV eine offene Begriffswelt Integrierte Versorgungsplanung Disease - Management Programme, Care Management, gate keeping Klinische Pfade PPP Modelle... Unterstreichen jeweils bestimme IGV - Aspekte... Betreffen als neue Akteure Freiberufler, in neuen Formen (Ärztezentren, Netzwerken, GmbH), reichen bis Wellness und Kuranstalten, und treffen Partner in der Zulieferindustrie 18

IGV Problembereiche Versorgungsauftrag und Leistungspflicht Öffentliche Bereiche und marktfähige Bereiche Freiwilligkeit der Teilnahme der Patienten? Aufblähung der Bürokratie oder Qualitätsverbesserung 19

IGV - Beispiele Wien: PIK Projekt OÖ: Schlaganfallprojekt Stmk: Entlassungsmanagement Vorarlberg: Gesundheitsfonds Österreich (BMGF): Med Together 20

Geld für Integrierte Versorgung? Sind das Vorbilder für Vorhaben gemäß Art. 26 (1): gemeinsame Strukturveränderungen bzw. Projekte mit Leistungsverschiebungen? Erfüllen diese Projekte die Kriterien? 21

Was bedeutet der ÖSG Für Bund / Wien: Verhandlung Gesamtleistung Für das Land Wien (WGF und BGF): Verhandlung von 450 MHGs anstatt Betten Für die einzelne Krankenanstalt: Festlegung Bandbreite MHG pro Spital ( Leistungspaket ), Abstimmung mit BGF WGF: finanziert die Bandbreite, sanktioniert Leistungsüberschreitungen BGF: KA-Plan wie bisher + Leistungspakete 22

Aktuelle Forderungen an ÖSG Bettenobergrenzen sollten bleiben (Land) Standortbezogene Mindestfrequenzen Evaluierbarkeit der Planungsmatrix 2008 Evaluierung durch Vertragsparteien Ist-Daten der SV einfügen (amb. Sektor) Unklare Inhalte raus (med. Pflegebetten) SQG vereinfachen 23

Voraussetzung Nahtstellenmanagement Artikel 5 Strukturqualitätskriterien für alle Versorgungspartner (Ärzte: 43(5) ASVG), Rehabilitations Bereich: ÖBIG, Pflegebereich?? Institutionalisiertes Entlassungsmanagement aller KA einer VR Standardprozeduren für die Betreuungsübernahme Institutionalisierte Koordinationsstrukturen Dokumentationsregeln (Artikel 32 und 33) Allgemeiner Zugriff auf elektronische Patientenakte in der gesamten Versorgungsregion 24

Voraussetzung: Dokumentation im Extramuralen Artikel 32 Bis 1. Jänner 2007 einheitliche Leistungsund Diagnosendokumentation für Kassenärzte, Ambulanzen und Ambulatorien Bis 1. Jänner 2007 Modelle für eine ergebnisorientierte, pauschalierte und gedeckelte Abgeltung dieser Bereiche Einvernehmen Bund, Länder, Sozialversicherung notwendig Konfliktpotential mit Leistungsanbietern 25

Weitere Maßnahmen Qualitätsverpflichtung (-> GQG) Artikel 6 Telematikverpflichtung (-> GTG) Artikel 7 ELGA - Verpflichtung Artikel 7 Gemeinsame Vorsorgeprogramme Artikel 28 Vorsorge - Evaluierung Artikel 29 Gemeinsame gesundheitsökonomische Analysen und Evaluierungen Artikel 9 Abrundung der Gesundheitsreform oder...?! 26

Die Landesgesundheitsfonds Artikel 14-19 Ziel der Gesamtverantwortung von Land und Sozialversicherung auf Landesebene Beachten die Richtlinienkompetenz der Bundesgesundheitsagentur Umfasst drei Kernbereiche: intramural, extramural und den Kooperationsbereich Intramural > Land, extramural > Sozialvs. 27

Wichtigste Aufgaben Regelung des Kooperationsbereiches, Hersstellung des Einvernehmens des Landes mit der Sozialversicherung (GKK? Alle?) Finanzierung der Kooperationsmodelle nach Reformpool Art. 26 Krankenhausfinanzierung wie bisher Umsetzung / Kontrolle von ÖKAP, LAP, ÖSG 28

Die Landesgesundheitsfonds Werden durch Landesgesetze errichtet Sind Rechtsnachfolger der Krankenanstaltenfonds Haben eigene Rechtspersönlichkeit Nehmen die Aufgaben gemäß Vereinbarung wahr Können auch weitere Aufgaben haben (z.b. Verwaltung von Härtefallmitteln) Werden ab 1.1.2006 tätig 29