A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland

Ähnliche Dokumente
Schlüsselzahlen zur Spalte / Zeile 12 auf der Rückseite des Führerscheins

Was bedeuten die Schlüsselzahlen in meinem Führerschein?

wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:

Drucksache 683/ schlüsselungen weitere Ziffern/Buchstaben enthalten. Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern. Sie gelten nur im Inlan

Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen im Führerschein

I. Schlüsselzahlen der Europäischen Union. Schlüsselzahl. Lfd. Nr.

Anlage 9 (zu 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

FÜHRERSCHEINKLASSEN. Euro-Führerscheinklassen entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV ab

Hinweise zu den Schlüsselzahlen im Führerschein entsprechend Anlage 9 zu 25 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung FeV

Anlage 9 (zu 25 Abs. 3) In Kraft getreten am Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

Informationsblatt über die Schlüsselzahlen im Führerschein

Fahrschule Weinrank. Schlüsselzahlen der Europäischen Union. Schlüsselzahlen der Europäischen Union

I. Schlüsselzahlen der Europäischen Union:

Anlage 9 (zu 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

Anlage 9 (zu 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

Anlage 9 FeV Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

Weitere Kernpunkte der neuen EU-Führerscheinregelung:

Hinweise zu den Schlüsselzahlen im Führerschein entsprechend Anlage 9 zu 25 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung FeV

Hinweise zu den Schlüsselzahlen im Führerschein entsprechend Anlage 9 zu 25 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung FeV

Hinweise zu den Schlüsselzahlen im Führerschein entsprechend Anlage 9 zu 25 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung FeV

Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

Stand: 11. Juli Seite 1 von 5

Landesrecht BW Einzelnorm. Quelle:

A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland

Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab

Zahlencodes am Führerschein

Mindestalter: Vorbesitz: Ärztliche Bescheinigungen: Gültigkeit Ausbildung: zwei Wochen eigenem Übungsgelände

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab

FÜHRERSCHEINKONTROLLE SO GEHEN SIE AUF NUMMER SICHER!

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich Mindestalter: 25 Jahre Befristet: Nein Einschluss der Klassen: keine Untersuchungen: Nur Sehtest

EU-Fahrerlaubnisklassen

Anlage 3 ( zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Lenker - medizinische Gründe (Codes 01 bis 05)

Fahrerlaubnisklassen seit dem

informiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber?

Zahlencodes im Führerschein

Informationen zur Klasse B

Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab dem

Fahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 6. Februar 2017 Teil II

Bis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen.

RECHTSDIENSTE. Führerschein-Recht: Codes im Führerschein LENKER (medizinische Gründe) FAHRZEUGANPASSUNGEN

Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ( 6 FeV) (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse AM:

Die EU-Führerscheinklassen Vergleich: bis 1999 / aktuell / ab

Neue Fahrerlaubnisklassen ab Alte Fahrerlaubnisklassen bis (Änderungen in ROT) Mindestalter: 16 Jahre

Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen

In der Fahrerlaubnisverordnung FeV Deutschland

Folgende Führerscheinklassen werden in Peters Fahrschule unterrichtet:

Klasse A - Zweiräder. Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Gesetzliche Änderungen Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Übersicht über die EU-Führerscheinklassen

F a h r s c h u l e S c h u b e r t Gerchsheim Tauberbischofsheim

zu Punkt... der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein

Die Fahrerlaubnis wird in folgende Klassen eingeteilt:

RICHTLINIE 2012/36/EU DER KOMMISSION

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Besitzstandswahrung 6 VI FeV Bernd Huppertz 1

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Text. Bundesrecht konsolidiert

Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013

Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem L T AM A1 A2 A C1 C C1E CE B B96 BE D1 D D1E DE. Befristungen

Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick

Führerscheinkontrolle

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Text. Bundesrecht konsolidiert. Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung

Mit nachstehend aufgeführten Unterschriften bestätigen die Unterzeichner, dass Sie von folgenden Punkten Kenntnis genommen haben:

Klasse B. PKW ( ab 17 / 18 Jahre )

Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie

AvD Wissen DER EU-FÜHRERSCHEIN. Wissenswertes rund um den neuen Führerschein VERTRAUENS- RECHTSANWÄLTE

Antrag BF 17 auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Begleiteten Fahren

Schweizerischer Führerausweis im Kreditkartenformat

Um Klassen besser! Mehr Fahrspaß mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie

Klasse AM Motorfahrräder Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Fahrschule Weinrank Inh. Ralf Herrmann. Neunkirchen - Furpach - Wellesweiler - Wiebelskirchen. Information zum Führerschein

Führerscheinklassen Pkw (B, B96, BE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? B96. Rechtsstand 08/2017

Fahrschule Weinrank Inh. Ralf Herrmann Neunkirchen - Furpach - Wellesweiler - Wiebelskirchen. Information zur Prüfbescheinigung

1991L0439 DE

Motorradfahren mit dem Autoführerschein?

1. Einzelachslast a) Einzelachsen 10,00 t b) Einzelachsen (angetrieben) 11,50 t;

Führerscheinklassen Pkw (B, B96, BE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? B96. Rechtsstand 01/2017

Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften*

Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften*

Berufskraftfahrerausbildung

Überblick 14. FSG-Novelle (BGBl I 61/2011)

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006.

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Transkript:

A. se und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland I. se nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 18) fd. klasse (alt) klassen gem. Anlage ) 1 1 vor dem 01.12.54. 174, 175 2 1 im Saarland 3 1. 174, 175 A, A2, A1, AM,. 174, 175 4 1 nach dem 31.12.88 A, A2, A1, AM,. 174 5 1a A, A2, A1, AM,. 174, 175 6 1a nach dem 31.12.88 A, A2, A1, AM,. 174 7 1 beschränkt auf eichtkrafträder nach dem 31.03.80 und vor dem 01.04.86 A1, AM, 174, 175, A1 7.05 8 1b A1, AM, 174, 175, A1 7.05 1b nach dem 31.12.88 A1, AM, 174, A1 7.05 10 2 vor dem 01.12.54 CE,,T 11 2 im Saarland CE,,T 12 2,T 13 2 nach dem 31.03.80,T 14 2 beschränkt auf Kombinationen nach Art eines Sattelkraftfahrzeugs oder eines astkraftwagens mit drei Achsen nach dem 31.12.85 C1, C1E, 15 3 (a+b) vor dem 01.12.54 BE, C1, C1E, 16 3 im Saarland BE, C1, C1E, 17 3 C1, C1E,. C 172. C 172. C 172, A1 7.05, A 7.03, A 7.04, BE. C 172, A1 7.03, A1 7.04, A C, CE 7( C 172, A1 7.03, A1 7.04, A C1 171, 174, 175, BE C1 171, 174, 175, BE C1 171, 174, 175, A1 7.05, A

18 3 nach dem 31.03.80 und C1, C1E, 1 3 nach dem 31.12.88 C1, C1E, 20 4 vor dem 01.12.54 21 4 im Saarland. 174, 175. 174, 175 C1 171, 174, 175, A1 7.03, C1 171, 174, 175, A1 7.03, 22 4 A1, AM, 174, 175, A1 7.05 23 4 nach dem 31.03.80 und AM, 174, 175 24 4 nach dem 31.12.88 AM, 174 25 5 AM, 174, 175 26 5 nach dem 31.03.80 und AM, 174, 175 27 5 nach dem 31.12.88 174 II. se nach der -Verordnung (Erteilungsdatum vom 1. Januar 1 bis zum 18. Januar 2013) fd. klasse (alt) klassen 1 A1 A1, AM A1 7.05 2 A (beschränkt) A2, A1, AM 3 A A, A2, A1, AM Einschränkungen: Klasse und 4 B A, A1, AM, B, A1 7.03, A1 7.04, A 7.03, A 7.04 5 BE A1 7.03, A1 7.04, A 6 C1 A, A1, AM, B, C1, A1 7.03, A1 7.04, A 7.03, A 7.04 7 C1E C1, C1E, A1 7.03, A1 7.04, A 8 C A, A1,AM, B, C1, C, A1 7.03, A1 7.04, A 7.03, A 7.04 CE C1, C1E, C, CE,, T A1 7.03, A1 7.04, A, 10 D1 A, A1, AM, B, D1, A1 7.03, A1 7.04, A 7.03, A 7.04, 11 D1E D1, D1E, A1 7.03, A1 7.04, A 12 D A, A1, AM, B, D1, D, A1 7.03, A1 7.04, A 7.03, A 7.04 13 DE D1, D1E, D, DE, 14 M AM 15 16 S AM 17 T AM,, T A1 7.03, A1 7.04, A

B. se und Führerscheine nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik ( auf der Basis der Verkehrsblattverlautbarung vom 27. Juni 14) I. Vor dem 3. Oktober 10 ausgestellte Führerscheine fd. DDR - klasse klassen 1 A vor dem 1.12.54 2 A gem. Anlage ). 174, 175 A, A2, A1, AM,. 174, 175 3 A nach dem 31.12.88 A, A2, A1, AM,. 174 4 B (beschränkt auf Kraftwagen mit nicht mehr als 250 cm³ Hubraum, Elek- trokarren -auch mit Anhänger- sowie maschi- nell angetriebe- ne Krankenfahrstühle) vor dem 1.12.54 5 B (beschränkt) 6 B (beschränkt) nach dem 31.03.80 und. 174, 175 A, A1, AM, B,. 174, 175, A1 7.05, A 7.03, A 7.04 A, A1, AM, B,. 174, 175, A1 7.03, A1 7.04, A 7.03, A 7.04 7 B (beschränkt) nach dem 31.12.88 A, A1, AM, B,. 174, A1 7.03, A1 7.04, A 7.03, A 7.04 8 B vor dem 1.12.54 C1, C1E, B 10 B nach dem 31.03.80 und C1, C1E, C1, C1E, 11 B nach dem 31.12.88 C1, C1E, 12 C vor dem 1.12.54 13 C C1, C1E, C, 14 C nach dem 31.02.80 C1, C1E, C, 15 D C1, C1E, C,, T 16 BE C1, C1E, C1 171, 174, A1 7.05, BE C1 171, 174, 175, A1 7.05, A C1 171, 174, 175, A1 7.03, C1 171, 174, A1 7.03, A1 7.04, A 7.03, A 7.04, BE C1 171, 174, 175, BE C 172, A1 7.05, A 7.03, A 7.04, BE C 172, A1 7.03, A1 7.04, A. 174, A1 7.03, A1 7.04, A C1 171, 174, 175, A1 7.03,

17 BE nach dem 31.12.88 C1, C1E, 18 CE,T 1 DE C1, C1E,,T 20 M vor dem 1.12.54 21 M 22 M nach dem 31.03.80 und C1 171, 174, 175, A1 7.03,. C 172, A1 7.03, A1 7.04, A. A1 7.03, A1 7.04, A 7.03, A 7.04, BE. 174, 175 A1, AM, 174, 175, A1 7.05 AM, 174, 175 23 M nach dem 31.12.88 AM, 174 24 T AM, 174, 175 25 T nach dem 31.03.80 und 174, 175 26 T nach dem 31.12.88 174 II. Vor dem 1. Juni 182 ausgestellte Führerscheine fd. DDR - klasse klassen 1 1 vor dem 1.12.54 gem. Anlage ). 174, 175 2 1 nach dem 30.11.54 A, A2, A1, AM,. 174, 175 3 2 vor dem 1.12.54 4 2. 174, 175 A, A1, AM, B,. 174, 175, A1 7.05, A 7.03, A 7.04 5 2 nach dem 31.03.80 A, A1, AM, B,. 174, 175, A1 7.03, A1 7.04, A 7.03, A 7.04 6 3 vor dem 1.12.54 7 3. 174, 175 A1, AM,. 174, 175, A1 7.05 8 3 nach dem 31.03.80 AM,. 174, 175 4 vor dem 1.12.54 BE, C1, C1E, 10 4 C1, C1E, 11 4 nach dem 31.03.80 C1, C1E, C1 171, 174, 175, BE C1 171, 174, 175, A1 7.05, A C1 171, 174, 175, A1 7.03,

12 5 vor dem 1.12.54 CE,,T 13 5,T 14 5 nach dem 31.03.80,T. C 172, BE. C 172, A1 7.05, A 7.03, A 7.04, BE. C 172, A1 7.03, A1 7.04, A III. Vor dem 1. April 157 ausgestellte Führerscheine fd. DDR - klasse klassen 1 1 2 2 CE,,T 3 3 4 4 gem. Anlage ). 174, 175. C 172, BE. 174, 175 C1 171, 174, 175, BE IV. Vor dem 1. Juni 182 ausgestellte scheine fd. DDR - klasse 1 angsam fahrende Fahrzeuge 2 angsam fahrende Fahrzeuge klassen gem. Anlage ) A1, AM, 174, 175, A1 7.05 nach dem 31.03.80 AM, 174, 175 3 Kleinkrafträder A1, AM, 174, 175, A1 7.05 4 Kleinkrafträder nach dem 31.03.80 AM, 174, 175 iste der Schlüsselzahlen auf ab dem 1. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen I. Schlüsselzahlen der Europäischen Union 01 Sehhilfe und/oder Augenschutz, wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert: 01.01 Brille 01.02 Kontaktlinsen 01.03 Schutzbrille 02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe 03 Prothese/Orthese der Gliedmaßen 05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen 05.01 Nur bei Tageslicht

05.02 In einem Umkreis von... km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region... 05.03 Ohne Beifahrer/Sozius 05.04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als... km/h 05.05 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der ist 05.06 Ohne Anhänger 05.07 Nicht gültig auf Autobahnen 05.08 Kein Alkohol 10 Angepasste Schaltung 15 Angepasste Kupplung 20 Angepasste Bremsmechanismen 25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen 30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen 35 Angepasste Bedienvorrichtungen 40 Angepasste enkung 42 Angepasste(r) Rückspiegel 43 Angepasster Fahrersitz 44 Anpassungen des Kraftrades 44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel 44.02 (Angepasste) handbetätigte Bremse 44.03 (Angepasste) fußbetätigte Bremse 44.04 Angepasste Beschleunigungsmechanismen 44.05 Angepasste Handschaltung und Handkupplung 44.06 Angepasster Rückspiegel 44.07 Angepasste Kontrolleinrichtungen 44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen 45 Kraftrad nur mit Beiwagen 46 nur dreirädrige Fahrzeuge 50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer) 51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) 70 Umtausch des Führerscheins Nummer.., ausgestellt durch... (EUUnterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anl. 11) 71 Duplikat des Führerscheins Nummer... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE- Unterscheidungszeichen) 72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kw (A1) 73 Nur für vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) 74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7 500 kg (C1) 75 Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1) 76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7 500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die eermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E) 77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die eermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E) 78 Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungspedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A, A1 über einen von Hand zu bedienenden Kupplungshebel verfügen, das (der) vom Fahrer bei Anfahren oder beim Anhalten des Kraftfahrzeugs sowie beim Gangwechsel bedient werden muss 7 (...) Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG 7 (C1E > 12 000 kg, 3) Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die eermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. 7 (S1 25/7 500 kg) Begrenzung der Klassen D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder maximal 7 500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz. 7 ( 3) Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als drei Achsen. Der Buchstabe steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. 7.01 Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen 7.02 Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige eichtfahrzeuge der Klasse AM 7.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge 7.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg 7.05 Krafträder der Klasse A1 mit einem eistungsgewicht von mehr als 0,1 kw/kg

Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg übersteigt 80 Nur für Inhaber einer für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. ebensjahr noch nicht vollendet haben 81 Nur für Inhaber einer für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. ebensjahr noch nicht vollendet haben 0 Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen verwendet werden 5 Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum... erfüllt [zum Beispiel: 5(01.01.14)] 6 Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg beträgt. II. nationale Schlüsselzahlen 104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen 171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste 172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste 174 Klasse, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden 175 Klasse, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ 176 Auflage: Bis zum Erreichen des 18. ebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses 177 Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum Führerschein 178 Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im inienverkehr 17 Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden 181 Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S 182 Auflage zu den Klassen D1, D1E, D, DE, C und CE: Bis zum Erreichen des 21. ebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21. ebensjahres. 183 Auflage zu den Klassen D, DE: Bis zum Erreichen des 20. ebensjahres nur zur Personenbeförderung im inienverkehr nach den 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes bei inienlängen von bis zu 50 Kilometer im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 20. ebensjahres. 184 Auflagen: Bis zur Vollendung des 18. ebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) 1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannten Person und 2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen ist; die ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.