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Transkript:

Seite /6 Direktion des Innern Empfehlungen zu den Raumanforderungen für Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Zug Anhang : Raumprogramm und Raumausstattung von Kinderkrippen Für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter in einer Kinderkrippe mit einer oder zwei Gruppen besteht mindestens folgender Raumbedarf: Gruppe max. 0 Kinder 2 Gruppen max. 20 Kinder Nr. Raum Anzahl Fläche Anzahl Fläche Bemerkungen INNENRAUM Räume für die Betreuung Betreuungsraum (Hauptraum) 60 m 2 2 20 m 2 Spielen und Essen 2 Betreuungsraum (Mehrzweckraum) 2 Schlafen, Ruhen, Spielen Total Betreuungsräume 2 60 m 2 4 20 m 2 Nebenräume 3 Eingang/ Garderobe 2 m 2 24 m 2 für Kinder, Personal und Gäste 4 Küche/Office 0 m 2 5 m 2 zusätzliche Küchengeräte und Ablagefläche bei 2 Gruppen 5 Nasszelle/ WC Kinder 5 m 2 2 0 m 2 mind. WC pro Einrichtung behindertengerecht eingerichtet 6 WC Personal 4 m 2 2 8 m 2 7 Waschküche/ Putzraum 5 m 2 0 m 2 abschliessbar, mit abschliessbaren Schränken 8 Abstellraum 2 m 2 24 m 2 abschliessbar 9 Büro/ Pausenraum 2 m 2 (2) 24 m 2 mit abschliessbaren Schränken Total Nebenräume 7 60 m 2 9 5 m 2 Total Innenraum 9 20 m 2 3 235 m 2 AUSSENRAUM 0 Aussenbereich 00 m 2 200 m 2 verkehrsfrei und eingezäunt Total Aussenraum 00 m 2 200 m 2

Seite 2/6 Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Zug sowie auf der Basis von bereits vorhandenen Raumstandards und Praxiserfahrungen können folgende Empfehlungen zum Raumprogramm einer Kinderkrippe abgegeben werden: INNENRAUM Räume für die Betreuung Kinderkrippen für Vorschulkinder benötigen für die Betreuung einer Gruppe von 8 bis 0 Kindern gemäss Kinderbetreuungsverordnung zwingend folgende Räume: 2 Räume für die Betreuung Verbindliche Qualitätsanforderung für die Betreuungsräume im Kanton Zug: mind. 60 m 2 für eine Gruppe mit 0 Kindern (Gesamtfläche ohne Nebenräume) Betreuung: Essen, Spielen, Ruhen, Arbeiten, Schlafen Die Betreuungsräume genügen den Anforderungen an Wohnräume (genügend direktes Tageslicht und belüftbar). Es ist auf eine gute Schalldämmung zu achten (0.8 s -.0 s Nachhallzeit gemäss SIA-Norm). Es müssen zwei separate Betreuungsräume zur Verfügung stehen. Falls nur ein grosser Betreuungsraum vorhanden ist, muss er durch Raumelemente oder Schiebewände unterteilbar sein. Wenn Babys betreut werden, muss einer der Betreuungsräume als Ruheraum genutzt werden können, in dem ein ungestörter Schlaf der Kinder möglich ist. Die Betreuungsräume sind rollstuhlgängig (Türbreite mind. 80 cm) und behindertengerecht eingerichtet (ohne Schwellen, Durchgänge zwischen den Möbeln mind. 20 cm). Essen: Standsichere und pflegeleichte Tische und Stühle. Im Essensbereich können Tische und Stühle normale Grösse haben, weil Kinder und Erwachsene gemeinsam essen (mit Kindersitzen ergänzen). Spielen: Grosse Räume können durch die Möblierung in Zonen für verschiedene Aktivitäten unterteilt werden (Essen, Spielen, Basteln, Lesen etc.). Die Einrichtung der Räume soll selbständiges Spielen ermöglichen, die Kinder sollen freien Zugang zu den Schränken und zu den kippsicheren Regalen mit Spielsachen haben. Spielsachen, die nur unter Aufsicht benutzt werden dürfen, sollen ausser Reichweite der Kinder aufbewahrt werden. Die Tische und Stühle im Spielbereich sollen der Körpergrösse der Kinder angepasst sein. Ruhe- und Rückzugsraum: Ein Betreuungsraum muss so eingerichtet sein, dass er den Kindern für den Rückzug bzw. den Babys zum Schlafen dienen kann. Dort können auch Babys gewickelt werden, falls dafür im Bad kein Platz vorhanden ist. Der Ruheraum kann als Mehrzweckraum genutzt und ausserhalb der Ruhezeiten für andere Aktivitäten eingesetzt werden (Gumpizimmer, Spielzimmer etc.). Dazu muss er flexibel möbliert sein (mobile Schlafmöglichkeiten und Tische) und über genügend Stauraum verfügen (zum Versorgen von Bettwäsche, Decken und Kissen, Kleidern, Spielsachen etc.). Zum Basteln können die Tische in den Betreuungsräumen genutzt werden. Bei grosszügigen Platzverhältnissen kann auch ein separater Raum zum Basteln und Werken eingerichtet werden (ca. 6 m 2 ). Wenn sich die Kinder darin nicht längere Zeit aufhalten, kommt auch ein beheizbarer Kellerraum ohne direktes Tageslicht in Frage.

Seite 3/6 Nebenräume Die Zahl und Grösse der Nebenräume von Kinderbetreuungseinrichtungen sind im Kanton Zug gesetzlich nicht geregelt. Für die Betreuung einer Gruppe werden folgende Nebenräume empfohlen: Eingang/ Garderobe ca. 2 m 2 Empfangen und Verabschieden der Kinder Aufbewahrung von Kleidern, Schuhen und persönlichen Gegenständen Es muss genügend Platz vorhanden sein, damit jedem Kind und den Betreuungspersonen (falls keine Personalgarderobe vorhanden ist) ein eigener Platz zur Verfügung steht (ca. 0.7 m 2 pro Person). Da sich in der Regel mehrere Kinder einen Betreuungsplatz teilen, sind mehr Garderobenplätze als Betreuungsplätze nötig (Faktor.5). Zusätzlich sollten Plätze für Gäste zur Verfügung stehen. Stühle oder Bänke mit Kleiderhaken, Ablage für Schuhe, Schränke oder Regale für Kleider und persönliche Gegenstände Küche/Office ca. 0 bis 20 m 2 Zubereitung von Haupt- und Zwischenmahlzeiten und von Getränken bzw. Aufbereitung von gelieferten oder mitgebrachten Mahlzeiten Auch wenn keine Hauptmahlzeiten zubereitet werden, muss für Zwischenmahlzeiten, zum Aufwärmen von Speisen und Getränken und zur Aufbewahrung von Geschirr eine Küche oder ein Office vorhanden sein. Die Grösse richtet sich nach der Anzahl der betreuten Kinder. Der Zugang sollte über den Korridor erfolgen. Die Ausstattung der Küche/des Office ist abhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und der Zubereitung der Mahlzeiten. In kleinen Einrichtungen mit ein bis zwei Gruppen ist eine normale Haushaltsküche ausreichend (mit Kochherd, Dampfabzug, Backofen, Spülbecken, Geschirrabwaschmaschine, Kühlschrank mit Tiefkühler, Abfalleimer), bei grösseren Einrichtungen sind Anpassungen notwendig (z.b. mehr Ablagefläche, zusätzliche sanitäre Geräte, Geräte zum Aufwärmen der Mahlzeiten und Kühlen der Esswaren, Geräte zur Geschirrreinigung etc.). Es ist auf genügend Stauraum für Esswaren zu achten. Die Anforderungen der Lebensmittelhygiene an die Ausstattung der Räume sind zu beachten (leicht zu reinigende Böden, Wände und Arbeitsflächen, ausreichende Kühleinrichtungen, Dampfabzug, Waschbecken mit Kalt- und Warmwasser, Geschirrspüler, Entsorgung der Essensabfälle etc.). Offenen Küchen müssen gesichert sein (Sicherungen von Geräten und Schränken).

Seite 4/6 Nasszelle (mit Bad oder Dusche)/ WC Kinder ca. 5 bis 0 m 2 Körperhygiene Die Kinder können Waschbecken und WC leicht erreichen und selbstständig benutzen. Hier kann auch ein Wickelplatz (pro Gruppe ein Wickeltisch) und/oder ein Waschturm (Waschmaschine und Tumbler) eingerichtet werden, falls genügend Platz vorhanden ist. Der Raum kann mit Sanitärapparaten für Kinder oder mit normalen Apparaten ausgestattet sein (mind. Waschtisch und WC pro Gruppe). Normalapparate müssen mit einem Podest oder Spezialsitz für Kinder zugänglich gemacht werden. Falls mehrere Toiletten oder ein Wickeltisch im Raum vorhanden sind, sorgt ein Sichtschutz für Intimsphäre. Es ist auf genügend Ablagefläche für Toilettenartikel zu achten, damit mehrere Kinder gleichzeitig Zähne putzen oder Hände waschen können. Es wird ausreichend Stauraum für Pflegematerial (Toilettenpapier, Windeln, Seife, Handtücher etc.) benötigt. Falls sich in diesem Raum auch Waschmaschine und Tumbler befinden, müssen sie gesichert sein. Waschmittel müssen verschlossen aufbewahrt werden. WC Personal ca. 4 m 2 Körperhygiene Eine Kinderkrippe mit einer Gruppe verfügt über mindestens zwei Räume mit WC. Mindestens eines davon ist behindertengerecht ausgestattet (mind. 4 m 2 ). Einer der beiden Räume mit WC ist für das Personal reserviert. Waschküche/ Putzraum ca. 5 m 2 Lebensmittel-, Körper- und Wohnhygiene Eine Waschmöglichkeit für Wäsche kann auch in der Nasszelle oder in der Küche vorgesehen werden, falls genügend Platz vorhanden ist. Wasch- und Putzmittel müssen in abschliessbaren Schränken aufbewahrt werden. Normale Haushaltsgeräte wie Waschmaschine und Tumbler genügen. Die Waschküche muss abschliessbar sein und kann gleichzeitig als Putzraum genutzt werden. Wasch- und Putzmittel müssen kindersicher in abschliessbaren Schränken aufbewahrt werden. Abstellraum ca. 2 m 2 Abstellen von Kinderwagen, Velos und Spielgeräten Der Abstellraum im Innen- oder Aussenbereich ist für die Kinder gefahrlos zugänglich. Platzbedarf ca. 0.5 -.0 m 2 pro Kind. Falls kein Innen- oder Aussenraum für Kinderwagen vorhanden ist, muss der Eingangsbereich gross genug sein, um vier bis fünf Kinderwagen pro Gruppe abzustellen. Sofern möglich, wettergeschützt und abschliessbar.

Seite 5/6 Büro/ Pausenraum ca. 2 m 2 Administration Einzelgespräche mit Eltern oder Personal Arbeitspausen Der Raum muss nicht zwingend zu den Krippenräumen gehören. Er kann auch angrenzend oder im gleichen Gebäude liegen. Neben einem Büroarbeitsplatz und einem Besprechungstisch müssen für die Aufbewahrung von vertraulichen Dokumenten und persönlichen Gegenständen des Personals (falls keine Personalgarderobe vorhanden ist) abschliessbare Schränke vorhanden sein. Schränke als Stauraum für Material ergänzen das Mobiliar. Nebenräume für grössere Einrichtungen mit mehreren Gruppen Grössere Einrichtungen mit mehreren Gruppen benötigen zusätzlich folgende Nebenräume: WC Kinder Körperhygiene Pro Gruppe mindestens WC für Kinder Mindestens eines der WC's ist behindertengerecht ausgestattet. WC Personal ca. 4 m 2 Körperhygiene Pro Gruppe mindestens WC für das Personal Mindestens eines der WC's ist behindertengerecht ausgestattet. Teeküche Zubereitung von Zwischenmahlzeiten und Getränken Bei grossen Einrichtungen auf mehreren Geschossen Reduzierte Ausstattung mit Spülbecken, Arbeitsfläche, Kühlschrank und den notwendigen Apparaten (Mikrowelle, Wasserkocher etc.). Personalraum/ Sitzungsraum ca. 0 m 2 Arbeitspausen Teamsitzungen Personal- und Elterngespräche Platzbedarf.0 -.5 m 2 pro Person Bei grossen Einrichtungen sind ev. weitere Räume notwendig Garderobe Personal ca. 8 m 2 Platzbedarf: 0.7 -.0 m 2 pro Person Mit abschliessbaren Garderobeschränken für persönliche Gegenstände (z.b. 80 x 6 x 55 cm).

Seite 6/6 AUSSENRAUM Aussenbereich Der Aussenraum von Kinderbetreuungseinrichtungen ist im Kanton Zug gesetzlich nicht geregelt. Für die Betreuung einer Gruppe wird Folgendes empfohlen: Aussenbereich/ Spielplatz ca. 00 m 2 pro Gruppe Bewegung im Freien Verkehrsfreie Spielmöglichkeiten im Freien (keine Verkehrsflächen wie Strassen und Parkplätze), wenn möglich direkt angrenzend an die Erdgeschossräume, sind vorhanden. Sie können von den Kindern selbstständig genutzt werden. Falls keine Aussenräume direkt bei der Einrichtung vorhanden sind, sollen in unmittelbarer Nähe Spielmöglichkeiten im Freien vorhanden sein (Spielplatz, Park, Wald etc.). Der Aussenbereich ist behindertengerecht und so gestaltet, dass sich die Kinder frei bewegen können. Er lässt möglichst viele verschiedene Aktivitäten zu und ist mit Spielgeräten mit unterschiedlichen Funktionen ausgestattet. Kleinkinder benötigen einen separaten Spielbereich. Der Aussenbereich ist während des ganzen Jahres und bei jedem Wetter nutzbar (Vordach oder gedeckter Bereich). Im Sommer ist für Beschattung gesorgt. Der Aussenbereich ist abgegrenzt (Zaun, Absperrung etc., Höhe mind. m). Kleinkinder dürfen den Aussenbereich nicht unbemerkt verlassen können (abschliessbare Tore). Bei einer Bepflanzung des Aussenbereichs ist darauf zu achten, dass keine giftigen oder Dornen tragende Pflanzen eingesetzt werden.