Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Vorlage Nr. 18/522-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 07.

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Transkript:

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 17.04.2014 Vorlage Nr. 18/522-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 07. Mai 2014 Genossenschaften im Land Bremen Situation und Förderung A. Problem Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (e.g.) ist im Land Bremen als geeignete Rechtsform für Existenzgründungsvorhaben und Zusammenschlüsse von Einzelunternehmer/-innen, als Solidargemeinschaft aus dem Blickfeld geraten. Der Leitgedanke Was der Einzelne nicht vermag, das vermögen Viele beschreibt sehr treffend die Idee der eingetragenen Genossenschaft und bietet für viele wirtschaftlichen Ziele eine sinnvolle rechtliche Konstruktion. Aber auch wenn eine Genossenschaftsgründung, insbesondere bei der Haftung Vorteile bietet, wird häufig einer anderen Rechtsform, wie z.b. der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Vorzug gegeben und dies obwohl es hier regelmäßig bei dem Ausscheiden eines Gesellschafters zu Schwierigkeiten kommt. Insgesamt haben die eingetragenen Genossenschaften den Vorteil von klaren gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen, die bei anderen Gesellschaftsformen, wie z.b. einer GbR erst entworfen und beschlossen werden müssen. Auch sind sie bekannt durch ihre Insolvenzsicherheit, die auf der Verpflichtung, nur im Guthabenbereich zu wirtschaften und sich in die enge Betreuung des jeweils zuständigen Genossenschaftsverbandes zu begeben, basiert. Genossenschaften müssen prinzipiell und um Förderkriterien zu erfüllen wirtschaftlich tragfähig sein, aber nicht wie andere Handelsgesellschaften eine Gewinnabsicht verfolgen. Genossenschaften können als Publikumsgesellschaft die Interessen eines größeren Teils der Bevölkerung unterstützen und daneben ehrenamtliches Engagement sowie lokale Beschäftigung stärken und regionale Gründungsaktivitäten und kleinteilige Wirtschaftsstrukturen mit regional verankerten Unternehmen fördern. Trotzdem haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass die Genossenschaften i.d.r. Probleme bei der Vermittlung von Förderungen, insbesondere von Fremdfinanzierungen haben. Wie das Strukturkonzept Land Bremen 2020 des Senats weiter ausführt, erhöhen die Ansätze kooperativen Wirtschaftens durch die Stärkung der Solidarität das soziale Kapital und damit den Wohlstand der Region. Und auch der Ko- 1

alitionsvertrag zwischen CDU CSU und SPD 18. Legislaturperiode Deutschlands Zukunft gestalten, nimmt auf Seite 22 Stellung Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen. B. Lösung Um die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft für bestimmmte wirtschaftliche Zielsetzungen wieder stärker in das Bewußtsein der Wirtschaft im Land Bremen zu bringen, hat sich der Senator für Wirtschaft, Arbeit unf Häfen mit seinen Wirtschaftsförderungsgesellschaften und partnern zusammengesetzt und den Bedarf, den Aufwand, die Kosten und Förderungsmöglichkeiten für die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft im Land Bremen geprüft und gemeinsam mit dem Genossenschaftsverband die neue Zielsetzung diskutiert. Das gemeinsame Ergebnis lässt sich durch folgende drei Überschriften zusammenfassen: Hemmnisse in der bremischen Beratungs- und Förderstruktur abbauen Nachfrage durch Informationen steigern (best-practice) Konkrete Fördermöglichkeiten prüfen Folgende Schritte wurden verabredet und zum großen Teil bereits umgesetzt: Die Wirtschaftsfördereinrichtungen werden zukünftig in ihren Beratungen die Rechtsform der Genossenschaft sowohl als Rechtsform für Gründungsteams und als Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmer für ein gemeinsames Unternehmensziel (Produkt oder Dienstleistung) oder Teilziel (Marketing, Einkauf, Vertrieb etc.) stärker mit berücksichtigen. Die Prüfung der Wirtschaftsförderungsprogramme im Land Bremen hat ergeben, dass alle Instrumente auch für die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft zur Verfügung stehen rsp. zur Verfügung gestellt werden. So stehen die Finanzierungsprogramme der BAB auch Genossenschaften offen (z.b. die Angebote im Rahmen der Gründungsphase, eine Mikrofinanzierung für die Prüfungskosten). Eine Vernetzung der Wirtschaftsförderungseinrichtungen mit dem Genossenschaftsverband e.v. wurde in einem ersten Schritt initiiert. In diesem Rahmen wurde bereits zum B.E.G.IN-Gründungstag 2013 und für die Dauerauslage im Unternehmensservice Bremen (USB) Informationsmaterial des Genossenschaftsverbandes e.v. zur Verfügung gestellt. Zudem konnte eine direkte Internet-Verlinkung des USB mit dem Genossenschaftsportal (www.neuegenossenschaften.de) realisiert werden. Im Weiteren sind bei einer entsprechenden Bedarfslage und im Rahmen passender Themenschwerpunkte im USB und bei fachlich ausgerichteter Veranstaltungen Beratungstage des Genossenschaftsverbandes e.v. geplant. Für das Land Bremen ist durch die WFB für alle Partner des USB ein Informationsflyer (s. Anlage) erstellt worden, der über die Förderprogramme und Förderungsangebote des Landes für Genossenschaften informiert. Seite 2

C. Gender-Prüfung Die Berichterstattung über die Berücksichtigung der Wirtschaftsförderung bei der Genossenschaftsgründung nimmt die Berücksichtigung von Männern und Frauen gleichermaßen in den Fokus. Zudem ist die Gleichbehandlung in der Beratung der Wirtschaftsförderungseinrichtungen sowie der beauftragten und freien Partner durch spezifische Schulung in diesem Bereich gewährleistet, so dass von keiner genderspezifisch negativen Auswirkung auszugehen ist. D. Negative Mittelstandsbetroffenheit Die Vorlage des Berichts dient der Verbesserung der Rahmen- und Förderbedingungen für Genossenschaften in der mittelständischen Wirtschaft im Land Bremen. Die Prüfung nach dem Mittelstandsförderungsgesetz hat daher keine qualifizierte, negative Betroffenheit für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen ergeben. E. Beschlussvorschlag Die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen nimmt die Berichterstattung zu der Genossenschaftsberatung im Unternehmensservice Bremen (USB) zur Kenntnis. Seite 3

Was einer nicht schafft, schaffen wir zusammen. Die Genossenschaftsidee Ein Haus alle Antworten Die Genossenschaft eine Rechtsform mit Chancen und Herausforderungen: Haben Sie Interesse an der Gründung einer Genossenschaft? > Insolvenzsicherste Rechtsform Unter allen Rechtsformen weist die Genossenschaft die niedrigste Insolvenzanfälligkeit auf. > Starker Partner Jede Genossenschaft ist Mitglied in einem Prüfungsverband und profitiert damit von einem starken Netzwerk und umfangreichen Beratungs- und Betreuungsangeboten. > Demokratisches Miteinander Unabhängig von der Höhe der Geschäftsanteile hat i.d.r. jedes Mitglied eine Stimme. Das höchste Entscheidungsgremium ist die Mitgliederversammlung. > Synergieeffekte Durch den Zusammenschluss der Mitglieder können branchenübergreifend Markt- und Wettbewerbsvorteile ermöglicht werden (zum Beispiel Einkaufsgenossenschaften). > Selbstständigkeit erhalten Mitglieder einer Genossenschaft bleiben auch nach dem Zusammenschluss selbstständig. Nur bestimmte Funktionen werden in den gemeinsamen Geschäftsbetrieb ausgelagert. Bei der Gründung einer Genossenschaft ist folgendes zu beachten: Als Servicestelle für die Wirtschaft unterstützen wir Sie gerne durch: > Beratung bei der Existenzförderung, Unternehmensführung, betrieblichem Umweltschutz und Außenwirtschaftsfragen > Beantragung behördlicher Genehmigungsprozesse > Vermittlungen zum zuständigen Genossenschaftsverband > Bereitstellung von Immobilien, Gewerbeflächen und Büroräumen in Gründerzentren > Gesellschaftsvermögen Das Gesellschaftsvermögen ist eigenes Ver - mögen der Genossenschaft als juristische Person. > Klare Haftung Die Haftung ist auf das Vermögen der Genossenschaft begrenzt, eine weitergehende Haftung der Mitglieder kann ausgeschlossen werden. > Anspruchsvolle Organisation Vorstand und Generalversammlung sind zwingende Organe; bei über 20 Mitgliedern ist zusätzlich ein Aufsichtsrat erforderlich. > Kosten Der entstehende Prüfungs- und Betreuungsaufwand verursacht Kosten; z.b. für die Gründungsprüfung sowie jährliche Mitgliedsbeiträge für den regionalen Prüfungsverband. > Coaching > Bereitstellung unserer Finanzierungsförderung Wir freuen uns, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen mit oder ohne Termin. www.unternehmensservice-bremen.de Weitere Informationen zu den Genossenschaften unter www.genossenschaftsverband.de