Antragsverfahren Form. Antragsvordruck LJA mit Programmzeiten incl. Pausen. Programmfolge 2-fach über die Geschäftsstelle

Ähnliche Dokumente
Antragsverfahren Form Jahre 7 TN / 1 Betreuer über 27 Jahre

Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung

Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung

Mittel und Wege Förderungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendarbeit

Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung

Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung

Politische Bildung Maßnahmen im In- und Ausland Art der Förderung

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Ohne Moos nix los! Zuschussrichtlinien für die Jugendarbeit der Stadt Idar Oberstein Stand: Januar 2017

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt - Rheinland-Pfalz Seite 1

Ohne Moos nix los! Zuschussrichtlinien für die Jugendarbeit der Stadt und des Landkreises Bad Kreuznach Stand: Mai 2018

Die Maßnahme dauerte vom

Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/ Jugendarbeit der Stadt Worms. Allgemeine Bestimmungen

Ohne Moos nix los! Zuschussrichtlinien für die Jugendarbeit der Stadt und des Kreises Mainz- Bingen Stand: Mai 2018

für die außerschulische Jugendbildung (Jugendarbeit) FÜR DEN LANDKREIS SÜDLICHE WEINSTRASSE

Richtlinien des Landkreises Altenkirchen zur Förderung der Jugendarbeit (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom )

Kirchlicher Jugendplan der Diözese Speyer

Ausstellung von Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter

Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle

Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/Jugendarbeit der Stadt Worms

Richtlinie zur Förderung von Ferienbetreuungen im Landkreis Mainz-Bingen

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Fördermöglichkeiten. für Ortsgruppen in der Landjugend RheinhessenPfalz

Richtlinien für die Gewährung von Kreiszuschüssen für Jugendpflegemaßnahmen

Richtlinien. für die Gewährung von Zuschüssen. für Maßnahmen der Jugendförderung. (Fassung ab )

Ausstellung von Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter

Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015

1. Card für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter in der Jugendarbeit

Richtlinie des Landkreises Mainz-Bingen zur Förderung von Leuchtturmprojekten in der außerschulischen Jugendbildung

Kreisverwaltung Südwestpfalz. Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Jugendpflegemaßnahmen vom

Förderung der außerschulischen Jugendarbeit nach den Richtlinien des Landkreises Südliche Weinstraße

Förderrichtlinie für Internationale Jugendbegegnungen. Förderrichtlinie der THW-Jugend e.v. für Internationale Jugendbegegnungen

Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen

Richtlinien. zur finanziellen. Förderung. der Jugendarbeit. in der. Stadt Coesfeld

Förderrichtlinien Familien- und generationenfreundlicher Kreis Ahrweiler Verabschiedet im Jugendhilfeausschuss am

Richtlinien des Landkreises St. Wendel zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit

Richtlinien. für die finanzielle Förderung der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Kreise Euskirchen

Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden

Förderung der Jugendarbeit

Die Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern befähigt junge Menschen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Gesellschaft.

Richtlinien. über die Gewährung von Zuschüssen der. Stadt Frankenthal (Pfalz)

Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden

Die Förderung der Jugendarbeit durch das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg

II. Interkulturelles und ökumenisches Lernen in Begegnungen

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg

Richtlinie über die Förderung der Jugendverbände im Bereich der Stadt Göttingen

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

RICHTLINIEN. der Stadt Papenburg zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen. (gültig ab: )

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Jugendpflegemaßnahmen vom , zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom

Kreisverwaltung Südwestpfalz

R i c h t l i n i e n. zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Stadt Lüdenscheid. vom

R i c h t l i n i e n. zur Förderung der Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring

Förderung der Jugendarbeit in Niedersachsen

Förderung der Jugendarbeit 51-08

HAUSHALTSRICHTLINIEN 2018 DER KATH. JUGEND FRANKFURT

Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften in der Stadt Meppen

Zuschüsse. beim. Jugendring Enzkreis e.v.

Ansprechpartner/in. Soziale Bildung und Freizeit (gem. Ziff. 1)

Handreichung zu den Kreisrichtlinien des Landkreises Bad Kreuznach

Eine Schwierigkeit für die Entwicklung eines Erhebungskonzeptes liegt in der Heterogenität des Feldes.

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Bernkastel-Wittlich (ab )

Jugendarbeit im Sport orientiert sich auf Grundlage der Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz):

über den aus Mitteln der Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie gewährten Zuschuss aus:

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit der Kur- und Kreisstadt Bad Salzungen

Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDARBEIT IN DER STADT FRANKFURT (ODER)

Beilage 2 zu Einzelplan /55. Landesjugendplan 2004/2005

Jugendförderrichtlinie der Stadt Salzkotten

K a t a l o g d e r A b l e h n u n g s g r ü n d e sowie der Korrekturen und Kennzeichnungen. Nr. Ablehnungsgrund etc. Fundstelle

Richtlinie über die Förderung der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII Beschluss der Regionsversammlung vom 19. Dezember

HAUSHALTSRICHTLINIEN 2017 DER KATH. JUGEND FRANKFURT

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree

AZ:

Ich beantrage die Erstattung des mir lt. anliegender Bescheinigung entstehenden. Verdienstausfalles in Höhe von. Ort: PLZ: Straße: Tel.

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg

Jugendleiter/innen - Aus- und Fortbildung

Richtlinie der Stadt Merseburg zur Förderung freier Träger bei der Kinder- und Jugendarbeit

Richtlinie I. Bildungs- und Freizeitmaßnahmen einschließlich Individualförderung

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Bad Oeynhausen vom

1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien

Landeskirchlicher Jugendplan

Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster. Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster

Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen

Mit dem Beschluss erklärt das Jugendamt Zweibrücken die Grundsätze der Rahmenvereinbarung auf örtlicher Ebene für verbindlich.

HAUSHALTSRICHTLINIEN 2014 DER KATH. JUGEND FRANKFURT

Zuschüsse für die Kinder- und Jugendkulturarbeit Zuwendungspraxis 2009 ff

GEMEINSAME RICHTLINIEN des Landratsamtes Enzkreis und des Jugendring Enzkreis e.v. für die Gewährung von Zuschüssen an Jugendorganisationen und

Richtlinien für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe

erweiterte Führungszeugnisse für neben- und ehrenamtlich Tätige in der Jugendhilfe gem. 72a Abs. 3 und 4 SGB VIII

Zuschüsse für internationale Jugendarbeit aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Richtlinien der Stadt Pirmasens für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung 1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Förderprogramm Politische Jugendbildung

Transkript:

Seite 1 Zusammenstellung Förmöglichkeiten des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und des esjugendamtes (Stand: Januar 2017) Politische Jugendbildung (2.2-2.6 VV- im Inland und Ausland mit Übernachtung bis zu 7 Euro je Tag/TN ab 6 Zeitstunden Programm ab 3 Zeitstunden Programm halber ssatz pro Tag/TN; bei 3 Stunden Programm gilt für den An- und Abreisetag je ein voller ssatz bei n ab 3 n Kurzlehrgang insgesamt 6 Zeitstunden an 2 n, jedoch mindestens 2 Zeitstunden Programm pro Tag, zusammen 7,50 Euro pro TN min. 2 12 27 7 TN / 1 über 27 mit Programmzeiten incl. Pausen. Programmfolge 2-fach über die Geschäftsstelle des Jugendverbandes; ggf. des örtliche Jugendamtes. Eingang beim LJA 2 mind. 7 Teilnehmer/innen Kein Zuschuss bei überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen o leistungssportlichen Charakter sowie bei gewerblichen Veranstaltungen. n im Ausland werden nur gefört, wenn sie nicht aus Mitteln des Kin- und Jugendplans des Bundes förbar sind. Pausen (Fahrt und Essenszeiten) sind keine Programmzeiten! Ein Programm polit. Jugendbildung ist ein Programm mit durchgängigem Thema, das Exkursionen und kreative Bearbeitung beinhalten kann. esjugendamt

Seite 2 Teilnahme Arbeitsloser u. behinter junger Menschen bis zu 10 Euro je Tag/TN min. 2 12 bis 27 formlos mit TN-Liste (Angaben lfd. Nr. unter Bestätigung Nr. 4 des Antrags) s. o. Einzelförung Bestätigung des Veranstalters, dass Voraussetzungen gegeben sind, reicht aus. Zuwendung für bis zu 10 Euro je Tag min. 2 behinter Teilnehmer Teilnahme von Teilnehmer aus dem Ausland und anen Bundeslänn (2.1 VV- ab 16 s. polit. Jugendbildung s. o. s. polit. Jugendbildung formlos mit TN-Liste (Angaben lfd. Nr. unter Bestätigung Nr. 4 des Antrages) s. o. für 3 behinte keine persönlichen Voraussetzungen; TN bis 27 keine Bescheinigung Schule/ Arbeitgeber 1 erforlich s. polit. Jugendbildung s. o. bis zu 20 % Es müssen überwiegend TN aus Gesamtzahl Rheinland-Pfalz an teilnehmen (50 % + 1 Person). Teilnehmer/innen aus Rheinland-Pfalz Schulung ehren-amtlicher Mitarbeiter (2.2-2.6 VV- im Inland und Ausland mit Übernachtung bis zu 7 Euro je Tag/TN bei 6 Zeitstunden Programm; bis 3 Zeitstunden Programm halber ssatz pro Tag/TN; bei 3 Stunden Programm an den Reisetagen gilt für den Anund Abreisetag je ein voller ssatz Kurzlehrgang insgesamt 6 Zeitstunden an 2 n, jedoch mindestens 2 Zeitstunden Programm pro Tag, zusammen 7,50 Euro pro TN min. 2 ab 14 n mit Programmzeiten incl. Pausen. Programmfolge 2-fach über die Geschäftsstelle des Jugendverbandes; ggf. des örtliche Jugendamtes Eingang beim LJA 2 mind. 7 Teilnehmer Programmfolge muss Schulungscharakter aufzeigen. Bei Schulungen muss die Anwendbarkeit Inhalte in Jugendarbeit nachgewiesen werden. Pausenzeiten zählen nicht als Programmzeiten. n im Ausland werden nur gefört, wenn sie nicht aus Mitteln des Kin- und Jugendplans des Bundes förbar sind. Kein Zuschuss bei überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen o leistungssportlichen Charakter sowie bei gewerblichen Veranstaltungen. esjugendamt

Seite 3 Teilnahme Arbeitsloser und behinter Menschen bis zu 10 Euro je Tag/TN min. 2 formlos mit TN-Liste s. o. Einzelförung Bestätigung des Veranstalters, dass Voraussetzungen gegeben sind, reicht aus. Zuwendung für behinter Teilnehmer bis zu 10 Euro je Veranstaltungstag min. 2 ab 16 n formlos mit TN-Liste s. o. für 3 behinte keine persönlichen Voraussetzungen; TN bis 27 keine Bescheinigung Schule/Arbeitgeber 1 erforlich Teilnahme von Teilnehmer aus dem Ausland und anen Bundeslänn (2.1 VV- s. Schulung s. o. s. Schulung s. Schulung s. o. bis zu 20% es müssen überwiegend TN aus Rheinland-Pfalz an teilneh- Gesamtzahl Teilnehmer/innen aus Rheinmen (50% + 1 Person). land-pfalz Soziale Bildung (2.2-2.6 VV- im Inland und Ausland mit Übernachtung 2 Euro je Tag/TN min. 3 7 TN / 1 über 27 2-fach über die Geschäftsstelle des Jugendverbandes; ggf. des örtlichen Jugendamtes Eingang beim LJA 2 mind. 7 Jugendliche und 1 tag An- und Abreisetag = je 1 Teilnehmer- Zuwendung für Ehrenamtliche Mitarbeiter (PH) bis zu 7,50 Euro je Tag zusätzlich zu 2 Euro min. 10 min. 16 formlos s. o. pro 7 Teilnehmer im Alter von n kann 1 PH gefört werden kein Nachweis erforlich; Kennzeichnung mit PH auf TN-Liste sowie unter Bestätigungen nur 4 des Antrages keine Hauptamtlichen Teilnahme Jugendlicher Arbeitsloser und behinter junger Menschen bis zu 7,50 Euro je Tag/TN min. 3 formlos mit TN-Liste s. o. Einzelförung Bestätigung des Veranstalters, dass Voraussetzungen gegeben sind, reicht aus esjugendamt

Seite 4 Zuwendung für bis zu 10 Euro je Tag min. 3 behinter Teilnehmer mind. 16 formlos auf TN-Liste kennzeichnen s. o. für je 3 behinte Teilnehmer im Alter von 7-27 n 1 keine persönlichen Voraussetzungen keine Bescheinigung Schule/ Arbeitgeber erforlich. Teilnahme von Teilnehmer aus dem Ausland (2.1 VV- s. Soziale Bildung s. o. s. Soziale Bildung formlos auf TN-Liste s. o. bis zu 20% es müssen überwiegend TN aus Rheinland-Pfalz an teilneh- Gesamtzahl Teilnehmer/innen aus Rheinmen (50% + 1 Person). land-pfalz Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien Soziale Bildung Plus (entsprechend 2.2-2.6 VV- 2 Euro erhält Träger 7,50 Euro je Tag/TN erhält Teilnehmer (Abzug vom Teilnehmerbeitrag) min. 3 bis zu 4 Euro je Tag/TN min. 3 7 TN / 1 über 27 mit beiliegenden Vordruck ergänzen Antrag zur Förung von jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien Zunächst mit Vordruck Voranmeldung beim LJA anmelden. und Berichtsbogen über die Geschäftsstelle des Jugendverbandes; ggf. des örtlichen Jugendamtes s. o. Einzelförung Kin- und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien Anmeldung 4 Wochen vorher beim LJA. Antrag 2 Gefört auf Grund aufgeführten Bedingungen: Lernmittelfreiheit unentgeltliche Ausleihe v. Lernmittel Grundsicherungsleistung nach SGB II o SGB XII Wohngeld Kinzuschlag bei niedrigem Einkommen Vergleichbare Einkommensverhältnisse An- und Abreisetag = je 1 Teilnehmertag mind. 7 Jugendliche und 1 Berichtsbogen muss mit dem Antrag eingereicht werden! Vordruck Voranmeldung und Berichtsbogen finden Sie auf Homepage des LSJV esjugendamt

Seite 5 Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien 4 Euro erhält Träger 7,50 Euro je Tag/TN erhält Teilnehmer (Abzug vom Teilnehmerbeitrag) min. 3 7 TN / 1 über 27 mit beiliegenden Vordruck ergänzen Antrag zur Förung von jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien s. o. Einzelförung Gefört auf Grund aufgeführten Bedingungen: Lernmittelfreiheit unentgelt. Ausleihe v. Lernmittel Grundsicherungsleistung nach SGB II o SGB XII Wohngeld Kinzuschlag bei niedrigem Einkommen vergleichbare Einkommensverhältnisse Veranstaltungen, die den Zielsetzungen Polit. Jugendbildung, Soz. Bildung/ Schulung (entsprechend 2.7 VV- (i.d.r. ohne Übernachtung) Bei Politischer Jugendbildung, Schulung bis zu 7 Euro pro Tag bzw. für mind. 6 Zeitstunden Programm Bei Sozialer Bildung bis zu 2 Euro je Tag/TN sveranstaltung (6 Zeitstd.) od. z.b. 3 x 2 Zeitstd. Polit. Jugendbildung 12-27 Schulung ab 14 n 7 TN / 1 über 27 Zunächst formlos beantragen, bedarf vorheriger Zustimmung des LJA. Nach Erteilung Zustimmung, erfolgt die Bezuschussung nach den Nr. 2.1-2.5 VV-JuFöG nach Ende mit gelbem Antragsvordruck LJA vier Wochen vor Beginn mind. 7 Jugendliche Gefört werden: sveranstaltungen Polit. Jugendbildung, sozialer Bildung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeit. Seminarreihen Polit. Jugendbildung und Schulung Polit. Jugendbildung unter 12 n Keine zusätzliche Förung von ehrenamtlichen Helfern durch 4.1 VV-JuFöG! Das gleiche gilt für das Programm Ferienbetreuung Rheinland-Pfalz! esjugendamt

Seite 6 Innovatives und modellhaftes Arbeiten (2.8 VV- Höhe Förung durch Kostenplan festzulegen. Förung in Regel bis zu 50 % Kosten. nicht definiert Antrag an das MFFJIV 1. März und 1. September Gefört werden z. B.: Geschlechtsspezifische Projekte Förung Partizipation von Kinn und Jugendlichen Projekte gegen Gewalt, Rassismus Ehrenamtliche Helfer nach (4.1 VV- bis zu 7,50 Euro pro Tag und Mitarbeiter ab 6 Stunden Programm ab 3 Stunden Programm halber ssatz pro /Tag; (7 Kin/Jugendliche = 1 ) z.b. Ferienspielaktion, sveranstaltung Antragsvordruck esjugendamt 4 Wochen für Kin/ Jugendliche vor Beginn beim esjugendamt Dies gilt nur für Veranstaltungen, die nicht aus anen Bereichen VV- JuFöG gefört und ohne Übernachtung durchgeführt werden. Beträge unter 50,00 Euro werden nicht ausgezahlt Keine zusätzliche Förung Teilnehmer/innen durch Nr. 2.7 VV- JuFöG! Das gleiche gilt für das Programm Ferienbetreuung Rheinland- Pfalz! Ferienbetreuung Pro Kind/Jugendlichen bis zu 5 Euro pro Tag Jedes Jugendamt kann eine esförung von jeweils bis zu 7.400 Euro beantragen. Damit können bis zu 1.500 Teilnehmertage gefört werden. Mind. 2 Wochen (2x 5 mind. 8 Std.) 7-16 (Grundschule bis Sekundarstufe 1) über das örtliche Jugendamt ans zuständige Ministerium (Ministerium für Bildung) 4 Wochen vor Beginn ersten Bevorzugt werden Kin berufstätiger Eltern, Alleinerziehen und Eltern, en Kin eine Ganztagsschule besuchen Betreuung durch pädagogische Fachkräfte gewährleisten Teilnehmerbetrag darf 5 Euro nicht überschreiten! Keine zusätzliche Förung von ehrenamtlichen Helfern nach 4.1 VV-JuFöG sowie 2.7 VV-JuFöG (Gebot Doppelförung) esjugendamt

Seite 7 Förung von Jugendtreffs (4.2 VV- Jugendtreffs, die von ehrenamtlich Tätigen neu eingerich- auf 3 tet und betreut werden, können verteilt einen Betrag von bis zu 5.000,00 Euro erhalten los über örtliche Jugendamt o gemäß Antragsvordruck LJA Einzelförung Für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern Bestehende Jugendtreffs können nicht gefört werden. Gegenstände dürfen erst nach Erteilung des Zuschusses angeschafft werden. Jugendarbeit im ländlichen Raum (3.2.3 VV- (Förprogramm zeit geschlossen) Bis zu 12.300 Euro/Jahr (Ausnahme 18.420 Euro) Personal- und Sachkostenbezuschussung hauptamtlich pädagogischer Fachkräfte keine los beim esjugendamt mit Kosten- und Finanzierungsplan sowie detaillierte Projektbeschreibung, Beteiligung des örtlichen Trägers Jugendhilfe 1. März Einzelförung Gefört werden: mobil aufsuchende Jugendarbeit geschlechtsspezifische Projekte Projekte interkultureller Jugendarbeit Projekte kulturell. Jugendarbeit Projekte zur Gewaltprävention Sexualpädagogik Voraussetzung einer pädagogischen Fachkraft siehe Nr. 3.1 VV-JuFöG. Häuser offenen Tür/ Jugendzentren (3.2.2 VV- (Förprogramm zeit geschlossen) Bis zu 50 % Personalkosten für zwei hauptamtlich pädagogische Fachkräfte in Jugendzentren Derzeit 25 % Personalkosten keine los beim esjugendamt mit Kosten- und Finanzierungsplan, Beteiligung des örtlichen Trägers Jugendhilfe, Bedarf im Jugendhilfeplan, Pädagogisches Konzept 1. März Einzelförung Antragsteller muss ein anerkannter freier Träger Jugendhilfe sein Voraussetzung einer pädagogischen Fachkraft siehe Nr. 3.1 VV-JuFöG. esjugendamt

Seite 8 Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in Jugendarbeit (Ehrenamtsgesetz) Erstattung von Verdienstausfall Bis zu 60 Euro brutto pro unbezahltem Arbeits- o Ausbildungstag 12 Arbeitstage n Mind. 16 im Jahr gemäß Antragsvordruck esjugendamt Eingang beim LJA 2 Einzelförung Antragsteller muss ehrenamtlich in Jugendarbeit bei einem rheinland-pfälzischen Träger tätig sein und in Rheinland-Pfalz wohnhaft sein. Keine Förung von Selbstständigen, Arbeitslosen, Schüler, Studenten sowie Kalentagen Kinhilfe Tschernobyl Fester Betrag pro neu eingeladenes Kind/ Jugendlichen/ Nicht festgelegt Bis 16 n gemäß Antragsvordruck esjugendamt Beantragung vor / Jugendli- Bis zu 100 Kin- che Betrag wird jährlich festgelegt Kin aus dem radioaktiven Gebiet um Tschernobyl Nur für Initiativen aus Rheinland- Pfalz Betreuung in Gastfamilien Kinfreundliches Rheinland-Pfalz nicht festgelegt Nicht festgelegt Antrag an das MFFJIV sanfang nicht definiert Kinkultur und Medien, insbesone Aktionen, die Kinn Partizipation ermöglichen, Modellhaft. Schwerpunkt: Nachhaltigkeit im Sinne Agenda 21 Internationale Jugendarbeit Analog den Richtlinien des Kin- und Jugendplan des Bundes (KJP) s. o. s. o. Antrag an das MFFJIV s. o. Analog KJP Keine Doppelförung durch Bund und. esjugendamt