Formular Subventionsgesuch 2016 Projektförderung energieschweiz für gemeinden für energiestädte

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Transkript:

Formular Subventionsgesuch 2016 Projektförderung energieschweiz für gemeinden für energiestädte DAS VORLIEGENDE MERKBLATT WURDE ERSTELLT, UM DIE GESUCHSTELLUNG FÜR PROJEKT- SUBVENTIONIERUNGEN DURCH ENERGIESCHWEIZ FÜR ENERGIESTÄDTE ZU VEREINHEITLICHEN UND DAMIT DEM/DER GESUCHSTELLER/IN WIE AUCH DEN PROJEKTBEGLEITER/INNEN DES BFE EINE HILFESTELLUNG ZU GEBEN. RAHMENBEDINGUNGEN 1. Einleitung Die Förderung soll Energiestädte bei der Realisierung konkreter Projekte unterstützen. Ziel ist dabei, positive Effekte für eine nachhaltige Energiepolitik zu konkretisieren und sichtbar zu machen. Dieses Dokument legt die Rahmenbedingungen fest für die Eingabe zur finanziellen Förderung von Projekten der Energiestädte zuhanden des Bundesamtes für Energie BFE und beinhaltet das einzureichende Gesuchformular. Wichtige Hinweise: Mit seinem Programm EnergieSchweiz für Gemeinden fördert der Bund durch Finanzhilfen die Projekte und Tätigkeiten, die für die Energiestädte wichtig sind, ohne Bundesunterstützung jedoch nicht verwirklicht werden könnten. Jede Energiestadt hat die Möglichkeit, ein Projekt pro Jahr einzugeben. Das Gesuchsformular ist in zweifacher Ausführung (inkl. Beilagen) per Post sowie in elektronischer Form (PDF) an das BFE zu senden (siehe Kap.7). Unvollständig ausgefüllte Gesuche haben keinen Anspruch auf Beurteilung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung. 2. Unterstützungsberechtigte Schweizer Städte und Gemeinden, die Träger des Labels Energiestadt sind. 3. Gegenstand Das BFE möchte in Zukunft Energiestädte bei der Realisierung konkreter Projekten gezielt fördern. Zu diesem Zweck wird ab 2016 jährlich eine Ausschreibung für Energiestädte durchgeführt. Das Ziel besteht darin, positive Effekte für eine nachhaltige Energiepolitik zu konkretisieren und sichtbar zu machen.

4. Termine Es gibt 2016 einen Stichtag für die Einreichung von Projekten. Falls nach dem ersten Stichtag weitere Fördergelder vorhanden sind, wird den Energiestädten ein zweiter Termin gewährt. Ab 2017 wird es jährlich nur noch einen Stichtag Ende September geben. Die folgende Tabelle fasst die Stichtage für die Eingabe von Projekten für die Jahre 2016 und 2017 zusammen: Jahr 2016 Jahr 2017 Stichtag für erste Einreichung von Projektanträgen: 31.03.2016 Abschluss Projekt bis 31.12.2016 (Rechnung bis 15.12.2016) Stichtag für Einreichung von Projektanträgen für die Phase 2017: 30.09.2016 / Abschluss Projekt bis 31.12.2017 (Rechnung bis 15.12.2017) Allfälliger Stichtag für zweite Einreichung von Projektanträgen: 31.05.2016 / Abschluss Projekt bis 31.12.2016 (Rechnung bis 15.12.2016) Die Gesuchsteller erhalten spätestens 40 Tage nach dem jeweiligen Eingabestichtag einen schriftlichen Entscheid über eine allfällige Förderung. Bei positivem Bescheid werden die Modalitäten anschliessend in einem Vertrag geregelt. 5. Förderkategorien Es erfolgt eine Differenzierung der Höhe der Projektförderung zwischen folgenden Kategorien: Kategorie 1: Energiestädte Bei Zuschlag beträgt der jährliche Förderbeitrag pro Projekt und Gemeinde min. CHF 3 000., max. CHF 5 000. / Jahr. Kategorie 2: Energiestädte mit dem Label Energiestadt GOLD und Energiestädte, die beim letzten Re-Audit resp. Audit ca. 65 % ihres Potentials erreicht haben und sich dazu bekennen, das Label Energiestadt Gold weiter zu erhalten oder anzustreben (siehe zweites Dokument: Absichtserklärung). Bei Zuschlag beträgt der jährliche Förderbeitrag pro Projekt und Gemeinde min. CHF 20 000., max. CHF 60 000. / Jahr. In Ausnahmefällen können auch geringere Beiträge bewilligt werden (z.b. bei kleineren Energiestädten oder für Projekteingaben zu 2000-Watt-Arealen). Die Unterstützung durch das BFE beträgt maximal 40 % der ausgewiesenen Projektekosten. Die übrigen Kosten können Eigenfinanzierungen, Eigenleistungen und Drittmittel beinhalten. 6. Anforderungen und Bewertung der eingereichten Projekte Förderungsberechtigt sind Projekte, die Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Mobilität und Kommunikation oder die Planung der Produktion erneuerbarer Energien beinhalten. Eingereichte Projekte erfüllen grundsätzlich folgende Punkte: orientieren sich am Energiestadt-Prozess sind in der Umsetzung im Sinne der Energiestrategie 2050 beruhen auf lokal resp. regional relevanten Potenzialen Unterstützte Projekte müssen im Gesuchsjahr abgeschlossen werden.

Kategorie 1 Anforderungen Die Projekte orientieren sich am bestehenden kommunalen Aktivitäten-/Massnahmenprogramm des Massnahmenkatalogs von Energiestadt. Beispiele förderfähige Projekte (Liste nicht abschliessend) Möglicher Förderbeitrag pro Projekt und pro Gemeinde: min. CHF 3 000. bis max. CHF 5 000. / Jahr Entwicklung und Planung (Energieplanung, Mobilitätsplanung etc.) Gebäude (Sanierungskonzept, Modernisierungskonzept etc.) Energieversorgung (Angebot und Nutzung von Produkten und Services, Produktion von erneuerbaren Energien, Wärmeproduktion etc.) Mobilität (Parkplatzinfrastruktur und bewirtschaftung in der Verwaltung, Fuss- oder Velowegnetz etc.) Optimierung des Beschaffungswesens Kommunikationsmassnahmen (Informationsanlässe mit Dritten) Kooperationen (Zusammenarbeit mit Schulen, Zusammenarbeit mit Industrie und Gewerbe, mit Hauseigentümern etc.) Erstellung eines kommunalen 2000-Watt-Konzepts Machbarkeitsstudie eines 2000-Watt-Areals Bewertungskriterien der Kategorie 1 Qualität und Vollständigkeit des Dossiers (s. Kap. 7 «Einreichung der Bewerbungsunterlagen») Absehbare Wirkung der vorgesehenen Projekt-Konkretisierung (im Sinne «Produktion erneuerbarer Energie», «Reduktion des Energieverbrauchs durch Effizienzmassnahmen» und «Wissenstransfer») Neuartigkeit im kommunalen Kontext (additive Projekte) Falls die Nachfrage nach Unterstützungen die verfügbaren Mittel übersteigen, werden diejenigen Gesuche berücksichtigt, die die Kriterien am besten erfüllen. Nicht förderberechigte Projekte Bauliche Investitionen, Infrastruktur-Massnahmen (Geräteersatz, Strassenbeleuchtung etc.) Neubau von Anlagen und Gebäuden, Neuanschaffungen von Fahrzeugen Projekte, die bereits umgesetzte Massnahmen fördern. D.h. mit der Umsetzung der Massnahmen darf nicht vor Erhalt des Zuschlagsentscheides begonnen worden sein (Ausnahme bildet das Eintrittsjahr 2016) Projekte, die sich mit anderen Angeboten von Bund/Kantone oder von ihnen unterstützten Programme überschneiden (Bsp. Gebäudeprogramm, KEV, P+D+L-Forschungsprogramme des BFE, Förderungen des Dienstleistungszentrums für Mobilität des Bundes, Mobilitätsmanagement in Unternehmen, Klik, energo, Fördergegenstände des aktuell gültigen harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM) u.a.)

Kategorie 2 Anforderungen Bekenntnis der Energiestadt, das Label Energiestadt Gold weiter zu erhalten oder neu anzustreben, durch die Unterzeichnung der Absichtserklärung (siehe zweites Dokument; mit dem Gesuch einzureichen). Beispiele förderfähige Projekte (Liste nicht abschliessend) Möglicher Förderbeitrag pro Projekt und Gemeinde: min. CHF 20 000. bis max. CHF 60 000. / Jahr Projekte unter Einbezug moderner Informations- und Kommunikations-Anwendungen (Smart Metering, Gemeinde Apps etc.) Konzepte und Machbarkeitsstudien für geplante Grossprojekte Kommunikations- und Sensibilisierungskampagnen Kooperationen, Netzwerkbildung (Industrie, Gewerbe, Hochschulen, Immobilienorganisationen etc.) Smart City Projekte gemäss Definition auf Webseite Energiestadt (s. http://www.smartcity-schweiz.ch/de/smart-city/ smart-city-in-10-saetzen/) Machbarkeitsstudie eines 2000-Watt-Areals (max. Förderbeitrag CHF 15 000. ) Gemeinsame Projekteingaben für die Förder-Kategorie 2 von zwei oder mehreren Energiestädten sind möglich, wobei sich der maximale Förderbeitrag an den Gesamtkosten des gemeinsamen Vorhabens orientiert. Nur für 2016 gilt: Es können bereits bestehende Projekte erweitert werden. Bewertungskriterien der Kategorie 2 Qualität und Vollständigkeit des Dossiers (s. Kap. 7 Einreichung der Bewerbungsunterlagen) Absehbare Wirkung der vorgesehenen Projekt-Konkretisierung (im Sinne «Produktion erneuerbarer Energie», «Reduktion des Energieverbrauchs durch Effizienzmassnahmen» und «Wissenstransfer») Neuartigkeit im regionalen Kontext Falls die Nachfrage nach Unterstützungen die verfügbaren Mittel übersteigen, werden diejenigen Gesuche berücksichtigt, die die Kriterien am besten erfüllen. Nicht förderberechigte Projekte Bauliche Investitionen, Infrastruktur-Massnahmen (Geräteersatz, Strassenbeleuchtung etc.) Neubau von Anlagen und Gebäuden, Neuanschaffungen von Fahrzeugen Projekte, die bereits umgesetzte Massnahmen fördern. D.h. mit der Umsetzung der Massnahmen darf nicht vor Erhalt des Zuschlagsentscheides begonnen worden sein (Ausnahme bildet das Einführungsjahr 2016). Projekte, die sich mit anderen Angeboten von Bund/Kantone oder von ihnen unterstützten Programme überschneiden (Bsp. Gebäudeprogramm, KEV, P+D+L-Forschungsprogramme des BFE, Förderungen des Dienstleistungs-zentrums für Mobilität des Bundes, Mobilitätsmanagement in Unternehmen, Klik, energo, Fördergegenstände des aktuell gültigen harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM) u.a.)

7. Einreichung der Bewerbungsunterlagen Der Antrag ist gemäss Vorgaben des Gesuchs vollständig in deutscher, französischer oder italienischer Sprache in doppelter Ausführung einzugeben. Das Gesuchsformular ist per Post sowie in elektronischer Form (pdf) an das Bundesamt für Energie BFE zu senden. Massgeblich für die Fristeinhaltung ist der Poststempel oder der Strichcodebeleg der Schweizerischen Post (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Zu spät eingereichte und unvollständig ausgefüllte Anträge werden nicht berücksichtigt. Über nicht berücksichtigte Gesuche wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung. Die Angaben der Trägerschaften zum Projekt sind vollständig, klar, hinreichend ausführlich, korrekt und nachvollziehbar (vgl. Vorgaben des Formulars) Die Projektkosten sind vorhersehbar, kalkuliert und mehrheitlich durch Angebote belegt. Interne Kosten der Projektträger werden angerechnet. Die Unterlagen sind einzureichen an: Bundesamt für Energie Sektion Gebäude Urs Meuli 3003 Bern Urs.meuli@bfe.admin.ch Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Bundesamt für Energie Urs Meuli Urs.meuli@bfe.admin.ch

Formular subventionsgesuch DAS GESUCH HAT MINDESTENS FOLGENDE ANGABEN ZU ENTHALTEN: Adresse Kanton Name der Gemeinde Energiestadt: % der bei der Labelvergabe oder dem letzten Re-Audit erreichten Punkte KONTAKTPERSON IN DER GEMEINDE (ENERGIEBEAUFTRAGTER ODER PROJEKTVERANTWORTLICHER ODER PRÄSIDENT DER ENERGIEKOMMISSION BEISPIELSWEISE): Name Vorname Funktion Adresse Telefonnummer E-Mail-Adresse Website DATUM DER GESUCHSTELLUNG TERMINE Beginn der Projektarbeiten (Projektstart) Ablieferung der Projektergebnisse (Projektabschluss) PROJEKTTITEL Kurze, prägnante Bezeichnung des Projekts

PROJEKTBESCHRIEB Handlungsmotivation und die geplanten Handlungsschritte beschreiben (falls 2 Seiten nicht reichen, als zusätzliche Beilage einsenden)

PROJEKTZIELE Spezifische, messbare und terminierte Ziele des Projekts Ziel 1: Ziel 2: Ziel 3: ZIELGRUPPE Detaillierte Angaben der Zielgruppe ABSEHBARE WIRKUNG DER VORGESEHENEN PROJEKTKONKRETISIERUNG Muss ausgewiesen werden durch mindestens eines dieser vier Kriterien: Produktion erneuerbarer Energie Reduktion des Energieverbrauchs durch Effizienzmassnahmen Wissenstransfer neue Erkenntnisse

NEUARTIGKEIT: LOKALE RESP. REGIONALE AUSSTRAHLUNG PROJEKTKOSTEN PROJEKTFINANZIERUNG EnergieSchweiz: max. 40% Beiträge des Kantons Beiträge der Gemeinden Weitere Beiträge (z.b. Stadtwerke, Elektrizitätsunternehmen) Sponsoren Eigenleistungen des Gemeindepersonals unvergütet Drittleistungen unvergütet Datum Unterschrift EnergieSchweiz, Bundesamt für Energie BFE Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen. Postadresse: CH-3003 Bern Tel. 058 462 56 11, Fax 058 463 25 00 energieschweiz@bfe.admin.ch, www.energieschweiz.ch 12.2015 07.2015