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Transkript:

Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung nach 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Handwerksordnung (HwO) i.v.m. EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) Staatsangehörige der EU/EWR Staaten sowie der Schweiz können einen Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung gemäß 9 HwO Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HwO i.v.m. EU/EWR HwV stellen, wenn Sie in Deutschland in einem Anlage A Handwerk keine dauerhafte Niederlassung gründen und nur grenzüberschreitend sowie nur vorübergehend und gelegentlich tätig werden. Die Erteilung der Meldebestätigung richtet sich dabei nach der konkret ausgeübten Tätigkeit im Land der Niederlassung und kann sich daher nicht nur auf das Vollhandwerk beziehen, sondern auch auf eine Teiltätigkeit des Handwerks. Ausschlaggebend ist jedoch immer, dass die beantragte handwerkliche Tätigkeit bereits in den EU/EWR Staaten oder der Schweiz rechtmäßig ausgeübt wurde. Der erforderliche Kenntnisnachweis richtet sich nach 8 EU/EWR HwV und kann grundsätzlich auf drei Arten erfolgen, lediglich für die Gesundheitshandwerke und für das Schornsteinfeger-Handwerk muss vor der erstmaligen Dienstleistungserbringung eine Nachprüfung der Berufsqualifikation erfolgen. Ansprechpartner: Meike Menzel Telefon 0251 5203-215 Telefax 0251 5203-218 meike.menzel@hwkmuenster.de Kathrin Hennenberg Telefon 0251 5203-229 Telefax 0251 5203-218 kathrin.hennenberg@hwkmuenster.de Handwerkskammer Münster Bismarckallee 1 48151 Münster I www.hwk-muenster.de I Welche konkrete Möglichkeit für Sie besteht, den Kenntnisnachweis zu erbringen, hängt von den rechtlichen Begebenheiten im Land Ihrer Niederlassung ab. (Ausnahme: Gesundheitshandwerke und Schornsteinfeger-Handwerk bei der Anzeige der erstmaligen Dienstleistungserbringung) Sollte der berufliche Zugang im Land Ihrer tiert sein, reicht als Nachweis eine Bestätigung Ihrer rechtmäßigen Niederlassung durch die zuständigen Stellen aus. Sollte der berufliche Zugang im Land Ihrer Niederlassung nicht reglementiert sein, aber eine staatlich geregelte Ausbildung absolviert worden sein, dann reicht als Nachweis die Ablegung der reglementierten Ausbildung aus. Es muss jedoch auch der Nachweis erbracht werden, dass die absolvierte Ausbildung im Land der Niederlassung reglementiert ist. Sollte weder der berufliche Zugang reglementiert sein noch eine staatlich geregelte Ausbildung abgelegt worden sein, reicht als Nachweis eine einschlägige einjährige Berufserfahrung (Vollzeit oder in Teilzeit zeitlich angepasst) als o Selbständiger oder o Betriebsverantwortlicher aus. Sollten Sie die Möglichkeit haben, Ihren Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung auf alle drei Varianten stützen zu können, dann dürfen Sie zwischen den drei Varianten wählen.

Der Antrag ist bei der Handwerkskammer zu stellen, in deren Bezirk die Dienstleistung erbracht wird. Sollte noch kein konkreter Auftrag vorliegen, kann der Antrag an jede Handwerkskammer gestellt werden. Die Meldebestätigung hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Sollte erneut eine Dienstleistungserbringung in Deutschland geplant sein, muss der Antrag wieder gestellt werden. Dieses kann jedoch formlos erfolgen unter Zusendung einer Kopie der bereits erteilten Meldebestätigung und eines aktuellen Kenntnisnachweises. Ebenfalls ist erneut ein Antrag zu stellen, wenn sich wesentliche Umstände geändert haben. Wichtig: Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein (dazu gehören auch alle Kontaktdaten!!!) Eine Kopie des Personalausweises muss beigefügt werden Die Berufserfahrung ist über eine aktuelle EU-Bescheinigung, ausgestellt von der zuständigen Stelle, nachzuweisen Es müssen beglaubigte Kopien der Ausbildungsnachweise vorgelegt werden. (Wenn der Kenntnisnachweis über eine staatlich geregelte Ausbildung erfolgt) Sollte eine Anerkennung nicht über die Berufserfahrung erfolgen, muss eine Bestätigung über die bestehenden Reglementierungen von der zuständigen Stelle beigefügt werden. Alle Dokumente sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sämtliche Übersetzungen müssen durch in der Bunderepublik Deutschland durch die Oberlandesgerichte zugelassene Übersetzer/Übersetzerinnen vorgenommen werden. Erfragen sie bitte die zuständigen Stellen bei dem Wirtschaftsministerium im Land Ihrer Niederlassung. Sollte die Vorlage von Originalen erforderlich sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Die Nichteinhaltung der Meldepflicht/Anzeigepflicht kann gemäß 118 Abs. 1 Nr. 7 HwO i. V. m. 11 EU/EWR HwV mit einem Bußgeld geahndet werden. Bitte achten Sie darauf, dass für den Antrag zwei Unterschriften erforderlich sind: eine für die Datenschutzerklärung unter VI. und eine für den eigentlichen Antrag unter VII. 2

Handwerkskammer Münster Bismarckallee 1 48151 Münster Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung gemäß 9 Abs. 1 S.1 Nr. 2 Handwerksordnung EU/EWR-Handwerk- Verordnung (EU/EWR HwV) für das -Handwerk Der Antrag wird unbeschränkt für das volle Handwerk gestellt. Der Antrag wird beschränkt auf folgende wesentliche Teiltätigkeiten: Sollte im Rahmen der Prüfung der eingereichten Unterlagen, lediglich die Erteilung einer Teiltätigkeit in Frage kommen oder ein anderes Antragsverfahren zielführend sein, wird einer Umdeutung des Antrages zugestimmt, auch im Hinblick auf mögliche Kosten: ja nein I. Allgemeine Angaben 1. Diese Meldung betrifft: die erstmalige Erbringung von Dienstleitungen eine wesentliche Änderung von Umständen 1

2. Angaben zur Person: Name ggf. Geburtsname Vorname Geburtstag Staatsangehörigkeit Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort Telefon Telefax E-Mail 3. Beleg der Staatsbürgerschaft Kopie des Personalausweises/Reisepasses beigefügt 4. Name und Anschrift des Betriebes im Land der Niederlassung Name des Betriebes und Rechtsform, wenn vorhanden Name des Betriebsverantwortlichen Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon Telefax E-Mail 5. Eintragung im Land der Niederlassung in ein oder mehrere öffentliche Register NEIN JA (Bitte die Daten angeben. Sollte der Platz nicht reichen, bitte separates Blatt verwenden) Bezeichnung des Registers Registernummer Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon Telefax E-Mail 2

6. Ausübung einer genehmigungspflichtigen bzw. aufsichtspflichtigen Tätigkeit im Land der Niederlassung NEIN JA (Bitte die Daten angeben. Sollte der Platz nicht reichen, bitte separates Blatt verwenden) Bezeichnung der Behörde Aktenzeichen Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon Telefax E-Mail 7. Ausgeübter Beruf im Land der Niederlassung Berufsbezeichnung Berufliche Tätigkeiten II. Reglementierungen im Land der Niederlassung 1. Berufszugang reglementiert NEIN, weiter unter II.2. JA, weiter unter III. Bestätigung der Reglementierung durch die zuständige Stelle mit Übersetzung beigefügt keine Angabe möglich, weiter unter II.2.. 2. Ausbildungszugang reglementiert NEIN, weiter unter V. JA, weiter unter IV. Bestätigung der Reglementierung durch die zuständige Stelle mit Übersetzung beigefügt keine Ausbildung abgeschlossen, weiter unter V. keine Angabe möglich, weiter unter V. 3

III. Nachweis rechtmäßiger Niederlassung Bestätigung durch die zuständige Stelle mit Übersetzung beigefügt, weiter unter VI. IV. Ausbildungen Angabe zu abgelegten Ausbildungen (keine Hochschulausbildungen) (beglaubigte Fotokopien mit Übersetzung beifügen): vom bis Ausbildungsberuf vom bis Ausbildungsberuf vom bis Ausbildungsberuf beglaubigte Kopien mit Übersetzung beigefügt V. Berufserfahrung in dem beantragten Handwerk 1. Lückenlose Aufzählung der beruflichen Tätigkeiten als Selbstständiger bis zur Antragstellung (ggf. Beiblatt oder Lebenslauf beifügen): von bis Tätigkeit (genaue Bezeichnung) 4

2. Lückenlose Aufzählung der beruflichen Tätigkeiten als Betriebsverantwortlicher bis zur Antragstellung (ggf. Beiblatt oder Lebenslauf beifügen): von bis Tätigkeit (genaue Bezeichnung) Arbeitgeber/in mit Adresse (soweit möglich) 3. Belege mit Übersetzung eines/einer bei einem deutschen Gericht zugelassenen Übersetzers/Übersetzerin aktuelle EU-Bescheinigung mit Übersetzung beigefügt VI. Datenschutzerklärung Die von Ihnen gemachten Angaben werden für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigt und erfolgen ausschließlich auf freiwilliger Basis. Die erhobenen Daten werden über die in dieser Erklärung genannten Möglichkeiten hinaus lediglich in den gesetzlich vorgesehen Fällen an Dritte übermittelt. Durch Ihre Unterschrift willigen Sie darin ein, dass die Handwerkskammer Münster die von Ihnen vorgelegten Zeugnisse, Bescheinigungen, Schreiben und andere Nachweise, die von Ihnen zur Begründung Ihres Antrags eingereicht worden sind, auf Vollständigkeit und Richtigkeit bei den jeweiligen Ausstellern überprüfen kann. Soweit eine Eignungsprüfung durch einen Sachverständigen erforderlich ist, willigen Sie weiter darin ein, dass dem Sachverständigen diese Daten übermittelt, bzw. zur Verfügung gestellt werden, und dieser der Handwerkskammer seine Arbeitsergebnisse zur Verfügung stellt. Wenn ein Verwaltungsakt mit Nebenbestimmungen im Sinne des 36 VwVfG erlassen wird, willigen sie darüber hinaus darin ein, dass die Handwerkskammer die Einhaltung dieser Nebenbestimmungen auch bei Dritten überprüfen darf. Wünschen Sie die Anhörung einer Berufsvereinigung, so erstreckt sich ihre Einwilligung auch darauf, dass der entsprechenden Berufsvereinigung Ihre Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Durch ihre Einwilligung stimmen Sie weiter zu, dass die Handwerkskammer die von Ihnen gemachten Angaben für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach 91 der Handwerksordnung verarbeitet. Für die Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie zur Beurteilung der von Ihnen gemachten Angaben kann es weiter notwendig sein, Informationen von Stellen im Sinne des 67 SGB X abzufragen, die über Sozialdaten (Beschäftigungszeiten, Beschäftigungsentgelte, Versicherungszeiten) für die von Ihnen angegebenen Zeiträume verfügen. Durch Ihre Unterschrift willigen Sie weiter ein, dass die Handwerkskammer Münster im vorgenannten Umfang Sozialdaten von den in 67 SGB X genannten Stellen, insbesondere gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträgern erhebt und diese für die vorgenannten Zwecke nutzt. Sofern Sie die Einwilligung nicht erteilen, kann die Unterlassung dazu führen, dass entscheidungserhebliche Tatbestände nicht aufgeklärt werden können und über Ihren Antrag ohne Berücksichtigung dieser Sozialdaten entschieden wird. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie sich mit entsprechenden Erhebungen bei Stellen im Sinne von 67 SGB X einverstanden. 5

Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung verweigern oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Eine fehlende datenschutzrechtliche Einwilligung kann dazu führen, dass entscheidungserhebliche Sachverhalte nicht aufgeklärt werden können und dass über den Antrag ggf. ohne Berücksichtigung dieser Daten entschieden wird. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Ihr Antrag ggf. abgelehnt werden muss. Ort, Datum Unterschrift der antragstellenden Person VII. Hinweise und Unterschrift Um den Antrag zügig bearbeiten zu können, müssen alle Unterlagen und Nachweise vollständig sein. Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt, dass die Entscheidung gebührenpflichtig ist und dass ich das Handwerk selbständig erst ausüben darf, wenn ich meiner Meldepflicht vollständig nachgekommen bin. Ebenfalls ist mir bekannt, dass ich das Schornsteinfeger-, das Augenoptiker-, das Hörgeräteakustiker-, das Orthopädietechniker-, das Orthopädieschumacher- und das Zahntechniker-Handwerk erst nach Überprüfung der Berufsqualifikation erbringen darf, oder wenn die Bestätigung vorliegt, dass keine Überprüfung erfolgen wird. Mir ist auch bekannt, dass eine Genehmigung zurückgenommen werden kann, wenn in dem Antrag falsche Angaben gemacht wurden. Ort, Datum Unterschrift der antragstellenden Person 6