Wissenschaftliches Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gerontologie, Gesundheit und Care in Bachelor und Master

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Transkript:

Umstellung des Studiengangs Wissenschaftliches Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gerontologie, Gesundheit und Care in Bachelor und Master Konzeption zur Umstellung Wissenschaftliches Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gerontologie, Gesundheit und Care in Bachelor und Master

INHALTSVERZEICHNIS 1. Ausgangspunkt und Antrag auf Zulassung... 3 2. Zur Umstellung des Studiengangs Wissenschaftliches Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gerontologie, Gesundheit und Care auf Bachelor und Master... 3 2.1. Integration einer gerontologischen Pflegefachausbildung bei der Umstellung auf BA + MA... 4 2.2. Zu berücksichtigende Hintergründe bei der Integration einer Pflegefachausbildung... 4 2.3. Konsequenzen für die Umstellung... 5 3. Zweites wissenschaftliches Fach... 7 3.1. Vorgesehene Kombinationsmöglichkeiten mit allgemein bildenden Fächern... 7 4. Aufbau des Studiengangs BA + MA Wissenschaftliches Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gerontologie, Gesundheit und Care... 8 4.1. Aufbau praktische Ausbildung... 8 4.2. Aufbau universitäres Studium Lehramt gerontologie, Gesundheit und Care / BA- Phase... 9 5. Fachpapier des Studiengangs BA + MA Wissenschaftliches Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gerontologie, Gesundheit und care... 9 5.1. Studienvoraussetzungen... 9 5.2. Fachspezifisches Kompetenzprofil... 10 6. Anlagen... 15 6.1. Anlage 1... 15 6.2. Anlage 2... 16 6.3. Anlage 3... 17 Gabriele Ensink Seite 2 von 17

1. AUSGANGSPUNKT Das Institut für Gerontologie stellt zum kommenden Wintersemester 2016/2017 den Studiengang Wissenschaftliches Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft (Care) auf die Studienform in Bachelor und Master um. Es ist geplant, neben der Angleichung an die im gymnasialen Lehramt bereits eingeführte Studienform in BA und MA gleichzeitig eine Modifikation durchzuführen, die der Weiterentwicklung des Pflegeberufes und der Lehre im Berufsfeld Pflege standhält. Mit dem modifizierten Studiengang steht das Institut für Gerontologie im nationalen Vergleich an der Spitze. Der Studiengang vereinigt nicht nur zentrale Elemente einer rehabilitativen Pflege, sondern auch zentrale medizinische, psychologische, soziologische und ethische Inhalte zu einem multidisziplinären Konzept. Die Integration einer grundständigen Ausbildung im Fach Pflege in der BA-Phase ist notwendig, um dem Anspruch des Lehrberufs im Berufsfeld Pflege gerecht zu werden. An einer Universität in Deutschland ist diese Form einzigartig. Der BA Abschluss eröffnet neben dem Zugang zum Master of Education auch den Zugang zu MA anderer Akzentuierung (z.b. Pflegemanagement in der gerontologischen Pflege) und ist damit innovativ. Im Zuge der Umstellung ist eine modifizierte Benennung des Studiengangs notwendig, um den Erwerb der zusätzlichen pflegefachlichen Kompetenz zu verdeutlichen. 2. ZUR UMSTELLUNG DES STUDIENGANGS WISSENSCHAFTLICHES LEHRAMT AN BERUFLICHEN SCHULEN MIT DER FACHRICHTUNG GERONTOLOGIE, GESUNDHEIT UND CARE AUF BACHELOR UND MASTER Der Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft (Care) 1 besteht seit 2005. Inzwischen haben einige Absolventinnen und Absolventen auch das 2. Staatsexamen abgeschlossen und unterrichten an beruflichen Schulen erfolgreich in beruflichen Gymnasien und in pflegerischen Aus- und Weiterbildungen. Die Umstellung des Studiengangs auf Bachelor und Master wird deshalb als Chance genutzt, einen Pflegefachabschluss in den Studiengang zu integrieren und so den Studiengang innovativ weiter zu entwickeln. Um alle Teilbereiche des Pflegeunterrichts abdecken zu können, wird zukünftig die Möglichkeit geschaffen, eine Pflegefachausbildung in den Studiengang zu integrieren. Ziel der auf BA und MA umstellten beruflichen Lehramtsstudiengangs Gerontologie, Gesundheit und Care ist es, durch die Integration eines Abschlusses einer Pflegefachausbildung die Angleichung an das europäische 1 Zunächst Pflegewissenschaft/gerontologische Pflege

und internationale Niveau zu erreichen. Somit hätte die Universität Heidelberg eine Vorreiterstellung in diesem Bereich in Deutschland, da es eine solche Studienkonstruktion aktuell in Deutschland noch nicht gibt, diese aber im bereits vorliegenden Entwurf zum neuen Pflegegesetz gefordert werden. Die Integration der Pflegefachkompetenz soll in einer neuen Benennung des Studiengangs offensichtlich werden. Die Fachrichtung des Studiengangs wird dementsprechend in Gerontologie, Gesundheit und Care umbenannt. 2.1. INTEGRATION EINER GERONTOLOGISCHEN PFLEGEFACH AUSBILDUNG BEI DER UMSTELLUNG AUF BA + MA Studiengänge zum beruflichen Lehramt unterliegen einer anderen Grundkonstruktion als allgemeinbildende Lehramtsstudiengänge, z.b. der Sekundarstufe II für das gymnasiale Lehramt. Zwar wird analog zu den allgemeinbildenden Lehramtsstudiengängen ebenfalls ein zweites Hauptfach studiert, für die Studienfachrichtung soll jedoch ein fachlicher Praxisbezug hergestellt werden, der einen Berufsabschluss impliziert. Alle bisher umgestellten Studiengänge (z.b. im Bereich der Wirtschafts- oder Ingenieurswissenschaft) 2 zum beruflichen Lehramt beinhalten zusätzlich einen beruflichen Abschluss, der in das BA-Studium eingearbeitet ist. Für die Umstellung des Studiengangs Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gerontologie, Gesundheit und Care, aktuell noch Gesundheit und Gesellschaft (Care) ist analog dazu eine pflegerische Berufsausbildung vorgesehen. Eingeplant ist die Integration einer Ausbildung zur Pflegefachkraft mit dem Schwerpunkt in der gerontologischen Pflege. Der absolvierte erste Ausbildungsabschnitt ist Aufnahmevoraussetzung in den Studiengang, der zweite und dritte Ausbildungsabschnitt soll in Kooperation mit einer Berufsfachschule für Pflegeberufe während der BA-Phase stattfinden und bei Abschluss des BA auch zu einem Abschluss als Pflegefachkraft führen, da eine abgeschlossene Pflegefachausbildung neben dem Abschluss des Bachelors Aufnahmevoraussetzung für den Zugang zum MA of edu. Gerontologie Gesundheit und Care sein wird. 2.2. ZU BERÜCKSICHTIGENDE HINTERGRÜNDE BEI DER INTEGRATION EINER PFLEGEFACHAUSBILDUNG Die Einbindung einer solchen Ausbildung erfordert die Kooperation mit einer Berufsfachschule für Altenpflege, Institutionen der Altenhilfe und eine genaue Kenntnis der Konstruktion von Pflegeausbildungen, die anders als andere Ausbildungsberufe nicht der Länderhoheit unterliegen, sondern 2 Anlage 1 Gabriele Ensink Seite 4 von 17

bundeseinheitlich gesetzlich geregelt sind. 3 Diese verschiedenen Einflüsse und gesetzlichen Regelungen müssen bei der Studien- und Curriculumkonstruktion berücksichtigt werden, damit für die Absolventinnen und Absolventen eine staatliche Anerkennung des beruflichen Abschuss innerhalb des universitären BA-Abschlusses möglich ist. Konkret ist dies die Vorgabe von 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Dies ist bei einer BA- Regelstudienzeit von 6 Semestern nicht möglich, deshalb ist eine abgeschlossene einjährige Pflegehelferausbildung oder eine begonnene Pflegefachausbildung mit Versetzungszeugnis in das zweite Ausbildungsjahr neben dem Abitur als Aufnahmevoraussetzung für den BA-Studiengang vorgesehen. Anders als in anderen BA-Studiengängen mit pflegerischer Ausrichtung liegt nach unserer Vorstellung der Schwerpunkt bei Care im universitären Bereich. Es gibt zwar inzwischen an einigen Hochschulen Pflegestudiengänge mit einem BA-Abschluss 4, doch liegt der Schwerpunkt der Curriculumkonstruktion dieser Studiengänge in der schulischen Ausbildung, die durch Hochschulsemester ergänzt werden. Wir möchten mit Gerontologie, Gesundheit und Care einen BA-Studiengang starten, dessen theoretischwissenschaftlicher Anteil an der Universität gelehrt wird. Lediglich seine praktischen Ausbildungsanteile werden durch eine Berufsfachschule ergänzt (Kooperation mit einer staatlichen Berufsfachschule für (Alten-)Pflege). Die Prüfung der wissenschaftlich theoretischen Anteile findet im universitären Rahmen statt. Es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft die verschiedenen Ausbildungsberufe in der Pflege zu einer generalistischen Pflegefachausbildung zusammen geführt und akademisch erweitert werden, um eine Angleichung an das europäische und internationale Niveau zu erreichen (EQR). Das IfG plant, diese neuen Entwicklungen bei der Neukonstruktion des Studienganges in jedem Fall zu berücksichtigen. Die Erfahrungen aus der Machbarkeitsstudie zur Konzeption und Überprüfung einer akademischen Erstausbildung von Pflegeberufen von Görres und Darmann-Fink 5 sollen berücksichtigt werden, der Schwerpunkt aber entsprechend der demografischen Entwicklung stärker gerontologisch orientiert sein, ähnlich z.b. den niederländischen und skandinavischen Modellen einer generalistischen Pflegeausbildung mit Kompetenzstufen. 2.3. KONSEQUENZEN FÜR DIE UMSTELLUNG Die Verteilung der ECTS in Studiengängen für das berufliche Lehramt liegt mit dem Schwerpunkt im 1. Fach und ermöglicht damit einen beruflichen Abschluss. 6 3 AltPflG vom 25. August 2003 2 / Ausbildungsgesetz und einheitliches Rahmen-Curriculum 4 z.b. Dualer BA-Studiengang Interprofessionelle Gesundheitsförderung an der Universität Heidelberg 5 Darmann-Fink& Görres 2014: ttp://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/pflege/20150528_nrw-abschlussbericht-end- 26_05_2015.pdf; vom 31.08.15 6 Anlage 2

Die Vorgabe von 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden praktische Ausbildung ist bei einer BA-Regelstudienzeit von 6 Semestern nicht erreichbar. In der Konsequenz muss der BA-Studiengang als mit praktischen Ausbildungsanteilen vernetzter BA-Studiengang konzipiert werden 7 und benötigt deshalb eine abgeschlossene einjährige Helferausbildung oder eine begonnene Pflegefachausbildung mit Versetzungszeugnis in das zweite Ausbildungsjahr als Studienvoraussetzung. So werden innerhalb des Studiengangs von 6 Semestern Regelstudienzeit für den BA nur noch Praxisanteile von 1600 Stunden praktische Ausbildung notwendig, die in den BA-Studiengang untergebracht werden können. Der Masterstudiengang wird wie bei anderen LA-Studiengängen weiterhin eine Regelstudiendauer von 4 Semestern aufweisen, als Aufnahmevoraussetzung ist jedoch neben dem BA auch eine abgeschlossene 3-jährige Pflegefachausbildung nachzuweisen. Das Institut für Gerontologie benötigt für einen dualen BA-Studiengang Care Kooperationspartner für die dienliche Berufspraxis (Praktische Ausbildung). Um den Studiengang so umzustellen, dass ein Abschluss zur Pflegefachkraft integriert ist, wird die Zusammenarbeit mit einer staatlichen Berufsfachschule für (Alten-) Pflege notwendig sein, welche die Verantwortung für den praktischen Teil der Ausbildung übernehmen wird. Diese Kooperation erfolgt mit der staatlichen Berufsfachschule - Helen-Keller-Schule Weinheim. Die Helen-Keller- Schule Weinheim kooperiert mit dem Institut für Gerontologie und organisiert und verantwortet die praktischen Anteile des Studiums (www.helen-keller-schuleweinheim.de; Fachabteilungsleitung Berufsfachschule Pflege: StD'in Annette Mütze-Bopp annette.muetze-bopp@hksw.de; Telefon Sekretariat 06201 25 60 300) 7 Nach der Handreichung des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz ist dies möglich. Gabriele Ensink Seite 6 von 17

3. ZWEITES WISSENSCHAFTLICHES FACH Das 2. Fach entspricht rechnerisch 8 der Verteilung der Leistungspunkte für ein Erweiterungsfach (unter Beifachbedingungen) gemäß 6 Abs. 10 RahmenVO- KM. Im Verhältnis zur bisherigen Umsetzung der landesspezifischen Strukturvorgaben 9 in den beruflichen Studiengängen, wie z. B. Wirtschaftspädagogik an der Universität Mannheim, erfährt das 2. Fach in diesem Entwurf eine deutliche Stärkung. 3.1. VORGESEHENE KOMBIN ATIONSM ÖGLICHKE ITEN MIT ALLGEMEIN BILDENDEN FÄCHERN Es besteht die Möglichkeit aus folgenden Zweitfächern auszuwählen: Chemie (unter Vorbehalt) Deutsch Englisch Evang. Theologie Französisch (unter Vorbehalt) Geschichte (unter Vorbehalt) Informatik Jüdische Religionslehre Mathematik Philosophie/Ethik Physik (unter Vorbehalt) Politik Spanisch Sport 8 In den Beruflichen Gymnasien gibt es keine Unterscheidung zwischen Sekundarstufe I und II, d.h. faktisch gibt es dort nur eine gymnasiale Oberstufe. 9 vgl. Anlage 1

4. AUFBAU DES STUDIENGANGS BA GERONTOLOGIE, GESUNDHEIT UND CARE Der Studiengang ist in der BA-Phase als mit praktischen Ausbildungsanteilen vernetzter Studiengang aufgebaut. Nach 4 Absatz 6 AltPflG ist es möglich, dass Bundesländer zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe von den Absätzen 2, 3 und 4 sowie von 9 Ausbildungs- und Prüfungsordnung abweichen können, sofern das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird. Eine Abweichung wird bezüglich 4 Absatz 2 AltPflG ( Der Unterricht wird in Altenpflegeschulen erteilt. ) vorgenommen, da die wissenschaftlichen Ausbildungsinhalte an der Universität vermittelt werden 10. Neben den theoretisch-wissenschaftlichen Studieninhalten ist die praktische Ausbildung in Kooperation mit einer staatlichen Berufsfachschule für Pflegeberufe vorgesehen. Das Bachelorstudium sieht wegen des Mehraufwands durch die integrierte Pflegefachqualifikation eine Studiendauer von 6 Semestern vor und schließt neben dem Bachelor of arts mit einem Examen zur Pflegefachkraft ab. Die Masterphase des Studiengangs wird in 4 Semestern stattfinden und setzt neben dem BA eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft voraus. 11 4.1. AUFB AU PR AKTISCHE AUSBILDUNG Die praktische Ausbildung geschieht in Kooperation mit einer staatlichen Berufsfachschule für (Alten-) Pflege 12. Die Berufliche Schule verfügt über die Kenntnisse und Verbindungen, um die Anforderungen der praktischen Ausbildung sicher zu stellen. Sie gewährleistet die Vermittlung der Kompetenzen fachpraktischen Handelns in entsprechenden Modulen zu Pflegetechnik und Betreuung (Pflegepraxis). Ebenfalls garantiert sie die mit der praktischen Ausbildung verbundenen Anforderungen in Einrichtungen der Altenhilfe und der Krankenpflege entsprechend den bundeseinheitlichen gesetzlichen Bestimmungen zur (Alten-) Pflegeausbildun. 13 Die praktischen Ausbildungsanteile werden in der vorlesungsfreien Zeit als dienliche Berufspraxis absolviert, dabei wird die fachpraktische Ausbildung entsprechend den Vorgaben des (Alten-) Pflegeausbildungsgesetzes vergütet. 14 10 4 Absatz 6 AltPflG: Zur zeitlich befristeten Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung der Pflegeberufe unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen dienen sollen, können die Länder von den Absätzen 2, 3 und 4 sowie von der nach 9 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung abweichen, sofern das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird. 11 Bundesministerium für Bildung und Forschung: http://www.bmbf.de/de/12189.php; vom 16.05.2013 und Ch. Olbrich 2009 12 Kooperationsvertrag 13 AltPflG & AltPflAPrV Bei der zukünftigen Umstellung der Pflegeausbildungen zur generalistisch ausgebildeten Pflegefachkraft ist eine Anpassung des Studiengangs entsprechend vorgesehen. 14 Grundlage für eine Altenpflegeausbildung bildet das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG) des Bundes. Darin schreibt 17 Absatz 1 AltPflG vor, dass der Träger der praktischen Ausbildung für die gesamte Dauer der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen hat. Die Studierenden sind entsprechend in der Ausbildungsphase über den Einrichtungsträger sozialversichert. Gabriele Ensink Seite 8 von 17

4.2. AUFB AU UNIVERSITÄRES STUDIUM BA GERONTOLOGIE, GESUNDHEIT UND CARE Der wissenschaftliche Anteil des Lehramtsstudiengangs in der BA-Phase ist in Module gegliedert und strebt die zu erreichenden Kompetenzen auf wissenschaftlichem Niveau an. Bei einer Umstellung der verschiedenen Pflegefachausbildungen zu einer generalistischen Pflegefachausbildung kann der Studiengang entsprechend modifiziert werden. Zusätzlich werden fachdidaktische Kompetenzen vermittelt. 5. FACHPAPIER DES STUDIENGANGS BA GERONTOLOGIE, GESUNDHEIT UND CARE Die Absolventinnen und Absolventen verfügen nach Abschluss der BA-Phase über eine abgeschlossene Pflegefachausbildung mit gerontologischem Schwerpunkt. Die BA-Phase erfolgt als mit praktischen Ausbildungsanteilen vernetzter Studiengang. Die BA-Phase ist Grundlage für den MA of edu. In die Masterphase ist das Schulpraxissemester integriert. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen am Ende des MA-Studiums über fachwissenschaftliche, fachdidaktische, bildungswissenschaftliche und unterrichtspraktische Kenntnisse und Kompetenzen für den Unterricht in den Schularten, in denen sie als Lehrerin oder Lehrer tätig werden. Das in der ersten Phase der Lehrerausbildung erworbene Wissen und Können bildet die Basis für die zweite Phase der Lehrerausbildung an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung. Die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen werden im Sinne des anschlussfähigen lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt. 5.1. STUDIENVOR AUSSETZUNGE N Die Studienplätze sind für die Studierenden ohne abgeschlossene dreijährige Pflegefachausbildung pro Jahr auf 25 Plätze begrenzt. Es wird bei der Bewerbung für einen Studienplatz ein Abschluss einer einjährigen Pflegehelferausbildung oder eine begonnene Pflegefachausbildung mit Versetzungszeugnis in das zweite Ausbildungsjahr und eine allgemeine Hochschulreife erwartet. Studieninteressierte mit einer Pflegefachausbildung und allgemeiner Hochschulreife können sich unbegrenzt in den Studiengang

einschreiben. Die Pflegefachausbildung wird angerechnet. Die Aufnahme zum Studium ist nur zum Wintersemester möglich. 5.2. FACHSPEZIFISCHES KOMPETENZPROFIL Die Absolventinnen und Absolventen verfügen nach dem Bachelorabschluss über die Qualifikation einer Pflegefachkraft und sind in der Lage, in komplexen fachlichen Fragen die Entscheidungsverantwortung zu übernehmen. Sie verfügen über die Kompetenz, die Verantwortung für Lernkontexte in der praktischen beruflichen Entwicklung von Auszubildenden in Pflegeberufen zu übernehmen. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen mit dem Masterabschluss über die fachwissenschaftlichen und praktischen Kenntnisse, die in Verbindung mit fachdidaktischen Kompetenzen zur Vermittlung gerontologischer und pflegewissenschaftlicher Kompetenzen im berufsschulischen Unterricht, der praktischen Ausbildung von Pflegefachkräften und im fachspezifischen Unterricht in beruflichen Gymnasien erforderlich sind. Das Studium beinhaltet die fachliche und methodische Einführung in die Gerontologie in die Pflegewissenschaft in die Geriatrie in die beeinflussenden wissenschaftlichen Nachbardisziplinen in die Pflegehandlungen, Lebenswelt- und Tagesgestaltung in die Berufspädagogik Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, sich inhaltlich mit den Arbeitsfeldern der Gerontologie und dem Berufsfeld der Pflege von Menschen in verschiedensten Pflegesituationen auseinander zu setzen und beziehen dabei rechtliche, soziale und gesellschaftspolitische Bedingungen und Entwicklungen ein. Der Aspekt der angestrebten Lehrerrolle an beruflichen Schulen wird durch schul- und berufspädagogische sowie fachdidaktische Inhalte vermittelt und mit den Erfahrungen im Schulpraxissemester verknüpft. Dabei findet eine methodische und praxisorientierte Auseinandersetzung mit den Curricula des Berufsfeldes Pflege statt. Kompetenzen Die Absolventinnen und Absolventen kennen die wichtigsten grundlagenbezogenen gerontologischen Theorien und verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen der Gerontologie Studieninhalte Studium Lehramt berufliche Schulen Gerontologische Theorien und zentrale Befunde der Genetik, Physiologie, Psychologie, Psychiatrie, Soziologie, Sozialpolitikwissenschaft, sowie die Gabriele Ensink Seite 10 von 17

Gerontologie haben Kenntnis über Migration im Zusammenhang mit Pflege und entwickeln eine eigene professionelle Haltung zum Thema Migration Verfügen über Kompetenz in der Ethik in der Pflege und entwickeln eine eigene professionelle Haltung. Sie sind vertraut mit den Grundlagen und Formen der Leidens- und Sterbensbegleitung. kennen die Grundlagen biografisch orientierter Forschung verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen aus der Gerontopsychiatrie kennen Theorien und Geschichte des Care Konzepts sowie die aktuellen institutionellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Pflege und können die daraus entstehenden Konsequenzen erfassen und darstellen. kennen die wichtigsten pflegetheoretischen Modelle und sind in der Lage, die Konsequenzen aus der Umsetzung in die praktische Pflege zu erfassen und zu beurteilen. sind mit den Grundlagen des Pflegeprozesses vertraut und können ihn differenziert wahrnehmen und beurteilen. Mehrdimensionalität von Entwicklungsprozessen Pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Migrationshintergrund als Pflegende. Ethik der Pflege, der Thanatologie und Palliativpflege. Grundlagen und Formen der Leidens- und Sterbebegleitung. Grundlagen zum Autobiographischem Gedächtnis und seinen Veränderungen im Alter, Coping-Theorien, Rolle von Daseinsthemen und ihre Erfassungsmöglichkeiten bei Demenz, Theorien zur Biographiearbeit und Biographieforschung Dabei sollen sowohl die jeweils wichtigsten theoretischen Hintergründe als auch praxisrelevante Aspekte einbezogen werden. Einführung in die Psychopathologie, Diagnostik und Therapie Unterstützung von Lebensqualität im Alter durch Bearbeitung von biographisch bedeutsamen Ereignissen und Themen in Pflege und Psychotherapie Pflegewissenschaft Einflussfaktoren auf Nursing, Palliativcare, Healthcare Geschichtliche Entwicklung der Pflege im Kontext der aktuellen Gesundheitspolitik Entwicklung beruflichen Selbstbewusstseins in der Pflege pflegetheoretische Einordnungssysteme Pflegemodelle und Pflegekonzepte aus dem angloamerikanischen und deutschsprachigen Raum. Aktueller pflegewissenschaftlicher Diskurs. theoretische Grundlagen des Pflegeprozess kennen und diese in die Praxis umsetzen

verfügen über die Qualifikation einer Pflegefachkraft. sind in der Lage, komplexe fachlichen Fragen in Entscheidungsverantwortung zu übernehmen verfügen über die Kompetenz, die Verantwortung für Lernkontexte in der praktischen beruflichen Entwicklung von Auszubildenden in Pflegeberufen zu übernehmen. Grundlagen der Anatomie und Physiologie, der Ernährung, der Geriatrie und der Pharmakologie (des Alters) kennen die wichtigsten Grundlagen bedeutender körperlicher Erkrankungen (im Alter) und können diese im pflegefachlichen Kontext beurteilen kennen die wichtigsten Grundlagen der Pharmakologie und der besonderen Wirkungsweisen (im Alter) und können diese einordnen verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen aus der Ernährungswissenschaft Integrierte Pflegefachausbildung Pflegehandlungen-, Lebenswelt- und Tagesgestaltung Praxis in der (Alten-) Pflege Anleitung von Auszubildenden Wundmanagement Geriatrische Medizin Angewandte Rehabilitation Kennenlernen von allgemeinen Grundlagen der Anatomie und Physiologie und ihrer speziellen Veränderungen im Alter. Kennenlernen von allgemeinen Grundlagen der Krankheitslehre und ihrer speziellen Veränderungen im Alter, sowie diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen in der Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams Wirkungsweisen und Einsatzbereiche der wichtigsten pharmakologischen Substanzen. Ernährungswissenschaftliche Grundlagen, Besonderheiten der Ernährung im Alter, Diätetik Gesundheitsförderung, Prävention, und Rehabilitation verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen aus der Sport- und Bewegungswissenschaft und können Rehabilitations- und Veränderungspotenziale im biografischen Kontext beurteilen. sind mit den Methoden der empirischen Forschung vertraut Salutogenese, Methoden der Gesundheitsförderung und Prävention, Zentrale Methoden der Aktivierung. Quantitative und qualitative Forschung Grundlagen und Methoden quantitativer und qualitativer Forschung. Recht, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Management in der Pflege sind vertraut mit den rechtlichen Grundlagen der Pflege. Allgem. rechtliche Grundlagen, SGB V, SGB IX, SGB XI, Pflegegesetz, Heimrecht, Betreuungsrecht, Gabriele Ensink Seite 12 von 17

verfügen über grundlegende Kenntnisse der Betriebswirtschaft in Institutionen der Altenhilfe und der Gesundheitsversorgung. verfügen über Kenntnisse des Pflegemanagements, der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung und können diese anwenden und bewerten verfügen über grundlegende Kompetenzen in Berufspädagogik und fundiertes Wissen über den Aufbau und die Struktur beruflicher Schulen. Haftungsrecht, Arbeitsrecht. Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Pflege Berufspädagogik Pflegemanagement, Qualitätsmanagement, Case - Management. Geschichte der beruflichen Bildung Komplexität und Heterogenität beruflicher Schulen rechtlichen und institutionellen Strukturen der beruflichen Bildung Bildungsauftrag beruflicher Schulen rechtlichen und institutionellen Strukturen der pflegerischen Ausbildung Fachdidaktik des Berufsfelds Pflege sind vertraut mit den Grundlagen für die Erziehungs- und Bildungsarbeit an beruflichen Schulen im Berufsfeld Pflege. haben Einblick in wesentliche fachdidaktische Konzepte der beruflichen Bildung im Berufsfeld Pflege und können die daraus entstehenden Unterrichtskonzepte reflektieren sind in der Lage, Curricula in Unterrichtseinheiten zu übertragen, Bildungs- und Lernziele zu ermitteln und Unterrichte zu planen. Theorie und Geschichte der Erziehungswissenschaft im Kontext der Professionalisierung der Pflegepädagogik Einschlägige Ergebnisse der Lehr- Lernforschung, Lehr-Lernprozesse im Zusammenhang mit Lernvoraussetzungen und Lernschwierigkeiten in der Erwachsenenbildung Reflexion konzeptioneller Entwürfe vor dem Hintergrund aktueller Erkenntnisse. Fachdidaktisch relevante Konzepte des Berufsfeldes Pflege. Kennenlernen von Methoden zum Entwurf von Unterrichtseinheiten. Curricula vergleichen und zugehörige Unterrichtspläne in attraktive konsekutive Unterrichtseinheiten umsetzen. Aufgabenstellungen erwachsenengerecht aufbereiten, in die Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler, bzw. Auszubildenden übertragen und einen

handlungsorientierten Unterricht gestalten. Gabriele Ensink Seite 14 von 17

6. ANLAGEN 6.1. ANLAGE 1 ÜBERSICHT DER LEISTUNGSPUNKTE IN DEN F ACHMODULEN Bachelorstudium LP Praxis LP Wissenschaftl. Ausarbeitung 8 Wochen stationäre Altenhilfe 6 LP 4 LP 6 Wochen ambulante Altenhilfe 5 LP 4 LP 6 Wochen Gerontopsychiatrie 5 LP 4 LP 4 Wochen geriatrische Rehabilitation od. Geriatrie 4 LP 4 LP 4 Wochen Hospiz 4 LP 4 LP Leistungspunkte insgesamt 24 LP 20 LP Liste der Fachmodule mit Leistungspunkten im BA 1. Gerontologie 8 LP 2. Gerontopsychiatrie 6 LP 3. Ethik / Thanatologie 5 LP 4. Pflegewissenschaft 9 LP 5. Geriatrie: Anatomie + Physiologie 9 LP 6. Geriatrie: Pathophysiologie + Pharmakologie 6 LP 7. Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation 5 LP 8. Recht 3 LP 9. Bachelorarbeit 6 LP Fachwissenschaft Care gesamt Pflegehandlungen, Lebenswelt- und Tagesgestaltung Dienliche Berufspraxis / Praktische Ausbildung Gesamt Fachwissenschaft Care LP 57 LP 44 LP 101 LP 10. Übergreifende Kompetenzen im Lehramt - Berufspädagogik Care 8 LP 11. Übergreifende Kompetenzen im Lehramt - Fachdidaktik Care 2 LP

6.2. ANLAGE 2 Care: ECTP - Verteilung für BA und MA Vorgaben KM vom 24.08.11 für Berufl. Schulen ECTP Konzeption Punkteverteilung ECTP Davon in ECTP Davon in ECTP Anmerkung Bildungswissenschaft / Berufspädagogik 33 Bildungswissenschaft / Berufspädagogik 33 Bildungswissensch aft 21 Bildungswissenschaft BA 10 Bildungswissenschaft MA 11 Berufspädagogik 12 Berufspädagogik 12 Schulpraktische Studien 15-20 BA + MA-Arbeit 21 Schulpraktische Studien BA + MA-Arbeit / Prüfungen 16 Schulpraktische Studien 21 BA + MA-Arbeit / 21 16 Schulpraktische Studien 16 Berufliche Schule mit Berufsfachschule für Pflegefachausbildung BA - Arbeit 6 Nur in Care möglich MA- Arbeit 15 Universität 51 Care zusammen mindestens 125 Fach zusammen mindestens 65 125 Care Fachwissenschaft zusammen 125 plus Care Fachdidaktik 15 63-65 2. Fach zusammen 75 plus 2. Fach Fachdidaktik 15 BA Care 95 Dienliche Berufspraxis / Pflegehandlungen 15 44 MA Care 30 Fachwissenschaft 30 Fachdidaktik Care BA + MA Fachwissenschaft 2. Fach Fachdidaktik BA + MA 2. Fach 15 75 15 Fachdidaktik BA Care 1 Fachdidaktik MA Care 14 BA 2. Fach 57 MA 2. Fach 18 Fachdidaktik BA 2. Fach 2 Fachdidaktik MA 2. Fach 13 Gesamt 300 Gesamt 300 Gesamt 300 Gesamt 300 Anrechnung von 44 ECTP bei abgeschlossener Pflegefachausbildung 15 Pflegehandlungen, Lebenswelt- und Tagesgestaltung

S e i t e 17 6.3. ANLAGE 3 Berufliches Lehramt BA Gerontologie, Gesundheit und Care Studienkonzeption Gerontologie, Gesundheit und Care - mit der Weiterführung zum M.Ed. für berufl. Schulen Studienvoraussetzung: Abitur + einjährige Helferausbildung od. 1. Jahr Pflegefachausbildung. Bachelor of Arts Institut für Gerontologie Verantwortung: Wissensch. Ausrichtung des B.A. Bachelor of Arts Altenpflegeschule Verantwortung: Fachpraktische Ausrichtung des B.A. Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag Ausbildungsvertrag u. -Vergütung Bachelor of Arts Einrichtungen Altenhilfe Verantwortung: Praktische Ausbildung Abschluss Studierende Master of Education Gerontologie, Gesundheit und Care Institut für Gerontologie MA - Gerontologie und Management in der Pflege Institut für Gerontologie Abschluss Bachelor of Arts: Pflegefachkraft (Kompetenzstufe 6 EQR) Gabriele Ensink, Institut für Gerontologie 2015