Allgemeine Hinweise - Statustexte auch in Englisch verfügbar Inhalt Hinweise für Carrier - Übermittlung von zwei oder mehr Leerzeichen im Manifest - Transshipment-Anmeldungen für Embargo-Länder Mit dem Newsletter 02/2015 informieren wir Sie über Änderungen und neue Funktionalitäten in der Import Message Platform. Sofern nicht anders beschrieben werden die Softwareänderungen mit den Wartungsarbeiten in der Nacht zum 18.02.2015 aktiviert. Prozess- und Schnittstellenbeschreibungen finden Sie auf http://www.dakosy.de/loesungen/pcsseehafen/importplattform/edi-handbuecher. Die Anwendung IMP-Direct ist erreichbar unter http://www.imp-direct.de. Allgemeine Hinweise - Statustexte auch in Englisch verfügbar Wenn in Ihrer Teilnehmerkonfiguration eingetragen wurde, dass Sie Nachrichten mit englischsprachigen Fehlermeldungen bzw. Quittungen erhalten, gilt diese Einstellung ab sofort auch für die Beschreibungen in Statusnachrichten (IFTSTA und Status-ML). Hinweise für Carrier - Übermittlung von zwei oder mehr Leerzeichen im Manifest Sowohl in der summarischen Anmeldung (SumA) als auch der summarischen Ausgangsanmeldung (ES) sind Regeln zu beachten, welche die Verwendung von aufeinanderfolgenden Leerzeichen nicht erlauben. In der Praxis ist es für den Anwender in seiner Inhouse-Anwendung aufgrund der Zeichendarstellung oftmals nicht möglich zu erkennen, welcher Freiraum in dem Datenfeld aus zwei oder mehr Leerzeichen besteht. Um mögliche Fehlersituationen gar nicht erst entstehen zu lassen wird die IMP künftig beim Einlesen von Manifestdaten mehrfach aufeinanderfolgende Leerzeichen eliminieren. Beispiel (der Unterstrich _ repräsentiert ein Leerzeichen): Übermittlung des Carriers: Abspeicherung in der IMP: Machinery, apparatus_and_equipment Machinery,_apparatus_and_equipment DAKOSY AG, IMP-Newsletter, Nr. 02/2015,, Seite 1 von 5
Dies gilt für die Felder Warenbeschreibung Markierung Adressfelder zu Shipper und Consignee - Transshipment-Anmeldungen für Embargo-Länder Wie auf dem vergangenen Anwenderforum angekündigt bietet die IMP nun auch die Möglichkeit, für Transshipments mit einem Löschhafen bzw. Bestimmungsland, welches zu den in ZAPP hinterlegten Embargoländern gehört, eine S-Nummer zu erzeugen. In diesen Fällen muss der automatisierte Prozess zunächst abgebrochen werden, da der Anmelder eine persönliche Erklärung abgeben muss. Nachfolgend beachten Sie bitte die einzelnen Schritte zur Erstellung einer S-Nummer: 1. In der IMP wird weiterhin die Statusnachricht mit Code 974 an den Export- und auf Wunsch auch an den Importcarrier versendet. Der Anmeldeprozess wird nicht fortgesetzt. 2. Der Anmelder, d. h. der Exportcarrier muss in IMP-Direct eine Erklärung über die Einhaltung der Embargovorschriften abgeben. Hierzu wählt er die zutreffenden Codes für jede Zeile der Warenbeschreibung aus. 3. Die IMP erstellt nach Abgabe der Erklärung eine summarische Ausgangsanmeldung und anschließend eine ZAPP-Anmeldung mit dem Anmeldefall DU. 4. Die S-Nummer wird unmittelbar nach Erstellung automatisch mit einem Verladestopp versehen (Status 936). 5. Der Carrier muss Rücksprache mit dem Zoll (Zollamt Waltershof, Arbeitsgebiet 30) halten. 6. Nach erfolgter Prüfung und Freigabe der S-Nummer durch den Zoll kann dies elektronisch mit dem Status 938 kommuniziert werden. Wie bereits beschrieben muss der Anmelder explizit erklären, dass die Waren nicht vom Waffenembargo bzw. von der Embargo-VO für das entsprechende Land erfasst sind. Hierzu verwendet er eine der nachfolgenden Kodierungen: DAKOSY AG, IMP-Newsletter, Nr. 02/2015,, Seite 2 von 5
Iran 3LNA IR Y920 IR Nordkorea 3LNA KP Y920 KP Somalia 3LNA SO Eritrea 3LNA ER Libyen 3LNA LY Y920 LY Syrien 3LNA SY Y920 SY Beschreibung der Codes: Bestimmungsland Stand: 10.02.2015 Löschhafen 3LNA IR 74 Abs. 1 Nr. 8 AWV erfasst sind 3LNA KP 74 Abs. 1 Nr. 5 AWV erfasst sind 3LNA SO 74 Abs. 1 Nr. 14 AWV erfasst sind 3LNA ER 74 Abs. 1 Nr. 6 AWV erfasst sind 3LNA LY 74 Abs. 1 Nr. 11 AWV erfasst sind DAKOSY AG, IMP-Newsletter, Nr. 02/2015,, Seite 3 von 5
3LNA SY 74 Abs. 1 Nr. 16 AWV erfasst sind Y920 IR der Iran-VO (EU) Nr. 267/2012 unterliegen Y920 KP der Nordkorea-VO (EG) Nr. 329/2007 unterliegen Y920 LY der Libyen-VO (EU) Nr. 204/2011 unterliegen Y920 SY der Syrien-VO (EU) Nr. 36/2012 unterliegen Um diese Kodierungen erfassen zu können, rufen Sie in der Sicht Export-Transshipments bei der betroffenen Sendung die Funktion Embargo bearbeiten auf, welche Sie durch Klicken auf das Schloss-Symbol auswählen. Funktion Embargo bearbeiten Anschließend wählen Sie für jede Warenposition die Erklärungen aus, die Sie zu diesem Vorgang abgegeben haben: DAKOSY AG, IMP-Newsletter, Nr. 02/2015,, Seite 4 von 5
Auswahl der zu bearbeitenden Zeile Ausgewählte Codes Der oben beschriebene Prozess ist derzeit für die Länder Iran, Nordkorea, Syrien, Eritrea, Somalia und Libyen anzuwenden. Hamburg, den 16.02.2015 DAKOSY AG, IMP-Newsletter, Nr. 02/2015,, Seite 5 von 5