Gefahren der Einsatzstelle

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Transkript:

Die Gefahren der insatzstelle Welche Gefahren gibt bei einer insatzstelle? Zur Hilfe gibt es 9 Oberbegriffe die sogenannten 4 s 1 C 4 s! C Gefahr der temgifte Gefahr der ngstreaktion Gefahr der usbreitung des Brandes Gefahr durch atomare Strahlung Gefahr durch chemische Stoffe Gefahr der rkrankung/verletzung Gefahr der xplosion Gefahr des insturzes Gefahr der lektrizität In der nachstehenden Gefahrenmatrix sehen wir die Gefahren der insatzstelle und auf wen sie wirken. Gefahren der insatzstelle Menschen Tiere Umwelt Sachwerte Mannschaft Gerät temgifte ngstreaktion usbreitung tomare Gefahr Chemische Stoffe rkrankung/verletzung xplosion insturz lektizität C

Im nachfolgenden werden die Gefahren der insatzstelle etwas näher erläutert. Gefahren der temgifte Die Feuerwehr sieht sich an ihren insatzstellen nicht nur bei Bränden immer häufiger mit temgiften konfrontiert. temschutzgeräte bis hin zu Vollschutzanzügen können bei sachgemäßem insatz die Sicherheit der Helfer gewährleisten. Wegen der Gefahren, die von den temgiften ausgehen, ist es mit Sicherheit besser, einmal mehr temschutz angelegt zu haben als einmal zu wenig. Daher ist es eine sinnvolle Maßnahme, auch kleine Freiwillige Feuerwehren mit Preßluftatmern auszurüsten, denn die von diesen auch bei besonderen Lagen durchzuführenden rstmaßnahmen Hierzu zählt vor allem die Menschenrettung können oft nur unter umluftunabhängigen temschutz durchgeführt werden, wenn das Risiko für die eingesetzten Kräfte vertretbar bleiben soll. Im Rahmen eines Vorschungsvorhabens konnten 1993 bei Messungen an Feuerwehrmännern keine erhöhten Dioxinwerte gegenüber der Normalbevölkerung festgestellt werden. Die konsequente Verwendung von temschutz sowie die Beachtung der erforderlichen Hygienemaßnahmen sind Voraussetzung dafür, daß dies so bleibt. Gefahren der ngstreaktion Menschen in akuter Not neigen zu ngstreaktionen, als Folge kann es zu unvernünftigen Handlungen und damit zu einer Verschlimmerung der Situation kommen. Die inwirkmöglichkeiten der Feuerwehr bei Suizidversuchen sind relativ begrenzt, oft wird sie ja erst nach einem bereits erfolgten Selbsttötungsversuch alarmiert. ine Besonderheit stellt der angedrohte Sprung in die Tiefe dar; mit viel Geduld und infühlungsvermögen kann versucht werden, ihn noch abzuwenden. Um einem Fehlverhalten im Brandfall vorzubeugen, sollte die Bevölkerung informiert und belehrt werden. Da es in der Regel aber nicht einfach ist, bei der breiten Masse Interesse für die Belange des Brandschutzes zu wecken, bietet es sich an, Betriebsunterweisungen und vor allem Schulklassenführungen gezielt für die Vermittlung von Grundwissen über Brandverhütung und richtiges Verhalten im Brandfall. Jede Feuerwehr tut gut daran, bestehendes Interesse der Bevölkerung nicht nur mit dem Vorzeigen von Fahrzeugen und Geräten zu

befriedigen, sondern in ihrem Sinne Brandschutzaufklärung bzw. Brandschutzerziehung zu betreiben. Neben dem durchaus wünschenswerten ffekt der igendarstellung kann so dazu beigetragen werden, in Zukunft größeres Unheil zu vermeiden, das seinen Ursprung in ngstreaktionen von in Not geratenen Menschen hat. Gefahren der usbreitung des Brandes Die Gefahr einer Brandausbreitung hängt unmittelbar mit der Brennbarkeit der verwendeten Baustoffe zusammen. Kann beispielsweise aus architektonischen Gründen nicht auf brennbare Stoffe verzichtet werden, so muß das Risiko durch geeignete nforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes beherrschbar gemacht werden. uch mit zunehmender Raumgröße wächst die usbreitungsgefahr rapide, denn das Feuer findet seine ersten baulichen Schranken nun erst viel später. s gibt baulich bedingte Brandrisiken, bei denen auch die beste Feuerwehr an ihre Leistungsgrenzen stößt. uch in solchen Fällen kann eine wirksame Brandbekämpfung, wenn vom Vorbeugenden Brandschutz die geeigneten Voraussetzungen geschaffen worden sind. Das diese bei rrichtung und Nutzung der Gebäude mitunter sowohl baulich als auch betrieblich mißachtet werden, zeigen die immer wieder vorkommenden Totalverluste von Großobjekten deutlich. Gefahren durch atomare Strahlung Im rnstfall ist die Feuerwehr immer gut beraten, wenn sie auf Spezialisten aus ihren eigenen Reihen oder auf andere Fachberater zurückgreifen kann. Hierzu gehören: Zuständige Strahlenschutzbeauftragte oder fachkundige Stahlenschutzverantwortliche des Betreibers im Sinne der Strahlenschutzverordnung Fachkundige Vertreter der zuständigen Behörden rmächtigte Ärzte im Sinne der Strahlenschutzverordnung Sachverständige ngehörige der Feuerwehr Sonstige fachkundige Personen für den Strahlenschutz. Im Strahlenschutz eingesetzte Feuerwehrkräfte gelten nicht als beruflich strahlenexponierte Personen im Sinne der Strahlenschutzvorschrift, sie bilden vielmehr einen Personenkreis, der nur aufgrund eines Schadensereignisses im inzelfall strahlenexponiert wird.

Gefahren chemischer Stoffe Die Feuerwehren werden sich in Zukunft mehr und mehr insätzen gegenüber gestellt sehen, bei denen gefährliche Stoffe und Güter vorliegen. Da die igenschaften dieser Stoffe in der Regel der allgemeinen Lebenserfahrung nach nicht bekannt und einschätzbar ist, müssen zur Lagefeststellung in den meisten Fällen weitere Informationsquellen hinzugezogen werden. Die für den rsteinsatz wichtigste Informationsquelle ist die Kennzeichnung, die durch Vorschriften geregelt ist. Leider kommt es immer wieder vor, das Gefahrguttransporte, aus welchen Gründen auch immer, falsch oder gar nicht gekennzeichnet sind, oder das verkehrte Ladepapiere und Unfallmerkblätter mitgeführt werden. In diesen Fällen kann es zu verhängnisvollen Zwischenfällen bei der Gefahrenabwehr kommen. Deswegen sollten Informationen über den angeblich transportierten Stoff laufend mit dem ussehen und Verhalten des tatsächlich vorliegenden Stoffes verglichen werden. Im GSG-insatz gilt der Grundsatz, daß Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nur unter angemessener Berücksichtigung des igenschutzes durchgeführt werden dürfen, ganz besonders. Gefahren der rkrankung/verletzung Fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der qualifizierten rsten Hilfe und eine medizinisch-technische Grundausstattung müssen auch dort bei der Feuerwehr vorhanden sein, wo diese nicht im Rettungsdienst tätig ist. rstens kann es vorkommen, daß die Feuerwehr vor dem Rettungsdienst am Unfallort eintrifft und dort Verletzte versorgen muß. Zweitens ergibt sich aus der unstrittigen Tatsache, daß nur eine kombinierte und aufeinander abgestimmte technische und medizinische Hilfe eine optimale erfolgreiche Rettung gewährleistet, die Notwendigkeit einer Reibungslosen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst. Je mehr der eine vom anderen weiß, um so leichter wird diese Forderung in der Praxis zu erfüllen sein. Drittens wird beim Massenanfall von Verletzten als Folge von nschlägen, Fleugzeugabstürzen, isenbahnunglücken und ähnlichen reignissen jeder Rettungsdienst, egal von welcher Organisation er gestellt wird, an die Grenzen seiner Kapazität stoßen. In solchen Fällen ist es dann unverzichtbar, daß die Kräfte der Lösch- und Rüstzüge auch bei der medizinischen rstversorgung mithelfen können.

Gefahren der xplosion s soll noch eine Betrachtung zur zerstörenden Wirkung der bei einer xplosion entstehenden Druckwelle angestellt werden. s gilt die Formel, daß Kraft gleich Druck mal beaufschlagte Fläche ist. in Überdruck von nur 0,1 bar, das sind 1000 mbar, übt auf eine Tür mit der Fläche 2 m² bereits eine Kraft von 20000 Newton (ntspricht dem Gewicht von 2 Tonnen) mit entsprechender Wirkung aus. Dieses Rechenbeispiel zeigt deutlich, warum es als Folge von xplosionen immer wieder zur Zerstörung ganzer Gebäude kommt, wobei der schlagartige Druckaufbau die Wirkung noch verstärkt. Die Kraft, die ein bestimmter Überdruck auf eine Fläche ausübt, nimmt der Größe dieser Fläche zu. in Überdruck von nur 1 bar reicht also mit Sicherheit aus, um ein Gebäude vollständig zu zerstören. Wenn Gebäude in inzelfällen Raumexplosionen, beispielsweise nach dem usströmen von Gas, relativ unbeschadet überstehen, so verdanken sie dies dem rasch geborstenen Fensterscheiben, die als ntlastungsöffnung gewirkt und keine weitere Drucksteigerung im Inneren mehr zugelassen haben. Gefahren des insturzes rbeiten im Bereich von einsturzgefährdeten Gebäudeteilen dürfen nur mit ausreichender igensicherung durchgeführt werden; gleiches gilt selbstverständlich auch im Bereich des Tiefbaus und der Silo-nlagen. Genügend Sicherheit bei insturzgefahr gewährleisten ausreichend dimensionierte und fachgerecht positionierte bstützungen. Nach einem erfolgten Teileinsturz ist immer zu bedenken, daß die insturzgefahr in den meisten Fällen nicht kleiner, sondern eher noch größer geworden ist, denn tragende Teile sind ausgefallen und er Trümmerschutt wirkt als zusätzliche Last. Gefahren der lektrizität Die von elektrischen nlagen ausgehenden Gefahren können unmittelbar das Leben der insatzkräfte bedrohen, denn ein über den menschlich Körper abfließender Strom kann Herzkammerflimmern und schwere Verbrennungen hervorrufen. Da elektrische Spannung mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar ist, muß bei insätzen in elektrischen nlagen mit äußerster Vorsicht gearbeitet werden, wobei

bei der Bewertung der Gefahr zwischen Nieder- und Hochspannungsanlagen unterschieden werden muß. Die einzig wirksame Schutzmaßnahme heißt jedoch in allen Fällen ausreichend bstand zu halten. Dies gilt für Hilfeleistung und Rettung wie auch für die Brandbekämpfung. Wenn die spannungsabhängig vorgegebenen Sicherheitsabstände unterschritten werden müßten, ist ein insatz nicht mehr durchführbar. in Vorgehen ist in diesem Fall erst möglich, nachdem die 5 Sicherheitsregeln durchgeführt worden sind. Da insbesondere Hochspannungsanlagen die erforderlichen rbeiten Nur in wenigen Fällen von der Feuerwehr selbst durchgeführt werden können, ist eine verständnisvolle Zusammenarbeit zwischen den Betreibern elektrischer nlagen und der Feuerwehr bereits im Vorfeld erforderlich. Hierzu zählen insbesondere: bsprachen über die im insatzfall erforderlichen Maßnahmen ufklärung seitens des Betreibers über besondere Gefahren und Schwierigkeiten Benennung von Dienststellen bzw. Personen, die im insatzfall zu verständigen sind. Quelle: Die Gefahren der insatzstelle (Karl-Heinz Knorr)