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Transkript:

- -.30 Zivilstandsverordnung vom. November 007 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 39 bis 49 und 97 bis 03 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB); eingesehen die Artikel 5 bis 8 des Bundesgesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG); eingesehen die Schweizerische Zivilstandsverordnung vom 8 April 004 (ZStV); eingesehen den Artikel des Anwendungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 4 März 998 (AGZGB); eingesehen die allgemeine Ausführungsverordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 4. Oktober 000; auf Antrag des Departements für Finanzen, Institutionen und Sicherheit, verordnet:. Abs chnitt: Organisation Art. Zivilstandskreise Die Anzahl Zivilstandskreise wird auf sechs festgelegt. Die Liste der Gemeinde, die einen Zivilstandskreis bilden, befindet sich im Anhang I dieser Verordnung Art. Sitzgemeinde des Zivilstandskreises Die Sitzgemeinden der Zivilstandskreise sind: - Brig-Glis; - Visp; - Sierre; - Sion; - Martigny; - Monthey. Art. 3 Amtssprache Französisch und Deutsch sind die beiden Amtssprachen des Kantons. Die Zivilstandsregister werden in den Zivilstandskreisen Brig-Glis und Visp in Deutsch geführt; in den Zivilstandskreisen Siders, Sitten, Martigny und Monthey werden sie in Französisch geführt.

.30 - -. Abschnitt: Zivilstandsbeamter/Zivilstandsbeamtin Art. 4 Die Zivilstandsbeamten Die Zivilstandsbeamten werden durch den Staatsrat ernennt. Sie sind Staatsbeamte und sind der Dienststelle für Zivilstandswesen und Fremdenkontrolle (nachfolgend Dienststelle genannt) unterstellt. Sie können angehalten werden, in irgendeinem Zivilstandskreis zu amten. 3 Sie werden vereidigt. Art. 5 Amtsleiter In Zivilstandskreisen, in denen mehrere Zivilstandsbeamte zugeteilt sind, wird einer von ihnen vom Staatsrat zum Amtsleiter ernannt. Art. 6 Ausbildung Die Zivilstandsbeamten haben die Schweizerischen Ausbildungskurse zu besuchen und müssen den Eidgenössischen Fähigkeitsausweis für Zivilstandsbeamte gemäss den Anforderungen der Bundesgesetzgebung erlangen. Zivilstandsbeamte, die vor dem. Juli 004 mindestens drei Jahre im Amt waren, sind von der Pflicht zur Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitsausweises für Zivilstandsbeamte dispensiert. 3 Die Zivilstandsbeamten haben die Pflicht an den Kursen, Seminaren und Arbeitssitzungen, welche von ihrer Aufsichtsbehörde für obligatorisch erklärt wurden, teilzunehmen. 4 Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung werden vom Kanton Wallis getragen. Art. 7 Aufgaben Die Zivilstandsbeamten führen die Zivilstandsregister und erfüllen alle Aufgaben, die ihnen durch die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung übertragen werden. Haben die zu beurkundenden Tatsachen, Anerkennungen, Eheverfahren, Verfahren im Zusammenhang mit einer eingetragenen Partnerschaft, eine Verbindung mit einem ausländischen Staat, kann die Dienststelle eine Prüfung der Akten verlangen. 3. Abschnitt: Organisation des Amtes Art. 8 Schalteröffnungszeiten Die Schalter des Amtes sind grundsätzlich von Montag bis Freitag von 8 Uhr 30 bis Uhr 30 geöffnet. Art. 9 Eheschliessung Ehen können bis 8 Uhr geschlossen werden.

- 3 -.30 Sie können auch an Samstagen bis Uhr geschlossen werden. Jeder Zivilstandsbeamte ist gehalten, je nach Bedarf mindestens an einem Samstag im Monat Eheschliessungen zu gewährleisten. 3 Die Zivilstandsbeamten organisieren sich regional (Oberwallis, Mittelwallis, Unterwallis), um nötigenfalls jeden Samstag Eheschliessungen zu gewährleisten. Art. 0 Lokalitäten Jedes Amt verfügt über die Infrastruktur, die zur Ausübung der Funktion des Zivilstandsbeamten nötig ist, insbesondere über einen Saal für die Eheschliessungen. Art. Trauungen ausserhalb des Amtes Die Lokale, in denen die Durchführung von Trauungen möglich ist, sind im Anhang II aufgeführt. Brautleute, deren Trauung ausserhalb des Amtes durchgeführt wird, haben neben den ordentlichen Gebühren für die Ehevorbereitung und für die Trauung, die Kosten zur Deckung der Reise und Reisezeit des Beamten zu bezahlen. Art. Eingetragene Partnerschaft Die Artikel 9 bis werden analog auch für die eingetragene Partnerschaft angewendet. 4. Abschnitt: Sonderzivilstandsamt Art. 3 Bei der Aufsichtsbehörde ist ein Sonderzivilstandsamt eingerichtet, dessen Zivilstandskreis das gesamte kantonale Staatsgebiet umfasst. Ihm werden folgende Aufgaben zugeordnet: a) Beurkunden von ausländischen Entscheidungen oder Urkunden über den Zivilstand auf Grund von Verfügungen der Aufsichtsbehörde gestützt auf das internationale Privatrecht; b) Beurkunden von Urteilen oder Verfügungen der Gerichte oder Verwaltungsbehörden des Kantons; c) Beurkunden von Verwaltungsentscheiden des Bundes, wenn Kantonsbürgerinnen oder Kantonsbürger betroffen sind, oder von Bundesgerichtsurteilen, wenn erstinstanzlich ein Gericht des Kantons entschieden hat; d) Beurkunden von Verfügungen gestützt auf das Gesetz über das Walliser Bürgerrecht. 5. Abschnitt: Kantonale Mitteilungen Art. 4 Neben den durch die Schweizerische Zivilstandsverordnung vorgesehenen Mitteilungen, werden die Todesfälle der kantonalen Aufsichtsbehörde und die

.30-4 - Geburten dem Amt für Kindesschutz mitgeteilt, wenn die Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, wenn die Mutter bei der Empfängnis weniger als 6 Jahre alt war oder es sich um ein Findelkind handelt. Das Amt übermittelt an die Burgergemeinden auf deren Gesuch hin eine Liste der Burger aus dem Zivilstandsregister gegen die Entrichtung einer durch die Aufsichtbehörde festgesetzten Gebühr. 6. Abschnitt: Aufsichtsbehörde Art. 5 Benennung Die Dienststelle für Zivilstandswesen und Fremdenkontrolle ist die kantonale Aufsichtsbehörde im Sinne des Bundesrechts. Art. 6 Allgemeine Aufgaben Sie erfüllt alle vom Bundesrecht und kantonalen Recht an die Aufsichtsbehörde aufgetragenen Aufgaben. Art. 7 Ausbildung und Weisungen Die Dienststelle organisiert und leitet die Ausbildungskurse, die Seminarien und die Arbeitssitzungen, an welchen die Zivilstandsbeamten und Zivilstandsbeamtinnen teilzunehmen haben. Sie erteilt die nötigen Weisungen für die Anwendung von Bundesrecht und kantonalem Recht. Art. 8 Inspektionen Die Ämter sind mindestens alle zwei Jahre zu inspizieren. Die Aufsichtsbehörde erstellt einen Inspektionsbericht und ergreift alle nötigen Massnahmen, um den optimalen Betrieb des Amtes zu sichern. Art. 9 Verstösse Die Aufsichtsbehörde beurteilt die in der Eidgenössischen Zivilstandsverordnung vorgesehenen Verstösse. Art. 0 Verfahren und Rechtsmittel Das Verfahren vor den Zivilstandsbeamten und den kantonalen Behörden richtet sich nach dem Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege, unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen. Die Verfügungen des Zivilstandsbeamten sind mittels Beschwerde bei der kantonalen Aufsichtsbehörde anfechtbar. 3 Die Verfügungen der kantonalen Aufsichtsbehörde sind mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht anfechtbar. 4 Die erstinstanzlichen Verfügungen der kantonalen Aufsichtsbehörde sind mittels Beschwerde beim Staatsrat anfechtbar.

- 5 -.30 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. Aufhebung Der Artikel Buchstabe b und die Artikel 5 bis der Allgemeinen Ausführungsverordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch werden aufgehoben. Art. Inkrafttreten Die vorliegende Verordnung tritt nach der Genehmigung durch den Bund und der Veröffentlichung im Amtsblatt am. Januar 008 in Kraft. So angenommen im Staatsrat zu Sitten, den. November 007. Der Präsident des Staatsrates: Jean-Jacques Rey-Bellet Der Staatskanzler: Henri v. Roten Kreis Sitz Bezirk Gemeinden Anhang I Brig-Glis Brig-Glis Brig (ohne Eggerberg) Goms Östlich Raron Birgisch Brig-Glis Mund Naters Ried-Brig Simplon Termen Zwischbergen Bellwald Binn Blitzingen Ernen Fiesch Fieschertal Grafschaft Lax Münster-Geschinen Niederwald Obergesteln Oberwald Reckingen-Glurinen Ulrichen Betten Bister Bitsch Filet Genehmigt durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am. Januar 008.

.30-6 - Grengiols Martisberg Mörel Riederalp Visp Visp Visp Baltschieder Eisten Embd Grächen Lalden Randa Saas-Almagell Saas-Balen Saas-Fee Saas-Grund St. Niklaus Stalden Staldenried Täsch Törbel Visp Visperterminen Zeneggen Zermatt Brig Westlich Raron Leuk Eggerberg Ausserberg Blatten Bürchen Eischoll Ferden Hohtenn Kippel Niedergesteln Raron Steg Unterbäch Wiler Agarn Albinen Bratsch Ergisch Erschmatt Gampel Guttet-Feschel Inden Leuk Leukerbad Oberems Salgesch Turtmann

- 7 -.30 Sierre Sierre Sierre (ohne St-Léonard) Unterems Varen Ayer Chalais Chandolin Chermignon Chippis Grimentz Grône Icogne Lens Miège Mollens Montana Randogne Sierre St-Jean St-Luc Venthône Veyras Vissoie Sion Sion Sion Arbaz Grimisuat Salins Savièse Sion Veysonnaz Sierre Hérens Conthey St-Léonard Ayent Evolène Hérémence Les Agettes Mase Nax St-Martin Vernamiège Vex Ardon Chamoson Conthey Nendaz Vétroz Martigny Martigny Martigny Bovernier Charrat Fully Isérables Leytron Martigny Martigny-Combe

.30-8 - Entremont St-Maurice (ohne Massongex, Mex, St-Maurice und Vérossaz) Riddes Saillon Saxon Trient Bagnes Bourg-St-Pierre Liddes Orsières Sembrancher Vollèges Collonges Dorénaz Evionnaz Finhaut Salvan Vernayaz Monthey Monthey Monthey Champéry Collombey-Muraz Monthey Port-Valais St-Gingolph Troistorrents Val d Illiez Vionnaz Vouvry St-Maurice (ohne Collonges, Dorénaz, Evionnaz, Finhaut, Salvan und Vernayaz) Massongex Mex Saint-Maurice Vérossaz Zivilstandsamt Trauungsort Traulokal Anhang II Brig-Glis Brig Ehrenburgersaal Stockalperschloss, Seilerzimmer Rittersaal Naters Junkerhof, Ratsstube Ernen Tellenhaus, Tellensaal Rathaus Reckingen Sitzungszimmer des Gemeinderates Visp Visp Burgerstube Saas-Fee Sitzungszimmer des Gemeinderates Zermatt Bibliothek der Pfarrei Steg Burgersaal Leuk Rathaus

- 9 -.30 Leukerbad Burgersaal Sierre Sierre Salle des mariages Hôtel de ville / Salle Rilke Le Château Mercier Montana La salle du Conseil Vissoie La salle du Conseil Sion Sion Salle des mariages Salle Supersaxo Savièse La salle du Conseil La salle des expositions Conthey La Tour Lombarde, salle des bourgeois Evolène Le musée à Evolène Martigny Martigny Hôtel de ville La Bâtiaz Sembrancher Maison du district Bagnes L Abbaye Riddes La salle du Conseil Salvan Maison de commune (salle des Combles) Monthey Monthey Salle des mariages Salle du Conseil, Hôtel de ville St-Maurice La salle bourgeoisiale Château Champéry La bibliothèque communale Vouvry La salle communale St-Gingolph Château (la salle du billard)