Allgemeine Geschäftsbedingungen der FP interactive GmbH



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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FP interactive GmbH Stand: 1. Januar 2014 Gegenstand der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Verträge zwischen FP interactive und ihren Vertragspartnern, im folgenden Kunden genannt, für die Erstellung von Kommunikationsmitteln oder sonstigen Dienstleitungen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Zusammenarbeit Angebot, Präsentation Mitwirkungspflichten des Kunden Termine Leistungsänderungen Rechte Schutzrechtsverletzungen Mängel, Rücktritt Haftung Geheimhaltung, Presseerklärung Schlichtung Sonstiges Schlussbestimmungen

1 Zusammenarbeit 1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. 1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies FP interactive unverzüglich mitzuteilen. Auch die Folgen, die der Kunde erkennt hat der Kunde FP interactive mitzuteilen. 1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter für die verantwortliche und sachverständige Durchführung des Vertragsverhältnisses. 1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. 1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls korrigierend in die Ausführung des Vertragsgegenstandes eingreifen zu können. 2 Angebot, Präsentation 4.1 Angebote von FP interactive sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 4.2 Die Verwendung vorgestellter oder überreichter Leistungen (Präsentation) der FP interactive, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Genehmigung von FP interactive. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der diesen Arbeiten und Leistungen zu Grunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers noch nicht vorkommen. In der Annahme eines Präsentationshonorars durch FP interactive liegt keine Zustimmung zur Verwendung dieser Arbeiten und Leistungen. 4.3 An Bildern, Entwürfen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich FP interactive Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von FP interactive. 3 Mitwirkungspflichten des Kunden 2.1 Der Kunde unterstützt FP interactive bei der Durchführung der Vertragsleistung. Dazu gehört insbesondere Informationen, Datenmaterial sowie Hard- und Software rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird FP interactive über die zu erbringenden Leistungen umfassend informieren. 2.2 Falls sich der Kunde verpflichtet hat, FP interactive im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- etc.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese FP interactive zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt das Material in dem vereinbarten Format zur Verfügung. Ist eine Konvertierung des vom Kunden gelieferten Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass FP interactive die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. 4 Termine 5.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von FP interactive nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden. 5.2 Die Vertragsparteien legen Termine gemeinsam schriftlich fest. Termine werden erst verbindlich, wenn beide Vertragspartner ausdrücklich der Verbindlichkeit zugestimmt haben. 5.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Transportmitteln, unvorhersehbarem Ausbleiben der Lieferung durch Vorlieferanten, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.b. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch vom Kunden beauftragte Dritte etc.) hat FP interactive nicht zu vertreten. Diese Verzögerungen berechtigen FP interactive, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit zu verschieben. FP interactive wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

5 Leistungsänderungen 5.1 Möchte der Kunde den vertraglich festgelegten Umfang der von FP interactive zu erbringenden Leistungen ändern, wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber FP interactive kommunizieren. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen im Rahmen eines Projektes mit einem Auftragswert über 20.000 EUR, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 6 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann FP interactive von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 5.2 FP interactive prüft, welche Folgen die gewünschte Änderung hinsichtlich Vergütung, Mehraufwenden und Terminen haben wird. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird FP interactive dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. 5.3 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. 5.4 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. FP interactive wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 6 Rechte 6.1 FP interactive gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen, sofern nicht anderes vereinbart wird. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die 69 d und e UrhG. 6.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. 6.3 Individuell von FP programmerte Wordpress Plug-ins oder TYPO3 Extensions fallen nicht unter die GPL (General Public License). Diese Programmierungsbestandteile dürfen nicht weiter genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. 6.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. FP interactive kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. 6.4 FP interactive wird nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf Anforderung bei der Implementierung oder innerhalb einer angemessenen Frist ab Implementierung den html Quellcode für die von FP interactive im Rahmen der Individualprogrammierung erstellten Leistungen dem Auftraggeber auf geeigneten Datenträgern (z.b. CD-ROM) übergeben. 6.5 Bei Drucksachen, die FP gestaltet hat, stellt FP interactive dem Kunden auf Wunsch die.pdf Datei, Schriften und Bilder zur Verfügung. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart ist, verbleibt die Werkdatei im Format indd. bei FP. 7 Schutzrechtsverletzungen 7.1 FP interactive stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird die FP interactive unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die FP interactive nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch. 7.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die FP interactive - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

8 Mängel, Rücktritt 8.1 Mängel sind schriftlich anzuzeigen. In Abstimmung mit FP interactive wird eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel eingeräumt. 8.2 Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn FP interactive die Mängel nicht in der vereinbarten angemessenen Frist behebt oder wenn FP die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 9 Haftung 9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung durch FP interactive. Innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten haftet die FP interactive nur für solche Mängel Ihrer Lieferungen und Leistungen, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden und die der FP interactive durch den Auftraggeber in Folge seiner Untersuchungs- und Rügepflicht unverzüglich nach Kenntnisnahme angezeigt wurden. Das Wahlrecht zwischen Ersatzleistung und Mangelbeseitigung liegt bei der FP interactive. 9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet FP interactive nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 9.3 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens beschränkt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt. 9.4 FP interactive übernimmt keine Haftung für Testversionen von Programmen, Web- oder Microsites (ausdrücklich gekennzeichnet als Alpha - oder Beta -Versionen), die dem Auftraggeber vor der endgültigen Abnahme bzw. Freigabe zur Verfügung gestellt werden können, die aber nicht für den endgültigen Betrieb bestimmt sind. 9.5 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet FP interactive nicht, sofern der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 9.6 FP interactive haftet nicht für Sachaussagen oder Beistellungen, die ihr vom Auftraggeber zur Erbringung der Leistungen vorgegeben worden sind. FP interactive haftet ebenfalls nicht für Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- oder sonstige rechtliche Schutzfähigkeit der von ihr erbrachten Leistungen. 9.7 FP interactive wird selbstverschuldete Fehler in allen veröffentlichten Dokumenten kostenfrei korrigieren. Trotzdem ist die FP interactive nicht verantwortlich für Rechtschreibfehler, Fehler in der Syntax, Grammatik, Inhalt und Platzierung der grafischen Komponenten. 9.8 FP interactive haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der von ihr erbrachten Leistungen, wenn der Auftraggeber die von ihr erbrachten Leistungen durch Freigabe als ordnungsgemäß erbracht abgenommen hat. Insofern stellt der Auftraggeber die FP interactive von Ansprüchen Dritter frei. FP interactive wird den Auftraggeber auf für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Erachtet FP interactive für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten. 9.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Korrespondenz und Datenaustausch per elektronischer Post (E-Mail) vorgenommen werden. FP interactive haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein unberechtigter Zugriff durch Dritte erfolgt bzw. Daten oder Informationen verloren gehen ohne dass hieran FP interactive ein Verschulden trifft. 9.10 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der FP interactive. 10 Geheimhaltung, Presseerklärung 10.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. 10.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt der geschlossenen Verträge und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. 10.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 10.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. 10.5 FP interactive darf den Kunden auf ihrer Website mit Logo und Projektbeschreibung oder in anderen Medien wie z.b. dem FP interactive Newsletter als Referenzkunden nennen. FP interactive darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. 10.6 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.

11 Schlichtung 11.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis entstehen, zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen. 11.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsver-fahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zu-vor schriftlich mitgeteilt hat. 11.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle des BVDW e.v., Kaistrasse 14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. 11.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung. 11.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. 12 Sonstiges 12.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. 12.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. 12.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 13 Schlussbestimmungen 13.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen. Eine von einzelnen Punkten abweichende Regelung ist nur gültig, wenn dies im Rahmen der jeweiligen Einzelvereinbarung ausdrücklich von beiden Seiten bestätigt wurde. 13.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. 13.3 Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen zustande. Der Kunde erkennt diese Bedingungen bei Auftragserteilung oder Annahme der Leistung an, auch wenn sie seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechen. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind für FP interactive unverbindlich, auch wenn FP interactive diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der FP interactive.