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Transkript:

Preise Leistungen im Sinne der Sozialversicherungen berechnen wir mit Gebührensätzen, die von den Kranken- und Pflegekassen für alle ambulanten Pflegeeinrichtungen gleich festgelegt sind. Leistungspakete nach 36 SGB XI Gültigkeit für die Zeit vom 01.04.2014-28.02.2015 Lt. Rahmenvertrag nach 89 SGB XI im Land Baden- Württemberg Leistungspakete Pflege- fachkraft Haus- wirtschafts- fachkraft Ergänzende Hilfe Bundes- freiwilligen- Dienst 1. Große Toilette 25,03 21,45 17,16 - - - - 2. Kleine Toilette 16,70 14,35 11,48 - - - - 3. Transfer An- /Auskleiden 9,04 7,74 6,19 - - - - 4. Hilfe bei Ausscheidung 11,11 - - - - - - - - - - - - 5. Einfache Hilfe bei der - - - - - - - - 9,53 7,62 - - - - Ausscheidung 6. Spezielles Lagern 5,56 4,75 3,80 - - - - 7. Mobilisation 5,56 4,75 3,80 - - - - 8. Einfache Hilfe bei der 5,56 4,75 3,80 1,93 Nahrungsaufnahme 9. Umfangreiche Hilfe bei der 19,49 16,69 13,35 6,60 Nahrungsaufnahme 10. Verabreichung von 17,10 - - - - - - - - - - - - - Sondennahrung Hauswirtschaft 11. Hilfestellung beim Verlassen und 8,33 * 8,33 * 5,73 * 2,95 * Wiederaufsuchen der Wohnung 12. Zubereitung einer einfachen 12,25 12,25 9,54 4,89 Mahlzeit 13. Essen auf Rädern 2,66 2,66 2,66 2,66 14. Zubereitung einer (i. d. R. warmen 24,52 24,52 19,11 9,81 Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen) 15. Einkauf/Besorgungen 7,35 * 7,35 * 5,73 * 2,95 * 16. Waschen, Bügeln, Putzen 7,35 * 7,35 * 5,73 * 2,95 * 17. Vollständiges Ab- und Beziehen 4,89 4,89 3,80 1,93 eines Bettes 18. Beheizen 7,35 7,35 5,73 2,95 Anmerkung * =Module werden pro angefangene ¼ Stunde berechnet.

Mehraufwand für den notwendigen Einsatz einer zweiten Pflegeperson Der Einsatz einer zweiten Pflegeperson ist zusätzlich mit der Hälfte des Preises der erbrachten Leistungspakete zu vergüten. Anmerkung: Voraussetzung für die Abrechnung dieser Position ist, dass die Erforderlichkeit des Einsatzes einer zweiten Pflegeperson aus dem Gutachten des MDK hervorgeht. Darüber hinaus muss festgelegt sein, dass der Einsatz einer zweiten Person nicht durch die Verwendung von geeigneten Hilfsmitteln vermieden werden kann. Sofern die zu pflegende Person den möglichen Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln verweigert, ist dies in der Pflegedokumentation festzuhalten. In diesen Fällen ist der Pflegedienst berechtigt, diese Position gegenüber der zu pflegenden Person abzurechnen. Zuschläge Zuschlag für die Altenpflegeausbildung: pro Hausbesuch (Modul 1-11) 0,46 Zuschläge für Einsätze in der Nacht Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag vergütet. Nachtzuschlag (20.00 h - 6.00 h): pro Hausbesuch 2,27 Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag vergütet. Zugschlag an Sonn- und Feiertagen: pro Hausbesuch 2,34 Zur Abgeltung der Wegkosten: pro Hausbesuch 3,59 Erhält ein Versicherter sowohl Leistungen der Pflegeversicherung als auch Leistungen der Krankenversicherung (Behandlungspflege) beim gleichen Hausbesuch, so beträgt die Wegepauschale für diesen Hausbesuch nur 2,02 Werden bei Privatleistungen SGB V(Behandlungspflege) und SGB XI Leistungen ebracht beträgt die Wegepauschale 2,59

Für die Abrechnung der Wegepauschale in Betreuten Wohnanlagen nach Anlage 3 gilt folgende Regelung. Werden in einer Betreuten Wohnanlage mehrere Einsätze nacheinander bei verschiedenen Bewohner/innen, also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang erbracht, so kann die Wegepauschale pro Bewohner/in und pro Tag abgerechnet werden: in der Pflegestufe I in der Pflegestufe II in der Pflegestufe III maximal 1 x maximal 2 x maximal 3x Werden an einem Tag sowohl Leistungen nach dem SGB V und SGB XI gleichzeitig, als auch Leistungen nur nach dem SGB XI erbracht, obliegt dem Dienst die Entscheidung, für welche Leistungen er die Wegepauschale(n) abrechnen will. Sofern in einer Betreuten Wohnanlage bei einzelnen Bewohner/innen Einsätze nach dem SGB XI erbracht werden, die mit anderen Einsätzen in der gleichen betreuten Wohnanlage nicht unmittelbar zeitlich verbunden sind, kann die Wegepauschale für jeden dieser Einsätze - ohne Begrenzung - abgerechnet werden. Investitionskosten Investitionskosten: pro Hausbesuch 0,95 Verhinderungspflege Nach Ihren Wünschen Individuelle Leistungen Pflegefachkraft pro angefangene ¼ Std. Hauswirtschaftsfachkraft pro angefangene ¼ Std Ergänzende Hilfe pro angefangene ¼ Std Fahrtkostenpauschale Fahrtkostenpauschale bei Kombi Leistungen 3,59 uro 2,02 uro Privatleistungen Individuelle Leistungen Pflegefachkraft pro angefangene ¼ Std. Hauswirtschaftsfachkraft pro angefangene ¼ Std Ergänzende Hilfe pro angefangene ¼ Std Nachbarschaftshilfe pro angefangene ¼ Stunde Fahrtkosten für Zusatzfahrten pro Kilometer 2,88 uro 0,30 uro

Leistungen auf Abruf Einsatz Rufbereitschaft (20.00 6.00 Uhr) Pauschale Einsatz Rufbereitschaft (6.00 20.00 Uhr) Pauschale 60,00 uro 30,00 uro Ärztlich verordnete Leistungen Soweit nicht von der Krankenkasse übernommen Gruppe I pro Hausbesuch 9,37 uro Gruppe II pro Hausbesuch Gruppe III pro Hausbesuch Zuschlag Sonn- und Feiertag bei SGB V Zuschlag Nacht (20.00 Uhr 6.00 Uhr) bei SGB V 14,08 uro 18,04 uro 1,22 uro 2,02 uro Familienpflege Soweit nicht von der Krankenkasse übernommen Familienpflege: pro Stunde Wegkosten: pro Kilometer 27,00 uro 0,35 uro Schulung Pflegende Angehörige in der Häuslichkeit Kraft- Balance- Training je nach Pflegekasse nach Absprache Diese Kosten können je nach Pflegekasse auf Antrag übernommen werden. Gesprächskreis/Trauerkreis Angehörige Gesprächskreis Demenz 0,00 uro 0,00 uro

Betreuung bei Demenz Sie wünschen sich als pflegender Angehöriger ab und zu einen freien Nachmittag oder Vormittag? In unserem Team arbeiten Mitarbeiter, die speziell dazu ausgebildet sind, mit dem Betroffenen eine liebevolle und fürsorgliche Beziehung aufzubauen. Die Betreuungsleistungen können bei vorliegenden Voraussetzungen über das Pflegeversicherungsgesetz 45 SGB XI abgerechnet werden. Preise nach Qualifikation der Mitarbeiter/Innen. Alltagsbetreuer pro angefangene ¼ Stunde Fachpflegekraft pro angefangene ¼ Stunde Hauswirtschaftliche Fachkraft pro angefangene ¼ Stunde Ergänzende Hilfe pro angefangene ¼ Stunde 2,88 uro Am Wochenende und an Feiertagen werden Zuschläge berechnet, Preise auf Anfrage. Fahrtkosten für Zusatzfahrten pro Kilometer 0,30 uro Leistungspauschale Beschaffung von Medikamenten Organisieren der Überweisung, Arztbesuch, Rezept, Medikamente pro Monat 30,00 uro