PREISLISTE
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- Edmund Heintze
- vor 6 Jahren
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1 PREISLISTE
2 PREISLISTE LEITBILD DER DIAKONIESTATION MÖHRINGEN SONNENBERG FASANENHOF Unser Grundverständnis Wir orientieren uns an christlichen Werten und sehen darum jeden Menschen als von Gott geschaffen und geliebt. Wir achten die Würde jedes einzelnen Menschen und gehen wertschätzend mit ihm um. Unser Leistungsangebot Wir bieten mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz individuelle Beratungen und Leistungen im pflegerischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Bereich an. Wir begegnen den Menschen mit Verständnis, Wertschätzung und Freundlichkeit. Unsere Zusammenarbeit Wir arbeiten vertrauensvoll zusammen und begegnen uns mit Achtung und gegenseitigem Einfühlungsvermögen. Wir bringen unsere persönlichen Fähigkeiten und Ideen in das Team ein und sehen unsere Verschiedenartigkeit als Chance, voneinander zu lernen. 2
3 DIAKONIESTATION Seit 1977 kommt die Krankenschwester im Auftrag der Evangelischen Kirchengemeinde in die Häuslichkeit. Die Zuwendung zum kranken und bedürftigen Menschen ist Ausdruck des diakonischen Auftrags, wie er von Jesus Christus beschrieben wurde. Dies kommt in unserem Motto: Menschlichkeit Pflegen zum Ausdruck. Wir können im Zentrum Möhringens, in ansprechenden Räumen ein offenes Haus als Anlaufstelle für Beratungsgespräche und Ausgangspunkt für die Besuche bieten. Als Teil der Evangelischen Kirchengemeinde bringen wir uns in die Gemeinde ein und sind mit allen kirchlichen Einrichtungen und Angeboten vernetzt und können auf diese Kompetenzen und Fachlichkeit zurückgreifen und dies alles an unsere Kunden weitergeben. GEBÜHRENSÄTZE NACH SGB XI Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz Nach 36 SGB XI können Pflegebedürftige im Sinne des PVG je nach Pflegegrad Sachleistungen erhalten. Diese werden im Rahmen des Leistungsanspruches direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Privatversicherten und Empfängern von Geldleistungen nach 38 SGB XI werden sie direkt in Rechnung gestellt. Leistungen, die über den Leistungsanspruch an die Pflegekasse hinausgehen, werden dem Leistungsempfänger direkt und in gleicher Höhe in Rechnung gestellt, in der sie mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Gebührensätze für Leistungen außerhalb von SGB V und SGB XI, die weder mit der Kranken-, Pflegekasse noch mit anderen Sozialleistungsträgern abgerechnet werden können, werden dem Leistungsempfänger direkt in Rechnung gestellt. SACHLEISTUNGEN Die Gebühren gelten für den Einsatz von Pflege- und hauswirtschaftlichen Fachkräften, ergänzenden Kräften und BFD-/ FSJlern. Es obliegt der Pflegedienstleitung und der Einsatzleitung der Hauswirtschaft, im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Mitarbeiter/innen nach fachlichen Gegebenheiten einzusetzen. Ein Anspruch auf bestimmte Mitarbeiter/ innen besteht nicht. Pflegegrad SGB Xl Pflegesachleistung 1; 3; SGB Xl Pflegegeldleistung SGB XI Verhinderung der Pflegeperson b SGB Xl Erstattungsanspruch 1; = Je Monat 2 = Je Jahr 3 = Sobald entsprechende Landesvorschriften vorliegen, können auch Entlastungsleistungen von den Pflegekassen erstattet werden. 4 = Bis zu 40% des Sachleistungsbetrages können zur Erstattung für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewidmet werden. 5 = Angebote zur Unterstützung im Alltag. 3
4 GRUNDPAUSCHALEN Gute Pflege in Geld zu bewerten ist schwierig. Dies weiß jeder, der schon einmal auf Pflege angewiesen war. Den Kranken- und Pflegekassen steht nur eine begrenzte Geldmenge zur Verfügung. Deshalb werden die Preise und Erstattungen oft in zähen Verhandlungen ermittelt. Dies ist auch der Grund dafür, dass sehr viele separate Gebühren, Umlagen und Zuschläge entstanden sind, die wir unten aufführen. Auch hier gilt: Sollten Sie Fragen haben, wenden sie sich an die Pflegedienstleitung. Sie hilft Ihnen gerne weiter! LEISTUNG PFLEGE-FACHKRAFT Beratung /Aufnahme 33,88 Folgeberatung 18,64 WEGEGEBÜHREN pro Hausbesuch 3,91 Kombinationseinsätze Pflegesachleistungen nach SGB XI und Behandlungspflege nach 37 Abs. 2 SGB V in einem Einsatz. pro Hausbesuch 2,20 ALTENPFLEGEAUSBILDUNGSUMLAGE pro Hausbesuch mit Grundleistungen nach 36, 38 und 39 SGB XI 0,52 INVESTITIONSKOSTENZUSCHLAG Nach 82 Abs. 3 des PVG ist die Diakoniestation berechtigt, einen Investitionskostenzuschlag vom Leistungsnehmer/in zu verlangen. Der Investitionskostenzuschlag beträgt pro Hausbesuch 1,24 Der Investitionskostenzuschlag wird von der Pflegekasse nicht übernommen, sondern dem/ der Leistungsempfänger/in direkt in Rechnung gestellt. ZUSCHLAG MRE 6,03 Zuschläge Nachtzuschlag pro Hausbesuch (zwischen und 6.00 Uhr) 2,48 Samstagszuschlag (13-20 Uhr) 1,69 Sonn- und Feiertagszuschlag pro Hausbesuch 2,55 4
5 LEISTUNGEN Die Beträge können nicht in Form von Geldleistung ausgezahlt werden, sondern müssen nach Inanspruchnahme vom Kunden selbst bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung eingereicht werden. Leistung Pflege- Fachkraft Ergänzende Hilfe HW Fachkraft NBH BFD/FSJ Große Körperpflege 27,50 18,85 23,56 12,09 12,82 Kleine Körperpflege 18,40 12,65 15,81 8,07 8,60 Transfer / An- / Auskleiden 9,80 6,72 8,40 4,01 4,57 Hilfe bei Ausscheidungen 12,20 9,27 11,59 5,40 6,30 Lagern 9,55 6,54 8,20 2, Mobilisation 9,55 6,54 8,20 2, Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 6,60 4,50 5,65 2,69 3,06 Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 23,07 15,82 19,82 9,42 10,76 Verabreichung von Sondernahrung 11, Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 11,14 7,64 9,57 5,00 5,20 Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 12,98 10,11 12,98 6,71 6,87 Zubereitung einer ( in der Regel ) warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit 30,30 23,60 30,30 13,43 16,05 Einkauf / Besorgungen / Kontakte * 11,14 7,64 9,57 5,00 5,20 Waschen, Bügeln, Putzen* 11,14 7,64 9,57 5,00 5,20 Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes 5,50 4,30 5,50 2,69 2,92 Beheizen 8,30 6,50 8,30 1,98 4,42 Feststellung des individuellen Pflegebedarfs 33, Anpassung Pflegeplanung 18, Pflegerische Betreuungsmaßnahme* 11,14 7,64 9,57 5,00 5,20 Organisation des Alltags / der Haushaltsführung* 11,14 7,64 9,57 5,00 5,20 Verhinderungspflege ** 27,50 21,50 27,50 10,00 10,00 Leistungen nach 45B SGB XI* 11,14 7,64 9,57 5,00 5,20 Hallo wie gehts? Besuch 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 Hallo wie gehts? Anruf 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 * pro angefangene ¼ Stunde ** pro angefangene ½ Stunde ZUSÄTZLICH MÖGLICHER ERSTATTUNGSANSPRUCH NACH 45B SGB XI Erstattung 125 / Monat Pflegeeinsatz nach 37.3 SGB XI Privatversicherte erhalten die Rechnung zum Einreichen bei ihrer Versicherung. Für die Leistungsempfänger/innen mit Pflegegrade 1-3 : Pflegegrade 4+5: 23,00 je Pflegeeinsatz 33,00 je Pflegeeinsatz 5
6 WEITERES Häusliche Krankenpflege nach SGB V Häusliche Krankenpflege wird von ihrem Arzt verordnet und zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, berechnen wir je nach Art der Leistung pro Hausbesuch. Bei Privatversicherten berechnen wir den 2,3-fachen Satz. Leistungsgruppe 1 (z.b. Blutdruck-, Blutzuckermessen) 10,46 * Leistungsgruppe 2 (z.b. Kommpressionsverband, Stabilisierende Verbände) 15,71 * Leistungsgruppe 3 (z.b. Wundverband, Infusion) 20,13 * Weitere Angebote und Preise auf Nachfrage. Sonn-und Feiertagszuschlag 1,36 * Nachtzuschlag (zwischen und 6.00 Uhr) 2,24 * Samstagszuschlag(13.00 bis Uhr) 0,84 * *Preise nach AOK, andere Krankenkassen können abweichen. Verordnungen häuslicher Krankenpflege Für die gesamte Bearbeitung und Verwaltung von Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege 10,00 Kopien erstellen pro Seite 0,50 Pflegenoteinsatz Pro angefangene Stunde 55,00 Hausnotruf Monatliche Nutzungsgebühr 38,95 Bei Einstufung in einen Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung die monatliche Nutzungsgebühr bis zu einem Betrag von 18,36. Einsatz der Rufbereitschaft : Mo-Sa: Uhr 39, Uhr, So und Feiertag 49,50 Hebekisseneinsatz 22,90 Aufbau/Anschluss/Inbetriebnahme/Einweisung einmalig 45,50 Jede weitere angefangene halbe Stunde 22,50 Vertragliche Mindestlaufzeit 6 Monate Unterschreitung ( 6 Monate) 50,00 Weitere Angebote zum Hausnotruf auf Anfrage Die einmaligen Kosten werden direkt von unserem Kooperationspartner HuPS 24 abgerechnet und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6
7 BEISPIELE KEIN PFLEGEGRAD Einzelpreis Anzahl Gesamtpreis LEISTUNGEN* Waschen, Bügeln, Putzen pro angef. 1/4 Stunde (Pflegefachkraft) Investitionskostenzuschlag Wegegebühren (normal) 11, ,48 1,24 4 4,96 3, ,64 Selbst zu zahlen 377,08 Selbst *ABRECHNUNGSZEITRAUM 4 WOCHEN PFLEGEGRAD 4 LEISTUNGEN* Große Körperpflege (Plegefachkraft) Kleine Körperpflege (Pflegefachkraft) Transfer An- und Auskleiden (Pflegefachkraft) Mobilisation (Pflegefachkraft) Investitionskostenzuschlag Nachtzuschlag SGB XI Sonn- und Feiertagszuschlag Altenpflegeausbildungsumlage Wegegebühren (normal) GESAMTKOSTEN Leistungsanspruch gegenüber Kasse Selbst zu zahlen Einzelpreis Anzahl Gesamtpreis 27, ,50 18, ,40 9, ,00 9, ,80 1, ,08 2, ,88 2, ,40 0, ,84 3, , , ,00 680,87 Kasse Selbst *ABRECHNUNGSZEITRAUM 4 WOCHEN 7
8 Volker Zeitler Geschäftsführung Beate Hogh Pflegedienstleitung Margot Schmid Einsatzleitung Hauswirtschaft und Nachbarschaftshilfe, stv. Pflegedienstleitung. Gabi Kübler stv. Pflegedienstleitung Mirjam Döpker Rechnungsstellung Julia Hübner Rechnungsstellung Hausnotruf PREISLISTE AB Diakoniestation Möhringen-Sonnenberg-Fasanenhof Filderbahnstr Stuttgart beate.hogh@ev-kirche-moehringen.de Telefon: Telefax:
Leistungspakete nach 36 SGB XI Gültigkeit für die Zeit vom Lt. Rahmenvertrag nach 89 SGB XI im Land Baden- Württemberg
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