Schwerpunktbereichsstudium und Erste Juristische Prüfung an der Universität Regensburg Vanessa Jäger, Rechtsassessorin Studiengangskoordination Fakultät für Rechtswissenschaft
Informationsquellen an der Uni Homepage der Fakultät Rechtswissenschaft: http://www.jura.uni-regensburg.de > Studium > Schwerpunktbereiche Wenn man auf der Homepage nichts findet: Professoren, Mitarbeiter, Lehrbeauftragte v.a. zu den einzelnen Veranstaltungen Studienberatung Jura: Studiengangskoordinatorin Vanessa Jäger RW(S) Zi. 1.30 Mo + Mi 15.30-16.30 h; Beachte spezielle Telefonsprechstunden Di + Do 13.30-14.30 h + n.v. Studiendekan Prof. Dr. Martin Löhnig n.v. speziell zu technischen Schwerpunkt-Prüfungsfragen: Uni-Prüfungsamt Frau Kindl (dazu später)
Schwerpunktstudium und Erste Juristsische Prüfung, Vanessa Jäger, 4.11.2009 Vanessa Jäger, Rechtsassessorin Studiengangkoordination Fakultät Rechtswissenschaft Beratung&Service
Zur Erinnerung: Der Gegenstand Ihres Studiums ( 5a Abs. 2 und 3 DRiG) Pflichtfächer Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeiten fremdsprachige Jura-Veranstaltung / Fachfremdsprachenkurs erforderliche Schlüsselqualifikationen z.b. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit praktische Studienzeit: drei Monate
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Ziel: Die Erste Juristische Prüfung
Erste Juristische Staatsprüfung Anmeldefrist bis 1 Monat vor Vorlesungsschluss sechs Klausuren à fünf Stunden (75% der Gesamtnote) 3 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; zwei Termine pro Jahr (Anfang März, Anfang September) mündliche Prüfung (Juli/Januar; 25% der Gesamtnote) pro Kandidat ca. 35 min, bis zu fünf Kandidaten gleichzeitig Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht plus Schlüsselqualifikationen: Zuhören, Rhetorik, Einfühlungsvermögen, Interaktion, Problemerfassung und Problemlösung Zur Vorbereitung: Simulationsübung Mündliche Prüfung, Blockveranstaltung vor dem Prüfungszeitraum Veranstalter: Landesjustizprüfungsamt www.justiz.bayern.de/pruefungsamt
Zulassungsvoraussetzungen Erste Juristische Staatsprüfung: ( 22 ff. JAPO 2003 geändert durch VO vom 29.12.2009) Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht + Strafrecht + Öffentliches Recht 2 SWS fachspezifischer Fremdsprachkurs 3 Monate Praktikum > jeweils mit Nachweis, vgl. 24 JAPO! plus: ordnungsgemäßes Studium einschließlich Schlüsselqualifikationen bei Fragen: Landesjustizprüfungsamt, http:/www.justiz.bayern.de/pruefungsamt
Zeitplan Erste Juristische Prüfung Vorschlag für den Regelfall: große Scheine und Praktika v.a. im 3. 5. Semester Schwerpunktstudium hauptsächlich im 5./6. Semester absolvieren, Reste im 7./8. Semester nebenher Seminararbeit zwischen 5. + 6. Semester schreiben, Teilnahme 6.FS Studienarbeit zwischen 6. + 7. Semester schreiben, Vortrag Seminar 7. FS ab 7. Semester: 1 Jahr (fast) nur Vorbereitung auf das Staatsexamen; im 6. Sem. möglichst schon Wiederholung Klausuren des Staatsexamens Ende 8. Semester (= Freiversuch) mündliche Uni- und Staatsprüfung im 9. Semester; Uni-Prüfung: Mai/November; Examen: Juni-Juli/Januar-Februar
Vorbereitung auf die Staatsprüfung Dauer: 1 Jahr, maximal 1 ½ Jahre Zeitpunkt: vor allem 7. + 8. Semester (ggf. auch vorher) Regensburger EXamensvertiefung (REX): Jahreskurse, Einstieg jedes Semester Erlernen von Grundwissen und Grundstrukturen Nicht nur Detailwissen anhäufen, das oftmals verwirrt!
Vorbereitung auf die Staatsprüfung individuellen Lern-Zeitplan erstellen, in dem alle Pflichtfächer ( 18 JAPO) angemessen vorkommen ganz wichtig: Fälle üben, üben, üben im Examensklausurenkurs + außerhalb Zeitschriften JuS & Co.: - aktuelle Rspr. und Fälle zum Üben, Üben, Üben Bildung privater Arbeitsgemeinschaften weitere Tipps im Internet (auch zur Zeiteinteilung): Suche nach Examen ohne Repetitor
Erste Staatsprüfung: Wiederholungsmöglichkeiten 1. Versuch spätestens nach dem 12. FS Grundsatz: nur eine Wiederholungsmöglichkeit (2. Versuch) Wiederholung bei Nichtbestehen, 36 JAPO: erst nach Ableistung eines Auflagesemesters spätestens im 4. Termin nach dem Nicht-Bestehen Notenverbesserung: im über/nächsten Termin, 15 JAPO
Erste Staatsprüfung: Freiversuch nach dem 8. FS alle Zulassungsvoraussetzungen spätestens im 8. Semester 9 Sem. bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses von Zusatzausbildungen mit einem Umfang von mind. 16 SWS Oststudium, Unternehmenssanierung etc, Fremdsprachenausbildung (auch alte F-Kurse mit Leistungsnachweisen). Fristverlängerung bei Erziehung, Krankheit usw. sowie Beurlaubung wegen Auslandsstudiums bis zu zwei Semestern. bei Nichtbestehen im Freiversuch: Prüfung nicht abgelegt also noch zwei Wiederholungsmöglichkeiten bei Bestehen im zweiten Anlauf noch Notenverbesserung möglich!
Erste Juristische Prüfung: Wann? Zeitliche Grenzen für den Freiversuch Klausuren Erste Juristische Staatsprüfung: spätestens Ende 8. Sem. + ununterbrochenes Studium zu Fristverlängerungen s. vorherige Folie mündliche Uni-Prüfung: spätestens 6 Monate nach Klausuren des Staatsexamens im Freiversuch Zeitliche Grenze für Prüfungen bei Fristüberschreitung jeweils: Nicht-Bestehen! Klausuren Erste Staatsprüfung: spätestens am Ende des 12. Fachsemesters (Verlängerung nur aus wichtigem Grund) Studienarbeit: spätestens nach dem 10. Fachsemester mündliche Uni-Prüfung spätestens im 13. Fachsemester
Schwerpunktbereichsstudium + Juristische Universitätsprüfung: Durchführung: Universität Fakultät Juristisches Prüfungsamt Sammelgebäude (SG) U 28 Mo Fr 8.00 11.30 Uhr Elfriede Kindl Zi. SG U 28 Tel.: 943-2160 / Fax: 943-2273 im Internet: Uni-Homepage Prüfungsverwaltung Rechtswissenschaft oder Link auf Fakultätshomepage Schwerpunktstudium alle Anträge/Anmeldungen laufen über FlexNow Link zur Anmeldung auf Homepage des Prüfungsamts bzw. Fakultätshomepage Studium - Schwerpunkt
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Schwerpunktbereiche seit WS 2007/8 1. Grundlagen der modernen Rechtsordnung 2. Unternehmensrecht - Kapitalgesellschaftsrecht als gemeinsames Fach - 4 Wahlmodule: Steuer-, Arbeits-, Insolvenz-, Wettbewerbsrecht 3. Immobilienrecht 4. Medizin- und Gesundheitsrecht 5. Deutsche und internationale Zivilrechtspflege - Grundmodul mit gemeinsamen Fächern - 2 Wahlmodule: Deutsches und Internationales Verfahrensrecht, Familien- und Erbrecht 6. Strafrecht in der modernen Gesellschaft 7. Recht der Informationsgesellschaft 8. Europäisches und Internationales Recht
1. Grundlagen der modernen Rechtsordnung Institutionen des Privatrechts Vorlesung Konversationsübung Konversationsübung zur Geschichte des öffentlichen Rechts I Konversationsübung zur Geschichte des öffentlichen Rechts II Vorlesung Politische Philosophie Konversationsübung Philosophische Grundlagen des Strafrechts 2 st. 2 st. 2 st. 2 st. 2 st. 2 st. Kroppenberg Löhnig Pawlik 2 Seminare nach Wahl (jeweils 2 st.) 4 st.
2. Unternehmen Steuern Arbeit Sanierung Kapitalgesellschaftsrecht I und II zwei Seminare nach Wahl 2 x 2 st Servatius 4 st plus ein Modul nach Wahl: Modul 1: Steuerrecht 10 st Eckhoff u.a. Modul 2: Arbeitsrecht 8 st N.N. u.a. Modul 3: Sanierung 10 st Gottwald u.a. Modul 4: Wettbewerbsrecht 8 st Fritzsche u.a.
2.1 Unternehmen Steuern Arbeit Sanierung Pflichtbereich: 2 x Kapitalgesellschaftsrecht 4 st. Servatius zwei Seminare nach Wahl Modul 1: Steuerrecht Einkommensteuerrecht Steuerliches Verfahrensrecht (AO, FGO) Konversationsübung zum Unternehmenssteuerrecht Bilanzsteuerrecht 4 st. Eckhoff u.a. 4 st. 2 st. 2 st. 2 st.
2.2 Unternehmen Steuern Arbeit Sanierung 2 x Kapitalgesellschaftsrecht 4 st. Servatius zwei Seminare nach Wahl 4 st. Modul 2: Arbeitsrecht Betriebsverfassungsrecht Tarifvertragsrecht Recht der Unternehmensmitbestimmung KonversÜb Kollektives ArbR KonversÜb AN-Rechtsprechung N.N. u.a. Richardi, Annuß 2 st. 2 st. 1 st. 2 st. 1 st.
2.3 Unternehmen Steuern Arbeit Sanierung 2 x Kapitalgesellschaftsrecht 4 st. Servatius zwei Seminare nach Wahl 4 st. Modul 3: Sanierung KonversÜb Vertragsgestaltg. GesR Insolvenzrecht Konversationsübung InsolvenzR Kreditsicherungsrecht Betriebsverfassungsrecht Gottwald u.a. 2 st. 2 st. 2 st. 2 st. Kolmann 2 st.
2.4 Unternehmen Steuern Arbeit Sanierung 2 x Kapitalgesellschaftsrecht 4 st. Servatius zwei Seminare nach Wahl 4 st. Modul 4: Wettbewerb Kapitalmarktrecht KonversÜb Vertragsgest. im GesR KonversÜb Aktuelle Fragen des Kapitalgesellschaftsrechts Kartellrecht Wettbewerbsrecht Fritzsche u.a. 1 st. Servatius 2 st. Reimann 2 x 1 st. 1 st. 2 st.
3. Immobilienrecht KapitalgesellschaftsR 1 2 st Servatius KonvÜb Vertragsgestaltung im 2 st Grziwotz Immobilienrecht Bank- und KapitalmarktR 2 st Servatius Öffentliches WirtschaftsR 2 st Kühling Vergaberecht 1 st Kühling KonversÜb Öffentliches ImmoR 1 st Kühling (Beihilfen) Besonderes Planungsrecht 2 st Manssen (Raumordnung, Fachplanung, Städtebau) zwei Seminare nach Wahl 4 st
4. Gesundheits- und Medizinrecht Sozial- und Gesundheitsrecht: I Vorlesung II Konversationsübung 3 st. 2 st. Kingreen Medizinrecht: I Vorlesung II Konversationsübung KonversÜb Medizinrecht in der anwaltlichen Praxis 2 st. 2 st. N.N. u.a. U.Walter 2 st. U. Walter Rechtsethische Grundlagen 2 st. Pawlik Rechtl. Grundlagen forens. Psychiatrie 1 st. Müller/Mache zwei Seminare nach Wahl 4 st.
5. Deutsche und internationale Zivilrechtspflege Internationales Privatrecht 3 st. Go./N.N. Freiwillige Gerichtsbarkeit (FamFG) 2 st. Löhnig Internationales und Europäisches Zivilprozessrecht 2 st. Go./Ro./N.N. Seminar 2 st. Go./N.N. Plus ein Modul nach Wahl Modul 1: Deutsches und internationales Verfahrensrecht 8 st. Go./Ro./N.N. Modul 2: Familien- und Erbrecht 8 st. Lö/Kr.
5.1. Deutsche und internationale Zivilrechtspflege Internationales Privatrecht 3 s.t. Go./N.N. Freiwillige Gerichtsbarkeit (FamFG) 2 st. Löhnig Internationales und Europäisches Zivilprozessrecht 2 st. Go./Ro./N.N. Seminar 2 st. Go./N.N. Modul 1: Deutsches und Internationales Verfahrensrecht Go./Ro./N.N. Rechtsvergleichung Vertiefung im deutschen ZivilprozessR Konversationsübung + Prüfungsseminar 2 s.t. 2 s.t. 4 st.
5.2. Deutsche und internationale Zivilrechtspflege Internationales Privatrecht 3 s.t. Go./N.N. Freiwillige Gerichtsbarkeit (FamFG) 2 st. Löhnig Internationales und Europäisches Zivilprozessrecht 2 st. Go./Ro./N.N. Seminar 2 st. Go./N.N. Modul 2: Familien- und Erbrecht Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht Vertiefung im Familien- und Erbrecht Konversationsübung + Prüfungsseminar Lö/Kr. 2 s.t. 2 s.t. 4 st.
6. Strafrecht in der modernen Gesellschaft Vorlesung Kriminologie (I) KonversÜb Kriminologie (II) 2 st. 1 st. Müller Müller Jugendstrafrecht 2 st. Müller Konversationsübung Strafverteidigung Völkerstrafrecht 2 st. 1 st. von Heintschel- Heinegg von Heintschel- Heinegg Dt. + Europ. Wirtschaftsstrafrecht 2 st. Walter KonversÜb Philosophische Grundlagen des Strafrechts 2 st. Pawlik zwei Seminare nach Wahl 4 st.
7. Recht der Informationsgesellschaft Zivilrecht: Wettbewerbsrecht KonvÜb digitale Medien und Vertragsrecht Geistiges Eigentum + digit. Medien Verwaltungsrecht: Telekommunikationsrecht Rundfunk-/Presse-/MultimediaR KonversÜb Ö-Recht Info-Gesellsch. Datenschutzrecht 2 st. 1 st. 2 st. 2 st. 1 st. 1 st. 2 st. Fritzsche Fritzsche Poll Manssen Manssen Manssen Kühling Völkerrecht (Menschenrechte, Liberalisierung, Regulierung) I Vorlesung Völkerrecht der Info- Gesellsch. II Konversationsübung zwei Seminare nach Wahl 2 st. 1 st. 4 st. Uerpmann -Wittzack
8. Europäisches + Internationales Recht Grundfreiheiten Kartellrecht (Recht der Wettbewerbsbeschränkungen) Vergaberecht Konversationsübung Beihilfenrecht Transnationaler Menschenrechtsschutz Konversationsübung zum Menschenrechtsschutz 1 st. 1-2st. 1 st. 1 st. 2 st. 1 st. Kingreen Fritzsche Kühling Kühling Graser Recht der internat. Beziehungen VölkerR d. Informationsgesellschaft Konversationsübung zum Völkerrecht 2 st. 2 st. 1 st. Uerpmann- Wittzack Völkerstrafrecht 1 st. 2 Seminare 4 st. v. Heintschel- Heinegg
Schwerpunktbereichsstudium Umfang + Inhalt: 16 20 Pflicht-SWS (s.o.) Dauer: max. 4 Semester alle Veranstaltungen jedes zweite bis vierte Semester Einstieg nach Studienplan im 5. Fachsemester Voraussetzung insb. bestandene Zwischenprüfung Einstieg in jedem Semester möglich Vorbereitung auf juristische Universitätsprüfung Heranführung an wissenschaftliches Arbeiten ausnahmsweise keine oder wenig Fallbearbeitung! Leistungsnachweise und Prüfungen: zwei Seminare plus mündliche Abschlussprüfung beide Seminare in einem Fach/bei einem Professor möglich vorbereitende Seminarteilnahme in beliebigem Seminar
Studienempfehlung für die Schwerpunktbereiche 5. FS 6. FS 7. FS 8. FS Vorlesung 2 Seminar 1 2 Seminar 2 2 Vorlesung 2 Vorlesung/ KonversÜb 2 (ggf. was noch fehlt) (ggf. was noch fehlt) Vorlesung 2 Vorlesung/ KonversÜb 2 (9. Sem. mdl. Prüf.) KonversÜb 2 6 8 2 Die Fakultät kann nicht garantieren, dass stets so viele Veranstaltungen im 5./6. FS angeboten werden (Vakanzen usw.).
Anmeldungen im SP-Studium bis zu vier Anmeldungen über FlexNow Anmeldung zum Schwerpunkt (freiwillig) Frist: Vorlesungsbeginn-30.11. bzw. Vb.-31.5. Anmeldung zum vorbereitenden Seminar im folgenden Semester (notwendig) Frist: Vorlesungsbeginn-30.11. bzw. Vb.-31.5 Anmeldung zur Studienarbeit mit zweitem Seminar im folgenden Semester (notwendig) Frist: Vorlesungsbeginn-30.11. bzw. Vb-31.5. Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung im folgenden Semester (notwendig) Frist: Februar (für Mai) bzw. August (für November)
Anmeldung zum SP-Studium Anmeldung zu einem SP, 49 Abs. 1 StPrO Regel: Antrag über Prüfungsverwaltungssystem FlexNow Voraussetzung: bestandene Zwischenprüfung Frist: 16.04.- 31.05.2012 bei Beurlaubung: Anmeldung in der Frist schriftlich/per E-Mail Anmeldung zu einem Schwerpunktbereich freiwillig Vorteile: Zulassung begründet Anspruch auf Ablegung von Studien-/ Prüfungsleistungen im gewählten Schwerpunktbereich vorrangige Berücksichtigung bei übergroßer Nachfrage notfalls sogar Schaffung zusätzlicher Seminarplätze Nachteil: frühe Festlegung, nur noch ein Wechsel des SP
Loggen Sie sich in FlexNow ein, wählen Sie Rechtswissenschaft. Haben Sie die Zwischenprüfung noch nicht bestanden, können Sie sich noch nicht anmelden und sehen folgenden Bildschirm:
Mit bestandener Zwischenprüfung sehen Sie folgenden Bildschirm und wählen PO 2007:
Dann wählen Sie einen Schwerpunktbereich aus:
Danach klicken Sie Zulassung zum Schwerpunktbereich an, um anschließend TAN und Passwort einzugeben und so die Buchung vorzunehmen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie folgenden Antwortbildschirm:
Zulassung zum Schwerpunkt Zulassung zum Schwerpunkt durch Prüfungsamt, wenn: Hochschulreife + Immatrikulation für Rechtswissenschaft mit Abschluss EJS + bestandene Zwischenprüfung ( 48 StPrO 2007) Grundsatz: Zulassung erfolgt ohne weitere Mitteilung ist aber in FlexNow am Status erkennbar Ausnahme: Übernachfrage im gewünschten SP Aufnahmekapazität jedes SP richtet sich nach der Zahl der Seminarplätze in den folgenden Semestern, 49 V StPrO Zulassung im Rahmen der vorhandenen Kapazität nach Gesamtpunktzahl der Zwischenprüfung Uni-Prüfungsamt teilt Versagung der Zulassung mit und ermöglicht die Wahl eines anderen SP mit freien Plätzen Antrag auf Zulassung zu anderem SP innerhalb von zwei Wochen Man kann auch im Folgesemester erneut die Zulassung zum Wunsch-SP beantragen auf eigenes Risiko (keine Warteliste!)
Anmeldefragen 1. + 2. Seminar Anmeldung für beide Seminare notwendig in jedem Semester möglich, nur über FlexNow-System unter Auswahl eines Schwerpunkts und dort eines Seminars innerhalb einer Anmeldefrist: Vorlesungsbeginn 30.11. bzw. Vb. 31.05. für Seminare im folgenden Semester (!!!)
Anmeldefragen 1. + 2. Seminar Vergabe der Seminarplätze durch das Prüfungsamt Grundsatz: Zuweisung in Wunschseminar, 55 IV StPrO Ausnahme: Übernachfrage nach einem Seminar Vorrang der für zum SP bereits zugelassenen Interessenten unter diesen Vorrang der Anträge auf Studienarbeit im Übrigen Vergabe nach Gesamtpunktzahl der Zwischenprüfung bei Nichtzulassung zum Wunschseminar Uni-Prüfungamt informiert über Nichtzulassung und freie Plätze in anderen Seminaren (notfalls auch in anderen SP) Uni-Prüfungsamt ermöglicht nachträgliche Anmeldung für anderes Seminar innerhalb von 2 Wochen
Anmeldung erstes Seminar Loggen Sie sich in Flex-Now ein; wählen Sie Jura - Uni-Prüfung - Prüfungsordnung 2007 - Vorleistung
Wählen Sie Vorbereitendes Seminar und dann Ihren Schwerpunktbereich. Wählen Sie nun aus den angebotenen Seminaren ein Seminar aus, haken Sie dann die Teilnahme ab und nehmen Sie mit TAN und Passwort die Buchung vor.
Sie erhalten diesen Antwortbildschirm und sind angemeldet.
Zuweisung 1. Seminar Zuweisung ins Seminar erfolgt durch Uni-Prüfungsamt am Ende der Vorlesungszeit des Anmeldesemesters keine weitere Vorgaben der StPrO, daher: Themenvergabe unmittelbar durch Seminarleiter, 55 V über Themenliste oder bei einer Vorbesprechung nach Zuweisung Kontakt mit Lehrstuhl aufnehmen Seminarleiter legt technische Einzelheiten fest z.b. Abgabetermin, Bearbeitungsdauer, Umfang der Arbeit Bearbeitungszeit stets überwiegend in vorlesungsfreier Zeit Abgabe der Arbeit: unmittelbar beim Lehrstuhl Aufgabe: wissenschaftliche Arbeit = eine Art Aufsatz Workshopangebote im Rahmen von REGINA (Anfang vorlesungsfreie Zeit) Benotung bis Beginn nächster Vorlesungszeit, 55 VI, Lehrstuhl
Schwerpunktstudium und Erste Juristsische Prüfung, Vanessa Jäger, 4.11.2009 Vanessa Jäger, Rechtsassessorin Studiengangkoordination Fakultät Rechtswissenschaft Beratung&Service
Juristische Universitätsprüfung I. Studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit (Studienarbeit) Zulassungsvoraussetzungen ( 48, 55 I, 56 StPrO 2007) 1. Antrag (= Anmeldung innerhalb Frist) 2. Hochschulreife 3. Immatrikulation an der Uni im Prüfungssemester 4. kein endgültiges Nichtbestehen von 1. Juristischer Staatsprüfung oder Universitätsprüfung 5. bestandene Zwischenprüfung 6. bestandenes vorbereitendes Seminar
Juristische Universitätsprüfung II. Mündliche Abschlussprüfung (10 15 min/k+p) Zulassungsvoraussetzungen wie Studienarbeit, insbesondere Immatrikulation usw., und zusätzlich ( 65 StPrO): 1. Antrag (= Anmeldung innerhalb Frist) 2. abgelegte Studienarbeit 3. abgelegtes zweites Seminar abgelegt = bestanden oder nicht bestanden (!), bei Nichtbestehen Ausgleich durch gute mündliche Prüfung Gewichtung der Prüfungsteile 2/3 1/3 Studienarbeit Mündliche Abschlussprüfung
Loggen Sie sich in FlexNow und Rechtswissenschaft ein. Wählen Sie dann zunächst Ihren Schwerpunktbereich. Anmeldung zur Studienarbeit = 2. Seminar
Hier müssen Sie erst einen Ausgabetermin anklicken und dann den gewünschten Prüfer (= Aufgabensteller) wählen,anschließend die Buchung vornehmen.
Zuweisung Studienarbeit Zuweisung einer Aufgabe durch das Uni-Prüfungsamt gegen Ende der Vorlesungszeit des Anmeldesemesters ( 57) Themenausgabe durch Uni-Prüfungsamt (!) 4 Ausgabetermine, z.b.: 22.08., 19.09., 04.10., 17.10.2012 Sie bekommen den Ausgabetermin gemäß Ihrer Anmeldung Bearbeitungszeit ( 58): vier Wochen in vorlesungsfreier Zeit (aber Ausgleich für Ostern) Abgabe beim Uni-Prüfungsamt (!), zwei Exemplare + Datei Folgesemester: Seminarvortrag über die Studienarbeit, ( dafür Seminarschein vom Lehrstuhl) Notenbekanntgabe durch Uni-Prüfungsamt Anfang April/Sept. bei Nichtbestehen auch früher, sobald Bewertung feststeht
Die mündliche Universitätsprüfung Prüfungszeitraum: in der Regel November/Dezember bzw. Mai/Juni z.b. 21.05. - 15.06.2012 aus organisatorischen Gründen vor der mündlichen Staatsprüfung in den Pflichtfächern Anmeldung in der Regel über FlexNow eigene Anmeldefrist ( 64, 65 III StPrO): im gesamten Februar für die Prüfung im Mai im gesamten August für die Prüfung im November zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen: abgelegte Studienarbeit und abgelegtes Seminar Bestehen also jeweils nicht erforderlich! Wiederholung ggf. auch noch nach mündlicher Prüfung Formular zu bisherigen Studienleistungen
Anmeldung mündliche Universitätsprüfung In Flex-Now einloggen, Jura wählen- Juristische Universitätsprüfung, gewählten Schwerpunkt auswählen und Buchung vornehmen Ausnahme: bei nicht bestandener Studienarbeit oder noch ungewissem Ausgang muss die Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist durch formlosen schriftlichen Antrag ans Prüfungsamt erfolgen!
Ablauf mündliche Universitätsprüfung max. vier Kandidat(inn)en gleichzeitig, 63 StPrO zwei Prüfer, 66 I StPrO werden vom Prüfungsamt bestimmt, keine Auswahl mindestens ein Professor in der Regel nicht Aufgabensteller der Studienarbeit Dauer: 10 15 min pro Kandidat/in und Prüfer Prüfungsgegenstand: alle Pflichtfächer des Schwerpunktbereichs, wie sie in den Studienplänen für die SP festgelegt sind keine Begrenzung! Note der mündlichen Prüfung = arithmetisches Mittel der Einzelnoten aus beiden Prüfteilen am Ende: Feststellung der Gesamtnote der Uni-Prüfung (2/3 Studienarbeit, 1/3 mündliche Prüfung)
Wiederholungsmöglichkeiten JUP Grundsatz bei Nichtbestehen von Studienarbeit oder mündlicher Abschlussprüfung je nur eine Wiederholungsmöglichkeit, 54 I StPrO Wiederholung im nächstmöglichen Termin nach Bekanntgabe des Nichtbestehens! ( 54 II StPrO) keine Wiederholung zur Notenverbesserung Sonderregelung bei Freiversuch, 69 StPrO Teilnahme (!) an der schriftlichen Staatsprüfung im Freiversuch plus mündliche Uni-Prüfung spätestens 6 Monate nach der schriftlichen Staatsprüfung (= im Semester nach den Examensklausuren) zweite Wiederholungsmöglichkeit für die mündliche Uni-Prüfung bzw. Möglichkeit der Notenverbesserung für die mündliche Uni- Prüfung, 69 I bzw. II StPrO