Aufgabe 2 Zu 1) Die Wertansätze lauten wie folgt: : ,65/33,70 = : ,12/33,50 =

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Transkript:

Lösungen zu Kapitel 20: Währungsumrechnung Aufgabe 1 a) Da die FRUTTI S.P.A. laut Aufgabenstellung weitgehend selbständig agiert, ist gemäß IAS 21.9 i.v.m. IAS 21.11 ihre Landeswährung als funktionale Währung zu interpretieren. Die Berichtswährung des Mutterunternehmens GODZONE LTD. weicht daher von der funktionalen Währung der Tochter ab, so dass laut IAS 21.38 der Abschluss der FRUTTI S.P.A in die Darstellungswährung des Konzerns umzurechnen ist. Aufgrund dieser Klassifizierung sind Bilanz und GuV der Frutti S.p.A. mit der modifizierten Stichtagskursmethode umzurechnen. Bei der modifizierten Stichtagskursmethode sind monetäre und nicht-monetäre Vermögenswerte und Schulden (einschl. Vergleichsinformationen) gem. IAS 21.39 mit dem am Bilanzstichtag gültigen Stichtagskurs umzurechnen. Die Umrechnung der Eigenkapitalposition erfolgt zu historischen Kursen. Es ergibt sich bei dieser Methode eine bilanzielle Umrechnungsdifferenz, die als Residualgröße ermittelt wird. Aufwendungen und Erträge werden mit den jeweiligen Transaktionskursen umgerechnet. Dies gilt auch für die Vorperiodenwerte. Hierbei ist die Verwendung von Durchschnittskursen zulässig, solange das Ergebnis aufgrund stark schwankender Wechselkurse nicht verzerrt wird (IAS 21.40). Bei planmäßigen Abschreibungen ist regelmäßig der Durchschnittskurs heranzuziehen, da sich der hierin zum Ausdruck kommende Wertverzehr auf die gesamte Berichtsperiode bezieht. Das Periodenergebnis ergibt sich als Saldo der umgerechneten Aufwendungen und Erträge in der GuV. b) Das Konzept der funktionalen Währung soll dazu beitragen, dass die Aktivitäten und die finanzielle Struktur des jeweiligen selbständigen Tochterunternehmens so in den Konzernabschluss einfließen, wie sie sich auch in ihrer funktionalen Währung darstellen. Die Währungsumrechnung zielt hier auf die unverzerrte Wiedergabe der Jahresabschlussrelationen sowie der Ergebnisstruktur des ausländischen Abschlusses ab. Die Strukturen der Rechenwerke des Tochterunternehmens sollen durch die Umrechnung in die Berichtswährung des Mutterunternehmens möglichst nicht verändert werden. Der Umrechnungsvorgang wird damit mehr zu einer reinen Lineartransformation. Aufgabe 2 Zu 1) Die Wertansätze lauten wie folgt: 31.03.2014: 20.000 16,65/33,70 = 9.881 31.12.2014: 20.000 18,12/33,50 = 10.818 1

Es ergibt sich daher insgesamt eine Wertsteigerung in Höhe von (10.818-9.881 =) 937. Bei einem konstanten Wechselkurs wäre die Wertsteigerung wie folgt ausgefallen: 20.000 18,12/33,70-9.881 = 873. Der Wechselkursgewinn liegt daher bei 937 873 = 64. Laut IAS 21.8 i.v.m. IAS 21.16 handelt es sich um einen nicht-monetären Posten. Da die Aktienkursänderungen erfolgswirksam verbucht werden und aufgrund von IAS 21.30, ist die resultierende Umrechnungsdifferenz ebenfalls erfolgswirksam zu behandeln. Es muss daher folgende Aktienposition 64 an Ertrag aus WU 64 Zu 2) Lt. IAS 21.25 ist dieser nicht-monetäre Posten, der das Resultat eines Niederstwerttests gem. IAS 36 ist, um den Einfluss der Wechselkursentwicklung zu erweitern. Aufgrund der Werthaltigkeitsprüfung beträgt der neue Buchwert zum 31.12.2014 150 TKYD. Es gilt nun die zum jeweiligen Transaktions- bzw. Neubewertungszeitpunkt umgerechneten Buchwerte zu vergleichen: Fortgeführte Anschaffungskosten / Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt Erzielbarer Betrag am 31.12.2014 / Wechselkurs am 31.12.2014 250 TKYD/3,2 = 78,13 T 150 TKYD/4,1 = 36,59 T Die Abwertung des KYD hat den Effekt der Wertminderung zusätzlich verstärkt. Zum 31.12.2014lautet der Buchwert der Maschine 36,59 T, so dass insgesamt ein Wertverlust in Höhe von 41,54 T (= 78,13 T - 36,59 T ) eingetreten ist. Bei einem konstanten Wechselkurs wäre die Wertminderung wie folgt ausgefallen: 250 / 3,2 150 / 3,2 = 31,25 T. Der Wechselkursverlust liegt daher bei: 41,54 T -31,25 T = 10,29 T. Laut IAS 21.16 handelt es sich um einen nicht-monetären Posten. Da die Wertminderung erfolgswirksam verbucht wird und aufgrund von IAS 21.30, ist die resultierende Umrechnungsdifferenz ebenfalls erfolgswirksam zu behandeln. Es muss daher folgende Aufwand aus WU 10.290 an Maschine 10.290 Zu 3) Für die Bewertung der Vorräte zum 31.12.2014 ist der Nettoveräußerungswert mit den historischen Anschaffungskosten zu vergleichen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich hier als geschätzter Verkaufspreis abzüglich der Vertriebskosten in Höhe von 540 TKYD. Da die historischen Anschaffungskosten die Wertobergrenze bilden, werden diese weiterhin zur Bewertung herangezogen. Als Wechselkurseffekt ergibt sich ein Verlust in Höhe von 3,17 T ( = 520/4,1-520/4). Laut IAS 21.16 handelt es sich um einen nicht-monetären Posten. Da Wertänderungen bei Vorräten erfolgswirksam verbucht werden und aufgrund von IAS 21.30, ist die resultierende 2

Umrechnungsdifferenz ebenfalls erfolgswirksam zu behandeln. Es muss daher folgende Aufwand aus WU 3.170 an Vorräte 3.170 Zu 4) Laut IAS 21.15 liegt hier eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb vor. Gemäß IAS 21.32 sind die Umrechnungsdifferenzen aus einem solchen monetären Posten in Einzelabschlüssen ergebniswirksam zu erfassen. Als Wechselkurseffekt ergibt sich ein Verlust in Höhe von 1,83 T (= 500/7,3-500/7,5). Als Buchungssatz ergibt sich: Aufwand aus WU 1.830 an Forderungen 1.830 Zu 5) Die Wertansätze lauten wie folgt: 31.12.2014: 8.000 48,65/1,61 = 241,74 T 31.12.2015: 8.000 42,30/1,52 = 222,63 T Es ergibt sich insgesamt daher ein Wertverlust in Höhe von (241,74 T -222,63 T =) 19,11 T. Bei einem konstanten Wechselkurs wäre der Wertverlust wie folgt ausgefallen: 8.000 42,30/1,61-(8.000 48,65/1,61) = 31,55 T. Der Wechselkursgewinn in Höhe von 12,44 T (= 31,55 T -19,11 T ) kompensiert also teilweise den Wertverlust des Aktienpaketes. Laut IAS 21.16 handelt es sich um einen nicht-monetären Posten. Da die Wertminderung der Aktien erfolgsneutral verbucht wird und aufgrund von IAS 21.30, ist die resultierende Umrechnungsdifferenz ebenfalls erfolgsneutral zu behandeln. Es muss daher folgende Aktienposition 12.440 an Rücklage FI 12.440 3

Aufgabe 3 a) Bilanz 2013 2014 Umrechnungs- 2014 Mio. LW Mio. LW kurs Mio.Euro Aktiva Sachanlagen 200 220 2 440 Vorräte 150 160 2 320 Forderungen 150 160 2 320 Kasse 200 210 2 420 Passiva gez. Kapital 100 100 3 300 Kapitalrücklage 150 150 3 450 Gewinnrücklagen 150 150 3 450 Periodenergebnis - 80 200 Unterschiedsbetrag - - - -440 aus der Währungsumrechnung (OCI)* Verbindlichkeiten 300 270 2 540 Summe 700 700 750 750 1.500 1.500 * Ermittelt als Residualgröße: 1.500 300 450 450 200 = -440 Mio.. GuV 2014 Mio. LW Umrechnungs- Euro kurs Umsatzerlöse 1.000 2,5 2.500 sonstige Erträge 100 2,5 250 Material- und Personalaufwand 980 2,5 2.450 Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen 40 2,5 100 Gewinn 80 200 OCI -440 Periodengesamtergebnis -240 Die separat im Eigenkapital auszuweisende bilanzielle Umrechnungsdifferenz erklärt sich daraus, dass das Nettovermögen mit dem Stichtagskurs, die einzelnen Eigenkapitalkomponenten aber mit davon abweichenden Kursen umgerechnet werden. Sie ist hier mit -440 Mio. als Korrekturposten und damit als Wertminderung des Eigenkapitals anzusehen. Sie verdeutlicht unabhängig von der Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte und Schulden in Landeswährung allein die Auswirkungen der Euro- Aufwertung auf das Nettovermögen. Die bilanzielle Umrechnungsdifferenz setzt sich wie folgt zusammen: Differenz aus der Umrechnung des Netto- Anfangsvermögens zu verändertem Stichtagskurs (Wertverlust des Eigenkapitals) Differenz Gewinn zu Stichtags- und Durchschnittskursen Ermittlung Mio. Euro 400 2-400 3-400 80 2-80 2,5-40 = Umrechnungsdifferenz -440 4

b) Bilanz 2013 2014 Umrechnungs- 2014 Mio. LW Mio. LW kurs Mio.Euro Aktiva Sachanlagen 200 220 160 3+60 2 600 Vorräte 150 160 2 320 Forderungen 150 160 2 320 Kasse 200 210 2 420 Passiva gez. Kapital 100 100 3 300 Kapitalrücklage 150 150 3 450 Gewinnrücklagen 150 150 3 450 Periodenergebnis - 80-80 Unterschiedsbetrag - - - aus der Währungsumrechnung Verbindlichkeiten 300 270 2 540 Summe 700 700 750 750 1.660 1.660 GuV 2014 Mio. LW Umrechnungs- Euro kurs Umsatzerlöse 1.000 2,5 2.500 sonstige Erträge 100 2,5 250 Material- und Personalaufwand 980 2,5 2.450 Abschreibungen auf das SAV 40 3 120 GuV-Umrechnungsdifferenz* -60 Gewinn aus Währungsänderung** 150 Verlust aus Währungsänderung*** -350 Periodenergebnis 80-80 * Dies ist die Differenz zwischen den Erträgen und Aufwendungen, die zum Durchschnittskurs bewertet werden, und denselbigen umgerechnet zum Stichtagskurs = ((1.000+100-980) 2)-((1.000+100-980) 2,5) = -60. ** Der Gewinn aus der Währungsumrechnung setzt sich folgt zusammen: Der Bestand an Verbindlichkeiten lag am letzten Bilanzstichtag bei 300 Mio. LW. Von diesen wurden 150 Mio. LW vor der Wechselkursänderung getilgt, so dass in dieser Höhe kein Gewinn aus der Währungsänderung resultiert. Die restlichen 150 Mio. LW werden zum Teil (30 Mio. LW) getilgt und zu einem anderen Teil noch vorgehalten, so dass ein Gewinn aus der Wechselkursänderung in Höhe von 150 Mio. LW (= 150 (3-2)) generiert wird. *** Dadurch dass die Forderungen und die liquiden Mittel komplett erst nach der Wechselkursänderung beglichen bzw. eingesetzt worden sind, resultiert aus beiden Positionen ein Verlust aus der Währungsänderung in Höhe von 350 Mio. LW (= (150+200) (3-2). 5