1. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Was sind die rechtlichen Regelungen für das Öffentliche Auftragswesen?



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Transkript:

in 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Was sind die rechtlichen Regelungen für das Öffentliche Auftragswesen? Welche Regelungen gelten oberhalb der EU-Schwellenwerte? Das Gesetz Nr. 163 vom 12. April 2006 zur Regulierung von Öffentlichen Aufträgen im Bau, Liefer- und Dienstleistungsbereich, das die EU-Richtlinie 2004/17/EC und 2004/18 EG umsetzt, wurde am 2. Mai 2006 im offiziellen Amtsblatt Nr. 100, Suppl. Nr. 107 veröffentlicht. Das Gesetz trat am 1. Juli 2006 in Kraft und regelt alle zu vergebenden Verfahren sowohl oberhalb der EU- Schwellenwerte als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte. Welche Regelungen kommen unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Anwendung? Das Gesetz Nr. 163/2006 kommt ebenfalls für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Anwendung gemäß Art. 121-125. Bis eine spezifische Regelungen für den Unterschwellenwertbereich bekannt gegeben und in Kraft treten ist, wird die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen für den alltäglichen Gebrauch, die auf dem direkten Verwaltungsweg oder im Verhandlungsverfahren vergeben werden, zeitweise durch die D.P.R. Nr. 384 vom 20. August 2001 reguliert. 2. Was sind die nationalen und regionalen Publikationsmedien für Ausschreibungen? Oberhalb der EU-Schwellenwerte: Bevor der Öffentliche Auftraggeber eine Ausschreibungsbekanntmachung national veröffentlicht, hat er die Bekanntmachung an die EU-Kommission elektronisch zu versenden, wobei der die Formulare und Vorgehensweise zu beachten hat, die in Annex X gemäß Art. 66 zum Gesetz zum Öffentlichen Auftragswesen vorgegeben werden. Zudem werden Ausschreibungsbekanntmachungen auch im Offiziellen Amtsblatt der Italienischen Republik veröffentlicht speziell in der Rubrik zum Öffentlichen Auftragswesen, im Beschafferprofil, das vom allgemeinen öffentlichen Auftraggeber vorbereitet wird. Eine Veröffentlichung auf der Website des Ministeriums für Infrastruktur und Transport darf nicht später als zwei Arbeitstage erfolgen gemäß dem Erlass Nr. 20 vom 6. April 2001 vom Ministerium für Bau erfolgen und auf der Website Observatory, mit dem Hinweis der ausführlichen Bekanntmachung im Offiziellen Amtsblatt. October 2006 1

in In jedem Fall dürfen die nationalen Bekanntmachungen und Aufrufe zum Wettbewerb nicht abweichende Informationen zu der europaweiten Bekanntmachungen, die an das Amtsblatt der EU weitergeleitet wird, enthalten. Bekanntmachungen und Aufrufe zum Wettbewerb werden in der Regel zwölf Tage nach Absendung der Bekanntmachung zur Kommission - oder bei Dringlichkeit 5 Tage in einer verkürzten Form veröffentlicht: In mindestens zwei nationalen Zeitungen und In mindestens zwei regionalen Zeitungen am Ort der Leistungserbringung Unterhalb der EU-Schwellenwerte? Es gibt keine Veröffentlichungs- und Verbreitungspflicht von Ausschreibungsbekanntmachungen in einem überregionalen Rahmen für Bauvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte: Aufrufe zum Ausschreibungswettbewerb werden nicht nur im Beschafferprofil, sondern auch auf der Website des Ministeriums für Infrastruktur veröffentlicht und, in gekürzte Version in einer nationalen Tageszeitung und in einer regionalen Zeitung, in Amtsblatt oder an einer Amtstafel einer Kommune, in der die Bauleistung erbracht werden wird, wenn der Auftragswert nicht 500.000 übersteigt. Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Unterschwellenwertbereich werden im Öffentlichen Amtsblatt der Italienischen Republick spezielle Rubrik für Öffentliches Auftragswesen, auf der Website Observatory für das Öffentliche Auftragswesen oder an der Veröffentlichungstafel des Auftraggebers veröffentlicht. Die rechtlichen Folgen der Veröffentlichung gelten in jedem Fall ab dem Veröffentlichungsdatum im Öffentlichen Amtsblatt. 3. Welche Vergabeverfahren werden angewandt? Above the thresholds: Tenderer identification procedures, which include the natural and necessary step of selecting the best offer based on the lowest price or most economically advantageous (value for money) offer criteria, may be distinguished into: Ausschreibungsverfahren, die einen natürlichen und notwendigen Schritt zur Auswahl des besten Angebots darstellen, das basierend auf dem Zuschlagskriterien der niedrigste Preise oder das wirtschaftlichste Angebot (value for money) sein kann, werden unterschieden in: October 2006 2

in a) allgemeine Verfahren (Offene und Nicht Offene Verfahren), die abhängig von bestimmten vertraglichen Anforderungen nach dem Ermessen des Öffentlichen Auftraggebers verwendet werden können. b) Verfahren, die nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen angewandt werden können: - a) Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung - b) Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung - c) wettbewerblicher Dialog - d) Planungswettbewerb - e) Dynamische Beschaffungssystem Das Verfahren wird seitens des Öffentlichen Auftraggebers mit der Zielsetzung der Vergabe eines Auftrags, zusammen mit den Auswahlkriterien festgelegt, und in der Ausschreibungsbekanntmachung veröffentlicht (wenn die Auswahl eines Offenes oder Nicht Offenen Verfahrens, Verhandlungsverfahrens mit Veröffentlichung oder ein wettbewerblicher Dialog eine Veröffentlichung fordern). Unterhalb der EU-Schwellenwerte A) Für Bauvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (Art 122-123) Die Frist für den Erhalt der Bewerbungsunterlagen und für die Abgabe des Angebots ist beträchtlich reduziert. Das Verhandlungsverfahren kommt immer für Bauaufträge zur Anwendung, deren Auftragswert nicht höher als 100.000 ist. Ungewöhnliche Ausschreibungen/Angebote können automatisch ausgeschlossen werden (wenn mindestens 5 Ausschreibungen eingegangen sind), ohne das Überprüfungs- und Ausschlussverfahren für niedrig preisliche Angebote anzuwenden und ohne eine vorsorgliche Preisrechtfertigung für das Angebot beizufügen. October 2006 3

in B) Für Liefer- und Dienstleistungsverträge (Art. 124) Eine Veröffentlichung der Vorinformationen ist optional und ist im Beschafferprofil vorgeschrieben; Öffentliche Auftraggeber sind nicht verpflichtet, eine Bekanntmachung über vergebene Aufträge zu veröffentlichen. Wenn als Zuschlagskriterium der günstigste Preis angegeben wird, kann der Öffentliche Auftraggeber in die Ausschreibung einen automatischen Ausschluss vom Wettbewerb der Angebote aufnehmen, die einen Preisnachlass unter einem ungewöhnlichen Mindestschwellenwertes aufweisen. Diese Möglichkeit ist ausgeschlossen, wenn die Anzahl der abgegebenen Angebote unter 5 liegt: in diesem Fall hat der Öffentliche Auftraggeber die Beschaffenheit jedes Angebots zu prüfen, dass einen ungewöhnlich niedrigen Preis aufgrund der spezifischen Kriterien aufweist. Für den Unterschwellenwertbereich kann der öffentliche Auftraggeber Bauleistungen und Lieferund Dienstleistungen für die Tagesarbeit durch die direkte Vergabe oder durch das Verhandlungsverfahren beschaffen. Bis eine spezifischen Regelung geschaffen wird, gilt die vorläufige Regelung für Liefer- und Dienstleistungen gemäß dem Erlass DPR Nr. 384 vom 20. August 2001, soweit sie den Regelungen des neuen Gesetz zum Öffentlichen Auftragswesen entspricht. Diese Möglichkeit der Beschaffung kommt für zentrale Beschaffungsbehörden nur unter dem EU-Schwellenwert von 137. 000 zur Anwendung, währenddessen die allgemeinen öffentlichen Auftraggeber ab dem EU-Schwellenwert von 200.000 von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können. Beschaffung gilt nur in Verbindung mit Umfang und Höhe des individuellen Auftragswerts, der vorher vom Öffentlichen Auftraggeber festgestellt werden muss insbesondere im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen. Des Weiteren ist die Option in folgenden Fällen erlaubt: a) ein vorangegangener Vertrag ist beendet oder mangels einer Vertragspartei kann die die Leistung nicht rechtmäßig im zeitlichen Rahmen des Vertrags erbracht werden. b) Im Fall, dass eine Leistung, die vervollständigt werden muss, nicht im Vertrag vereinbart worden ist und deren Ausführung nicht vom bestehenden Vertragsumfang abgedeckt wird. October 2006 4

in c) Wenn die Liefer- und Dienstleistung in einem streng erforderlichen Maß beschafft werden, im Falle von beendeten Verträgen, mangels Ergebnis eines Auswahlverfahrens von Bietern. d) im Falle von Dringlichkeit, entstanden durch objektive unvorhersehbare Ereignisse, um eine Gefahr für Personen, Eigentum, Tiere oder für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung oder für historische, künstlerische und kulturelle Hinterlassenschaften. Bezüglich der verschiedenen Beschaffungsmethoden, bestimmt das Gesetz zum Öffentlichen Auftragswesen, dass im Fall der Direktvergabe die Beschaffungen mit eignen Unterlagen und Mitteln durchgeführt werden oder spezifisch beschafft oder gemietet werden sollen und dass das Personal der Beschaffungsstelle oder das beauftragten Personal für diesen Zweck unter der Aufsicht der Person steht, die für das Vergabeverfahren verantwortlich ist gemäß Art. 125 Abs. 3. Das Verhandlungsverfahren ist ein Verfahren, dass zur Vergabe von Arbeiten an dritte Parteien durchgeführt wird. In einem solchen Fall wird eine Unterscheidung gemacht, basierend auf dem geschätzten Auftragswert der Liefer- und Dienstleistung: Unterhalb von 20.000 kann die verantwortliche Beschaffungsstelle eine Direktvergabe wählen. Ab 20.000 jedoch hat die Vergabe den Prinzipien der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung zu entsprechen und sind 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe anzufragen, soweit diese Anzahl auf dem Markt existiert, wobei diese anhand von Marktstudien oder Registern identifiziert werden. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften, muss das Verhandlungsverfahren für Vergaben ab 20.000 dem Art. 5 des Erlasses D.P:R. Nr. 384/2001 entsprechen, die von den Verdingungsunterlagen die Bestimmung des Arbeitsumfangs, Garantien, technische Spezifikationen, die Qualitäts- und Ausführungsbestimmungen, die Zahlungsbedingungen, eine Erklärung zur Einhaltung bzw. Bindung an die vorgegebenen Bedingungen, Strafen und die gesetzlichen Vorschriften fordern. Des Weiteren hat der verantwortliche Öffentliche Auftraggeber mindestens 5 Angebote einzuholen, um vorbereitet zu sein bezüglich der Anweisungen der Angebotsaufforderung. Das Verhandlungsverfahren kann mit einer einfachen privaten Dokument geregelt werden oder mit einem spezifischen Schreiben, das bei durch den Öffentlichen Auftraggeber zur Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen verfasst wird. Die Anforderung verschiedene Angebote einzuholen, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Ausführung der Liefer- und Dienstleistung wohl bekannt ist für ihre technischen oder marktspezifischen Eigenschafen, oder October 2006 5

in wenn der geschätzte Auftragswert des Beschaffungsvorhabens 20.000 nicht übersteigt (ohne Mehrwertsteuer), oder wenn der geschätzte Auftragswert nicht 40.000 (ohne Mehrwertsteuer) übersteigt, aber die Liefer- und Dienstleistung aufgrund dringlicher und unvorhersehbarer Anforderungen der öffentlichen Ordnung beschafft werden muss. 4. Welche Fristen müssen beachtet werden? Welche Fristen gelten oberhalb der EU-Schwellenwerte? Verfahren Fristen für die Angebotsabga be ab dem Zeitpunkt der Versendung der Bekanntmachu ng Offenes Verfahren Nicht weniger als 52 Tage Im Falle der Veröffentlichung einer Vorinformation ist eine Fristverkürzung auf 36 bis zu 22 Tagen möglich Fristverkürzung um 7 Tage bei elektronischer Versendung der Bekanntmachung Nicht Offenes Verfahren Verhandlung sverfahren Mit Ohne Bekan Bekan ntmac ntmac hung hung Wettbewerblicher Diaolg October 2006 6

in Frist für die Angebotsabga be Firstverkürzung um 5 Tage bei Garantie eines unbeschränkten, direkten und vollständigen Zuggangs zu den Verdingungsunte rlagen Nicht weniger als 37 Tage Fristverkürzu ng um 7 Tage bei elektronische r Versendung der Bekanntmach ung Mit Vorinformtion 36 bis 22 Tage Nicht weniger als 37 Tage Fristverkürzung um 7 Tage bei elektronischer Versendung der Bekanntmachung Einladung zur Angebotsabga be/teilnahmew ettbewerb Nicht weniger als 40 Tage/ Fristverkürzu ng um 5 Tage bei Garantie des vollständigen Zugangs zu den Verdingungs unterlagen Frist wird vom Öffentlichen Auftraggeber vorgegeben, darf jedoch nicht weniger als 20 Tage betragen (außer im Fall der Dringlichkeit) Fristverkürzung im Beschleunigten Verfahren Verfahren Nicht Verhandl Verhandl Wettbewerblich Offenes ungsverfa ungsverfa er Dialog Verfahren hren mit hren ohne Bekanntm Bekanntm October 2006 7

in Frist zur Angebotsabga be Versendung der Angebote achung Nicht weniger als 15 Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Italienischen Republik (nach Versendung der Bekanntmachung and das Amtsblatt der EU) Nicht weniger als 10 Tage nach Aufforder ung zur Abgabe eines Angebots achung Der Öffentliche Auftraggeber wird die Fristen vorgeben, wobei er die Komplexität des Arbeitsaufwandes und die Zeit, die eine Angebotslegung üblicherweise bedarf, berücksichtigt. Falls, aus unterschiedlichen Gründen, die Angebotsbearbeitung nur nach Besichtigung des Ausführungsortes oder nach Vor-Ort-Einsichtnahme in Teile der Ausschreibungsspezifikationen möglich ist, werden die Angebotsfristen verlängert, um allen Bietern die Möglichkeit einzuräumen, alle notwendigen Informationen darüber zu erhalten, wie die Angebote aufbereitet werden müssen. October 2006 8

in A) in offenen Verfahren Falls die Auftraggeber keinen freien, direkten elektronischen Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen gewähren, sollten diese nicht später als sechs Tage nach Erhalt der Anforderung durch die Bieter versendet werden. Die Anforderung der Ausschreibungsunterlagen muss rechtzeitig erfolgen. Vorausgesetzt, dass sie früh genug beim Auftraggeber eingegangen ist, müssen die Ausschreibungsunterlagen sechs Tage vor Angebotsfrist übermittelt werden. B) in beschränkten Verfahren, Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung und beim wettbewerblichen Dialog Der Einladung zur Angebotsabgabe müssen alle Ausschreibungsunterlagen und Spezifikationen beigelegt werden oder in der Einladung muss die Website angegeben werden, auf der die Unterlagen elektronisch verfügbar sind. Alternativ können die Kontaktdaten der Stelle angegeben werden, die die Ausschreibung im Auftrag des öffentlichen Auftraggebers durchführt. Ergänzende Informationen müssen, sofern sie rechtzeitig angefordert wurden, den Bietern spätestens sechs Tage vor der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden. In beschleunigten nicht-offenen und Verhandlungsverfahren kann diese Frist auf vier Tage verkürzt werden. Welche Fristen gibt es unter den Schwellenwerten? Verfahren Offen Beschränkt Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung Wettbewerblicher Dialog October 2006 9

in Frist für den Erhalt von Teilnahmeanträgen Nicht weniger als sieben Tage nach Veröffentlichung der Ausschreibungsbekanntmachung In dringenden Fällen (aus Gründen, die in der Ausschreibung Nicht weniger als sieben Tage nach Veröffentlichung der Ausschreibungsbekanntmachung bekanntgegeben werden) Angebotsfrist Nicht weniger als 15 Tage nach Veröffentlichung im italienischen Amtsblatt. Diese Frist kann auf zehn Tage verkürzt werden, maximal auf sieben Tage, wenn eine Vorinformation veröffentlicht wurde Nicht weniger als 10 Tage nach Veröffentlichung der Ausschreibung im italienischen Amtsblatt (Gazetta ufficiale) Nicht weniger als 10 Tage nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt Nicht weniger als zehn Tage nach dem Einladungsschreiben. Außer bei Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung kann diese Frist auf zehn Tage verkürzt werden, maximal auf sieben Tage, wenn eine Vorinformation veröffentlicht wurde. Die Fristen gelten immer vom Tag des Erhalts der Ausschreibungsinformationen an. October 2006 10

in Der vorläufige Zuschlag auf den besten Bieter muss durch die zuständige Behörde innerhalb einer Frist von 30 Tagen bestätigt werden. Der endgültige Zuschlag tritt in Kraft, nachdem geprüft wurde, ob alle notwendigen Anforderungen erfüllt sind. Der Vertrag muss innerhalb von 60 Tagen nach dem endgültigen Zuschlag geschlossen (unterschrieben) werden oder innerhalb jeder anderen Frist, die in den Ausschreibungsunterlagen angegeben wurde, und die Bestätigung soll innerhalb der folgenden 30 Tage nach dem Zuschlag gegeben werden, oder innerhalb jeder anderen Frist, die in den Ausschreibungsunterlagen angegeben wurde. Welche Nachweise können im Zuge einer Ausschreibung angefordert werden? Um für die Teilnahme an einer Liefer- und Dienstleistungsausschreibung zugelassen zu werden, müssen die anbietenden Firmen nachweisen (indem sie eine Erklärung in Übereinstimmung mit DPR 445/2000 abgeben), dass sie alle Anforderungen erfüllen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass der öffentliche Auftraggeber die Übereinstimmung zu jedem Zeitpunkt des Wettbewerbs überprüfen kann. 1) allgemeine Anforderungen (Art. 38) - strikt bezogen auf das Unternehmen, seine ethische Kompetenz und seine persönliche Situation. Zusammengefasst ist es dem Wettbewerber rechtlich nur erlaubt, sich beim Auftraggeber als anbietendes Unternehmen vorzustellen, wenn es ethische Anforderungen erfüllt und Zuverlässigkeit sowie regelmäßige Kontroll- /Managementanforderungen nachweisen kann; Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass kein Eintrag im Strafregister besteht oder das keine Anti-Mafia-Maßnahmen gegen das Unternehmen erhoben wurden. 2) technische und finanzielle Anforderungen (Art. 41) diese müssen nachgewiesen werden durch Bankerklärungen (von mindestens zwei unterschiedlichen Banken), durch finanzielle Eigenerklärungen oder durch Bilanzauszüge, durch eine Erklärung über den Unternehmensumsatz sowie durch die Beschreibung von Lieferungen und Dienstleistungen, die in den drei vorausgegangenen Jahren erbracht wurden und die den gleichen Gegenstand hatten wie die ausgeschriebene Leistung. Diese Nachweise sollen die Kreditfähigkeit und finanzielle Stabilität einer Firma sicherstellen. 3) technische und fachliche Anforderungen (Art. 42) diese werden in der Ausschreibung oder im Einladungsbrief spezifiziert. Fachliche Leistungsfähigkeit kann nachgewiesen werden durch October 2006 11

in einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregisters des betreffenden Heimatlandes. Der Auftraggeber kann außerdem spezielle Nachweise fordern, die von unabhängigen Organisationen ausgestellt werden und die dokumentieren, dass die Firma über Qualitätssicherungssysteme verfügt und bestimmte Umweltstandards erfüllt. 5. Wer gewinnt? Welche Zuschlagskriterien werden angewendet? Nach italienischem Vergaberecht soll das beste Angebot den Zuschlag erhalten, ermittelt entweder auf Basis des niedrigsten Preises oder auf Basis von Zuschlagskriterien, mit denen das wirtschaftlich günstigste Angebot bestimmt werden kann. Es können nur Zuschlagskriterien berücksichtigt werden, die in der Ausschreibung angegeben waren. (Art. 81). Welche Zuschlagskriterien gelten über den Schwellenwerten? Nach dem Codice dei contratti pubblici (Art. 83) gilt: a) Zuschlagskriterien sind in der Ausschreibung angegeben, sie können Kriterien wie zum Beispiel umweltspezifische Aspekte enthalten; b) Die relative Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien muss angegeben werden. Die Gewichtung kann mittels einer Marge angegeben werden, deren Bandbreite angemessen sein muss. c) Für jedes Zuschlagskriterium können Unterkriterien definiert werden; d) Die Zuschlagsermittlung kann durch Experten erfolgen; e) für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass es für ihn aus nachvollziehbaren Gründen unmöglich ist, eine relative Gewichtung der Zuschlagskriterien anzugeben, soll der Auftraggeber die Zuschlagskriterien in der Reihenfolge ihrer Gewichtung angeben; f) Wurde in der Ausschreibung eine Marge für ein Zuschlagskriterium oder Unterkriterium angegeben, sollte die Vergabekommission vor Angebotsöffnung allgemeine Kriterien aufstellen, auf die man sich beziehen kann, um den einzelnen Angeboten eine Punktzahl innerhalb der Margen zuzuweisen. Welche Zuschlagskriterien gelten unter den Schwellenwerten? Zuschlagskriterien (niedrigster Preis oder wirtschaftlich günstigstes Angebot) sind die gleichen wie über dem Schwellenwert. Lediglich beim anzuwendenden Verfahren gibt es Unterschiede. October 2006 12

in 7. Wo kann ich mich beschweren? Welchen Rechtsschutz gibt es? Für Ausschreibungen überm Schwellenwert: Jede Beschwerde hinsichtlich einer Verletzung der Wettbewerbsregeln durch einen öffentlichen Auftraggeber kann bei der Behörde für die Überwachung öffentlicher Bauarbeiten eingereicht werden (deren Zuständigkeit sich nach dem neuen Vergaberecht jetzt auch auf Lieferungen und Dienstleistungen bezieht) oder bei der Behörde, die fairen Wettbewerb garantiert. Verfehlungen in Vergabeverfahren und in Designwettbewerben bezüglich Bauarbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen können angefochten werden, entweder durch das Einreichen einer Beschwerde beim zuständigen regionalen Verwaltungsgericht (mit einem möglichen Einspruch beim staatlichen Gericht) oder durch die Übermittlung eines außerordentlichen Einspruchs beim Präsidenten der Republik. Der Verwaltungsrichter kann vorsorgliche Maßnahmen unter dem anwendbaren Recht ergreifen (Art. 21 und 23-bis des Gesetzes Nr. 1034 mit Datum 6. Dezember 1971, und Art. 3, 4, des Gesetzes Nr. 205 datiert 21. Juli 2000, in Ergänzung der Ausführungs-Instrumente definiert durch die Artikel 33 und 37 des Gesetzes Nr. 1034 datiert 6. Dezember 1971). Im Falle besonders wichtiger und dringender Streitigkeiten können Unternehmen, die berechtigt sind, einen Einspruch zu erheben, einstweilige Maßnahmen auf den Weg bringen bis sie in der Lage sind, eine vollständige Klage zum Sachverhalt einzureichen. Die Beschwerde muss beim Präsidenten des zuständigen regionalen Verwaltungsgerichts eingereicht werden und der Präsident oder ein Richter, der vom Präsidenten bestimmt wurde, fällt eine Entscheidung, nachdem er die Streitparteien angehört hat, falls machbar und jede andere Formalität weggelassen wurde. Streitigkeiten, die die Auftragsausführung betreffen, (das heißt, die nicht im Zusammenhang mit öffentlichen bekannt gemachten Vergabeverfahren stehen) können außerdem im Rahmen außergerichtlicher Verfahren zur Streitbeilegung behandelt werden, zum Beispiel im Rahmen von Schlichtungsverfahren (Vorher muss die Meinung der Rechtsanwälte der betroffenen Behörde eingeholt werden. Falls kein hoher Beamter verfügbar ist, gilt dies nur für Streitigkeiten bezüglich eines Preises über 100.000 Euros). October 2006 13

in Für Aufträge unter den Schwellenwerten: Es gelten die gleichen Bedingungen wie über den Schwellenwerten. 8. E-procurement Im italienischen Vergaberecht ist Art. 42, Absatz 1 der EU-Richtlinie 2004/18, der bestimmt, dass Jede Mitteilung sowie jede [...] Übermittlung von Informationen [...] nach Wahl des öffentlichen Auftraggebers per Post, per Fax, auf elektronischem Wege [erfolgen kann] nicht anwendbar für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens des Vergabecodes (Art. 253, 12). Die zwei Verfahren elektronische Auktion und dynamisches Beschaffungssystem wurden jedoch in Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien geregelt. 9. Wo finde ich weitere Informationen? Website des Ministeriums für Infrastruktur: http://www.infrastrutturetrasporti.it/page/standard/site.php Website der Behörde zur Überwachung öffentlicher Bauarbeiten: http://www.autoritalavoripubblici.it/ Die Langversion eines Vademecums über öffentliches Auftragswesen in Italien ist verfügbar unter www.eurosportelloveneto.it/pubblicazioni/67366_eurosport.pdf (nur eine italienische Version) October 2006 14