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Transkript:

45 Prävention in NRW Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege Ein Leitfaden für Eltern und Tageseltern

Prävention in NRW 45 Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege Ein Leitfaden für Eltern und Tageseltern

Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege Liebe Tageseltern, liebe Eltern, Kinderbetreuung ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Seit 2005 stehen die betreuten Kinder in Tagespflege unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und sind damit den Kindern in Tageseinrichtungen rechtlich gleichgestellt. Um die Arbeit der Tageseltern zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen und Formulare in dieser Broschüre für Sie zusammengestellt. Wir, die Unfallkasse NRW, sind Ihr zuständiger gesetzlicher Unfallversicherungsträger in Nordrhein-Westfalen. Wir übernehmen Aufklärung und Vorsorge, und wenn ein Unfall passiert die Rehabilitation und Entschädigung. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und eine unfallfreie Zeit. Ihre Unfallkasse NRW 2

Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? 4 Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tagespflege 5 Unsere Leistungen nach einem Unfall 7 Was nach einem Unfall zu tun ist 8 Ein Muss: das Verbandbuch 9 Unfallanzeige der Unfall erfordert ärztliche Behandlung 10 Auch Tageseltern sind gesetzlich unfallversichert 11 Weitere Informationen 13 Wer hilft im Notfall weiter? 14 Was wir tun, um Unfälle zu verhindern 15 3

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? Die gesetzliche Unfallversicherung hat eine lange Tradition. Neben der Renten- und Krankenversicherung gehört sie zu den ersten sozialen Absicherungen für Arbeitnehmer. Im gewerblichen Bereich werden die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufsgenossenschaften bezeichnet. Im öffentlichen Bereich spricht man von Unfallkassen. Sie sind regional organisiert. Neben den Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind hier auch Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schüler und Studierende sowie ehrenamtlich Tätige (wie Schöffen, Gemeinderäte, Elternbeiräte und Schülerlotsen), Personen in Hilfeleistungsunternehmen (wie Feuerwehr) sowie häusliche Pflegepersonen und Haushaltshilfen gesetzlich unfallversichert. Die Grundpfeiler der gesetzlichen Unfallversicherung sind: die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren die Erbringung von Leistungen zur medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit der ganzheitliche Ansatz: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung aus einer Hand die Finanzierung der Beiträge allein durch die Unternehmer (z. B. Kommunen, das Land Nordrhein-Westfalen, die Landesbetriebe oder private Arbeitgeber bei Haushaltshilfen) die Ablösung der Unternehmerhaftung durch verschuldensunabhängige, öffentlich-rechtliche Versicherungsansprüche Die Unfallkasse NRW ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen. 4

Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tagespflege Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tagespflege Unfallversicherungsschutz besteht für die von Ihnen betreuten Kinder. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst eine Tagespflegeperson im Sinne von 23 und 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII sind. Dies ist immer der Fall, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater eine Tagespflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII, 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW innehat. Dies wiederum stellt das für Sie zuständige Jugendamt fest. Ob das Tagespflegeverhältnis privat oder über das Jugendamt zustande gekommen ist und ob dieses finanziell durch das Jugendamt gefördert wird, ist nicht entscheidend. Die Inanspruchnahme der Kindertagespflege als Leistung der Jugendhilfe nach 24 SGB VIII (z. B. Vermittlung im Sinne von 23 Abs. 1 SGB VIII) ist nicht erforderlich. Nicht gesetzlich unfallversichert sind Kinder in Frühförderstellen und Förderstellen sowie in Kinder- und Wohnpflegeheimen. Außerdem stehen die eigenen mitbetreuten Kinder der Tagesmutter nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch wenn die Großmutter oder die Nachbarin kurzfristig die Betreuung übernimmt, sind die Kinder nicht unfallversichert. Versichert sind die Kinder: während des Aufenthalts bei der Tagesmutter, z. B. beim Spielen, Essen und Trinken und auch beim Mittagsschlaf bei Ausflügen, auf dem Spielplatz oder z. B. im Kindertheater 5

Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tagespflege auf dem Weg zur Tagesmutter und auf dem Heimweg, unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels wenn die Tagesmutter die Kinder in deren Elternhaus betreut, sobald sie dort die Betreuung übernimmt Kostenlos und unbürokratisch die Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung der Kinder ist für Eltern und Tageseltern kostenlos. Die Aufwendungen übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen. Die Kinder sind von Anfang an automatisch versichert und müssen nicht extra angemeldet werden. Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz ist nur, dass der Unfall während der Betreuung oder auf dem Weg dorthin bzw. auf dem Heimweg passiert ist. Haften wir als Tageseltern bei Unfällen? Das Prinzip der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass Haftungsansprüche des Geschädigten (gegen den potenziellen Schädiger) auf den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übergehen. Als Tageseltern haften Sie daher bei Unfällen der betreuten Kindern nur dann, wenn Sie ihnen vorsätzlich Schaden zufügen oder wenn Sie grob fahrlässig handeln, indem Sie z. B. Ihre Aufsichtspflicht leichtfertig vernachlässigen. In diesen Fällen kann Sie der Unfallversicherungsträger in Regress nehmen. 6

Unsere Leistungen nach einem Unfall Unsere Leistungen nach einem Unfall Die Unfallkasse NRW sorgt dafür, dass die von Ihnen betreuten Kinder eine möglichst frühzeitige und wirksame Heilbehandlung erhalten. Die Leistungen sind zeitlich nicht begrenzt und umfassen insbesondere die ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie die Behandlung im Krankenhaus. Aber auch notwendige Transport- und Fahrtkosten, die Versorgung mit Medikamenten und anderen Heilmitteln, die Ausstattung mit Hilfsmitteln sowie die Gewährung von Pflege gehören dazu. Ausnahmsweise können auch Sachschäden, die an sogenannten Körperersatzstücken (zum Beispiel Brillen oder Hörgeräte) eintreten, ersetzt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Ärzte bei diesen Unfällen direkt mit uns abrechnen. Weder eine private noch eine gesetzliche Krankenkasse muss hier eingeschaltet werden. Besondere schulische und berufliche Hilfen In besonders schweren Fällen werden auch geeignete Maßnahmen durchgeführt, um dem verletzten Kind später eine seinen Fähigkeiten angemessene schulische und berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Rente Bei bleibenden Körper- oder Gesundheitsschäden nach einem Unfall zahlen wir für das verletzte Kind eine Rente. 7

Was nach einem Unfall zu tun ist Was nach einem Unfall zu tun ist Sollte es trotz Ihrer umsichtigen Betreuung zu einem Unfall kommen, werden Sie sicher sofort Erste Hilfe leisten und alle weiteren notwendigen Maßnahmen veranlassen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass die Betreuung weiterer Kinder in Ihrer Obhut sichergestellt bleibt. Ratsam ist, entsprechende Vorkehrungen zu treffen (Betreuung durch andere Tagesmütter, Nachbarn etc.), um nicht erst im Notfall eine Ersatzbetreuung organisieren zu müssen. Achten Sie darauf, dass Sie immer genug Erste Hilfe-Material (z. B. einen Verbandskasten nach DIN 13157) im Haus haben. Tragen Sie die Telefonnummern von geeigneten Ärzten aus der Umgebung, der Giftnotrufzentrale und dem Rettungsdienst auf den dafür vorgesehenen Seiten in dieser Broschüre ein und legen Sie diese griffbereit in die Nähe des Telefons, damit Sie im Ernstfall schnell Hilfe holen können. Erfragen Sie von den Eltern eventuelle Allergien oder sonstige medizinische Besonderheiten der Kinder und notieren Sie diese, damit Sie die behandelnden Ärzte darüber informieren können. 8

Dokumentation der Erste Hilfe-Leistung entsprechend DGUV Information 204-020 (Verbandbuch)

Die Dokumentation ist nach der letzten Eintragung noch fünf Jahre lang aufzubewahren ( 24 Abs. 6 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)) Lfd. Nr. Name der/des Verletzten bzw. Erkrankten Datum und Uhrzeit Hergang Dokumentation der Erste Hilfe-Leistung entsprechend DGUV Information 204-020

Name und Anschrift der Tageseltern Name, Vorname Straße, Nr. PLZ, Ort Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung Art und Weise der Erste Hilfe-Maßnahme

Unfallkasse NRW Sankt-Franziskus-Str. 146 40470 Düsseldorf Telefon 0211 9024-0 www.unfallkasse-nrw.de

Ein Muss: das Verbandbuch Ein Muss: das Verbandbuch Leichte Unfälle werden im Verbandbuch eingetragen Bitte dokumentieren Sie sorgfältig alle kleineren Verletzungen und leichteren Unfälle. Benutzen Sie hierfür entweder ein Verbandbuch oder die Dokumentationsvorlage im Mittelteil dieser Broschüre. Zu dokumentieren sind alle Verletzungen, die keine ärztliche Behandlung erfordern und während der Betreuungszeit, gemeinsamen Aktivitäten mit Ihnen oder auf dem Weg passiert sind. Dazu gehören auch Schürfwunden oder zunächst harm lose Beulen. Falls später doch noch ein Arzt aufgesucht werden muss, ist der Unfall für die Unfallversicherung klar dokumentiert. Sie müssen das Verbandbuch mindestens fünf Jahre nach der letzten Eintragung aufbewahren, falls es Rückfragen zu den Unfällen gibt oder Spätfolgen eintreten. Denn so kann die Unfallkasse NRW problemlos die spätere Behandlung übernehmen. Informieren Sie bitte auch die Eltern über Vorfälle und den Eintrag in das Verbandbuch. 9

Bitte auswählen und mit der Eingabetaste bestätigen Unfallanzeige Der Unfall erfordert ärztliche Behandlung Unfallanzeige der Unfall erfordert ärztliche Behandlung Ist eine ärztliche Behandlung nötig, müssen Sie den Unfall der Unfallkasse NRW melden. Vordrucke für Unfallanzeigen erhalten Sie bei Bedarf von der Unfallkasse NRW oder als Download unter www.unfallkasse-nrw.de/service/formulare/unfallanzeigen.html. Füllen Sie die Unfallanzeige sorgfältig und detailliert aus. Genaue Informationen zum Unfallhergang sind wichtig für die Maßnahmen der Unfallkasse NRW. Das Gleiche gilt für einen Wegeunfall. Und so geht s: Schildern Sie den Unfallhergang ausführlich. Fragen Sie bei Zahnunfällen nach dem behandelnden Zahnarzt oder der Zahnärztin und tragen Sie dies in die Unfall a nzeige ein. Fügen Sie eine Kopie Ihrer gültigen Tagespflegeerlaubnis bei. Dieses Formular kann mit dem Adobe Reader als leeres Formular gespeichert (Symbol "Diskette" in der Werkzeugleiste), ausgefüllt und gedruckt werden. Klicken Sie dafür in die Felder. Achtung: Mit dem Adobe Reader ist es nicht möglich Ihre Eingaben zu speichern. Erläuterungen Hilfe Drucken Alle Eingaben löschen UNFALLANZEIGE 1 Name und Anschrift der Einrichtung (Tageseinrichtung, für Kinder in Tageseinrichtungen, Schule, Hochschule) Schüler, Studierende 2 Träger der Einrichtung 4 Empfänger 3 Unternehmensnummer des Unfallversicherungsträgers 5 Name, Vorname des Versicherten 6 Geburtsdatum Tag Monat Jahr 7 Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 8 Geschlecht 9 Staatsangehörigkeit 10 Name und Anschrift der gesetzlichen Vertreter männlich weiblich Bitte auswählen 11 Tödlicher Unfall? 12 Unfallzeitpunkt 13 Unfallort (genaue Orts- und Straßenangabe mit PLZ) ja nein Tag Monat Jahr Stunde Minute 14 Ausführliche Schilderung des Unfallhergangs (insbesondere Art der Veranstaltung, bei Sportunfällen auch Sportart) Die Angaben beruhen auf der Schilderung des Versicherten anderer Personen 15 Verletzte Körperteile 16 Art der Verletzung 17 Hat der Versicherte den Besuch der Tag Monat Stunde Einrichtung unterbrochen? nein sofort später am 18 Hat der Versicherte den Besuch der Tag Monat Jahr Einrichtung wieder aufgenommen? nein ja, am 19 Wer hat von dem Unfall zuerst Kenntnis genommen? (Name, Anschrift von Zeugen) War diese Person Augenzeuge? ja nein 20 Name und Anschrift des erstbehandelnden Arztes/Krankenhauses 21 Beginn und Ende des Besuchs der Einrichtung Stunde Minute Stunde Minute Beginn Ende 22 Datum Leiter (Beauftragter) der Einrichtung Telefon-Nr. für Rückfragen (Ansprechpartner) Schicken Sie die unterzeichnete Unfallanzeige per Post oder Fax an die für Sie zuständige Regionaldirektion: Unfallkasse NRW Regionaldirektion Rheinland Heyestr. 99 40625 Düsseldorf Tel. 0211 2808-0 Fax 0211 2808-2119 E-Mail rheinland@unfallkasse-nrw.de Unfallkasse NRW Regionaldirektion Westfalen-Lippe Salzmannstraße 156 48159 Münster Tel. 0251 2102-0 Fax 0251 21 85 69 E-Mail westfalen-lippe@unfallkasse-nrw.de Bei schweren Unfällen muss die Unfallkasse NRW umgehend informiert werden. 10

Auch Tageseltern sind gesetzlich unfallversichert Auch Tageseltern sind gesetzlich unfallversichert Außerdem sind auch Sie selbst als Tagespflegeperson (im Sinne des SGB VIII) bei der Betreuung, gemeinsamen Aktivitäten und Hin- und Rückweg zur Betreuungsstätte gesetzlich unfallversichert vorausgesetzt, Sie sind beim Jugendamt als Tageseltern gemeldet. Sie sind tätig als 1. selbständig tätige Tagespflegeperson, wenn Sie im Sinne des 23 SGB VII als geeignete Tagespflegeperson durch das Jugendamt vermittelt und finanziert werden, unabhängig davon, ob Sie Kinder aus einer oder mehreren Familien regelmäßig betreuen. Hierfür müssen Sie sich selbst zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. 2. angestellte Tagespflegeperson, wenn Sie bei den Eltern in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und ein oder mehrere Kinder betreuen; die Betreuung kann aber auch in Ihrer Wohnung stattfinden. Ansprechpartnerin im Falle eines Unfalles ist unabhängig, ob Sie über oder unter 450 Euro brutto verdienen die jeweilige Regionaldirektion der Unfallkasse NRW (Landesteil Nordrhein oder Westfalen), in welchem sich der Haushalt der Eltern befindet. Ist z. B. die Wohnung der Eltern in Münster, so ergibt sich die Zuständigkeit der Regionaldirektion Westfalen-Lippe. Sie sind gesetzlich unfallversichert bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) www.bgw-online.de Unfallkasse NRW Regionaldirektion Rheinland (zuständig für den Landesteil Nordrhein) Anschrift siehe Seite 15 Regionaldirektion Westfalen-Lippe (zuständig für den Landesteil Westfalen) Anschrift siehe Seite 15 11

Auch Tageseltern sind gesetzlich unfallversichert Zuständige Stellen für die Anmeldung zur Beitragszahlung zur gesetzlichen Unfallversicherung Ihr Arbeitgeber, also die Eltern, sind gesetzlich verpflichtet, Sie zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden und hierfür den gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag zu entrichten. Unabhängig davon, bei welcher Stelle (Minijob-Zentrale oder Unfallkasse NRW) die Anmeldung und Beitragszahlung erfolgt, besteht immer gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse NRW. a) Bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro brutto monatlich hat die Anmeldung unter nebenstehender Telefonnummer zu erfolgen. b) Verdienen Sie unter 450 Euro brutto monatlich (Minijob), so müssen die Eltern Sie bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Kontaktdaten finden Sie nebenstehend. Unfallkasse NRW Zentrale Bereich Private Haushalte Tel. 0211 9024-1450 Minijob-Zentrale www.minijobzentrale.de Tel. 0355 2902-70799 12

Weitere Informationen Weitere Informationen Kindertagespflege damit es allen gut geht Ratgeber für Tagespflegepersonen (Bestellnummer: DGUV Information 202-005) Tipps, die Leben retten! (Bestellnummer: DGUV Information 202-065) Giftpflanzen Beschauen, nicht kauen (Bestellnummer: DGUV Information 202-023) Diese Broschüren können kostenlos unter der E-Mail-Adresse medienversand@unfallkasse-nrw.de bestellt werden Informative Internet-Adressen: www.kindersicherheit.de www.das-sichere-haus.de www.unfallkasse-nrw.de 13

Wer hilft im Notfall weiter? Wer hilft im Notfall weiter? Bitte notieren Sie hier die wichtigsten Telefonnummern: Rettungsdienst/Feuerwehr: 112 Informationszentrale gegen Vergiftungen, Zentrum für Kinderheilkunde der Universität Bonn: www.gizbonn.de 0228 19240 (24-Stunden) Kinderarzt/Kinderärztin: Notfallambulanz Krankenhaus: zuständiges Jugendamt: sonstige wichtige Nummern: 14

Was wir tun, um Unfälle zu verhindern Was wir tun, um Unfälle zu verhindern Dass Unfälle gar nicht erst passieren, ist unser oberstes Ziel. Dazu erstellen wir z.b. umfangreiches Informationsmaterial, erforschen Unfallgefahren und machen in Aktionen auf Gefahrenquellen im Straßenverkehr aufmerksam. Unsere Broschüren und viele aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter www.unfallkasse-nrw.de. Haben Sie noch Fragen? Wir informieren Sie gerne. Unfallkasse NRW Regionaldirektion Rheinland Heyestraße 99 40625 Düsseldorf Tel. 0211 2808-0 Fax 0211 2808-2119 E-Mail rheinland@unfallkasse-nrw.de Unfallkasse NRW Regionaldirektion Westfalen-Lippe Salzmannstraße 156 48159 Münster Tel. 0251 2102-0 Fax 0251 21 85 69 E-Mail westfalen-lippe@unfallkasse-nrw.de 15

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