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Transkript:

Gebührenreglement Gültig ab 0.08.0

Inhaltsverzeichnis Art. Grundlage Art. Kostenpflichtige Aufwendungen Inkasso Art. Kostenpflichtige Aufwendungen Meldewesen Art. 4 Kostenpflichtige Aufwendungen Wohneigentumsförderung 4 Art. 5 Vertragsauflösungen und Teilliquidationsfälle 4 Art. 6 Inkrafttreten 5 VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende // Gebührenreglement 0.08.0

Artikel Grundlage Das vorliegende Reglement bildet einen integrierenden Bestandteil des zwischen der Stiftung und dem Arbeitgeber abgeschlossenen Anschlussvertrags. Artikel Kostenpflichtige Aufwendungen Inkasso Für nachstehend aufgeführte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Inkasso erhebt die Stiftung folgende Umtriebsentschädigungen: - Zahlungsplan je nach Vereinbarung keine Kosten -. Mahnung keine Kosten -. Mahnung CHF 0.00 -. Mahnung CHF 50.00 - Betreibungen CHF 00.00 - Rechtsöffnungsbegehren CHF 500.00 - Konkursbegehren CHF 000.00 - Eingabe Sicherheitsfonds bei Insolvenz eines Vertrages CHF 500.00 Die effektiven Kosten des Betreibungsamts und die Verzugszinsen werden separat abgerechnet. Die Kosten werden dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Artikel Kostenpflichtige Aufwendungen Meldewesen Für nachstehend aufgeführte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen kann die Stiftung folgende Umtriebsentschädigungen erheben: - Verspätete Schadenmeldung Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit (mehr als Monate Verzug nach der möglichen Prämienbefreiung) CHF 000.00 - Abklärungen, welche die Stiftung infolge Verletzung der Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers vornehmen muss; nach Aufwand, aber mindestens CHF 00.00 Die Kosten für den Beizug externer Stellen oder ausserordentliche Dienstleistungen (z.b. spezielle steuerliche Abklärungen für Einkäufe, rückwirkende Änderungen aufgrund einer steuerlichen Verfügung, Einholen von Lohnlisten bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse mit rückwirkenden Lohnänderungen, Erstellung eines Verteilungsplans gemäss individuellen Kriterien, usw.) werden gemäss dem effektiven Aufwand verrechnet. Es kommt dabei ein Stundensatz von CHF 50.00 zur Anwendung. Bei Aufhebung oder Liquidation des Vorsorgewerks werden die Kosten soweit möglich vom Vermögen des Vorsorgewerks in Abzug gebracht. 4 Die Kosten werden dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende // Gebührenreglement 0.08.0

4 Artikel 4 Kostenpflichtige Aufwendungen Wohneigentumsförderung Für nachstehend aufgeführte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohneigentumsförderung erhebt die Stiftung folgende Umtriebsentschädigungen: - Verpfändung CHF 5.00 - Vorbezug CHF 50.00 Beim Vorbezug übernimmt die Stiftung die Eintragungskosten der Veräusserungsbeschränkung gemäss BVG beim Grundbuchamt. Die Kosten werden der versicherten Person direkt in Rechnung gestellt. Artikel 5 Vertragsauflösungen und Teilliquidationsfälle Bei Auflösungen von Verträgen ohne aktive Versicherte, werden folgende pauschale Kosten erhoben: - Vertragsauflösung ohne Anwendung des Reglements für die Teilliquidation CHF 00.00 Bei Voraussetzungen eines Teilliquidationsfalls, unabhängig welcher Ursache (erhebliche Verminderung der Belegschaft, Restrukturierung eines angeschlossenen Unternehmens, Auflösung eines Anschlussvertrags oder freiwilligem Austritt eines Selbständigerwerbenden), werden folgende pauschale Kosten erhoben: - Verträge bis 9 aktive Versicherten CHF 500.00 - Verträge ab 0 aktiven Versicherten CHF 000.00 Bei Voraussetzungen eines Teilliquidationsfalls können die folgenden pauschalen Kosten zusätzlich erhoben werden: - Verträge mit laufenden Leistungsfällen (Arbeitsunfähigkeit und/oder Prämienbefreiung) CHF 000.00 - Verträge mit Rentenbezügern CHF 500.00 - Erstellung eines Verteilplanes (Anteile an freien Mitteln, Anteil an Rückstellungen und Schwankungsreserven oder Anrechnung eines Fehlbetrags) CHF 500.00 Die zusätzlichen pauschalen Kosten sind kumulativ. 4 Die Kosten werden dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende // Gebührenreglement 0.08.0

5 Artikel 6 Inkrafttreten Dieses Reglement wurde an der Stiftungsratssitzung vom 8.06.0 genehmigt, tritt per 0.08.0 in Kraft und ersetzt das Reglement, gültig ab 0.0.00. VSAO ASMAC Stiftung für Selbständigerwerbende VSAO ASMAC Fondation pour indépendants VSAO ASMAC Fondazione per independenti Dr. med. Jacques Koerfer Präsident Markus Fischer Vizepräsident VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende // Gebührenreglement 0.08.0

6 VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende Brunnhofweg 7 Postfach 9 000 Bern 4 Telefon 0 560 77 77 Fax 0 560 77 88 E-Mail info@vsao-stiftung.ch Homepage www.vsao-stiftung.ch Büroöffnungszeiten: 08.00.00 (Montag bis Freitag).0 7.00 (Montag bis Donnerstag).0 6.00 (Freitag) VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende // Gebührenreglement 0.08.0