12. Wahlperiode 04. 02. 99 Kleine Anfrage des Abg. Egon Eigenthaler REP und Antwort des Sozialministeriums Gefährdung durch Radon Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Regionen in Baden-Württemberg bestehen akute Gesundheitsgefährdungen durch erhöhte Radonkonzentrationen? 2. Ob und wenn ja, in welcher räumlichen und zeitlichen Dichte wurden Radonmessungen von welchen Einrichtungen vorgenommen? 3. Ob und welche konkreten Erkrankungsfälle, die ursächlich auf erhöhte Radonbelastung zurückgeführt werden können, sind der Landesregierung bekannt? 4. Welche Maßnahmen hat sie zur Information und zum Schutz der gefährdeten Bevölkerung getroffen bzw. beabsichtigt sie noch zu treffen? 5. Inwieweit arbeitet die Landesregierung in diesem Problem mit der Bundesregierung und anderen Landesregierungen zusammen? 6. Welche Unterstützung wird Radongeschädigten seitens der Landesregierung gewährt? 7. In welchem Umfang werden sogenannte Radon-Kuren praktiziert und welches Gefährdungspotential ist damit verbunden? 04. 02. 99 Eigenthaler REP Eingegangen: 04. 02. 99 / Ausgegeben: 08. 04. 99 1
Antwort*) Mit Schreiben vom 22. März 1999 Nr. 52 01421.5/12/3725 beantwortet das Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Verkehr und dem Wirtschaftsministerium namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Ziffern 1 bis 3: In welchen Regionen in Baden-Württemberg bestehen akute Gesundheitsgefährdungen durch erhöhte Radonkonzentrationen? In welcher räumlichen und zeitlichen Dichte wurden von welchen Einrichtungen Radonmessungen durchgeführt? Welche konkreten Erkrankungsfälle, die ursächlich auf erhöhte Radonbelastung zurückgeführt werden können, sind der Landesregierung bekannt? Entscheidend für die Strahlenexposition der Bevölkerung durch Radon ist weniger die Belastung im Freien als vielmehr der langzeitige Mittelwert in Wohn- und Aufenthaltsbereichen, in denen sich das Radon und seine Folgeprodukte aufkonzentrieren können. Seit Ende der siebziger Jahre werden in Baden-Württemberg und in anderen Bundesländern Radonerhebungsmessungen in Wohnungen, im Freien sowie an Arbeitsplätzen durchgeführt. Bei einem Forschungsvorhaben des Forschungszentrums Karlsruhe, durchgeführt im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren, wurden in den Jahren 1978 84 in Baden-Württemberg in ca. 1.000 Wohnungen, verteilt über alle Landkreise, über einen Zeitraum von zumeist 3 Monaten die in Tab. 1 aufgeführten Radonkonzentrationen gemessen. Dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) liegen weitere Messungen zur Radonkonzentration in Häusern aus Baden-Württemberg vor, die auf Anforderungen von interessierten Bürgern durch das BfS durchgeführt wurden. Aufgrund der nicht repräsentativen Auswahlkriterien ist bei beiden Untersuchungen eine statistisch gesicherte Bewertung der Gesamtfläche von Baden-Württemberg nicht möglich. Anzahl <50 >50 >100 >200 >250 >400 >1.000 Meßwerte Bq/m³ Bq/m³ Bq/m³ Bq/m³ Bq/m³ Bq/m³ Bq/m³ 1698 66,8 % 33,2 % 8,8 % 5,1 % 1,4 % 1,1 % 0,1 % Tabelle 1: Radonkonzentrationen in baden-württembergischen Wohnungen In der jüngsten Vergangenheit wurden vor allem durch das Geologische Institut der Universität Bonn im Auftrag des Bundesumweltministeriums repräsentative Feldmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration in der Bodenluft (Messung im Boden) in Abhängigkeit von der geologischen Variabilität durchgeführt. Hieraus resultiert Kartenmaterial zum geogenen Radonpotential, das eine Orientierungshilfe bei der Frage nach den unterschiedlichen Belastungsgebieten in Deutschland geben soll und im Bericht der Bundesregierung über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1997 veröffentlicht ist. Für Baden-Württemberg ergibt sich die in Tabelle 2 dargestellte Verteilung der Radon-Bodenluft-Konzentration. Hauptbetroffen sind dabei der Schwarzwald und Teile der Schwäbischen Alb: Radon in Bodenluft in Fläche in Flächenanteil in kbq/m³ km² % <25 14.692 41,3 25 100 19.933 56,1 100 250 891 2,5 >250 85 0,24 Tabelle 2: Radon-Bodenluft-Konzentrationen in Baden-Württemberg 2 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.
In den achtziger Jahren fanden in Baden-Württemberg außerdem umfangreiche Radonmessungen (129 Orte) im Freien statt. Die Messungen, die das Forschungszentrum Karlsruhe und der Deutsche Wetterdienst durchführten, waren Teil des erwähnten bundesweiten Projektes des Bundesministeriums des Innern. Die Messergebnisse sind auch heute noch aktuell und ergaben Mittelwerte für die Radonkonzentration im Freien zwischen 23 Bq/m³ (Regierungsbezirk Stuttgart) und 26 Bq/m³ (Regierungsbezirk Freiburg). Diese Ergebnisse werden durch die laufenden Messungen des Radioaktivitätsmessnetzes des Landes (RAM) bestätigt, wobei die Werte aufgrund der naturbedingten Freisetzungsmechanismen erhebliche zeitliche (tages- und jahreszeitliche) und aufgrund der Vorkommen erhebliche räumliche Schwankungen aufweisen. Bei Bergarbeitern, die hohen Radonkonzentrationen ausgesetzt waren, konnte in verschiedenen Studien ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko eindeutig nachgewiesen werden. Die vorliegenden Untersuchungen sind mit der Annahme vereinbar, dass die Erhöhung der Lungenkrebsrate der Radonexposition proportional ist und dass es keinen Schwellenwert der Radonkonzentration gibt, unterhalb dessen kein zusätzliches Risiko für Lungenkrebs existiert. In jüngster Zeit sind weitere epidemiologische Studien auch in Wohngebäuden durchgeführt worden, die diese Zusammenhänge erhärten. Aus den Abschätzungen der ICRP (Internationale Kommission für Strahlenschutz), basierend auf den Beobachtungen an Bergarbeitern, kann in einer Wohnung mit einer Radon-Konzentration von 250 Bq/m³ ein zusätzliches Risiko (akkumuliert über 70 Jahre) für Lungenkrebs durch Radon von 0,02 (2 Lungenkrebsfälle bei 100 lebenslang exponierten Personen) abgeschätzt werden. Bei der Abschätzung des Lungenkrebsrisikos durch Radon wird eine chronische Einwirkung unterstellt; eine akute Gesundheitsgefährdung durch erhöhte Radonkonzentrationen ist nicht gegeben. Für die Auslösung von Lungenkrebs ist an erster Stelle das Rauchen (auch das Passivrauchen) zu nennen. Von den jährlich etwa 35.000 Lungenkrebsfällen wird der überwiegende Teil dem Rauchen zugerechnet. Konkrete Erkrankungsfälle, die ursächlich auf erhöhte Radonbelastungen zurückgeführt werden können, sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu den Ziffern 4 und 5: Welche Maßnahmen zur Information und zum Schutz der gefährdeten Bevölkerung hat Landesregierung getroffen bzw. beabsichtigt sie zu treffen? Inwieweit arbeitet die Landesregierung in diesem Problem mit der Bundesregierung und anderen Landesregierungen zusammen? Im Rahmen ihrer umweltmedizinischen Beratung geben die Gesundheitsämter u.a. auch Auskunft zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Radon; das Sozialministerium hat hierzu den unteren Gesundheitsbehörden Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Die durch das Radon und seine Zerfallsprodukte hervorgerufene radiologische Belastung ist seit Jahren Gegenstand der Veröffentlichungen der Landesanstalt für Umweltschutz über die Radioaktivität in Baden-Württemberg. Die Bundesregierung veröffentlicht in ihrem Bericht über die Umweltradioaktivität für das Jahr 1997 eine Übersichtskarte des geogenen Radonpotentials in der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem gibt es von verschiedenen Einrichtungen eine Reihe von populärwissenschaftlichen Abhandlungen, z.b. von dem in Neuherberg ansässigen 3
GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit im Rahmen der Reihe Mensch + Umwelt aus dem Jahre 1991, die sich sehr ausführlich mit dem Risiko von Radon und dem Thema Radon in Wohnungen und Häusern auseinandersetzt. Die verschiedenen Fragestellungen zur Radonproblematik werden auf Bundes- und Länderebene in den zuständigen Fachgremien, z.b. im Länderausschuss für umweltbezogenen Gesundheitsschutz der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) und im Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie behandelt. Ebenso beschäftigt sich die Projektgruppe Schadstoffe der Länderbauministerkonferenz (ARGEBAU) mit der Frage, welcher Handlungsbedarf bei erhöhten Radonbelastungen in bauordnungsrechtlicher und bauplanungsrechtlicher Hinsicht besteht. In der Projektgruppe arbeiten Vertreter aus verschiedenen Länderbehörden, u.a. auch aus Baden-Württemberg, sowie Vertreter des BMU und des Bundesamtes für Strahlenschutz und andere mit. Die Projektgruppe erarbeitet Beurteilungsmaßstäbe für mögliche Sanierungsmethoden, sobald die Frage geklärt ist, ab welchen Radonkonzentrationen von einer Gesundheitsgefahr im Sinne des Bauordnungsrechtes ausgegangen werden muss. Hierzu bedarf es der weiteren Klärung innerhalb der zuständigen Gremien der Umwelt- und Gesundheitsverwaltung. Zu Ziffer 6: Welche Unterstützung wird Radongeschädigten seitens der Landesregierung gewährt? Es bestehen keine Unterstützungsmöglichkeiten. Alle Überlegungen setzen eine abschließende Bewertung der gesundheitlichen Risiken durch Radon in Gebäuden, deren Quantifizierung und gebietliche Eingrenzung voraus. Zu Ziffer 7: In welchem Umfang werden sogenannte Radon-Kuren praktiziert und welches Gefährdungspotential ist damit verbunden? Nach Kenntnis der Landesregierung werden Radonkuren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Bad Kreuznach, Bad Münster am Stein, Bad Steben, Bad Berneck und in Sybillenbad (Neualbenreuth) durchgeführt. In Baden-Württemberg wurden bislang keine Anerkennungen von Kurorten aufgrund der Heilmittelwirkung von Radon erteilt. In den Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen des Deutschen Bäderverbandes sind radonhaltige Gewässer als natürliche Heilwässer aufgeführt. In St. Blasien, Landkreis Waldshut, sind derzeit Bestrebungen im Gange, im Stadtteil Menzenschwand ein Radonheilbad aufzubauen. In welchem Umfang Radonkuren praktiziert werden, wird statistisch nicht erfasst und kann daher nicht beziffert werden. Nach Mitteilung der Krankenkassen bilden Radonkuren aber nur einen sehr geringen Anteil an den gesamten Rehabilitationsmaßnahmen. Auf der Grundlage epidemiologischer Untersuchungen bei Bergarbeitern wurde für Patienten bei einer Radonkur (Stollen) über durchschnittlich 2 Monate ein zusätzliches strahlenbedingtes Lungenkrebsrisiko über die Lebenszeit von 6 pro 10.000 Personen abgeleitet. Vor dem Hintergrund, dass die spontane Lungenkrebshäufigkeit in Deutschland bei 1,6 % für Frauen und 6,8 % bei Männern liegt, im Durchschnitt also bei 4 von 100 Personen, wird 4
dem zusätzlichen Gefährdungspotential durch Radonkuren nur eine geringe Bedeutung zugemessen. Unter Vorsorgegesichtspunkten soll die Strahlenbelastung jedoch grundsätzlich so niedrig wie möglich gehalten werden. Das Risiko der Strahlenexposition bei einer Radon-Kur ist daher stets gegen den therapeutischen Nutzen der Radon-Balneotherapie im Einzelfall abzuwägen. Für das Personal in Radon- Kurkliniken werden entsprechende Strahlenschutzmaßnahmen getroffen, z.b. durch geeignete Raumlüftungsanlagen. Dr. Repnik Sozialminister 5