Die Übernahme von besonderen Dienstleistungen, die von uns ausgeführt und nicht Gegenstand einer Individuellen schriftlichen Vereinbarung sind, erfolgen ausschließlich nach den folgenden AGB. Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht der Schriftform selbst. Widersprechende AGB Diese AGB werden mit Auftragserstellung von Auftraggeber als für beide Seiten verbindlich anerkannt. 1. Transport von Gütern und Servicebeschränkung im Kurierdienst Ausgeschlossen sind Artikel, insbesondere Güter von außergewöhnlich hohem Wert (z. B. Edelsteine, u. a,) gefährliche Güter, sowie Güter, deren Transport bzw. Lagerung im Absende-, Bestimmungs- oder Transitland verboten sind, bzw. gegen sonstige Gesetzte verstoßen. Wir halten uns das Recht vor, Sendungen ohne genaue Angaben über Versender und Empfänger sowie Sendungen die nach Auffassung von Laude Ihr Kurierexpress nicht zum Transport geeignet oder nicht ausreichend für den Transport bezeichnet, klassifiziert oder verpackt- sowie nicht mit den erforderlichen Dokumenten ausgestattet sind, vom Transport auszuschließen. Dies gilt auch für Sendungen deren Inhalt die Sicherheit der Erfüllungsgehilfen sowie die Transportmittel gefährden- oder die anderen Güter bzw. Ausrüstungen verschmutzen, beeinträchtigen oder beschädigen könnten oder die in wirtschaftlicher oder praktischer Hinsicht nicht zum Transport geeignet sind. Die Transporte sowie deren Vermittlung unterliegen den von Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik e.v. empfohlene Vertragsbedingungen für Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL). 2. Vorkehrungen für zollamtliche Abfertigung im Kurierdienst Falls erforderlich hat der Versender die vorgeschriebenen Dokumente für die zollamtliche Abfertigung bei der Aus- und Einfuhr zur Verfügung zu stellen. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Versender, dass alle darin enthaltenden Angaben und Erklärungen wahr und richtig sind. Sämtliche Zollgebühren und Steuern, Zollstrafen, Lagerkosten oder sonstige Ausgaben, die durch Handlung der zollbehörte, Fehler des Versenders oder Empfängers bei der Bereitstellung der erforderlichen Dokumente oder beim Erwerb einer erforderlichen Genehmigung oder Lizenz entstehen, werden dem Empfänger in Rechnung gestellt. Falls der Empfänger seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, ist der Versender für die Zahlung haftbar.
3. Pflichten des Transporteurs im Kurierdienst Die Firma Laude Ihr Kurierexpress führt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers aus. Er nimmt dabei das Interesse des Auftragsgebers wahr. 4. Pflichten des Auftragsgebers im Kurierdienst Der Auftraggeber ist dafür allein verantwortlich, dass das Transportgut ordnungsgemäß und transportsicher verpackt ist, andernfalls ist er gegenüber der Fa. Laude Ihr Kurierexpress für jeden daraus entstandenen Schaden, haftbar. 5. Zahlungsbedingungen Alle Zahlungen sind, wenn sie nicht bereits vor dem Versanddatum bezahlt wurden, innerhalb von 7 Tagen bar oder per Überweisung an zu zahlen. Alle im Namen des Versenders oder Empfängers von Fa. Laude geleisteten Zahlungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuer, Zollgebühren und sonstige Steuern oder Erhebungen sind auf Anforderungen fällig und an Fa. Laude zahlbar. Für Beträge, die nicht innerhalb der Zahlungsfrist eingegangen sind, werden ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Eingang 5 % Fälligkeitszinsen, ab Verzugseintritt zusätzlich 4,26 % Verzugszinsen (Diskont- Überleitungs- Gesetz der Europäischen Zentralbank) erhoben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Der Versender garantiert die Zahlung sämtlicher fälliger Gebühren. Falls der Empfänger oder falls bei Rechnungsstellung an Dritte diese nach erstmaliger Aufforderung durch die Zahlung nicht leisten, ist der Versender auf Aufforderung zur Zahlung der Beträge und der Fa. Laude entstandenen Kosten (einschließlich Zinsen) verpflichtet. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne das eine Mahnung erforderlich ist. 6. Haftung im Kurierdienst Die verpflichtet sich zur ordnungsgemäßer Handhabung des Frachtgutes und dessen Transport, bis zur Übergabe an den Empfänger. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Abweichendes geregelt ist, gelten die ADSp- neueste Fassung- unter Ausschuss der 39 41 und 64. Im Anwendungsbereich der CMR gilt die geregelte Haftung. Weiterhin verpflichtet sich Fa. Laude zuverlässig und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom HGB und Datenschutz zu arbeiten. Im internationalen Frachtverkehr gelten die festgelegten Haftungsbestimmungen (Im WA oder CMR- Abkommen). In den Fällen, in denen das WA oder das CMR- Abkommen nicht
gelten, wird die Haftung von Fa. Laude durch die vorliegende Beförderungsbedingungen geregelt. Fa. Laude haftet bei Verschulden für nachgewiesene direkte Schäden bis zu einer Höchsthaftungssumme von 40 SZR = 50 je Kg Fracht in Deutschland. Fa. Laude haftet nicht wenn ein verschulden des Versenders vorliegt. Die Haftung gegenüber dem Auftraggeber wird ausgeschlossen bei: Höherer Gewalt wie Kriegseinwirkungen, Bürgerkriege, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, außergewöhnliche Verhältnisse im Straßenverkehr, Ver- und Behinderungen durch Versammlungen, Demonstrationen und Aufläufe sowie bei nicht Weiterleitung beim Zoll. Wenn diese Einwirkungen ganz oder teilweise die Vertragserfüllung unmöglich machen, sind beide Vertragspartner von ihren Verpflichtungen befreit. Die Vertragspartner verpflichten sich, in einem solchen Fall, den anderen Vertragspartner unverzüglich zu verständigen und sich mit allen vertretbaren Mitteln zu bemühen, dass die Voraussetzungen zur Erfüllung der Verpflichtungen wiederhergestellt werden. Fa. Laude haftet nicht für indirekte Schäden, Verluste oder Folgeschäden. Jede weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschüsse und Begrenzungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragsnehmers und seiner Erfüllungshilfen. Die Haftung wird ausgeschlossen für Lieferüberschreitung, Verlust oder Beschädigung, nicht ordnungsgemäß adressierte Sendungen, die aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Sendungsinhaltes z. B. durch Einwirkung von Hitze, Kälte, oder Luftfeuchtigkeit entstanden sind. Haftung für den Auftragsgeber Der Auftragsgeber haftet für alle entstandenen Schäden, wobei auch Folgeschäden gemeint sind, die auf der Verletzung gesetzlicher Vorschriften und auf einer Verletzung seiner Vertragspflichten beruhen. Zu seinen vertraglichen Pflichten zählen unter anderen: Einhaltung seiner Verpflichtung aus der Verkehrsicherungspflicht, ordnungsgemäße Verpackung und Einhaltung der Beförderungsbedingungen, Kosten, die durch Wartezeiten, mehrfache Anfahrten, längere Beladungszeiten entstehen, weil der Auftraggeber obige Pflichten nicht erfüllt, werden ihm in Rechnung gestellt. 7. Verpackung - Kurierdienst Der Versender ist verantwortlich für die Verpackung, Beschriftung und Kennzeichnung der Sendungen. Fa. Laude ist nicht haftbar für Schäden am Frachtgut oder für dessen Verlust, falls dies auf Mängel an der vom Versender verwendeten Verpackung zurückzugreifen ist, Fa. Laude haftet nicht für Schäden an der vom Versender verwendeten Verpackung.
Lademittel - im Kurierdienst Der Frachtführer haftet nicht für die ihm übergebenen Lademittel wie z. B. Paletten. ist jedenfalls nicht verpflichtet für die Rückführung ihm übergebener Lademittel zu sorgen. Übernimmt er die Rückführung von Lademitteln, so stehen ihm hierfür Kosten zu, die zwischen ihm und dem Auftraggeber zu vereinbaren sind. 8. Datenschutz Fa. Laude ist berechtigt, Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die Daten können im gesetzlich festgelegten Rahmen an staatliche Behörden weitergegeben werden, insbesondere an Zollbehörden. 9. Teilnichtigkeit Sollte eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 10. Anwendbares Recht Die vorliegenden Beförderungsbedingungen - und nach Maßgabe dieser Beförderungsbedingungen abgeschlossenen Verträge - unterliegen den Gesetzten des Absendelandes. 11. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt. 12. Verzicht Die Nichtberufung auf einer Bestimmung dieser Beförderungsbestimmungen stellt keinen verzicht seitens Fa. Laude auf zukünftige Berufung auf diese oder andere Bestimmungen dar. Erfüllungsgehilfen von Fa. Laude haben keine Befugnis, auf Klausel der vorliegenden Beförderungsbedingungen zu verzichten oder diese zu ändern.
13. Verjährung Alle Ansprüche gegen Fa. Laude, und deren Erfüllungsgehilfen verjähren nach 12 Monaten gerechnet von Tag der Fälligkeit des Anspruches bzw. spätestens vom Tag der Ablieferung des Transportes. Im grenzüberschreitenden Verkehr richtet sich die Verjährung nach den Bestimmungen der CMR Art. 32. 14. Gerichtsstand Bei Streitigkeitsfällen, welche sich aus dem Vertrag ergeben, gilt der Gerichtsstand, soweit die gesetzliche Zulässigkeiten einer Gerichtsstandvereinbarung vorliegt, das Amt- bzw. das Landgericht Chemnitz am sitz der Firma Laude. 15. Schlussbestimmungen Für diese Vertragsbeziehungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber, Empfänger oder Anspruchsteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird der Sitz von Fa. Laude Kurierexpress vereinbart.
Chemnitz, 01.10.2012