Blockheizkraftwerke. Einsatzfelder Förderung

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Transkript:

Blockheizkraftwerke Einsatzfelder Förderung FKT Fachtagung 25. Juni 2009 TopClinica Messe Stuttgart EnergieAgentur.NRW MBA/Dipl.-Ing.(FH) Matthias Kabus Folie 1

EnergieAgentur.NRW Neutrale, unabhängige, nicht kommerzielle Landeseinrichtung Ansprechpartner für Unternehmen, Kommunen und Privatleute rund um Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Leistungen Energieberatung Kompetenznetzwerke Weiterbildung Information Folie 2

Themenübersicht 1. Kraft-Wärme-Kopplung 2. Einsatzkriterien 3. Einsatzfelder 4. Förderung Folie 3

Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung Verbrennungsmotor BHKW Stirlingmotor BHKW Gasturbine GTHKW Gas-und Dampfturbine GuD-HKW Brennstoffzelle BZ Leistungsbereich 20 kwel bis 10 MWel 1 40 kwel 1 bis 100 MWel 20 bis 500 MWel 0 bis 250 kwel Mini: 1 bis 10 kwel Mikro: 30 200 kwel Brennstoffe Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Biogase Externe Verbrennung üblich Holz, Gas Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Biogase Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Biogase Wasserstoff, Erdgas, Methanol, Biogase Wirkungsgrade ηel 25-35 % (Gas) ηel 10-30 % ηel 15-36 % ηel 35-40 % ηel 40-70 % (Gegendruck) ηel 35-44 % (Diesel) η ges bis 85 % η ges bis 85 % ηel 35-52% η ges bis 90 % η ges bis 90 % (Entnahme- Kondensation) Temperaturniveau Wärme 85 120 C Obere Prozesstemp. 650 ºC Untere Prozesstemp. 30 C- 60 ºC 100 300 C 100 250 C (Dampf) 400 500 C (Gas) 60 1000 C Folie 4

Motor-Blockheizkraftwerk Abgas-Wärmetauscher Verluste ca. 5-15 % thermische Energie ca. 50-60 % Heizungsnetz Kühlwasser-Wärmetauscher elektrische Energie ca. 30-40 % Antriebsmotor Generator Energieagentur NRW zugeführte Brennstoffenergie 100 % Folie 5

Stirlingmotoren Vorteile: geschlossener Kreisprozess äußere Verbrennung variable Brennstoffverwertung gute Einbindung in regenerative Energiekonzepte http://www.geocities.com/peterfette/fette.htm Folie 6

Gasturbinen-Heizkraftwerk 1 bis 100 MW el Mikro: 30 200 kw el η el 15-36% Quelle: www. energytech.at Folie 7

Mikrogasturbinen-Kaskade Mikrogasturbinen Hersteller: Fa. Turbec, Italien www.turbec.com 100 kw el Fa. Capstone, Kalifornien, USA Vertrieb Deutschland: E-quad Power Systems GmbH Aachen www.mikroturbine.de 30, 65 und 200 kw el Quelle: Capstone Folie 8

Gasturbinen- und Dampf-Heizkraftwerk (GUD-HKW) 20 bis 500 MW el η el 35-40% (Gegendruck) η el 35-52% (Entnahme-Kondensation) Quelle: www. energytech.at Folie 9

Brennstoffzelle AFC PEMFC PAFC MCFC SOFC elektrischer Wirkungsgrad: - Brennstoffzelle - System 60 70 % 36 % 50 65 % 40 55 % 55 % 40 % 65 % 55 % 65 % 55 % Betriebstemperatur 60 90 C 50 80 C 160 220 C 620 660 C 800 1000 C Elektrolyt Reaktionsgas - Anode - Kathode KOH Reinst. H 2 Reinst O 2 Polymer H 2 O 2, Luft H 3 PO 4 H 2 O 2, Luft Karbonate C x H y O 2, Luft ZrO 2 (Y 2 O 3 ) C x H y O 2, Luft Entwicklungsstand Anwendungsgebiete weitgehend ausgereift Raumfahrt Prototypen / Feldtest Fahrzeuge, Haustechnik kommerziell verfügbar Demo-Projekte, Einführung steht bevor KWK KWK KWK AFC: Alkalische BZ; PEMFC: Polymer-Elektrolyt-Membran BZ; PAFC: Phosphorsaure BZ; MCFC: Schmelzkarbonat BZ; SOFC: Festelektrolyt BZ Demo-Projekte, Einführung als Mini-BZ geplant Folie 10

Brennstoffzelle 0 bis 250 kw el η el 40-70% Folie 11

Energieeinsparung durch Kraft-Wärme-Kopplung Energieeinsatz getrennte Erzeugung 159 kw Energieeinsatz gemeinsame Erzeugung100 kw Kraftwerk Kohle = 38% el Kessel Erdgas Heizöl EL = 90% th η ges = 64 % 100 kw 59 kw 6 kw 62 kw 2 kw 70 kw 36 kw Strom 53 kw Wärme 11 kw 100 kw Gasturbine BHKW Erdgas Heizöl EL = 36 % el = 53 % th η ges = 89 % Primärenergieeinsparung 59 kw Verluste Verluste Folie 12

MWh/Monat 800 700 600 500 400 300 200 100 0 Eigenstromerzeugung Motor-BHKW Strombezug Eigenerzeugung durch BHKW Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Strom Bedarf: 7.672 MWh/a Motor-BHKW: Bezug: 3.750 MWh/a 3.922 MWh/a Folie 13

Stromvergütung BHKW 0:00 0:45 1:30 2:15 3:00 3:45 4:30 5:15 6:00 6:45 7:30 8:15 9:00 9:45 10:30 11 :15 12:00 12:45 13:30 14:15 15:00 15:45 16:30 17:15 18:00 18:45 19:30 20:15 21:00 21:45 22:30 23:15 0:00 Lastgang Strom Stromerzeugung BHKW elektrische Leistung Zeit Folie 14 Vom EVU bez ogener Reststrom BHKW-Strom ins EVU-Netz zurückgespeist BHKW-Strom Eigennutzung

Energiebedarf eines galvanischen Betriebes - Beispiel - 1000 Strom Brennstoff Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 500 0 Folie 15

Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung BHKW zur Strom- und Wärmeerzeugung Absorptionskälteanlage Abwärmenutzung des BHKW zur Kälteerzeugung Erhöhung der Betriebsstunden des BHKW Folie 16

Einsatzfelder für KWK-Anlagen Hallenbäder Krankenhäuser Alten- und Pflegeheime größere Sporteinrichtungen oder Sporthallen Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserversorgung Produktionsbetriebe mit ganzjährigen Prozesswärmebedarf Folie 17

Investitionskosten für BHKW-Module Elektrische Leistung BHKW Spezifische Kosten BHKW-Modul-Kosten [1] 30 kw ca. 1.500 /kw el 45.000 50 kw ca. 1.200 /kw el 60.000 100 kw ca. 950 /kw el 95.000 200 kw ca. 760 /kw el 152.000 500 kw ca. 560 /kw el 280.000 1.000 kw ca. 450 /kw el 450.000 [1] Enthalten sind die Positionen KWK-Modul, Schalldämpfung, Katalysator, Schmierölver- und -entsorgung, Schaltschrank, Be- und Entlüftung sowie Transport, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahme. Quelle: Broschüre BHKW- Kenndaten 2005 der ASUE und des Energiereferates der Stadt Frankfurt Folie 18

Förderung von KWK-Anlagen Energiesteuergesetz (EnergieStG) Stromsteuergesetz (StromStG) Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm KfW-Programm Erneuerbare Energien Folie 19

Energiesteuergesetz (EnergieStG) seit dem 01.08.2006 ist das EnergieStG in Kraft letzte Änderung am 19.12.2008 EnergieStG löst das Mineralölsteuergesetz ab Brennstoffbesteuerung ( 2 Abs. 3 EnergieStG) Erdgas 0,55 Ct/kWh H 0, Heizöl 6,14 Ct/l, Flüssiggas 6,06 Ct/kg verminderter Steuersatz für produzierendes Gewerbe ( 51 Abs. 1) Erdgas 0,4036 Ct/ kwh H 0, Heizöl 5,317 Ct/l, Flüssiggas 6,06 Ct/kg Bei Anlagen bis 2 MW muss ein Nutzungsgrad von 70 % vorgewiesen werden, um die Steuer auf Antrag erstattet zu bekommen ( 53 EnergieStG) Folie 20

Stromsteuergesetz (StromStG) seit März 1999 ist das StromStG in Kraft letzte Änderung am 19.12.2008 von der Steuer befreit ist ( 9 Abs. 1 StromStG) - Strom, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt erzeugt wird und a) vom Betreiber der Anlage als Eigenerzeuger im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird oder b) von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, an Letztverbraucher geleistet wird, die den Strom im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage entnehmen (Contracting) - Notstromanlagen Folie 21

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) Ziel: Verdopplung des KWK-Anteils an der Stromproduktion in Deutschland bis 2020 auf 25 Prozent KWK-Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung Doppelförderung nach EEG und KWK-Gesetz ist ausgeschlossen Anlagen, die bis Ende 2008 den Dauerbetrieb aufgenommen haben, erhalten weiterhin eine Förderung nach dem KWK- Gesetz 2002 ab 2009 erhält auch der selbst genutzte Strom einen Zuschlag Folie 22

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) Vergütungspflicht Einspeisevergütung Strompreis Zuschlagzahlung nach KWK-Gesetz Vergütung für gelieferten Strom Entgelde für dezentrale Einspeisung durchschnittliche Preis für Baseload- Strom an der Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal gemäß 18 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) für alle dezentralen Anlagen, die nicht nach EEG vergütet werden und in deren Vergütung gemäß 4 Abs. 3 S. 1 KWK-G keine vermiedenen Netzentgelte enthalten sind Folie 23

Vergütungssätze KWK-Gesetz 2002 Höhe und Dauer des Zuschlags in -Cent/kWh 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Alte Bestandsanlagen 1,53 1,53 1,38 1,38 0,97 Neue Bestandsanlagen 1 1,53 1,53 1,38 1,38 1,23 1,23 0,82 0,56 Modernisierte Anlagen 2 1,74 1,74 1,74 1,69 1,69 1,64 1,64 1,59 1,59 Neue Anlagen < 2 MW el 2,56 2,56 2,40 2,40 2,25 2,25 2,10 2,10 1,94 Klein-Anlagen 3,4 bis 50 kw el 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 Neue Brennstoffzellen 3 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 1 Anlagen die vom 01.01.1990 bis zum 31.03.2002 den Dauerbetrieb aufgenommen haben 2 Anlagen die vom 01.04.2002 bis zum 31.12.2005 den Dauerbetrieb aufgenommen haben 3 Förderdauer 10 Jahre ab Aufnahme des Dauerbetriebes (über 2010 hinaus) 4 Aufnahme des Dauerbetriebes bis 31.12.2008, sonst wie neue Anlagen < 2 MW el Folie 24

Brennstoffzelle 1 KWK-Anlagen bis 50 kw 1 KWK-Anlagen ab 50 bis 2 MW 1 KWK-Anlagen über 2 MW 1 Modernisierte KWK-Anlagen 1 Vergütungssätze KWK-Gesetz 2009 KWK-Zuschlag 5,11 Ct/kWh 5,11 Ct/kWh 2,1 Ct/kWh 1,5 Ct/kWh Max. geförderte Betriebsjahre 10 Jahre 10 Jahre 6 Jahre 6 Jahre Max. geförderte Vollbenutzungsstundenzahl 30.000 h 30.000 h gemäß den entsprechenden Bestimmungen für Neuanlagen KWK-anlagen, die wärmeseitig direkt mit einem Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes verbunden sind und diese überwiegend mit Prozesswärme versorgen, erhalten die Vergütung max. 4 Betriebsjahre und bis zu 30.000 Vollbenutzungsstunden 1 Gilt für Anlagen deren Inbetriebnahme ab dem 01.01.2009 bis zum 31.12.2016 erfolgt - - Folie 25

Neu im KWK-Gesetz ab 2009 Zuschlag für den gesamten erzeugten Strom, auch den selbst genutzten Strom bei großen Anlagen wird anteilig für die kleinere Leistungen der Vergütungssatz der höheren Kategorie gezahlt - z.b. 200 kw el ¼ Vergütung mit 5,11 und ¾ Vergütung mit 2,1 Ct/kWh gefördert werden nur hocheffiziente Anlagen im Sinne der EU-Richtlinie 2004/8/EG - 10 % Energieeinsparung, gegenüber der getrennten Strom- und Wärmeerzeugung keine Begrenzung der Anlagengröße Deckelung auf 600 Mio. pro Jahr, ist die Höchstsumme erreicht werden die Zuschläge für Anlagen über 10 MW gekürzt Nachzahlung im Folgejahr Folie 26

Neu im KWK-Gesetz ab 2009 gefördert wird auch der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen Zuschuss beträgt 1 je Millimeter Nenndurchmesser und Trassenmeter, max. 20 % der Investitionskosten und max. Gesamtinvestitionskosten je Projekt nur 5 Mio Versorgung der angeschlossenen Teilnehmer überwiegend mit Wärme aus KWK-Anlagen erfolgt und der KWK-Anteil im Endausbau mind. 60 % betragen muss Deckelung auf jährlich 150 Mio. Gefördert werden alle Wärmenetze mit KWK-Anlagen, auch wenn die Anlagen nach EEG eine Einspeisevergütung erhalten Folie 27

Modernisierung von KWK-Anlagen Modernisierung liegt vor, wenn wesentliche die Effizienz bestimmende Anlagenteile erneuert worden sind und die Kosten mind. 50 % einer Neuanlage betragen es können nur alte und neue Bestandsanlagen modernisiert werden, eine Modernisierung bereits nach KWKG 2002 modernisierter Anlagen ist nicht möglich Folie 28

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) EEG 2009 deutlich Komplexer und mehr Paragrafen - altes EEG: 13 Paragrafen - novelliertes EEG: 69 Paragrafen und 7 Anlagen Ziel: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromproduktion in Deutschland bis 2020 auf 30 Prozent Folie 29

EEG Vergütungssätze Biomasse für 2009 Leistungsklasse -150 kw > 150-500 kw > 0,5-5 MW > 5-20 MW Basisvergütung 11,67 9,18 8,25 7,79 Basisvergütung KWK 3,00 NawaRo-Bonus (allgem.) 6,00 4,00 - Innovationsbonus oder Erdgasaufbereitung bis 350 Norm-m 3 /h Bonus für die Erdgasaufbereitung bis 700 Norm-m 3 /h 2,00 1,00 Biogas-NawaRo-Bonus 7,00 - - Bonus Holzverbrennung 6,00 2,50 Bonus bei Pflanzen /-bestandteilen aus der Landschaftspflege 2,00 - - Gülle-Bonus (mind. 30 Masse-%) 4,00 1,00 - - Formaldehyd-Bonus 1,00 - - Alle Angaben in Ct/kWh el Folie 30

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Degression der Einspeisevergütung - z.b. bei Biomasse nur 1 % pro Jahr (alt 1,5 %), auch für Boni Vergütungsdauer 20 Jahr zzgl. Inbetriebnahmejahr Anteilmäßige Vergütung der höheren Sätze für kleinere Leistungen - z.b. Biomasseanlage mit 450 kw el 1/3 Vergütung mit 11,67 und 2/3 mit 9,18 Ct/kWh Folie 31

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) NawaRo-Bonus gibt es für Biomasseanlagen über 150 kw nur bei Einsatz von gasförmiger oder fester Biomasse für NawaRo-Bonus gibt es eine Positiv- und Negativliste notwendige Nachhaltigkeitsverordnung noch nicht verabschiedet solange ist Palm- und Sojaöl auf der Negativliste kein NawaRo-Bonus Ausnahmeregelung für Bestandsanlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 erstmalig in Betrieb genommen wurden oder für die bis zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, diese haben Anspruch auf den NawaRo-Bonus aus dem EEG 2009 bis eine Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist. Folie 32

Vergütung nach gültigen EEG Vergütungssätze Biomasse ( 27) ab 2009 Beispiel: Pflanzenöl-BHKW bis 150 kw Grundvergütung 11,67 Ct/kWh zusätzlich zur Grundvergütung sind folgende Boni möglich: NawaRo 6 Ct/kWh, KWK 3 Ct/kWh, Techno 2 Ct/kWh Folie 33

NawaRo bei flüssiger Biomasse Ab 2010 nur noch für Pflanzenöle die nachhaltig hergestellt werden (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung) Grundlage: Nachhaltigkeitsverordnung der EU vom Dezember 2008 Derzeit liegt ein Entwurf des Bundeskabinetts vom 10. Juni 2009 vor Noch zustimmungspflichtig vom Bundestag Zur Zeit gilt eine Übergangsregelung für bestehende Anlagen Folie 34

Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung Flüssige Biomasse (z.b. Raps-, Palm oder Sojaöl) Kriterien für die Herstellung - bei Einsatz zur Stromerzeugung müssen ab 2013 mind. 35 % weniger Treibhausgase freigesetzt werden als bei Einsatz von fossilen Energieträgern - Steigerung der Mindestanforderung ab 2017 auf 50 % und ab 2018 auf 60 % - Pflanzen dürfen nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert (Regenwälder, Feuchtgebiete, Wald, u.v.m.) angebaut werden Folie 35

Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung Folie 36

Clearingstelle EEG seit 2007 Detailfragen zur Position der Erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung Hintergründe und Erläuterungen (Rechts-)Auslegungen Urteile Folie 37

Basis: Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm - Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen vom 18.06.2008 Förderfähig sind wärmegeführte Mini-KWK-Anlagen, die: - im Leistungsbereich bis 50 kw el liegen - über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können - nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK- Anlagen liegen und einen integrierten Stromzähler haben Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) Infos sowie Liste förderfähiger Analgen unter www.bafa.de Folie 38

Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm Voraussetzungen: Hocheffiziente KWK-Anlage nach EU-Richtlinie Gesamtjahresnutzungsgrad von mind. 80 % Einhaltung TA Luft Integrierter Stromzähler Vollwartungsvertrag wird angeboten Nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung aus KWK Keine Eigenbauanlagen Keine gebrauchten Anlagen Umweltbonus bei besonders geringen Schadstoffemissionen Folie 39

Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm Grundförderung Leistung min (kw) > 0 > 4 > 6 > 12 > 25 Leistung max (kw) <= 4 <= 6 <= 12 <= 25 <= 50 Förderbetrag in Euro je kw el 1.550 775 250 125 Förderhöhe wird kumulativ berechnet 2 kw Anlage = Förderhöhe von 3.100 (2 x 1.550 ) 5 kw Anlage = Förderhöhe von 6.975 (4 x 1.550 + 1 x 775 ) 20 kw Anlage = Förderhöhe von 10.250 50 kw Anlage = Förderhöhe von 12.125 50 Folie 40

Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm Bonusförderung Leistung min (kw) > 0 > 12 Leistung max (kw) <= 12 <= 50 Förderbetrag in Euro je kw el 100 50 Bonusförderung erhalten KWK-Anlagen bei Einhaltung von Emissionswerten in einer Höhe der halben TA Luft Bonusförderung wird wie die Grundförderung berechnet und zusätzlich zur Grundförderung gewährt Folie 41

Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm Faktor Vollbenutzungsstunden max. Förderhöhe erst bei 5.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr liegen die Werte unter dem Zielwert wird ein Faktor ermittelt: f(vbh) = Vbh (Anlage) / Vbh (Ziel) Beispiel: - KWK-Anlage mit 30 kw und prognostizierten 4.000 Vbh/a - Faktor 0,8 (4.000/5.000) - Förderhöhe = 8.900 (4x1.550+2x775+6x250+13x125+5x50)x0,8 Folie 42

ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm Förderprogramm der KfW mit zinsgünstigen Darlehen Energieeffizienzmaßnahmen in KMU (Programmteil B) Ersatzinvestitionen müssen zu einer Energieeinsparung von mindestens 20 % gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen. Bei Neuinvestitionen muss eine Energieeinsparung von mindestens 15 % gegenüber dem Branchendurchschnitt erreicht werden. Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragstellung durch einen in der KfW Beraterbörse für "Energieeffizienzberatung" zugelassenen Berater zu ermitteln. Zugelassen sind auch Sachverständige, die über die notwendige Qualifikation und Unabhängigkeit gemäß den Anforderungen der Komponente "Energieeffizienzberatung" verfügen. Max. 10 Mio, 100 % Auszahlung, Bereitstellungsprovision 0,25 % Folie 43

ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen (Programmteil A) nicht auf KMU begrenzt Maßnahmen zur effizienten Energieerzeugung Max. 2 Millionen Euro pro Vorhaben Auszahlung: 100 % Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat weitere Informationen unter: www.kfw-foerderbank.de aktuelle Zinskonditionen und Tilgungsrechner unter: www.kfw-foerderbank.de/de_home/service/zinssätze.jsp Folie 44

KfW-Programm Erneuerbare Energien Förderprogramm der KfW mit zinsgünstigen Darlehen Programmteil Premium nur für KMU mit Ausnahmen u.a.: - Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen - Kommunen bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen gefördert werden: - streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen - Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden Folie 45

KfW-Programm Erneuerbare Energien Programmteil "Standard" Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung gemäß EEG Antragsberechtigt - Private in und ausländische Unternehmen - Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind. - Contractoren Finanzierung: bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten Kreditbetrag: maximal 10 Mio. Euro weitere Informationen unter: www.kfw-foerderbank.de Folie 46

Definition der KMU Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben. Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Folie 47

Definition der KMU Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden. Ausnahme: öffentlichen Anteilseigner Siehe EU-Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20.05.2003 Folie 48

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung Kontakt: EnergieAgentur.NRW Kasinostraße 19-21 42103 Wuppertal Tel.: 0202/24552-0 Fax: 0202/24552-30 Internet: www.energieagentur.nrw.de Folie 49