Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen

Ähnliche Dokumente
LUX-PENSION, SICAV. Luxemburg. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG

2) Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 4,4385 4,4385 4,4385. cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 1,9219 1,9219

VII. Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Internet-Verzeichnis Arbeitshinweise. Abschnitt 1: Abgabenordnung 1

2) Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 3,7851 3,7851 3,7851. cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 3,6506 3,6506

Solarprojekte in Frankreich: Charakterisierung und Erfolgsrezepte aus der rechtlichen und steuerlichen Perspektive. WOC Solarfondstage Herbst 2010

Fallsammlung Internationales Steuerrecht

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler

GOING USA GUT BERATEN ZU RECHT UND STEUERN, FINANZIERUNG, PERSONAL UND STRATEGIE

Projet 10/10/ slide 1 - CMS Bureau Francis Lefebvre FALLSTUDIE 3

OELERKING v.reden & PARTNER

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Bescheinigung vom Seite 1 von 5 Jahresberichten. HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH

Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich

RECHTSFORMVERGLEICH. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich

RECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt))

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz

Barausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000

Rechtsformvergleich. Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich

RECHTSFORMVERGLEICH. Steuerberaterin Susanne Ossewski-Gabbe

Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung

Teil C: Persönliche Steuerpflicht

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.

Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument

Wien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft):


Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Einsatz ohne Umwege

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Unternehmensteuerreform 2008

Fallsammlung Internationales Steuerrecht

STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG BZW. KEST-AUSZAHLUNG DER HYPO-RENT- ANTEILE AUS 2014/2015

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

DBA Schweiz 2010 (Aktuelle Fassung) DBA Schweiz 2010 (Aktuelle Fassung)

Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2013 Datum Ausschüttungsbeschluss:

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung*

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsverzeichnis... 7

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

Investitionen und Steuern in Rumänien

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World

Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen -

Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht

- HINTERGRUNDINFORMATIONEN - STAND 09. OKTOBER 2017

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Value Cash Flow Fonds

Bescheinigung vom Seite 1 von 8. Lupus alpha Investment GmbH. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr.

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Bescheinigung vom Seite 1 von 4. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Bescheinigung vom Seite 1 von 4. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

BETRIEBSNIEDERLASSUNG UND STEUERN IN FRANKREICH

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab )

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab )

Name Matr.-Nr. Platznummer

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Sachverzeichnis. Die Zahlen verweisen auf die Randnummern.

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des SUPERIOR 4 - Ethik Aktien

Pioneer Investments Austria GmbH. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien - Überblick

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht

Grundlagen der Besteuerung des Pioneer Funds Austria - A3 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr:

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick

Europäisches und internationales

Inhaltsverzeichnis. Novosel, Steueroptimale Rechtsformwahl bei operativer Tätigkeit dpersges in Ö VII

Transkript:

Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen Antea German Circle Berlin 19. September 2014 1

Das Optionsrecht im französischen Steuerrecht Zweierlei Option ist möglich : 1) Personengesellschaften inkl. Ein-Mann-GmbH (EURL) à Köperschaftsteuer(IS) Beachte : Option ist unwiderruflich! 2) Bestimmte Kapitalgesellschaften (SA, SAS, SARL) à Einkommensteuer (IR) Natürliche Personen Vorstand, GF, Aufsichtsratsvorsitzender 50 % Kapitalanteil + Stimmrechte 34 % Kapitalanteil + Stimmrechte Für die Frage, ob die Schwellenwerte erreicht sind, werden Investmentgesellschaften iws nicht mitgerechnet, soweit sie die Kap.ges. nicht beherschen Option ist : - zeitlich unbegrenzt für Familienunternehmen, aber widerruflich - zeitlich begrenzt auf 5 Jahre für : nicht börsennotierte Unternehmen Umsatz/Bilanzsumme die nicht älter als 5 Jahre sind 10 Mill. /WJ weniger als 50 Angestellte haben kein Verwaltung eig. Vermögens betreiben 2

Steuerliche Rahmenbedingungen der «cross-border» - Beteiligung an einer französischen Kapitalgesellschaft SARL 50 % 100 % A GmbH Bsp. : A hat seinen Wohnsitz in D. Er ist zu 100 % an einer GmbH und zu 50 % an einer SARL beteiligt. Die übrigen 50 % hält sein französischer Partner. In beiden Gesellschaften bekleidet A den Posten des Geschäftsführers. Regelbesteuerung der SARL sowie der Einkünfte des A aus dieser Beteiligung : Gewinn der SARL : Regelsteuersatz : 33 1/3 % Reduzierter Steuersatz : 15 % bis zu einer Höhe von 38.120 für kleine u. mittlere Unternehmen GF-Gehalt : Besteuerung im Tätigkeitsstaat F (Ausn. : Grenzgänger) mit Mindeststeuersatz von 20 % für beschränkt Steuerpflichtige bzw. nach frz. Progressionstabelle, wenn A sein Welteinkommen in F zur Steuer erklärt In D : unter Progressionsvorbehalt Dividenden : Quellensteuer laut DBA in F : 15 % Kapitalertragsteuer in D : 25 % unter Berücksichtigung von 3 Nr. 40 ; 32 d EStG und Anrechnung der frz. Quellensteuer 3

Situation nach Ausübung des Optionsrechts der SARL zur Personenbesteuerung SARL 50 % A Aus französischer Sicht : BS-Prinzip (beachte Art. 4 Abs. 3 DBA Frkr. : Mitunternehmerschaft) : Unternehmensgewinne in F steuerbar auf Ebene 100 % des A ihs Anteils an Gewinnen der SARL unabhängig von GmbH Auszahlung/Entnahme oder Thesaurierung Besteuerung mit Mindeststeuersatz von 20 % für beschränkt Steuerpflichtige bzw. nach frz. Progressionstabelle, wenn A sein Welteinkommen zur frz. Einkommensteuer erklärt Aus deutscher Sicht : Qualifikation der SARL gemäß Typenvergleich als Ein Mann-GmbH, somit als Körperschaft (selbständiges Steuersubjekt) BS-Prinzip : Gewinne der SARL in F steuerbar Einordnung der Auszahlungen an A als : a) Dividenden : in D steuerbar mit Kap.Ertragst. ihv 25 % unter Berücksichtigung von 3 Nr. 40 ; 32 d EStG b) GF-Gehalt/Vergütungen : nach DBA im Tätigkeitstaat F steuerbar (Ausn.: Grenzgänger). Keine Anwendung von 50 d Abs. 9 S.1. Nr. 1, da F die Vergütung als Teil des Unternehmensgewinns tatsächlich besteuert 4

Fazit Durch die Option wird die Gesamtsteuerbelastung regelmäßig gesenkt, da die Besteuerung des nach Abzug des GF-Gehalts verbleibenden Gewinns der SARL mit 15 % bsw. 33 1/3 % Körperschaftsteuer entfällt. Einkommensteuerbelastung in Frankreich nach Progressionstabelle : Alleinstehend, keine Kinder, zve 59.000 : Durschnittssteuersatz 20 % Verheiratet, zwei Kinder, zve 145.000 : Durschnittssteuersatz 20 % Die Option kommt insbesondere in Frage für Familienunternehmen. Keine Option ist erforderlich bei der EURL (Ein-Mann-GmbH). Da diese zur Körperschaftsteuer optieren kann, eignet sie sich gut als Einstiegsmodell in den frz. Markt. Häufig kann es aber auch schon ausreichend sein, sich in F ein GF-Gehalt auszuzahlen, was bei mind. 25%-iger Tätigkeit + Wohnsitz in D und dem damit verbundenen Verbleib i.d. deutschen Sozialversicherung - bereits eine steuerliche Verbesserung bewirken kann. 5