Name Matr.-Nr. Platznummer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Name Matr.-Nr. Platznummer"

Transkript

1 Klausur: Unternehmensbesteuerung (Probeklausur) 1/5 Name Matr.-Nr. Platznummer Allgemeine Hinweise: Notieren Sie Namen, Matrikelnummer und Platznummer in die dafür vorgesehenen Felder. Die Bearbeitungszeit für diese Klausur beträgt 30 Minuten. Es sind insgesamt 30 Punkte erreichbar. Prüfen Sie bitte, ob die Klausurunterlage vollständig ist. Die Klausur besteht aus 3 Aufgaben, verteilt auf 5 nummerierte Seiten. Eigenes Papier ist nicht zu verwenden! Lösen Sie die Heftung der Klausurteile nicht! Benutzen Sie keinen Bleistift für Ihre Ausführungen! Alle Unterlagen sind abzugeben! Zugelassene Hilfsmittel sind nicht programmierbarer Taschenrechner, aktuelle Steuergesetze sowie Steuerrichtlinien. Ich nehme zur Kenntnis, dass zugelassene Hilfsmittel in Prüfungen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten dürfen. Unterstreichungen und farbliche auch mehrfarbige - Hervorhebungen sind zulässig. Sie werden aber als Täuschungsversuch geahndet, wenn sie einen methodischen oder juristischen Inhalt (z.b. Prüfungsschema, Paragraphenkette) aufweisen. Unschädlich ist es, Registerfähnchen (Post-It) zur Kennzeichnung von Gesetzen, nicht aber einzelner Paragraphen, anzubringen. Die Kennzeichnung von Gesetzen muss stets an deren Anfang erfolgen. Unterschrift Viel Erfolg! Aufgabe Nr.: Punktzahl: Davon erreicht:

2 Klausur: Unternehmensbesteuerung (Probeklausur) 2/10 Aufgabe 1 (5 Punkte): Prüfen Sie, ob in den nachfolgenden Fällen unbeschränkte oder beschränkte ESt-Pflicht in Deutschland vorliegt und geben Sie die entsprechenden Gesetzesvorschriften sowie eine Begründung Ihrer Entscheidung an. Die Paper-and-Pencil OHG hat ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Hannover. Die OHG erzielt mit dem Handel von Schreibwaren Einkünfte i.h.v Max und Maxima sind Gesellschafter der Paper-and-Pencil OHG und erhalten für ihre jeweils 50 %ige Beteiligung eine Gewinnausschüttung der OHG. Max und Maxima haben ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Italien. Steuerpflicht OHG Gesetzesgrundlage Steuerpflicht Max und Maxima Begründung

3 Klausur: Unternehmensbesteuerung (Probeklausur) 3/5 Aufgabe 2 (10 Punkte): Erläutern Sie kurz den nachstehenden Teilsteuersatz für gewerbliche Personenunternehmen. Gehen Sie dabei auch auf die Bedeutung der einzelnen Symbole ein. 1 3,8 ; ; 1 Erläutern Sie weiterhin die Auswirkungen steigender Hebesätze auf die Steuerbelastung. Unterstellen Sie dabei, dass gilt.

4 Klausur: Unternehmensbesteuerung (Probeklausur) 4/5 Aufgabe 3 (15 Punkte): Herr Mustermann wohnt in Hannover. Er bezieht sowohl inländische als auch ausländische Einkünfte. Das ausländische Steuersystem besteuert jegliche Einkünfte mit einem Steuersatz von 25 %. Herr Mustermann hat in Deutschland zu versteuernde Einkünfte in Höhe von , sein ausländisches Einkommen beträgt Ermitteln Sie die Steuerbelastung von Herrn Mustermann und tragen Sie die Werte in die nachstehende Tabelle ein. a) Gehen Sie zunächst davon aus, dass kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat existiert. Bitte rechnen Sie mit dem Anrechnungsverfahren. b) Ermitteln Sie die Steuerbelastung für den Fall, dass Herr Mustermann die Abzugsmethode wählt. c) Gehen Sie nun davon aus, dass Deutschland mit dem ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Dieses sei für den vorliegenden Sachverhalt einschlägig. Das DBA weist dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht zu, Deutschland stellt die Einkünfte unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung frei.

5 Klausur: Unternehmensbesteuerung (Probeklausur) 5/5 (Beträge in Euro) a) Anrechnung b) Abzug c) Freistellung ausländische Einkünfte ausländische Steuer inländische Einkünfte zve in Deutschland inländische Tarifbelastung ( 32 a EStG) inländischer Durchschnittsteuersatz auf das Gesamteinkommen Anrechnungshöchstbetrag nach 34 c EStG - Anrechnung inländische Steuerbelastung Gesamtsteuerbelastung

Nachname Vorname Matrikelnummer Platznummer

Nachname Vorname Matrikelnummer Platznummer Klausur: Buchführung 1/5 Nachname Vorname Matrikelnummer Platznummer Allgemeine Hinweise: Notieren Sie sowohl auf dieser Seite als auch auf der Lösungsvorlage Ihren Nachnamen, Vornamen, Matrikelnummer

Mehr

Teil C: Persönliche Steuerpflicht

Teil C: Persönliche Steuerpflicht Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil C: Persönliche Steuerpflicht Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales

Mehr

Klausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen

Klausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen Universität Freiburg Institut für Finanzwissenschaft II Prof. Dr. Wolfgang Eggert Klausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen Dienstag, 27.07.2010, 13:00-14:30 Uhr Hörsaal: 1010

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Allgemeine Hinweise zur Klausur: WS 2009/10 I/2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 1. Februar 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Allgemeine Hinweise zur Klausur: WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend

Mehr

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Abfindungen 15.06.2015 Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Häufig sind Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Konzern

Mehr

Info Besteuerung deutsche Renten

Info Besteuerung deutsche Renten Info Besteuerung deutsche Renten Änderung der Rentenbesteuerung in Deutschland Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der deutsche Gesetzgeber die einkommensteuerrechtliche Behandlung von

Mehr

FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT

FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT FERNUNIVERSITÄT IN HAGEN FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT MATRIKELNUMMER: NAME: VORNAME: UNTERSCHRIFT: KLAUSUR: TERMIN: PRÜFER: Marktversagen 21.03.2011, 9 11 Uhr Prof. Dr. A. Endres Aufgabe A B C

Mehr

Grundstruktur der Einkommensteuer

Grundstruktur der Einkommensteuer ESt / Grundstruktur der ESt 1 Grundstruktur der Einkommensteuer Wesen und Umfang der Einkommensteuer Einordnung der Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist eine personenbezogene Steuer. Sie ist deshalb

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Allgemeine Hinweise zur Klausur: SS 2009 II/2009 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min.. Juli 2009 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Heftklammer

Mehr

HINWEISE auf Seite III!

HINWEISE auf Seite III! Klausur zum Modul 32651 AUFGABENTEIL I F E R N U N I V E R S I T Ä T I N H A G E N FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT KLAUSUR zum MODUL 32651 Steuern im Rahmen von konstitutiven und funktionalen Unternehmensentscheidungen

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Allgemeine Hinweise zur Klausur: SS 2008 II/2008 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 07. Juli 2008 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!

Mehr

Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB

Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB Aufgabe 1 Der deutsche Staatsangehörige Adalbert lebt seit Jahren in Dänemark. Er betreibt in Tönning (Schleswig-Holstein) einen Gewerbebetrieb. Aus diesem Betrieb hat er im Jahr 2008 einen Gewinn i. H.

Mehr

FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT

FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT FERNUNIVERSITÄT IN HAGEN FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT MATRIKELNUMMER: NAME: VORNAME: UNTERSCHRIFT: KLAUSUR: TERMIN: PRÜFER: Marktversagen 21. 09. 2009 9-11 Uhr Prof. Dr. A. Endres Aufgabe A B Summe

Mehr

Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg

Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Rosita Kasel 20.Januar 2016 Folie 1 Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Inhalt Folie I. Grundlagen

Mehr

Klausur: Steuerrecht und Steuerwirkung Veranstaltungsnummer: Prüfer: PD Dr. Harald Jansen Sommersemester Gruppe B

Klausur: Steuerrecht und Steuerwirkung Veranstaltungsnummer: Prüfer: PD Dr. Harald Jansen Sommersemester Gruppe B Klausur: Steuerrecht und Steuerwirkung Veranstaltungsnummer: 11024 Prüfer: PD Dr. Harald Jansen Sommersemester 2008 Wichtige Hinweise: Gruppe B 1. Tragen Sie sowohl auf diesem Deckblatt als auch auf dem

Mehr

Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d.

Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d. SS 2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 30. August 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen - Lösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!

Mehr

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am

Mehr

Steuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF

Steuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF Volkswirtschaftsdepartement Amt für Wirtschaft Wirtschaftsförderung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1187 CH-6431 Schwyz Telefon +41 41 819 16 34 Telefax +41 41 819 16 19 www.schwyz-wirtschaft.ch Grundzüge der

Mehr

VII. Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Internet-Verzeichnis Arbeitshinweise. Abschnitt 1: Abgabenordnung 1

VII. Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Internet-Verzeichnis Arbeitshinweise. Abschnitt 1: Abgabenordnung 1 Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Internet-Verzeichnis Arbeitshinweise V XIII XV XIX XXI Abschnitt 1: Abgabenordnung 1 Fall 1 Wohnsitz natürlicher Personen ( 8 AO) 1 Fall 2 Wohnsitz natürlicher

Mehr

F E R N U N I V E R S I T Ä T

F E R N U N I V E R S I T Ä T Matrikelnummer Name: Vorname: F E R N U N I V E R S I T Ä T Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Klausur: Modul 3171 Markt und Staat (6 SWS) Termin: 1.9.11, 9. 11. Uhr Aufgabe 1 3 Summe Max. Punktzahl

Mehr

1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Polen 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland 1.1 Steuerpflicht in Deutschland HI7693480 HI7693481 Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz

Mehr

Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Marka (pl.: Maraka) = 100 Fening (ISO-Code: BAM) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, WS 2005 / WP / StB Dr. Tobias Taetzner. Klausur

Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, WS 2005 / WP / StB Dr. Tobias Taetzner. Klausur Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, WS 2005 / 2006 WP / StB Dr. Tobias Taetzner Klausur Bearbeitungszeit: 90 Minuten Allgemeine Hinweise Auf jeder Seite des Klausurheftes ist oben rechts

Mehr

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring. Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen. Kompaktwissen für Berater. Steuerlasten im Vergleich

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring. Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen. Kompaktwissen für Berater. Steuerlasten im Vergleich Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen Kompaktwissen für Berater Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche

Mehr

Die Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.

Die Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können. ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2014 aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

F E R N U N I V E R S I T Ä T

F E R N U N I V E R S I T Ä T Matrikelnummer Name: Vorname: F E R N U N I V E R S I T Ä T Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Klausur: Modul 37 Markt und Staat (6 SWS) Termin: 6.03.07, 4:00 6:00 Uhr Aufgabe 3 Summe Max. Punktzahl

Mehr

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die polnische Körperschaftsteuer wird mit dem Gesetz von 15. Februar 1992 über Steuer von Einkommen

Mehr

FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT

FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT FERNUNIVERSITÄT IN HAGEN FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT MATRIKELNUMMER: NAME: VORNAME: UNTERSCHRIFT: KLAUSUR: Marktversagen TERMIN: 21.09.2015 09:00-11:00 Uhr PRÜFER: Prof. Dr. A. Endres Aufgabe

Mehr

Übungsskript 9 zur Vorlesung. Monetäre BWL

Übungsskript 9 zur Vorlesung. Monetäre BWL Übungsskript 9 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: Körperschaftsteuer Das Ergebnis der AB GmbH beträgt lt. Steuerbilanz 400.000. Die AB GmbH hat in 2012 eine erfolgswirksam gebuchten Gewinnanteil i.h.v.

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 8 GZ. RV/0861-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Bernhard Renner und die weiteren Mitglieder HR Dr. Gabriele Mittermayr, Leopold

Mehr

Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung

Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung Wirtschaft Vijay Basin Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung Studienarbeit Hausarbeit zum Thema: Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung

Mehr

Newsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China

Newsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China Newsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China November 2015 All r ig ht s r e ser ved Lo r e nz & P art ner s 2015 Obwohl Lorenz & Partners große Sorgfalt

Mehr

Körperschaftsteuer (KöSt)

Körperschaftsteuer (KöSt) Körperschaftsteuer (KöSt) Der Körperschaftsteuer ihv. 25% unterliegt das Einkommen von juristischen Personen Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Die natürlichen

Mehr

Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2016

Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2016 Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2016 Ausgabe 2017 201600326201 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 Ausländische Einkünfte aus

Mehr

Wien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft):

Wien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft): Name Bereich Information V.-Datum Relevanz Besteuerungsgrundlagen Raiffeisen Immobilien Raiffeisen-Immobilienfonds Tranche Kapitalanlagegesellschaft Kapitalmarkt Fondssparen thesaurierend (T);Raiffeisen-

Mehr

Ein Vorgang unterliegt somit immer dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

Ein Vorgang unterliegt somit immer dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: deutschen Steuer unterliegt. 28 Beispiel Ein Erblasser setzt seine Ehefrau zur Alleinerbin ein. Bei seinem Tode hinterlässt er neben einem Handwerksbetrieb in Deutschland ein Ferienhaus auf Mallorca, Sparguthaben

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/3100270/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache des B, xxxx C, gegen die Bescheide des Finanzamts C mit Ausfertigungsdatum 15.7.2015

Mehr

Aufgabenteil erreichte Punkte max. Punkte Note Teil A: Öffentliche Ausgaben Teil B: Öffentliche Einnahmen Teil C: Umweltökonomik Gesamt

Aufgabenteil erreichte Punkte max. Punkte Note Teil A: Öffentliche Ausgaben Teil B: Öffentliche Einnahmen Teil C: Umweltökonomik Gesamt Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Bielefeld Name: hierher gehört der Name des Studenten Vorname: hier gehört der Name jede Studenten Matrikelnummer: hierher gehört

Mehr

Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen

Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen Antea German Circle Berlin 19. September 2014 1 Das Optionsrecht

Mehr

Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung

Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung Hinweise aus Sicht der deutschen Betriebsprüfung Olaf Spoden Großbetriebsprüfer, Fachprüfer für Auslandsbeziehungen Folie 1 Agenda Folie 1. Auskünfte des Steuerpflichtigen

Mehr

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil A: Einführung Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht

Mehr

Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB

Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB Lösung 1 Grundsätzlich ist Adalbert mit seinen in Deutschland erzielten Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig nach 1 Abs. 4 i.v.m. 49 EStG. Er hat unter dieser Bedingung keinen Anspruch auf eine

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig.

Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig. TK Lexikon Sozialversicherung Entwicklungshelfer Entwicklungshelfer HI2703449 Zusammenfassung LI1925391 Begriff Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in

Mehr

Abschlussklausur Makroökonomie

Abschlussklausur Makroökonomie Prof. Dr. Peter Grösche Abschlussklausur Makroökonomie Gruppe A 1.August 2012 Name, Vorname: Matrikelnummer: Studiengang Semester Hinweise 1. Die Klausur besteht aus 7 Aufgaben, von denen alle zu beantworten

Mehr

Quantitative Methoden (CC 303)

Quantitative Methoden (CC 303) CHAIR OF SERVICE OPERATIONS MANAGEMENT Dr. Esther Mohr Bachelor Quantitative Methoden (CC 303) Bachelor-Prüfung HWS 2014/15-16. Dezember 2014 Persönliche Daten: Name:... Vorname:... Matr.-Nr.:... Punkte:

Mehr

F E R N U N I V E R S I T Ä T

F E R N U N I V E R S I T Ä T Matrikelnummer Name: Vorname: F E R N U N I V E R S I T Ä T Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Klausur: Modul 31721 Markt und Staat (6 SWS) Termin: 09.03.2016, 9.00 11.00 Uhr Aufgabe 1 2 3 Summe Max.

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session... Page 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUX-SECTORS Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG LUX-SECTORS LU0098929077 17.10.2016 LUX-SECTORS SICAV Luxembourg /

Mehr

Studienarbeit ESt Lösungshinweise

Studienarbeit ESt Lösungshinweise Studienarbeit ESt - 23 - Lösungshinweise Sachverhalt 1: 1. Allgemeines: Da R in Düsseldorf wohnhaft ist, hat er seinen Wohnsitz ( 8 AO) im Inland BRD und ist somit unbeschränkt steuerpflichtig i.s.d. 1

Mehr

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /

Mehr

Monetäre Außenwirtschaft

Monetäre Außenwirtschaft Abschlussklausur Monetäre Außenwirtschaft Gruppe A WS 2012/2013 9. Januar 2013 Name, Vorname: Matrikelnummer: Studiengang Semester Hinweise 1. Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle zu beantworten

Mehr

Die Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland

Die Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland Ernst-August Schnieder Die Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland Juristische Gesamtbibliothek Technische Universität Darmstadt PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Mehr

Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB

Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB Aufgabe 1 Der in Chile ansässige Steuerpflichtige Salvadore S. (chilenische Staatsangehörigkeit, ledig, keine Kinder) erzielt 2005 neben den Einkünften aus einem chilenischen Gewerbebetrieb i.h.v. 30.000

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung*

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn: Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen

Mehr

Monetäre Außenwirtschaft

Monetäre Außenwirtschaft Abschlussklausur Monetäre Außenwirtschaft Gruppe B WS 2012/2013 9. Januar 2013 Name, Vorname: Matrikelnummer: Studiengang Semester Hinweise 1. Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben, von denen alle zu beantworten

Mehr

FACHPRÜFUNG. Grundlagen des Steuerrechts. 27. Juni 2017

FACHPRÜFUNG. Grundlagen des Steuerrechts. 27. Juni 2017 FACHPRÜFUNG Grundlagen des Steuerrechts 27. Juni 2017 Name: Matrikelnummer: Antritt: 60 Punkte, 135 Minuten Schreibzeit. Viel Erfolg! Bearbeitungshinweis: Die Fragen sind soweit nicht ausdrücklich anders

Mehr

Polen. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen

Polen. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Zloty (Zt) = 100 Grosz (ISO-Code: PLN) Landeswährung Mattig Management Partners

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017 Fall 7 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2015 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2015 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,

Mehr

Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen -

Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen - 1 Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre - Kurzlösungen - 1) - Opfertheorie - Äquivalenztheorie 3) Versicherungsteuer indirekt Verkehrsteuer Erbschaftssteuer direkt Personensteuer

Mehr

FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT

FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT FERNUNIVERSITÄT IN HAGEN FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT MATRIKELNUMMER: NAME: VORNAME: UNTERSCHRIFT: KLAUSUR: TERMIN: PRÜFER: Marktversagen 20. 09. 2010 9-11 Uhr Prof. Dr. A. Endres Aufgabe 1 2 Summe

Mehr

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Name Bereich Information V.-Datum

Mehr

14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern

14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 400 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem

Mehr

F E R N U N I V E R S I T Ä T

F E R N U N I V E R S I T Ä T Matrikelnummer Name: Vorname: F E R N U N I V E R S I T Ä T Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Klausur: Modul 3171 Markt und Staat (6 SWS) Termin: 19.03.014, 9.00 11.00 Uhr Aufgabe 1 3 Summe Max. Punktzahl

Mehr

Modulklausur Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle

Modulklausur Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle, 02.09.2015 Aufgabenheft Modulklausur Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle Termin: 02.09.2015, 09:00-11:00 Uhr Prüfer: Univ.-Prof. Dr. J. Grosser

Mehr

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Bescheinigung vom 11.09.2015 Seite 5 von 10 Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Ex-Tag

Mehr

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Alternatives Outsourcing im Konzern Susanne Schreiber, Lovells München 15. Juni 2004 Besteuerungskonzept Kein einheitliches

Mehr

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 6.2.204 bis 30..205 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.206 Valuta: 5.03.206 Datum

Mehr

Übung Betriebliche Steuerlehre

Übung Betriebliche Steuerlehre Übung Betriebliche Steuerlehre Aufgabe 1 (AO) Steuern A. sind Geldleistungen und nicht geldliche Leistungen. B. sind ausschließlich Geldleistungen. C. sind Gegenleistungen für eine besondere Leistung eines

Mehr

Übungen im Steuerrecht

Übungen im Steuerrecht Saarbrücken, den 26.10.2017 Einstiegsfälle zum Einkommensteuerrecht Grobes Prüfungsschema Subjektive Steuerpflicht: unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht ( 1 EStG) Unbeschränkte Steuerpflicht: Regelfall

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

Modulklausur Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle

Modulklausur Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle Modulklausur Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle Aufgabenheft Termin: 04.03.2015, 09:00-11:00 Uhr Prüfer: Univ.-Prof. Dr. J. Grosser Aufbau der Klausur Pflichtaufgabe Maximale Punktzahl: 34 Wahlpflichtaufgabe

Mehr

Bonus-/Probeklausur VWL I - Mikroökonomie 13. Dezember 2008

Bonus-/Probeklausur VWL I - Mikroökonomie 13. Dezember 2008 PROF. DR. CLEMENS PUPPE VWL I - Mikroökonomie Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie (VWL I) Wintersemester 2008/2009 Bonus-/Probeklausur VWL I - Mikroökonomie 13. Dezember 2008 Name: Vorname: Matrikelnr.: Hinweise:

Mehr

Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung

Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung GRUNDFALL Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung 1. Ermittlung der Gewerbesteuer der OHG JÜ/JF a) Gesamthandsbilanz Bilanzielle Korrekturen Ausgangssumme: 230.000,00 (lt. HBilanz) Die Verbuchung

Mehr

F E R N U N I V E R S I T Ä T

F E R N U N I V E R S I T Ä T Matrikelnummer Name: Vorname: F E R N U N I V E R S I T Ä T Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Klausur: Modul 31721 Markt und Staat (6 SWS) Termin: 21.09.2016, 9.00 11.00 Uhr Aufgabe 1 2 3 Summe Max.

Mehr

Betrieb und Steuer. Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

Betrieb und Steuer. Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Betrieb und Steuer Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Von DR. GERD ROSE Steuerberater Universitätsprofessor der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln Fünftes Buch Grundzüge

Mehr

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN

GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN GESELLSCHAFTS- UND STEUERRECHTLICHE ASPEKTE Dr. Ragnar Könemann 30.11.2016 INVESTIEREN IN SCHWEDEN ALLGEMEINES Schweden ist Mitglied der EU und Mitglied der OECD Steuerrechtliche

Mehr

Internationales. Grundlagen

Internationales. Grundlagen Internationales Kulturmanagement Grundlagen Kunst ist immer international!? Kunst entsteht in einem kulturellen und strukturellen Kontext. Je ähnlicher diese Kontext bei verschiedenen Ländern, desto einfach

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz Überblick Alles auf einen Blick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende

Mehr

Aufgabenteil erreichte Punkte max. Punkte Note Teil A: Öffentliche Ausgaben Teil B: Öffentliche Einnahmen Teil C: Umweltökonomik Gesamt

Aufgabenteil erreichte Punkte max. Punkte Note Teil A: Öffentliche Ausgaben Teil B: Öffentliche Einnahmen Teil C: Umweltökonomik Gesamt Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Bielefeld Name: hierher gehört der Name des Studenten Vorname: hier gehört der Name jede Studenten Matrikelnummer: hierher gehört

Mehr

Lösung: Auslandsaktivitäten Aufgabe 1: Festzusetzende Einkommensteuer der Beteiligten

Lösung: Auslandsaktivitäten Aufgabe 1: Festzusetzende Einkommensteuer der Beteiligten Tutorium zum Internationalen Steuerrecht WiSe 2017/2018 Johannes Becker Lösung: Auslandsaktivitäten Aufgabe 1: Festzusetzende Einkommensteuer der Beteiligten I. Hans Holzmann 1. Persönliche Steuerpflicht

Mehr

(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht)

(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) Änderungen durch das StVergAbG (Gesetzesauszüge) Anlage (Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) 14 KStG Aktiengesellschaft

Mehr

Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument

Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument Untersuchung aus der Sicht eines in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen

Mehr