Die Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.

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1 ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2014 aus der Einkommensteuer vom Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl: 35 Punkte Die Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können. 1

2 Sachverhalt 1 (14 Punkte): Edwin (E), 51 Jahre alt, trennte sich im Februar 2012 von seiner Frau Gaby, er zog aus der gemeinsamen Wohnung in Heidelberg aus, die Scheidung der Ehe erfolgte im Mai Im Dezember 2013 heiratete Edwin die 42jährige Franziska (F). Die gemeinsame Familienwohnung in Mannheim bezogen E und F im Laufe des Januar Vorher wohnten E und F noch in getrennten Wohnungen in Mannheim bzw. Heidelberg und verbrachten die Wochenenden gemeinsam in Mannheim. Franziska brachte ihren 15jährigen Sohn mit in die Ehe. Die 27jährigen Zwillinge aus der ersten Ehe von Edwin leben jeweils in einem eigenen Haushalt. Aus den Unterlagen für die Steuererklärungen 2013 ergeben sich die folgenden Informationen: Summe der Einkünfte Edwin Summe der Einkünfte Franziska Abzugsfähige Sonderausgaben Edwin Abzugsfähige Sonderausgaben Franziska Im Zusammenhang mit der Ehescheidung hat Edwin im Jahr 2013 Aufwendungen in Höhe von verausgabt (Anwalts- und Gerichtskosten). Auf Grund einer längeren Krankheit sind bei Franziska im Jahr 2013 Krankheitskosten in Höhe von entstanden, die sie noch im Jahr 2013 bezahlte. Einen Teil der Krankheitskosten wurden wie erwartet im Jahr 2014 von der Krankenversicherung erstattet (= ). 2

3 Aufgabe zu Sachverhalt 1: 1. Stellen Sie die möglichen Veranlagungsformen /-arten im VZ 2013 für E und F dar. Gehen Sie dabei auch auf die Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale prüfen!), alle Wahlrechte und notwendigen Anträge ein. 2. Welcher Einkommensteuertarif gilt für die zur Aufgabe 1 genannten Veranlagungsarten? 3. Welche Veranlagung und welcher Tarif kommen für Gaby für den VZ 2013 in Betracht? Gaby hat nicht wieder geheiratet. 4. Unterstellen Sie, unabhängig von Ihrer Lösung zur Aufgabe 1, dass E und F eine gemeinsame Einkommensteuererklärung für den VZ 2013 abgegeben möchten und dies auch zulässig ist. Ermitteln Sie das Einkommen der Eheleute. Stellen Sie bei Ihrer Lösung auch das Veranlagungsschema dar. 5. Unterstellen Sie, unabhängig von Ihrer Lösung zur Aufgabe 1, dass E und F keine gemeinsame Einkommensteuererklärung für den VZ 2013 abgeben möchten und dies auch zulässig ist. Ermitteln Sie das Einkommen nur für F. Die Eheleute haben außer zur Veranlagungsart keine weiteren Anträge gestellt. 6. Fortsetzung zur Aufgabe 5: Welcher Antrag könnte von den Eheleuten gestellt werden, der sich auf die Höhe des jeweiligen Einkommens auswirkt? Beziehen Sie sich dabei nur auf die Informationen aus dem Sachverhalt. Bitte beachten Sie bei Ihrer Lösung zu den Aufgaben 1. 6.: Begründen Sie Ihre Lösung auch anhand der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (Paragraf, Absatz, ggf. Nummer und Satz der Vorschrift). 3

4 Sachverhalt 2 (11 Punkte): Marta (M), 32 Jahre alt, lebt mit ihrem 4jährigen Sohn Sonny (S) in einem gemeinsamen Haushalt in Halle. S ist ausschließlich in der Wohnung von M gemeldet. S sieht seinen leiblichen Vater Viktor (V) selten. Nur gelegentliche Besuche bei V halten den Kontakt der beiden aufrecht. V kommt allerdings stets seinen laufenden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber M und S pünktlich nach. Daher möchte er auch die ihm zustehenden steuerlichen Vergünstigungen für seinen Sohn in Anspruch nehmen. S ist tagsüber in einem privaten Kindergarten untergebracht, damit M ihren Beruf ausüben kann. Die monatlichen Gebühren hierfür in Höhe von 200 werden von ihrem Konto abgebucht. Ebenso die Kosten für die Mittagsverpflegung in Höhe von 50 monatlich. Aufgabe zu Sachverhalt 2: 1. Wie hoch ist das im Jahr 2013 auszuzahlende Kindergeld für S und wer erhält es? 2. Welche steuerlichen Vergünstigungen kann M im VZ 2013 für S in Anspruch nehmen, ohne dass besondere Anträge gestellt werden? Bitte erläutern Sie auch die jeweiligen Voraussetzungen. Wie hoch sind diese? 3. Welchen Antrag könnte M im Zusammenhang mit den Freibeträgen für Kinder stellen, um ein möglichst niedriges zu versteuerndes Einkommen zu erreichen? 4. Stellen Sie die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer für M dar. Sie möchte ein möglichst niedriges zu versteuerndes Einkommen und hat alle hierfür notwendigen Anträge gestellt. Das Einkommen von M beträgt im VZ Ermitteln Sie die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer. Gehen Sie dabei aus Vereinfachungsgründen von einem Steuersatz von 20 % aus! Unterstellen Sie dabei generell, dass der Ansatz der Freibeträge für Kinder günstiger ist, als der Anspruch auf Kindergeld. Bitte beachten Sie bei Ihrer Lösung zu den Aufgaben 1. 4.: Begründen Sie Ihre Lösung auch anhand der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (Paragraf, Absatz, ggf. Nummer und Satz der Vorschrift). 4

5 Sachverhalt 3 (5 Punkte): Prüfen Sie, ob die folgenden Einnahmen nach der aktuellen Rechtslage dem Progressionsvorbehalt unterliegen und tragen Sie das zutreffende Ergebnis in der nachstehenden Tabelle ein (ja bzw. nein). Geben Sie auch an, ob jeweils ein Abzug von Ausgaben im Rahmen des Progressionsvorbehaltes möglich ist! Eine Begründung ist hierbei nicht erforderlich. Einnahme Elterngeld nach 2 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach 19 SGB II (Arbeitslosengeld II) Krankengeld, das ein Steuerpflichtiger aus einer privaten Versicherung erhält Übergangsgeld nach 45 SGB IX für behinderte Menschen Arbeitslosengeld nach 117 SGB III Betreuungsgeld nach 4b BEEG ( Herdprämie ) Arbeitslohn, der nach dem Auslandstätigkeitserlass steuerfrei ist steuerfreie Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber nach DBA in Deutschland steuerpflichtiger Arbeitslohn für eine Tätigkeit in Frankreich nach DBA steuerfrei gestellter Arbeitslohn für eine Tätigkeit in Österreich Progressions- vorbehalt? JA / NEIN Abzug von Ausgaben bei 32b EStG? JA / NEIN 5

6 Sachverhalt 4 (5 Punkte): Ordnen Sie bitte die nachfolgenden Versicherungen der jeweils zutreffenden Gruppe von Vorsorgeaufwendungen zu! Eine Begründung ist hierbei nicht erforderlich. Versicherung 10 Abs. 1 EStG Nr. 2 Nr. 3 Nr. 3a weder noch Familienhaftpflichtversicherung private Zusatzversicherung für Zahnersatz Auslandskrankenversicherung im Jahr 2008 abgeschlossene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht Berufsrechtsschutzversicherung gesetzliche Pflegeversicherung berufsständische Versorgungseinrichtung gesetzliche Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch Riester -Altersvorsorgevertrag Krankenhaustagegeldversicherung 6

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