Internationales. Grundlagen
|
|
|
- Wilfried Brahms
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Internationales Kulturmanagement Grundlagen
2 Kunst ist immer international!? Kunst entsteht in einem kulturellen und strukturellen Kontext. Je ähnlicher diese Kontext bei verschiedenen Ländern, desto einfach der Transfer über Grenzen hinweg. Wird Inhalt über Sprache transportiert braucht es ggf. Übersetzung. Probleme kann es da geben, wo in der Zielsprache mehr oder weniger Bedeutungen eines Wortes existieren. (z.b. haben Inuit über 100 Worte für Schnee, im Japanischen gibt es kein Wort für Liebe) Auch Bilder und Symbole haben in verschiedenen Kulturen unterschiedliche Bedeutungen (z.b. Farbe der Trauer: in Europa=> schwarz, in Asien=> weiß) Bekanntes und Exotisches zieht Zuschauer an Im Zuge der Globalisierung nähern sich die Kulturen an. Bestimmte Sparten (Kino, Pop-Musik) sind auf internationalen Erfolg ausgelegt
3 Internationale Kulturpolitik 1. Kultur als Botschafter eines Landes: Teil der auswärtigen Politik. Deutsche Kulturinstitute (Goethe-Institute) unterstehen dem Außenminister 2. Kultur in der EU Erkenntnis, dass Verständnis und Verständigung unter den Bewohnern der EU-Staaten durch Kenntnis über die jeweils andere Kultur entsteht Kulturförderprogramme gibt es im Rahmen der EU erst seit der Mitte der 90er Jahre, (Maastrichter Vertrag 1992 mit dem Artikel 128, Art. 151 des Vertrags von Amsterdam 1997, Art. 167 des Vertrags von Lissabon 2009) 2007: Kulturagenda
4 Drei Zielbereiche der EU- Kulturförderung (2007) 1. Förderung des kulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden in Europa 2. Kultur als Katalysator für Kreativität: Kreativität ist die Grundlage sozialer und technologischer Innovationen und eine wichtige Antriebskraft für Wachstum und Arbeitsplätze in der EU 3.Förderung der Kultur als wesentlicher Bestandteil der internationalen Beziehungen der Union
5 Programme der EU Kulturhauptstadt Europas EU-Kultur Programm (Förderung von internationalen Kooperationen und Festivals) die Vergabe von Preisen in den Bereichen Kulturerbe, Architektur, Literatur und Musik. Förderung Audiovisueller Medien über das MEDIA- Programm Ausgaben für Kultur machen ca. 0,04 % des Haushalts der EU aus
6 Kulturförderung der UN Angesiedelt bei der UNESCO Weltkulturerbe: 1. materielles Weltkulturerbe: z.b. Bauwerke wie der schiefe Turm von Pisa, Der Kölner Dom, oder Kulturlandschaften wie der Grand Canyon; etc. überwiegend in der westlichen Welt zu finden 2. Immaterielles Kulturerbe: z.b. Sprachen, Gebräuche oder Tänze, wie z.b. der Tango, die Peking Oper, etc., überwiegend außerhalb der westlichen Welt zu finden. Verwaltung in Paris Außerdem fördert die UNESCO Kultur indirekt in Bildungsprogrammen
7 Rechtliche Grundlagen Verträge richten sich nach geltendem Recht der Vertragsländer, Gerichtsstand ausschlaggebend für Auslegung des Vertrages. Urheberrechtsbestimmungen gelten auch international. Rechte und Tantiemen sind zahlbar an die inländische Vertretung der Rechteinhaber (in Deutschland ist das die GEMA) Soziale Absicherung von Künstlern über Regelungen in ihrem Wohnland (DE: KSK, F: Intermittence) ggf. Beitragspflicht durch deutsche Veranstalter/ Produzenten
8 Ausländersteuer Ausländersteuer (Beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler, Sportler und Artisten 49 ff EStG) Steuerpflicht für Einnahmen nicht im Inland lebender Künstler, auch Einnahmen aus der Verwertung Veranstalter ist für den Künstler steuerpflichtig und haftet für die Abführung der Steuer ( 50a Abs 2 EStG) Regelsatz seit 2009 bei 15% des Brutto Anrechnung der Werbungskosten/ betrieblichen Aufwendungen nur möglich, wenn Steuerlast größer als der Gewinn 183 Tage Regelung: hält sich ein Künstler mehr als 183 Tage in Deutschland auf oder nimmt er einen Wohnsitz in Deutschland, gilt die unbeschränkte Steuerpflicht nach 1 EStG
9 Welche Steuerpflicht? unbeschränkte Steuerpflicht 1 Abs. 1-3 EStG wenn in der Bundesrepublik Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthalt Es wird das weltweit erzielte Einkommen in Deutschland besteuert ("unbeschränkt") progessiver Steuersatz Abzug von Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben möglich, Verlustverrechnung; Ehegattensplitting; Existenzminimum ist steuerfrei. beschränkte Steuerpflicht 49 ff. EStG wenn weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland Es werden nur die in Deutschland erzielten Einkünfte besteuert ("beschränkt") Pauschalsteuersatz (15%) Bruttobesteuerung: idr kein Abzug von Betriebsausgaben, Steuern, Sonderausgaben etc; keine Verlustverrechnung; kein Ehegattensplitting; kein Grundfreibetrag
10 Befreiung von der Steuerpflicht für ausländische Kulturvereinigung, wobei solistisch besetzte Ensembles ausdrücklich ausgenommen sind, der Auftritt im Inland muss wesentlich aus öffentlichen inländischen oder ausländischen Mitteln gefördert werden. Befreiung muss beim Bundesministerium für Finanzern Befreiung muss beim Bundesministerium für Finanzern beantragt werden und zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuer vorliegen
11 Resümee Je verschiedener die Strukturen und Gewohnheiten einer Kunst- Sparte in einem Land sind, desto schwerer ist es internationalen Austausch zu organisieren. Sparten wie Musik oder bildende Kunst durch die Abwesenheit von Sprache per se einfacher in anderen Ländern verständlich. Dennoch sind verschiedene Kunstbegriffe und Auffassungen zu berücksichtigen Steuerliche und rechtliche Voraussetzungen richten sich nach dem Wohnort und dem Gerichtsstand, der in den Verträgen festgelegt wird Urheberrecht gilt international
Ausländersteuer.. Was ist das und wie geht das? :00 bis 13:00 nrw landesbüro tanz e.v.
Ausländersteuer. Was ist das und wie geht das? 21.11.2016 11:00 bis 13:00 nrw landesbüro tanz e.v. Beschränkte Steuerpflicht 1 (4) EStG natürliche Personen ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt
Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17
Besteuerung des Einkommens bildender Künstler 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. März 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt
Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB
Aufgabe 1 Der deutsche Staatsangehörige Adalbert lebt seit Jahren in Dänemark. Er betreibt in Tönning (Schleswig-Holstein) einen Gewerbebetrieb. Aus diesem Betrieb hat er im Jahr 2008 einen Gewinn i. H.
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre Karteikarten ESt 1 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre Karteikarten ESt 1 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2
Inhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. Teil A Vorbereitung. Einleitung 1
Inhaltsübersicht Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII XIII XIX Teil A Vorbereitung Einleitung 1 1 Ein erster Rundgang 3 I. Was ist die sog. «Ausländersteuer»? 4 II. Die Änderungen ab dem VZ 2009 7 III. Wer
IntStR II unbeschränkte Steuerpflicht
Skript zum Online-Training IntStR II unbeschränkte Steuerpflicht Rechtsstand: Januar 09 In Kooperation mit Inhalt Natürliche Personen.... Unbeschränkte Steuerpflicht.... Sonderformen..... Fiktive unbeschränkte
Teil C: Persönliche Steuerpflicht
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil C: Persönliche Steuerpflicht Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales
Berufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend
- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und
Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte
Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB
Lösung 1 Grundsätzlich ist Adalbert mit seinen in Deutschland erzielten Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig nach 1 Abs. 4 i.v.m. 49 EStG. Er hat unter dieser Bedingung keinen Anspruch auf eine
(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2
Einkommensteuer (FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; http://www.tobiasott.de) 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 2 1.1 ganz allgemein 2 1.2 Gewinneinkünfte 2 Abs.2 Nr.1 EStG 2 1.2 Überschusseinkünfte
Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I)
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Fakultät II Steuer- und Wirtschaftsrecht Fachgruppe 1 Lehrplan für die Modulveranstaltung (Modul ) Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher
Nach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn
TK Lexikon Sozialversicherung Ausländische Arbeitnehmer Lohnsteuer 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht 1.1 Wohnsitz im Inland HI726592 HI2330389 HI7390145 Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität
VO Finanzrecht - Einkommensteuer
VO Finanzrecht - Einkommensteuer Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger SS 2013 1. Einheit 2 Literatur Doralt, Steuerrecht 2012/13, Manz 2012 (Pflichtlektüre) Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band
Grundstruktur der Einkommensteuer
ESt / Grundstruktur der ESt 1 Grundstruktur der Einkommensteuer Wesen und Umfang der Einkommensteuer Einordnung der Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist eine personenbezogene Steuer. Sie ist deshalb
Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
VII. Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Internet-Verzeichnis Arbeitshinweise. Abschnitt 1: Abgabenordnung 1
Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Internet-Verzeichnis Arbeitshinweise V XIII XV XIX XXI Abschnitt 1: Abgabenordnung 1 Fall 1 Wohnsitz natürlicher Personen ( 8 AO) 1 Fall 2 Wohnsitz natürlicher
Info Besteuerung deutsche Renten
Info Besteuerung deutsche Renten Änderung der Rentenbesteuerung in Deutschland Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der deutsche Gesetzgeber die einkommensteuerrechtliche Behandlung von
- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I)
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Fakultät II Steuer- und Wirtschaftsrecht Fachgruppe 1 Lehrplan für die Modulveranstaltung (Modul 2) Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher
Name Matr.-Nr. Platznummer
Klausur: Unternehmensbesteuerung (Probeklausur) 1/5 Name Matr.-Nr. Platznummer Allgemeine Hinweise: Notieren Sie Namen, Matrikelnummer und Platznummer in die dafür vorgesehenen Felder. Die Bearbeitungszeit
Übung Betriebliche Steuerlehre
Übung Betriebliche Steuerlehre Aufgabe 1 (AO) Steuern A. sind Geldleistungen und nicht geldliche Leistungen. B. sind ausschließlich Geldleistungen. C. sind Gegenleistungen für eine besondere Leistung eines
Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage
Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die polnische Körperschaftsteuer wird mit dem Gesetz von 15. Februar 1992 über Steuer von Einkommen
Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag
Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:
Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen
Skript zum Online-Training. Einkommensteuer Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit
Skript zum Online-Training Einkommensteuer Grundlagen Rechtsstand: Januar 209 In Kooperation mit Inhalt Grundlagen der Einkommensteuer... 2 Persönliche Steuerpflicht... 2 2. Unbeschränkte Steuerpflicht
Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB
Aufgabe 1 Der in Chile ansässige Steuerpflichtige Salvadore S. (chilenische Staatsangehörigkeit, ledig, keine Kinder) erzielt 2005 neben den Einkünften aus einem chilenischen Gewerbebetrieb i.h.v. 30.000
So minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast
EINKOMMENSTEUER So minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast Die Globalisierung bringt es mit sich. Immer mehr deutsche Steuerzahler erzielen im Ausland Einkünfte und
Besteuerung ausländischer KünstlerInnen - 50a ESTG-
Besteuerung ausländischer KünstlerInnen - 50a ESTG- Informationen für Kulturveranstalter Referent:, Osnabrück 2006 Ausländersteuer Abgabepflicht von Veranstaltern Informationen zu Veränderungen nach dem
Christina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Kindergeld 2008 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung............................................. 5 2. Rechtliche Grundlagen.................................. 6 2.1 Günstigerprüfung........................................
Die (un)beschränkte Steuerpflicht. Daniela Riewe und Günter Fuchs, Finanzverwaltung NRW, Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen
Die (un)beschränkte Steuerpflicht Daniela Riewe und Günter Fuchs, Finanzverwaltung NRW, Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen 1 Inhaltsangabe - Unbeschränkte Steuerpflicht 1 (1) EStG - Beschränkte
Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013
Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 ÜBERBLICK A. Einführung B. Aktuelle Probleme bei der Freistellungsmethode C. Aktuelle Probleme
1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000
Lösung zu Bsp. Nr. 25 (Beteiligungsabzug) 1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000 2. Voraussetzungen Beteiligungsabzug prüfen (StG 96) a) mind. 10% Kapitalbeteiligung (erfüllt) b)
( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ( 363 Abs. 2 AO); Aussetzung der Vollziehung ( 361 AO, 69 Abs.
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT MDg Dr. Misera Unterabteilungsleiter IV A Wilhelmstraße
IntStR I Einführung in das internationale Steuerrecht und die beschränkte Steuerpflicht
Skript zum Online-Training IntStR I Einführung in das internationale Steuerrecht und die beschränkte Steuerpflicht Rechtsstand: Januar 2019 In Kooperation mit Inhalt 1 Begriff des internationalen Steuerrechts...
Christina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Kindergeld 2009 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung............................................. 5 2. Rechtliche Grundlagen.................................. 6 2.1 Günstigerprüfung........................................
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Gliederung 2. Einkommensteuer 2.1 Wesen der Einkommensteuer 2.2 Erhebungsformen 2.3 Steuerpflicht
Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland
Abfindungen 15.06.2015 Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Häufig sind Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Konzern
EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT. Herzlich Willkommen!
EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT Herzlich Willkommen! Umsatzsteuer - Einkommensteuer - Gewerbesteuer Wer ist steuerpflichtig? Leistung im Inland > Wohnsitz o. gewöhnlichen > Betriebsstätte im Inland Aufenthalt
Helga und Günther unterliegen auf Grund ihres inländischen Wohnsitzes der unbeschränkten Steuerpflicht ( 1 Abs. 1 EStG).
Aufgabe 13: Helga und Günther unterliegen auf Grund ihres inländischen Wohnsitzes der unbeschränkten Steuerpflicht ( 1 Abs. 1 EStG). Sie haben (zulässigerweise) die Zusammenveranlagung nach 26b EStG gewählt.
Entstrickung von Wirtschaftsgütern
Entstrickung von Wirtschaftsgütern MITax-Jahrestagung 2006 1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern Übersicht (Entwurf SEStEG Juli 2006): Allgemeiner Entstrickungstatbestand 4 I 3, 4 EStG Ausschluss oder Beschränkung
Teil 6. Steuern und internationale Unternehmenstätigkeit. Inhalt:
Teil 6 Steuern und internationale Unternehmenstätigkeit Inhalt: 1 Grundproblematik der Internationalen Unternehmensbesteuerung... 2 1.1 Rechtliche und wirtschaftliche Doppelbesteuerung... 2 1.2 Maßnahmen
Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater
Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen
1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen à Merkblatt zur Besteuerung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland (1966) Übersicht 1. Art der anfallenden Steuern
Vereinbarkeit einer Indexierung von Kindergeldzahlung an EU-Ausländer mit dem Familienleistungsausgleich nach Einkommensteuergesetz
Vereinbarkeit einer Indexierung von Kindergeldzahlung an EU-Ausländer mit dem Familienleistungsausgleich nach Einkommensteuergesetz 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Vereinbarkeit einer Indexierung von
Übungen im Steuerrecht
Saarbrücken, den Einstiegsfälle zum Einkommensteuerrecht Einkommensteuererklärung Freiwillige Abgabe regelmäßig bei Studenten ( 56 EStDV) Steuererklärungen als Mittel, sich gezahlte Steuern zurückzuholen
betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017
STEUERVERWALTUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS. MODUL 1: Grundzüge der Einkommensteuer 1
INHALTSVERZEICHNIS MODUL 1: Grundzüge der Einkommensteuer 1 I PRINZIPIEN DER EINKOMMENSTEUER 1 1 Das Leistungsfahigkeitsprinzip 1 2 Das Universalitätsprinzip 2 3 Das Periodenprinzip 2 II EINKOMMENSBEGRIFF
Lebensmittelpunkt in Spanien
Lebensmittelpunkt in Spanien Fragen zur Steuerpflicht & Ansässigkeit Oktober 2009 www.europeanaccounting.net www.strunk-kolaschnik.de Nichts muss so sein, nur weil es immer so gewesen ist. Memorandum Seite
Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall)
Abfindungen Jörg-Thomas Knies 2 Neben der Besteuerung des Arbeitslohns spielt häufig auch die Frage der Besteuerung von Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit
Übungen im Steuerrecht
Saarbrücken, den Fälle zum Einkommensteuerrecht Grobes Prüfungsschema Subjektive Steuerpflicht: unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht ( 1 EStG) Unbeschränkte Steuerpflicht: Regelfall bei der einkommensteuerrechtlichen
I M N A M E N D E R R E P U B L I K!
Verwaltungsgerichtshof Zl. 2004/14/0078-24 (früher 99/14/0164) I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Steiner und die Hofräte Mag.
Konzert- und Veranstaltungsverträge
Beck`sche Musterverträge 57 Konzert- und Veranstaltungsverträge von Ulrich Poser 2., überarbeitete Auflage Konzert- und Veranstaltungsverträge Poser schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE
Die Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland
Ernst-August Schnieder Die Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland Juristische Gesamtbibliothek Technische Universität Darmstadt PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
Übersicht Module und Kompetenzen Modellunternehmen Bäckerei Musterbrezel Kapitel 1 Grundkenntnisse im Steuerrecht...
Inhaltsverzeichnis Übersicht Module und Kompetenzen... 9 Modellunternehmen Bäckerei Musterbrezel... 10 Kapitel 1 Grundkenntnisse im Steuerrecht... 12 Kapitel 2 Grundlagen der Besteuerung... 13 2.1 Steuerbezogene
Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich
Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?
Steuern vom Einkommen und Ertrag. (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
(Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Studienfach 1.2.1 des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n bis zur Zwischenprüfung (frühestens
1. Ausfertigung für das Bundeszentralamt für Steuern
R-D 3 Natürliche Personen An das Bundeszentralamt für Steuern 53221 Bonn Deutschland Kenn Nr. 0 2 0 Kant Steuerreg Nr. EStV Dossier Nr. Antrag Nr. 1. Ausfertigung für das Bundeszentralamt für Steuern Antrag
Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken
Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken Martin Schewe, Europa-Universität Viadrina Young IFA-Sektion Berlin-Brandenburg Berlin, 13.
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII. Teil I: Österreichisches nationales Recht...
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII Teil I: Österreichisches nationales Recht... 1 Erster Abschnitt: Die unbeschränkte Steuerpflicht...
Fall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?
Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,
50d Abs. 3 EStG - Neue Herausforderungen für die Kapitalertragsteuerentlastung Münchner Unternehmenssteuerforum
50d Abs. 3 EStG - Neue Herausforderungen für die Kapitalertragsteuerentlastung Münchner Unternehmenssteuerforum 30.1.2013 Teil I: Zweck und Hintergrund der Regelung RiBFH Dr. Peter Brandis 50d Abs. 3 EStG/Zweck
Deutsche Besteuerung der Auslandsrentner in Thailand
Deutsche Besteuerung der Auslandsrentner in Thailand Vortrag Am 11.09.2018 Begegnungszentrum Pattaya Von Dipl.-Betriebsw. (FH) Reiner Seel Steuerberater. Wirtschaftsprüfer 1 Ausgangslage Fallvarianten
Fallsammlung Internationales Steuerrecht
www.nwb.de Steuerfachkurs Training lsammlung Internationales Steuerrecht Herausgegeben von Prof. Dr. jur. Kay-Michael Wilke Vorsitzender Richter am Finanzgericht Bearbeitet von Petra Karl Richterin am
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren
1. GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG
1. GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG 1.1 Veranlagung 2015 Für die Aktualisierung der Broschüre wurde die maßgebende Rechtslage zum Jahresbeginn 2015 herangezogen. Sie dient für die Veranlagung 2015 und der Vorjahre
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren
Familienleistungsausgleich für in Drittstaaten lebende Kinder
Familienleistungsausgleich für in Drittstaaten lebende Kinder 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Familienleistungsausgleich für in Drittstaaten lebende Kinder Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 04. Mai
Praxishandbuch» Ausländersteuer «
Andri Jürgensen RECHTSANWÄLTE KANZLEI FÜR KUNST KULTUR & MEDIEN Andri Jürgensen Praxishandbuch» Ausländersteuer «Einführung in die Grundlagen der beschränkten Steuerpflicht im Ausland ansässiger Künstler
Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Beachte. Text 3.
Kurztitel Einkommensteuergesetz 1988 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 Typ BG /Artikel/Anlage 33 Inkrafttretensdatum 01.01.2019 Außerkrafttretensdatum 04.12.2018
14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern
400 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem
Genießen Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen: Die Gothaer BasisVorsorge.
Selbstständige BasisVorsorge Privatkunden Genießen Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen: Die Gothaer BasisVorsorge. Der Staat greift Ihnen mal nicht in die Tasche. Sondern unter die Arme. Während Arbeitnehmern
E. Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen ( 367 Abs. 2b AO) I. Voraussetzungen für den Erlass einer Allgemeinverfügung (Satz 1)
E. Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von n ( 367 Abs. 2b AO) I. Voraussetzungen für den Erlass einer Allgemeinverfügung (Satz 1) 23 Betreffen eine Rechtsfrage, die vom EuGH, vom BVerfG oder vom BFH
2 Einordnung in Lohnsteuerklassen
TK Lexikon Arbeitsrecht Steuerklassen 2 Einordnung in Lohnsteuerklassen 2.1 Steuerklasse I (alleinstehend, getrennt lebend) HI2264847 HI2812273 Die Steuerklasse I gilt für alleinstehende Arbeitnehmer,
Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg
Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Rosita Kasel 20.Januar 2016 Folie 1 Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Inhalt Folie I. Grundlagen
Die Einkommensteuer- Erklärung
Die Einkommensteuer- Erklärung von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent a. D. 14., vollständig überarbeitete Auflage, 2010 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Abkürzungen
Arbeitnehmer/innenveranlagung. Informationen für Studierende
Arbeitnehmer/innenveranlagung Informationen für Studierende 1 Arbeitnehmerveranlagung 1) Pflichtveranlagung, zb Aufforderung vom Finanzamt zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte wurden bezogen
