der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG)

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Transkript:

Düsseldorf, den 2.1.2012 Tätigkeitsbericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) Berichtszeitraum: 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 Vorsitz: Nordrhein-Westfalen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Vorsitzende: Geschäftsstelle: MR in Dr. Claudia Fiebig (NW) Dr. Imke Krah-Jentgens, Carsten Seher (NW);

- 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Struktur und Aufgaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG)... 3 2. Durchgeführte Sitzungen der LAG und ihrer Unterausschüsse... 4 3. Schwerpunktthemen... 4 3.1 Diskussionen zur Etablierung eines GVO-Zertifikates für Saatgut... 4 3.2 Optimierung des Saatgutmonitorings auf GVO-Anteile in konventionellem Saatgut... 5 3.3 Entwicklung von Konzepten zur Überwachung von Pflanzkartoffeln auf gentechnisch veränderte Anteile... 7 3.4 Einführung einer Web-basierten Datenbank zur Erfassung der Ergebnisse des bundesweiten Saatgutmonitorings... 7 3.5 Veröffentlichung von Ergebnissen des Saatgutmonitorings auf der LAG- Internetseite... 8 3.6 Methodenentwicklung des UAM... 9 4. Mitwirkung von Vertretern der LAG in internationalen Gremien... 9

- 3-1. Struktur und Aufgaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) Die LAG ist als Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) zugeordnet und nimmt die notwendige Abstimmung und Koordination zwischen dem Bund und den Ländern in allen mit dem Vollzug des Gentechnikgesetzes notwendigen Fragen vor. Die für die Gentechnik zuständigen obersten Landesbehörden sowie das federführende Bundesressort wirken in der LAG zusammen, um Fragen aus den Aufgabenbereichen Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erörtern, Lösungen auszuarbeiten und Empfehlungen auszusprechen. Die federführenden Ressorts der Länder sowie des Bundes entsenden je ein Mitglied in die LAG. Die mitbeteiligten Ressorts können in Absprache mit den federführenden Ressorts ebenfalls vertreten sein, allerdings ohne Stimmrecht. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK), entsendet zusätzlich zwei Mitglieder in den Ausschuss. Somit hat die LAG 19 stimmberechtigte Mitglieder. Die LAG hat zwei ständige Unterausschüsse, den Unterausschuss Methodenentwicklung (UAM) und den Unterausschuss Recht (UAR). Vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 hatte Nordrhein-Westfalen auch den Vorsitz des UAM. Der Vorsitz des UAR wurde bis zum Juni 2010 von Hessen wahrgenommen. Der Vorsitz des UAR wurde danach von Baden-Württemberg übernommen. Für konkrete Aufgaben, deren Erledigung innerhalb eines Jahres erwartet werden kann, können sowohl von der LAG als auch ihren Unterausschüssen ad hoc- Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Im Berichtszeitraum war die bereits auf der 38. Sitzung am 9./10. November 2009 eingesetzte ad hoc-arbeitsgruppe GVO-Zertifikat unter Federführung von NW tätig.

- 4-2. Durchgeführte Sitzungen der LAG und ihrer Unterausschüsse Gremium Datum Tagungsort Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Gentechnik: 09./10.11.2011 03./04.05.2011 26./27.10.2010 04./05.05.2010 Münster Essen Quedlinburg Düsseldorf LAG-Unterausschuss Methodenentwicklung : 29./30.09.2011 Köln 24./25.03.2011 23./24.09.2010 11./12.03.2010 Düsseldorf Münster Münster LAG-Unterausschuss Recht : 25./26.02.2010 München 3. Schwerpunktthemen 3.1 Diskussionen zur Etablierung eines GVO-Zertifikates für Saatgut Ergebnis der ad hoc AG GVO-Zertifikat der LAG Die LAG hatte auf ihrer 38. Sitzung eine ad hoc AG beauftragt, die fachlichen Voraussetzungen für die Einführung eines freiwilligen GVO-Zertifikats zu klären und der 40. LAG zu berichten. Jede Saatgutpartie sollte demnach vor der Anerkennung bzw. Abgabe an den Handel von der jeweiligen Saatgutfirma freiwillig auf GVO untersucht werden. Das Untersuchungsergebnis sollte parallel zum saatgutrechtlichen Anerkennungsverfahren vorgelegt werden. Die ad hoc AG hat insgesamt dreimal beraten. Im Rahmen dieser Besprechungen wurde gemeinsam mit Vertretern der Saatgutwirtschaft ein vorläufiger Vorschlag für Rahmenbedingungen zur Etablierung des Systems GVO-Zertifikat diskutiert. An der EU rechtlich vorgegebenen Nulltoleranz für GVO-Anteile im Saatgut wurde seitens der LAG festgehalten. Anlässlich eines Falles im Frühjahr 2010, bei dem auf ca. 2000 ha Mais-Saatgut mit GVO-Anteilen ausgesät wurde, teilte der BDP mit Schreiben vom 21.6.2010 mit, dass die Mitglieder der BDP-Abteilung Mais eine Einführung des GVO-Zertifikat auf freiwil-

- 5 - liger Basis ablehnen, da aus ihrer Sicht Monitoringkonzepte, die die technische Unmöglichkeit einer politisch geforderten Reinheit nicht berücksichtigen, keine Verbesserung darstellen. Mit Schreiben vom 4.10.2010 teilte der BDP mit, dass die im BDP organisierten Rapszüchter den vorliegenden Vorschlag ebenfalls ablehnten. Aufgrund dieser Ablehnung der Mais- und der Raps-Züchter wurde das Konzept des GVO-Zertifikats auf freiwilliger Basis zunächst von der LAG nicht weiterverfolgt. Dialog mit der Saatgutwirtschaft Auf der 41. LAG-Sitzung am 3./4.5.2011 in Essen hat die LAG beschlossen, dem Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger e. V. (BDS) und dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) einen jährlichen Gesprächstermin anzubieten, um das Verfahren der Saatgutüberwachung auf GVO weiter zu optimieren. Erste Informationsgespräche von LAG-Mitgliedern (BY, MV, NI, NW, RP, SH) mit Vertretern des BDS und des BDP zur Überwachung von Saatgut auf GVO-Anteile (insbesondere bzgl. Mais- bzw. Rapssaatgut) und Überwachung von Kartoffeln auf GVO- Anteile haben am 14.10.2011 stattgefunden. Nach der Verabschiedung und Veröffentlichung einer amtlichen Methode zur Saatgutuntersuchung gemäß 28 b Gentechnikgesetz (voraussichtlich im Jahr 2012) besteht von Seiten der Vertreter der Saatgutwirtschaft prinzipiell die Bereitschaft, ein Monitoringkonzept wie z. B. das GVO-Zertifikat, nochmals zu diskutieren. 3.2 Optimierung des Saatgutmonitorings auf GVO-Anteile in konventionellem Saatgut Die Länder verfügten bereits über etablierte und eingespielte Systeme des Saatgutmonitorings auf Grundlage des Handlungskonzepts Harmonisierte Experimentelle Saatgutüberwachung auf GVO-Anteile, das die UMK den Ländern zur Anwendung empfiehlt (Umlaufbeschluss Nr. 9/ 2006) und der auf der 38. LAG-Sitzung beschlossenen konkretisierenden Vereinbarung von Terminen, bis zu denen die Ergebnismitteilung zu den Saatgutuntersuchungen auf GVO-Anteile erfolgt sein sollen. Da trotz dieser Empfehlung der LAG im Jahr 2010 auf ca. 2000 ha Mais-Saatgut mit GVO-Anteilen ausgesät wurde, wurde von der UMK am 12.11.2010 folgender Be-

- 6 - schluss gefasst: Die Umweltministerkonferenz bittet die Länderarbeitsgemeinschaft Gentechnik und die Agrarministerkonferenz durch geeignete Maßnahmen, wie eine Selbstverpflichtung der Länder zur Festlegung von Fristen bis zur Ergebnismitteilung der GVO-Untersuchungen des Saatguts und eine Stärkung der Eigenkontrolle der Saatgutunternehmen darauf hinzuwirken, dass Untersuchungen von Saatgut auf GVO-Anteile im Rahmen der behördlichen Saatgutüberwachung der Länder zukünftig so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass das lnverkehrbringen bzw. die Aussaat positiv getesteter Saatgutpartien zuverlässig verhindert werden. Die o. g. Empfehlung der LAG bzgl. Terminen für die Mitteilung der Ergebnisse von Saatgutuntersuchungen verschiedener Fruchtarten entspricht der durch den UMK- Beschluss geforderten Selbstverpflichtung der Länder zur Festlegung von Fristen bis zur Ergebnismitteilung der GVO-Untersuchungen des Saatguts. Die LAG berichtete der UMK hierzu bereits detailliert (siehe Umlaufbeschluss Nr. 36/2011). Durch weitere Optimierungsvorschläge sollen die Bedingungen für den Rückruf von Saatgut mit GVO-Anteilen so verbessert werden, dass eine weitere Verteilung des betroffenen Saatgutes auf dem Markt nach einem Nachweis von GVO-Anteilen sicherer vermieden werden kann: Sowohl die Firmen, bei denen die Probe genommen wurde, wie auch die Sorteninhaber sollen so früh wie möglich über einen GVO-Nachweis informiert werden. Für die Bearbeitung länderübergreifender Fälle wurden Absprachen darüber getroffen, welche der betroffenen Länder, welche Aufgabenteile übernehmen. Fortführung des Informationsaustausches mit der Saatgutwirtschaft. Ergänzend zum o. g. Beschluss der 38. LAG-Sitzung wurden auf der 40. Sitzung zusätzlich für Importmais und auf der 42. Sitzung für Soja Termine vereinbart, bis zu denen die Analysenergebnisse vorliegen sollen. Im Jahr 2011 lagen die Untersuchungsergebnisse des Routine-Saatgutmonitorings in der Regel innerhalb des empfohlenen Zeitraums vor. Es kam nicht zur Aussaat von Saatgut von Partien, in denen gentechnisch veränderte Anteile festgestellt wurden. Von der LAG wird weiterhin eine Verstärkung der Eigenkontrolle der Firmen, z. B. durch die Etablierung eines freiwilligen GVO-Zertifikates als kurzfristige Lösung und

- 7 - mittelfristig durch die Einführung eines verpflichtenden GVO-Eigenkontrollsystems befürwortet. 3.3 Entwicklung von Konzepten zur Überwachung von Pflanzkartoffeln auf gentechnisch veränderte Anteile Am 31.3.2010 wurde wurde in der EU durch die schwedischen Behörden mit der Stärkekartoffel Amflora erstmals eine gentechnisch veränderte Kartoffel zum Anbau zugelassen. Aus diesem Anlass wurde auf der 39. LAG-Sitzung beschlossen, den UAM zu beauftragen, einen Prüfplan für den GVO-Nachweis von Amflora-Kartoffeln zu erarbeiten. Auf der 40. LAG-Sitzung wurden verschiedene Untersuchungsansätze für Pflanzkartoffeln (Blattproben von 3000 Pflanzen; 200 Knollen parallel zur Quarantäneuntersuchung der Pflanzgutanerkennung) vorgestellt und diskutiert. Es wurde beschlossen, den UAM zu bitten, die Methoden zur Untersuchung von Kartoffeln auf gentechnisch veränderte Anteile weiterzuentwickeln. Zur Zeit werden in mehreren UAM-Laboren Versuche zur Methodenentwicklung für die DNA-Extraktion aus Kartoffelblattproben (Mischungen aus konventionellen Kartoffelblättern und gentechnisch veränderten Kartoffelblättern) durchgeführt. Auf der 40. LAG-Sitzung wurde beschlossen, die Kartoffel-Schwerpunkt-Länder NI, MV, SH und BY zu bitten, Eckpunkte der Überwachung von Kartoffeln auf gentechnisch veränderte Anteile zu erarbeiten. Bei der Erarbeitung von Eckpunkten für die Überwachung von Kartoffeln auf gentechnisch veränderte Anteile war zu berücksichtigen, in welchen Fällen eine Überwachung von Kartoffelknollen oder Blattmaterial sinnvoll ist. Die genannten Länder stellten auf der 41. LAG-Sitzung Eckpunkte vor. Die behördliche Überwachung von Pflanzkartoffeln auf gentechnisch veränderte Anteile soll demnach an das Verfahren zur Anerkennung von Vermehrungskartoffeln nach der Pflanzkartoffelverordnung angegliedert werden (Ausgangsmaterial und die Vermehrungsflächen werden auf einen Fremdbesatz untersucht; die GVO-Analytik erfolgt parallel zur Quarantäneuntersuchung (Stichprobengröße 200 Knollen)). Die o. g. Länder erproben zurzeit die Überwachung von Pflanzkartoffeln auf Basis der vorgestellten Eckpunkte und werden zur 43. LAG-Sitzung im Mai 2012 über die Erfahrungen in der Anwendung dieser Eckpunkte berichten. 3.4 Einführung einer Web-basierten Datenbank zur Erfassung der Ergebnisse des bundesweiten Saatgutmonitorings Die Ergebnisse der Saatgutuntersuchungen auf GVO-Anteile wurden in der Vergangenheit durch die jeweiligen Länder in eine Excel-Tabelle eingetragen. Die Zusammenfassung erfolgte durch SH oder die Geschäftstelle der LAG.

- 8 - Um mögliche Fehler bei der manuellen Zusammenführung zu vermeiden und gleichzeitig allen Behörden immer einen aktuellen Stand der Saatgutuntersuchungen zur Verfügung zu stellen, wurde auf der 38. LAG-Sitzung in Berlin der Beschluss gefasst, das BVL zu bitten, eine webbasierte Datenbank auf Grundlage der bisher genutzten Exceltabelle für die Erfassung der Ergebnisse des bundesweiten Saatgutmonitorings zu erstellen und im FIS/VL den Ländern zur Verfügung zu stellen. Hierbei war zu gewährleisten, dass a) der Zugriff auf die Datenbank nur einem bestimmten Nutzerkreis möglich ist (über Passwort) b) die Daten nur durch die Länder, die verantwortlich für die jeweiligen Daten sind, für den Zugriff anderer Länder bzw. des Bundes freigegeben werden können. Das BVL entwickelte in Abstimmung mit dem UAM eine solche webbasierte Datenbank-Anwendung (SaatgutGVODB) und stellte einen Prototyp auf der 40. LAG- Sitzung vor. Diese webbasierte SaatgutGVODB wird seit dem 1. Januar 2011 für die Erfassung der Saatgut-Analysenergebnisse genutzt. Aufgrund von Anregungen aus dem Nutzerkreis wurde die SaatgutGVODB hinsichtlich der Eingabeoptionen und Abfragemöglichkeiten entsprechend der Bedürfnisse der Länder seitdem weiter optimiert. Die Einführung der SaatgutGVODB hat sich aus Sicht der Länder bewährt. 3.5 Veröffentlichung von Ergebnissen des Saatgutmonitorings auf der LAG- Internetseite Die Ergebnisse der Überwachung von konventionellem Saatgut auf gentechnisch veränderte Anteile werden in den Ländern regelmäßig von verschiedenen Interessensgruppen abgefragt. Die LAG hat in ihrer 39. Sitzung erörtert, die Ergebnisse der Saatgutüberwachung zentral zu veröffentlichen. Auf der 40. LAG-Sitzung wurde das Format festgelegt. Der Beschluss der LAG zu TOP 3.5 der 40. LAG-Sitzung bzgl. eines Darstellungsformates für die Ergebnisse der Saatgutüberwachung zur Veröffentlichung auf der LAG- Internetseite wurde der UMK vorgelegt (Umlaufverfahren Nr. 33/2010). Die Länder übermitteln für diese Veröffentlichung zeitnah nach dem Abschluss der jeweiligen Untersuchungen für die betroffene Fruchtart die entsprechenden Daten an die LAG-Geschäftsstelle.

- 9 - Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen von Saatgut auf GVO-Anteile der Jahre 2010 und 2011 werden dann von der LAG-Geschäftsstelle auf der LAG-Internetseite für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt: Ergebnisse 2010: www.lag-gentechnik.de/dokumente/saatgutergebnisse 2010.DOC Ergebnisse 2011: www.lag-gentechnik.de/dokumente/saatgutergebnisse 2011.DOC 3.6 Methodenentwicklung des UAM Im Berichtszeitraum wurde die o. g. Entwicklung von Methoden für die DNA- Extraktion aus konventionellen und gentechnisch veränderten Kartoffelblättern begonnen. Darüber hinaus wurden vier vom UAM in Ringversuchen validierte Methoden veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine Methode für den Nachweis gentechnisch veränderter Rapslinien (LibertyLink) und um drei Verfahren für die Überwachung der Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Pilzen bzw. Zellkulturen. Auf eine Überarbeitung des Saatgutkonzeptes durch den UAM wurde verzichtet, da diese Arbeiten an die 28 b GenTG-Arbeitsgruppe Methodensammlung übergeben wurden. 4. Mitwirkung von Vertretern der LAG in internationalen Gremien Für die Themenbereiche "Gentechnik; Freisetzung und Inverkehrbringen" und Gentechnik; Anwendung in geschlossenen Systemen war als Ländervertreter MR Dr. Klaus-Dieter Fascher (BY, StMUG) benannt. Er nahm an den Sitzungen des Ausschusses für die Richtlinie 2001/18/EG (Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt) am 23.09.2010, 13.12.2010, 15.04.2011, 25.10.2011 und 14.11.2011 und an den Sitzungen der Ad-Hoc AG "Gentechnisch veränderte Organismen" des AStV am 11.11.2010, 11.02.2011, 30.03.2011, 04.05.2011, 18.05.2011, 15.09.2011 und 15.11.2011 in Brüssel teil und legte der LAG dazu jeweils einen Bericht vor. Herr Dr. Niebel (HH) und Herr Dr. Starck (SH) sind weiterhin als Vertreter der LAG im European Enforcement Project der EU benannt. In dieser Funktion hat Herr Dr. Niebel die Sitzung am 10. und 11. Juni 2010 in Hamburg organisiert und haben Herr Dr. Starck und Herr Dr. Niebel an der Sitzung am 25. und 26. Mai 2011 in Luzern

- 10 - (Schweiz) teilgenommen und jeweils der LAG berichtet. Beide deutschen Vertreter wurden in das Steering Committee des EEP gewählt. Der Vorsitz der LAG wird ab 1. Januar 2012 von RP wahrgenommen.