Antrag zur Aufnahme in die öbv-liste Experte für Betntechnik An die Österreichische Bautechnik Vereinigung (öbv) Karlsgasse 5 A-1040 Wien ffice@bautechnik.pr Hiermit wird die Aufnahme in die öbv-liste als Experte für Betntechnik gemäß öbv-richtlinie Qualitätssicherung für Betn vn Ingenieurbauwerken beantragt. Antragsteller: NACHNAME/Vrname/Titel:... Geburtsdatum:... Geburtsrt:... Tel. Nr.:... E-Mail:... Rechnungsadresse: Straße, Hausnummer, Tür:... Pstleitzahl, Ort:... Teilbereiche Mit der Wahl der Teilbereiche versichert der Antragsteller seine dementsprechenden besnderen Sachkenntnisse in der Betntechnlgie für: (Bitte zutreffendes ankreuzen) Weiße Wannen Sichtbetn SCC/ECC Betn im Tunnelbau Betn im Straßenbau Betn in der Gründungstechnik Garagen und Parkdecks Spannbetn Mnlithische Bdenplatten Faserbetn Stahlbetnverbundbauweisen Kntaktdaten Der Antragsteller stimmt zu, dass sein Name, Titel und seine Kntaktdaten (E-Mail) zusammen mit den selbst gewählten Teilbereichen auf der Website der öbv veröffentlicht werden.
Die Anfrderung für Aufnahme in die öbv-liste Experte für Betntechnik werden erfüllt durch: (Bitte zutreffendes ankreuzen) Persn mit mindestens zehnjähriger einschlägiger Berufserfahrung in der Betntechnlgie/Betntechnik und aufrechte öbv-bestätigung Qualifizierter Betntechnlge BAk der einer zumindest gleichwertigen Ausbildung (z.b. E-Schein). Tätig * ) (vn-bis) Dienstgeber, Anschrift Art der Tätigkeit Erhaltene öbv-bestätigung Qualifizierter Betntechnlge BAk als gleichwertig anerkannte Ausbildung: Letzte Bestätigung zur Aufrechterhaltung: mindestens fünfjährige leitende technische Funktin mit dem Betätigungsfeld der Betntechnlgie und zusätzlich aufrechte öbv-bestätigung Qualifizierte Örtliche Bauaufsicht - Betntechnik bzw. öbv- Bestätigung Qualifizierte Bauausführung - Betntechnik. der Mitarbeit in den facheinschlägigen öbv-arbeitskreisen der betntechnlgische Vrtragstätigkeiten. Tätig * ) (vn-bis) Dienstgeber, Anschrift Art der Tätigkeit Erhaltene öbv-bestätigung Qualifizierte Örtliche Bauaufsicht Betntechnik Qualifizierte Bauausführung Betntechnik als gleichwertig anerkannte Ausbildung: Letzte Bestätigung zur Aufrechterhaltung: Mitarbeit in den öbv-arbeitskreisen: Betntechnlgische Vrtragstätigkeiten: Bestätigung Zeichnungsberechtigter einer akkreditierten Prüf- und Inspektinsstelle mit aufrechter Akkreditierung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Frschung und Wirtschaft im Fachbereich Betn, Betntechnik (Betnbau) und Betnprüfungen mit einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung in der Betntechnlgie/Betntechnik Auszug aus der Gerichtssachverständigenliste als gültiger allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger auf dem Gebiet der Betntechnlgie (FG-Nr.: 72.37, Sachliche Beschränkung auf Betntechnlgie) und einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung in der Betntechnlgie/Betntechnik * ) Arbeitsbestätigungen und Nachweise sind beizulegen. Entsprechende Vrlagen befinden sich am Ende des Antrages
Aufnahme in die öbv-liste "Experte für Betntechnik" Nach Stellung des Antrags zur Aufnahme in die öbv-liste "Experte für Betntechnik" bei der Österreichischen Bautechnik Vereinigung und Vrlage der dafür ntwendigen Nachweise erflgt eine Prüfung der Unterlagen swie eine Entscheidung durch den Fachbeirat. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in die öbv-liste "Experte für Betntechnik" Termine Die nächsten Einreichtermine für Neuanträge (inkl. aller Unterlagen als PDF): 1. März 1. September Der Fachbeirat entscheidet über die Neuaufnahmen bis spätestens Ende des jeweiligen Mnats. Die jeweiligen Bestätigungen sind unaufgefrdert und zeitgerecht an die Österreichische Bautechnik Vereinigung zu übermitteln. Ksten Für die Aufnahme in die öbv-liste "Experte für Betntechnik" ist eine einmalige Gebühr vn 410 zu entrichten welche die erste jährliche Gebühr vn 200 bereits beinhaltet. Aufrechterhaltung Die Aufrechterhaltung der Qualifikatin als Experte für Betntechnlgie kann nachgewiesen werden durch Erfüllung mindestens einer der flgenden Bedingungen: unveränderte berufliche Tätigkeit und aufrechte öbv-bestätigung Qualifizierter Betntechnlge BAk. unveränderte berufliche Tätigkeit und aufrechte öbv-bestätigung Qualifizierte Örtliche Bauaufsicht - Betntechnik bzw. öbv-bestätigung Qualifizierte Bauausführung - Betntechnik der Mitarbeit in den facheinschlägigen öbv Arbeitskreisen der betntechnlgische Vrtragstätigkeiten. unveränderte berufliche Tätigkeit als Zeichnungsberechtigter einer akkreditierten Prüf- und Inspektinsstelle mit aufrechter Akkreditierung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Frschung und Wirtschaft im Fachbereich Betn, Betntechnik (Betnbau) und Betnprüfungen. Auszug aus der Gerichtssachverständigenliste als gültiger allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger auf dem Gebiet der Betntechnlgie (FG-Nr.: 72.37). Streichung aus der öbv-liste "Experte für Betntechnik" Bei Vrliegen gewichtiger Gründe wie z.b. nicht Erfüllung der Anfrderungen zur Aufrechterhaltung der Säumigkeit der Datenbankgebühr kann der Fachbeirat die Streichung aus der öbv-liste "Experte für Betntechnik" beschließen. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch bei Löschung aus der öbv- Liste "Experte für Betntechnik". Datum, Ort Unterschrift Der Antrag ist vllständig auszufüllen, zu unterschreiben und gescannt mit sämtlichen Beilagen an ffice@bautechnik.pr zu übermitteln. Mit der Unterschrift betätigt der Antragsteller die Vllständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.
Praxisnachweis (unselbständig Tätige) gebren am war vn ist seit bis im Unternehmen beschäftigt. Das Unternehmen beschäftigt sich mit ist mit flgenden Aufgaben betraut: detaillierte Beschreibung der Tätigkeiten Datum, Name und Funktin des Dienstgebers, Firmenstempel, Unterschrift
Praxisnachweis (selbständig Tätige) gebren am Gewerbegegenstand Gewerbeberechtigung seit Beizulegen sind: Gewerbeschein bzw. Gewerberegisterauszug auf Geschäftspapier verfasstes Unternehmensprfil Prjektliste samt Beschreibung und Bestätigungen der Auftraggeber über die erbrachten Leistungen Prjekt vn bis Tätigkeit Bestätigung AG Datum, Name und Funktin, Firmenstempel, Unterschrift