Kurzinformation zur neuen Studien und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik

Ähnliche Dokumente
STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium

STUDIENFÜHRER DIPLOM. Mathematik. Zentrale Studienberatung

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)

STUDIENFÜHRER DIPLOM. Wirtschaftsmathematik. Zentrale Studienberatung

Studienordnung für den Studiengang Mathematik an der Technischen Universität Clausthal, Fachbereich Mathematik und Informatik. Vom 31.

STUDIENFÜHRER. Wirtschaftsmathematik DIPLOM. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER DIPLOM. Mathematik. Zentrale Studienberatung

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen

WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM)

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik

(Version v , In den Fachbereichsräten Mathematik und Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften

STUDIENFÜHRER. Mathematik DIPLOM. Zentrale Studienberatung

Amtliches Mitteilungsblatt

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

ZENTRALE STUDIENBERATUNG

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Amtliche Bekanntmachungen

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit dem Abschluss Diplom an der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 24.

Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung. für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik

- 39/22 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Mathematik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 10.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung

Diplomstudium Technomathematik

Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg (DiplPOMathe) Allgemeine Bestimmungen.

Diplomprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München

Studienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF SCIENCE. Physik. Zentrale Studienberatung

Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF SCIENCE. Physik. Zentrale Studienberatung

vom 26. Juni 1985 INHALTSVERZEICHNIS:

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.

1 Studienpläne bis zum Vordiplom und Bachelor-Abschluss

S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen

Bachelor- und Masterstudiengänge

- 14/13 - Studienordnung für das Nebenfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 08. Oktober 1999

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 25.

Folgende Module sind gemäß Studienordnung zu belegen und mit einer studienbegleitenden Modulprüfung abzuschließen. 1

TECHNISCHE UNIVERSITÄT CHEMNITZ

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

- 40/13 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Informatik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 13.

Artikel I wird wie folgt geändert:

für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU

T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg

- 14/1 - Studienordnung für das 2. Hauptfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 08.

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SEKUNDARSTUFE I

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung für den Diplom-Studiengang Technomathematik

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienberatung Mathematik Lehramt: Prof. Dr. Stefan Hilger KG I B 001a. Terminvereinbarung per .

Modulhandbuch für den Master-Teilstudiengang Mathematik innerhalb der Lehramtsstudiengänge

der physik/studienberatung/

Studienordnung. für den Diplom-Studiengang Informatik. an der Universität Passau. Vom 15. Januar 1997

Studienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister

Universität Leipzig Fakultät für Mathematik und Informatik Mathematisches Institut

STUDIENFÜHRER. Informatik (Mittelschule) LEHRAMT STAATSEXAMEN. Zentrale Studienberatung

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

STUDIENFÜHRER. Mathematik (Grundschule) LEHRAMT STAATSEXAMEN. Zentrale Studienberatung

- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.

I. Allgemeiner Teil. 1 Ziel des Studiums

Veranstaltungen, SWS, ECTS, Prüfungsdauer

Die Vorsitzenden der Diplomprüfungsausschüsse Mathematik: Prof. Dr. Chr. Simader Wirtschaftsmathematik: Prof. Dr. J. Rambau

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik

Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsmathematik

D I E N S T B L A T T

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Mathematik mit Informatik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 24.

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

1 Version 8c. Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang (Bakkalaureus Artium, B.A.)

Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) beschlossen.

Modul- und Prüfungsplan im Bachelor-Studiengang Angewandte Mathematik:

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 31.

GRIECHISCHE PHILOLOGIE

D I E N S T B L A T T

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Mathematik Wirtschaftsmathematik. Bachelor of Science. Universität zu Köln Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

Auf Grund des Art. 6 Abs. 1 i.v.m. Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes - BayHSchG - erläßt die Universität Bayreuth folgende Satzung:*)

Studienordnung für den Studiengang Chemie (Diplom) an der Technischen Universität Berlin vom 21. Mai 1997

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SCHWERPUNKTFACH PRIMARSTUFE

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Mittelschule) Zentrale Studienberatung

Transkript:

Kurzinformation zur neuen Studien und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik Mathematisches Institut der LMU München Stand: 12. November 2003 1

1 Allgemeines 1.1 Zulassung Für die Zulassung zum Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik ist die allgemeine Hochschulreife oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife erforderlich; daneben bestehen keine formalen Zulassungsvoraussetzungen. Ein erfolgreiches Studium setzt allerdings eine überdurchschnittliche Begabung in Mathematik sowie gute Fremdsprachenkenntnisse (vor allem der englischen Sprache) voraus. 1.2 Studienziele Das Studium bereitet auf die Tätigkeit von Mathematikern in der Wirtschaft, vor allem in anwendungsbezogenen, aber auch forschungsbezogenen Tätigkeitsfeldern bei Banken und Versicherungen vor. Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zu mathematischem Denken bei wissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Problemen in allen Bereichen der Wirtschaft, vor allem bei Versicherungen und Banken. Berufliche Einsatzmöglichkeiten sind im wesentlichen in allen Sparten des Aktuarberufs (des Versicherungsmathematikers), im Bankwesen, in den Finanzabteilungen großer Industrieunternehmen sowie in Hochschul- und Forschungsinstituten und bei wissenschaftlicher Beratungstätigkeit gegeben. Im persönlichen Studium wird eine Auswahl aus den zahlreichen für diese Ziele relevanten Gebieten der Mathematik, der Betriebswirtschaft sowie benachbarter Gebiete vorgenommen. 1.3 Gliederung des Studiums Der Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik mit einer Regelstudienzeit von neun Semestern gliedert sich in ein (in der Regel) viersemestriges Grundstudium und ein (in der Regel) fünfsemestriges Hauptstudium. Im Grundstudium werden die fachlichen Grundlagen sowohl in der Mathematik als auch in der Betriebswirtschaftslehre für eine flexible und zielorientierte Gestaltung des Hauptstudiums gelegt. Das Grundstudium wird durch die Diplomvorprüfung (drei mündliche Prüfungen à 30 Minuten in Mathematik und drei studienbegleitende Klausuren in Betriebswirtschaft) abgeschlossen. Im Hauptstudium wird eine weitgehend individuelle Ausrichtung der Ausbildung im Hinblick auf moderne Entwicklungen und die spätere Berufstätigkeit durch eine große Flexibilität bei der Wahl der Lehrveranstaltungen und des Themas der Diplomarbeit ermöglicht. 2

Das Hauptstudium wird durch die Diplomhauptprüfung (Diplomarbeit sowie drei mündliche Prüfungen à 30 Minuten in Mathematik und 12 Leistungspunkte durch studienbegleitende Klausuren in Betriebswirtschaft) abgeschlossen. Aufgrund der bestandenen Diplomhauptprüfung verleiht die Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik der LMU München den akademischen Grad Diplom-Mathematiker Univ. bzw. Diplom-Mathematikerin Univ. (abgekürzt Dipl.-Math. Univ. ) mit dem Zusatz Studienrichtung Wirtschaftsmathematik. 1.4 Lehrveranstaltungen Grundsätzlich werden die Lerninhalte des Studiums in Vorlesungen, Übungen und Seminaren vermittelt: In Vorlesungen werden Gegenstand und Inhalt von Teilgebieten der einzelnen Fächer dargelegt und erörtert. Die aktive Teilnahme an Übungen zu den mathematischen Vorlesungen mit der wöchentlichen Abgabe schriftlicher Lösungen von Übungsaufgaben zur Korrektur ist für die Aneignung des Vorlesungsstoffes unentbehrlich. Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen und der entsprechenden Klausur(en) wird durch einen Übungsschein bestätigt. Übungsscheine zu bestimmten Vorlesungen in Mathematik und Informatik werden für die Zulassung zu den Prüfungen benötigt. Die Übungen zu den betriebswirtschaftlichen Vorlesungen dienen dem Erwerb notwendiger methodischer und inhaltlicher Kenntnisse; der Stoff der Vorlesungen wird vertieft und ergänzt und in der Regel anhand von Übungsaufgaben oder Übungsfällen erarbeitet. Bestimmte Kombinationen von Vorlesungen und Übungen werden durch Klausurarbeiten abgeschlossen. Die Bewertung dieser Klausuren mit mindestens der Note 4 ist für das Bestehen der Diplomvorprüfung erforderlich und führt zu den für die Diplomhauptprüfung vorgeschriebenen Leistungspunkten. In mathematischen Seminaren wird ein individuelles Thema bearbeitet, über das in der Regel in einer Seminarsitzung zu referieren ist. Sie bereiten auf Schwerpunktgebiete vor und fördern die Anfertigung der Diplomarbeit. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar in Form eines Referats wird durch einen Seminarschein bestätigt. Seminarscheine werden für die Zulassung zur Diplomhauptprüfung benötigt. 3

1.5 Studienberatung Die Studienberatung steht den Studienbewerbern bei der Orientierung und der Wahl des für sie geeignetsten Studiengangs sowie den Studierenden bei allen Fragen und Problemen zu Beginn und während ihres Studiums zur Seite. Die zentrale Studienberatung der LMU München erteilt Auskünfte und Ratschläge insbesondere bei fachübergreifenden Problemen vor dem Studienbeginn, insbesondere in Zweifelsfällen, bei einem geplanten Wechsel des Studiengangs und in allen Fragen in Bezug auf Zulassungsbeschränkungen. Die Fachstudienberatung des Mathematischen Instituts und der Fakultät für Betriebswirtschaft sollte insbesondere bei Aufnahme des Studiums, in Fragen der Studienplanung, vor Prüfungen, nach nicht bestandenen Prüfungen, bei Fragen zu individuellen Schwerpunktsetzungen, insbesondere während des Hauptstudiums, nach einem Hochschulwechsel und nach Erhalt eines Studienplatzes zu Fragen der Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen in Anspruch genommen werden. Nach der bestandenen Diplomvorprüfung wählt jeder Studierende ein habilitiertes Mitglied des Lehrkörpers des Mathematischen Instituts als Beratungsdozenten zur regelmäßigen Absprache der zeitlichen und inhaltlichen Planung und des Fortgangs des Hauptstudiums. 2 Grundstudium und Diplomvorprüfung 2.1 Studieninhalte im Grundstudium Die mathematischen Studieninhalte im Grundstudium sind: Vorlesungen Analysis I, II und III (MIA, MIIA und MIIIA) mit Übungen Vorlesungen Lineare Algebra I und II (MIB, MIIB) mit Übungen Vorlesungen Einführung in die Stochastik sowie wahlweise Gewöhnliche Differentialgleichungen oder Numerische Mathematik I mit Übungen Die folgenden mathematischen Studieninhalte gehören formal ins Hauptstudium. Es wird aber dringend empfohlen, die Vorlesung Wahrscheinlichkeitstheorie mit Übungen im 4. Studiensemester zu besuchen, da die weiteren Vorlesungen im Hauptstudium darauf aufbauen; der Übungsschein ist Voraussetzung für Zulassung zur Diplomhauptprüfung. Es ist darüber hinaus möglich und empfehlenswert, einige der folgenden Veranstaltungen bereits in den ersten vier Fachsemestern zu hören: 4

zwei einführende Vorlesungen in die Informatik oder eine Vorlesung aus dem Hauptstudium der Informatik (Voraussetzung für Zulassung zur Diplomhauptprüfung) bis zu fünf Lehrveranstaltungen für die Ausbildung zum Aktuar (ein DAV- Schein zählt zwei Leistungspunkte für die Diplomhauptprüfung) Ferner sind die folgenden Veranstaltungen aus dem Grundstudium des Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre zu besuchen; die dazugehörigen studienbegleitenden Klausuren sind Bestandteile der Diplomvorprüfung: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Internes und externes Rechnungswesen Investition und Finanzierung Schließlich sind die folgenden Veranstaltungen zu erwähnen: Es wird empfohlen, die Vorlesung Technik des betrieblichen Rechnungswesens zu besuchen; diese wird in der Pflichtveranstaltung Internes und externes Rechnungswesen vorausgesetzt. Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Vorlesungen Bürgerliches Recht für Volks- und Betriebswirte sowie Handels- und Gesellschaftsrecht für Volks- und Betriebswirte kann als Zulassungsvoraussetzung für die Diplomhauptprüfung gewählt werden (zusammen vier Leistungspunkte). 2.2 Studienplan für das Grundstudium Der in der Studienordnung vorgesehene Studienplan für das Grundstudium findet sich auf der folgenden Seite. Dabei bedeutet: V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Pflichtveranstaltung, WP = Wahlpflichtveranstaltung, E = empfohlene Veranstaltung, SWS = Semesterwochenstunden. Die mit gekennzeichneten Veranstaltungen können im Grundstudium oder im Hauptstudium besucht werden. Zu den beiden Rechtsvorlesungen wird eine gemeinsame Klausur geschrieben. 2.3 Diplomvorprüfung Das Grundstudium wird durch die Diplomvorprüfung abgeschlossen; diese umfaßt drei mündliche Prüfungen à 30 Minuten über Analysis: Differential- und Integralrechnung, Elemente der Mengenlehre und der Topologie (Inhalt der Vorlesungen MIA, MIIA und MIIIA) Algebra: algebraische Grundstrukturen, lineare Algebra und analytische Geometrie (Inhalt der Vorlesungen MIB und MIIB) 5

1. Studiensemester Analysis I (MIA) V + Ü 4 + 2 P Schein Lineare Algebra I (MIB) V + Ü 4 + 2 P Schein Technik des betrieblichen Rechnungswesens V 2 E Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre V + Ü 2 + 2 P Klausur Elementare Finanzmathematik V 2 WP DAV 2. Studiensemester Analysis II (MIIA) V + Ü 4 + 2 P Schein Lineare Algebra II (MIIB) V + Ü 4 + 2 P Schein Investition und Finanzierung V + Ü 2 + 2 P Klausur Krankenversicherungsmathematik V 2 WP DAV 3. Studiensemester Analysis III (MIIIA) V + Ü 4 + 2 P Schein Einführung in die Stochastik V + Ü 4 + 2 P Schein Programmierkurs V + Ü 2 + 1 E Gewöhnliche Differentialgleichungen V + Ü 4 + 2 WP Schein Internes und externes Rechnungswesen V + Ü 2 + 2 P Klausur Informationsverarbeitung in Versicherungsunternehmen V 2 WP DAV Bürgerliches Recht für Volks- und Betriebswirte V 3 P Klausur Einführung in die Informatik: Programmierung und Softwareentwicklung V + Ü 2 + 3 WP Schein 4. Studiensemester Wahrscheinlichkeitstheorie V + Ü 4 + 2 P Schein Numerische Mathematik I V + Ü 4 + 2 WP Schein Bausparmathematik V 2 WP DAV Lebensversicherungsmathematik V 2 WP DAV Handels- und Gesellschaftsrecht für Volks- und Betriebswirte V 3 WP Klausur Einführung in die Informatik: Systeme und Anwendungen V + Ü 2 + 3 WP Schein 6

Praktische Mathematik (Inhalt der Vorlesungen Einführung in die Stochastik sowie wahlweise Gewöhnliche Differentialgleichungen oder Numerische Mathematik I ) sowie die drei studienbegleitenden Klausuren in Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Internes und externes Rechnungswesen Investition und Finanzierung Alle studienbegleitenden Klausuren sollen vor der Meldung zur Diplomvorprüfung geschrieben und bestanden sein. Für die Zulassung zur Diplomvorprüfung sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen: drei Übungsscheine zu den Vorlesungen MIA, MIIA, MIIIA, MIB und MIIB (darunter mindestens ein A- und ein B-Schein); ein Übungsschein kann durch einen einschlägigen Proseminarschein ersetzt werden. ein Übungs-, Proseminar- oder Praktikumsschein aus dem Bereich der Praktischen Mathematik 3 Hauptstudium und Diplomhauptprüfung 3.1 Studieninhalte im Hauptstudium Das Hauptstudium beinhaltet Lehrveranstaltungen aus den mathematischen Kernfächern Wahrscheinlichkeitstheorie (Kernfach A) oder Statistik (Kernfach B) Finanz- und Versicherungsmathematik (Kernfach C) Allgemeine Mathematik (Kernfach D) sowie die Einarbeitung in ein individuelles Schwerpunktgebiet, das aus dem Bereich der mathematischen Kernfächer A bis D frei wählbar ist; es empfiehlt sich, im diesem Schwerpunktgebiet die Diplomarbeit anzufertigen. Zur Orientierung seien als einige Beispiele die folgenden Vorlesungen genannt: Kernfach A (Wahrscheinlichkeitstheorie): Stochastische Prozesse, Martingaltheorie, Markov-Prozesse, Ergodentheorie, Angewandte stochastische Prozesse, Erneuerungstheorie, Warteschlangentheorie, Monte-Carlo-Methoden, Neuronale Netze 7

Kernfach B (Statistik): Schätz- und Testtheorie, Entscheidungstheorie, Spieltheorie, Lineare Modelle, Generalisierte Regressionsmodelle, Multivariate Statistik, Ökonometrie, Zeitreihenanalyse, Extremwerttheorie Kernfach C (Finanz- und Versicherungsmathematik): Grundlagen der Finanzmathematik, Grundlagen der Versicherungsmathematik, Credibilitytheorie, Risikotheorie, Finanzmathematik in stetiger Zeit, Zinsstrukturmodelle, Finanzökonometrie, Risikomanagement, Portfolio-Optimierung Kernfach D (Allgemeine Mathematik): alle Vorlesungen aus dem Hauptstudium in Mathematik, die nicht unter die Kernfächer A, B oder C fallen. Ferner sind Lehrveranstaltungen aus dem Hauptstudium des Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre zu besuchen; die dazugehörigen studienbegleitenden Klausuren sind Bestandteile der Diplomhauptprüfung. Dabei müssen mindestens 12 Leistungspunkte erworben werden, wobei auf eines der folgenden Gebiete mindestens acht und auf ein weiteres mindestens vier Leistungspunkte entfallen müssen: Betriebswirtschaftslehre der Banken, z.b. Gesamtbanksteuerung und Erfolgsmanagement, Operatives Bankmanagement, Strategisches Bankmanagement oder Grundlagen der Betriebswirtschaft der Banken Betriebswirtschaftslehre der Versicherungen, z.b. Versicherungstechnik I, II, Versicherungsbilanzen I, II oder Versicherungsmanagement I,II Kapitalmarktforschung und Finanzierung, z.b. Portfoliomanagement, Corporate Finance oder Derivative Finanzinstrumente Für die Zulassung zur Diplomhauptprüfung sind ferner nachzuweisen: die erfolgreiche Teilnahme an einem betriebswirtschaftlichen Seminar mit mindestens 4 Leistungspunkten acht Leistungspunkte wahlweise aus Veranstaltungen des Hauptstudiums des Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre in den oben genannten Gebieten oder durch DAV-Scheine oder in den im Rahmen des Grundstudiums erwähnten Rechtsvorlesungen für Volks- und Betriebswirte Studieninhalte aus dem Hauptstudium der Informatik werden etwa in den Vorlesungen Datenbanken I, Description Logics, Grundlagen der Systementwicklung, Knowledge Discovery in Databases, Komplexitätstheorie, Markup-Sprachen und semi-strukturierte Daten, Netz- und Systemmanagement, Objekt-orientierte 8

Software-Entwicklung, Rechnergestütztes Beweisen, Rechnernetze und Rechnerkommunikation, Techniken der Logikprogrammierung, Temporale Logik und Zustandssystem oder Verteilte Systeme vermittelt. Zulassungsvoraussetzung zur Diplomhauptprüfung sind wahlweise die beiden Übungsscheine zu den im Rahmen des Grundstudiums erwähnten einführenden Informatikvorlesungen oder ein Übungsschein aus dem Hauptstudium der Informatik. 3.2 Studienplan für das Hauptstudium Der in der Studienordnung vorgesehene Studienplan für das Hauptstudium findet sich auf der folgenden Seite. Dabei bedeutet: V = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar, P = Pflichtveranstaltung, WP = Wahlpflichtveranstaltung, SWS = Semesterwochenstunden, LP = Leistungspunkte. Die mit gekennzeichneten Veranstaltungen können im Grundstudium oder im Hauptstudium besucht werden. 3.3 Diplomhauptprüfung Das Hauptstudium wird durch die Diplomhauptprüfung abgeschlossen; diese umfaßt neben der Diplomarbeit drei mündliche Prüfungen à 30 Minuten über Wahrscheinlichkeitstheorie (Kernfach A) oder Statistik (Kernfach B) Finanz- und Versicherungsmathematik (Kernfach C) Allgemeine Mathematik (Kernfach D) sowie mindestens 12 Leistungspunkte durch studienbegleitende Klausuren in Betriebswirtschaftslehre, wobei auf eines der folgenden Gebiete mindestens acht und auf ein weiteres mindestens vier Leistungspunkte entfallen müssen: Betriebswirtschaftslehre der Banken Betriebswirtschaftslehre der Versicherungen Kapitalmarktforschung und Finanzierung An den studienbegleitenden Klausuren soll im Verlauf des Hauptstudiums so rechtzeitig teilgenommen werden, daß die erforderliche Zahl an Leistungspunkten spätestens bei der Meldung zur Diplomhauptprüfung nachgewiesen werden kann. Für die Zulassung zur Diplomhauptprüfung sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen: Übungsschein zur Vorlesung Wahrscheinlichkeitstheorie (für das 4. Studiensemester empfohlen) je ein Übungsschein aus den Kernfächern A oder B sowie dem Kernfach C und dem Kernfach D 9

5. Studiensemester Einführende Mathematikvorlesung V + Ü 4 + 2 WP Schein Einführende Mathematikvorlesung V + Ü 4 + 2 WP Schein Vertiefende Mathematikvorlesung V + Ü 4 + 2 WP Schein BWL-Vorlesung V + Ü 2 + 2 WP 4 LP 6. Studiensemester Einführende Mathematikvorlesung V + Ü 4 + 2 WP Schein Vertiefende Mathematikvorlesung V + Ü 4 + 2 WP Schein Mathematisches Seminar S 2 WP Schein BWL-Vorlesung V + Ü 2 + 2 WP 4 LP BWL-Vorlesung V + Ü 2 + 2 WP 4 LP 7. Studiensemester Vertiefende Mathematikvorlesung V + Ü 4 + 2 WP Schein Schwerpunktvorlesung V + Ü 4 + 2 WP Schein Vorlesung aus dem Hauptstudium der Informatik V + Ü 4 + 2 WP Schein Veranstaltungen in BWL, Recht oder zu DAV-Scheinen 8 WP 8 LP 8. oder 9. Studiensemester Vertiefende Mathematikvorlesung V + Ü 4 + 2 WP Schein Schwerpunktvorlesung V + Ü 4 + 2 WP Schein Mathematisches Seminar S 2 WP Schein BWL-Seminar S 2 WP 4 LP Diplomarbeit 10

zwei Seminarscheine aus den Kernfächern A bis D; ein Seminarschein kann durch eine Praktikumsbescheinigung über ein mindestens einmonatiges als prüfungsrelevant anerkanntes Praktikum in der Wirtschaft ersetzt werden. ein Übungsschein aus dem Hauptstudium in Informatik oder die beiden Übungsscheine zu den einführenden Vorlesungen über Programmierung und Softwareentwicklung und Systeme und Anwendungen ein Seminarschein aus dem Hauptstudium in Betriebswirtschaftslehre mit mindestens vier Leistungspunkten mindestens acht Leistungspunkte in Veranstaltungen des Hauptstudiums des Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre in den oben genannten Gebieten, in den im Rahmen des Grundstudiums genannten Rechtsvorlesungen für Volks- und Betriebswirte oder durch DAV-Scheine In der Diplomarbeit soll gezeigt werden, daß das Fach in angemessener Weise beherrscht wird und nach wissenschaftlichen Grundsätzen selbständig gearbeitet werden kann. Die Diplomarbeit wird unter der Betreuung durch ein Mitglied des Lehrkörpers in einem Zeitrahmen von höchstens sechs Monaten angefertigt und ist Bestandteil der wissenschaftlichen Ausbildung; das Thema kann aus einem der mathematischen Kernfächer A bis D stammen. 4 Übergangsbestimmungen Die Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium der Wirtschaftsmathematik an der LMU München im Wintersemester 2003/04 oder später aufnehmen. Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2003/04 für den Studiengang Wirtschaftsmathematik an der LMU München eingeschrieben haben und sich im Wintersemester 2003/04 noch im Grundstudium befinden, legen die Diplomvorprüfung wahlweise nach der vorliegenden Prüfungsordnung oder nach der bislang gültigen Prüfungsordnung ab. Das Hauptstudium ist auf jeden Fall nach der vorliegenden Prüfungsordnung abzuschließen. Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2003/04 für den Studiengang Wirtschaftsmathematik an der LMU München eingeschrieben haben und sich im Wintersemester 2003/04 bereits im Hauptstudium befinden, legen die Diplomhauptprüfung wahlweise nach der vorliegenden Prüfungsordnung oder nach der bislang gültigen Prüfungsordnung ab. 11