Fragen und Antworten zum Thema Seehunde Bestand und Management in Schleswig-Holstein

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Transkript:

Fragen und Antworten zum Thema Seehunde Bestand und Management in Schleswig-Holstein Seehunde und Seehundmanagement im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 1. Welche (rechtlichen) Verpflichtungen zum Schutz von Seehunden gibt es? 2. Wie viele Seehunde leben im Wattenmeer insgesamt und wie viele im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer? 3. Wie hat sich der Seehundbestand in den letzten Jahrzehnten entwickelt? 4. Wie ist der derzeitige Gesundheitszustand der Seehunde? 5. Was ist ein Heuler? 6. Wie verhalte ich mich richtig beim Fund eines jungen Seehundes? 7. Wann werden Heuler gerettet? 8. Wo und wie werden Heuler gerettet? 9. Was sind Seehundjäger und wieso heißen sie so? 10. Reicht das alles aus zum Schutz der Heuler? 1. Welche (rechtlichen) Verpflichtungen zum Schutz von Seehunden gibt es? Der Seehund (Phoca vitulina) ist wohl das bekannteste Säugetier, das im Wattenmeer vor unserer Küste lebt. Die Art ist heute gut geschützt über internationale Konventionen und EU-Richtlinien, ein gemeinsames (trilaterales) Abkommen von Dänemark, Deutschland und den Niederlanden für das gesamte Wattenmeer sowie Gesetzgebungen von Bund und Ländern. Eine besondere Herausforderung bei der

- 2 - Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben und Schutzziele stellt der Umgang mit erkrankt, geschwächt oder verlassen aufgefundenen jungen Robben dar. Hier gilt es insbesondere Naturschutzziele (z. B. im Nationalpark Natur Natur sein lassen, Schutz der Wildtierpopulation) und Tierschutzziele ( Schutz des Individuums vor unnötigen Leiden ) in Einklang zu bringen. Für den Erhalt des Seehundbestandes ist eine Aufzucht von jungen Seehunden durch den Menschen nicht erforderlich. Mit ihr sind auch Gefahren wie Einschleppen fremder Krankheitskeime und Eingriff in die natürliche Selektion verbunden. Deshalb sollen nur Tiere aufgenommen werden, die wirklich menschlicher Hilfe bedürfen und wieder in die natürliche Population eingegliedert werden können. Trilateral abgestimmte Grundsätze zum Seehundmanagement werden in einem regelmäßig aktualisierten Plan festgelegt. Das Vorgehen in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen regelt eine mit Jagd-, Naturschutzund Tierschutz-Vertretern abgestimmte Richtlinie zur Behandlung von erkrankt, geschwächt oder verlassen aufgefundenen Robben. Sie ist für alle Behörden und Dienststellen der genannten Länder maßgebend. Auf geeignete Weise tragen die Länder dafür Sorge, dass die Richtlinie auch bei Institutionen und Verbänden Anwendung findet. Link zu Robbenrichtlinie: http://www.gesetze- rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=vvsh-7921.2-0001&max=true&psml=bsshoprod.psml Link zu trilateralem Seehund-Managementplan: http://www.waddenseasecretariat.org/sites/default/files/downloads/smp_2012-2016_final.pdf 2. Wie viele Seehunde leben im Wattenmeer insgesamt und wie viele im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer? Im vergangenen Jahr wurden 26.788 Seehunde im gesamten Wattenmeer vor der deutschen, dänischen und niederländischen Küste gezählt, davon 8.342 in Schleswig- Holstein. Das war das bisher höchste Zählergebnis im gesamten Wattenmeer seit Beginn der Erfassungen im Jahr 1975. Nicht alle Tiere können bei den Zählungen aus dem Flugzeug erfasst werden, da sich etwa ein Drittel der Tiere im Wasser aufhalten und bei den Zählungen nicht erfasst werden. Für das gesamte Wattenmeer gehen Experten von 39.400 Tieren aus, für Schleswig-Holstein von etwa 12.000 Tieren. Die Ergebnisse der wattenmeerweit koordinierten Zählflüge werden jährlich gemeinsam

- 3 - ausgewertet und auf der Homepage des Wattenmeersekretariats veröffentlicht, s. http://www.waddensea-secretariat.org/monitoring-tmap/topics/marine-mammals. 3. Wie hat sich der Seehundbestand in den letzten Jahrzehnten entwickelt? In den letzten Jahrzehnten hat sich der Bestand der Seehunde im gesamten Wattenmeer gut entwickelt trotz zweier Staupeepidemien in den Jahren 1988 und 2002. In deren Verlauf starben im Jahr 1988 etwa 60% und im Jahr 2002 etwa 40% der Seehunde im Wattenmeer. Anfang der siebziger Jahre wurden an der schleswigholsteinischen Nordseeküste - vor allem wegen der Bejagung - nur noch knapp 1.500 (wattenmeerweit etwa 4.000) Seehunde gezählt. Durch die Einstellung der Jagd und die Einrichtung des Nationalparks mit Schutzbestimmungen wie dem Jagdverbot sowie speziellen Robbenschutzgebieten erhalten die Seehunde bei uns gute Lebensbedingungen. 4. Wie ist der derzeitige Gesundheitszustand der Seehunde? Seit 1988 wird der Gesundheitszustand der Seehunde regelmäßig untersucht. Hierzu werden jährlich etwa 20 Wildtiere kurzzeitig gefangen und beurteilt sowie tote Seehunde seziert und lebende Wildtiere beobachtet. Generell sind die Seehunde im Wattenmeer heute in einem guten Gesundheitszustand. Es gibt keine Anzeichen, dass sich der Befall mit Lungenwürmern verändert hat. Allerdings haben die schützenden

- 4 - Antikörper gegen Staupe abgenommen, so dass die Population für eine neue Staupeepidemie eher empfänglich ist. Dies ist ein normaler Vorgang in einer natürlichen Population, da die letzte Epidemie fast 15 Jahre zurückliegt. 5. Was ist ein Heuler? Heuler sind bis zu vier Wochen alte Jung-Seehunde, die während der Säugezeit ihre Mutter verloren haben. Die Heuler sind zum Überleben auf das Muttertier angewiesen und versuchen es durch Stimmfühlungslaute, das so genannte Heulen, zurück zu rufen. Aber nicht jeder junge, allein liegende heulende Seehund ist verlassen und hilfsbedürftig. Einige Tiere werden nur vorübergehend allein gelassen, weil die Mutter auf Nahrungssuche ist. Andere sind bereits entwöhnt und selbstständig. Sie ruhen sich an den Stränden z.b. von ihren ersten Jagdversuchen aus. 6. Wie verhalte ich mich richtig beim Fund eines jungen Seehundes? Beim Fund eines jungen Seehundes am Strand sollte bitte beachtet werden: - unbedingt großen Abstand halten, - die Tiere auf keinen Fall anfassen, - Hunde fernhalten und - Seehundjäger, Seehundstation in Friedrichskoog oder Polizei benachrichtigen. 7. Wann werden Heuler gerettet? Die richtige Einschätzung eines verlassen aufgefundenen Tieres ist wichtig. Dies übernehmen in Schleswig-Holstein die für diese Aufgabe speziell von Tierärzten und Wissenschaftlern ausgebildeten Seehundjäger vor Ort (s. Frage 9). Sie handeln nach der Richtlinie des Landes zur Behandlung von erkrankt, geschwächt oder verlassen aufgefundenen Robben (s. auch Frage 1) wie folgt: Wenn sich das gefundene Tier in der Entwöhnung befindet und gesund ist, kann es in der Natur verbleiben. Wenn es noch nicht entwöhnt und überlebensfähig ist, wird es zur Seehundstation nach Friedrichskoog gebracht. Vorher muss je nach Fundort geprüft werden, ob wirklich kein Muttertier in der Nähe ist. Wenn das Tier schwerkrank oder zu geschwächt ist, soll es durch eine fachkundige Person erlöst werden. Da es sich bei den Seehunden um

- 5 - Tiere handelt, die dem Jagdrecht unterliegen, sind zu einer evtl. Tötung vom Land Schleswig Holstein die amtlich bestellten Seehundjäger beauftragt worden. Dies geschieht auch aus Tierschutzgründen zum Wohle des Tieres, um diesem unnötiges Leid zu ersparen. 8. Wo und wie werden Heuler gerettet? Die Seehundstation in Friedrichskoog e.v. ist gemäß internationalem Seehundabkommen die einzige vom Land autorisierte Aufnahmestelle für verlassen, erkrankt oder geschwächt aufgefundene Robben in Schleswig-Holstein. Die 1985 von der Gemeinde Friedrichskoog und dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein gegründete Station hält strenge Vorgaben ein und wird den Anforderungen in Schleswig-Holstein und des internationalen Seehundabkommens mit dem Seehundmanagementplans in vollem Umfang gerecht. Durch verschiedene Aus- und Umbaumaßnahmen hat sich die Station immer wieder an den gestiegenen Bedarf angepasst. Im vergangenen Jahr wurden dort 158 Heuler aufgenommen, tierärztlich betreut und aufgezogen. Bis November wurden 150 wieder ausgewildert. Die Robben werden hier möglichst naturnah aufgezogen/rehabilitiert. Alle Tiere werden von einem Tierarzt untersucht. Ein sehr engagiertes und gut ausgebildetes Team kümmert sich um die Aufzucht der Tiere. Bei einem normalen Aufzuchtverlauf erreichen die Heuler nach zwei bis drei Monate ein Gewicht von 25-30 kg und können ausgewildert werden. Vor jeder Auswilderung gibt es eine Abschlussuntersuchung durch einen Tierarzt. Hiermit soll soweit wie möglich sichergestellt werden, dass keine Krankheitskeime in die Wildpopulation eingetragen werden und die Wildpopulation dadurch gefährdet wird. Die Kosten für die Rehabilitation werden vollständig von der Seehundstation Friedrichskoog e.v. getragen. Einen Bedarf für eine zusätzliche Seehundstation sieht das Land Schleswig Holstein aufgrund der in Friedrichskoog vorhandenen Kapazitäten nicht. 9. Was sind Seehundjäger und wieso heißen sie so? Seehunde unterliegen dem Jagdrecht (wie z.b. auch Seeadler und Fischotter), werden allerdings seit 1974 nicht mehr bejagt, sondern haben eine ganzjährige Schonzeit und sind auch nach anderen internationalen Richtlinien und nationalem Recht geschützt (s. auch Frage 1). Viele praktische Aufgaben beim Meeressäugerschutz übernehmen bei

- 6 - uns vom Land Schleswig-Holstein berufene und speziell geschulte Jagdaufseher, die sich traditionell Seehundjäger nennen. Sie kontrollieren die Strandabschnitte und bergen die angespülten toten Meeressäuger. Das ganze Jahr über, aber besonders im Juni und Juli, haben sie viele Einsätze, bei denen sie sich um geschwächt oder verlassen aufgefundene Robben kümmern. Sie dokumentieren ihre Befunde auf einem speziell mit Tierärzten entwickelten Meldebogen. Sie beherrschen den Umgang mit den recht bissigen Tieren und können aufgrund ihrer großen Erfahrung die richtigen Entscheidungen treffen. Das zeigen auch die Untersuchungen von Tieren, die getötet werden mussten. Sie werden durch unabhängige Experten der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover vorgenommen. Auch die Heuler, die in der Seehundstation Friedrichskoog aufgenommen wurden, werden durch einen Tierarzt sowie die Experten der Seehundstation untersucht. Sie stehen mit den Seehundjägern in engem Austausch. 10. Reicht das alles zum Schutz der Heuler aus? Das vom Land Schleswig-Holstein aufgebaute System zum Heulerschutz hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten sehr gut bewährt. Die Seehundjäger und die Seehundstation Friedrichskoog leisten sachkundige Arbeit, die auch von den Naturschutzverbänden akzeptiert und von verschiedenen Wissenschaftlern und den zuständigen Behörden eng begleitet wird. Dies stellt sicher, dass alle gefundenen und verlassenen Heuler, die überlebensfähig sind, in der Seehundstation aufgenommen werden. Die meisten von ihnen können nach einiger Zeit fit und gut genährt wieder in die Freiheit entlassen werden. Ohne das große Engagement der beteiligten Akteure wäre dies nicht zu leisten. Das Land bedankt sich hierfür bei allen Beteiligten. LKN-SH/Nationalparkverwaltung Schlossgarten 1 25832 Tönning Tel. 04861 616-0 nationalpark@lkn.landsh.de Foto: Stock/LKN-SH www.nationalpark-wattenmeer.de www.lkn.schleswig-holstein.de Tönning 02/2014