Merkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens

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Transkript:

Merkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Güterkraftverkehrserlaubnis für den nationalen Güterverkehr oder eine EU-Lizenz für den Güterverkehr in der Europäischen Union, die von der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde (= das für den Betriebssitz zuständige Landratsamt bzw. in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung) ausgestellt werden. Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Ausnahmen siehe I.). I. Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn - Sie eine mindestens zehnjährige, ununterbrochene leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs oder in Speditionsunternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter II.) vermittelt haben. Sie ist der Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen und muss schriftlich bei der IHK beantragt werden (Bearbeitungskosten 65,-- ). Die leitende Tätigkeit muss vom 04.12.1999 bis einschließlich 04.12.2009 ausgeübt worden sein. - Sie auf bestimmten Gebieten bereits eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung vor der Industrie- und Handelskammer bestanden haben. Hinsichtlich solcher Qualifikationen sind derzeit der "Speditionskaufmann", der "Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterkraftverkehr)" und der "Verkehrsfachwirt" als fachlich geeignet anerkannt, sofern die Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen wurde. Die Abschlussprüfung muss durch die IHK in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat per Bescheinigung bestätigt werden. Diese Bescheinigung kostet eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro. II. Prüfungsanforderungen Kommen die vorgenannten Nachweisformen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer erbringen. Dies ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. 21.01.2015 Seite 1 von 5 www.schwaben.ihk.de

Die Prüfung besteht in der Regel aus einem - am gleichen Tag anberaumten - schriftlichen und mündlichen Teil. Sie umfasst grundsätzlich folgende Sachgebiete: 1. Recht - Berufsbezogenes Recht einschließlich Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten Güterkraftverkehrsrecht Grundzüge des Gewerberechts Straßenverkehrsrecht einschließlich Abfall- und Gefahrguttransporte Arbeits- und Sozialrecht - Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten Bürgerliches Recht Handelsrecht Steuerrecht 2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes - Zahlungsverkehr und Finanzierung - Kostenrechnung - Beförderungspreise und -bedingungen - Beförderungsdokumente - Buchführung - Versicherungswesen - Spedition - Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen - Marketing 3. Technische Normen und technischer Betrieb - Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge - Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge - Fahrzeuggewichte und Abmessungen - Laden und Entladen der Fahrzeuge - Beförderung gefährlicher Güter - Beförderung von Nahrungsmitteln - Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge 4. Straßenverkehrssicherheit - Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen - Verkehrssicherheit 5. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr - Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie zwischen den Gemeinschaften und Drittländern gelten - Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente - Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere soweit sie Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sind - Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln 21.01.2015 Seite 2 von 5 www.schwaben.ihk.de

Die Prüfung findet als Prüfung für den Güterkraftverkehr (allgemeine Kenntnisse für alle Beförderungsarten) statt und kann nicht auf einzelne Prüfungsgebiete beschränkt werden. III. Prüfungsvorbereitung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Folgende Lehrmaterialien können zur Vorbereitung verwendet werden: - "Der Güterkraftverkehrsunternehmer - Leitfaden für die Sachkundeprüfung" (Verlag H. Vogel, München, Tel. 089/203043-1600, Best.-Nr. 26001) Güterkraft-Verkehrsunternehmer-Prüfungstest (Verlag H. Vogel, München, Tel. 089/203043-1600,) - Fit für den Preiskampf Fahrzeugkostenrechnung (Verlag H. Vogel, München, Tel. 089/203043-1600) Best.-Nr. 26025 - Das Güterkraftverkehrsunternehmen (K.O. Storck Verlag, Hamburg, Tel. 040/79713-160/161, Fax: 040/79713-101 - "Wie werde ich Güterkraftverkehrs-Unternehmer?" (Verkehrsverlag Fischer, Düsseldorf, Tel. 0211/991930, Fax: 0211/6801544, Best.-Nr. 31102) - "Betriebliches Rechnungswesen - Güter- und Personenbeförderung" (Verlag H. Vogel, München, Tel. 089/203043-1600 Best.-Nr. 26027) Die vorgenannten Veröffentlichungen können über den Buchhandel oder direkt bei den Fachverlagen bezogen werden. Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch: - Landesverband Bayer. Transportunternehmen (LBT) e.v., vertreten durch BIS Jansen, Georg-Odemer-Straße 2 a, 86356 Neusäß Tel. 0821/2464 994, Handy: 0171/2313464 (Ausbildungsstätten in Augsburg, Kempten und Ulm) - DEKRA Akademie GmbH, Ulmer Str. 160a, 86165 Augsburg, Tel. 0821/44091-65, Fax: 0821/44091-44 - BK-Schulung Andreas Wammetsberger Südliche Bergstr. 5, 87742 Köngetried Tel. 08269/969951, Handy: 0170/6358626 - E & G Bildungszentrum GmbH Geschäftsführer: Michael Gerhards; Holzweg 31, 86156 Augsburg Tel: 0821/90768254; Fax: 0821/90768256; Mobil: 0172/7342179 - Ausbildungszentrum für das Verkehrsgewerbe Inhaber A. Hampel, Brandach 53, 86893 Lechbruck Tel. 08862-2133399, Fax 08862-2133479, email: info@azv-info.de, www.azv-info.de 21.01.2015 Seite 3 von 5 www.schwaben.ihk.de

- BKF Aus- & Weiterbildungs Zentrum Fahrschule Michael Theisinger, Buchauerstr. 4, 89079 Ulm Tel. 0731-1659230, Fax 07305-21230, email: info@bkf-ulm.de, www.bkf-ulm.de Dies kann lediglich ein unverbindlicher Hinweis auf uns bekannt gewordene Lehrgangsveranstalter sein. Selbstverständlich ist es jedem selbst überlassen, sich individuell auf die Prüfung vorzubereiten. IV. Anmeldung zur Prüfung Für die Anmeldung zur Prüfung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 130,-- ist vor der Prüfung auf das Konto der Industrie- und Handelskammer Schwaben in Augsburg bei der Stadtsparkasse Augsburg, BLZ 720 500 00, Kto.Nr. 55 77 69, mit der Angabe "Prüfung für den Güterkraftverkehr + Namen des Prüfungsteilnehmers" zu überweisen. IBAN: DE74720500000000557769, BIC: AUGSDE77 Nach Eingang der Anmeldung und Erhalt der Prüfungsgebühr merken wir Sie für die Prüfung in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vor und teilen Ihnen ehestmöglich den Prüfungstermin mit. Benachrichtigen Sie uns bitte sofort, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können. Geht Ihre Absage so rechtzeitig ein, dass wir an Ihrer Stelle einen anderen Prüfling berücksichtigen können, erstatten wir die Prüfungsgebühr bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 20,--, falls Sie nicht beabsichtigen, die Prüfung zu einem anderen Termin bei uns abzulegen. Im anderen Falle, besonders wichtige Gründe ausgenommen, gilt die Prüfungsgebühr als verfallen. Falls Sie noch Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte - bezüglich der Prüfung an Herrn Birling, Tel. 0821/3162-260 oder 0731/173-256, e-mail: martin.birling@schwaben.ihk.de und - zur Vereinbarung eines Prüfungstermins an Frau Eser, Tel. 0821/3162-376, e-mail: tanja.eser@schwaben.ihk.de. Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer Schwaben Güter- und Personenverkehr Martin Birling Ansprechpartner: Martin Birling Stettenstraße 1 + 3 86150 Augsburg Tel 0821 3162-260 Fax 0821 3162-178 martin.birling@schwaben.ihk.de 21.01.2015 Seite 4 von 5 www.schwaben.ihk.de

Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Herr Frau Name:... Vorname:... geboren am::... Geburtsort:... Geburtsland:... Staatsangehörigkeit:... wohnhaft in: PLZ:... Ort:... Straße:... Telefon:... Industrie- und Handelskammer Schwaben Güter- und Personenverkehr 86136 Augsburg Anmeldung für die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens Hiermit melde ich mich zur Prüfung für den Güterkraftverkehr an. Ich bitte, mich frühestens ab... für eine Prüfungsteilnahme vorzumerken. Mir ist bekannt, dass meine Anmeldung erst dann berücksichtigt wird, wenn auch die Prüfungsgebühr einbezahlt ist. Sollte ich dem Prüfungstermin unentschuldigt fernbleiben oder Ihnen mein Entschuldigungsschreiben nicht so rechtzeitig zugehen, dass an meiner Stelle ein anderer Prüfling geladen werden kann, dann gilt die Prüfungsgebühr als verfallen...., den...... Unterschrift Ansprechpartner: Tanja Eser Stettenstraße 1 + 3 86150 Augsburg Tel 0821 3162-376 Fax 0821 3162-178 178 tanja.eser@schwaben.ihk.de 21.01.2015 Seite 5 von 5 www.schwaben.ihk.de