DPVKOM-Senioren WIR WOLLEN IHNEN HELFEN D P V K O M - R A T G E B E R F Ü R S E N I O R E N



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DPVKOM-Senioren WIR WOLLEN IHNEN HELFEN Zurruhesetzung und Betreuung durch Post, Postbank und Telekom Betreuung durch die DPVKOM Sorgen Sie vor! 1) Zurruhesetzung und Betreuung der VersorgungsempfängerInnen und Hinterbliebenen (Beamte) Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.v. Riemenschneiderstraße 11 53175 BONN Tel.: 02 28 / 2 80 43-0 Fax: 02 28 / 2 80 43-139 Webmaster : 0228 /28043 211 E-Mail: bonn@bps-pt.de A. und Postbank AG Kundentelefon Versorgungscenter Tel.: 01 80 / 2 34 34 30 bei Fragen zur Gehaltsabrechnung, Steuerkarte, zu den Themenfeldern Orts- und Sozialzuschlag, Elternzeit, Urlaub ohne Bezüge, Entgelt, Sozialversicherung, Rückforderung, Wegfall Lohnfortzahlung und auch bei Kindergeldangelegenheiten Personalzahlungscenter Düsseldorf Sohnstraße 45 40010 DÜSSELDORF Tel.: 02 11 / 9 69-84 07 Fax: 02 11 / 9 69-84 99 Zurruhesetzung Erstfeststellung bei Versetzung in den Ruhestand und Reaktivierungsprüfungen: Versorgungscenter Hansaring 64 48155 MÜNSTER Tel.: 01 80 / 5 70 50 01

Seite 2 Für Kindergeld bei allen Versorgungscentern ist zuständig: SNL HR Deutschland Familienkasse Versorgung Postfach 20 00 01 80324 MÜNCHEN Tel.: 01 80 / 2 34 34 30 Betreuung der RuheständlerInnen Versorgungscenter Eupener Straße 80 50933 KÖLN Tel.: 01 80 / 2 34 34 30 Versorgungscenter Postfach 15 01 64 60061 FRANKFURT/ Main Tel.: 01 80 /5 70 50 01 Die Betreuung der VersorgungsempfängerInnen und Hinterbliebenen der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG erfolgt durch das zuständige Versorgungscenter, das in der rechten oberen Ecke der Bezügemitteilung angegeben ist. Bei diesem Versorgungscenter sind auch Todesfälle von Versorgungsempfängern und deren Familienangehörigen zu melden. Dabei ist immer die in der Bezügemitteilung oben rechts unter Kundentelefon für Rückfragen angegebene Telefon-Nummer anzurufen. Ansprechpartner zu den Themen Lohnsteuer und sonstige Abzüge sind die Versorgungscenter der Deutschen Post AG Postseniorenausweis Service Niederlassung Personalservice Postseniorenausweiserstellung Postfach 110942 19009 SCHWERIN Tel.: 03 85 / 5 71 03 52 www. bps-pt.de

Seite 3 Pfändungen und Abtretungen Personalzahlungscenter 36035 FULDA Tel.: 06 61 / 92 00 Kranzbestellung beim Sterbefall eines Beamten Tel.: 0 69 / 97 51-55 10 bis 55 30 Kranzspenden (RentnerIn) Tel.: 0 69 / 7 14 01 5 25, 5 26 oder 5 27 B. Bezügerechnungen werden erstellt von Personal Service Telekom Team Rentner / Versorgungsempfänger Postfach 10 19 12 40010 DÜSSELDORF Tel.: 02 11/ 91 48-92 73 Hier sind auch die Lohnsteuerkarten vorzulegen. Auf der Lohnsteuerkarte sind oben rechts im Feld Ordnungsmerkmale des Arbeitgebers einzutragen: der zuständige Versorgungsservice, die DTAG-Personalnummer und die SAP- Personalnummer, die Sie Ihrer Bezügemitteilung entnehmen können. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen auf der Lohnsteuerkarte lassen Sie bitte vor der Zuleitung durchführen. Es bestehen 4 Versorgungsservices (VES) in Düsseldorf, Freiburg, Nürnberg und Trier. Das jeweils zuständige VES ist der Bezügemitteilung zu entnehmen. Competence Center Personalmanagement Versorgungsservice Düsseldorf Postfachanschrift: Besucheradresse: Erkrather Straße 377 389 Postfach 101002 Sohnstraße 45 40231 DÜSSELDORF 40001 DÜSSELDORF 40237 DÜSSELDORF Freecall: 08 00 / 3 30 75 32 ves-duesseldorf@telekom.de

Seite 4 Competence Center Personalmanagement Versorgungscenter Freiburg Postfachanschrift: Besucheradresse: Berliner Allee 1 Postfach 10 03 65 Berliner Allee 1 79114 FREIBURG im Breisgau 79122 FREIBURG 79114 FREIBURG Freecall: 08 00 / 3 30 15 94 ves-freiburg@telekom.de Competence Center Personalmanagement Versorgungscenter Nürnberg Postfachanschrift: Besucheradresse: Bayreuther Straße 1 Postfach: 90 01 10 Bayreuther Straße 1 90409 NÜRNBERG 90492 NÜRNBERG 90409 NÜRNBERG Freecall: 08 00 / 3 30 75 42 ves-nuernberg@telekom.de Competence Center Personalmanagement Versorgungscenter Trier Postfachanschrift: Besucheradresse: Fleischstraße 56-60 Postfach: 91 00 Fleischstraße 56-60 54290 TRIER 54287 TRIER 54290 TRIER Freecall : 08 00 / 3 30 34 00 ves-trier@telekom.de Das zuständige VES wird jeweils auf der Bezügemitteilung ausgedruckt. Der Versorgungsservice VES kümmert sich um Angelegenheiten bei: Änderungen der persönlichen und familiären Verhältnisse Anschriften- und Kontoänderungen Versorgungsfragen Bezügemitteilungen Kindergeldangelegenheiten Seniorenausweis Bescheinigungen (z.b. zur Vorlage bei der KFZ-Versicherung) Halten Sie bei Anrufen beim Versorgungsservice bitte immer Ihre Personalnummer bereit!

Seite 5 Personalverkauf Seit Dezember 2007 gibt es für alle Telekom-Mitarbeiter ein identisches Mitarbeiterangebot, auch für Pensionäre und Rentner. Der Mitarbeiteranschluss von VersorgungsempfängerInnen kann selbst im Internet verwaltet werden über die Internetadresse: www.personalverkauf.t-home.de Steht kein eigener Internetzugang zur Verfügung, schreiben Sie per Post oder Fax oder wenden Sie sich an die Vertriebshotline Tel.: 08 00 / 3 30 10 28. Lohnsteuer und sonstige Abzüge Ansprechpartner zu den Themen Lohnsteuer und sonstige Abzüge sind für die ehemaligen Mitarbeiter der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG die jeweils zuständigen Versorgungscenter der Deutschen Post AG. Für die ehemaligen Mitarbeiter der Deutschen Telekom: T-Systems GmbH Payroll-Service Postfach 10 19 12 40010 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 91 48-92 73 Betreuung der VAP-RentnerInnen und BetriebsrentnerInnen: Anfragen wegen VAP bzw. Betriebsrenten bei Deutscher Post AG und Deutscher Postbank AG sind zu richten an: NL Renten-Service Tel.: 07 11 / 5 40 60 1 01 Abt. Betriebsrenten Fax: 07 11 / 5 40 60 1 02 Postfach 30 02 99 70442 STUTTGART für ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG Personal Service Telekom Rentnerservice (RES) Freecall: 08 00 / 3 30 75 71 01059 DRESDEN Fax: 03 51 / 4 74 19 89 E-Mail: betreuungsstelle.rentner@telekom.de

Seite 6 Für ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG T-Systems T-Systems CDS GmbH Payroll Service Postfach 101912 40010 DÜSSELDORF Tel.: 02 11 / 91 48 92 73 Pfändungen und Abtretungen T-Systems ES GmbH Pfändungsstelle Weinsbergstraße 70 50823 KÖLN Für die ehemaligen Mitarbeiter aller Postnachfolgeunternehmen gilt: Auskünfte über Ihre gesetzliche Rente können Sie bei den Versicherungsberatern der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Die Versicherungsberater können Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de regional im Internet aufrufen. Krankenkasse und Beihilfeangelegenheiten Für die Versorgungsempfänger und Hinterbliebenen aller drei Aktiengesellschaften gilt, wenn sie Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse sind: Anträge auf Leistungen Beihilfe und Erstattungen sind zu richten an die Postbeamtenkrankenkasse Postbeamtenkrankenkasse Kundenberatung: 70467 STUTTGART oder 01 80 / 2 72 32 17 Postbeamtenkrankenkasse Postfach 30 08 66 Tel.: 0711 / 1356 0 70448 STUTTGART Fax: 0711 / 1356-3395 Auf der Internet-Homepage www.pbeakk.de bietet die PBeaKK ausführliche Informationen an, z.b. zu Mitgliedschaft, Leistungen, Pflegepflichtversicherung, Auslandskrankenergänzungsversicherung, Zusatzversicherung, Praxisgebühr und Zuzahlungsregelungen.

Seite 7 Die jeweilige Bezirksstelle der PBeaKK betreut ihre Mitglieder auch hinsichtlich der Fragen zu den Beihilfen nach den Beihilfevorschriften des Bundes und bei der Durchführung von Kuren. Eventuelle Rechtsmittel, sowohl in Beihilfeangelegenheiten, als auch wegen Kassenleistungen sind ebenfalls bei der jeweiligen Bezirksstelle einzulegen. Die Telefon-Nummern und Anschriften der Bezirksstellen sind der Zeitschrift Vitamin zu entnehmen. Inzwischen gilt eine Festbetragsregelung für Arzneimittel und Verbandmittel gemäß 35 SGB V. Auskünfte dazu kann man erhalten von: Verordnungs-Management Tel.: 01 80 / 5 90 92 90-30 Experten-Telefon Verordnung Fax: 01 80 / 5 90 92 90-31 E-Mail: Verordnungsberatung@kvb.de Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften BhV) für Bundesbeamte kann in der geltenden Fassung im Internet unter www.beamtenkrankenkasse.com/beihilferegelungen/bhv-bund.pdf aufgerufen werden. Die Satzung der Postbeamtenkrankenkasse wurde den Mitgliedern auf Anfrage zugesandt, kann aber auch über das Kundentelefon angefordert werden. Ist man Mitglied einer anderen Krankenkasse, gilt folgendes: Für VersorgungsempfängerInnen und Hinterbliebene bei Post und Postbank ist die Beihilfe zu beantragen bei: Service-Niederlassung Personalservice Abteilung Beihilfeangelegenheiten Postfach 4011 38030 BRAUNSCHWEIG Tel.: 05 31 / 47 10-4 01 Für VersorgungsempfängerInnen und Hinterbliebene bei Telekom ist die Beihilfe zu beantragen bei: CSPM GBZ- 4 Hohenzollernring 56 48136 MÜNSTER Tel.: 02 51 / 13 22 4 54 E-Mail: beihilfe@telekom.de

Seite 8 Deutsche BKK (ACHTUNG: KURZFRISTIGE ÄNDERUNG MÖGLICH) Soweit Rentner aller drei Aktiengesellschaften Mitglied der Deutschen BKK sind, können sie sich unmittelbar wenden an: Deutsche BKK Postfach10 01 43 Tel:. 01 80 / 2 18 08 65 38401 WOLFSBURG Internet: www.deutschebkk.de E-Mail: info@deutschebkk.de Betreuungswerk Post Postbank - Telekom Innerhalb des Betreuungswerks Post Postbank Telekom stehen die Seniorenbeiräte mit Rat und Tat zur Verfügung. Betreuungswerk Post-Postbank-Telekom Maibachstraße 54/ 56 Postfach 30 02 61 70469 STUTTGART 70443 STUTTGART Tel.: 07 11 / 13 56 36 10 Internet: www.betreuungswerk.de Erholungswerk Post Postbank Telekom e.v. Auch das Erholungswerk steht mit Betreuung von Senioren zur Verfügung Erholungswerk Post-Postbank-Telekom e.v. Maybachstr. 54 Postfach 30 03 24 70469 STUTTGART 70443 STUTTGART Tel.: 01 80 / 30 00-839 Infos zu Reisen und Fahrten (Urlaub) Tel.: 01 80 / 30 00-8 39 (Flug- Schiffs- und Radreisen) Tel.: 01 80 / 30 00-8 41 (Gruppenreisen) Tel.: 01 80 / 30 00-8 40 Fax: 07 11 / 13 56 35 99 Internet: www.erholungswerk.de und www.einfachwohlfuehlen.de E-Mail: katalog@erholungswerk.de

Seite 9 B E T R E U U N G D U R C H D I E K O M M U N I K A T I O N S G E W E R K S C H A F T DPVKOM Die Bundesgeschäftsstelle ist zu erreichen: Postfach 14 31 Schaumburg-Lippe-Straße 5 Tel.: 02 28 / 9 11 40-0 53004 BONN 53113 BONN Fax: 02 28 / 9 11 40 98 Internet: www.dpvkom.de E-Mail: Info@dpvkom.de Die Anschriften der Regionalgeschäftsstellen können aus dem DPVKOM Magazin entnommen werden. Jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung stehen den Senioren auch die Vorsitzenden der Senioren der Regionen und der Bundesvorstand der Senioren. Liebe Leser Wir haben uns bemüht, alle wichtigen Ansprechpartner bei den Postnachfolgeunternehmen und in deren Umfeld zusammenzutragen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine solche Liste ist eine Momentaufnahme und wir sind leider sicher, dass sie in einem Monat schon nicht mehr stimmt. Deshalb haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir den tagesaktuellen Stand nicht immer garantieren und auch keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen können. Wir werden uns aber darum kümmern, dass Änderungen möglichst zeitnah erfolgen. Sie können uns dabei helfen. Teilen Sie uns Änderungen bitte mit: guenter.weidig@t-online.de

Die Ansprechpartner im Seniorenbereich: Regionalverband Nord: Vorsitzender Manfred Schiller, Tel.: 05 11 / 4 73 27 89 E-Mail: schiller.dpvkom@web.de Regionalverband Ost: Vorsitzender Karl-Heinz Harm, Tel.: 0 30 / 8 21 45 06 E-Mail: kalleharm@t-online.de Landesverband Nordrhein -Westfalen: Vorsitzender Werner Lewandowski, Tel.: 0 53 06 / 97 01 23 E-Mail: werner.dpvkom@t-online.de Regionalverband Mitte: Vorsitzender Reinhard Müller, Tel.: 0 61 09 / 2 18 40 Regionalverband Südwest: Vorsitzender Helmut Bastian, Tel.: 0 63 71 / 91 29 79 E-Mail: helmut.bastian@dpvkom.de Landesverband Bayern: Vorsitzender Wolfgang Busch, Tel.: 09 11 / 9 64 54 95 E-Mail: wogabu-nbg@t-online.de Vorstand der DPVKOM-Bundessenioren: Vorsitzender Günter Weidig, Tel.: 0 68 24 / 44 11 E-Mail: guenter.weidig@t-online.de Stellvertreterin Karin Leske, Tel.: 0 30 / 8 02 92 33 E-Mail: Karin-und-Klaus-Leske@t-online.de Stellvertreter Kurt Scherff, Tel.: 0 42 05 / 31 90 27 E-Mail: KSCHERFF@t-online.de Stellvertreterin Gisela Volk, Tel.: 0 30 / 55 54 44 Stellvertreterin Renate Wimmer, Tel.: 09 11/ 54 10 70 E-Mail: renatewimmer@hotmail.com

Seite 11 S O R G E N S I E V O R! Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann. Es ist deshalb anzuraten, für diesen Fall Vorkehrungen zu treffen. Das kann man mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht tun, die handschriftlich, schriftlich oder durch notarielle Beurkundung abgefasst wird Mit einer Vorsorgevollmacht können eine oder mehrere Personen bevollmächtigt werden, im Falle der eigenen Hilflosigkeit rechtswirksame Entscheidungen zu treffen, sowohl in persönlichen Angelegenheiten wie in Vermögensdingen als auch über medizinische Behandlungen zu entscheiden. Das empfiehlt sich aber nur, wenn man diese Vollmacht einer absolut vertrauenswürdigen Person erteilt. Eine Betreuungsvollmacht bzw. Betreuungsverfügung empfiehlt sich für den Fall, dass wegen Hilflosigkeit durch das Vormundschaftsgericht eine Betreuung bestellt werden muss und eine Vorsorgevollmacht nicht erteilt worden ist. Wenn jemand wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, ist dieses der Fall. Die Handlungen des Betreuers werden vom Vormundschaftsgericht kontrolliert. Durch die Betreuungsverfügung kann man festlegen, wer im gegebenen Fall als Betreuer bestellt werden soll. Eine Betreuung ist keine Entmündigung des Betreuten und kann für verschiedene Bereiche bestellt werden, wie Aufenthaltsbestimmung, Vermögensvorsorge oder Gesundheitsvorsorge. Eine Vollmacht sollte (muss aber nicht) bei der Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister Postfach 080105 10001 BERLIN hinterlegt werden. Sofern eine Vollmacht von einem Rechtsanwalt oder Notar gefertigt wird, kann sie auch bei diesem hinterlegt werden. Man kann eine Vollmacht aber auch ohne anwaltliche Hilfe anhand eines Formulars aufsetzen und sie über Internet (www.zvr-online.de) oder per Post an obige Anschrift zur Hinterlegung senden.

Seite 12 Die Bundesnotarkammer erhebt für die Registrierung aufwandbezogene Gebühren nach der Vorsorgeregister-Gebührensatzung: so beträgt die Gebühr für Internet-Meldungen grundsätzlich 15,50 Euro. Sie sinkt auf 13 Euro, wenn die Gebührenrechnung im Lastschriftverfahren beglichen wird. Wird mehr als ein Bevollmächtigter registriert, fallen für jeden weiteren Bevollmächtigten zusätzlich 2,50 Euro an. Bei postalischen Anmeldungen erhöhen sich diese Gebühren um 3 Euro und der Zuschlag für jeden weiteren Bevollmächtigten beträgt 3 Euro. Patientenverfügung Sie ist eine vorsorgliche Verfügung bezüglich medizinischer Behandlung und Betreuung für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann. Man kann sie mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht kombinieren, und es ist sinnvoll, sie mit dem Hausarzt abzusprechen, denn der behandelnde Arzt soll seine medizinischen Maßnahmen ausschließlich nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten treffen. Für die in der PBeaKK Versicherten gibt es ein spezielles Formblatt zur Vollmachterteilung. Diese Vollmacht kann jederzeit schriftlich abgeändert oder widerrufen werden. Bankenvollmacht Auch über sein Konto sollte man einem vertrauenswürdigen Menschen Vollmacht erteilen. Da die meisten Banken ihre eigenen Formulare für eine Vollmachterteilung haben, reichen dafür weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsvollmacht aus. Erteilen Sie bei Ihrer Bank die gewünschte Vollmacht bzw. fordern Sie dort die entsprechenden Formblätter an. Pflegefall Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, sind in Absprache mit dem behandelnden Arzt die notwendigen Maßnahmen für die Pflege des Betroffenen zu ergreifen (Pflegedienst, Pflegeheim, Sozialstation). An die Pflegeversicherung (Krankenkasse) des Pflegebedürftigen ist sofort ein Antrag auf Leistungen und Feststellung eine Pflegestufe zu stellen. Bei Versorgungsempfängern muss gleichzeitig bei der Beihilfestelle (soweit nicht Mitglied der PBeaKK) ein gleichartiger Antrag gestellt werden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung der Pflegekasse nachgereicht wird. Weil die notwendigen Anträge in den meisten Fällen von den betroffenen Personen nicht mehr selbst gestellt werden können, ist anzuraten, die Bestimmungen und Wünsche für den eventuellen Pflegefall in einer allgemeinen Vollmacht, in der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsvollmacht, in der Patientenverfügung oder in einer gesonderten Vollmacht für den Pflegefall niederzulegen.

Seite 13 Sterbefall Im Todesfall geht der Nachlass auf die gesetzlichen Erben über, soweit der Erblasser nicht etwas anderes wirksam von Todes wegen verfügt hat. Gesetzliche Erben sind seine Abkömmlinge und der Ehegatte. Etwas anderes kann der Erblasser durch privates Testament, durch öffentliches Testament oder durch Erbvertrag bestimmen. Das ist auch in der Form eines gemeinschaftlichen Testaments möglich, das von beiden Ehegatten gemeinsam unterschrieben sein muss. Ein Testament kann in derselben Form, wie es erstellt worden ist, auch abgeändert oder aufgehoben werden. Ein Erbvertrag und ein gemeinschaftliches Testament können nur abgeändert werden, solange die Partner des Erbvertrages bzw. beide Ehegatten leben. Ist einer verstorben, kann nichts mehr geändert oder aufgehoben werden.