Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen

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Transkript:

BGI 786 Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Ausgabe: 11-2009 Vorbemerkung Die Definition und Verordnung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsbrille) führen in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen. Mit dieser Information über Indikation und Verordnungsweg soll eine Hilfestellung für Betriebsärzte, Augenärzte und Betriebe vermittelt werden. 1 Spezielle Sehhilfen Grundlagen 1.1 Akkommodation Grundsätzlich trägt die am Bildschirm arbeitende Person dieselbe Brille wie im alltäglichen Leben (Universalbrille), wenn eine Korrektion von Brechungsfehlern erforderlich ist. Entscheidend dafür, ob eine vorhandene Korrektur für verschiedene Entfernungen gleichzeitig ausreichend sein kann, ist die Akkommodationsbreite. Um in der Nähe scharf sehen zu können, muss das normalsichtige Auge seine Brechkraft erhöhen. Durch Kontraktion des parasympathisch innervierten Ziliarmuskels wird der Aufhängeapparat der Linse entspannt und dadurch ein aktiver Akkommodationsvorgang ausgelöst. Der durch maximale Akkommodation erzielte Brechkraftzuwachs in Dioptrien (dpt) wird als Akkommodationsbreite bezeichnet. Der dem Auge am nächsten gelegene Punkt, der noch aus eigener Kraft scharf wahrgenommen werden kann, wird als Nahpunkt bezeichnet. Der Bereich zwischen Fernpunkt und Nahpunkt ist das Akkommodationsgebiet. Die Akkommodationsbreite nimmt mit fortschreitendem Alter in Folge zunehmenden Elastizitätsverlustes der Linse ab.

Die Akkommodationsbreite kann sehr einfach gemessen werden, indem man ein Objekt so nahe an die Augen heranführt, bis es unscharf wird. Der Kehrwert des Nahpunktabstandes in Metern entspricht bei einem normalsichtigen Auge der Akkommodationsbreite in Dioptrien. Liegt dieser Nahpunkt zum Beispiel 40 cm vor dem Auge, so beträgt die maximale Nahakkommodation 2,5 dpt (1 : 0,4 = 2,5). Erschwerend für eine Beurteilung kommt allerdings hinzu, dass die Akkommodationsbreite variabel sein kann (allgemeiner Gesundheitszustand, Dauer einer Belastung, psychische Situationen, ). Deswegen ist auch bei der Beurteilung nicht von einer extremen Akkommodationsbreite auszugehen, sondern von der sogenannten komfortablen, die Belastung und Ermüdung berücksichtigt. Eine auffällige Verringerung der Akkommodationsbreite setzt in der Regel nicht vor dem 40. Lebensjahr ein und nimmt mit individuellen Unterschieden im Alter zu. Von diesem Alter an können Altersnahbrillen erforderlich werden, deren Korrektur wegen der weiter abnehmenden Akkommodationsbreite kontinuierlich bis circa zum 60. Lebensjahr verstärkt werden muss. 1.2 Astigmatismus, Störung der Phorie und des Stereosehens Auffällige Befunde der Stereopsis und im Phorietest mit Beschwerden der Probanden können Anlass zu einer Korrektur sein. Diese Korrektur wird jedoch unabhängig vom Lebensalter auch unter Alltagsbedingungen erforderlich und stellt nur in Ausnahmefällen eine Indikation für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz dar. Dieses trifft auch auf den Astigmatismus zu. 1.3 Korrekturmöglichkeiten Monofokalgläser: Wenn die Arbeitsaufgabe einen optimalen Fernvisus nicht erfordert, sollte eine arbeitsplatzbezogene Einstärkenbrille (Brille mit Monofokalgläsern) für den Sehabstand am Arbeitsplatz verordnet werden. Die Monofokalbrille ist dem Frühpresbyopen vorbehalten, wobei Stärken über 1 dpt das Sehen in der Ferne stark behindern. Die Halbbrille ist eigentlich eine Zweistärkenbrille, da sie die Ferne und Nähe berücksichtigt. Sie hat aber den Vorteil, dass ihr Sitz auf der Nase verschoben werden kann, was für die Arbeit am Bildschirm eine besondere Bedeutung hat. Eine solche Brille eignet sich für Probanden, die noch über eine relativ gute Nahakkommodation verfügen, deren Nahkorrektur aber bereits über 0,75 dpt liegt. Bifokalgläser: Eine Bifokalbrille kann 1. als richtig ausgewählte Universalbrille den Bereich von der Ferne bis 70 cm (Fernteil) und den Bereich von 70 cm bis 40 cm (Nahteil) erfassen. 2. als besonders auf die Bildschirmarbeit abgestimmte Brille gefertigt sein. Dieses trifft auf das höhere Lebensalter mit eingeschränkter Akkommodationsbreite zu. Eine Scharfeinstellung im Nahbereich von Tastatur zur Bildschirm- beziehungsweise Vorlagenentfernung ist mit einer einzigen Korrekturstärke nicht mehr möglich. Wesentlich ist eine hochgezogene Trennkante, damit nicht bei zurückgeneigtem Kopf gearbeitet werden muss.

Mehrstärkenbrillen für besondere Anwendungen: Spezielle Gleitsichtgläser korrigieren in kontinuierlichem Übergang von Nahbereich bis etwa 1,2 m oder etwa 3,0 m. Hierdurch wird in den für den Bildschirmarbeitsplatz wichtigen Entfernungen ein beschwerdefreies Sehen ohne ungünstige Kopfbewegungen gewährleistet. Gleitsichtgläser: Bei Gleitsichtgläsern gehen die Abstände in einer schmalen Korrekturstraße kontinuierlich ineinander über. Der seitliche Glasbereich bildet Gegenstände dabei nur unscharf ab. Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen mit einer Gleitsichtbrille sind darauf angewiesen, größere seitliche Kopfbewegungen vorzunehmen, um alle Gegenstände in den Seitenbereichen scharf sehen zu können. Hier gilt: Je geringer der Korrekturunterschied zwischen Fern- und Nahteil, desto breiter ist die mittlere Zone. Deshalb können sich Frühpresbyope in der Regel schneller an eine solche Brille gewöhnen. Eine weitere Möglichkeit ist die Veränderung im Fernteil um + 0,75 dpt. Dadurch verringert sich der Unterschied zwischen Fern- und Nahteil und damit auch die störende Enge der Mittelzone, allerdings auf Kosten eines optimalen Fernvisus. Eine Übersicht der Korrekturmöglichkeiten bietet die Tabelle (siehe Anlage 1). 2 Ausstattung 2.1 Gläser Silikatgläser nach DIN EN ISO 14889 und 8980. Regelversorgung im Einstärkenbereich für die Mitteldistanz Meniskengläser. Im Zweistärkenbereich Bifokalgläser, soweit erforderlich mit vergrößertem Nahteil oder spezielle Gleitsichtgläser für den Nahbereich. Kunststoffgläser nur in Sonderfällen bei entsprechender Indikation zum Beispiel aus Gewichtsgründen. Einfachentspiegelung Eine Tönung der Gläser wird nicht empfohlen. Sie mindert den Kontrast der Zeichen auf dem Bildschirm und beeinträchtigt die Lesbarkeit. 2.2 Fassung Die Fassung sollte qualitativ den Anforderungen einer Korrektionsbrille nach den Arbeitsrichtlinien für das Augenoptikerhandwerk entsprechen. 2.3 Sonstiges Auf Wunsch und auf Kosten des Beschäftigten sollten die Arbeitgeberleistungen nach Absprache durch Markengläser Entspiegelung

Gleitsichtgläser höherwertige Brillenfassungen ergänzt werden können. Die Häufigkeit der Erstattung sollte sich an der individuellen Veränderung der Augen orientieren. 3 Verordnung von speziellen Sehhilfen Grundsätzlich wird die Untersuchung der Beschäftigten nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Bildschirmarbeitsplätze G 37 (BGG 904-37) empfohlen. Hier kann der untersuchende Arzt die Indikation anhand des Arbeitsplatzes des Lebensalters der Arbeitsaufgabe der gemessenen Akkommodationsbreite in enger Zusammenarbeit mit dem Augenarzt stellen. Eine mögliche Vorgehensweise ist im Ablaufplan auf der nächsten Seite zusammengefasst.

Spezielle Sehhilfen am Arbeitsplatz In einem ersten Schritt werden die Ergebnisse der Untersuchungen nach G 37 bei auffälligen Befunden auf die Notwendigkeit einer Korrektur durch eine Brille oder Kontaktlinsen überprüft. Dieses kann eine Erstverordnung einer Sehhilfe oder die notwendige Neuanfertigung einer bereits vorhandenen Sehhilfe sein. Kosten der Untersuchung durch einen Augenarzt trägt die Krankenkasse. Kosten für die Anfertigung einer Sehhilfe trägt der Beschäftigte. Bestehen weiterhin Beschwerden am Bildschirmarbeitsplatz oder bestehen besondere Forderungen an die Gestaltung des Arbeitsplatzes oder die Arbeitsaufgabe, wird durch den Betriebsarzt und den Augenarzt die Indikation für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz gestellt. Die hier in erforderlichem Umfang entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Kostenbeispiele sind in Anlage 2 aufgeführt. Im Unternehmen kann zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsvereinbarung der Verordnungsweg für arbeitsplatzbezogene Sehhilfen festgelegt werden. Dadurch entfällt die rückwirkende Prüfung einer rezeptierten Bildschirmbrille durch den Betriebsarzt, die sich in der Praxis häufig als problematisch erweist. Die Information der Beschäftigten zu diesem Thema sollte umfassend erfolgen. Hilfen hierzu bietet das Faltblatt Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz der VBG. 4 Rechtsgrundlagen Die Verordnung und Anfertigung einer Bildschirmbrille folgt verschiedenen Rechtsvorschriften: 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. 4 ArbSchG Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 3. Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene zu berücksichtigen. Anhang Teil 4 Abs. 2 Punkt 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Untersuchungsergebnis ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind. Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Bildschirmarbeitsplätze G 37 (BGG 904-37) Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 Bildschirmarbeitsplätze (BGI 504-37)

Arbeitskreis 1.5 Bildschirmarbeitsplätze Ausschuss ARBEITSMEDIZIN der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung VBG Deelbögenkamp 4 22297 Hamburg Telefon: 040 5146-2754 Telefax: 040 5146-2758 jens.petersen@vbg.de Anlage 1 F: Fernteil; N: Nahteil; M: Mitteldistanzteil; U: Teile unscharfer Abbildung nach Munker, Hartmann, Friedburg, 1986

Anlage 2 Kostenbeispiele für spezielle Sehhilfen (Quelle: Augenoptiker-Einzelhandel) Stand 7/2009 Silikat-Gläser soweit technisch möglich Preis pro Glas Preis pro Paar Preis pro Brille Silikat-Einstärken-Farblos 5,50 11,00 11,00 Silikat-Bifokal-C28-Farblos 34,00 68,00 68,00 Silikat-Einstärken-Distanz (Essilor Delta) 40,75 81,50 81,50 Silikat-Gleitsicht-Raum (Zeiss Gradal RD) 88,00 176,00 176,00 Zusatzleistungen Silikat Preis pro Glas Entspiegelung (ET) auf Silikat 3,50 Mehrfachentspiegelung (ET 2) auf Silikat 5,50 Vollentspiegelung (SET) auf Silikat 11,50 Filter auf Silikat 3,50 Kunststoff-Gläser soweit technisch möglich Preis pro Glas Preis pro Paar Preis pro Brille Kunststoff-Einstärken-Farblos 7,50 15,00 15,00 Kunststoff-Bifokal-C28-Farblos 36,50 73,00 73,00 Kunststoff-Einstärken-Distanz 35,00 70,00 70,00 Kunststoff-Gleitsicht-Raum 89,25 178,50 178,50 Zusatzleistungen Kunststoff Preis pro Glas Entspiegelung (ET) auf Kunststoff 3,50 Mehrfachentspiegelung (ET 2) auf Kunststoff 11,50 Vollentspiegelung (SET) auf Kunststoff 19,50 Filter auf Kunststoff 3,50 Hartbeschichtung auf Kunststoff 18,50 UV 400 Filter 13,00