Wahlpflichtunterricht an der Albinus-Gemeinschaftsschule Lauenburg Gemeinschaftsschule mit Oberstufe i.e. der Stadt Lauenburg in Lauenburg. 7.

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Transkript:

Wahlpflichtunterricht an der Albinus-Gemeinschaftsschule Lauenburg Gemeinschaftsschule mit Oberstufe i.e. der Stadt Lauenburg in Lauenburg 7. Klasse

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6, im 7. Schuljahr kommt mit dem Wahlpflichtunterricht ein neues Pflichtfach in der Gemeinschaftsschule hinzu. Das bedeutet, dass jedes Kind einen Kurs nach seiner Neigung und Begabung wählt. Diese Entscheidung trifft jede Schülerin/jeder Schüler gemeinsam mit den Eltern, denn deren Zustimmung ist für die Wahl erforderlich. Der Wahlpflichtunterricht umfasst wöchentlich 4 Unterrichtsstunden bis zum Erreichen des Ersten Allgemeinen Schulabschlusses (ESA) oder des Mittleren Schulabschlusses (MSA). Ein Wechsel des Kurses ist nur in Ausnahmefällen auf Antrag beim Schulleiter möglich und schafft deutliche Verschlechterungen für die weitere Schullaufbahn. Deswegen ist die Kurswahl gründlich zu überlegen. Der neue Kurs gilt neben Deutsch, Mathematik und Englisch als weiteres Hauptfach. In den einzelnen Fachbereichen bieten wir folgende Kurse an: Fachbereich Nr. Kurs Naturwissenschaften 1 Angewandte Naturwissenschaften (AnNa) 2 Informatik Ästhetische Bildung, Sport 3 Der Mensch in Bewegung Arbeit, Wirtschaft, Verbraucherbildung 4 5 6 Technik Textilstudio Der gesunde und verantwortungsbewusste Verbraucher von morgen Französisch 7 Französisch Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich 8 9 Kindheit und Jugend von der Antike bis zur Gegenwart Fit für die Welt in Lauenburg Die einzelnen Kurse werden auf den folgenden Seiten näher vorgestellt. Es werden dabei drei wesentliche Fragen beantwortet: Was lernst du? Was machen wir? Wer sollte den Kurs wählen? Außerdem stehen auf jeder Kursseite die Namen von Lehrerinnen und Lehrern, die sich mit dem Kurs auskennen und zusätzliche Beratung anbieten. Die Namen der Kursleiter werden am Anfang des Schuljahres bekannt gegeben. Im Anschluss an die Kursvorstellungen enthält dieses Heft einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen für den Wahlpflichtunterricht. Dr. Britta Ahnfeldt Schulleiterin Anne-Katrin Püst Koordinatorin

1) Angewandte Naturwissenschaften Was ist AnNa? Natürlich kennst du schon AnNa. Allerdings unter einem anderen Namen. Das, was in der fünften und sechsten Klasse NaWi war, wird zu AnNa. AnNa steht dabei für Angewandte Naturwissenschaften. Dabei vereinigt das Wahlfach AnNa alle drei Naturwissenschaften (Biologie, Chemie und Physik). in einem Fach. Und wir werden in AnNa, wie wir es aus NaWi gewohnt sind, weiterlernen. AnNa so ist das! Die Welt um dich ist voller Leben und Technik. Willst du den Dingen auf den Grund gehen und nicht immer glauben müssen, was dir andere erzählen? Dann bist du bei AnNa genau richtig! Den Naturwissenschaften gehört die Zukunft: Von Atomenergie bis Zierfisch und von Windkraftanlagen über Mobiltelefone zum Klimawandel. Nur wer die Natur und die Technik versteht, kann die Gegenwart und die Zukunft mitgestalten und verstehen und tut etwas für die Lebensqualität aller. Für viele Berufe werden Kenntnisse in den Naturwissenschaften gebraucht. Deine Chance, technische oder medizinische Berufe zu erlernen, steigt mit der Wahl dieses Wahlfaches. Ist AnNa gut für mich? AnNa können wir dir empfehlen, wenn...... du Spaß am Experimentieren hast.... du auch bei kniffeligen Aufgaben durchhältst.... du dich für Tiere, Technik und Umwelt interessierst.... du gern selbstständig lernst.... du neugierig bist.... Mathematik für dich kein Buch mit sieben Siegeln ist.... du dich für Jugend Forscht interessierst. Und denke daran, auch Einstein hat mal klein angefangen. Ansprechpartner: Herr Brincker, Frau Stillfried

2) Angewandte Informatik Allgemein: Dieser Kurs befasst sich mit den häufig genutzten Anwendungen am Computer. Du übst das recherchieren im Internet, das Präsentieren und verwendest die Office- Programme. Es werden dir Grundlagen der Kommunikation vermittelt und du erhältst Einblicke in die Programmierung und das Erstellen von Internetseiten. Klasse 7: - Grundlagen der Informationsverarbeitung - Textprogramm und Tabellenkalkulation - Erstes Programmieren in Scratch - Seitenbeschreibungssprache html Wer sollte diesen Kurs wählen? Du möchtest sicher sein im täglichen Umgang mit dem Computer? Du möchtest schnell und zeitsparend Informationen aus dem Internet beziehen und sicher präsentieren? Du löst gerne Problemaufgaben und zeigst dabei Geduld und Ausdauer? Du bringst viele Ideen mit bei der Erstellung von Internetseiten? Dann wähle den Informatik-Kurs! Ansprechpartner: Herr kleine Kamphake

3) Der Mensch in Bewegung Du kannst in vier Jahren lernen, wie dein Körper aufgebaut ist und wie er bei sportlichen Bewegungen funktioniert wie Training auf deinen Körper wirkt was du für deine Gesundheit aktiv tun kannst wie du dich zu Musik bewegen kannst und welche Bedeutungen Tänze haben wie du mit Instrumenten und deiner Stimme umgehen kannst welche Sportarten trendy sind und was Lifetime-Sport ist wie Sport vermarktet wird welche Bewegungsangebote es in Lauenburg und Umgebung gibt wie die Olympischen Spiele entstanden sind und sich heute verändern wie Sport in Deutschland früher war wie sich der Fußballsport verändert hat. Wir wollen viele verschiedene Bewegungen ausprobieren und trainieren messen, auswerten, dokumentieren und präsentieren neue Sportarten kennen lernen Hintergründe erforschen Trainingsprogramme erstellen oft in Gruppen und auch außerhalb der Schule arbeiten das Wissen manchmal durch Tests oder Hausaufgaben überprüfen. Du kannst den Kurs Der Mensch in Bewegung wählen, wenn du dich gerne sportlich bewegst und deine Fitness verbessern willst du gut im Team arbeiten und Verantwortung übernehmen kannst du neugierig auf ganz andere Themen als im normalen Sportunterricht bist du auch über längere Zeit an einem Thema arbeiten kannst du dich für Bewegung, Fitness und Sport besonders interessierst. Ansprechpartner: Frau Scheil, Herr Bieger

4) Wahlpflichtunterricht Technik Was kannst du lernen? In diesem Kurs erfährst und erarbeitest du etwas über den Umgang des Menschen mit der Technik. Wir beschäftigen uns mit Themen wie beispielsweise Umwelttechnik, Transport und Verkehr und überhaupt Technik in unserem Leben. Wann ist der Kurs etwas für dich? wenn du wissen willst, wie technische Dinge funktionieren wenn du wissen willst, wie Technik unser Leben erleichtert wenn du Freude daran hast, mit anderen auch für Referate zu recherchieren und sie auch gemeinsam durchzuführen wenn du (falls du ein Mädchen bist) zeigen willst, dass Mädchen auch einen Sinn für Technik haben Wann ist der Kurs nichts für dich? wenn du eher schnelle Ergebnisse magst wenn du lieber alleine als Einzelkämpfer arbeitest wenn du nicht so gerne sowohl Theorie als auch Praxis durchführen möchtest. Ansprechpartner: Herr Dickmann, Herr Mix

5) Textilstudio Warum sollten Schülerinnen und Schüler dieses Wahlpflichtfach wählen? In diesem Wahlpflichtunterricht wird praktisches Arbeiten kombiniert mit theoretischem Hintergrundwissen, wobei der Schwerpunkt auf der Herstellung von Gegenständen liegt, die überwiegend in Projekten erarbeitet werden. Du wirst lernen, mit Werkzeugen oder Geräten umzugehen, und wissen, mit welchen textilen Materialien du in deiner Umgebung zu tun hast und welche Eigenschaften sie haben. Dazu gehört, dass du lernst, welchen Gegenwert du bekommst, wenn du Textilien erwirbst Welche Voraussetzungen / Interessen sollten diese Schülerinnen und Schüler mitbringen? Du solltest gerne praktisch und ausdauernd arbeiten und den PC als Arbeitsmittel nutzen Lust haben, selbständig und im Team etwas zu erarbeiten und ansprechen zu präsentieren auf ein sorgfältiges Führen deines Fachordners und eines Portfolios oder der Vorbereitung einer Ausstellung Wert legen Interesse an Berufen haben, in denen praktisch und gestalterisch-kreativ gearbeitet wird bereit sein, dich mit aktuellen Trends und geschichtlichen Inhalten kritisch auseinanderzusetzen in der Lage sein, anfallende Materialkosten und Unternehmungen zu bezahlen Themen Unter anderem sind folgende Themenbereiche vorgesehen: Kleidung meine zweite Haut ( So schütze und schmücke ich mich zu jeder Gelegenheit) Immer modisch von Kopf bis Fuß? Will und kann ich mir das leisten? Aus Alt mach Neu verborgene Schätze im Kleiderschrank ( z.b. alte Jeans aktualisieren und umwandeln, arbeiten nach Schnittmustern) Textile Techniken erproben (z.b. weben, nähen, batiken, stricken...) Patchwork eine alte Tradition neu entdeckt (Entwürfe am PC erarbeiten) Andere Kulturen und ihre Gewohnheiten Gestalten der Wohnumwelt nach eigenen Ideen und Entwürfen (z.b. Kissen, Decken, textile Bilder...) Berufe, die mit Textilien zu tun haben (z.b. Textilfachverkäufer, Schneiderin, Designer...) Arbeitsweisen Umfragen planen, durchführen und auswerten Informationsbeschaffung Kurzreferate und Präsentationen vorbereiten Ausstellungen gestalten Lehrgänge, praktische Arbeiten und Versuche Geplante Aktivitäten Besuche in Museen und Ausstellungen Besichtigung von Arbeitsplätzen Erkundungsgänge ( Warenangebote) Leistungsbewertung: Mappe, Poster, Wandzeitung, Präsentationen, Versuchsprotokolle, praktische Arbeiten und Werkproben, Modellbau und Figurinen, Referate, Informationsbroschüren herstellen, Themenmappen und Projektarbeiten, schriftliche Lernzielkontrollen, Werkbeschreibungen und Berichte Ansprechpartner: Frau I. Bindzus

6) Der gesunde und verantwortungsbewusste Verbraucher von morgen In dem WPU-Kurs wollen wir: Kochen ( Verschiedene Rezepte/ Gartechniken ausprobieren) Lebensmittel und ihre Inhaltsstoffe genauer kennenlernen Natürlich auch die Reinigung der Küche und ihrer Gebrauchsgegenstände kennenlernen Lebensmittel der jeweiligen Saison verarbeiten Verschiedene Ernährungsweisen ( Vor- und Nachteile) Esskulturen in anderen Ländern und Zeiten Untersuchen, wie sich die Medien auf unser Verbraucherverhalten auswirkt Weitere besondere Fragestellungen: Muss man jedes Neue Produkt benutzen? Was kostet eine Wohnung, wenn ich nach der Schule ausziehe? Welche Kosten kommen auf mich zu? Welche Versicherungen muss ich abschließen? Welche Rechte habe ich als Verbraucher? Wo kann ich mir Hilfe holen? Kostenfalle, Handy- und Kreditverträge Theoretische Inhalte wechseln sich mit praktischen Inhalten (Kochen, Haushaltsführung usw.) ab. Es entstehen für den praktischen Teil Kosten (Lebensmittelumlage) von ca. 15-20 Euro. Ansprechpartnerin: Frau Hesse

7) Französisch Wer sollte Französisch wählen? Du solltest Französisch wählen, wenn du dich für andere Sprachen und Kulturen interessierst, speziell aber für Französisch und Frankreich. Du solltest Französisch wählen, wenn du zu den leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern gehörst, besonders in den sprachlichen Fächern. Was kannst du lernen? Du kannst lernen, wie die Menschen in Frankreich und in den französisch sprachigen Ländern auf der Welt leben. Europa wächst zusammen Du kannst dich mit anderen Europäern verständigen und Kontakte und Freundschaften aufbauen. Du kannst lernen, dich bei Reisen in ein französischsprachiges Land in Alltagssituationen zu verständigen (z. B. beim Einkaufen, auf dem Bahnhof, beim Telefonieren, im Restaurant, auf dem Campingplatz, beim Arzt, bei der Polizei ) Was machen wir? Wir sprechen viel auf Französisch. Wir hören und sehen Ton- und Videoaufnahmen. Wir lesen Texte und Comics. Wir schreiben Geschichten, Texte, e-mails, Briefe oder auch Gedichte. Wir suchen Informationen im Internet. Wir machen Rollenspiele. Wir lernen die neue Sprache auf vielfältige Weise und mit viel Übung. Ansprechpartner: Herr Scheil, Frau Plate

8) Kindheit und Jugend von der Antike bis zur Gegenwart In diesem WPU werden Ereignisse der Weltgeschichte aus der Sichtweise von Kindern und Jugendlichen zum Thema gemacht. Die Zeitreise startet in den Hochkulturen Ägypten, Griechenland und Rom. Weiter geht es über das Mittelalter die Neuzeit, bis wir nach 4 Jahren in der Gegenwart landen. Wir werden Quellen auswerten, historische Jugendbücher lesen, uns in unterschiedliche Rollen hineindenken, kreativ schreiben etc. Du bist interessiert an projektorientiertem Arbeiten und findest die Entwicklung von damals zu heute spannend? Du würdest gern mehr darüber erfahren, wie sich Kindheit und Jugend im Lauf der Zeit verändert haben? Du magst aus alten Bildern, Texten, Zeitdokumenten Informationen herausarbeiten und diese auswerten? Du möchtest Geschichte einmal spielerisch erleben und gleichzeitig wie ein Historiker arbeiten? Dann bist du hier richtig. Geplante Aktivitäten: Besuch im Archiv Museumsbesuch Arbeit mit Dokumentar- und Spielfilmen zu geschichtlichen Themen Ansprechpartner: Herr Klemm, Herr Kasper

9) Fit für die Welt in Lauenburg Wann ist dieser WPU etwas für dich? Du hast großen Spaß an weltkundlichen Themen. Es interessiert dich, viel über den Planeten Erde als Lebensraum zu lernen? Du möchtest mehr darüber erfahren, wie wir Menschen die Erde und unser Leben darauf mitgestalten und verändern können? Was kannst du lernen? Die Erde ist der Planet, auf dem wir leben. Um möglichst viel über unseren Lebensraum zu erfahren, fangen wir mit dem Urknall an und beschäftigen uns dann mit der Entwicklung unseres Lebensraumes. Lauenburg und Umgebung werden in diesem WPU immer wieder im Mittelpunkt stehen. Dabei schauen wir genau, wie der technische Fortschritt und der Lauf der Geschichte unseren Planeten und damit unser Leben verändert haben. Wir entwickeln Ideen, wie jeder einzelne Einfluss auf unseren Lebensraum nehmen kann. Was machen wir? Einfache Modelle bauen Mit Karten arbeiten Lehrfilme schauen Bodenprofile erstellen Bilder analysieren MindMaps anlegen Internetrecherche Referate und Texte analysieren Ansprechpartner: Herr Thürey

Rechts- und Verwaltungsvorschriften GemVO (Auszug) 2 (5): Durch die Wahl eines Wahlpflichtfaches wird den Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 7 eine individuelle Schwerpunktbildung ermöglicht. Das erste Wahlpflichtfach wird vierstündig ab Klassenstufe 7 erteilt. Ein weiteres zweistündiges Wahlpflichtfach oder ein zweistündiger Projektkurs kann ab Jahrgangsstufe 9 entsprechend dem Angebot der Schule hinzutreten. Ein Anspruch auf die Einrichtung eines bestimmten Wahlpflichtfaches besteht nicht. Bei Wechsel des ab Jahrgangsstufe 7 gewählten Wahlpflichtfaches ist die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ausgeschlossen. Erlass zum Wahlpflichtunterricht an Regional- und Gemeinschaftsschulen (WPU-Erlass) Runderlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 07. März 2008 mit der Änderung vom 29. März 2010 Vorbemerkung zur Begriffsdefinition: Die im vorliegenden Text verwendete Bezeichnung Wahlpflichtangebot fasst die in Regional- bzw. Gemeinschaftsschulverordnung verwendeten Bezeichnungen Wahlpflichtkurs, Kurs, Wahlpflichtfach sowie Projektkurs zusammen. 1. Zielsetzung des Wahlpflichtunterrichts 1.1 Der Wahlpflichtunterricht erweitert und vertieft den Pflichtunterricht. Er umfasst neigungs- und begabungsorientierte sowie auf das jeweilige Schulprofil bezogene Wahlpflichtangebote. 1.2 Der Wahlpflichtunterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung sozialer, kommunikativer und methodischer Kompetenzen, vor allem durch die Verbindung selbstständigen und kooperativen Lernens. 2. Angebot der Schule 2.1 Planung und Organisation des Wahlpflichtunterrichts liegen in der Verantwortung der Schule. Ein Anspruch auf Einrichtung eines bestimmten Wahlpflichtangebotes besteht nicht. 2.2 Die Schulen formulieren die pädagogischen Schwerpunkte ihres Wahlpflichtunterrichts im Rahmen ihres Förderkonzepts. Für jedes Wahlpflichtangebot ist auf der Grundlage gegebenenfalls vorhandener Lehrpläne und Bildungsstandards ein schulinternes Fachcurriculum zu erstellen. 2.3 Die Schule bietet in der Regel aus drei der im Folgenden genannten Bereiche mindestens ein Wahlpflichtangebot an. Fachbereiche sind: o Naturwissenschaften, Angewandte Informatik o Gesellschaftswissenschaften o Ästhetische Bildung, Sport o Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung. Im Rahmen des schulischen Förderkonzepts können zusätzlich Angebote außerhalb der genannten Fachbereiche gemacht werden. 2.4 Zur Stärkung selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens sind die Schülerinnen und Schüler in angemessener Weise an Planung und Durchführung des Wahlpflichtunterrichts zu beteiligen.

3. Grundsätze zu Struktur und Dauer der Angebote 3.1 An Gemeinschaftsschulen wird das erste Wahlpflichtangebot ab Jahrgangsstufe 7 vierstündig, weitere Wahlpflichtangebote ab Jahrgangsstufe 9 werden zweistündig erteilt. 3.2 Wahlpflichtangebote werden in der Regel für mindestens zwei Jahre, ggf. auch für vier Jahre vorgesehen. Die 2. Fremdsprache ist vierjährig vorzusehen. 3.3 Der Wahlpflichtunterricht kann jahrgangsstufen- und bildungsgangübergreifend angeboten werden. 3.4 Die Themen des Wahlpflichtunterrichts sollen in besonderer Weise fachübergreifend bzw. fächerverbindend angelegt sein sowie prozess- und handlungsorientiert unterrichtet werden. 4. Belegungspflichten und Wechsel des gewählten Angebotes 4.1 Im Wahlpflichtunterricht belegt jede Schülerin oder jeder Schüler ab Jahrgangsstufe 7 nach gründlicher Information und Beratung entweder die zweite Fremdsprache oder mindestens ein anderes Wahlpflichtangebot. An Gemeinschaftsschulen kann ab Jahrgangsstufe 9 ein weiteres Wahlpflichtangebot hinzutreten. 4.2 Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Wahlpflichtangebot besteht nicht. Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Wahl des Wahlpflichtangebotes schriftlich. 4.3 Ein außerplanmäßiger Wechsel des gewählten Wahlpflichtangebotes ist im Ausnahmefall und mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters möglich. An Gemeinschaftsschulen ist bei Wechsel des ab Jahrgangsstufe 7 gewählten Wahlpflichtangebotes die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ausgeschlossen. 5. Leistungsbewertung Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtunterricht werden zu jedem Zeugnistermin beurteilt und dokumentiert. Die Zertifizierung erworbener Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Kompetenzen ist möglich. 6. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt am 01. August 2008 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Juli 2015 tritt der Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Wahlpflichtdifferenzierung in der Realschule vom 20. Februar 2001 (NBI. MBWFK. Schl.-H. S. 190) außer Kraft. Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann

Häufig gestellte Fragen zum Wahlpflichtunterricht (WPU) an Regional- und Gemeinschaftsschulen Welche Bedeutung hat die Einschränkung in der Regel in Ziffer 2.3 des WPU-Erlasses? Eine Abweichung von der Vorgabe mindestens 4 verschiedene Angebote kann u.a. in folgenden Fällen angebracht sein: Die große Nachfrage nach bestimmten Angeboten macht die Einrichtung mehrerer Lerngruppen in einem bestimmten Fachbereich erforderlich. Die räumlichen und personellen Voraussetzungen lassen eine Schwerpunktbildung in einem bestimmten Fachbereich sinnvoll erscheinen. Die Schule strebt die Profilbildung in einem bestimmten Fachbereich an. An vergleichsweise kleinen Schulen erweist sich die Bildung von vier parallelen Wahlpflichtangeboten als unökonomisch. Die Abweichung von der Vorgabe der Ziffer 2.3 des WPU-Erlasses ist der Schulaufsicht zur Kenntnis zu geben. 2.3 WPU-Erlass Welche Vorgaben gelten in Bezug auf den Stundenumfang der Angebote? Gemeinschaftsschulen: Alle Wahlpflichtangebote ab Jahrgangsstufe 7 (WPU I) werden vierstündig erteilt und durchgehend bis zum Erreichen des Hauptschuloder Mittleren Abschlusses belegt. Weitere Wahlpflichtangebote (WPU II) ab Jahrgangsstufe 9 werden zweistündig erteilt. 1 Abs. 5 Satz 2 RegVO 2 Abs. 5 Satz 2 u. 3 GemVO 3.1 WPU-Erlass Hat die Schülerin / der Schüler einen Anspruch darauf, dass die Schule eine bestimmte Fremdsprache vorhält oder ein bestimmtes anderes Angebot macht? Nein. Weder Schülerinnen und Schüler noch die Eltern können die Einrichtung einer bestimmten Fremdsprache oder eines bestimmten Wahlpflichtangebotes einfordern. 1 Abs. 5 Satz 3 RegVO 2 Abs. 5 Satz 4 GemVO 2.1 WPU-Erlass Muss die Schülerin / der Schüler die 2. Fremdsprache als Wahlpflichtangebot wählen, um den Realschulabschluss zu erlangen? Nein. Gemäß Prüfungsordnung ist die 2. Fremdsprache keine Voraussetzung für den Erwerb des Realschulabschlusses. 10-11 RSVO 11-12 RegVO Muss die Schülerin / der Schüler die 2. Fremdsprache als Wahlpflichtangebot wählen, um in die Oberstufe zu gelangen? Nein. Weder für die Versetzung in die Oberstufe (an Gemeinschaftsschulen) noch für die Erlangung der Berechtigung zum Übergang in die Oberstufe (an 5 Abs. 4 und 6 RegVO 5 Abs. 5

Regionalschulen) ist die 2. Fremdsprache Voraussetzung. Die Wahl der 2. Fremdsprache ist insofern nicht verpflichtend, wenn die Schülerin / der Schüler den Besuch der Oberstufe anstrebt. GemVO Muss eine Schülerin / ein Schüler die 2. Fremdsprache bereits in der Sek. I als Wahlpflichtangebot wählen, um das Abitur zu erlangen? Nein. Kenntnisse einer 2. Fremdsprache sind zwar Voraussetzung für das Abitur, diese können an Gemeinschaftsschulen und allgemein bildenden bzw. beruflichen Gymnasien aber auch noch während des Besuches der Oberstufe erworben werden - sofern die gewählte Schule ein solches Angebot vorsieht. Ist an der Gemeinschaftsschule die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ausgeschlossen, wenn die Schülerin / der Schüler das Wahlpflichtfach wechselt? Ja. Bei Wechsel des ab Jahrgangsstufe 7 gewählten ersten Wahlpflichtfaches ist nach 2 Abs 5 GemVO die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ausgeschlossen. 2 Abs. 5 Satz 5 GemVO 4.3 WPU-Erlass Kann die Schülerin / der Schüler der Gemeinschaftsschule in die Oberstufe gelangen, auch wenn sie / er den Wahlpflichtkurs gewechselt hat? Ja. Unter der Voraussetzung des entsprechenden Notendurchschnitts gem. 5 RegVO wird die Schülerin / der Schüler zwar nicht in die Oberstufe versetzt, erwirbt aber über den qualifizierten Mittleren bzw. Realschulabschluss die Berechtigung zum Übergang in die Oberstufe. 5 Abs. 4 und 6 RegVO Unter welchen Bedingungen ist ein Wechsel des Angebotes möglich? Ein Wechsel des gewählten Angebotes ist nur im Ausnahmefall und nur mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters möglich. 4.3 WPU-Erlass Die Leistungen in den Wahlpflichtangeboten sind grundsätzlich abschlussrelevant. Die Noten wie vieler Kurse sind dabei zu berücksichtigen? Die Zeugnisverordnung legt fest, dass in den Abschlusszeugnissen dokumentiert wird, welche Wahlpflichtkurse und -fächer in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 besucht wurden. 14 Abs. 6 RegVO 7 Abs. 1 Nr. 11. ZVO