25. August accentro

Ähnliche Dokumente
Berlin-Brandenburger Immobilientag Forum Recht Berlin 15. September 2016

Außerdem soll die Mietpreisbremse nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten.

Mieterhöhung und ihre Spezifika

Mietrechtsnovellierungsgesetz Die wichtigsten neuen Regelungen

Mietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus

Aktuelle Entscheidungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Prof. Dr. Markus Knüfermann

Sonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax:

Mietpreisbremse 2015 Begrenzung des Mietanstiegs bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten

BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen

Synopse zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom BGBl I 2648

Inhalt. 1. Teil: Einleitung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 III

Berliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017

Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs

So finden Sie den richtigen Mietspiegel

MODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG

Vermietertipps für mehr Rentabilität

Grafiken zur Pressemitteilung Sesshaftigkeit lohnt sich: So sparen Mieter tausende Euro im Jahr

Der nachfolgende Satz 3 enthält eine Ermächtigung an die Landesregierungen, für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen.

556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung

Fantastico Kalabrien zum Sparpreis

Seite 1. IVD Dr. Christian Osthus Januar 2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 19. Mai 2010 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen

Die Mietpreisbremse - Ein Überblick -

Bericht aus Berlin: Aktuelle Gesetzesvorhaben und rechtliche Rahmenbedingungen

Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter

Mieterhöhung Was Vermieter dürfen und wie sich Mieter wehren können

ADAC Postbus Fahrplan

Umlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz (Mietpreisbremse) - mögliche Rechtsfolgen

Vorlage zur Kenntnisnahme

Arbeitskreis Mietwohnungen. BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v.

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Die Mietpreisbremse Der Wahnsinn ist Gesetz!

Kappungsgrenzen und Mietpreisbremse. Robert Koschitzki, Hannover, 8. Mai 2014

Miete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht

Blank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Frank-Walter Steinmeier,

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) im Überblick

Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter. 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Begrenzung von Mieterhöhungen bei Neuvertragsmieten

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. die Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn

VE-WASSER. Vollentsalzung / Demineralisierung

Neufassung der Richtlinien Mietwohnungen für mittlere. Einkommensbezieher.

Flächenabweichungen und ihre Folgen

Mietvertrag mit Indexmiete: Viel unkomplizierter als viele glauben!

Bayer. Wohnungs- und Grundeigentümerverband e.v.

Mietpreispremse seit dem

Mietpreisbremse 17. September 2015 accentro

Mietspiegel Vorstellung des Zahlenwerks nach Regressionsmethode. Rechtsfrieden oder Rechtsunsicherheit durch Umstellung?

Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz ( 557 BGB)

Typische Fehler beim Mietvertrags-Abschluss (Wohnraum) Herr Rechtsanwalt Stefan Metzger Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 8. Juli 2009 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Newsletter: Wissenswertes für Immobilieneigentümer

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten

-Vhttp://d-nb.info/

Mietspiegel der Stadt Gröditz

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Das Widerrufsrecht im Mietvertrag

Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Der Begriff der Wohnraumfläche Deutscher Bundestag WD /16

Checkliste Wohnungs- Vermietung

Lernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Lernaufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau

Beschluss des Bezirksausschusses des 6. Stadtbezirkes Sendling vom Öffentliche Sitzung

Satzung über die Höhe der zulässigen Mieten für geförderte Wohnungen

GdW Arbeitshilfe 69 Das Mietrechtsänderungsgesetz

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Grafiken zur Pressemitteilung Mietpreis-Check deutscher Unistädte: Wohnen in der WG bis zu 32 Prozent günstiger

Mietrechtsnovellierungsgesetz

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug

Weitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit

Transkript:

Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz 25. August 2016 accentro Hans-Joachim Beck, VRiFG a.d. Leiter Abteilung Steuern, IVD

Überblick übrt die Mietpreisbremse Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf die Miete höchstens in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent vereinbart werden. Ist die Vormiete höher als 110 Prozent der ortsüblichen Miete, darf sie auch bei der Wiedervermietung vereinbart werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ohne Verstoß gegen die Mietpreisbremse vereinbart worden ist. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31.12.2020 Rechtsverordnungen zu erlassen, in denen sie die Gebiete bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Die Verordnungen dürfen nur für 5 Jahre gelten. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen ist die erste Vermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung. 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 2

Überblick Wird die Wohnung in den letzten drei Jahren vor der Wiedervermietung modernisiert, erhöht sich die zulässige Miete von 110 % der ortsüblichen Miete um die Modernisierungsmieterhöhung. Die Vertragsparteien werden also so gestellt, als wäre die Modernisierung nach der Wiedervermietung durchgeführt worden. Bei Staffelmietverträgen gelten die Regelungen für jede Mietstaffel. Bei Indexmietverträgen gelten die Regelungen nur für die Ausgangsmiete. 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 3

Überblick Macht der Mieter geltend, dass die vereinbarte Miete zu hoch ist, muss er dies qualifiziert rügen. Einen Rückforderungsanspruch hat er nur für die Mieten, die nach der Rüge fällig werden. Der Mieter kann von dem Vermieter Auskunft verlangen über die preisbildenden Tatsachen, wie etwa die Vormiete oder den Umfang der durchgeführten Modernisierung. 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 4

Entwicklung seit Inkrafttreten Gutachten und Urteile, dass die angeblich qualifizierten Mietspiegel wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügen. Gutachten, dass Vermieter sich nicht an die Mietpreisbremse halten. 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 5

Berliner Mietspiegel Landgericht Berlin Urteil vom 7. Juli 2016, 67 S 72/16 Urteile vom 9. August 2016 18 S 111/115 Der Berliner Mietspiegel genügt zumindest - als Grundlage für die Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch das Gericht ( 287 ZPO). Das Gericht ist nicht verpflichtet, ein Sachverständigengutachten einzuholen. 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 6

Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz Referentenentwurf des BMJV vom 11. April 2016 Änderung des Vergleichsmietensystems Änderung der Modernisierungsmieterhöhung Änderung der Regelungen im Hinblick auf die relevante Wohnfläche Harmonisierung der Verzugsfolgen im Wohnungsmietrecht 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 7

Bundesratsinitiative Vermieter muss Mieter vor Vertragsabschluss über die Höhe der Vormiete informieren. 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 8

Ortsübliche Vergleichsmiete Verlängerung des Bezugszeitraum zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete von 4 auf 10 Jahre 4 auf 8 Jahre Bundesratsinitiative des Senats von Berlin vom 14. Juni 2016 : Von 4 auf 6 Jahre 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 9

Ortsübliche Vergleichsmiete Zu berücksichtigende Mieten Jahr - 3 Jahr - 2 Jahr - 1 Jahr 0 Neuvertragsmieten - 3-2 - 1 0 Mieterhöhungen - 3-2 - 1 0 in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert Geplant: Verlängerung auf 6 Jahre 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 10

Ortsübliche Vergleichsmiete Zu berücksichtigende Mieten Jahr - 3 Jahr - 2 Jahr - 1 Jahr 0-5 - 4-3 - 2-1 0-3 - 3-3 - 2-1 0 in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert Geplant: Verlängerung auf 6 Jahre 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 11

Bezugszeitraum steigenden Miettrends Ortsübliche Vergleichsmiete 10 Jahre 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 12

Bezugszeitraum steigenden Miettrends Ortsübliche Vergleichsmiete 10 Jahre 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 13

Mietspiegeldifferenzen aus dem Vergleich von vierjährigem und zehnjährigem Bezugszeitraum [ /m²] Bezogen auf Wohnungsmieten, Bestand ab 1949, mittlerer Wohnwert Duisburg -0,05 /m² Köln 0,71 /m² Essen 0,25 /m² Bremen 0,92 /m² Düsseldorf 0,63 /m² Dortmund 0,33 /m² Frankfurt 0,66 /m² Stuttgart 1,11 /m² Hamburg 1,06 /m² Hannover 1,25 /m² Nürnberg 0,51 /m² München 1,35 /m² Leipzig 0,24 /m² Berlin 0,76 /m² Dresden 0,71 /m² Nettokaltmieten [ /m²] Bezugszeitraum 4 Jahre Bezugszeitraum 10 Jahre Berlin 7,23 6,47 Bremen 7,08 6,16 Dortmund 5,57 5,24 Dresden 6,53 5,82 Duisburg 4,83 4,88 Düsseldorf 8,63 8,00 Essen 6,66 6,41 Frankfurt Main 8,80 8,14 Hamburg 8,90 7,84 Hannover 7,13 5,88 Köln 8,70 7,99 Leipzig 5,24 5,00 München 11,93 10,58 Nürnberg 7,28 6,77 Stuttgart 10,25 9,14 Quelle: IVD-Wohn-Preisspiegel, CRES 14

Ortsübliche Vergleichsmiete 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 15

qualifizierte Mietspiegel Die im Gesetz nicht näher beschriebenen wissenschaftlichen Grundsätze sollen in einer Rechtsverordnung konkretisiert werden, um mehr Rechtssicherheit zu erzielen. Kommt in dieser Legislaturperiode nicht. 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 16

Fiktion der Qualifiziertheit Qualifiziertheit eines Mietspiegels wird fingiert, wenn Behörde sowie Vertreter Vermieter und Mieter sich auf einen Mietspiegel verständigen. Derjenige, der sich auf den Mietspiegel beruft, muss nicht mehr dessen Qualifikation darlegen und beweisen. Kommt in dieser Legislaturperiode nicht. 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 17

Forderung Wir brauchen keine gesetzliche Fiktion der Richtigkeit, sondern realitätsgerechtere Mietspiegel. 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 18

Modernisierungsmieterhöhung Jetzige Rechtslage: 11%, 559 BGB Keine Kappungsgrenze Abzug der Sowiesokosten Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (nicht der teuerste Anbieter) 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 19

Modernisierungsmieterhöhung Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung von 11 % auf 8 % Ein Härtefall, der eine Mieterhöhung ausschließt, soll vorliegen, wenn die zu erwartende Miete 40 % des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens des Mieters und der übrigen Bewohner übersteigt. Eine Härtefallprüfung soll auch stattfinden, wenn die Wohnung in einen Zustand versetzt werden soll, der allgemein üblich ist. So auch die Bundesratsinitiative 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 20

Nicht mehr beabsichtigt In einem Zeitraum von 8 Jahren soll die Miete maximal um 3 /m² erhöht werden können. Definition der Wirtschaftlichkeit Nicht in der Bundesratsinitiative enthalten Begrenzung auf die Zeit der Amortisation wurde aufgegeben. 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 21

Wohnfläche Bisher (Rechtsprechung) Ein Recht zur Mietminderung hat der Mieter erst bei einer Abweichung um mehr als 10 %. Die 10 % Grenze gilt derzeit auch für die Betriebskostenabrechnung. Bei einer Abweichung von bis zu 10 % gilt die vertraglich vereinbarte Wohnfläche. Für die Mieterhöhung nach 558 BGB hat der BGH die Rechtsprechung geändert. Nunmehr gilt immer die tatsächliche Wohnfläche. 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 22

Wohnfläche Die ursprünglich beabsichtigte Regelung, dass immer nur die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich ist, wurde aufgegeben. Probleme z. B. bei der Betriebskostenabrechnung. Aber: Es ist damit zu rechnen, dass der BGH seine Rechtsprechung ändert und die Grenze von 10 Prozent herabsetzt. 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 23

5 WiStG Bundesratsinitiative des Sentas von Berlin vom 14. Juni 2016 Miete ist unangemessen, wenn sie um mehr als 20 % über dem Mietspiegel liegt und geringes Angebot an vergleichbaren Wohnungen Nicht mehr erforderlich: Bewusste Ausnutzung der Lage des Mieters 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 24

Wohnimmobilienkreditrichtlinie Seit dem 21.3. 2016: 505 a Abs. 1 BGB Die Bank darf den Kredit an einen Verbraucher nur vergeben, wenn wahrscheinlich ist, das der Darlehensnehmer den Kredit vertragsgemäß erfüllt. Die Lebenserwartung muss länger sein als die Vertragslaufzeit. Keine Kredit mehr an Menschen über 60 Jahre 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 25

Wohnimmobilienkreditrichtlinie Die EU-Richtlinie lautet: Es muss wahrscheinlich sein, dass der Kredit vertragsgemäß erfüllt wird. Außerdem könnte der nationale Gesetzgeber den Erwerb von Immobilien, die der Käufer vermieten will, von den Restriktionen ausnehmen. Vermieter sind ab einer bestimmten Anzahl von Mietobjekten nicht mehr Verbraucher i.s.d. 13 BGB 30.08.2016 Hans-Joachim Beck 26